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Emissions- und Immissionsüberwachung am KKW Greifswald [Amtliche Meßstelle]

Der Genehmigungsinhaber einer kerntechnischen Anlage ist laut "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)" für die Überwachung und Bilanzierung von Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus seiner Anlage nach Art und Höhe der Radioaktivität verantwortlich. Darüber hinaus hat er Messungen in der Umgebung seiner Anlage (Immissionsüberwachung) durchzuführen. Unabhängig von den vom Betreiber durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erfolgen Kontrollen in der Umgebung durch unabhängige/amtliche Meßstellen mittels eigener Überwachungsprogramme. In diesen Programmen sind Probeentnahme- und Meßorte,Kontrollmedien sowie Meß- und Probeentnahmeintervalle festgelegt. Die Ergebnisse der Überwachung werden in Quartals- und Jahresberichten dokumentiert und der zuständigen Aufsichtbehörde übergeben.

UMID 02/2024

Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen unter anderem den Einsatz von Quecksilber in Kosmetika. Trotzdem mangelt es in vielen Ländern noch an nationalen Regelungen oder Umsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, um den Einsatz der hochgiftigen Chemikalie zu kontrollieren. Am Beispiel hautaufhellender Cremes wird deutlich, dass Grenzwerte für die Quecksilberverbindungen oft tausendfach überschritten werden und so eine Gefährdung von Menschen und Umwelt besteht. Im Titelbeitrag der UMID-Ausgabe 02/2024 werden die internationalen Herausforderungen in der Quecksilberregulierung und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am ⁠ BfR ⁠, mögliche Aussagen über Zusammenhänge zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES), die Entwicklung und Anwendung eines neuen Fragebogens für GerES VI zu den Themen ⁠ Wetter ⁠ und ⁠ Klima ⁠ und den Nutzen des Sachstandsberichts ⁠ Klimawandel ⁠ und Gesundheit für einen Austausch mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.

Analytische Untersuchungen, Umweltüberwachung Aufgaben

spezialanalytische Umweltuntersuchungen mit den Schwerpunkten der Boden- und Luftanalytik sowie von hochtoxischen organischen Spurenstoffen in Lebens- und Futtermitteln, Böden, Sedimenten u. a. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Messungen an Lebensmitteln, Wasser und Abwasser, Pflanzen und Böden fachliche Gutachten im Bereich Gentechnik und Biotechnologie experimentelle gentechnische Überwachung Spezialanalytik, Gentechnik-Sicherheit, Biotechnologie Umweltradioaktivität, Strahlenschutz

UMID 02/2024 erschienen: Verbot quecksilberhaltiger Kosmetika

UMID 02/2024 erschienen: Verbot quecksilberhaltiger Kosmetika Titelthema des Heftes: Internationale Herausforderungen bei der Regulierung des Einsatzes von Quecksilber in Kosmetika wie hautaufhellenden Cremes. Weitere Themen: Die Kommission Environmental Public Health zum Potenzial des Abwassermonitorings, Allergien als wichtiges Thema im BfR, Erkenntnisse aus GerES V, ein neuer Fragebogen für GerES VI und der Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit. Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber unter anderem den Einsatz in Kosmetika. In der EU wird dies durch die EU-Kosmetikverordnung umgesetzt. In vielen anderen Ländern mangelt es jedoch oftmals noch an der nationalen Umsetzung des Übereinkommens, ebenso fehlen Durchsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, wenn Regularien vorhanden sind. Dies stellt eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Im Titelbeitrag der aktuellen UMID-Ausgabe werden diese internationalen Herausforderungen am Beispiel hautaufhellender Cremes erläutert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am ⁠ BfR ⁠, welche Aussagen über Zusammenhängen zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) möglich sind, einen neuen Fragebogen für GerES VI zum Thema ⁠ Wetter ⁠ und ⁠ Klima ⁠ und den Nutzen des Sachstandsberichts ⁠ Klimawandel ⁠ und Gesundheit für einen Austausch mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei hier abonniert werden.

Abwassereinleitungen in die Mulde untersucht - Erste Ergebnisse des Monitorings liegen vor

Im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen hat sich in den letzten Jahren viel bewegt. Ein zentraler Punkt dabei ist die ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers. Das Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen, das größte seiner Art im Land, wird derzeit erweitert, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Kapazität soll künftig über eine Million Einwohnerwerten liegen. Dafür hat das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde im Jahr 2022 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Erforderlich war eine geänderte wasserrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage und eine neu zu erteilende wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten des gereinigten Abwassers, hier mit deutlich höheren Mengen als zuvor. Um eine umweltgerechte Entsorgung der Abwässer zu gewährleisten, hat das Landesverwaltungsamt deswegen zum Schutz der Mulde Überwachungswerte festgelegt, die teilweise weitergehend sind als die grundlegenden Forderungen der Abwasserverordnung. Dazu überprüft das Landesverwaltungsamt regelmäßig den Zustand der Anlage und die Einhaltung der Anforderungen. Bei der letzten Anlagenschau am 12. November wurden erste umfassende Ergebnisse des entsprechenden Mulde-Monitorings präsentiert. Im Rahmen dieses Monitorings werden seit 2022 an fünf Messstellen in der Mulde chemisch-physikalische Parameter sowie biologische Qualitätskomponenten untersucht. „Das Monitoring ist wichtig, um Trends zu erkennen und erforderlichenfalls nachteiligen Einflüssen entgegenwirken zu können.“, so des Referates Abwasser im Landesverwaltungsamt, Gernot Kruse. Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass der Einfluss der Klärwerkseinleitung auf den Salzgehalt der Mulde unbestreitbar ist, jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf andere Parameter wie Phosphor, Ammonium-Stickstoff, pH-Wert und Temperatur festzustellen sind. Das Gemeinschaftsklärwerk prüft derzeit zudem Zukunftstechniken zur Salzreduktion und zur Entfernung von Mikroschadstoffen. Zudem wird die Mitbehandlung von flüssigen Abfällen avisiert, die umweltverträglicher ist als eine reine Abfallbeseitigung. Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich durch die Abwasserreinigung im Gemeinschaftsklärwerk die Qualität der Mulde, verglichen mit dem Stand um 1990, erheblich verbessert hat. „Um die seit ungefähr 20 Jahren tendenziell steigenden Abwassermengen am Standort ordnungsgemäß behandeln zu können, wurde und wird die Kapazität des Klärwerks schrittweise angepasst. Um die Wasserqualität der Mulde zu gewährleisten, können wir auch nachträglich weitergehende Anforderungen an die Abwasserbehandlung stellen. Denn Gewässer sind im öffentlichen Interesse zu bewirtschaften und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu gewährleisten.“, so Kruse abschließend. Hintergrund: Das Gemeinschaftsklärwerk behandelt das kommunale Abwasser des Abwasserzweckverbands mit derzeit rund 80.000 Einwohnerwerten. Daneben behandelt das Klärwerk u.a. das industrielle Abwasser des Chemieparks und weiterer gewerblicher Baugebiete. Als Obere Wasserbehörde ist das Landesverwaltungsamt zuständig für Entscheidungen über das Einleiten von Abwasser aus sechzehn Branchen, für das Abwasser aus der Herstellung von Soda und für das Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen, die für eine Behandlung von Abwasser von umgerechnet 100.000 Einwohnerwerten oder mehr ausgelegt sind. In Sachsen-Anhalt ist dabei die Chemische Industrie mit etlichen Einzelbetrieben die wichtigste Branche. Darüber hinaus ist das Landesverwaltungsamt auch für die Erteilung von Genehmigungen zuständig, die Abwasserbehandlungsanlagen im Einzelfall benötigen können, so etwa, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

EU führt Innovationen bei der Behandlung kommunalen Abwassers ein

Der Rat der Europäischen Union hat gestern die Neuausrichtung der Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die einen wesentlichen Baustein für die weitere Verbesserung der Gewässerqualität darstellt. Die Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Sauberes Wasser ist unerlässlich für Mensch und Umwelt. Der Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen belastet unsere Flüsse. Eine Begrenzung schädlicher Stoffe durch kommunales Abwasser ist daher ein wichtiger Beitrag für den europaweiten Gewässerschutz. Deshalb wurde durch die endgültige Verabschiedung der Richtlinie heute eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Gewässer in Europa getroffen." Wesentliche Bausteine der Richtlinie sind neben Regelungen zur Nährstoff- und Spurenstoffreduzierung die Einführung eines Abwassermonitorings zu Ermittlung von Krankheitserregern (COVID-19, Influenza, antimikrobielle Resistenzen) auch die Notwendigkeit integrierter Abwassermanagementpläne, die Überläufe aus der Kanalisation in die Gewässer bei Starkregen reduzieren sollen. Darüber hinaus wird als Beitrag zum Klimaschutz das Erreichen der Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen sowie die Rückgewinnung wichtiger kritischer Rohstoffe wie Phosphor vorgesehen. Weiterhin wurde bei der Erarbeitung der Richtlinie sehr viel Wert auf eine verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Eine wesentliche Innovation stellt die Einführung der Reduzierung von Spurenstoffen im Abwasser durch Einführung einer vierten Reinigungsstufe dar. Hier sieht die Richtlinie deren obligatorische Einführung für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnern vor. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird dies jeweils auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen. Der größte Anteil an Mikroschadstoffen im Abwasser ist auf Arzneimittel und Kosmetika zurückzuführen. Daher werden deren Hersteller im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung zukünftig an den Kosten der Einführung der vierte Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe zu mindestens 80 Prozent beteiligt werden. Die Richtlinie ist innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Für die notwendigen Investitionen werden ausreichende Übergangsfristen vorgesehen, die teilweise bis ins Jahr 2045 reichen. Quelle: BMUV Pressemitteilung Nr. 145/24 | Wasser und Binnengewässer

LNG-Terminal Wilhelmshaven: Analysen des NLWKN zeigen keine Hinweise auf Belastungen

Oldenburg / Wilhelmshaven. Anfang 2023 nahm die FSRU 1 WHV (Floating Storage and Regasification Unit) als erstes betriebsfähiges Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) den Regelbetrieb in Wilhelmshaven auf. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Eine davon war die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der „Höegh Esperanza“ in die Nordsee . Das Land hatte ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet, das vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführt wird. Die bisherigen Ergebnisse zeigen keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer. Darüber berichtete der NLWKN nun den Mitgliedern des Umweltausschusses des Landkreis Friesland. Anfang 2023 nahm die FSRU 1 WHV (Floating Storage and Regasification Unit) als erstes betriebsfähiges Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) den Regelbetrieb in Wilhelmshaven auf. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Eine davon war die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der „Höegh Esperanza“ in die Nordsee . Das Land hatte ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet, das vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführt wird. Die bisherigen Ergebnisse zeigen keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer. Darüber berichtete der NLWKN nun den Mitgliedern des Umweltausschusses des Landkreis Friesland. Der NLWKN stellte auf Einladung des Landkreises die bisherigen Ergebnisse ausführlich vor. In einer Präsentation konnte der NLWKN darlegen, dass die bisherigen Messwertergebnisse der umfangreichen Überwachungsprogramme unauffällig sind. Im Rahmen der bisher 21 Monaten andauernden Überwachung konnten keinerlei negative Auswirkungen auf das Gewässer nachgewiesen werden. Vereinzelt gab es geringfügige Chlor-Grenzwertüberschreitungen. In diesem Fällen forderte der NLWKN den Betreiber der FSRU zur unmittelbaren Sachverhaltsaufklärung und Störungsbeseitigung auf, dem dieser jeweils unverzüglich nachkam. Im Rahmen des Monitorings werden auch Stoffe, die möglicherweise durch den schnellen Abbau von Chlor (sogenannte Desinfektionsnebenprodukte) im Meerwasser entstehen können, in den Fokus genommen. Diese wurden an allen Auslässen und im Nahbereich des Schiffes analysiert. Auch hier gab es keine negativen Auffälligkeiten. Allein das flüchtige Desinfektionsnebenprodukt Bromoform, dessen Entstehung aus der Chlorierung im Vorfeld fachgutachterlich prognostiziert wurde, konnte mehrfach an den Auslässen der FSRU nachgewiesen werden. Jedoch vor der Einleitung und somit vor der Verdünnung durch das umliegende Meerwasser. Im Meerwasser selbst waren die untersuchten Desinfektionsnebenprodukte, abgesehen von lediglich einer einzigen toxikologisch unbedenklichen Ausnahme unter Extrembedingungen, trotz des umfangreichen Monitorings und moderner Analytik nicht nachweisbar. „Die bisherigen unauffälligen Messergebnisse bestätigen unsere fachlichen Einschätzungen und umfangreiche Expertisen im Rahmen des Erlaubnisverfahren und ebenso die Prognosen der vorgelegten Fachgutachten“, erklärt Ute Schlautmann, Leiterin der für die Überwachung zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer betont: „Der Schutz des sensiblen Lebensraums Wattenmeer hat für uns höchste Priorität. Dazu gehört auch größtmögliche Transparenz mit Blick auf die Ergebnisse der fortlaufend und regelmäßig stattfindenden Untersuchungen. Wir werden auch weiterhin sehr genau hinsehen, damit sichergestellt ist, dass Niedersachsens Einsatz zur Sicherung der deutschen Gasversorgung nicht zu Lasten unserer einzigartigen Natur geht. Einen Umweltrabatt wird es nicht geben.“ Der Landkreis Friesland zeigte sich anhand der vorgestellten Ergebnisse und der anschließenden sachlichen Diskussion beruhigt: „Als Küstenlandkreis sind wir uns unserer Verantwortung für unsere Heimat und das Weltkulturerbe vor unserer Küste bewusst. Deshalb haben wir die Entwicklungen rund um das LNG-Terminal genau im Blick. Danke an den NLWKN für den direkten Austausch und einen umfassenden Einblick in die Messergebnisse“, so Martina Esser, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft (Landkreis Friesland). Die aktuellen Ergebnisse des gewässerökologischen Monitorings stellt der NLWKN seit dem vergangenen Jahr ebenfalls auf seiner Webseite bereit, sodass diese auch für die allgemeine Öffentlichkeit einsehbar sind. Die dort abrufbaren Dateien werden regelmäßig aktualisiert, sobald neue validierte Messwerte zur Verfügung stehen. Die Informationen sind hier abrufbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/ueberwachungesperanza

Analytische Untersuchungen, Umweltüberwachung Aufgaben

spezialanalytische Umweltuntersuchungen mit den Schwerpunkten der Boden- und Luftanalytik sowie von hochtoxischen organischen Spurenstoffen in Lebens- und Futtermitteln, Böden, Sedimenten, u. a. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Messungen an Lebensmitteln, Wasser und Abwasser, Pflanzen und Böden fachliche Gutachten im Bereich Gentechnik und Biotechnologie experimentelle gentechnische Überwachung

Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen

Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen Die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen ( Emission ) mit Fortluft und Abwasser werden regelmäßig und dauerhaft überwacht und bilanziert. Die im Rahmen der Emissionsüberwachung "Fortluft" und "Abwasser" ermittelten Aktivitätsableitungen werden nach gesetzlichen Vorgaben an das Bundesumweltministerium ( BMUV ) und an die Europäische Kommission übermittelt. Zusätzlich sind die gemeldeten Aktivitätsableitungen im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert. Die atomrechtlich zuständigen Genehmigungsbehörden schreiben Höchstwerte für die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen fest. Um die Einhaltung dieser Genehmigungswerte sicherzustellen, werden Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen ( Emission ) mit Fortluft und Abwasser regelmäßig und dauerhaft überwacht und bilanziert. Daraus wird schließlich die resultierende Exposition der Bevölkerung ermittelt. Unter Exposition wird die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb und innerhalb des Körpers oder das Ausmaß dieser Einwirkung verstanden. Die Betreiber der kerntechnischen Anlagen sind dazu verpflichtet, die Ableitungen zu minimieren sowie alle abgeleiteten radioaktiven Stoffe nach Art und Aktivität zu bestimmen, zu dokumentieren und zu bilanzieren (sogenannte "Eigenüberwachung"). Die erforderlichen Messungen werden dokumentiert und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde Bericht erstattet. Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Schema einer Probenentnahmeeinrichtung in einer deutschen kerntechnischen Anlage: dargestellt sind die primären und sekundären Probenentnahmeleitungen, die einen repräsentativen Anteil der Fortluft zu Sammeleinrichtungen für die Bilanzierung und zu Monitoren für die kontinuierliche Überwachung führen Über die Kamine kerntechnischer Anlagen gelangen radioaktive Stoffe mit der Fortluft in die Umwelt. Ein repräsentativer Anteil der Fortluft wird für die Bilanzierung kontinuierlich über Sammeleinrichtungen geleitet (siehe Grafik). Nach vorab festgelegten Zeiträumen werden die Aktivitäten der Radionuklide , die sich in dieser Zeit auf den Sammelmedien abgelagert haben, bestimmt und die resultierenden Aktivitätskonzentrationen dieser Radionuklide in der Fortluft ermittelt. Da es sich bei dieser Art der Probenentnahme um ein sogenanntes "integrierendes Verfahren" handelt, werden auch kurzzeitige Emissionen zuverlässig erfasst. Zusätzlich werden über sogenannte " Online-Monitoring -Einrichtungen" gammastrahlende Radionuklide (zum Beispiel Cobalt-60) und Jod- Isotope kontinuierlich überwacht. Diese Messungen ermöglichen es, Erhöhungen von Aktivitätsableitungen unverzüglich zu erkennen und gewährleisten darüber hinaus auch die Erfassung von Aktivitätsableitungen kurzlebiger Radionuklide wie Jod-133. Radioaktive Edelgase können nur mit großem Aufwand auf Sammelmedien abgeschieden werden. Um sie zu erfassen, wird daher ein repräsentativer Teil der Kaminfortluft ständig durch eine Messkammer geleitet. Auf diese Weise können Aktivitätsableitungen dieser Edelgase kontinuierlich ermittelt und bilanziert werden. Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Im Gegensatz zur Fortluft müssen alle radioaktiven Abwässer in Auffangbehältern gesammelt werden. Erst wenn eine Entscheidungsmessung ergeben hat, dass vorgegebene Genehmigungswerte nicht überschritten werden, dürfen sie über den Vorfluter an die Umwelt abgegeben werden. Der Betreiber bestimmt die Aktivitäten der im Abwasser enthaltenen alpha-, beta- und gammastrahlenden Radionuklide . Die abgeleiteten radioaktiven Stoffe werden bilanziert. Aktivitätsableitungen einzelner Radionuklide und Radionuklidgruppen mit der Fortluft und dem Abwasser 1962 - 2023, jährlich summiert über alle deutschen Kernkraftwerke im Geltungsbereich des Atomgesetzes Überblick: Aktivitätsableitungen aus kerntechnischen Anlagen in Deutschland Seit den 1960er Jahren erfolgt die Bilanzierung von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser. Bis auf die Ableitung von Tritium ( H-3 ) mit dem Abwasser und Kohlenstoff-14 (C-14) in der Fortluft sind alle anderen Radionuklidgruppen seit den 1970er Jahren in der Tendenz rückläufig. Dies ist zum einen durch die Nachrüstung der Anlagen mit Rückhalteeinrichtungen für radioaktive Stoffe in der Fortluft (sogenannte "Vollfilterung"), zum anderen durch die Abschaltung von Kernkraftwerken (1993 waren 20 Kernkraftwerke in Betrieb, seit 15.April 2023 keine Anlage) bedingt. Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag Die im Rahmen der Emissionsüberwachung "Fortluft" und "Abwasser" ermittelten Aktivitätsableitungen werden nach gesetzlichen Vorgaben an das Bundesumweltministerium ( BMUV ) und an die Europäische Kommission übermittelt. Zusätzlich sind die gemeldeten Aktivitätsableitungen im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert. Stand: 24.10.2024

Abwassersurveillance – Abwasser als Informationsquelle

Abwassersurveillance – Abwasser als Informationsquelle Die Abwassersurveillance wird in Deutschland ergänzend zu bestehenden Krankheitsüberwachungssystemen der öffentlichen Gesundheit („Public Health“) genutzt. Das Ziel der Abwassersurveillance ist es, Informationen zum Auftreten sowie zu der Verbreitung von bekannten und neuen Infektionserregern und deren Varianten zu erfassen, um so das regionale Infektionsgeschehen besser einschätzen zu können. Was ist Abwassersurveillance? Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger mit dem Ziel, Entscheidungen für bevölkerungsbezogene Maßnahmen zu treffen, wird als abwasserbasierte Surveillance (auch kurz Abwassersurveillance) bezeichnet. Im Rahmen der Abwassersurveillance werden Abwasserproben aus Kläranlagenzuläufen gewonnen und auf verschiedene gesundheitsrelevante Zielparameter untersucht. Dafür werden die Proben in Laboren mit unterschiedlichen molekularbiologischen Methoden aufbereitet, analysiert und im Anschluss mit statistischen Methoden ausgewertet. Ziele der Abwassersurveillance Die gesundheitsrelevanten Informationen (ausgewertete Datensätze) aus dem Abwasser zu den unterschiedlichen Zielparametern können für verschiedene Zwecke genutzt werden: Besseres Erfassen der regionalen Verbreitung und des Ausmaßes von Infektionskrankheiten Unterstützung für das zeitnahe Ableiten von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Präventive Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zeitnahe Information der Bevölkerung Präventive Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zeitnahe Information der Bevölkerung System zur Unterstützung im Krisenfall - Pandemievorsorge („pandemic preparedness“) Verbreitung der Abwassersurveillance in Deutschland und weltweit Während der COVID19 Pandemie wurde das Abwasser als wichtige zusätzliche Informationsquelle für den Gesundheitsschutz wiederentdeckt. Bereits vor dem 2. Weltkrieg wurden im Abwasser Untersuchungen zum Vorkommen humaner Viren durchgeführt. Aufgrund zu diesem Zeitpunkt fehlender molekularbiologischer Methoden, wurden die ersten Erfolge dieser abwasserbasierten Epidemiologie (wastewater-based epidemiology, WBE) bis zum Jahr 2020 nur selten verwendet. Im März 2021 empfahl die EU-Kommission den europäischen Ländern die Einführung einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser. Inzwischen wird die WBE nicht nur in Deutschland, sondern weltweit für die zusätzliche Unterstützung des Gesundheitsdienstes im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes genutzt. Inzwischen werden zusätzlich zum SARS-CoV-2-⁠ Monitoring ⁠ Konzepte für weitere Public Health-relevante Infektionserreger und gesundheitsgefährdende Stoffe erarbeitet. Außerdem hat die Europäische Kommission (EU) die Behörde HERA (Health Emergency Preparedness and Response Authority) errichtet, um u.a. Gefahren und potenzielle Notlagen im Gesundheitsbereich rechtzeitig zu erkennen und europaweit zu koordinieren. Vorteile und Grenzen der Abwassersurveillance Ein Vorteil der Erfassung von Erregerlasten im Abwasser wie dem Monitoring von SARS-CoV-2 ist es, dass auch Daten von Menschen erfasst werden, die nicht durch den Personen-gebundenen Nachweis in medizinischen Surveillancesystemen berücksichtigt werden. Personen, die beispielsweise aufgrund ihrer geringen Symptome keinen Arztbesuch oder Test in Erwägung gezogen haben, werden so miterfasst, ohne personen-gebundene Datenerfassung. Weiter bietet das Monitoring von Krankheitserregern im Abwasser die Möglichkeit, Ausbreitungstrends und zirkulierende Varianten verschiedener Erreger nach Regionen aufzuschlüsseln und so gegebenenfalls möglichst früh Maßnahmen für den Schutz der Bevölkerung einleiten zu können. Die abwasserbasierte Surveillance kann demnach auch als Frühwarnsystem für diverse Maßnahmen und Einrichtungen fungieren. Die Abwassersurveillance hat jedoch auch Limitierungen: Das Abwasser bietet keine Information zur Schwere und zum Verlauf von Infektionskrankheiten. Insgesamt wird die abwasserbasierte Surveillance daher als ergänzendes Instrument für die Einschätzung der epidemiologischen Lage verstanden. Ausblick und Links Zentrale Aufgabe des ⁠ UBA ⁠ im Rahmen der nationalen Abwassersurveillance ist die Vereinheitlichung und Harmonisierung von qualitätsgesicherten Messungen und Daten aus dem Abwasser. Diese dienen der Abschätzung von Risiken und können durch Gesundheitsbehörden genutzt werden. Für eine umfassende Einschätzung des Potentials der Abwassersurveillance benötigt es valide Daten-, sowie effektive Übermittlungswege. Auch der weitere Ausbau dafür notwendiger Kapazitäten, die Umsetzung von Routineüberwachungen sowie die Fortführung verschiedener Forschungsansätze ist notwendig. Dazu arbeitet das Umweltbundesamt (UBA) eng mit weiteren involvierten Behörden und Gremien zusammen und beteiligt sich mit verschiedenen Facheinheiten an verschiedenen internen, externen sowie nationalen und internationalen Projekten.

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