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GcBÜK400 - Kupfer im Oberboden

Kupfer ist ein für die Ernährung aller Lebewesen essentielles Element, das jedoch bei einem extremen Überangebot zu toxischen Wirkungen führen kann. Der mittlere Cu-Gehalt der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 14 mg/kg. Analog zu Chrom und Nickel ist es vor allem in basischen Gesteinen angereichert (Diabase, Basalte, Metabasite). Die mittleren Cu-Gehalte (Mediane) der sächsischen Haupt-gesteinstypen reichen von 2 bis 67 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges/Vogtlandes beträgt 23 mg/kg. Geogene Cu-Anreicherungen sind vor allem im Erzgebirge über den hier weit verbreiteten Mineralisationen zu finden. Chalkopyrit (Kupferkies) ist nahezu in allen Mineralassoziationen als sog. Durchläufermineral verbreitet. Starke anthropogene Cu-Einträge werden vor allem durch die Buntmetallurgie verursacht. Durch die vielfältige Verwendung von Cu, u. a. in der Elektrotechnik, als Legierungsmetall, Rohrleitungsmaterial und Regenrinnen, wird das Element auch verstärkt in das Abwasser eingetragen. Für unbelastete Böden gelten Cu-Gehalte von 2 bis 40 mg/kg als normal. Die regionale Verteilung der Cu-Gehalte im Oberboden wird vor allem durch den geogenen Anteil der Substrate bestimmt. Auf Grund der erhöhten Cu-Gehalte der im Vogtland weit verbreiteten Diabase (58 mg/kg), der punktförmig auftretenden tertiären Basaltoide (60 mg/kg) und der lokal eingelagerten Amphibolite (46 mg/kg) des metamorphen Grundgebirges, kommt es zu anomal hohen Cu-Gehalten in den Verwitterungsböden über den genannten Festgesteinen. Durch eine verstärkte Lössbeeinflussung (mit relativ niedrigen Cu-Gehalten von ca. 12 mg/kg), kann es über Cu-reichen Substraten, je nach Lössanteil, zu einem "Verdünnungseffekt" kommen (z. B. über den Monzonitoiden bei Meißen). Extrem niedrige Cu-Konzentrationen sind in den Verwitterungsböden über sauren Magmatiten (Granit von Ei-benstock, Teplice-Rhyolith), Metagranitoiden (Erzgebirgs-Zentralzone), Sandsteinen (Elbsandstein- und Zittauer Gebirge) und bei Bodengesellschaften aus periglaziären sandigen Decksedimenten in Nordsachsen zu beobachten. Bedeutende regionale Anomalien befinden sich vor allem im Freiberger Raum, dem wichtigsten früheren Standort des Bergbaus und der Verhüttung polymetallischer Erze. Die anthropogenen Einträge sind aber i. W. auf die unmittelbare Umgebung der Hüttenstandorte beschränkt. Dabei kommt es zu Überlagerung mit geogenen Anteilen im Boden, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Verbreitung von Kupferkies führenden Mineralassoziationen stehen. Analoge Verhältnisse finden sich, wenn auch in abgeschwächter Form, im Raum Schneeberg - Schwarzenberg - Annaberg-Buchholz - Marienberg. Besonders hohe Cu-Gehalte weisen die Auenböden der Freiberger Mulde auf. Nach Eintritt der Freiberger Mulde in das Freiberger Bergbau- und Hüttenrevier kommt es zu einer nachhaltigen stofflichen Belastung der Auenböden, die über die Aue der Vereinigten Mulde bis an die nördliche Landesgrenze reicht. Erhöhte Cu-Gehalte, jedoch auf deutlich niedrigerem Niveau, treten auch in den Auenböden der Zwickauer Mulde auf, wo sich im Einzugsgebiet die polymetallischen Vererzungen des Westerzgebirges befinden. Infolge der beschriebenen geogenen und anthropogenen Prozesse werden in den Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde die Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Grünlandnutzung (Schafhaltung) teilweise überschritten.

wasserrechtliche Erlaubnis für die Fa. SCHAEFER KALK GmbH & Co. KG zur Entnahme von Grundwasser zur Wasserhaltung im Laybruch sowie zur teilweisen Prozessbrauchwassernutzung aus den vorhandenen Gewinnungsanlagen Br. „Schaefer Kalkwerk 1“, WFG-Nr. 303 122 831, Br. „Schaefer Kalkwerk 2a“, WFG-Nr. 303 122 942, und aus dem neuen Br. „Schaefer Kalkwerk 2b“, WFG-Nr. 303 000 236;

Mit Datum vom 18.03.2025 wurde der Fa. SCHAEFER KALK GmbH & Co. KG, Diez, die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den vorhandenen Gewinnungsanlagen Br. „Schaefer Kalkwerk 1“, WFG-Nr. 303 122 831, Br. „Schaefer Kalkwerk 2a“, WFG-Nr. 303 122 942, und aus dem neuen Br. „Schaefer Kalkwerk 2b“, WFG-Nr. 303 000 236, zum Zwecke der Wasserhaltung mittels Wasserhaltungspumpen im Produktionsstandort Laybruch, Kalksteinbruch Oberneisen-Hahnstätten, sowie in der Folge zur teilweisen Brauchwassernutzung als Prozesswasser am Produktionsstandort (sowie optional im Bedarfsfall nach Schaffung der Voraussetzung zur teilweisen Folgenutzung für Trinkwasserversorgungzwecke für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich) erteilt. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des 14/20 Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits im vorherigen Erlaubnisverfahren von 2005 konnten keine nachteiligen Auswirkun-gen ermittelt werden, so dass im aktuellen Erlaubnisverfahren keine Verschlechterung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich in der Ausgabe Jahrgang 7, Nr. 9, vom 27.02.2025 veröffentlicht.

Statistik der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft

Erhebung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Unternehmen und Einrichtungen, die Wasser zur Bewässerung von Anbauflächen im Acker-, Garten- und Dauerkulturbau gewinnen oder Abwasser in Gewässer einleiten. Erhebungsmerkmale: Gewinnung von Grund- und Oberflächenwasser sowie Bezug und Abgabe von Wasser, Verwendung von Wasser, getrennt nach Einsatzbereichen, Größe der bewässerten Fläche, Behandlung und Verbleib des Abwassers, Art der Abwasserbehandlung.

Statistik der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

1.Wasserversorgung: Gewinnung und Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser, getrennt nach Gewinnungsanlagen. Abgabe von Wasser nach Menge und Zahl der versorgten Einwohner. 2.Abwasserbeseitigung: Menge und Herkunft des Abwassers; Art und Wirkungsgrad der Abwasserbehandlung; an Kanalisation und Kläranlagen angeschlossene/nicht angeschl. Einwohner; Schädlichkeit des Abwassers; Sammlung und Ableitung des Abwassers über die öffentliche Kanalisation; Menge, Behandlung, Verwendung und Beseitigung des Klärschlamms.

Thermische Nutzung von Grundwasser Theodor-Heuss-Platz 6

Am Standort Theodor-Heuss-Platz 6 beabsichtigt die Landeshauptstadt München, Baureferat-Hauptabteilung Hochbau, den Betrieb einer Brunnenanlage zu Wärme- und Kühlzwecken, sowie einer Brauchwassernutzung. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 29.05.2024 eine jährliche Grundwasserentnahme-/ Versickerungsmenge von 105.000 m³. Davon sind für Kühlzwecke 34.560 m³/a und für Heizzwecke 69.120 m³/a vorgesehen. Bei längeren Trockenperioden, wenn nicht mehr ausreichend Wasser aus der Regenwasserzisterne zur Verfügung steht, soll aus dem Förderbrunnen soll die Zisterne mit Grundwasser gespeist werden. Dies soll sicherstellen, dass die Außenanlagen und die Fassade bewässert werden können. Der geschätzte Bedarf hierfür beträgt jährlich ca. 1.500 m³.

Willingmann übergibt Förderung über 19,8 Mio. Euro für Forschungsnetzwerk der Hochschulen

KAT – dieses Kürzel steht in Sachsen-Anhalt seit 2006 für systematischen und erfolgreichen Wissenstransfer in die Wirtschaft. Mit Unterstützung durch das Wissenschaftsministerium haben die vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) im Land in den vergangenen zwei Jahrzehnten das leistungsfähige KAT-Netzwerk aufgebaut, um die Kooperation mit heimischen Unternehmen zu stärken. Die Bandbreite gemeinsamer Projekte reicht von Algenbiotechnologie, über Robotik und Leichtbau bis hin zur Chemie. Allein 2022 wurden 125 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit der Wirtschaft umgesetzt, die den Unternehmen neue Produkte und verbesserte Prozesse sowie den HAW zusätzliche Drittmittel von 3,2 Millionen Euro beschert haben. Damit diese Erfolgsgeschichte in den kommenden Jahren weitergeschrieben werden kann, hat Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Montag in Bernburg (Saale) Zuweisungen über rund 19,8 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes an die HAW-Spitzen überreicht. Damit ist die Finanzierung des KAT (Kompetenznetzwerk für angewandte und transferorientierte Forschung) zunächst bis Ende 2027 gesichert. Die vier HAW erhalten für diesen Zeitraum jeweils etwa fünf Millionen Euro: die Hochschule Anhalt 5,17 Millionen Euro, die Hochschule Magdeburg-Stendal 5 Millionen Euro, die Hochschule Harz 4,89 Millionen Euro und die Hochschule Merseburg 4,76 Millionen Euro. Für Willingmann ist das KAT „ein wichtiger Katalysator für den Knowhow-Transfer aus der Wissenschaft in die heimische Wirtschaft“. Er betonte: „Viele kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt können sich keine eigene Forschungsabteilung leisten. Um innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen sie also Unterstützung – und finden diese im KAT. Die leistungsfähigen Kompetenzzentren der HAW mit ihren modernen Forschungslaboren decken zahlreiche Zukunftsthemen ab. Damit geben sie heimischen KMU Rückenwind für Innovation wie Weiterbildung und bereiten den Boden für Ansiedlungen und Neugründungen. KAT wirkt!“ Der Präsident der Hochschule Anhalt, Prof. Dr. Jörg Bagdahn, unterstrich: „Dieser Investitionsschub setzt bedeutende Impulse für die Stärkung der Transferlandschaft und stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Unsere Initiativen fördern Forschung, schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen. Die gebündelten Anstrengungen unserer Hochschulen werden ein neues, innovatives Kapitel für unsere Region aufschlagen.“ Die Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal, Prof. Dr. Manuela Schwartz, fügte hinzu: „Das KAT-Netzwerk ermöglicht es der Hochschule Magdeburg-Stendal, die Entwicklung, Erprobung und Evaluation kooperativer Forschung wissenschaftlich zu untersuchen und damit die Innovationskraft in Sachsen-Anhalt zu stärken. Mit der erneuten Förderung bis 2027 intensivieren wir unsere praxisnahe Forschung mit regionalen Unternehmen, um die Wertschöpfung in der Region nachhaltig zu verbessern und die Kompetenzen in unseren Forschungsschwerpunkten Umwelt und Technik sowie Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften interdisziplinär weiter auszubauen.“ Prof. Dr. Folker Roland, Rektor der Hochschule Harz, erklärte: „Das KAT-Netzwerk ist nicht nur für die Hochschule Harz eine enorme Bereicherung, sondern auch für ganz Sachsen-Anhalt. Die zurückliegenden Jahre haben mit einer Vielzahl an Kooperationen zwischen den KAT-Hochschulen und regionalen Unternehmen gezeigt, wie wirkungsvoll diese institutionsübergreifende Zusammenarbeit ist. Ich freue mich, dass die Hochschule Harz sich auch künftig den vielfältigen Herausforderungen in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Verbundprojekts annimmt. Zu diesem Zweck wird die bisherige Netzwerkarbeit und Antragsunterstützung für unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um eigene Forschungsaktivitäten zu Schwerpunktthemen, ausgerichtet an den Bedürfnissen des Landes, erweitert.“ Prof. Dr. Doreén Pick, Prorektorin für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung der Hochschule Merseburg, sagte: „Wir freuen uns außerordentlich, dass mit der jüngsten Zuwendung durch das Land Sachsen-Anhalt zukunftsweisende Forschungsprojekte an der Hochschule Merseburg umgesetzt werden können. Als Hochschule für angewandte Wissenschaften zeichnen sich unsere Forschungsprojekte nicht nur durch eine hohe wissenschaftliche Qualität, sondern auch eine hohe Praxisrelevanz aus. Der Zuwendungszeitraum bis Ende 2027 versetzt uns in die Lage, konzeptionell und empirisch exzellente Forschungsprojekte voranzutreiben und zu einem Erfolg für das Land Sachsen-Anhalt zu führen. Diese Forschungsprojekte sind stark auf die Leitmärkte und die Innovationsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt zugeschnitten. Dadurch erwarten wir bedeutende Ergebnisse in den Bereichen Technik, Soziales und Wirtschaft, welche die wichtige Arbeit zum Klimaschutz und zum Thema Nachhaltigkeit unterstützen.“ Im Rahmen des KAT-Netzwerks haben sich die vier HAW für die Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft auf verschiedene Zukunftsthemen spezialisiert. Die Hochschule Anhalt legt den Fokus auf Algenbiotechnologie sowie Ernährung, Lebensmitteltechnologie und Life Sciences. Die Hochschule Harz punktet mit ihrer Expertise in Informationstechnologien, Automatisierung und regionale Transformation, während die Hochschule Magdeburg-Stendal v.a. auf die Bereiche Leichtbau, Recycling und Abwasser setzt. An der Hochschule Merseburg stehen v.a. Chemie, Kunststoffe und Digitalisierung im Mittelpunkt. Anfragen von Unternehmen zu Forschungskooperationen werden entsprechend der genannten Kompetenzen an die jeweilige Hochschule weitergeleitet. Willingmann ernennt Präsidenten der Hochschule Anhalt Im Rahmen der heutigen Hochschulrunde hat Wissenschaftsminister Willingmann zudem Prof. Dr. Jörg Bagdahn erneut zum Präsidenten der Hochschule Anhalt ernannt. Er wurde Mitte Februar 2024 durch den Senat der Hochschule gewählt und tritt am 1. September 2024 seine dritte Amtszeit an. Der Minister gratulierte Bagdahn und wünschte ihm „auch für die kommenden fünf Jahre viele Ideen und Tatkraft sowie allzeit ein glückliches Händchen für die Weiterentwicklung der Hochschule Anhalt“. Hintergrund: Seit der Gründung 2006 wurde das KAT vom Wissenschaftsministerium mit rund 34 Mio. Euro aus EFRE- und Landesmitteln gefördert. Darin enthalten sind auch Gelder für den Aufbau der Innovationslabore an den vier HAW. Hinzu kommen nun weitere 19,8 Mio. Euro bis Ende 2027. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de

Machbarkeitsstudie „Kohleausstieg und nachhaltige Fernwärmeversorgung Berlin 2030“

Berlin will spätestens 2045 klimaneutral sein. Dafür muss die bisher überwiegend auf fossilen Brennstoffen basierende Energieversorgung im Land umgestellt werden. Das Berliner Energiewendegesetz sieht deshalb seit seiner ersten Novellierung vom 08.11.2017 vor, dass der Senat auf die Beendigung der Nutzung der Braunkohle bis Ende 2017 und der Steinkohle bis spätestens Ende 2030 hinwirken soll (§ 18 Abs. 1 EWG Bln ). Berlin treibt Kohleausstieg bis spätestens 2030 voran Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 auf Vorlage der Senatorin Regine Günther den jährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zur Beendigung der Kohlenutzung in Berlin beschlossen. Pressemitteilung vom 22.06.2021 Ein Teilziel wurde bereits erreicht. Der Kohleausstiegsbonus des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes hat es Vattenfall ermöglicht, schon im Mai 2017 – und nicht wie geplant erst 2020 – am Kraftwerksstandort Klingenberg die Braunkohlenutzung zu beenden. Parallel dazu hat Vattenfall den Braukohlestaubkessel in der Blankenburger Straße endgültig abgeschaltet. Damit wird die Braunkohle, der emissionsintensivste aller Brennstoffe, seit 2017 nicht mehr in Berliner Kraftwerken verwendet. Seit Oktober 2019 befindet sich der Kohleblock Reuter C im Stilllegungsprozess und es wird seitdem keine Steinkohle mehr an dem Standort Reuter verbrannt. Bis 2030 sollen nun auch die verbliebenen steinkohlebefeuerten Vattenfall-Kraftwerksblöcke abgeschaltet werden, damit die Berliner Klimaschutzziele erreicht werden können. Daher ließen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie Vattenfall als größter Steinkohlenutzer Berlins zwischen November 2017 und Oktober 2019 eine Machbarkeitsstudie für die Transformation der zwei Kohlekraftwerke Reuter-West und Moabit erarbeiten. Die Machbarkeitsstudie untersuchte, wie der Kohleausstieg in den beiden Kraftwerken Reuter-West und Moabit bis spätestens 2030 gelingen und eine weitgehend CO 2 -freie Fernwärmeversorgung über einen innovativen Fernwärmetechnologiemix erreicht werden kann. Auf der Grundlage von verschiedenen innovativen Versorgungsoptionen sollten mindestens zwei Transformationsszenarien ausgearbeitet werden. Eine Prämisse war die verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Zudem sollten sich die Transformationsszenarien daran orientieren, die Fernwärmeversorgung nach 2030 CO 2 -frei zu gestalten. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das Aachner Unternehmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH beauftragt. Um die Annahmen und Ergebnisse validieren zu lassen, riefen Senatsverwaltung und Vattenfall einen Begleitkreis ins Leben. Der Begleitkreis setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft zusammen. Er hatte die zentrale Aufgabe, die Erstellung der Studie kritisch zu begleiten. Die Mitglieder wurden regelmäßig über alle wichtigen Parameter der Studie wie Annahmen, Versorgungsoptionen, Zwischenberichte und Ergebnisse unterrichtet und gaben auf dieser Grundlage Empfehlungen. Bericht an das Abgeordnetenhaus Pressemitteilung vom 23.07.2019 Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass der Kohleausstieg in Berlin bis spätestens 2030 technisch und zu preiswürdigen Kosten machbar ist. Durch den Ersatz von Steinkohle können jährlich mehr als 2 Millionen Tonnen CO 2 eingespart werden. Das entspricht rund 13% des gesamten CO 2 -Ausstoßes im Land Berlin (Quellenbilanz 2016: insgesamt 16,9 Mio. t). Damit würde Vattenfall den größten Einzelbetrag auf Berlins Weg zur Klimaneutralität leisten. Darüber hinaus wird der Berliner Kohleausstieg somit schneller realisiert, als der bundesweite Kohleausstieg. Mit der Machbarkeitsstudie wurde ein neues Erzeugungskonzept für eine erfolgreiche, klima- und verbraucherfreundliche Wärmewende bei gleichzeitig hoher Versorgungssicherheit vorgelegt. Das Fernwärmesystem bietet die Möglichkeit, Wärme aus verschiedenen Quellen aufzunehmen und zu verteilen. Die Nutzung und Integration klimafreundlicher Energien wie Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung von Abwärme, die ansonsten ungenutzt in die Umwelt abgegeben würde (v. a. Abwasser oder industrielle Abwärme), tragen etwa zu 40 % zum Ersatz der Kohle bei, neue hocheffiziente, modulare Gas-KWK-Konzepte zu rund 60 %. Die Einbindung von Speicherlösungen und Power-to-Heat zur Integration erneuerbaren Stroms in die Wärmeversorgung soll darüber hinaus klimaschonende Wärme für die Metropole Berlin bereitstellen. Die aktuellen Heizkraftwerksstandorte Reuter West und Moabit werden damit zu nachhaltigen Energie-Verbundstandorten entwickelt. In zehn Jahren wird die heute schon ökologische Berliner Fernwärme als Stadtwärme nachhaltig und klimafreundlich sein. Um die langfristige Dekarbonisierung zu erreichen, müssen auch nach 2030 zusätzliche Potenziale zur klimaneutralen Fernwärmeerzeugung erschlossen und die Brennstoffbasis für die bis 2030 neu zu errichtenden Gas-KWK-Anlagen so verändert werden, dass auch die Nutzung von fossilem Gas enden kann. Das Gas-KWK-Konzept wird dementsprechend Wasserstoff-ready ausgelegt sein. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung am 28. Oktober 2019 wurde der ausführliche Endbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Herr Dr. Ritzau (BET), Projektleiter der Machbarkeitsstudie, präsentierte den über 130 interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern wesentliche Studienergebnisse. Anschließend diskutierten Herr Dr. Ritzau, Frau Senatorin Günther und Frau Dr. Wielgoß (Vattenfall Wärme Berlin) mit Frank Peter (Agora Energiewende), Julia Epp (Vorstand BUND Berlin) und Daniel Buchholz (SPD, Sprecher für Umwelt und Klimaschutz) die Ergebnisse und gaben einen Ausblick auf die Umsetzungsphase. Der Vortrag von Dr. Ritzau kann per E-Mail angefordert werden: Jana.Spiess@SenMVKU.berlin.de

Umweltministerium unterstützt Wasserverband Gardelegen bei Projekt zur Stabilisierung des Grundwasserhaushalts

Der fortschreitende Klimawandel führt dazu, dass auch in Sachsen-Anhalt insbesondere in niederschlagsarmen Frühjahrs- und Sommermonaten die Grundwasserpegel sinken. Der Wasserverband Gardelegen mit Unterstützung des Umweltministeriums in einem Pilotprojekt gereinigtes Abwasser verstärkt dafür nutzen, den Gebietswasserhaushalt zu stabilisieren. Am Mittwoch hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann in Gardelegen einen Förderbescheid über 780.000 Euro an den Verband überreicht. „In Sachsen-Anhalt werden Extremwetterereignisse künftig häufiger auftreten. Dazu zählen Starkregen aber auch extreme Dürreperioden. Dieses Zuviel oder Zuwenig an Wasser erfordert ein modernes Wassermanagement“, erklärte Willingmann. „Das Pilotprojekt des Wasserverbands Gardelegen zeigt beispielhaft auf, wie das Wassermanagement der Zukunft aussehen kann. Gebietswasserhaushalte stabil zu halten, wird in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe hierbei sein.“ Neben einem Wasserwerk betreibt der Wasserverband in Gardelegen bereits heute eine Abwasserreinigungsanlage. Das gereinigte Wasser soll künftig nicht mehr nur in Flüsse eingeleitet, sondern auch verrieselt werden, um Grundwasserpegel außerhalb von Wasserschutzgebieten zu stabilisieren. Um die Unbedenklichkeit eines solchen Vorhabens zu untersuchen, soll die Kläranlage Gardelegen durch eine Versuchsanlage im Pilotmaßstab erweitert werden. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts übernimmt die Hochschule Magdeburg-Stendal. Grundlage für das Pilotprojekt ist eine EU-Verordnung des Europäischen Parlaments, die darauf abzielt, dass beim Einsatz von aufbereitetem Wasser ein hohes Schutzniveau für die Umwelt sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren gewährleistet bleibt. Zugleich soll die Kreislaufwirtschaft damit gefördert und die Anpassung an den Klimawandel auf die Weise unterstützt werden. Sollte sich das Konzept bewähren, könnte es auch landesweit zum Einsatz kommen. Mandy Schumacher, Bürgermeisterin der Stadt Gardelegen, erklärte: „Wir sind stolz darauf, Teil eines so wichtigen Projektes sein zu können und freuen uns sehr, dass auch das Land diese zukunftsentscheidende Arbeit unterstützt. Denn sollte es gelingen, die Wiederverwertbarkeit des Wassers zu erreichen, sind wir hier ein Vorreiter für ganz Deutschland und haben ein Ergebnis, welches für Generationen von Wichtigkeit ist. An diesem Projekt sieht man, wie aus einer Idee, die nicht umgesetzt werden konnte, an der wir aber trotzdem ‚drangeblieben sind‘, ein Leuchtturm werden kann.“ Sven Müller, Geschäftsführer des Wasserverbands Gardelegen, sagte: „Der Klimawandel hat uns als Wasserversorger aber auch der Region Altmark insbesondere mit den Dürrejahren von 2018 bis 2022 seine zu erwartenden Folgen direkt vor Augen geführt. Der regionale Wasserhaushalt, vornehmlich in Form einer ungenügenden Grundwasserneubildung aufgrund der ausgebliebenen Niederschläge, zeigte dabei die gravierenden Probleme auf. Mit unserem gemeinsamen Forschungsprojekt will der Wasserverband Gardelegen gemeinsam mit der Hochschule Magdeburg-Stendal unter Ableitung und Erweiterung der Ziele der EU-Verordnung des Europäischen Parlaments zur Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser, alternative Wege zur weiterführenden Abwasserreinigung bei gleichzeitiger, gezielter Versickerung in das Grundwasser zur Stärkung unseres regionalen Wasserhaushaltes bei gleichzeitigem qualitativ hohen Schutz vor Verunreinigung finden und aufzeigen.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Umweltministerium stellt 16,5 Millionen Euro für modernes Wassermanagement in Sachsen-Anhalt bereit

Mehr Regen im Winter und Frühjahr, mehr Hitze und längere Trockenheit im Sommer: der fortschreitende Klimawandel macht vor Sachsen-Anhalt nicht halt. Das Umweltministerium stellt deshalb jetzt mit einem Förderaufruf die Weichen für ein modernes Wassermanagement im Land. Mit Hilfe von Stauanlagen, Wasserspeichern und weiteren Maßnahmen soll Wasser in kleineren Gewässern verstärkt zurückgehalten werden, um die Gebietswasserhaushalte in trockenen Sommermonaten zu stabilisieren. Damit die 28 landesweit zuständigen Unterhaltungsverbände entsprechende Investitionen stemmen können, stellt das Umweltministerium über das Förderprogramm „Wassermanagement“ 16,5 Millionen Euro bis 2028 aus Landesmitteln bereit. „Wassermanagement wird in Zukunft vielseitiger“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch. „Wir müssen einerseits in der Lage sein, Hochwasser sicher und effizient über die großen Flüsse abzuleiten. Hierfür haben wir in den vergangenen Jahren bereits viel investiert. Zugleich müssen wir in Zukunft aber auch imstande sein, Wasser für heiße und trockene Sommermonate in der Fläche, insbesondere in kleinen Gewässern, aufzustauen und zu speichern. Angesichts steigender Wasserbedarfe in der Industrie und der Landwirtschaft kommen wir um Investitionen in entsprechende Infrastruktur nicht herum. Mit den 16,5 Millionen Euro, die das Umweltministerium jetzt bereitstellt, können erste Vorhaben auf kommunaler Ebene unterstützt werden. Klar ist aber auch, dass in den Folgejahren weitere Mittel für mehr Wasserrückalt in der Fläche bereitgestellt werden müssen.“ Der landesweite Gesamtinvestitionsbedarf für den Wasserrückhalt in der Fläche liegt bei 68,8 Millionen Euro. Für die Anpassung des Wassermanagements in Sachsen-Anhalt arbeitet das Umweltministerium auch an einer umfassenden Änderung des Wassergesetzes. Willingmann hatte den Gesetzentwurf im Oktober 2023 erstmals im Kabinett vorgestellt, aktuell läuft dazu das Anhörungsverfahren. „Mit dem Gesetzentwurf leiten wir den Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zur Wasserhaltung ein“, so Willingmann. „Dank des nunmehr aufgelegten Förderprogramms können schon jetzt erste Investitionsvorhaben in die Wege geleitet werden.“ Zu den weiteren Kernpunkten der Gesetzesnovelle zählt die Priorisierung der öffentlichen Wasserversorgung. Bei Wasserknappheit wird die öffentliche Wasserversorgung klaren Vorrang gegenüber anderen Nutzungen in der Wirtschaft oder Landwirtschaft erhalten. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz Bürokratie vermieden und zurückgedrängt werden. Für die Inbetriebnahme von Anlagen, die dem Wasserrückhalt dienen, muss künftig keine Genehmigung mehr beantragt werden. Zudem ist im Gesetzentwurf eine Experimentierklausel vorgesehen, die zeitlich befristet neue Modelle zur Gewässerunterhaltung erlaubt. Der Förderaufruf zum Förderprogramm „Wassermanagement“ sowie weitere Informationen für Antragssteller sind unter folgendem Link auf den Internetseiten des Ministeriums abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/foerderung . Anträge können ab sofort im Ministerium eingereicht werden, Antragsschluss für die erste Tranche ist der 2. April 2024. Neben der Planung, dem Bau und der grundhaften Sanierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen werden auch Vorhaben gefördert, mit denen der natürliche Wasserhaushalt gestärkt oder das Wasser in der Fläche zurückgehalten werden kann. Zudem unterstützt das Ministerium Maßnahmen zur Nutzung von Regenwasser oder von Abwasser sowie die Reaktivierung kleinerer Stausysteme. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).

Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes im bergrechtlichen Planänderungsverfahren zum Vorhaben „Kieswerk Zitzschen (6117)“ auf der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau und der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau im Landkreis Leipzig sowie der Gemarkung Knautnaundorf der kreisfreien Stadt Leipzig

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH betreibt in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehrere Steinbrüche und Kieswerke und ist unter anderem Inhaberin der Bergbauberechtigung/Bewilligung „Zitzschen“ zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden. Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 7. Mai 2004 ließ das Sächsische Oberbergamt bereits die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden auf 100,50 ha im Trockenschnitt einschließlich des Betreibens der nachgeschalteten Aufbereitung sowie der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Fläche zu. Im Jahr 2008 folgte die Zulassung zur Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes hinsichtlich eines optimierten Immissionsschutzkonzeptes. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist dem Unternehmen die ehemals beabsichtigte Wiedernutzbarmachung mit landwirtschaftlicher Folgenutzung nach Vollverfüllung in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr möglich. Das Unternehmen strebt deshalb die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses 2004 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses 2008 für das Kieswerk Zitzschen an. Die Kiessande beabsichtigt das Unternehmen künftig im Nassabbau zu gewinnen und in Folge des Abbaus mehrere Gewässer (Kiesseen) zu schaffen. Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH reichte dafür die 2. Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes ein. Die Änderung umfasst: - die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Nassschnitt auf einer Abbaufläche von insgesamt 84,77 ha, verteilt auf drei Teilfelder von 38,29 ha (Feld I), 33,44 ha (Feld II Süd), 13,04 ha (Feld II Nord), - den Verbleib von Landschaftsseen im Zuge der Wiedernutzbarmachung, - die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer zur Nutzung als Waschwasser und das Einleiten von Waschwasser ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WHG), - die Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Entnahme von Brauchwasser für die Sozialanlagen aus einem Brunnen und das Einleiten von Abwasser der Sozialanlagen ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4 WHG), - die Verlängerung der Baugenehmigung gemäß §§ 62 und 72 SächsBO für das Aufstellen von Containern, - die Verlängerung der Straßensondernutzungserlaubnis nach SächsStrG für den Anschluss des Kieswerkes an eine öffentliche Straße, - die Genehmigung nach § 68 WHG für die Herstellung von drei Gewässern im Zuge der Kiesgewinnung, - die Verlängerung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach SächsDSchG und - die Verlängerung der Geltungsfrist des Rahmenbetriebsplanes über den 5. Mai 2030 hinaus bis zum 31. Dezember 2051. Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes beträgt insgesamt 100,25 ha, wovon das Unternehmen 84,77 ha für die Gewinnung in Anspruch nehmen möchte. Die gewinnbaren Vorräte innerhalb der Lagerstätte Zitzschen betragen etwa 10,3 Millionen Tonnen Kiessande, wobei ca. 4,7 Millionen Tonnen innerhalb Baufeld I und 5,6 Millionen Tonnen in Baufeld II lagern. Bezogen auf den gewinnbaren Vorrat von 10,3 Millionen Tonnen und der beantragten jährlichen Rohstofffördermenge von 500 Kilotonnen ergibt sich eine rein auf die Gewinnungsarbeiten bezogene Laufzeit von bis zu 22 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Wiedernutzbarmachungsarbeiten beantragt das Unternehmen eine Gesamtlaufzeit von 28 Jahren. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Leipzig und in der kreisfreien Stadt Leipzig. Für das Bergbauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen nimmt das Unternehmen Flurstücke in der Gemarkung Zitzschen der Stadt Zwenkau, der Gemarkung Schkorlopp der Stadt Pegau und der Gemarkung Knautnaundorf der Stadt Leipzig in Anspruch. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Umweltprüfungen erstreckt sich auf Flächen der Städte Zwenkau, Pegau und Leipzig.

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