Flächenfraß stoppen, Ressourcen schonen, Vielfalt erhalten Täglich werden in Deutschland fast 113 Hektar Fläche neu besiedelt – für Wohnungen, Gewerbe, Erholung und Verkehr. Das entspricht fast 160 Fußballfeldern pro Tag. Und das, obwohl in Deutschland immer weniger Menschen leben und besiedelte Fläche in der Größe des Bodensees brach liegt, etwa 180.000 Hektar. Jeder Deutsche beansprucht laut Statistik 564 Quadratmeter Fläche – Tendenz steigend. „In Europa ist die Zersiedelung eine der Hauptursachen für den Artenschwund. Durch den hohen Flächenverbrauch und die intensive Flächennutzung gehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), auf einer Podiumsdiskussion im Rahmenprogramm der 9. UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn. „Während wir uns breiter machen, lassen wir der Natur immer weniger Platz”, so Holzmann. Wie dem Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten ist, zeigt ein neuer Flyer des UBA mit kompakten Tipps für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Kommunen denken an übermorgen, wenn sie Prognosen zur alternden Gesellschaft in die Bauplanung mit einbeziehen und die Ausweisung von Neubaugebieten auf den tatsächlichen Bedarf beschränken. Die Sanierung und Aufwertung bestehender Häuser und Wohnungen sollte dem Neubau vorgezogen werden: „Raus aus der Fläche und zurück in die Zentren – so lautet die Devise.” sagte Holzmann in Bonn. „In einer alternden Gesellschaft mit immer weniger Menschen ist kostensparendes Wohnen in kompakten Siedlungen das Modell der Zukunft”, so Holzmann. Liegen Wohnen, Arbeiten und Freizeit weit auseinander, kostet das Zeit, Geld, Energie und Ressourcen. Die technische und soziale Infrastruktur wird teurer – beispielsweise infolge längerer Strom- und Abwasserleitungen. Der Verkehr und seine negativen Effekte – Lärm und Luftschadstoffe, wie Feinstaub oder Kohlendioxid – nehmen zu, wenn wir in die Breite siedeln. Die Zerstörung und Zerschneidung der Lebensräume ist eines der größten Probleme beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen werden durch den Flächenanspruch des Menschen immer kleiner und weniger. Zudem trennen Straßen, Schienen und Siedlungsbänder die Lebensräume voneinander und isolieren damit Pflanzen- und Tierpopulationen. Vor allem die Wanderungen großer Tierarten wie Luchs, Otter, Wildkatze oder Hirsch sind stark eingeschränkt. Jährlich sterben nach Schätzungen des Deutschen Jagdschutzverbandes insgesamt 500.000 Tiere auf deutschen Straßen. Doch auch der Mensch leidet unter dem Flächenverbrauch: Einmal versiegelte Böden lassen sich nur mit großen Mühen wieder herstellen. So geht mit dem Flächenfraß jeden Tag fruchtbarer Boden verloren, der die Grundlage unserer Ernährung darstellt. Bereits eine Versiegelung von weniger als 50 Prozent steigert die Hochwassergefahr und behindert die Neubildung von Grundwasser. Ein Hektar Waldboden hingegen kann bis zu zwei Millionen Liter Wasser über längere Zeit speichern und uns beim Hochwasserschutz entlasten. Durch den Neubau von Wohnraum bei gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerungszahlen drohen vermehrt Wohnungsleerstände und somit ein Preisverfall bei Grundstücken und Gebäuden. Kommunen, Unternehmen und Privatleuten, die mit dem Flächensparen Ernst machen wollen, empfiehlt das UBA daher vor allem: Brachflächen erfassen und reaktivieren. Es sollte zunehmend der Vergangenheit angehören, dass in den Zentren der Städte und Gemeinden die Fassaden leerstehender Häuser bröckeln, während auf der grünen Wiese immer neue Baugebiete entstehen. „Verdichtetes Bauen spart Infrastrukturkosten und schafft kurze Wege. So sorgen wir mit sauberer Luft, ruhigen Straßen und viel Grün für ein lebenswertes Wohnumfeld. Das ist gerade für eine alternde Gesellschaft ein attraktives Stück Lebensqualität,” sagte Holzmann.
Undichte Kanäle im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung und der Grundstücksentwässerung können je nach örtlichen Gegebenheiten zu Problemen durch Infiltration von Grund-, Schichten- oder Sickerwasser führen. Im Mischsystem kann es zu vermehrten Mischwasserabschlägen und damit zur zusätzlichen Belastung der Gewässer kommen. Ein erhöhter Fremdwasseranteil wirkt sich zudem negativ auf die Kläranlagenleistung aus. Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz sind erforderlich, um öffentliche und private Abwasserleitungen und -kanäle abzudichten und das Fremdwasseraufkommen deutlich zu reduzieren. Im Forschungsvorhaben wurden Nutzen, Aufwand und Risiken flächenhafter Kanalabdichtung an undichten Abwasserleitungen und -kanälen anhand von Praxisbeispielen untersucht, umfassend dargestellt und Anforderungen für die Kanalsanierung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 21/2015.
Zwei Aktivisten erklettern den 73 m hohen Schornstein der britischen Firma "Tioxide"; vier Tage später verschließt ein internationales Team das Abwasserrohr der Firma, die das Verklappen von Titandioxin in der Nordsee nicht einstellen will.
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Abwasserleitung der Samtgemeinde Gartow im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Dargestellt sind die aus den CAD-Daten der Samtgemeinde hergestellten Abwasserleitungen.
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Siedlungswasserwirtschaft 1. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Trinkwasseranlagen (§ 38 LaWG) 2. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG) 3. Festsetzungsbescheide für Wasserentnahmeentgeld, für Abwassereinleiterüberwachung und Abwasserabgabengebühr 4. Abwasserbeseitigungskonzepte
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Siedlungswasserwirtschaft
Origin | Count |
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Bund | 134 |
Land | 87 |
Zivilgesellschaft | 1 |
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unbekannt | 39 |
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