Das Projekt "Stand der Technik bei der Entsorgung von Oel- und Fettabscheidern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Veranlasst durch ein Gutachten in einem Strafverfahren, ua wegen des Vorwurfes der umweltgefaehrdenden Abfallbeseitigung nach Paragraph 326 StGB, befasst sich das IWS seit 1994 mit der Entsorgung von Fettabscheiderinhalten. Als Fettabscheider werden hier ausschliesslich Abscheider nach DIN 4040 verstanden. Diese sind nach Ziffer 8.7 der DIN 1986 (Grundstuecksentwaesserung), Teil I in Betrieben einzubauen, in denen fetthaltiges Wasser anfaellt. Die Entsorgung von Abscheidern fuer Leichtfluessigkeiten (Benzin- und Mineraloelabscheider) nach DIN 1999 und Sperren fuer Leichtfluessigkeiten nach DIN 4043 (sog Heizoelsperren) blieben ausser Betracht. Ausserdem bezogen sich die Untersuchungen nur auf Indirekteinleiter in Staedten und Gemeinden mit ordnungsgemaess funktionierenden Kanalnetzen und Abwasserreinigungsanlagen. Fettabscheider dienen der Vorbehandlung von Abwasser, das in der beim Indirekteinleiter anfallenden Beschaffenheit nicht in die oeffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation eingeleitet werden darf. Bestandteil der Fettabscheider nach DIN 4040 ist neben dem Fettabscheideraum ein dem Fettabscheider vorgeschalteter Schlammabscheider zur Rueckhaltung der im Abwasser enthaltenen Sinkstoffe. Ueber eine Tauchwand wird das Abwasser in den Fettsammelraum geleitet, wo die Oele und Fette aufschwimmen und durch eine weitere Tauchwand vom Abfluss zurueckgehalten werden. Vor der Uebergabestelle in die oeffentliche Schmutz- und Mischwasserkanalisation durchlaeuft das Abwasser noch einen Probenahmeschacht. Sowohl die im Schlammsammelraum sedimentierten Stoffe als auch die im Fettsammelraum abgeschiedenen Oele und Fette muessen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfaehigkeit aus den Fettabscheidern regelmaessig entleert werden. Im Regelfall werden damit einschlaegige Entsorgungsunternehmen beauftragt. Eine eindeutige, zusammenhaengende und widerspruchsfreie technische Regel ueber die Anforderungen an die Entsorgung von Fettabscheiderinhalten oder die Art und Weise, wie und wo Fettabscheiderinhalte zu entsorgen sind, findet sich weder in den og DIN-Normen noch im Abwassertechnischen Regelwerk der ATV (Abwassertechnische Vereinigung eV, Hennef). Die in Fettabscheidern nach DIN 4040 zu behandelnden Stoffe zaehlen nicht zu den gefaehrlichen Stoffen im Sinne des Paragraphen 7a WHG. Auch die Herkunft der Abwaesser laesst den Schluss zu, dass Anforderungen nach dem Stand der Technik nicht heranzuziehen sind. Dh, gefaehrliche Stoffe stehen hier nicht zur Debatte, denn die Begriffe 'Gefaehrliche Stoffe' und 'Stand der Technik' erlangen erst durch Konkretisierung in einer Abwasserverwaltungsvorschrift rechtliche Existenz. Somit gilt hinsichtlich der am Auslauf der Fettabscheider einzuhaltenden Abwasserbeschaffenheit nur das jeweilige kommunale Satzungsrecht. Die kommunalen Satzungen erhalten idR Anforderungen an die technische Ausbildung der Vorreinigungsanlagen als Bestandteil der Grundstuecksentwaesserung ...
Das Projekt "Uebersetzung des technischen ATV-Regelwerkes Abwasser-Abfall vom Deutschen in die polnische Sprache" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ATV - Vereinigung für Abwasser, Abfall und Gewässerschutz durchgeführt.
Das Projekt "Dynamische Modellierung von komplexen aeroben Abwasserreinigungsanlagen zum Zweck der Regelung und Optimierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für Thermische Verfahrenstechnik durchgeführt. Seit das Belebtschlammverfahren in seinen Grundzuegen durch Publikationen und Patentanmeldungen von Ardern und Lockett im Jahre 1914 vorgestellt wurde, hat es sich zum Standardverfahren zur Reinigung kommunaler Abwaesser entwickelt, wobei es inzwischen auch gelungen ist, mit diesem Verfahren neben den Kohlenstoffverbindungen die Stickstoff- und Phosphorverbindungen aus dem Abwasser zu entfernen. Wurden frueher Belebungsanlagen noch aufgrund von vorwiegend hydraulischen Groessen ausgelegt, so sind heute aufgrund der immer umfangreicheren und strengeren Anforderungen der Abwasserverwaltungsvorschriften an die Reinigungsleistung einer Klaeranlage entsprechend komplexere Dimensionierungsbeziehungen zu beruecksichtigen. Bei der Planung neuer Anlagen, insbesondere fuer hoeherbelastete Abwaesser und Industrieabwaesser, gilt es zudem, neue Entwicklungen wie die Turmbiologie, Hochleistungsreaktoren (Kompaktreaktor, Hubstrahlreaktor, Prallstrahlreaktor) oder den Festbett- und Wirbelschichtreaktor als eine Altemative zum klassischen Belebungsbecken heranzuziehen und zu bewerten. Beim Betrieb werden wegen der steigenden Komplexitaet der Anlage und der erhoehten Anforderungen hinsichtlich der zulaessigen Grenzwerte und der Zahl der zu eliminierenden Schadstoffe sowie im Hinblick auf die Anlagensicherheit und die Ueberwachung der Grenzwerte zunehmend die Moeglichkeiten von on-line Messtechniken und modernen Regelungsstrategien Verwendung finden muessen. Ziel dieses Vorhabens ist es, - ein von der International Association on Water Pollution Research and Control (IAWPRC) entwickeltes mathematisches Modell zur Simulation von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen fuer die dynamische Simulation von Anlagen fuer die Reinigung komplexer Abwaesser wie Deponiesickerwaesser und Industrieabwaesser zu erweitern, wobei eine objektorientierte Modellerstellungsumgebung entwickelt werden soll, die es gestattet, alle Projektphasen einer Simulation zu unterstuetzen, und - unter Verwendung der dynamischen Simulation Regelungs- und Optimierungsstrategien fuer komplexe Abwasserreinigungsanlagen unter Einsatz von on-line Messtechniken zu entwickeln. Dabei sollen sowohl analytische Verfahren, als auch sogenannte wissensbasierte Verfahren auf Basis der Fuzzy-Logik und Neuronalen Netze eingesetzt werden mit dem Ziel, dureh Kombination beider Verfahren hybride, adaptive Verfahren zu entwickeln.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Die Betreiber von kommunalen Infrastruktursystemen der Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen infolge des Klimawandels, steigender Energiekosten und demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Zeitgleich gibt es eine Reihe neuartiger Systemlösungen, die aufgrund sozialer und institutioneller Barrieren sowie schwieriger Entscheidungsfindungsprozesse noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Ziel von netWORKS 3 ist es, Kommunen und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung neuartiger Systemlösungen zu unterstützen. Diese zielen vor allem auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und auf eine nachhaltige Wassernutzung und Abwasserbehandlung. Dazu gehören beispielsweise die Wärmerückgewinnung aus Abwasser, die Aufbereitung von Grauwasser und Regenwasser für die Toilettenspülung oder der Weiterbetrieb sehr alter Kanalnetze unter veränderter Nutzung. In ausgewählten Wohngebieten in Frankfurt am Main und Hamburg werden die verschiedenen neuen Systemlösungen simuliert, bewertet und in einem Frankfurter Gebiet auch umgesetzt. Die in den Modellregionen und den einzelnen Arbeitspaketen gewonnenen Ergebnisse fließen in eine integrierte Bewertung ein, aus der heraus dann Aussagen zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und deren Wasserwirtschaft getroffen werden. In diesem Rahmen leitet das Difu das Arbeitspaket zu den 'Spielräumen siedlungswasserwirtschaftlicher Akteure' und widmet sich hier der Analyse von Geschäftsmodellen kommunaler Infrastrukturbetreiber und dem Rechtsrahmen. Neue Dienstleistungsstrategien in Verbindung mit neuen technischen Optionen und interkommunalen Allianzen machen die dynamischen Entwicklungen in der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunalwirtschaft deutlich. Dies betrifft vor allem die lokale Energieversorgung, hingegen verfolgen die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung noch eher traditionelle Geschäftsmodelle. Mit neuartigen Systemlösungen dürften jedoch auch in der Siedlungswasserwirtschaft neue unternehmerische Strategien verbunden sein, die das Difu systematisch analysiert und Handlungsempfehlungen für Transformationsstrategien entwickelt. In der Analyse des Rechtsrahmens gilt es, neuartige technische Lösungen im bestehenden Recht zu verorten. Dies schließt die Auseinandersetzung mit Fragen, die sich in der Rechtspraxis stellen werden, ein. Hieraus können sich Empfehlungen für die Gesetzgebung auf Bundes- oder Landesebene sowie zur Anpassung vorhandener Verfahren, Standards und Normen ergeben. Im Fokus stehen insbesondere das Wasser- und Abwasserecht mit den angrenzenden Gebieten des Energie- und Abfallrechts, das Gebührenrecht, das Beihilfe- und Vergaberecht, die Behördenstruktur und mögliche Kooperationsformen mit anderen Akteuren wie Wohnungsbauunternehmen und Energieversorgern. Ferner liegt die Integration, Verallgemeinerung und Kommunikation der Ergebnisse des Gesamtvorhabens in der Verantwortung des Difu.
Das Projekt "Analyse des derzeitigen und Ableitung eines optimierten Prozesses zur Kanalsanierung unter Einbeziehung der privaten Grundstücksentwässerungen - Teilprojekt 10" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kommunal Agentur NRW GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens war die Analyse der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Kostenreduktion bei der Kanalsanierung, insbesondere unter dem Aspekt der Einbeziehung privater Grundstücksentwässerungsanlagen. Zunächst wurden verschiedene Pilotprojekte ausgewertet und eine detaillierte Befragung von Kommunen durchgeführt, die sich bereits durch ganzheitliche Kanalsanierungen ausgezeichnet haben. Übereinstimmend wurde hier von Vorteilen einer Maßnahmenbündelung von öffentlichen und privaten Kanalsanierungen unter Federführung der Kommune berichtet. Aus den Projekten wurden die unterschiedlichen Vorgehensweisen sowie die Vor- und Nachteile herausgearbeitet und dargestellt. Ein Aspekt zur Verbesserung der Datenqualität und Kommunikation zwischen privatem und öffentlichem Kanalisationsbetreiber wurde in dem Projekt rechtlich als auch technisch detailliert betrachtet: die elektronische Übertragung der Dichtheitsprüfergebnisse. Um den in den ausgewerteten Pilotprojekten festgestellten qualitativen Vorteil einer Maßnahmenbündelung auch wirtschaftlich zu untersuchen, wurde im Projekt eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Im Rahmen dieser Analyse zeigte sich, dass eine koordinierte Sanierung der privaten und öffentlichen Kanäle durch die Kommune bis zur privaten Grundstücksgrenze in vielen Fällen wirtschaftlicher ist als eine unkoordinierte Vorgehensweise. Der größte Vorteil ergab sich in dicht bebauten Gebieten mit einem hohen Gewerbeanteil, weil hier ohne eine koordinierte Vorgehensweise zur Maßnahmenbündelung mit erheblichen Gewerbeeinbußen zu rechnen ist. Die Zuständigkeit in einer Hand, also bei der Stadt bzw. Gemeinde, hat sich im Projekt als ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Sanierungsumsetzung erwiesen. Der Entscheidung, wie die Zuständigkeit im Gemeindegebiet geregelt werden soll, kommt daher eine wesentliche Rolle zu. Die Möglichkeiten, eine Zuständigkeit in einer Hand zu bündeln, wurden im Folgenden näher betrachtet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Leitungen vollständig in öffentliches Eigentum zu übernehmen. Für diesen Fall wurden die rechtlichen Konsequenzen und Schwierigkeiten im Projekt dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Außerdem wurden beispielhaft mögliche Auswirkungen auf die Abwassergebühren berechnet. Alternativ dazu ist nach heute geltender Rechtslage in NRW aber auch die Anwendung der Zuständigkeits- und Kostenersatzregelung nach Paragraph 10 Abs. 1 KAG NRW in der Satzung möglich, in dem die Stadt bzw. Gemeinde satzungsrechtlich in die Pflichtenerfüllung des privaten Grundstückseigentümers eintritt. Auch diese Möglichkeit wird im Projekt weiter erörtert.
Das Projekt "Salzhorizont: Fixieren leichtlöslicher Spezies innerhalb des Deponiekörpers (EU23)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Die MVA-Reststoffe, Schlacken und Filteraschen, enthalten in der Regel hohe Gehalte an löslichen Schwermetallen und leichtlöslichen Salzen, die im Laufe der Deponierung gelöst werden und über das Sickerwasser aus der Deponie gelangen können. Bei Überschreitung der Richtwerte der Abwasserverwaltungsvorschrift müssen die Deponiesickerwässer aufwändig und teuer nachbehandelt werden. Ziel des Vorhabens ist, ein einfaches und vor allem kostengünstiges Verfahren zu erkunden und zu entwickeln, mit dem bereits während der Betriebsphase einer Deponie der Austrag ökotoxischer Elemente in das kommunale Abwassernetz deutlich reduziert werden kann. Die Reduzierung des Schwermetallaustrags in das Sickerwasser soll dabei durch gezielte gesteuerte Einbaubedingungen erreicht werden. Zur zielführenden Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/).
Das Projekt "Beitrag zur EU-Integration Polens im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Seit dem Jahr 1989 wird in Polen eine administrative Reform durchgeführt: Eine völlig neue administrative Einheit, der sogenannte Distrikt, wurde geschaffen. Die Mehrheit der Distrikt-Verwaltungsangestellten waren früher nicht im Umweltsektor tätig und haben daher für die Bearbeitung von materiellen und prozeduralen Fragen des Umweltschutzes keine vertieften Kenntnisse. Darüber hinaus besitzen sie nur unzureichende Kontakte zu den lokalen Verwaltungen und sind mit Umweltschutzproblemen auf lokaler Ebene nicht ausreichend vertraut. Die im Zuge des Projekts geplanten Schulungen sollen diesen Angestellten die für die tägliche Verwaltungspraxis erforderlichen Kenntnisse in bestimmten Bereichen des europäischen Umweltrechts und den entsprechenden polnischen Umsetzungsvorschriften vermitteln. Kernpunkt des Projekts ist die Durchführung von spezifischen Umweltmanagementschulungen im Umweltrecht. Der Schulungsstoff umfasst u.a. das Recht der Abwasser- und Abfallwirtschaft, die Umweltverträglichkeitsprüfung, die IVU-Richtlinie, die umweltrelevanten Strukturfonds, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren und der Zugang zu Umweltinformationen. Spezielle Fragestellungen, die sich aus der Praxiserfahrung der Distriktangestellten ergeben, werden von diesen mittels eines Fragebogens abgefragt. Die Schulungen werden in drei jeweils zweitägigen Workshops für jeweils 50 Teilnehmer organisiert. Zielgruppe der Workshops sind die Distriktangestellten der Woiwodschaften 'Niederschlesien', 'Oppeln' und 'Lubuskie', die für Umweltschutzbelange zuständig sind. Durch Dozenten aus den deutschen Umweltbehörden, insbesondere der unteren und mittleren Umweltbehörden werden die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung europäischer Umweltgesetzgebung innerhalb der Verwaltung aufgezeigt. Dazu werden die Themen anhand von Praxisbeispielen vorgestellt. Die Vorträge werden in einem Handbuch (500 Exemplare) in polnischer Sprache mit einer angepassten Darstellung der Beiträge der Dozenten und der Workshopergebnisse veröffentlicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Das Handbuch kann im Internet als Pdf-Datei heruntergeladen werden. Den Distriktangestellten werden aktuelle Informationen im Umweltbereich auf der Website des ECP zur Verfügung gestellt sowie ein Diskussionsforum zum Austausch von Informationen angeboten.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Grundlagen und Projektbegleitung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lederinstitut Gerberschule Reutlingen e.V. durchgeführt. Die Abwasser- und Abfallgesetze und die sich staendig verschaerfenden Richtlinien vor allem fuer industrielle Einleiter in Deutschland sowie die sich in naher Zukunft verschaerfenden Einleitungsrichtlinien in Brasilien erschweren zunehmend die Entsorgung von Abwasser und Abfaellen fuer die lederherstellenden Betriebe in beiden Laendern. Die Kosten, die sich aus immer aufwendigeren Abwasserreinigungsprozessen und der Entsorgung von Abfaellen ergeben, werden gerade fuer die kleinen und mittelstaendischen Gerbereien immer mehr zur Belastung. Im Sinne eines produktionsintegrierten Umweltschutzes sollen durch die Entwicklung emissionsarmer Gerbverfahren Laststoffe aus dem Abwasser ferngehalten und durch eine angepasste Abwasserreinigung mit dem Ziel der Wiederverwendung gereinigter Prozesswaesser der Wasser- und Energiehaushalt und der Betriebe entlastet werden. Fuer Schlaemme und Reststoffe, die keiner stofflichen Verwertung zugefuehrt werden koennen, soll eine umweltgerechte Aufarbeitung - unter Vermeidung einer Chromoxidation - nach einem speziellen thermischen Verfahren der Niedertemperaturkonvertierung bei 450 Grad C erprobt werden.
Das Projekt "Abwasseruntersuchungen auf dem Kompostplatz Finkenriek" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Forschungsschwerpunkt 04, Arbeitsbereich Abfallwirtschaft und Stadttechnik durchgeführt. Die Stadtreinigung Hamburg ist nach Paragraph 17a des Hamburgischen Abwassergesetzes zur Eigenüberwachung der in das Sielnetz eingeleiteten Abwässer verpflichtet. In diesem Zusammenhang wird am Arbeitsbereich Abfallwirtschaft der TUHH vierteljährlich das Oberflächenwasser der Kompostplatzes Finkenriek analysiert. Im Einzelnen werden die folgenden Parameter untersucht: pH-Wert, absetzbare Stoffe, Blei, Zink, Ammonium-Stickstoff, Nitrit, schwer flüchtige lipophile Stoffe (H 56), Kohlenwasserstoffe (H 53). Die Ergebnisse können beim Auftraggeber erfragt werden.
Das Projekt "Integrierte Ver- und Entsorgungssysteme für urbane Gebiete" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen, Institut für Wasserwesen, Lehrstuhl und Laboratorien für Wassergüte- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Von verschiedenen Seiten wird vorgeschlagen, dass bisherige zentralistisch ausgerichtete Konzepte der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung durch dezentrale kompakte Systeme zu ersetzen. Anhand einer Machbarkeitsstudie sollen Erkenntnisse über die Erfolgsaussichten von Entwicklungsarbeiten zur Bereitstellung solcher neuartigen Ver- und Entsorgungssysteme gewonnen werden. Die verschiedenen Vorschläge zur Entwicklung und Implementierung dieses dezentralen Systems im In- und Ausland sollen gesammelt und vergleichend dargestellt werden. Gleichzeitig sollen auch die gesetzlichen Vorgaben, die in Deutschland, Europa und in ausgewählten außereuropäischen Ländern die Einführung dezentraler Ver- und Entsorgungssysteme regeln, dargestellt und eine Marktanalyse für den Standort Deutschland, Europa und exemplarisch auch für ein noch zu bestimmendes außereuropäisches Land durchgeführt werden. Diese Studie gilt als Basis für Entwicklungen, die in Deutschland bereits an einigen Stellen angelaufen sind.
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