Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.
Die E-Government-Schnittstelle Analyseschnittstelle ist ein Webservice, welcher über die E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bereitgestellt wird. Die Analyseschnittstelle gibt für ein oder mehrere Grafik-Objekte (Punkt, Linie, Polygon, Kreis als Polygon) nach einer wählbaren räumlichen Zuordnung Sachdaten zu verschiedenen, hauptsächlich flächenhafte Objektarten (z.B. Landkreise/kreisfreie Städte, Flurstücke) zurück. Der Webservice ist hinsichtlich Performance optimiert und überträgt deshalb im Gegensatz zu einem WFS keine Geometrie. Einen Überblick über die bei der Analyseschnittstelle abfragbaren Objektarten und deren Attributstruktur gibt das Dokument „GeoBAK Analyseschnittstelle – Übersicht Geodatenthemen“. Schwerpunktmäßig werden INSPIRE Themen verwendet. Als räumlichen Zuordnungen (Operatoren) sind bisher intersect, within, nearestneighbour und valuesatpoint eingerichtet. Die Operationen intersect und within sind so definiert, dass sich beide ausschließen. Intersect (Standardwert): Gibt alle Features zurück die von den übergebenen Geometrien berührt werden. Within: Gibt alle Features zurück, in dem die übergebenen Geometrien vollständig enthalten sind. Nearestneighbour: Rückgabe von Features mit der kürzest möglichen Distanz. Verwendung für die Ermittlung der nächsten Adresse (Reverse Geocoding). Valuesatpoint: Es werden die Werte am übergebenen Punkt zurückgegeben. Es erfolgt eine Verschneidung mit Rasterdaten. Als Antwort liefert die Analyseschnittstelle ein JSON-Array mit ggf. mehreren Objekten zusammengefasst für die verschiedenen Objektarten. Eine Durchnummerierung der Objekte (objectNo) erfolgt in analoger Weise, wie die Objekte übergeben worden sind. Dies ermöglicht es Anwendungen und elektronischen Fachverfahren Koordinaten und Geoobjekte zu übergeben und zahlreiche Informationen eines Objektes abzurufen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9
Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WAS IST NOCH WICHTIG ZU WISSEN?WEITERE INFORMATIONEN /LINKS ■ Schweine können bis zu 15 Jahre alt werden!https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/ tiergesundheit-tierseuchen/tiergesundheitsdienste/ ■ Schweine besitzen einen ausgeprägten Wühltrieb und können einen ganzen Garten umgraben. ■ Gassi gehen (außerhalb des eigenen Grund- stückes) ist nicht erlaubt! ■ Die Klauen müssen regelmäßig kontrolliert und es müssen Behandlungen gegen Räude und Würmer sowie Impfungen durchgeführt werden. ■ Kleinvieh macht auch Mist – sogar Minischweine! Einstreu und Mist sind vor Wildschweinen geschützt zu lagern! (Hinweis: Alle bei der Tierseuchenkasse RP gemeldeten Tierhalterinnen und Tierhalter können das fachkundige Beratungsangebot des Schweinegesundheitsdienstes Rheinland-Pfalz am Landesuntersuchungsamt in Anspruch nehmen.) https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/tiergesund- heit_node.html www.tierseuchenkasse-rlp.de www.fli.de WICHTIGE RECHTSVORSCHRIFTEN www.fokus-tierwohl.de ■ Tierschutzgesetz ■ Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ■ Schweinehaltungshygieneverordnung ■ Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest- Verordnung) ■ Tiergesundheitsgesetz ■ Viehverkehrsordnung ■ Verordnung (EU) 2016/429 vom 09.03.2016 Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 / 16 0 www.mkuem.rlp.de Fotos: Lilifox, Elena Abduramanova, Pixel-Shot (alle stock.adobe.com) © MKUEM August 2024 MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN KLEINSTHALTUNG VON HAUS- UND MINISCHWEINEN Worauf müssen Privathalter besonders achten? Wenn Sie ein Minischwein / Hausschwein halten wol- len sind einige Überlegungen und Kenntnisse wichtig und zu bedenken bevor die Tiere angeschafft werden:■ Die Tiere müssen mit einer zugeteilten Ohrmarke dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sein. WAS IST ZU BEDENKEN?■ Das Verfüttern von Speiseabfällen ist verboten, um u.a. eine Infektion mit den meist tödlichen Schweinepestviren zu verhindern. ■ Weil Minischweine genauso alle Krankheiten wie die normalen Hausschweine bekommen können, werden sie rechtlich auch genauso behandelt; sie gehören zu den lebensmittelliefernden Tieren. ■ Die Haltung von Schweinen ist den zuständigen Behörden (Veterinäramt und Tierseuchenkasse) zu melden. ■ Das Führen eines Bestandsregisters ist erforder- lich. ■ Das Gehege um den verschließbaren Stall der Tiere muss mit einem doppelten Zaun vor unbefugtem Betreten, Wildschweinen und Raubtieren gesichert sein. WICHTIGE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN/ MINISCHWEINEN ■ Eine fachkundige tierärztliche Betreuung sollte sichergestellt sein. ■ Reine Wohnungshaltung ist nicht artgerecht! Schweine benötigen viel Platz und Auslauf, unter- schiedliche Bodenbeschaffenheiten und abwechs- lungsreiches Beschäftigungsmaterial. ■ Schweine leben in Rotten und brauchen minde- stens einen Artgenossen. Menschen oder andere Tierarten sind kein Ersatz für ein Partnerschwein. ■ Es sollte spezielles Schweinefutter (kein Mast- futter) mit entsprechenden Mineralien verfüttert werden. Dies ist sicher vor Wildschweinen zu lagern. ■ Tierhalter müssen Grundkenntnisse über Schweinekrankheiten besitzen und sich regelmä- ßig über aktuelle Tierseuchen informieren. © Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen www.llh.hessen.de
Motivation: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, welche Haus- und Wildschweine betrifft und mit einer hohen Letalität verläuft. Seit 2014 verbreitet sie sich von Osteuropa kommend nach Westen aus und wurde erstmal mit dem Fund eines toten Wildschweins im September 2020 in Deutschland nachgewiesen. Mit Ausnahmen der Tschechischen Republik und Belgien ist es in der rezenten Epidemie bislang keinem Land gelungen, die ASP in der Wildschweinpopulation erfolgreich zu bekämpfen. Grund hierfür ist, dass zur Epidemiologie der ASP beim Wildschwein wichtige Fragen nicht geklärt sind, so dass für die Ableitung von Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen grundlegende Voraussetzungen fehlen. So ist beispielsweise der Zersetzungsprozess von Wildschweinkadavern bislang kaum untersucht worden, sodass die zuverlässige Bestimmung des Todeszeitpunkts von Wildschweinen anhand von Merkmalen des Kadavers und seiner Zersetzung bislang nicht möglich war. Ungewissheit besteht auch, welche Methoden effektiv für die Auffindung der Kadaver eingesetzt werden können. Zudem besteht Unklarheit darüber, welche Rolle die den Kadaver überdauernde „Zersetzungsinsel“ (Cadaver Decomposition Island = CDI) für die Epidemiologie der ASP spielt und ob zusätzlich zur Kadaverentsorgung weitere Maßnahmen am Fundort (z. B. Desinfektion) erforderlich sind. Dies ist vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen Stabilität des ASP-Virus (ASPV) in Blut, Gewebe und vermutlich auch in der Umwelt besonders kritisch. Projektziele: Das grundsätzliche Ziel des Vorhabens ist ein besseres Verständnis zur Rolle von Wildschweinkadavern im Rahmen von ASP-Ausbruchsgeschehen und, damit einhergehend, die Beantwortung von offenen Fragen zu den Übertragungsmechanismen der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, die epidemiologisch und für die Optimierung der Tierseuchenbekämpfung von zentraler Bedeutung sind. Im Nationalpark Bayerischer Wald soll der Zersetzungsverlauf von bis zu 90 Wildschweinkadavern unterschiedlicher Masse und unter unterschiedlichen Umweltbedingungen (Vegetationsdichte, Temperatur, Bodenfeuchte) innerhalb eines Jahres erhoben und verglichen werden. Die Schwarzwildkadaver werden dabei sowohl nekrophilen und/oder nekrophagen Insekten als auch vertebraten Aasfressern ausgesetzt sein. Die Ergebnisse sollen aufgrund des aktuellen Seuchenverlaufs in Europa zu zeitnahen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen beitragen. Fragestellung: Im Rahmen des Forschungsprojekts zur ASP sollen die folgenden Fragestellungen bearbeitet werden: 1: Charakterisierung des Bodenmilieus als potentielles Reservoir für das ASPV 2: Nutzung von Wildschweinkadavern durch vertebrate Aasfresser und deren epidemiologische Rolle als Vektoren für die ASPV-Verbreitung im Habitat 3: Altersbestimmung von Wildschweinkadavern zur Abschätzung des Eintragszeitpunkts der Tierseuche sowie der Ausdehnung des Verbreitungsgebietes 4: Wärmebildtechnik zum zeitnahen Auffinden von Wildschweinkadavern (Text gekürzt)
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2022 © Dennis Donohue / Adobe Stock Tierseuchenüberwachung: Geflügelpest weiterhin das beherrschende Thema Für die Tierseuchenüberwachung war auch 2022 die Geflügelpest das beherrschende Thema. Die Seuche tritt mittlerweile ganzjährig in Deutsch- land auf und wurde im Herbst des vergangenen Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Darüber hinaus standen das Bovi- ne Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweine- pest und die Aujeszkysche Krankheit im Fokus. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im Landes- untersuchungsamt (LUA) im Rahmen der Tierseu- chendiagnostik im Jahr 2022 insgesamt 239.876 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschie- dene Parameter und mit unterschiedlichen Me- thoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlichen Untersuchungen wesentlich hö- her. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesund- heitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft und/oder über- wacht werden. Nachdem sich in den beiden vergangenen Jah- ren keine Hinweise auf das Vorliegen einer Infek- tion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) in Rheinland-Pfalz mehr fanden, wurden im Jahr 2022 bei einem aus Irland importierten Rind Anti- körper gegen das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Das betroffene Tier wurde unverzüglich aus dem Bestand entfernt. Bei der Untersuchung der üb- rigen Tiere fanden sich keine Hinweise auf ein In- fektionsgeschehen, so dass die zur Verhinderung einer möglichen Ausbreitung der Seuche ausge- sprochene Sperre des Bestandes wieder aufgeho- ben werden konnte. Da bei den im Rahmen des laufenden Überwa- chungsprogramms durchgeführten Untersuchun- gen an 61.829 Blutproben aus 3.093 Beständen und 7.112 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.079 Beständen keine weiteren Antikörper geben das 2 BHV-1-Feldvirus nachgewiesen wurden, hatte der Fall keinen Einfluss auf den seit 2017 bestehen- den Status der BHV-1-Freiheit in Rheinland-Pfalz. Der Fall zeigt aber eindringlich, dass die Betriebe sich weiterhin konsequent durch Biosicherheits- maßnahmen vor einer Wiedereinschleppung der BHV-1-Infektion schützen und insbesondere dar- auf achten müssen, Tiere ausschließlich aus seu- chenfreien Beständen einzustellen. Das seit dem Wiederauftreten der Blauzungen- krankheit (Blue Tongue Disease, BTD) im Jahr 2019 in ganz Rheinland-Pfalz eingerichtete Res- triktionsgebiet musste auch im Jahr 2022 wei- ter aufrechterhalten werden. Zur Überwachung der Seuche wurden 2022 insgesamt 22.500 Pro- ben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 384 Be- ständen molekularbiologisch auf das Vorhan- densein von BTD-Virus untersucht. Die weitaus meisten Proben wurden im Zusammenhang mit sogenannten Handelsuntersuchungen bei Rindern entnommen, die erforderlich sind, wenn klinisch unauffällige Tiere aus dem BTD-Restriktionsgebiet verbracht werden sollen. Nachgewiesen wurde das BT-Virus bei diesen Untersuchungen nicht. Auch wenn die BTD im Jahr 2022 nicht aufgetre- ten ist, ist eine Impfung empfänglicher Tiere ge- gen die Seuche weiterhin zu empfehlen, da sie ei- nen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ohne weitere Auflagen ermöglicht. Derzeit sind mehrere in Deutschland zugelassene Impfstof- fe gegen das BTD-Virus vom Serotyp 8 für Rinder und Schafe verfügbar; für Ziegen kann der Impf- stoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Imp- fung gegen Blauzungenkrankheit wird vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Erfreulich ist, dass ganz Rheinland-Pfalz und Deutschland seit dem 5. Juni 2023 wieder offiziell frei von der Blauzungenkrankheit sind und damit keine Maß- nahmen beim Verbringen mehr erforderlich sind. Ziel der staatlichen Bekämpfung der Bovinen Vi- rusdiarrhoe (BVD) ist es, erregerfreie Bestände zu schaffen, indem dauerhaft (persistent) infizier- te Kälber, die den Erreger ausscheiden ohne selbst Überträger: Die Afrikanische Schweinepest ist bei rheinland-pfälzischen Wildschweinen nicht aufgetreten. Aller- dings können sie den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit in sich tragen. © Mikewildadventure / Pixabay zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen entfernt und vom Handel ausgeschlossen wer- den. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kenn- zeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben ent- nommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2022 hat das LUA insgesamt 121.434 dieser Ohrstanzen von Kälbern aus 3.476 Betrieben auf BVD-Virus untersucht - mit negativem Ergebnis. Die Untersuchungen dienen dazu, den Status als BVD seuchenfrei in der Rinderpopulation auf- rechtzuerhalten, der für Rheinland-Pfalz am 17.02.2022 von der EU anerkannt wurde. Dieser Status ermöglicht es, sogenannte Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern in die Betriebe zu verlangen. Dadurch können diese besser vor Neu- infektionen geschützt werden. Um den Status aufrechtzuerhalten wurde durch eine tierseuchenrechtliche Verfügung des LUA zu- dem die Impfung gegen das BVD-Virus im gesam- ten Landesgebiet verboten und bestimmt, dass nur noch Rinder eingestallt werden dürfen, die nicht gegen eine BVD-Infektion geimpft sind. Zu- dem muss streng darauf geachtet werden, dass Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten und aus- schließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen ein- gestallt werden. Auch wenn die Afrikanische Schweinepest (ASP) bisher in Rheinland-Pfalz noch nicht aufgetre- ten ist, wurde das intensive Monitoring zur Über- wachung der Wild- und Hausschweinepopulation im Jahr 2022 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefor- dert, alle sogenannten Indikatortiere, also ver- endete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Ver- änderungen und klinisch auffällige Tiere zur Un- tersuchung einzusenden. Die vom Land bereitge- stellte Prämie für die Einsendung von Proben von Fallwild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wur- de auch 2022 gewährt. Im LUA wurden im vergangenen Jahr 537 Wild- schweine mit negativem Ergebnis molekularbiolo- gisch auf den Erreger der ASP untersucht. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnosti- schen Ausschlusses der ASP insgesamt 55 veren- dete Hausschweine aus 24 Beständen virologisch untersucht – ebenfalls mit negativem Ergebnis. Rheinland-Pfalz gilt offiziell als frei von Aujeszky- scher Krankheit (AK). Dennoch muss jährlich eine repräsentative Stichprobe von Hausschweinen auf die Seuchen untersucht werden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 449 Blutproben von Tieren aus 50 Beständen mit negativem Ergebnis serologisch auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das 3 denen 40 Tiere getötet – insgesamt 36 Hühner, 2 Enten und 2 Gänse. Die Recherchen der betroffe- nen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass die Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbe- stand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen Kreis zugekauft hatten. Der Geflügelhändler hatte seine Tiere auf dem Hof und auf Märkten verkauft. In seinem Bestand war die Geflügelpest Ende Ok- tober 2022 nachgewiesen worden. Überschatten seit einigen Jahren das Tierseuchengeschehen: Die Viren der Geflügelpest kursieren inzwischen das ganze Jahr über. In Rheinland-Pfalz waren 2022 auch Geflügelhaltungen betroffen. © monticellllo / AdobeStock Virus der AK untersucht. Auch die differenzialdiag- nostischen Untersuchungen an acht Hausschwei- nen aus sechs Beständen, die zur Feststellung der Todesursache eingesandt wurden, ergaben keine Hinweise auf das Vorliegen der AK. Sowohl für die ASP als auch für die AK gilt, dass sich die Betriebe weiterhin konsequent durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen vor ei- ner Einschleppung der jeweiligen Erreger schüt- zen müssen. Hierzu gehören unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor einem Betreten der Ställe die Kleidung gewech- selt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und Haustiere nicht in den Stall gelangen. Vor al- lem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss si- chergestellt sein, dass kein direkter oder indirek- ter Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu gehört auch, dass Futter und Einstreu vor Wild- schweinen geschützt gelagert wird. Seit Jahren treten in Rheinland-Pfalz sporadisch Infektionen mit dem bei Wildschweinen vorkom- menden Erregertyp der AK bei jagdlich geführ- ten Hunden auf. Die betroffenen Tiere zeigen we- nige Tage nach dem Kontakt mit einem infizierten Wildschwein zentralnervöse, mit massivem Juck- reiz einhergehende Erscheinungen und verenden kurze Zeit später. Dieses Schicksal ereilte im Ja- 4 nuar 2022 auch einen Deutschen Jagdterrier, der sich im Verlauf einer Jagd im Kreis Birkenfeld in- fiziert hatte. Zwar ist der Kontakt zwischen Wild- schweinen und Hunden bei der Jagd nicht immer zu verhindern, Jäger sollten ihre Tiere jedoch von erlegten Schwarzwild so weit wie möglich fernhal- ten und insbesondere keine entnommenen Inne- reien der erlegten Tiere roh verfüttern. Auch Rheinland-Pfalz von Geflügelpest-Epidemie betroffen Deutschland und Europa erleben zurzeit die stärkste Geflügelpest-Epidemie überhaupt. Im Jahr 2022 hat das Landesuntersuchungsamt das hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Sub- typ H5N1 (den Erreger der derzeitigen Geflügel- pest-Epidemie) in sechs rheinland-pfälzischen Geflügelhaltungen nachgewiesen – mit Konse- quenzen für Geflügel und Halter. Im November 2022 wies das LUA die Geflügel- pest bei insgesamt 49 Tieren (47 Hühner, 2 Enten) in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahr- weiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwald- kreis nach. Um die weitere Verbreitung des hoch- ansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in den drei betroffenen Beständen alle noch vorhan- Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügel- pest in einem weiteren Geflügelbestand im Wes- terwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Ger- mersheim bei insgesamt 26 Tieren (24 Enten 2 Gänse) nach. Während die noch verbliebenen 398 Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germers- heim getötet werden mussten, konnte hiervon bei den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereg- lung nach Durchführung einer Risikobewertung abgesehen werden. Es handelte sich um soge- nannte genetisch wertvolle Tiere seltener amt- lich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amt- liche Sperre des Bestandes aufgehoben werden konnte. Auch im Jahr 2023 ist in Europa und in Deutsch- land ein Ende der Geflügelpest-Epidemie bisher nicht in Sicht; die Seuche hat sich auch in Rhein- land-Pfalz weiterverbreitet – sowohl bei Wildvö- geln als auch in Geflügelbeständen. ger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvö- gel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige der Veterinärverwaltung zu melden. Tot oder krank aufgefundeneTiere sollten nicht berührt oder vom Fundort weggebracht werden. Die Geflügelhalter müssen sämtliche Geflügelhal- tungen beim zuständigen Veterinäramt anmelden und zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhal- tung der Biosicherheit in ihren Beständen achten: • Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung betreten. • Futter, Einstreu und Geräte vor einem direk- ten oder indirekten Kontakt durch Wildvögel schützen. • erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden bei der Veterinärver- waltung anzeigen. Gut gerüstet: LUA schult regelmäßig die Amtstierärzte der Kommunen Um für den Ernstfall im Stall gut gerüstet zu sein, hat das LUA 2022 bei zwei Schafhaltern in den Landkreisen Kaiserslautern und Westerwald 25 rheinland-pfälzische Amtstierärztinnen und -tier- ärzte für ihre Einsätze bei Tierseuchenausbrüchen aufwändig geschult. Geübt wurde das korrekte Betreten und Verlassen eines seuchenverdächti- gen Betriebes und die Entnahme von Blutproben bei Schafen. Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influen- za der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann.Die Fortbildung bestand aus einem theoreti- schen und einem praktischen Teil. Unter anderem wurde über die aktuelle Situation bei der beina- he weltweit verbreiteten und für Schweine häu- fig tödlichen Afrikanischen Schweinepest referiert und über die ebenso hochansteckende Maul- und Klauenseuche, die schwere Krankheitsverläufe bei Wiederkäuern und Schweinen verursacht. Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Men- schen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, ist aber theoretisch möglich und wurde in anderen Ländern bereits festgestellt. Bürgerinnen und Bür-Um die Verbreitung und den Austausch dieser Er- reger zwischen Tierbeständen zu verhindern, ist das A und O für Tierhalter und Tierärzte die richti- ge Schutzkleidung. Die dafür notwendige Ausrüs- Hintergrund 5 tung wurde den Teilnehmern vorgestellt, danach übten sie bei sehr heißem Maiwetter das Anlegen der verschiedenen Schichten von Anzügen, Stie- feln und Handschuhen. Bei einem Tierseuchenausbruch gehört zur Arbeit der Amtstierärztinnen und -tierärzte neben der Untersuchung von Tieren auch die Entnahme von Blutproben. Und weil nur die Übung den Meis- ter macht, wurde bei der Fortbildung des LUA das Handling von Schafen und die Technik der Entnah- me von Blutproben aufgefrischt. Für diesen prakti- schen Teil hatten zwei Landwirte im Kreis Kaisers- lautern und im Westerwaldkreis ihre Schafherden zur Verfügung gestellt. In den Betrieben wur- den an beiden Übungstagen bei über 300 Scha- fen Blutproben entnommen und anschließend im LUA auf ansteckende Seuchen untersucht. Die besondere Herausforderung: Bei hochsom- merlichen Temperaturen mussten die in Schutzan- zügen verpackten Teilnehmer und die drei Trainer des LUA unter freiem Himmel die teilweise über 150 Kilogramm schweren Schafe einfangen und festhalten, damit der Trainingspartner eine Blut- probe entnehmen konnte. Schöner Erfolg für das LUA: Am Ende waren die Amtstierärztinnen und -ärzte zwar schweißgebadet und erschöpft, ihr Fa- zit der Fortbildung war aber trotzdem sehr positiv. Weitere Schulungen Die Amtstierärzte der Kreisverwaltungen wurden zudem in der Anwendung von verschiedenen EDV- Programmen geschult. In Onlineschulungen wur- den den Tierärzten die Grundlagen im Umgang mit der HI-Tier - Datenbank (HIT) und dem Pro- gramm TierSeuchenNachrichten (TSN) vermittelt. Beide Programme finden täglich Anwendung in der Praxis und dienen der Rückverfolgbarkeit von Tieren bzw. der Meldung von Tierseuchen. Aber auch andere an den unteren Veterinärbe- hörden tätige Berufsgruppen wurden vom LUA geschult. Unter anderem wurden Lebensmittel- kontrolleure und amtliche Fachassistenten fort- gebildet. An der Fortbildung für amtliche Fachas- sistenten nahmen auch 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Baden-Württemberg teil. Kostenloses Beratungsangebot für Schaf- und Ziegenhaltungen Guter Rat für Halter von Schafen und Ziegen: Seit Juli 2017 gibt es in Rheinland-Pfalz das Beratungs- angebot „Gesundheitsdienst für Kleine Wieder- käuer“. Eine Tierärztin des LUA unterstützt Tier- halter unter anderem dabei, Erkrankungen wie die Pseudotuberkulose oder Parasitenbefall im Be- stand zu bekämpfen. Bei dem Beratungsangebot handelt es sich um ein rheinland-pfälzisches Entwicklungsprogramm na- mens „Umweltmaßnahmen, ländliche Entwick- lung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Die gute Nachricht: Für den Tierhalter entstehen keine Kos- ten, und die Teilnahme ist freiwillig. Im Jahr 2022 nahmen 61 Betriebe das Angebot in Anspruch. Insgesamt machte die zuständige Tierärztin des LUA 70 Betriebsbesuche. Handarbeit: Tierärztinnen und Tierärzte der rheinland- pfälzischen Veterinärverwaltung übten 2022 die Ent- nahme von Blutproben bei Schafen. © LUA 6 Einer der wichtigsten Schwerpunkte war und ist das Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland- Pfalz e. V. Das Bekämpfungsprogramm ist ein Meilenstein für eine gesunde Herde. Bei 59 der 70 Betriebsbesuche ging es um dieses Thema. Dabei werden jeweils die oberflächlichen Körperlymph- knoten abgetastet und auf Veränderungen oder Narben hin untersucht. Diese sind vor allem an Kopf, Hals, Schulter, Kniefalte und an der Euterba- sis fühlbar. Hintergrund: Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreitete, chronisch verlaufende, nicht heilba- re Infektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren mit Bildung von Abszessen an den typischen Stellen auf. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inneren Organe. Deswegen wird immer noch bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Bestandstierarzt eine Blutprobe entnommen, die im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht wird. Diese Antikörper weisen darauf hin, dass das Tier mit dem Bakterium Kon- takt hatte oder auch innere Veränderungen an den Lymphknoten hat. Die Erkrankung führt un- ter anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod und verursacht da- durch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerlichen Abszesse keine Symptome. Aber: Wenn Abszesse aufgehen, werden mit dem Abszessmaterial massenhaft an- steckende Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde infizieren können. Pseudotuberkulose ist außerdem eine Zoonose. Das heißt: Das Bakteri- um ist für den Menschen ansteckend und es kann zu Infektionen mit Lymphknotenentzündungen kommen. Diese sind jedoch behandelbar. Ein weiteres Thema, das bei über 50 der 70 Be- triebsbesuche im Jahr 2022 angesprochen wurde, ist die Parasitenbekämpfung bei den kleinen Wie- derkäuern. Vermehrt auftretende Resistenzen ge- gen die Entwurmungsmittel machen es zuneh- Gut für Schafhalter und ihre Tiere: In Rheinland-Pfalz gibt es schon seit 2017 den „Gesundheitsdienst für Klei- ne Wiederkäuer“. © LUA mend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekäre Situationen, denn die Magen- Darm-Rundwürmer sind unvermeidbare Beglei- ter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirt- schaftliches- sowie auch tierschutzrelevantes Problem in den Betrieben dar. Das Problem: Es gibt kein allgemeingültiges Para- sitenmanagement, das Erfolg verspricht, sondern es muss von Betrieb zu Betrieb erarbeitet werden. Tierärztliche Expertise ist also gefragt. Bei den Endoparasiten sind vor allem die Magen-Darm- Rundwürmer gefürchtet, insbesondere der rote gedrehte Magenwurm. Er saugt Blut und kann zu einer lebensbedrohlichen Blutarmut führen. Be- sonders Jungtiere müssen gut beobachtet wer- den, da sie aufgrund noch unzureichender Immu- nität gegen die Parasiten anfälliger sind. Um einen Überblick der Parasiten-Belastung zu erhalten und diese gezielt zu behandeln, raten die Fachleu- te des LUA den Haltern von kleinen Wiederkäu- ern, regelmäßig Kotproben der Herde aufgeteilt in Gruppen (z. B. Jung- und Alttiere, Bockgruppe, Aufzuchttiere, etc.) zu nehmen und im Labor un- tersuchen zu lassen. 7 Gesunde Euter bei Milchkühen: Infektionen gezielt vermeiden Wichtig für leistungsfähige Herden: Der Rinderge- sundheitsdienst des LUA bietet Beratung zur Eu- tergesundheit und zur Milchhygiene an. Dieses Beratungsangebot wird vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt, sodass die Betriebsbesuche mit Pro- bennahme und Beratung allen rheinland-pfälzi- schen Landwirten kostenlos zur Verfügung stehen. Untersucht werden Milchproben, Einstreuproben und Tupferproben des Melkequipments. Die Un- tersuchungskosten trägt der Landwirt. Auf Basis der erhobenen Daten und der Untersu- chungsergebnisse empfiehlt der Rindergesund- heitsident in Zusammenarbeit mit den landwirt- schaftlichen Beratern, den Technikern und dem Hoftierarzt betriebsindividuelle Maßnahmen. Sie helfen, die Eutergesundheit nachhaltig zu verbes- sern und damit die Produktivität und Leistungsfä- higkeit der Herde für die Zukunft zu sichern. Von großem Nutzen für die Beurteilung der Euter- gesundheit sind die bei der Milchleistungsprüfung erhobenen Daten und Kennzahlen des Landeskon- trollverbandes. Kennzahlen wie die Neuinfektions- rate in der Trockenstehzeit, während der Laktati- on oder von Erstkalbinnen geben frühzeitig erste Hinweise auf den Ursprung von Problemen im Be- trieb. Um die Eutergesundheit auf Herdenebene zu verbessern und zu erhalten, steht vor allem die Verhinderung von neuen Infektionen im Mittel- punkt. Die Therapie klinisch erkrankter Einzeltie- re ist unvermeidbar und richtet sich nach den vom Hoftierarzt erhobenen Befunden und - wo immer möglich - nach einem Resistenztest des Erregers. Die regelmäßige Untersuchung von steril entnom- menen Viertelgemelksproben erbringen sowohl auf Einzeltierebene als auch auf Bestandsebene wich- tige Daten, sodass Therapie und Prophylaxe früh- zeitig entsprechend angepasst werden können. Werden Erreger wie Streptococcus (Strep.) agalac- 8 2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die (ggf. darüber hinaus) der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen unterliegen, in Rheinland-Pfalz gelistete bzw. anzeigepflichtige Tierseuche (Tierart) Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion Geflügelpest1 (Hausgeflügel) Beratung vor Ort: Eine Tierärztin des Rindergesundheits- dienstes besucht einen Milchviehbetrieb. © LUA Koi Herpesvirus-Infektion (Karpfen) Untersuchungen Nachweise Matrix Blut Tierkörper ProbenBestände Proben Bestände 61.8293.0931 2068248 4903727 Die Strategie zur Verhinderung von neuen Infekti- onen richtet sich nach dem Verursacher. Euteras- soziierte Erreger werden vorranging beim Melken übertragen, wohingegen umweltassoziierte Erre- ger vorrangig zwischen den Melkzeiten ins Euter gelangen. Die Bestimmung des Erregerspektrums hilft zu entscheiden, welche Maßnahmen im Be- trieb etabliert werden müssen. Oft schleichen sich ungünstige Angewohnheiten in die Arbeitsroutine ein, die sich mittel- bis lang- fristig nachteilig auf die Eutergesundheit auswir- ken. Es gilt, diese Risikofaktoren im Betrieb aufzu- spüren und wenn möglich zu beseitigen. An dieser Stelle bedarf es häufig eines unvoreingenomme- nen Blicks von außen. Die Fachleute des Rinder- gesundheitsdienstes können ihn bei ihren Be- ratungen anbieten. Im Jahr 2022 gab es sechs Betriebsbesuche dieser Fachleute, und es wurden 111 im Rahmen dieser Besuche gezogene Milch- proben untersucht und beurteilt. Virale Hämorrhagische Septikämie (Salmoniden) 1 Bovines Herpesvirus Typ 1 gE-Antikörper (ELISA) 6hochpathogenes Influenza A-Virus Subtyp H5N1-Ge- nom (PCR) 3Koi Herpesvirus-Genom (PCR) 2Salmonella spezies (Bakterienkultur) 1Virale Hämorrhagische Septikämievirus-Genom (PCR) 4 Tierkörper746Tierkörper605011 Kot/Tupfer1206731 Tierkörper421 Salmonellose1 (Rind) tiae (Galt), Strep. canis oder ein gehäuftes Auftre- ten von Staph. aureus nachgewiesen, ist eine Be- standssanierung notwendig. Die Untersuchung von Viertelgemelksproben ist eines der wichtigs- ten Instrumente, um den Einsatz von Antibiotika im Milchviehbereich zu minimieren. 1 3 Kot/Tupfer Nachweis (Methode) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen 2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die nicht den Verordnungen über anzeigepflichtige Tierseuchen bzw. meldepflichtige Tierkrankheiten unterliegen, in Rheinland-Pfalz gelistete, nicht anzeigepflichtige Tierseuche bzw. meldepflichtige Tierkrankheit (Tierart) Porcines Reprokuktives und Respira- torisches Syndrom (Schwein) Untersuchungen Nachweise Matrix Tierkörper ProbenBestände 108 Proben Bestände 1 1 2 Blut 10 1 3 1 Nachweis (Methode) Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom- virus-Genom (PCR) Aufgrund der Untersuchung verschiedener Matrizes sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. 9
Der Datensatz enthält das von den Tierseuchennachrichten (TSN) festgelegte Raster (1km x 1km) mit der zugehörigen Nummerierung.
Der ökologische und ökonomische Umgang mit Ressourcen in der Landwirtschaft und die Schaffung sinnvoller und nachhaltiger Stoffkreisläufe führen heute zu hohen Ansprüchen an die Produktivität landwirtschaftlicher Prozesse und die Umweltverträglichkeit. Dies schließt auch die bedarfsorientierte Verwendung von Nährstoffen ein. Im Kreis Borken fallen bspw. mehr als 1.000.000 m3 Überhanggülle an, die nicht auf eigenen Flächen ausgebracht werden kann. Die heutige Lösung des Nährstoffproblems: Abtransport über z.T. weite Strecken. Am Standort Nordvelen werden zukünftig 200.000 t/a regionale Wirtschaftsdünger (Überhanggülle) vollaufbereitet. In einem mehrstufigen Prozess (mechanisch-biologisch-thermisch-chemisch) werden dabei die in der Gülle enthaltenen Wertstoffe (Phosphor-, Stickstoff- u. Kaliverbindungen) in Form von marktfähigen upcycling Produkten für andere Prozessketten zurückgewonnen. Hierbei verbleiben keine umweltbelastenden oder entsorgungspflichtigen Stoffströme. Als Nebeneffekt kann auch die im Prozess gewonnenen Energie (Strom und Wärme) fast vollständig selbst genutzt werden, um so mindestens 90 % des Energiebedarfs der Gesamtanlage im Regelbetrieb decken zu können. Mit Fördermitteln werden am Standort umwelttechnologische Verfahren unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelt und sollen am Standort unter realen Anlagenbedingungen im Betrieb erprobt werden. Im engen Dialog mit Ministerien und Institutionen auf Bundes- und Landesebene sowie unseren Partnern befassen wir uns mit den Fragestellungen der Stickstoffminderungsstrategie des BMUB (Nachhaltigkeitsoffensive) sowie Grundsatzstrategien zur Hygienisierung von Gülle. Das Konzept der zentralen Gülle-Vollaufbereitung der NDM ermöglicht hierbei in einem einmaligen Industrieprozess eine 100 %ige Stickstoffausschleusung als Beitrag zum Klimaschutz. Im Hinblick auf die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besteht, durch die prozessbedingte Hygienisierung der festen und flüssigen Stoffströme, zudem eine nachhaltige und wirksame Lösung zur Hygienisierung von Güllen unabhängig vom Seuchenfall. In einer ersten Prozessstufe erfolgt eine Trennung der Güllen in feste und flüssige Bestandteile. Aus der Vergärung der Dünnphase nach Separation wird Biogas gewonnen, welches im BHKW zur Erzeugung von Strom und Heißwasser zur Deckung des Eigenbedarfs der Anlage genutzt wird. In der zweiten Prozessstufe wird ein P-Feststoff und eine N-Dünnphase gewonnen, letztere wird hygienisiert und der enthaltene Stickstoff eliminiert. P-Feststoff wird getrocknet und verbrannt, dabei wird zusätzliche Energie in Form von Warmwasser zur internen Prozessnutzung erzeugt. Nach dem Verbrennungsprozess verbleibt eine Phosphorasche, die als Phosphatdünger eingesetzt wird bzw. zukünftig zur Herstellung von hochreinen Phosphorsäuren dienen soll. Das verbleibende Wasser enthält hauptsächlich Kalium und andere Spurenelemente.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2019 © Skitterphoto / Pixabay Tierseuchen-Bilanz 2019: Blauzungenkrankheit ist zurück Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war 2019 geprägt vom Wiederauftreten der Blauzun- genkrankheit bei Rindern. Eine Besonderheit stell- te zudem der erstmalige Nachweis der Wild- und Rinderseuche im Land dar. Solche Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen – das ist eine der Aufgaben des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Das LUA ist die zentrale Einrichtung für die Diag- nostik anzeigepflichtiger Tierseuchen, meldepflich- tiger Tierkrankheiten, Zoonosen und sonstiger Er- krankungen. Die Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoringprogram- men werden ergänzt durch differenzialdiagnosti- sche Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere. Handelsuntersuchungen wiede- rum garantieren, dass nur gesunde Tiere in ande- re Betriebe verbracht werden. Dieses System er- möglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation ständig zu überwachen und den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu ge- währleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sicherge- stellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Culicoides sonorensis: Gnitzen gelten als Überträger des Blauzungen-Virus. © Wikimedia Commons Insgesamt hat das LUA im Rahmen der Tierseu- chendiagnostik im vergangenen Jahr 320.266 Pro- ben untersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 40.000 angestiegen. Der Grund dafür waren die Handelsuntersuchungen auf die Blauzungenkrankheit. 2 Diese Tierseuche war im Winter 2018 im benach- barten Baden-Württemberg aufgetreten und hat- te im Januar 2019 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Im Laufe des Jahres wies das LUA den Erreger vom Se- rotyp 8 (BTV-8) in insgesamt sechs Betrieben nach. Die Folge: Ganz Rheinland-Pfalz wurde zum Rest- riktionsgebiet erklärt. Im Restriktionsgebiet muss jeder, der für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerar- ten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dies unver- züglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Für den Handel gelten Einschränkun- gen: Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit durch eine Untersuchung festge- stellt wurde. Speziell diese Untersuchungen führ- ten im Institut für Tierseuchendiagnostik des LUA im Laufe des Jahres zu dem deutlichen Anstieg der Probenzahlen. Als Hauptüberträger des Virus der Blauzungen- krankheit (BTV) gelten kleine blutsaugende Mü- cken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erre- ger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden. Während Schafe gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen können, verläuft die Erkrankung bei Rin- dern und Ziegen meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Ge- schwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleim- haut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit. Auffällig ist allerdings, dass der aktuel- le grassierende Virusstamm (BTV-8) nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht. Die Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche ist dennoch gesetzlich vorgeschrieben. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blau- zungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Trans- Erste Nachweise seit 2009: Die Blauzungenkrankheit ist wieder bei Rindern aufgetreten. © ReneH12 / Pixabay port von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermög- licht. Derzeit sind mehrere in Deutschland zuge- lassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe verfügbar; für Ziegen kann der Impfstoff vom Tier- arzt umgewidmet werden. Zur Unterstützung der Tierhalter zahlen Land und Tierseuchenkasse eine Impfbeihilfe in Höhe von 1,50 EUR (0,80 EUR Land / 0,70 EUR TSK) pro Impfung pro Rind und 1,00 EUR pro Impfung pro Schaf oder Ziege.Weitere anzeigepflichtige Tierseuchen: Scrapie tritt sporadisch auf Im Verlauf des Jahres kam es bei mehreren Be- trieben zu positiven Untersuchungsergebnissen, die durch weiterführende Untersuchungen aller- dings nicht als Feldvirusnachweise bestätigt wer- den konnten. Wie sich durch epidemiologische Er- hebungen in Verbindung mit Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) herausstellte, han- delte es sich dabei um Nachweise des BT-Impfvi- rus. Mögliche Ursachen hierfür sind die Kontami- nation der Proben mit dem Impfstoff oder eine Beprobung mit zu geringem zeitlichen Abstand zur Impfung. Um solche Vorkommnisse zu verhindern, wurden die praktizierenden Tierärzte vom LUA zur besonderen Vorsicht und zur Hygiene beim Um- gang mit dem Impfstoff und bei der Probenahme aufgefordert.Dazu gehören auch die Transmissiblen Spongi- formen Enzephalopathien (TSE). Diese zentral- nervösen Erkrankungen bei Wiederkäuern wer- den durch fehlgefaltete Eiweiße an der Oberfläche von Gehirnzellen ausgelöst, die nur mikroskopisch sichtbar schwammartige Veränderungen im Ge- hirn hervorrufen. Die Erkrankung äußert sich in Verhaltens- und Bewegungsstörungen, später be- kommen die erkrankten Tiere starken Juckreiz und scheuern sich wund. Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen Tierseuchen wurden 2019 in Rheinland-Pfalz sechs nachgewie- sen. Mit Ausnahme der Blauzungenkrankheit wer- den einge dieser Seuchen seit Jahren immer wieder sporadisch bei staatlichen Sanierungsprogrammen oder diagnostischen Untersuchungen festgestellt. Im vergangenen Jahr hat das LUA die Proben von 348 geschlachteten Rindern und 193 geschlach- teten Schafen auf TSE untersucht, außerdem von 5.429 verendeten Rindern und 575 verendeten Schafen und Ziegen. Bei je einem Schlacht- und ei- 3 nem Monitoring-Schaf wurde die atypische Form der Scrapie (Traberkrankheit) nachgewiesen, die bei meist älteren Tieren spontan auftritt. Eine er- bliche Veranlagung betroffener Tiere ist nicht aus- geschlossen. Die Krankheit ist weder auf den Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Den- noch wurden der Tierkörper und die Organe des Schlachtschafs zum Schutz der Verbraucher vor- sorglich beschlagnahmt und unschädlich beseitigt. Von dem Tier gelangte nichts in die Nahrungsmit- telkette. Einem Ausbruch der atypischen Scrapie in ihrer Herde sicher vorbeugen können Tierhalter nicht. Wird die Krankheit nachgewiesen, werden die betroffenen Betriebe durch das lokale Veteri- näramt zwei Jahre lang überwacht und alle ver- endeten und geschlachteten Tiere, die älter als 18 Monate sind, müssen untersucht werden. Fortgeführt wurde die Bekämpfung einer der wirt- schaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind weltweit, der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD). Die Erkrankung geht einher mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeits- störungen. 019 hat das LUA 132.403 Ohrstanzen von Kälbern untersucht. Nachweise des Virusan- tigens wurden bei drei Tieren in zwei Beständen geführt. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, dauerhaft (persistent) infizierte Tiere aus den Be- ständen zu entfernen und vom Handel auszu- schließen. Diese Tiere scheiden den Erreger lebens- lang aus, ohne selbst zu erkranken. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) führt bei Rindern zu einer Infektionskrankheit mit unter- schiedlichen Verlaufsformen. Die Symptome kön- nen von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Er- krankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Das Virus ist für Rinder hochansteckend, für den Men- schen aber ungefährlich. 2019 hat das LUA 78.527 Blutproben aus 3.277 Beständen untersucht. Bei 37 Rindern in zwei Beständen wurden Antikörper gegen das BHV-1 Feldvirus nachgewiesen . Rhein- land-Pfalz ist seit Juni 2017 offiziell frei von der Seuche; die Ergebnisse zeigen aber, dass das Vi- rus auf sehr niedrigem Niveau nach wie vor in der deutschen Rinderpopulation vorhanden ist. Betrie- 4 be müssen sich daher weiterhin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen schützen und dar- auf achten, Tiere ausschließlich aus nachweislich BHV1-freien Beständen zu kaufen. In Deutschland bis dato nicht aufgetreten ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Weil der Erre- ger zuletzt aber wiederholt in Polen und 2018 auch in Belgien nachgewiesen wurde, sind die Veteri- närbehörden in Deutschland weiter äußerst wach- sam. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits seit 2014 ein Monitoring bei sogenannten Indikatortieren, also verendeten und bei Unfällen getöteten Wild- schweinen sowie bei Tieren mit pathologisch-ana- tomischen Veränderungen und klinisch auffälligen Tieren. Die Jäger im Land erhalten seit 2019 eine Prämie von 50 Euro, wenn sie Fallwild zur Untersu- chung einsenden, seit Anfang 2020 auch eine Prä- mie für die Einsendung von Unfallwild. Im Jahr 2019 hat das LUA 869 Wildschweine vi- rologisch auf den Erreger der ASP untersucht. Alle Proben waren negativ, es gab keine Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Land. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnostischen Ausschlusses der ASP 222 Hausschweine aus 41 Beständen untersucht – ebenfalls alle mit negati- vem Ergebnis. Darunter befand sich auch ein Schlachtschwein, bei dem aufgrund pathologisch-anatomischer Ver- änderungen (Blutungen) das Vorliegen der Afrika- nische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden konnte. Tatsächlich nachgewiesen wurde schließ- lich aber das Porzine Circovirus Typ 2. Dabei han- delt es sich um eine mit Blutungen und Hautver- änderungen einhergehende Virusinfektion, die nicht staatlich reglementiert wird. Fälle wie dieser unterstreichen die Notwendigkeit der schnellen differenzialdiagnostischen Untersuchungen zum Ausschluss von Seuchen. Eine Bedrohung der Wild- und Hausschweinepopu- lation stellt nach wie vor die Klassische Schwei- nepest (KSP) dar, obwohl Deutschland seit 2012 offiziell frei von dieser anzeigepflichtigen Tierseu- che ist. Auch 2019 gab es in Rheinland-Pfalz kei- Für die Veterinärverwaltung nicht zu greifen: Die Tularämie tritt bei Feldhasen immer wieder auf. © WFranz / Pixabay ne Nachweise des Erregers: Die virologische und/ oder serologische Untersuchung von 15.989 Wild- schweinen brachten keine Hinweise auf ein Seu- chengeschehen. Und auch die Untersuchungen von 1.420 Hausschweinen aus 209 Beständen zum Nachweis von Antikörpern gegen KSP-Virus hatten ein negatives Ergebnis. Das Monitoring bei Haus- schweinen folgt einem risikoorientierten Plan mit Beprobung verendeter Tiere, die in der Tierkörper- beseitigungsanstalt angeliefert werden. Deutschland bleibt weiterhin auch frei von Toll- wut. Um diesen Status aufrechtzuerhalten und In- fektionen in der Wildtierpopulation frühzeitig zu erkennen, werden sogenannte Indikatortiere auf das Virus untersucht: Verendet aufgefundene, ver- unfallte, krank erlegte, oder sonst auffällige Füch- se, Waschbären und Marderhunde, die das natür- liche Reservoir für die Tollwut darstellen. Jägern, die solche Indikatortiere einsenden, wird in Rhein- land-Pfalz eine Prämie von 50 Euro gewährt. 2019 hat das LUA insgesamt 425 Füchse und acht Waschbären mit negativem Ergebnis untersucht. Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, ihr natürli- ches Reservoir sind wilde Wasservögel. Im vergan- genen Jahr hat das LUA insgesamt 29 Wildvögel auf den Erreger untersucht - alle mit negativem Ergebnis. Außerdem hat das LUA 71 Blutproben von Hühnern, Puten und Gänsen aus insgesamt sechs Beständen ebenfalls mit negativem Ergeb- nis auf Antikörper gegen Aviäre Influenzaviren un- tersucht. Auch wenn es 2019 keine Nachweise gab, bleiben Monitoringuntersuchungen notwen- dig, um Kenntnis über die Verbreitung der Viren bei Wildvögeln zu erlangen. Eine Übertragung auf Hausgeflügel-Bestände muss durch Biosicherheits- maßnahmen in Geflügelbetrieben unbedingt ver- hindert werden. Meldepflichtige Tierkrankheiten: Tularämie bleibt Dauerthema Während es sich bei den anzeigepflichtigen Tier- seuchen um Erkrankungen handelt, die wegen ih- rer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Be- deutung für die Allgemeinheit meist staatlich bekämpft werden, werden die Nachweise der mel- depflichtigen Tierkrankheiten lediglich statistisch erfasst. Über ihr Auftreten und ihre Verbreitung soll so ein ständiger Überblick vorhanden sein, um gegebenenfalls von staatlicher Seite eingreifen zu können. Von den 23 meldepflichtigen Tierkrank- heiten wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 ins- gesamt elf nachgewiesen. In diese Kategorie fällt die bakteriell bedingte Tu- larämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2019 5 bei acht Feldhasen im Land nachgewiesen. Aus- gangspunkt sind wildlebende Tiere wie Kaninchen oder Hasen. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt vorwiegend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen, z. B. bei beim Abhäuten oder dem Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub erfolgen, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Nagetiere kontaminiert ist. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Neben Allgemeinsymptomen (Fieber, Unwohlsein, Muskelschmerz) kann das klinische Bild sehr viel- fältig sein. Es ist abhängig von der Eintrittspforte, der Virulenz des Erregers und der Infektionsdosis. Bei Hasen und Kaninchen verläuft die Tularä- mie in der Regel mit dem Bild einer Blutvergiftung und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und verlieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Tote Wildtie- re sollten nicht berührt werden, und Jäger sollten beim Aufbrechen erlegter Tiere besondere Sorg- falt und Hygiene walten lassen. Der Verzehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn es für mindes- tens zehn Minuten bei 60 Grad Celsius oder mehr durchgegart wird. Sonstige Tierkrankheiten: Neue Seuche in Rheinland-Pfalz Während die Tularämie immer wieder auftritt, wurde die Wild- und Rinderseuche im vergan- genen Jahr erstmals überhaupt in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Die auch unter dem Namen Hä- morrhagische Septikämie bekannte bakterielle Er- krankung ist für Menschen ungefährlich, führt bei Wild- und Nutztieren aber zu gehäuften plötzli- chen Todesfällen. Die Erkrankung befällt Wildwiederkäuer, Rinder, Büffel, kleine Wiederkäuer, Haus- und Wildschwei- ne, selten auch Pferde und Esel. Symptomlos infi- zierte Wildtiere gelten als Reservoir für den Erre- 6 ger und können ihn durch direkten oder indirekten Kontakt, zum Beispiel über das Wasser in Tränken, auch auf Nutztiere übertragen. Typische klinische Anzeichen der Seuche sind ho- hes Fieber, Schwäche, Atemnot, blutiger Durchfall, Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe (Ödeme) an Kopf, Hals und Vorderbrust sowie multiple Blu- tungen. Treten die Krankheitssymptome nach der Inkubationszeit von ein bis fünf Tagen bei einem Tier auf, kommt in der Regel jede Therapie zu spät. Eine Bekämpfung der Infektion mit Antibiotika ist nur in der Frühphase erfolgversprechend. Einen zu- gelassenen Impfstoff gibt es in Deutschland nicht. Einige der typischen Symptome zeigte auch das gut zwei Jahre alte männliche Rind aus dem Wes- terwald, das zur Feststellung der Todesursache ans LUA geschickt worden war. Es stammte aus einer Weidehaltung mit vier Tieren, wovon zwei inner- halb kurzer Zeit verendet waren und eine Schwel- lung des Kopfes aufwiesen. Bei der Sektion stellten die Fachleute des LUA eine mit Gewebsunter- gang und Ödembildung einhergehende Entzün- dung der Muskulatur in Verbindung mit einer bakte- riellen Blutvergiftung fest, hervorgerufen durch den Keim Pasteurella multocida. Eine weiterführende Differenzierung des Erregers am Landeslabor Ber- lin-Brandenburg erbrachte den molekularbiologi- schen Nachweis von Pasteurella multocida „Kapsel- typ B“, dem Erreger der Wild- und Rinderseuche. Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2019 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Nachweise Nachweis (Methode) Matrix ProbenBeständeProbenBestände Blauzungenkrankheit (Rind)Blut47.8701.423376BT-Genom (PCR) Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion (Rind)Blut78.5273.277361BHV-1-gE-Antikörper (ELISA) Bovine Virusdiarrhoe (Rind)Ohrstanze132.4033.80342BVD-Virus-Antigen (ELISA) Koiherpesvirus-Infektion (karpfenartige Fische)Tierkörper14462KHV-Genom (PCR) Tierkörper5546111.493107936Schlacht- tierkörper193./.11Monitoring- tierkörper52039511 Salmonellose1 (Rind) Kot Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, atypische Scrapie (Schaf) 1 Salmonella species (Bakterienkultur) pathologisches Prionprotein (ELISA) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. In Deutschland gilt die Seuche wegen des insge- samt hohen seuchenhygienischen Standards als getilgt; seit 1969 ist sie nicht mehr anzeigepflich- tig und wird auch nicht mehr staatlich bekämpft. Seit 2010 wurde die Hämorrhagische Septikämie wieder in verschiedenen Bundesländern nachge- wiesen, und zwar im Rahmen zeitlich und räumlich begrenzter Ausbrüche bei Rindern und Wildwie- derkäuern sowie Schweinen und Wildschweinen. Die Herkunft des Erregers konnte bisher nicht zu- friedenstellend geklärt werden. Der Nachweis der Seuche unterstreicht die Notwendigkeit differenzi- aldiagnostischer Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursachen bei Nutz- und Wildtieren. 7 Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2019 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2019 Nachweise Matrix Proben Bestände Proben Bestände Nachweis (Methode) Campylobacteriose1 (Affe)Kot1111Campylobacter jejuni (Bakterienkultur)Salmonellose1 (Esel) Chlamydiose1 (Ziervögel)Tierkörper8541Chlamydia psittaci-Genom (PCR)Salmonellose1 (Nutzgeflügel) Salmonellose1 (Reptilien) Salmonellose1 (Schaf) Echinokokkose (Wildschwein) 1 1./.1./.Echinococcus multilocularis (Finne) (histopathologische Veränderungen) 2./.2./.Echinococcus multilocularis (Finne)-Genom (PCR) 1111 Tierkörper Listeriose1 (Huhn) Listeriose (Schaf) 1 Mareksche Krankheit (Huhn) Tierkörper Tierkörper Tierkörper Tierkörper Paratuberkulose2 (Rind) Kot Kot Paratuberkulose (Rothirsch) 2 Paratuberkulose2 (Ziege) Tierkörper 16 17 14 16 1 16 1 6 Listeria monocytogenes (Bakterienkultur) Mareksche Krankheit,ggf. Gallid Herpesvirus Typ 2-Genom (histopathologische Veränderungen, PCR) 8888säurefeste Stäbchen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) 178542Mycobacterium avium ssp. para- tuberculosis (Bakterienkultur) 87 5 23 ./. 19 3 13Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis-Genom (PCR) ./.säurefeste Stäbchen in Nestern, ggf. in Verbindung mit Masp-Gen- om (Ziehl-Neelsen-Färbung, PCR) Tierkörper1111säurefeste Stächen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) Kot7611säurefeste Stäbchen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) Kot 9 8 1 1 Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis-Genom (PCR) Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Nachweise Matrix Proben Bestände Proben Bestände Kot1111 Kot1684711 Sockentupfer34211732 Kot6141 Tierkörper433633* Kot12832* Tierkörper331411 Kot641584 Salmonellose1 (Taube)Tierkörper191321 Salmonellose1 (Wildtiere)Tierkörper13./.2./. Salmonellose1 (Wildvögel)Tierkörper8./.1./. Salmonellose1 (Zootiere)Kot29./../.1 Säugerpocken, Kuhpockenvirus1 (Erdmännchen)Tierkörper2121 Toxoplasmose1 (Rind)Tierkörper514411 Nachweis (Methode) Salmonella spezies (Bakterienkultur) Salmonellose1 (Schwein) Orthopoxvirus (Kuhpockenvi- rus)-Genom (PCR) Toxoplasma gondii (Zyste)-Genom (PCR) Toxoplasmose1 (Schaf)Tierkörper504511Tularämie1 (Feldhase)Tierkörper22./.8./.Francisella tularenis-Genom (PCR) Verotoxin bildende Escherichia coli1 (Rind)Kot967133Verotoxin bildende Escherichia coli, -Genom (Bakerienkultur, PCR) 1hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen 2hat als Zoonose potenziell Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls er- folgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. 8 9
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 5 |
| Land | 30 |
| Weitere | 56 |
| Wissenschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 3 |
| Text | 69 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 79 |
| Offen | 11 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 90 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 36 |
| Keine | 24 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 45 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 30 |
| Lebewesen und Lebensräume | 90 |
| Luft | 35 |
| Mensch und Umwelt | 91 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 79 |