Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für zwei Abwasserprojekte in Osterburg und Seehausen bewilligt. Die Maßnahmen werden mit rund 1,1 Mio. Euro bezuschusst und durch den Wasserverband Stendal-Osterburg realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Der Wasserverband Stendal Osterburg plante für das Jahr 2024 die Fortführung der Schmutzwassererschließung in der Stadt Osterburg. Große Teile der Ortslage Osterburg wurden in den zurückliegenden Jahren bereits mit einer neuen Trennkanalisation erschlossen. Der hier bezuschusste Bauabschnitt wird in folgenden Straßen umgesetzt: Bei der Ernst-Thälmann-Straße handelt es sich um den 2. Bauabschnitt. Der 1. Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2017 errichtet. Zurzeit erfolgt die Schmutzwasserentsorgung in diesem Gebiet über Kleinkläranlagen und Sammelgruben mit Überlauf in einen alten Mischwasser-kanal, der nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Das Generalentwässerungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung für das Verbandsgebiet des Wasserverband Stendal-Osterburg beinhaltet, dass die komplette Ortslage Osterburg zukünftig über eine Trennkanalisation zentral entwässert wird. Die Schmutzwasserbehandlung erfolgt in der zentralen Kläranlage Osterburg. Das Schmutzwasser der Ernst-Thälmann-Straße, der Erzbergerstraße und der Fabrikstraße wird über eine Freigefälleleitung gesammelt und über die vorhandene Pumpstation im Bereich der Stendaler Chaussee an die vorhandene Trennkanalisation und weiter an die Kläranlage Osterburg angeschlossen. Nach der Realisierung des Vorhabens ist der sofortige Anschluss von 183 Einwohnern an die zentrale Abwasseranlage mit der Kläranlage Osterburg möglich. Das Projekt wird mit rund 589.000 Euro unterstützt. Die zweite Maßnahme wird in Seehausen umgesetzt. Der Wasserverband Stendal-Osterburg führte im Jahr 2024 die Schmutzwassererschließung in der Stadt Seehausen fort. Große Teile der Ortslage Seehausen wurden in den zurückliegenden Jahren bereits mit einer neuen Trennkanalisation erschlossen. Der von der jetzigen Förderung erfasste Bauabschnitt wird in zwei Straßen umgesetzt: Die bisherige Entsorgung des Schmutzwassers in diesem Bereich erfolgt über Kleinkläranlagen und Sammelgruben, deren Überläufe teilweise an den vorhandenen Bürgermeisterkanal angeschlossen sind. Anschlusspunkt für das gesamte geplante Gebiet ist der vorhandene Schmutzwasserkanal in der Lindenstraße. Der Anschluss für den Kanal in der Altstadt wurde bereits mit Realisierung des Kanals in der Lindenstraße aus dem Einmündungsbereich Lindenstraße / Altstadt herausgezogen. Für den östlichen Abschnitt Altstadt erfolgt die Verlegung eines separaten Stranges für die Schmutzwasserentsorgung, an dessen Tiefpunkt ein Pumpwerk errichtet wird. Das Pumpwerk fördert das Schmutzwasser in den bereits vorhandenen Schmutz-wasserschacht in der Altstadt. Von hier aus wird das Schmutzwasser zur Kläranlage Seehausen weitergleitet. Nach der Realisierung des Vorhabens ist der sofortige Anschluss von 95 Einwohnern möglich. Das Projekt wird mit rund 535.000 Euro unterstützt. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur im Landkreis Stendal. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 1,73 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, diese wichtigen Vorhaben unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für zwei Abwasserprojekte im Landkreis Börde bewilligt. Die Maßnahmen werden mit 1,5 Mio. Euro bezuschusst und durch den Trink- und Abwasserverband Börde realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Das erste Projekt beinhaltet eine Maßnahme in Barneberg. Der Trink- und Abwasserver-band Börde plant entsprechend Abwasserbeseitigungskonzept die Ablösung der Kläranlage Barneberg. Für die derzeit vorhandene Teichkläranlage der Ortschaft Barneberg mit 573 Einwohnern läuft die wasserrechtliche Erlaubnis zum 31.12.2027 aus. Hierbei handelt es sich um eine belüftete Oxydationsteichanlage mit Überleitung in den Kupferbach, der in die Schöninger Aue einleitet. Mit der Ablösung der Teichklaranlage soll das Abwasser aus Barneberg zur Kläranlage Hötensleben übergeleitet werden. Dazu ist die Herstellung eines Schmutzwasserpumpwerkes auf dem Gelände der Teichkläranlage sowie die Verlegung einer Schmutzwasserdruckleitung (im unterirdischen Rohrvortriebsverfahren) vorgesehen. Die Kläranlage verfügt über eine Kapazität von 3 000 EW. Hier werden rund 720.000 Euro beigesteuert. Die zweite Maßnahme wird in Altbrandsleben umgesetzt. Hier entsteht im Zuge der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Trink- und Abwasserverbandes Börde ein neues Abwasserpumpwerk sowie eine neue Abwasserdruckleitung bis nach Emmeringen (Oschersleben). Es wird die Abwässer aus der Ortslage übernehmen und zur zentralisierten Abwasserbehandlung in der Kläranlage Oschersleben befördern. Die Klaranlage verfügt über eine Kapazität von 46.000 EW. In dem ersten Bauabschnitt wurde bereits ein neuer Freigefällekanal in der Ortslage Altbrandsleben (beginnend mit dem südlichen Abschnitt in der Straße „An der Schmiedebreite“ und weiterführend in der Straße „Zum Tannenberg" gemeinsam mit einem ersten Abschnitt der Druckleitung und einer neuen Trinkwasserversorgungsleitung bis zum Pumpwerkstandort) verlegt. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme (inkl. 2. Bauabschnitt) werden die abflusslosen Gruben, Klein- und Gruppenklaranlagen in Altbrandsleben außer Betrieb genommen und zurückgebaut. Der 2. Bauabschnitt des Bauvorhabens Schmutzwasserentsorgung Oschersleben (Bode) OT Altbrandsleben soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Oschersleben (Bode) durchgeführt werden. Nach Realisierung des Vorhabens ist der Anschluss von 46 Einwohnern möglich. Nach Realisierung des 2. BA (Pumpwerk und Schmutzwasserdruckleitung nach Emmeringen) kann der gesamte Ort (328 Einwohner) an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Das Projekt wird mit rund 830.000 Euro unterstützt. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur im Landkreis Börde. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 2,4 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, diese wichtigen Vorhaben unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für drei Abwasserprojekte in Landsberg bewilligt. Die Maßnahmen werden durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Das erste Projekt beinhaltet die Ortsentwässerung Landsberg OT Gollma - Feldstraße, August-Bebel-Straße, Teichgasse, Schäfergasse, Teilbereich Hinter dem Berge, Schkeuditzer Straße. In diesen Bereichen werden 1.629 m Mischwasserleitung und 43 Schächte erneuert. Hier werden rund 270.000 Euro beigesteuert. Die zweite Maßnahme umfasst die Ortsentwässerung Landsberg - Hillerstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Tornaer Weg, Bahnhofstraße, Friedrich-Engels-Straße (jeweils Teilstücke). Hier werden 644 m Mischwasserleitung und 17 Schächte neu verlegt. Das Projekt wird mit rund 360.000 Euro unterstützt. In dem dritten Projekt werden die umfassende Sanierung und der Ausbau der Abwasserentsorgung in der Thomas-Müntzer-Straße realisiert. Konkret beinhalten die Projekte: Diese Maßnahme wird mit rund 2 Mio. Euro bezuschusst. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in Landsberg. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 2,63 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in Mansfeld unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für das Abwasserprojekt „Schmutzwasserkanalisation Gemeinde Südharz – OT Breitenstein“ in Höhe von 2,1 Mio. Euro bewilligt. Die Maßnahme wird durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts. Das Projekt ist der 2. Bauabschnitt einer Gesamtmaßnahme, die den Anschluss von 408 Einwohnern an ein modernes Abwassernetz und damit an die Kläranlage Straßberg gewährleistet. Aktuell erfolgt die Abwasserbehandlung in der Ortschaft Breitenstein über private abflusslose Sammelgruben und zum Teil durch Kleinkläranlagen. Das behandelte Abwasser wird größtenteils über bestehende Mischwasserkanäle in örtliche Gewässer eingeleitet. Im 1. Bauabschnitt erfolgt der abwasserseitige Abschluss der Ortschaft Breitenstein durch den Bau eines Pumpwerks inklusive Druckleitung, welche das Abwasser nach Güntersberge überleitet. Von dort aus wird das Abwasser zur Behandlung der KA Straßberg zugeführt. Der hier beantragte 2. BA beinhaltet die Ersterschließung der öffentlichen Abwasserkanalisation der Ortschaft Breitenstein sowie des Anschlusses von 164 Grundstücken. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die Ortschaft Breitenstein abwasserseitig vollständig erschlossen. Die teilweise vorhandene Mischwasserkanalisation übernimmt nach Abschluss der Baumaßnahme die Funktion des Niederschlagswasserkanals. Dadurch wird das Abwasser der gesamten Ortschaft im Trennsystem abgeführt. Die Kläranlage Straßberg verfügt über eine Kapazität von 2.700 EW und ist mit aktuell etwa 2.000 EW zu 74 % ausgelastet. Nach Anschluss aller 408 Einwohner der Ortslage Breitenstein wird die Auslastung etwa 89 % betragen. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in der Gemeinde Südharz und darüber hinaus. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben des bewilligten Projekts belaufen sich auf rund 3.2 Mio. Euro. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in der Gemeinde Südharz unterstützen zu können“, so Thomas Pleye weiter. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für das Abwasserprojekt „Schmutzwasserkanalisation Saubach“ in Höhe von 402.000 Euro bewilligt. Die Maßnahme wird durch den Wasser- und Abwasserzweckverband „Saale-Unstrut-Finne“ realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts. Das Projekt ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die bereits im Jahr 2015 angestoßen und bis auf einen noch verbliebenen Rest realisiert ist. Der zur Umsetzung freigegebene 6. Abschnitt umfasst u.a. die Herstellung von 633 Metern Schmutzwasserkanal mit 15 Schächten. Betroffen sind die Grundstücke der Straße der Einheit, Buchaer Str. und Zur Siedlung. Die vorhandene Mischkanalisation wird für die Regenentwässerung weitergenutzt, weiterhin verlegt der Abwasserverband auch auf 300 Metern neue Regenwasserkanäle. Nach Fertigstellung werden 74 weitere Einwohner an eine moderne Schmutzwasserkanalisation und damit an die Kläranlage Karsdorf angeschlossen sein. Die Maßnahme soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in der Gemeinde Finneland und darüber hinaus. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Durch das Gesamtvorhaben wurden ca. 600 Einwohner der Ortschaft Saubach und ca. 310 Einwohner der Ortschaft Kahlwinkel neu an die Kläranlage Karsdorf angeschlossen. Die Kapazität der KA Karsdorf beträgt 51.500 EW, die Auslastung liegt momentan bei rund 94%. Somit ist der Neuanschluss realisierbar. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben des Gesamtprojekts belaufen sich auf knapp 620.000 Euro. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in der Gemeinde Finneland unterstützen zu können“, so Thomas Pleye weiter. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für das Abwasserprojekt „Resterschließung Mansfeld“ in Höhe von 616.200 Euro bewilligt. Die Maßnahme wird durch den Abwasserzweckverband „Wipper-Schlenze“ mit Sitz in Hettstedt realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts. Das Projekt umfasst die Verlegung mehrerer Sammler* im Stadtgebiet Mansfeld, darunter die Hettstedter Straße, der Karlsberger Weg und die Alte Poststraße. Insgesamt werden 646 Meter Kanal, 24 Schächte, 171 Meter Abwasserdruckleitung und zwei Pumpwerke errichtet. Die Maßnahme soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Nach dem erst Anfang 2024 genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um die abschließende Maßnahme zur Vervollständigung der Ortskanalisation. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in Mansfeld. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben des Projekts belaufen sich auf 948.000 Euro. Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in Mansfeld unterstützen zu können“, so Thomas Pleye weiter. *Ein Sammler ist ein Kanalabschnitt, in den Abwasser aus verschiedenen Anschlüssen oder Kanälen eingeleitet wird Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Aktuelle Ergebnisse des Sondermessprogramms Ahr entsprechen den Erwartungen Die aktuellen Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung des Sondermessprogramms des Umweltministeriums, das von der SGD Nord und dem Landesamt für Umwelt durchgeführt wird. Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 16.09.2021 Das verheerende Hochwasser vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat zu erheblichen Belastungen in unseren Gewässern geführt. Um Klarheit über die Gewässerbelastungen zu erreichen, hatte das Umweltministerium Anfang August ein Sondermessprogramm aufgelegt, das von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) und dem Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt wird. Erste Ergebnisse hatten bereits gezeigt, dass die Hochwasserkatastrophe in der Ahr keine gravierenden langfristigen chemischen Verunreinigungen hinterlassen hat. Die hohen Wassermengen und Fließgeschwindigkeiten hatten offenbar die eingetragenen Stoffe schnell verdünnt und mit der Hochwasserwelle fortgespült. Aktuelle Messdaten an der Ahr deuten nun darauf hin, dass sich die Belastungen im Gewässer erhöhen. Mit der zunehmenden Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner und den erfreulichen Sanierungsfortschritten bei der Wasserversorgung steigt auch das Abwasseraufkommen. Dieses kann durch die stark geschädigte Abwasserinfrastruktur noch nicht in gewohnter Weise gereinigt werden. Auch die aktuellen Arbeiten im Gewässerbett und im direkten Gewässerumfeld können zu Stoffeinträgen führen. „Die aktuellen Messergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen. Sie unterstreichen die Bedeutung des Sondermessprogramms und machen klar: Eine Entwarnung kann nicht gegeben werden. Wir müssen die Lage in den Gewässern genau im Blick behalten. Deshalb wird das Sondermessprogramm begleitend zu den Sanierungsmaßnahmen am Gewässer und an den Kläranlagen fortgeführt“, erläuterte Umweltstaatssekretär Erwin Manz. „Die Ergebnisse machen auch deutlich: Der Wiederaufbau der Abwasserinfrastruktur ist essenziell. Das Land unterstützt weiterhin durch das Sonderförderprogramm ‚Starkregen- und Hochwasserschäden‘. Trotz umfassender Anstrengungen vor Ort steht aber fest, der Wiederaufbau braucht Zeit“, so der Umweltstaatssekretär weiter. Er dankte den Verantwortlichen vor Ort sowie den Helferinnen und Helfern für ihr Engagement beim Wiederaufbau, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGD Nord und des LfU für die Durchführung des kurzfristig aufgelegten Sondermessprogramms. SGD Präsident Wolfgang Treis ergänzte: „Seit Anfang August arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Nord, gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt, mit Hochdruck daran, das Messprogramm umzusetzen. Alle Ergebnisse werden fortlaufend aufbereitet und stehen dann auch der Öffentlichkeit, auf unserer Homepage unter www.sgdnord.rlp.de , zur Verfügung."
Die Entwicklungen der Infrastrukturen sowie aktuelle Diskurse wurden auf tragende Leitbilder hin untersucht. Darauf aufbauend wird ein Leitbild zukunftsfähiger und klimaresiliente Infrastrukturen vorgeschlagen. Es betont die gesellschaftliche Funktion von infrastrukturbezogenen Grunddienstleistungen und weist darauf hin, dass der Bau und Betrieb von Infrastrukturen klimaneutral und ressourcenschonend erfolgen und für künftige Generationen bezahlbar bleiben sollte. Infrastrukturen sollten auch zu einer suffizienten Wirtschafts- und Lebensweise beitragen. Resilienz kann durch grundlegende Prinzipien der Infrastrukturgestaltung beschrieben werden, die im Einzelfall konkretisiert werden müssen.
4 - Erze und Metallabfälle 41 Eisenerz (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 410 Eisenerze und -konzentrate (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) 4101 Eisenerze, Hämatitkonzentrate, Raseneisenerz, -stein A S 5) , 18) 4102 Abfälle und Zwischenerzeugnisse, die bei der Vorbereitung von Erzen für die Metallgewinnung entstanden sind X A S 4) , 5) 45 NE -Metallerze, -abbrände, -abfälle und Schrott Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 451 NE-Metallabfälle, -abbrände, -aschen und -schrott 4511 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Aluminium und Aluminiumlegierungen A, B A S 5) , 15) 4512 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Blei und Bleilegierungen X X S 4513 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Kupfer und Kupferlegierungen (Messing) B A, B S 5) , 15) 4514 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zink und Zinklegierungen B S 5) 4515 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zinn und Zinnlegierungen B A S 4) , 5) 4516 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Vanadium und Vanadiumlegierungen B S 4) , 5) 4517 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von NE-Metallen und NE-Metalllegierungen, nicht spezifiziert X X S 4518 Abbrände von NE-Metallerzen X X S 452 Kupfererze und -konzentrate 4520 Kupfererze, -konzentrate X A S 4) , 5) 453 Bauxit, Aluminiumerze und -konzentrate 4530 Bauxit, auch kalziniert, Aluminiumerze, -konzentrate, Korund, Lepidolitherz A 18) 455 Manganerze und -konzentrate 4550 Braunstein, natürlich, Mangancarbonat, natürlich, Mangandioxid, natürlich, Manganerze, -konzentrate A 18) 459 Sonstige NE-Metallerze und -konzentrate 4591 Bleierze, -konzentrate X X S 4592 Chromerze, -konzentrate X X S 4) , 5) 4593 Zinkerze (Galmei), -konzentrate X A 18) 4599 NE-Metallerze, -konzentrate, nicht spezifiziert, z. B. Ilmenit (Titaneisenerz), Kobalterz, Monazit, Nickelerz, Rutil (Titanerz), Zinnerz, Zirkonerz, Zirkonsand X X S 4) 46 Eisen- und Stahlabfälle und -schrott, Schwefelkiesabbrände Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 462 Eisen- und Stahlschrott zur Verhüttung 4621 Abfälle, Späne, Schrott, zur Verhüttung, z. B. von Eisen- und Stahlblechen, Platinen, Formstahl X A 18) 4622 Sonstiger Eisen- und Stahlschrott, zur Verhüttung, z. B. Achsen, Altbleche, Autowracks, Eisen, alt, abgängig, Eisenstücke aus Abwrackarbeiten, Geschosse, Gusseisenbruch, -stücke, Restblöcke, Schienenstücke, Schwellen, Schrott aus nichtrostendem Stahl X A 18) 4623 Eisenpellets, zur Verhüttung X A 18) 463 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung 4631 Abfälle, Abfallstücke von Eisen- und Stahlblechen, -platten, Platinen, Formstahl, Abfalleisenspäne, Walztafelabfallenden, sämtlich nicht zur Verhüttung X A 18) 4632 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung, z. B. Achsen, Eisenmasse und Stahlmasse, Radreifen, -sätze, Räder, Schienen, Schwellen, Stahlstücke aus Abwrackarbeiten, Wellen aus Stahl X A 18) 465 Eisenschlacken und -aschen zur Verhüttung 4650 Hammerschlag, Walzschlacken, Walzsinter, Eisenschlacken, nicht spezifiziert X X S 466 Hochofenstaub 4660 Flugstaub, Gichtstaub, Hochofenstaub X X S 467 Schwefelkiesabbrände 4670 Eisenpyrit, geröstet, Pyritabbrände, Schwefelkiesabbrände, Schwefelkies, geröstet X X S Bemerkungen: 4) Als Alternative zu "S" ist ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich, sofern nationale Bestimmungen dies nicht verbieten. Ist das Aufspritzen auf die Lagerhaltung auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen verboten, muss eine Abfuhr des Waschwassers in eine Einrichtung zur unschädlichen Beseitigung des Abwassers erfolgen. 5) S für wasserlösliche Metallsalze obligatorisch; schließt Aufspritzen auf Lagerhaltung aus. 15) wenn Abfälle und Schrott: A, sonst B 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 01. Januar 2018
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Land | 15 |
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Text | 13 |
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