Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Änderung der gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Stauraumkanälen Rathsweiler und Niederalben in den Dorfbach und in die Steinalp
Feststellung der Gueteveraenderungen von Zufluessen und am Bodenseeufer (Badestraende) durch Abwasserquellen; biologische Gueteanalysen. Laufende Erstellung von Fachgutachten fuer die Fachbehoerden, Staatsanwaltschaften, Ministerien und Praesidien.
Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Reuschbach und Mischwasser aus dem Stauraumkanal, in den Reuschbach sowie auf Genehmigung zum Bau und Betrieb.
Antrag nach dem TranspG RLP Guten Tag, Ich bitte gem. § 2 Abs. 2 S. 1 TranspG RLP um Übersendung folgender Unterlagen zum BASF-Werk in Ludwigshafen: 1. Den/Die aktuellen Abwassereinleiter-Bescheide in den Rhein. 2. Sonstige aktuelle Bescheide, die den Betreiber zur Selbstüberwachung bei der Abwassereinleitung in den Rhein verpflichten. Zur Begründung weise ich vorsorglich auf Folgendes hin: Bei den begehrten Unterlagen handelt es sich um Umweltinformationen i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 2 TranspG RLP (Emissionen, Ableitungen). Der Begriff ist nach stRspr des BVerwG weit auszulegen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Meinem Anspruch auf Informationszugang stehen keine Ausschlussgründe entgegen. Bei den begehrten Unterlagen handelt es sich um Daten über Emissionen i.S.d. § 16 Abs. 6 TranspG RLP. Der Begriff ist nach Rechtsprechung des EuGH ebenfalls weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 23.11.2016, C-673/13, Rn. 51; EuGH, Urteil vom 23.11.2016, C-442/14, Rn. 58; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2017 – 10 S 413/15 –, juris, Rn. 54f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 16. Juli 2025 – 3 K 70/23 –, juris, Rn. 65). Ausreichend ist schon, dass die Unterlagen Auskunft darüber geben, welche Emissionen unter realistischen Bedingungen absehbar entstehen werden (EuGH, Urteil vom 23. November 2016 – C-442/14 –, juris, Rn. 79f.). Die Abwassereinleiterbescheide stellen eben solche Informationen dar. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können meinem Anspruch daher gem. § 16 Abs. 6 TranspG RLP ebenso wenig entgegengehalten werden wie der Schutz personenbezogener Daten. Andere Ausschlussgründe sind von vorneherein nicht ersichtlich. Ich bitte um Übersendung der Unterlagen und des Bescheids in elektronischer Form per E-Mail. Sollten wider Erwarten hierfür Gebühren anfallen bitte ich um eine kurze Mitteilung und Gebührenprognose vorab und behalte mir für diesen Fall eine gem. § 24 Abs. 1 S. 2 TranspG RLP stets gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort vor. Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und danke vorab für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen
Direkteinleitstelle Abwasser Direkteinleitung; Betrachtungsobjekt im GDZ, exportiert in GDZ_GDB; Tatbestandort beschreibt einen Ort, an dem bestimmte Handlungen vorgenommen werden, in dem Fall die Direkteinleitung von Abwasser; es handelt sich hierbei um die Featureklasse GDZ2010.wltoawde:, exportiert in Filegeodatabase; Folgende Attribute sind für den Anwender relevant: OBJART = Objektart (Unterscheidung zwischen de_mw = Mischwasser, de_kka= Kleinkläranlage, gewerblich=gewerblicher Einleiter, kommunal= Kommunale Kläranlage, gew. / W= gewerblich/Mischwasser, kom/MW=gewerblich/Mischwasser); OBJBEM = Tatbestandort Bemerkung
Im Aufgabenbereich Biologie werden Untersuchungen auf den Gebieten Bodenbiologie, Mikrobiologie, Ökotoxikologie und Biotestverfahren mit folgenden Arbeitsschwerpunkten durchgeführt: Erfassung von Regenwurmpopulationen auf Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) mit taxonomischer Bestimmung der Lumbriciden bis auf das Artniveau sowie Ermittlung von Biomasse, Abundanz und Artendiversität: Regenwürmer haben eine große ökologische Funktion und tragen entschieden zur Verbesserung des Bodenmilieus bei. Durch ihre Lebensweise sorgen sie für die Durchmischung und Belüftung des Bodens, sowie zum Aufbau und Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Da Regenwurmpopulationen empfindlich und in relativ kurzen Zeiträumen auf Abweichungen ihres Lebensraumes reagieren, gelten sie als geeignete Bioindikatoren, um Veränderungen von Umwelt- und Bodenzuständen anzuzeigen. Jahresbericht Lumbriciden 2020 Jahresbericht Lumbriciden 2021 Jahresbericht Lumbriciden 2022 Bestimmung des metabolischen Quotienten über die Messungen der mikrobiellen Basalatmung und Biomasse durch Substratinduzierte Respiration (SIR): Als mikrobielle Bodenatmung wird die Sauerstoffaufnahme oder die Kohlendioxidabgabe von Bakterien, Pilzen, Algen und Protozoen bezeichnet und umfasst sowohl den Gasaustausch der aeroben, als auch der anaeroben Stoffwechselvorgänge. Die Kohlendioxidfreisetzung eines Bodens im ungestörten (Basalatmung) und gestörten (substratinduzierte Atmung) Zustand dient zur Berechnung der mikrobiellen Biomasse und erlaubt Aussagen zur bodenbiologischen Aktivität (metabolischer Quotient). Bestimmung des erbgutverändernden Potentials von Wasser mit dem umu- Test: In der Abwasserverordnung (AbwV, 17.06.04., Anhang 22, C Nr. 4) werden die Anforderungen hinsichtlich der Toxizität des Abwassers für die Einleitung in Gewässer definiert. Zur Bestimmung werden Bakterien im Laborversuch verschiedenen Konzentrationen des Testgutes ausgesetzt. Der Vergleich der Aktivität des umuC-Gens von Bakterien mit und ohne Einwirkung des Testgutes lässt Aussagen über dessen erbgutveränderndes Potential zu. Letzte Aktualisierung: 08.01.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1022 |
| Europa | 44 |
| Kommune | 30 |
| Land | 550 |
| Weitere | 24 |
| Wirtschaft | 14 |
| Wissenschaft | 274 |
| Zivilgesellschaft | 50 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 707 |
| Gesetzestext | 3 |
| Kartendienst | 2 |
| Text | 149 |
| Umweltprüfung | 128 |
| WRRL-Maßnahme | 289 |
| unbekannt | 179 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 339 |
| Offen | 1076 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1403 |
| Englisch | 339 |
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|---|---|
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 792 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1022 |
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