Gegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data compilation sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (http://www.eu-lci.org/EU-LCI_Website/Home.html). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hin gearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voran bringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Eine vollständig harmonisierte EU-LCI Liste soll bis Ende 2019 erarbeitet und veröffentlicht werden. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Quelle: Forschungsbericht
The subject of this project was the preparation of substance reports for the following substances: 2-phenylpropene (CAS No. 98-83-9), vinyl toluene (mixture of o-, m-, p- and isomers) (CAS No. 611-15- 4, 100-80-1, 622-97-9, 25013-15-4), n-heptane (CAS No. 142-82-5), hexylene glycol (CAS No. 107-41-5) and tripropylene glycol monomethyl ether (CAS No. 20324-33-8, 25498-49-1). For these substances, the toxicological data basis were researched, compiled and evaluated, and EU-LCI values were proposed. The EU-LCI values form the basis for assessing the health effects of emissions from construction products and allow the harmonisation of the health assessment of construction product emissions throughout Europe. The final EU-LCI values are set by the EU-LCI Working Group, a group of experts from ten European countries, and may differ from the proposals contained in this report. The EU-LCI Working Group is currently developing a harmonised European list of substances and their associated emission limits (EU-LCI values). The substance reports developed within this project support and accelerate this process.
Das Projekt "Vorbereitende Arbeiten zur Hamonisierung der einzelstoffbezogenen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten (analog zum NIK-Werte-Konzept) mittels der in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültigen Arbeitsplatzgrenzwerte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Charité - Universitätsmedizin Berlin - Campus Benjamin Franklin - Institut für Arbeitsmedizin durchgeführt. A) Problemstellung: Bauprodukte sind eine wichtige Quelle für Innenraumverunreinigungen. Aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften können einige chemische Emissionen aus Bauprodukten die Gesundheit und das Wohlbefinden negativ beeinflussen. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein mehrstufiges Bewertungskonzept entwickelt, welches es ermöglicht, Emissionen aus Bauprodukten zu beurteilen und zu begrenzen. Damit steht ein nachvollziehbares und einheitliches Bewertungsverfahren für Emissionen aus Bauprodukten im nationalen Bereich zur Verfügung. Ein integraler Bestandteil des AgBB-Bewertungsschemas ist die einzelstoffbezogene Bewertung mittels 'NIK-Werten' (Niedrigste Interessierende Konzentration), die vorrangig aus arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten abgeleitet werden. Dieses Prozedere ist eine Konvention, in deren Entwicklung auch die betreffenden Hersteller einbezogen wurden. Weite Teile der Bauproduktehersteller haben sich mittlerweile auf die Berücksichtigung von Emissionseigenschaften bei der Produktentwicklung über die NIK-Wertbeurteilung eingestellt und wirken unterstützend an deren Ausgestaltung mit. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): 2007 wurde unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft eine internationale Konferenz ausgerichtet, um einen Dialog über europäische Konzepte zur Bauproduktbewertung zu beginnen. Auch das nationale Konzept 'AgBB-Schema' wurde vorgestellt. Die Verwendung innerhalb der EU wurde diskutiert. Die positive Resonanz während und nach der Konferenz wurde von UBA aufgegriffen und eine Harmonisierungsinitiative für Bewertungsschemata aus 4 Ländern (Dänemark, Finnland, Frankreich und Deutschland) erfolgreich etabliert. Ein wichtiger Teil der Bewertung ist die Einzelstoffbetrachtung. Bewertungsgrundlage bilden die NIK-Werte. Es besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Erweiterung und Harmonisierung des NIK-Werte-Konzeptes auch in anderen Ländern der EU. C) Ziel des Vorhabens ist d
Das Projekt "Ausrichtung einer internationalen Konferenz mit dem Arbeitstitel 'Begrenzung von Emissionen aus Bauprodukten in die Innenraumluft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Problemlage: Menschen sind in Innenräumen Chemikalien ausgesetzt, die von Bauprodukten emittiert werden und aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften Gesundheit und Wohlbefinden negativ beeinflussen können. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein mehrstufiges Bewertungskonzept entwickelt; welches es ermöglicht, Emissionen aus Bauprodukten zu beurteilen und zu begrenzen. Damit steht ein nachvollziehbares, einheitliches Bewertungsverfahren für Emissionen aus Bauprodukten zur Verfügung. Gegenwärtig wird eine vertiefte toxikologische Begründung für die Grenzwerte erarbeitet. Die Begründung soll als Grundlage für die politische Entscheidung über die Einleitung eines Rechtsetzungsverfahrens dienen, mit dem die abgeleiteten Grenzwerte für bestimmte Bauprodukte verbindlich festgeschrieben werden könnten. Es ist geplant, eine politische Entscheidung darüber zu treffen. Im Falle einer positiven Entscheidung wäre ein entsprechender nationaler Regelungsentwurf im Entwurfstadium bei der Europäischen Kommission zu notifizieren. Angesichts der Auswirkungen einer derartigen Regelung auf den freien Warenverkehr ist mit einer sorgfältigen Prüfung des Regelungsentwurfs durch die Kommission und die anderen EU-Mitgliedstaaten zu rechnen. Handlungsbedarf: Um Vorbehalten gegen die Emissionsbewertung von Bauprodukten frühzeitig zu begegnen und Widerstände abzubauen, soll unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft ein Dialog über das vom AgBB entwickelte Konzept geführt werden. Sofern das Konzept grundsätzlich von den Mitgliedstaaten und der Kommission unterstützt würde, wäre damit zu rechnen, dass die Kommission zur Vermeidung von Handelshemmnissen einen eigenen Regelungsvorschlag vorlegt, womit eine nationale Regelung entbehrlich würde. Die Akzeptanz des Konzepts ist innerhalb der EU zu erhöhen, weil eine EU-weite Regelung auch aus deutscher Sicht zu bevorzugen wäre. Ziel: Das Vorhaben soll dazu dienen, während der deutschen Ratspräsidentschaft im Juni 2007 eine internationale Konferenz auszurichten. Zu der Konferenz sollen internationale Experten und Expertinnen, Behördenvertreter aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie aus den zuständigen EU-Behörden und Vertreter interessierter Kreise eingeladen werden. Bestandteil des Vorhabens ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Konferenz.
While in 2012 a commercially available acrylic sealant was used as sample material, in 2014 a lacquer doped with specific substances was sent to the participants for the VOC and odour measurement. The resulting measurement values for the perceived intensity were evaluated in consideration of various boundary conditions to identify parameters that could possibly influence the measurement procedure significantly. For the comparison of both interlaboratory comparisons qualified data sets were taken as a basis. Potential for improvement identified in 2012 was mainly confirmed by the interlaboratory test 2014 as well. Besides the accurate conduction as essential part of the measurement it became obvious again that the boundary conditions of the DIN ISO 16000-28 are not defined tight enough. Moreover the thesis that measurements based on the utilisation of comparison scales with only one funnel generate results especially imprecise could not be verified. Both interlaboratory comparisons resulted in relative standard deviations of reproducibility that lay between 20 and 40 % and such are quite comparable with those of well-established interlaboratory VOC comparisons.
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt: 2-Phenylpropen (CAS Nr. 98-83-9), Vinyltoluol (o-, m-, p- und Isomeren-Gemisch) (CAS Nr. 611-15-4, 100-80-1, 622-97-9, 25013-15-4), n-Heptan (CAS Nr. 142-82-5), Hexylenglykol (CAS Nr. 107-41-5) und Tripropylenglykolmonomethylether (CAS Nr. 20324-33-8, 25498-49-1). Für diese Stoffe wurden die toxikologischen Basisdaten recherchiert, zusammengestellt und anhand der Daten EU-LCI Werte vorgeschlagen. Die EU-LCI Werte bilden die Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung von Emissionen aus Bauprodukten und sollten eine europaweite Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Bauproduktemissionen ermöglichen. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, eine Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt und können von den in diesem Bericht enthaltenen Vorschlägen abweichen. Die EU-LCI Arbeitsgruppe entwickelt derzeit eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die im Rahmen dieses Projektes erarbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess.
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