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TSN Raster für Sachsen

Der Datensatz enthält das von den Tierseuchennachrichten (TSN) festgelegte Raster (1km x 1km) mit der zugehörigen Nummerierung.

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Themen zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin: Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Trichinenüberwachung, Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest

Deutsche Badegewässer sind weiterhin ausgezeichnet

Über 96 Prozent der deutschen Badegewässer wurden von der EU-Kommission in der Saison 2021 mit den Noten „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Insgesamt erfüllten 98 Prozent der Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten Deutschlands die Mindestanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Dies zeigt der am 3. Juni 2022 vorgestellte Bericht der EU-Kommission zur Europäischen Badegewässerqualität der Saison 2021. Lediglich 14 von 2.291 Badegewässern erreichten nach den Kriterien der EU-Richtlinie in der Saison 2021 nur die Einstufung „mangelhaft“. Um die Badenden vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, wurde an Badegewässern während der Saison in 144 Fällen (vorsorglich) ein Badeverbot verhängt oder vom Baden abgeraten. Dies geschah aufgrund von ⁠ Cyanobakterien ⁠ („Blaualgen“) oder hatte wasserhygienischer Gründe – oftmals als Folge von Starkregenereignissen mit Schmutzwassereinträgen in die Gewässer. Dank zunehmend eingesetzter Vorhersagesysteme können hygienische Verschmutzung – beispielsweise infolge von ⁠ Starkregen ⁠ – immer besser vorhergesagt werden. Diese Systeme arbeiten zum Beispiel mit Modellberechnungen oder Pegelmessungen. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es auf der ⁠ UBA ⁠-Internetseite unter Wasserqualität in Badegewässern. In der Badesaison 2021 wurden 2.291 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 12.948 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 363 an der Küste von Nord- und Ostsee und 1.928 an Binnengewässern. Auch 2021 war die Covid-19-Pandemie im Badebetrieb weiterhin spürbar: 26 Badegewässer waren für die Badenden zeitweise oder über die gesamte Saison nicht zugänglich; ein Badegewässer lag im Sperrgebiet der afrikanischen Schweinepest. Das Hochwasser in Westdeutschland hatte zur Folge, dass mindestens neun Badegewässer in den betroffenen Regionen zeitweise nicht zugänglich waren. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer (2020, PDF)

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

NRW weitet jetzt seine Untersuchungen von Wildschweinen aus

© LANUV/Schütz Ab sofort untersucht NRW Wildschweine auf Brucellose. Die Brucellose ist  eine Infektionskrankheit, die bei Schweinen vom Stäbchenbakterium Brucella suis hervorgerufen wird. Das Vorkommen der Brucellose in Wildschweinpopulationen anderer Bundesländer ist bereits bekannt. Ob die Brucellose auch in den nordrhein-westfälischen Wildschweinebeständen verbreitet ist und damit eine Gefahr für Hausschweinbestände darstellen könnte, soll durch diese Untersuchungen geklärt werden. Bei Hausschweinen ist die Erkrankung anzeigepflichtig! Dazu werden Blutproben von Wildschweinen aus NRW von Jägerinnen und Jägern entnommen und über die örtlich zuständigen Veterinärämter an die CVUA (Chemische und Veterinär-Untersuchungsämter) zur Analyse weitergeleitet. Hintergrund: Brucellose kann auch bei anderen Tierarten wie Rindern und Schafen auftreten. Ferner kann sie auch auf Menschen übertragen werden, das geschieht dann meist durch Tierprodukte. In Deutschland gibt es nur vereinzelt Erkrankungen beim Menschen, da die Nutztierbestände frei von dieser Erkrankung sind, was regelmäßig kontrolliert wird. Tritt diese Erkrankung beim Menschen auf, steht die Infektion in den meisten Fällen in Zusammenhang mit Urlaubsreisen, da die Infektion im jeweiligen Reiseland erfolgte. Wildschweine können eine Infektionsquelle für unterschiedliche übertragbare Tierkrankheiten sein – nicht nur für die Brucellose. Insbesondere bei hohen Wildschweinbeständen und entsprechenden Kontaktmöglichkeiten zu Tierhaltungen besteht die Gefahr, auch Hausschweinbestände zu infizieren, was in der Folge zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. In NRW werden daher seit langem regelmäßig Untersuchungen bei Wildschweinen auf das Vorliegen der Klassischen Schweinepest durchgeführt. Seit 2014 erfolgt dieses Monitoring auch für die Afrikanische Schweinepest und seit 2015 für die Aujeszkysche Krankheit. Ziel ist es, frühzeitig eine Verbreitung dieser anzeigepflichtigen Tierkrankheiten in der Wildschweinepopulation zu erkennen, um im Zweifel entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände einleiten zu können. Downloads: © LANUV/Schütz: Wildschwein . Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung

Afrikanische Schweinepest: Gefahr der Einschleppung nach Nordrhein-Westfalen weiterhin hoch

Ministerin Ursula Heinen-Esser mahnt weiter zur Vorsorge: "Die ASP können wir nur gemeinsam eindämmen." Vor dem Hintergrund der weiterhin schwelenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig zu agieren. "Wir müssen die ASP durch gemeinsame Vorsorge eindämmen. So kann das richtige Verhalten der Menschen auf Reisen die Ausbreitung der ASP verhindern. Zudem müssen Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben strikt eingehalten werden. Für den Fall, dass sich die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt und sofort einsatzfähig", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. So hat das Land bereits eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Hierzu zählen ein regelmäßiger fachlicher Austausch, Krisenübungen und die Beauftragung einer Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG). Diese kann im Falle eines Ausbruchs von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externe Dienstleisterin zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb der sogenannten Kernzone hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend auf einen Einsatz der ASP-Bekämpfung beim Wildschwein vorbereitet ist. Erhöhte Wachsamkeit und Umsicht erforderlich Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent. "Der Erreger kann über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel übertragen werden. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger für Tiere monatelang infektiös bleiben. Ein achtlos entsorgtes Wurstbrot kann für Tiere zum Problem werden", so Heinen-Esser. Straßen- und Autobahnmeistereien seien angehalten, weiterhin konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf Wühlspuren von Wildscheinen zu achten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Für Rastplätze an Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist der Bund verantwortlich. Aktuell werden auch Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter von den Betrieben über Präventionsmaßnahmen informiert und dazu aufgefordert, keine Lebensmittel wie Wurstwaren aus der Heimat einzuführen. Aufgefundene Wildschweinekadaver, aber auch im Rahmen der Jagd erlegte Tiere werden in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige Informationen über ein Auftreten der Seuche zu erlangen. Funde von toten Wildschweinen sollten unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz(at)lanuv.nrw.de < mailto:nbz(at)lanuv.nrw.de >  an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins. Wildschweinjagd wichtig für präventive Bekämpfung der ASP Um eine Ausbreitung über Wildschweine zu verhindern, ist es erforderlich, die Wildschwein-Bejagung hierzulande weiterhin intensiv zu betreiben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Corona-Vorsorge Maßnahmen erlassen, um eine Jagd weiterhin zu ermöglichen. Seit Ende Januar ist auch die Jagd auf Wildschweine mit künstlichen Lichtquellen und Nachtsichtgeräten erlaubt. Auch übernimmt das Land als Anreiz für die Jägerinnen und Jäger auch in diesem Jahr die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen. In der letzten Jagdperiode 2019/2020 wurde in Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Wild erlegt als in den Vorjahren. Die Strecke beim Schwarzwild erreichte im Jagdjahr 2019/2020 mit 64.736 Stück den bisher zweithöchsten Wert. Weitere Informationen auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums und des Landesumweltamtes: https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video?backId=403&video_id=14361&cHash=adc6aa62ad817feec261e4065a73ac29 https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/tiergesundheit/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/ https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/ Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an:  Telefon 0211 4566-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-589. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw < http://www.land.nrw > Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien < http://www.umwelt.nrw.de/impressum/datenschutzerklaerung/> Download: Pressemitteilung Pressmitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Insektenrückgang: Forschungsvorhaben in der Praxis – Anzahl von Insekten dauerhaft erfassen, Maßnahmen zum Schutz entwickeln

Der Rückgang von Insekten spiegelt sich seit langem in den Roten Listen des Bundes und Nordrhein-Westfalens wieder. Von den in den Roten Listen Nordrhein-Westfalens behandelten knapp über 3000 Insektenarten gelten 52 Prozent als gefährdet oder ausgestorben. Das genaue Ausmaß für alle anderen der etwa 25.000 Insektenarten in Nordrhein-Westfalen ist weitgehend unbekannt, vor allem da umfassende und standardisierte Untersuchungsprogramme fehlen. Mit einem neuen Monitoringprojekt zum Thema „Rückgang von Insekten“ soll nun die Basis geschaffen werden, um mittels ausgewählter Artengruppen die Anzahl und Verbreitung von Insekten in Nordrhein-Westfalen dauerhaft und repräsentativ zu erfassen. Daraus kann dann beispielsweise abgeleitet werden, wie Maßnahmen zum Schutz wirken und wo diese gezielt eingesetzt werden können. Gemeinsam mit der Universität Osnabrück wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) in den kommenden drei Jahren die Grundlagen für diese landesweite Dauerüberwachung (Monitoring) schaffen. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser informierte sich heute (Mittwoch, 12. Juni 2019) am LANUV-Standort in Essen über die Methodik des Insektenmonitorings: „Der Verlust von Arten stellt neben den Folgen des Klimawandels die größte ökologische und ökonomische Bedrohung dar“, erklärte Ministerin Heinen-Esser in ihrem Grußwort. „Der Rückgang von Insekten ist ein wichtiger Anzeiger für die Bedrohung unserer Artenvielfalt, selbst in Naturschutzgebieten ist dieses Phänomen zu beobachten. Wir müssen aber noch mehr herausfinden über die Ursachen und vor allem über die Auswirkungen auf unsere gesamte Umwelt.“ Ministerin Heinen-Esser ist daher wichtig, zweigleisig zu fahren und neben Naturschutzmaßnahmen auch die Forschung zu fördern und zu unterstützen: „Wir müssen noch mehr darüber erfahren, welche Artengruppen wie stark betroffen sind, ob es Unterschiede in verschiedenen Lebensräumen gibt und ob die Auswirkungen regional unterschiedlich sind.“ Das NRW-Umweltministerium stellt für das Forschungsvorhaben für die ersten drei Jahre etwa 570.000 Euro zur Verfügung. Auf einer Wildblumenwiese des LANUV-Standortes in Essen wurde an praktischen Beispielen demonstriert, wie einzelne Insektenarten gefangen und kategorisiert werden können. Untersucht werden als erstes die Vorkommen von Tagfaltern und Heuschrecken. „Tagfalter und Heuschrecken stehen stellvertretend für viele andere Artengruppen und ermöglichen allgemeine Aussagen zum Zustand der Insektenvielfalt hierzulande,“ erläuterte LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen. „Diese beiden Artengruppen sind eng an ihre Lebensräume angepasst und damit sehr gute Indikatoren für die Vielfalt an Lebensräumen und die Intensität der Landnutzung.“ Wichtig ist Dr. Delschen, mehr zu erfahren über die Ursachen des vorhandenen Rückgangs von Insekten und darüber, welche Maßnahmen wirksam den Rückgang aufhalten können: „Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiete sind weiterhin unsere Sorgenkinder, insgesamt nimmt die Artenvielfalt hier weiter ab. Sehr viel besser sieht es aber dort aus, wo zum Beispiel Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz zum Einsatz kommen. Von mehr Vielfalt an Wegerändern oder Flächen mit Wildblumen, profitieren nicht nur Insekten, sondern auch viele andere Tier- und Pflanzenarten“, betonte Dr. Delschen. Ziel der ersten Projektphase ist ein Insektenmonitoring aufzubauen, welches mit standardisierten Methoden landesweit gültige Ergebnisse sicherstellt. Durchgeführt werden die Untersuchungen im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS). „Das Flächennetz der ÖFS ist für die Überwachung der Insektenbestände hervorragend geeignet, da es die Regionen und Landschaften Nordrhein-Westfalens exakt repräsentiert und so landesweit gültige Ergebnisse garantiert,“ berichtete LANUV-Präsident Delschen. Der Bereich Insektenmonitoring in der Praxis ist eines von vielen des LANUV-Jahresberichtes 2018, der ab heute (Mittwoch den 12. Juni 2019) erhältlich ist. Unter anderem sind hier Artikel zum Screening von Badegewässern, zur Lichtverschmutzung, zur Afrikanischen Schweinepest oder auch zum neuen LANUV-Standort in Duisburg zu finden. Hintergrund NRW-Insektenmonitoring Das LANUV erhebt mit der Ökologischen Flächenstichprobe als zentralem Baustein des Monitorings zur Artenvielfalt in NRW bereits seit 1997 landesweit repräsentative Daten über Zustand und Veränderungen der biologischen Vielfalt in den vielen unterschiedlichen Landschaften und Lebensräumen Nordrhein-Westfalens. Sie basiert auf einem repräsentativen Netz von 191 zufällig ausgewählten Untersuchungsflächen mit einer Größe von je 100 Hektar. Das entspricht einem Anteil von 0,5 Prozent der Landesfläche. Erfasst werden unter anderem verschiedene Nutzungs- und Biotoptypen, Pflanzenvorkommen und Brutvögel. Das Insektenmonitoring bildet einen weiteren wichtigen Baustein auf dem Weg zu einem umfassenden landesweiten Biodiversitätsmonitoring. Über die verschiedenen Monitoringprogramme hinweg ergeben sich vielfältige Synergien für vertiefte Auswertungen und Analysen, um die Ursachen für einen Rückgang oder auch die Wiederkehr von Tieren und Pflanzen benennen zu können. So können dann auch wichtige Erkenntnisse über Veränderungen der biologischen Vielfalt und über die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen erzielt werden. Insekten nehmen dabei in der Umwelt ökologische Schlüsselfunktionen ein: sie befördern den Nährstoffkreislauf, sind als Nahrungsquelle beispielsweise für Vögel, Reptilien, Amphibien und Säugetiere Teil eines komplexen Nahrungsnetzes und fungieren als Bestäuber. Insekten sind mit etwa 25.000 Arten die mit Abstand artenreichste Artengruppe in Nordrhein-Westfalen. Sie umfassen 58 Prozent aller 43.000 landesweit vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, beziehungsweise 73 Prozent aller Tierarten. Der Insektenrückgang wird in den unter der Federführung des LANUV erarbeiteten und herausgegebenen Roten Listen deutlich. Sichere Informationen zur Bestandssituation (Verbreitung, Bestandsgröße und -entwicklung) liegen für mehr als 3.000 Insektenarten in NRW vor. Von den beispielsweise rund 1.700 Schmetterlingsarten in NRW, inklusive der 145 Tagfalter und Widderchen, sind in der aktuellen Fassung der Roten Liste 55 Prozent gefährdet. Im Vergleich zur Roten Liste von 1999 hat der Anteil gefährdeter Schmetterlingsarten leicht zugenommen. Weitere Beispiele für Insektenarten wären Wildbienen und Wespen: 713 Arten, davon 52 % gefährdet Ameisen: 63 Arten, davon 51 % gefährdet Laufkäfer: 369 Arten, davon 43 % gefährdet Wanzen: 608 Arten, Gefährdungsausmaß derzeit nicht bekannt Heuschrecken: 54 Arten, davon 48 % gefährdet Libellen: 73 Arten, davon 45 % gefährdet Eine neue Rote Liste wird derzeit vorbereit und erscheint 2020/2021. Das Insektenmonitoring ist eins von vielen Themen des aktuell veröffentlichten LANUV-Jahresberichts. Weitere Themen sind unter anderem die Energie aus Grubenwasser, Untersuchungen von Gewässern auf antibiotikaresistente Keime, die Sicherheit von Industrieanlagen oder die vielfältigen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung insbesondere fleischlicher Produkte. Den Jahresbericht  zum Download und weitere Informationen zum Thema Insektenmonitoring sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de . Download: Pressemitteilung

Fortbildung des LANUV zu aktuellen Themen der Tiergesundheit für Kreisveterinäre und andere Behördenvertreter in NRW

Gleich mehrere Tierseuchen waren Thema bei einer Fortbildungsveranstaltung des LANUV am 30.01.2019 im Bildungshotel Bfz in Essen, an der rund 140 interessierte Veterinäre und Vertreter von kommunalen und Landesbehörden teilnahmen. Sie erfuhren die aktuellsten Entwicklungen und Pläne zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Blauzungenkrankheit (BTV-8) und zu Herpesvirus-Infektionen bei Rindern (BHV-1). Optimale Biosicherheitsmaßnahmen sind bei der Afrikanischen Schweinepest der wichtigste Schutz der Hausschweine vor einer Einschleppung der Seuche. Die Details regelt die Schweinehaltungshygiene-Verordnung. Die Behörden können auf Grundlage dieser Verordnung zum Schutz vor Wildschweinkontakt eine Einfriedung in Form von Zäunen bei bestimmten Betrieben fordern und verfügen. Das LANUV bestärkte die Kreisordnungsbehörden, das Einfriedungskonzept bei ihren Landwirten zu kommunizieren und gewohnheitsrechtliche Zugeständnisse zu vermeiden. Weitere Themen waren Neuerungen im behördeninternen EDV-Programm „Tierseuchennachrichten“, Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, die Gründung einer Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft, Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Tierseuchenkasse sowie anstehende Übungen in den Kreisen. Am Nachmittag informierten die Tierseuchenexperten über den aktuellen Stand der BTV-8 Ausbrüche in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die damit in Verbindung stehenden Dimensionen der Sperrgebiete in NRW. Ein weiteres Thema waren die besonderen Herausforderungen der BHV-1 Bekämpfung, welche vereinzelt immer wieder in Rinder-Beständen auftritt. Der fachliche Austausch im Rahmen einer solchen Fortbildungsveranstaltung und eine behördenübergreifende gute Zusammenarbeit sind wichtige Voraussetzungen, um den unterschiedlichen Herausforderungen in der Tierseuchenbekämpfung gerecht zu werden. Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/ Ansprechpartnerin: Dr. med. vet. Karen Schemken Telefon: +49(0)2361 305-1104 Mobil: +49(0)162-2682900 E-Mail: karen.schemken@lanuv.nrw.de Download: Pressemitteilung

Afrikanische Schweinepest: Kreisveterinäre aus ganz NRW werden für einen möglichen Seuchenfall fortgebildet

Wachsamkeit und Vorbeugung sind die wichtigsten Aspekte, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Eine zentrale Aufgabe kommt dabei den Tierärztinnen und Tierärzten in den Kreisen zu, um der konkreten Bedrohung begegnen zu können. Am gestrigen Donnerstag (12. Juli 2018), haben sich deshalb in Essen etwa 120 Veterinärinnen und Veterinäre sowie Vertreterinnen und Vertreter von kommunalen und Landesbehörden aus ganz Nordrhein-Westfalen getroffen zu einer zentralen Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Im Vordergrund standen der Erfahrungsaustausch und eine engmaschige Abstimmung über Verwaltungs- und Landesgrenzen hinweg, um effektiv eine Einschleppung des ASP-Virus nach Nordrhein-Westfalen und damit Tierleid unter Wild- und Hausschweinen zu verhindern. Über die neuesten Erkenntnisse und die Seuchenlage in den osteuropäischen Staaten informierten Tierseuchenexperten des Friedrich-Löffler-Instituts, des NRW-Umweltministeriums und des LANUV. Über Erfahrungen zu Maßnahmen zur Vorsorge berichteten Vertreter aus anderen Bundesländern. Zudem fand eine erste Reflektion zur ersten ASP-Übung in Nordrhein-Westfalen statt, die vor 14 Tagen  in Recklinghausen und im Rheinisch-Bergischen-Kreis erfolgreich absolviert werden konnte. Bislang liegt ein Schwerpunkt der vorbeugenden Maßnahmen in der Reduzierung des Wildschweinbestandes. Die Zahl der Wildschweine ist in den letzten Jahren durch ein großes Nahrungsangebot und günstige klimatische Verhältnisse stark gestiegen. Im Falle eines Ausbruchs bei Wildschweinen könnte sich die Afrikanische Schweinepest schnell verbreiten und somit auch die Gefahr einer Einschleppung in unsere Hausschwein-Bestände steigen. In NRW wurde daher die Schonzeit ganzjährig aufgehoben und bereits eine deutlich größere Anzahl an Wildschweinen geschossen als im Vorjahr. Ein sehr wahrscheinlicher Übertragungsweg sind Reste aus Wurst- und Fleischprodukten, die aus den osteuropäischen Gebieten über den Reiseverkehr zum Beispiel an deutschen Raststätten auf der grünen Wiese und nicht in den vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann sich in infiziertem Fleisch über Monate halten. Kommt ein Wildschwein auf deutscher Seite mit einem infizierten Wurstprodukt in Kontakt, kann dadurch eine Infektion ausgelöst werden. Hintergrundinformationen Afrikanische Schweinepest: Die ASP ist eine meist tödliche Erkrankung unter Haus- und Wildschweinen, die ihren Ursprung in Afrika hat. Sie wird von Viren verursacht, die in Afrika vor allem durch Lederzecken übertragen werden. Eine Ansteckung ist auch möglich über direkten Kontakt, Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Lederzecken spielen hierzulande keine Rolle. Seit 2014 breitet sich die über Warenverkehr oder Reisende eingeschleppte Seuche in Osteuropa unter Wild- und Hausschweinen aus. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken. Die Symptome sind  ähnlich wie bei der Klassischen Schweinepest oder anderen schweren Erkrankungen, daher kann eine Diagnose nur im Labor gestellt werden. Weitere Informationen: Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere Informationen über die Afrikanische Schweinepest auf den Internet-Seiten des LANUV Informationsmaterialien zur Afrikanischen Schweinepest auf den Internet-Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Download: Pressemitteilung

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