Für Arterfassungen auf Basis von Umwelt-DNA (environmental DNA, eDNA) wird aus einer Umweltprobe DNA gewonnen und diese z. B. mittels Metabarcoding-Analyse sequenziert, wodurch mit minimaler Invasivität und sehr zeit- und kosteneffizient Informationen über die Anwesenheit ganzer Artengemeinschaften generiert werden können. Den vielen Vorteilen eDNA-basierter Erhebungen stehen allerdings noch einige offene Fragen gegenüber, die vor einer Implementierung dieser Ansätze in standardisierte Monitoringprogramme geklärt werden müssen, z. B. hinsichtlich der Aussagekraft in Bezug auf Abundanzen oder hinsichtlich der Dynamik von eDNA in der Umwelt. Nicht nur für Metabarcoding-Analysen sind digitale Sequenzinformationen eine wichtige Datengrundlage in Naturschutz und Biodiversitätsforschung. Öffentlich zugängliche Sequenzdatenbanken wie GenBank und das Barcode of Life Data System (BOLD) erlauben der Wissenschaft rasante Fortschritte in vielen Forschungsbereichen. Allerdings steht der offene Zugang zu generierten Sequenzdaten evtl. im Konflikt mit dem Nagoya-Protokoll, das die faire Nutzung genetischer Ressourcen und einen gerechten Vorteilsausgleich zwischen den Vertragsstaaten regelt. Hier sind klare und einfache Lösungen erforderlich, um digitale Sequenzinformationen fair und effizient für Forschung und Biodiversitätsschutz einsetzen zu können.
Inhaltsverzeichnis: Vorwort..........5 --- Spannungsfeld Naturschutz, Nutzung und nachhaltige Armutsbekämpfung..........6 --- Naturschutz und Armutsbekämpfung: Altes Leid und neue Strategien / Manfred Niekisch ..........6 --- Der politische Rahmen und die Instrumente ..........26 --- Armutsbekämpfung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit / Christof Kersting ..........26 --- Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) - ein Implementationsinstrument zur Armutsbekämpfung? / Dietrich Jelden ..........32 --- Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Projektförderung im Bereich der Forschung zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Ressourcen / Arndt Wüstemeyer ..........35 --- Erfolgsinstrument "Community Conservation Bank" / Christof Schenck..........39 --- Naturschutz- und EZ-Paradigmen in Theorie und Praxis..........42 --- Für Mensch und Natur: "use without a fence" - Ressourcenschonung durch Mobilität in Trockengebieten / Fouad Ibrahim..........42 --- Grenzen von "use it or lose it" / Ludwig Ellenberg ..........51 --- Die Armutsrelevanz von FZ-Naturschutzvorhaben - Erfahrungen und Herausforderungen / Matthias von Bechtolsheim..........61 --- Nutzen für wenige, Schaden für viele: Wie Armutsbekämpfung in den Tropengebieten räumlich und zeitlich in die Sackgasse führen kann / Christof Schenck..........66 --- Naturschutz und nachhaltige Armutsbekämpfung durch Frauenförderung - ein verbesserungsfähiges Instrument / Fouad Ibrahim..........70 --- Stellungnahmen zu Naturschutz, Nutzung und Armutsbekämpfung..........75 --- Aktuelle NGO-Empfehlungen zu Naturschutz und Armutsbekämpfung / Bettina Hedden-Dunkhorst ..........75 --- Konvention über die biologische Vielfalt: 9. Vertragsstaatenkonferenz (CBD-COP 9) ..........82 --- Stand der Vorbereitungen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt / Nicola Breier ..........82 --- Deutsche Forschungsgemeinschaft: COP 9, "Access & Benefit-Sharingt" / Sonja Ihle..........89 --- Arbeitsgespräche zu naturschutz- und armutsrelevanten Themen ..........95 --- Arbeitsgruppe 1: Innovative Ansätze zur Verknüpfung von Naturschutz und Armutsbekämpfungszielen auf lokaler Ebene / Konrad Uebelhör, Thomas R. Engel, Christof Schenck, Manfred Niekisch, Christof Kersting, Bettina Hedden-Dunkhorst..........95 --- Arbeitsgruppe 2: Politik und Wissenschaft besser vernetzen und internationale Prozesse stärker nutzen / Mark Schauer, Sonja Ihle, Meike Kretschmar, Barbara Weber, Arndt Wüstemeier, Dietrich Jelden ..........98 --- Arbeitsgruppe 3: Wie kann der Naturschutz und die Armutsminderung die Interessen der Privatwirtschaft nutzen? / Dorothea Otremba, Frauke Fischer, Fouad Ibrahim, Matthias von Bechtolsheim, Frank Begemann, Elisabeth Munzert ..........100 --- Pinnwand-Auswertungen: Fragen, Thesen, Instrumente und Empfehlungen / Barbara Engels,Thomas R. Engel, Lena Bloemertz..........102 --- Zusammenfassung und Empfehlungen / Thomas R. Engel, Bettina Hedden-Dunkhorst ..........104 --- Workshop-Programm..........108 --- Teilnehmer des Workshops ..........111 ---
Gemeinsame Pressemeldung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Staatengemeinschaft will Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen künftig fairer verteilen Nach zähen internationalen Verhandlungen ist am 15. November 2009 im kanadischen Montreal ein Durchbruch für ein internationales Abkommen gegen Biopiraterie gelungen. Das geplante Abkommen soll einen gerechteren Ausgleich wirtschaftlicher Gewinne gewährleisten, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. „Ich bin froh über diesen Verhandlungsdurchbruch. Es kann nicht sein, dass die Industriestaaten nach dem Raubbau an der eigenen Natur genetische Ressourcen der Entwicklungsländer für die Produktion etwa von Medikamenten nutzen, ohne diese Länder an den daraus entstehenden Gewinnen fair zu beteiligen”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) und derzeit Vorsitzender des Präsidiums der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, in deren Rahmen das Abkommen verhandelt wird. Erst am letzten Tag der einwöchigen Verhandlungen einigten sich die knapp 500 Delegierten aus 194 Vertragsstaaten des UN -Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt auf einen kompletten Verhandlungstext. Dieser soll nun bis Ende 2010 in eine völkerrechtlich verbindliche Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich, das so genannte ABS-Abkommen (von engl. „Agreement on Access and Benefit Sharing”) münden. Die nächste Verhandlungsrunde beginnt im März 2010 im kolumbianischen Cartagena. Läuft alles nach Plan, könnte das internationale ABS-Abkommen gegen Biopiraterie schon im Oktober 2010 auf der zehnten UN-Naturschutzkonferenz im japanischen Nagoya verabschiedet werden. „Es ist gar keine Frage, dass wir von den Ländern im Süden nicht die kostenlose Erhaltung der biologischen Vielfalt erwarten können, die wir dann wieder - in entsprechende Industrieprodukte umgesetzt - an sie verkaufen. Wenn wir reichen Industriestaaten von den Entwicklungsländern erwarten, dass sie ihre Natur schützen, dann müssen wir auch verbindliche Wege festschreiben, wie sie an den wirtschaftlichen Gewinnen angemessen beteiligt werden, die aus den biologischen Ressourcen erwachsen,” betonte UBA -Präsident Flasbarth. Deutschland hat seit der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn im Mai 2008 die Präsidentschaft der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 in Japan inne. Ein Schwerpunkt der deutschen CBD-Präsidentschaft liegt auf der Verhandlung und Verabschiedung eines internationalen Regelwerks zur gerechten Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt entstehen, dem sogenannten ABS-Regime. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte während des Highlevel-Segments der Bonner UN-Konferenz ihre Unterstützung für internationale Regeln gegen Biopiraterie zum Ausdruck gebracht. Seither haben sich auch bislang ablehnende Länder wie Australien, Japan und Kanada deutlich bewegt. Die USA haben die Konvention über die Biologische Vielfalt unter anderem deshalb nicht ratifiziert, weil sie völkerrechtliche Regelungen gegen Biopiraterie ablehnen.
Neues UBA-Themenheft zeigt Wege zum Artenerhalt Das Umweltbundesamt (UBA) mahnt verstärkte Umweltschutzanstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an, international und im eigenen Land. Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tages der Biodiversität - jährlich am 22. Mai - sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth „Die größten Gefahren für den Schutz der biologischen Vielfalt sind der Klimawandel und die Nährstoffanreicherung in Luft, Wasser und Böden“. Wenn die mittlere globale Temperatur in diesem Jahrhundert um 2 Grad ansteigt, könnten 20 bis 30 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten aussterben. Auch in Deutschland würden dann Arten verloren gehen, insbesondere in den hohen Gebirgslagen. Ein weiteres Problem hierzulande: die hohen Nährstoffeinträge - insbesondere aus der Landwirtschaft. „Die Überdüngung ist ein großes Problem für zahlreiche Ökosysteme in Deutschland. Das von der Bundesregierung für 2010 vorgegebene Ziel eines Stickstoffüberschusses von maximal 80 Kilogramm pro Hektar und Jahr ist noch lange nicht erreicht. Derzeit liegt der Wert bei 104 Kilogramm“, sagte Flasbarth. Die Landwirtschaft muss ihre Nährstoffeinträge weiter verringern. International gehört die Zerstörung von Regen- und Urwäldern zu den Hauptursachen des Verlustes an Tier- und Pflanzenarten. „Wir müssen die Wälder dieser Welt erhalten - als Hort der biologischen Vielfalt und als Senke für Kohlenstoff. Weil ein Fünftel der Treibhausemissionen durch die Abrodung von Wäldern entsteht, ist es erforderlich dort rasch anzusetzen, um Klima - und Naturschutz gleichermaßen voran zu bringen“, mahnte Flasbarth. Die von der Bundesregierung bei der UN -Naturschutzkonferenz in Bonn 2008 zugesagten zusätzlichen Finanzanstrengungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. UBA -Präsident Jochen Flasbarth, der derzeit auch Präsident der UN-Konvention über die biologische Vielfalt ist, verdeutlicht: „Der Schutz der Biodiversität ist nur dann erfolgreich, wenn die Instrumente des klassischen Naturschutzes durch solche des integrierten Umweltschutzes ergänzt werden.“ In einem Themenheft stellt das UBA dar, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind, um die biologische Vielfalt der Wiesen und Wälder sowie in Böden und Gewässern zu erhalten. Hintergrund: 1992 wurde während der Konferenz zur Nachhaltigen Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) verabschiedet. Das Vertragswerk schreibt den Schutz der Biodiversität vor, regelt die nachhaltige Gestaltung ihrer Nutzung, den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich bei deren Nutzung. Mittlerweile haben 193 Staaten, darunter auch Deutschland und die Europäische Union, den Vertrag unterzeichnet. . Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN-Konvention über die biologische Vielfalt inne.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Vereinte Nationen einigen sich auf Protokollentwurf Die Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der 194 Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein „Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich“. Damit soll ein globaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, als auch die Gewinnverteilung bei deren wirtschaftlicher Nutzung. Notwendig ist ein Abkommen gegen Biopiraterie, weil viele Organismen Inhaltsstoffe oder genetische Informationen erhalten, die wirtschaftlich nutzbar sind – etwa für Medikamente oder Biotechnik. Ein Großteil der biologischen Vielfalt ist jedoch in Entwicklungsländern beheimatet. Wenn aus deren Ressourcen nun gewinnbringende Produkte auf der ganzen Welt entwickelt werden, müssen die Herkunftsländer Anspruch auf eine Gewinnteilung haben. Ein umfassendes Abkommen gegen Biopiraterie sorgt daher beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur für einen fairen Ausgleich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, sondern auch für eine faire Beteiligung der ärmeren Staaten ihrem eigenen ökonomischen Potenzial. In Cali hatten sich in der vergangenen Woche rund 600 Delegierte aus aller Welt getroffen, um die Verabschiedung eines solchen Protokolls bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz vorzubereiten. Dabei akzeptierten erstmals alle Vertragspartner einen gemeinsamen Textentwurf als Basis für die entscheidenden Verhandlungen im Oktober 2010 in Nagoya (Japan). Zuvor wird es noch eine zusätzliche Verhandlungsrunde am Sitz des CBD-Sekretariats in Montreal (Kanada) geben. Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN -Konvention über die biologische Vielfalt inne und sich die Verabschiedung eines solchen Abkommens zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht. Dessau-Roßlau, 29.03.2010
Die Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der 194 Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich. Damit soll ein globaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, als auch die Gewinnverteilung bei deren wirtschaftlicher Nutzung.
Das Projekt "Globalansatz Vor- und Nachbereitung der COP-10 und Vorbereitung der COP-11 der CBD" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt. siehe Antrag und fachliche Stellungnahme
Das Projekt "Rechtliche Analyse zur Haftung von sog. registrierten Sammlungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 511/2014" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg Institut für Rechtswissenschaften, Lehrsuhl Europäisches & Internationales Wirtschaftsrecht und Zivilrecht durchgeführt. Gutachterliche Analyse zur zivilistischen Haftung (Art-Umfang-Modifizierung) von Sammlungen genetischer Ressourcen, die gem. der VO (EU) Nr. 511/2014 in das Unions-Register von Sammlungen aufgenommen wurden.
Das Projekt "Wissenschaftliche Unterstützung der deutschen CBD-Präsidentschaft und des Internationalen Jahres der Biodiversität sowie Vorschläge für einen ABS-Mechanismus für meeresgenetische Ressourcen auf der hohen See" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt. Deutschland hat für die Zeit bis zur 10. CBD - Vertragsstaatenkonferenz (COP 10) im November 2010 in Nagoya die Präsidentschaft der CBD übernommen. Dies ist mit besonderen Verpflichtungen und Erwartungen anderer Staaten verbunden, aber auch der einzigartigen Möglichkeit, eigene Vorstellungen in der Führungsrolle besser umsetzen zu können. Die Schwerpunkte der deutschen CBD Präsidentschaft wurden durch BM Gabriel zum Abschluss des High-Level Segments zusammengefasst und sind Teil des COP-9 Berichts. Um die Unterfinanzierung und damit die potenziell mangelhafte Vorbereitung des Sekretariats der CBD bei diesen für Deutschland wichtigen Fragen partiell aufzufangen, soll der CBD-Prozess im Rahmen des FuE-Vorhabens durch Studien und Experten-Workshops wissenschaftlich unterstützt werden. Ein Ziel des Vorhabens ist es COP 10 relevante Themen wissenschaftlich aufzuarbeiten und international - in Vorbereitung auf COP 10 - zu diskutieren. Des Weiteren sollen im Rahmen des Vorhabens die Beschlüsse, die auf COP 10 verabschiedet werden im Hinblick auf den 2010-Folgeprozess analysiert werden. Zudem wird das Vorhaben bis 2011 - in enger Absprache mit dem BMU - insbesondere die folgenden Themenbereiche wissenschaftlich begleiten: Access and Benefit Sharing (ABS) Gemäß der Bonn Agenda für globale biologische Vielfalt der deutschen CBD-Präsidentschaft liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Thema Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich. Es ist eine Hauptaufgabe der deutschen CBD-Präsidentschaft, das ABS-Regime rechtzeitig für die Annahme durch die 10. Vertragsstaatenkonferenz fertig zu stellen. Der Verhandlungsprozess ist durch Entscheidungen der 9. Vertragsstaatenkonferenz mit einer Reihe von politischen und Sachverständigen-Arbeitsgruppen unterstützt worden. In Umsetzung dieser Entscheidungen muss nun bis 2010 ein Internationales ABS-Regime erarbeitet und verhandelt werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist es diesen Prozess aktiv zu unterstützen.
Das Projekt "Gerechte Nutzung oder Biopiraterie? - Entwicklung von Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Mikrobiologisches Institut, Lehrstuhl Ethik in den Biowissenschaften durchgeführt. Ziel der Dissertation ist es, Kriterien für den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich für genetische Ressourcen in der Landwirtschaft zu entwickeln und zu diskutieren. Dabei soll auch die potentielle Rolle eines internationalen ABS-Regimes betrachtet werden, das sich noch im Verhandlungsstadium befindet. Die ethische Analyse stützt sich auf Gerechtigkeits-Theorien von John Rawls und Amartya Sen.