Das Projekt "Stand der Technik bei der Entsorgung von Oel- und Fettabscheidern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Veranlasst durch ein Gutachten in einem Strafverfahren, ua wegen des Vorwurfes der umweltgefaehrdenden Abfallbeseitigung nach Paragraph 326 StGB, befasst sich das IWS seit 1994 mit der Entsorgung von Fettabscheiderinhalten. Als Fettabscheider werden hier ausschliesslich Abscheider nach DIN 4040 verstanden. Diese sind nach Ziffer 8.7 der DIN 1986 (Grundstuecksentwaesserung), Teil I in Betrieben einzubauen, in denen fetthaltiges Wasser anfaellt. Die Entsorgung von Abscheidern fuer Leichtfluessigkeiten (Benzin- und Mineraloelabscheider) nach DIN 1999 und Sperren fuer Leichtfluessigkeiten nach DIN 4043 (sog Heizoelsperren) blieben ausser Betracht. Ausserdem bezogen sich die Untersuchungen nur auf Indirekteinleiter in Staedten und Gemeinden mit ordnungsgemaess funktionierenden Kanalnetzen und Abwasserreinigungsanlagen. Fettabscheider dienen der Vorbehandlung von Abwasser, das in der beim Indirekteinleiter anfallenden Beschaffenheit nicht in die oeffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation eingeleitet werden darf. Bestandteil der Fettabscheider nach DIN 4040 ist neben dem Fettabscheideraum ein dem Fettabscheider vorgeschalteter Schlammabscheider zur Rueckhaltung der im Abwasser enthaltenen Sinkstoffe. Ueber eine Tauchwand wird das Abwasser in den Fettsammelraum geleitet, wo die Oele und Fette aufschwimmen und durch eine weitere Tauchwand vom Abfluss zurueckgehalten werden. Vor der Uebergabestelle in die oeffentliche Schmutz- und Mischwasserkanalisation durchlaeuft das Abwasser noch einen Probenahmeschacht. Sowohl die im Schlammsammelraum sedimentierten Stoffe als auch die im Fettsammelraum abgeschiedenen Oele und Fette muessen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfaehigkeit aus den Fettabscheidern regelmaessig entleert werden. Im Regelfall werden damit einschlaegige Entsorgungsunternehmen beauftragt. Eine eindeutige, zusammenhaengende und widerspruchsfreie technische Regel ueber die Anforderungen an die Entsorgung von Fettabscheiderinhalten oder die Art und Weise, wie und wo Fettabscheiderinhalte zu entsorgen sind, findet sich weder in den og DIN-Normen noch im Abwassertechnischen Regelwerk der ATV (Abwassertechnische Vereinigung eV, Hennef). Die in Fettabscheidern nach DIN 4040 zu behandelnden Stoffe zaehlen nicht zu den gefaehrlichen Stoffen im Sinne des Paragraphen 7a WHG. Auch die Herkunft der Abwaesser laesst den Schluss zu, dass Anforderungen nach dem Stand der Technik nicht heranzuziehen sind. Dh, gefaehrliche Stoffe stehen hier nicht zur Debatte, denn die Begriffe 'Gefaehrliche Stoffe' und 'Stand der Technik' erlangen erst durch Konkretisierung in einer Abwasserverwaltungsvorschrift rechtliche Existenz. Somit gilt hinsichtlich der am Auslauf der Fettabscheider einzuhaltenden Abwasserbeschaffenheit nur das jeweilige kommunale Satzungsrecht. Die kommunalen Satzungen erhalten idR Anforderungen an die technische Ausbildung der Vorreinigungsanlagen als Bestandteil der Grundstuecksentwaesserung ...
Das Projekt "Conduction of paper grade dependent COD-TOC-ratios as pre-condition for the replacement of the parameter COD in waste water legislation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Papiertechnische Stiftung München durchgeführt. The objective is the determination of reliable COD-TOC ratios (incl. their margin of deviation) of biologically treated waste waters from the production of different paper grades. This is the prerequisite to derive new TOC limit values in the amended appendix no. 28. Additionally a proposal for a limit value referring N compounds based on TNb shall be developed. It was decided to investigate three mills from each paper grade which are: un-sized wood free papers (p.), sized wood free p., specialty p., coated wood free p., wood containing p., p. from recovered paper (with and without de-inked pulp). First investigations confirm ratios in the range mentioned above. The developed TOC limit values will be based on the analysed TOC values, production capacity and entitled waste water volumes. Recommended TNb values may reach at least 20 mg N/l or more. A statistical assessment of the data is still not possible due the low quantity of available results. The amendment of appendix 28 affect primarily paper & board mills, but also companies which construct waste water treatment plants, consulting bureaus and manufacturers of monitoring and control systems. If wrong COD-TOC ratios will be applied and more stringent limits will result, paper & board mills might loose the possibility to lower the waste water fee. Hence additional costs of several ten thousands of Euros will emerge which has to be avoided especially for sme paper & board mills.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Die Betreiber von kommunalen Infrastruktursystemen der Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen infolge des Klimawandels, steigender Energiekosten und demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Zeitgleich gibt es eine Reihe neuartiger Systemlösungen, die aufgrund sozialer und institutioneller Barrieren sowie schwieriger Entscheidungsfindungsprozesse noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Ziel von netWORKS 3 ist es, Kommunen und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung neuartiger Systemlösungen zu unterstützen. Diese zielen vor allem auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und auf eine nachhaltige Wassernutzung und Abwasserbehandlung. Dazu gehören beispielsweise die Wärmerückgewinnung aus Abwasser, die Aufbereitung von Grauwasser und Regenwasser für die Toilettenspülung oder der Weiterbetrieb sehr alter Kanalnetze unter veränderter Nutzung. In ausgewählten Wohngebieten in Frankfurt am Main und Hamburg werden die verschiedenen neuen Systemlösungen simuliert, bewertet und in einem Frankfurter Gebiet auch umgesetzt. Die in den Modellregionen und den einzelnen Arbeitspaketen gewonnenen Ergebnisse fließen in eine integrierte Bewertung ein, aus der heraus dann Aussagen zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und deren Wasserwirtschaft getroffen werden. In diesem Rahmen leitet das Difu das Arbeitspaket zu den 'Spielräumen siedlungswasserwirtschaftlicher Akteure' und widmet sich hier der Analyse von Geschäftsmodellen kommunaler Infrastrukturbetreiber und dem Rechtsrahmen. Neue Dienstleistungsstrategien in Verbindung mit neuen technischen Optionen und interkommunalen Allianzen machen die dynamischen Entwicklungen in der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunalwirtschaft deutlich. Dies betrifft vor allem die lokale Energieversorgung, hingegen verfolgen die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung noch eher traditionelle Geschäftsmodelle. Mit neuartigen Systemlösungen dürften jedoch auch in der Siedlungswasserwirtschaft neue unternehmerische Strategien verbunden sein, die das Difu systematisch analysiert und Handlungsempfehlungen für Transformationsstrategien entwickelt. In der Analyse des Rechtsrahmens gilt es, neuartige technische Lösungen im bestehenden Recht zu verorten. Dies schließt die Auseinandersetzung mit Fragen, die sich in der Rechtspraxis stellen werden, ein. Hieraus können sich Empfehlungen für die Gesetzgebung auf Bundes- oder Landesebene sowie zur Anpassung vorhandener Verfahren, Standards und Normen ergeben. Im Fokus stehen insbesondere das Wasser- und Abwasserecht mit den angrenzenden Gebieten des Energie- und Abfallrechts, das Gebührenrecht, das Beihilfe- und Vergaberecht, die Behördenstruktur und mögliche Kooperationsformen mit anderen Akteuren wie Wohnungsbauunternehmen und Energieversorgern. Ferner liegt die Integration, Verallgemeinerung und Kommunikation der Ergebnisse des Gesamtvorhabens in der Verantwortung des Difu.
Das Projekt "Beitrag zur EU-Integration Polens im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Seit dem Jahr 1989 wird in Polen eine administrative Reform durchgeführt: Eine völlig neue administrative Einheit, der sogenannte Distrikt, wurde geschaffen. Die Mehrheit der Distrikt-Verwaltungsangestellten waren früher nicht im Umweltsektor tätig und haben daher für die Bearbeitung von materiellen und prozeduralen Fragen des Umweltschutzes keine vertieften Kenntnisse. Darüber hinaus besitzen sie nur unzureichende Kontakte zu den lokalen Verwaltungen und sind mit Umweltschutzproblemen auf lokaler Ebene nicht ausreichend vertraut. Die im Zuge des Projekts geplanten Schulungen sollen diesen Angestellten die für die tägliche Verwaltungspraxis erforderlichen Kenntnisse in bestimmten Bereichen des europäischen Umweltrechts und den entsprechenden polnischen Umsetzungsvorschriften vermitteln. Kernpunkt des Projekts ist die Durchführung von spezifischen Umweltmanagementschulungen im Umweltrecht. Der Schulungsstoff umfasst u.a. das Recht der Abwasser- und Abfallwirtschaft, die Umweltverträglichkeitsprüfung, die IVU-Richtlinie, die umweltrelevanten Strukturfonds, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren und der Zugang zu Umweltinformationen. Spezielle Fragestellungen, die sich aus der Praxiserfahrung der Distriktangestellten ergeben, werden von diesen mittels eines Fragebogens abgefragt. Die Schulungen werden in drei jeweils zweitägigen Workshops für jeweils 50 Teilnehmer organisiert. Zielgruppe der Workshops sind die Distriktangestellten der Woiwodschaften 'Niederschlesien', 'Oppeln' und 'Lubuskie', die für Umweltschutzbelange zuständig sind. Durch Dozenten aus den deutschen Umweltbehörden, insbesondere der unteren und mittleren Umweltbehörden werden die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung europäischer Umweltgesetzgebung innerhalb der Verwaltung aufgezeigt. Dazu werden die Themen anhand von Praxisbeispielen vorgestellt. Die Vorträge werden in einem Handbuch (500 Exemplare) in polnischer Sprache mit einer angepassten Darstellung der Beiträge der Dozenten und der Workshopergebnisse veröffentlicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Das Handbuch kann im Internet als Pdf-Datei heruntergeladen werden. Den Distriktangestellten werden aktuelle Informationen im Umweltbereich auf der Website des ECP zur Verfügung gestellt sowie ein Diskussionsforum zum Austausch von Informationen angeboten.
Das Projekt "Uebersetzung des technischen ATV-Regelwerkes Abwasser-Abfall vom Deutschen in die polnische Sprache" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ATV - Vereinigung für Abwasser, Abfall und Gewässerschutz durchgeführt.
Das Projekt "Vorstellung und Diskussion des Vorhabens 'Verbesserung der Einleiterueberwachung durch Einfuehrung der Messgroessen TOC, TNb und Pges (ICP' -FKZ 29622322 Hauptvorhaben-" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Das Vorhaben: 'Verbesserung der Einleiterueberwachung durch Einfuehrung der Messgroessen TOC, TNb und Pges (ICP)' untersuchte und verglich die neuen Summenparameter fuer organische Stoffe (TOC) und die Naehrstoffe Stickstoff (TNb) und Phosphor (Pges(ICP) mit den bisher im Abwasserrecht verankerten Parametern CSB, Nanorganisch und Pges (Photometer). Zusaetzlich wurden Verfahren der Betriebsanalytik und Kombinationsgeraete (TOC, TNb) getestet, die in bestimmten Faellen eine weitere Vereinfachung und Kostenoptimierung im abwasserrechtlichen Vollzug bedeuten koennen. Die Ergebnisse des Vorhabens sind sehr vielversprechend und ermutigen zur konsequenten und zuegigen Weiterverfolgung des bereits in der zweiten Verordnung zur Aenderung der Abwasserverordnung vom 22.12.1998 (BGBI. I, S. 3919) eingeschlagenen Weges. Auch bei einer entsprechenden Novellierung des Abwasserabgabengesetzes sind die Ergebnisse des Vorhabens unbedingt zu beruecksichtigen. Um eine moeglichst zeitnahe Verbreitung des Vorhabens unter Expertenkreisen zu gewaehrleisten und eine moeglichst breite Diskussion des Themas in Gang zu setzen, soll ein Symposium im Herbst 1999 durchgefuehrt werden. Angesprochen werden dabei alle in der Abwasserwirtschaft und Abwasseranalytik involvierten Kreise, z.B. Bund/Laender-Arbeitskreise, DIN-Ausschuesse, Vollzugsbehoerden, Industrie, Analytikhersteller (ca. 500 Einladungen). Auf dem Programm stehen der Vergleich der Parameter, neue Methoden zur Pruefung der Gleichwertigkeit von Analysenverfahren und der Einsatz von Betriebsmethoden. Neben den Ergebnissen aus dem Vorhaben, werden anerkannte Experten zu einzelnen Aspekten weitere Beitraege leisten. Ausfuehrliche Diskussionsbloecke sind vorgesehen.
Das Projekt "Untersuchung und Entwicklung von Schwermetall-Aufschlussverfahren fuer Abwaesser, deren Metallgehalt im Rahmen der Wassergesetze ermittelt werden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Wasserforschung durchgeführt. Es wurden verschiedene Aufschlussverfahren an realen Industrie-Abwaessern geprueft. Fuer die Metallbestimmung mittels AAS im Rahmen der Verwaltungsvorschriften gemaess Paragraph 7a WHG eignet sich die Vorbehandlung mit HNO3 und H2O2, um den Gesamtmetallgehalt der meisten Abwaesser zu erfassen. Die Elemente Arsen und Selen koennen vollstaendig nur mit den H2SO4/H2O2- oder MgO/Mg(NO3)2- Aufschluessen und anschliessender Messung im AAS-Hydrid-System erfasst werden.
Das Projekt "Internationale Abkommen und EG-Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung und ihre Durchfuehrung in der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für das Recht der Wasserwirtschaft durchgeführt. Aufgabe des F+E-Vorhabens ist es darzustellen, welche nationalen und internationalen Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung bestehen (Verhuetung der Verschmutzung vom Lande aus, Verklappung hohe See) und wie sie in der Bundesrepublik Deutschland durchgefuehrt werden. Erforscht werden soll, welche Massnahmen zur Durchsetzung derartiger Vorschriften ergriffen worden sind und wie effektiv diese Massnahmen sind. Der Schwerpunkt soll auf der Beschreibung und der Bewertung der tatsaechlichen Durchfuehrung der Vorschriften liegen. Damit wird die Bewertung und die Effizienz des Vollzuges internationaler Uebereinkommen und supranationaler Regelungen anzusprechen sein. Der Bericht sollte ferner die Arbeit inter- und supranationaler Einrichtungen bewerten und zu Fragen der Verbesserung internationaler Zusammenarbeit Stellung nehmen.
Das Projekt "Analysenvorschriften fuer REA-Abwaesser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von VEBA Kraftwerke Ruhr durchgeführt. Erarbeitung von Vorschriften fuer REA-Abwaesser
Das Projekt "Salzhorizont: Fixieren leichtlöslicher Spezies innerhalb des Deponiekörpers (EU23)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Die MVA-Reststoffe, Schlacken und Filteraschen, enthalten in der Regel hohe Gehalte an löslichen Schwermetallen und leichtlöslichen Salzen, die im Laufe der Deponierung gelöst werden und über das Sickerwasser aus der Deponie gelangen können. Bei Überschreitung der Richtwerte der Abwasserverwaltungsvorschrift müssen die Deponiesickerwässer aufwändig und teuer nachbehandelt werden. Ziel des Vorhabens ist, ein einfaches und vor allem kostengünstiges Verfahren zu erkunden und zu entwickeln, mit dem bereits während der Betriebsphase einer Deponie der Austrag ökotoxischer Elemente in das kommunale Abwassernetz deutlich reduziert werden kann. Die Reduzierung des Schwermetallaustrags in das Sickerwasser soll dabei durch gezielte gesteuerte Einbaubedingungen erreicht werden. Zur zielführenden Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/).
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Bund | 36 |
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Förderprogramm | 35 |
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