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Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft in Sachsen

Die Karte stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft

Der Datensatz stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

Model Output Statistics for ALAR (51730)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Model Output Statistics for AGARD (12846)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Model Output Statistics for AHAR (40704)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

TLLLR Agrarförderzentren

Mit dem Verwaltungsreformgesetz wurden seit dem 01.01.2019 die bisherigen Landwirtschaftsämter als neue Referate der Abteilung 5 dem neuen Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zugeordnet. Das TLLLR ist eine Oberbehörde im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Die bisherigen sieben Landwirtschaftsämter sind seit Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes Zweigstellen des TLLLR und in Agrarförderzentren (AFZ) zusammengefasst Zu den wichtigsten Aufgaben der Agrarförderzentren gehören die Prüfungen und Kontrollen aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche des Fördervollzuges sowie der Einhaltung gültiger landwirtschaftlicher Standards. Schwerpunkte des Fördervollzuges bilden die Antragsverfahren zu den Direktzahlungen, zum Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege -KULAP - sowie zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten. In Thüringen gibt es vier Agrarförderzentren an acht Standorten, die jeweils für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind.

landwirtschaftliche Standortbewertung

Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen landwirtschaftlicher Bodennutzung; Monitoring, WRRL, BBodSchG, Agrarumweltindikatoren, Gebietskulissen Inhalt: DGM, ALK, ATKIS, MMK, VBK, Bodenschätzung, NATURA2000, Gewässernetz, Wasserkörper, Rasterdaten des DWD, InVeKoS Betreiber: LLG verwendete Standards: pdf, jpg, shp Formen: Standard-GIS, Programm, ausgewählte Geofachdaten im GIS-Auskunfts-system LLG/StIT

A database of R-R-R triple junction analogue and numerical models

This dataset presents the raw data from two experimental series of analogue models and four numerical models performed to investigate Rift-Rift-Rift triple junction dynamics, supporting the modelling results described in the submitted paper. Numerical models were run in order to support the outcomes obtained from the analogue models. Our experimental series tested the case of a totally symmetric RRR junction (with rift branch angles trending at 120° and direction of stretching similarly trending at 120°; SY Series) or a less symmetric triple junction (with rift branches trending at 120° but with one of these experiencing orthogonal extension; OR Series), and testing the role of a single or two phases of extension coupled with effect of differential velocities between the three moving plates. An overview of the performed analogue and numerical models is provided in Table 1. Analogue models have been analysed quantitatively by means of photogrammetric reconstruction of Digital Elevation Model (DEM) used for 3D quantification of the deformation, and top-view photo analysis for qualitative descriptions. The analogue materials used in the setup of these models are described in Montanari et al. (2017), Del Ventisette et al. (2019) and Maestrelli et al. (2020). Numerical models were run with the finite element software ASPECT (e.g., Kronbichler et al., 2012; Heister et al., 2017; Rose et al., 2017).

Tierschutzplan – Tierschutzplan für das Land Brandenburg

Das Land Brandenburg verfügt über einen Tierschutzplan zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Nutztierhaltung im Land. Experten aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) erarbeiteten bis Ende 2017 einen Tierschutzplan für das Land Brandenburg. Vorausgegangen war ein Beschluss des Brandenburger Landtags zur Erarbeitung eines Tierschutzplans im Jahr 2016. Der Landtag beschloss in seiner 26. Sitzung am 19. April 2016 die Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung eines Tierschutzplans für das Land Brandenburg aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Mit Beschluss der 56. Sitzung vom 1. Februar 2018 des Landtags des Landes Brandenburg wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für den Tierschutzplan auf den Weg gebracht (Drucksache 6/7958 (ND)-B). Brandenburg war damit eines der ersten Bundesländer, das einen eigenen Tierschutzplan aufgestellt hat. Somit wurde eine Grundlage für ein Maßnahmenprogramm zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung im Land Brandenburg geschaffen. Mit der konsequenten Bearbeitung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Tierhaltung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in der Tierhaltung besteht. Zugleich schafft der Tierschutzplan eine Voraussetzung, die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bei der Umsetzung einer tierwohlgerechten und gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung zu unterstützen. Detaillierte Informationen zum Tierschutzplan und entsprechende Aktivitäten finden Sie auf den Internetseiten aus unserem Fachbereich Land- und Ernährungswirtschaft. Für die Arbeit am Tierschutzplan wurden sieben Facharbeitsgruppen zu verschiedenen Nutztierarten und themenübergreifend zu Fragen des Antibiotikaeinsatzes und der Umweltwirkung eingerichtet. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Wirtschaft sowie des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg und der Wissenschaft. Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg nimmt als ständiger Gast an den Arbeitsgruppensitzungen teil. Darüber hinaus agiert ein Beirat, der 2018 als ein übergeordnetes Lenkungsgremium zur Umsetzung des Tierschutzplans berufen wurde. An diesem ist die Landestierschutzbeauftragte ebenfalls mit einem Gaststatus beteiligt. Folgende Arbeitsgruppen gehören dem Tierschutzplan an: Der Tierschutzplan beinhaltet insgesamt 144 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen , die in den Arbeitsgruppensitzungen zum Tierschutzplan beraten und konzeptionell bearbeitet werden. Das Umsetzungskonzept des Tierschutzplanes ordnete die 144 Einzelmaßnahmen nach Prioritäten, Praktikabilität und Finanzierung. Das Konzept spiegelt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Interessengruppen wieder. Die Entscheidungen über die einzelnen Maßnahmen wurden von den Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen im Konsens getroffen, wenn auch in einigen Sachfragen unterschiedliche Standpunkte der Interessensgruppen vertreten wurden. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Tierschutzplans ist es, die Bildung im Agrarbereich zu fördern und dabei tierschutzrelevante Themen der Nutztierhaltung in den Seminaren und Veranstaltungen stärker zu gewichten. Mit der etablierten Bildungsstruktur in Brandenburg verfügt das Land über professionelle Bildungsanbieter im Agrarbereich, die u.a. eng mit den Gremien des Tierschutzplans zusammenarbeiten. Nähere Informationen zu den Bildungseinrichtungen in Brandenburg finden Sie unter: Im Rahmen der Modellvorhaben werden in ausgewählten Betrieben innovative, bisher in der Praxis nicht übliche Produktionsverfahren umgesetzt. Damit soll die Einführung von Forderungen aus dem Tierschutzplan in die landwirtschaftliche Tierhaltung unterstützt werden. Die Verfahren können unterschiedlich ausgerichtet sein: von der Bearbeitung einzelner Fragen bis hin zu komplexeren Erprobungen neuer Haltungsformen. Bisher konnte das Modellvorhaben zum Kupierverzicht beim Schwein beendet werden. Um alternative Haltungsverfahren zu testen, wurde von 2019 – 2021 ein Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen sind im Abschlussbericht dargestellt. Weitere Modellvorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Diese widmen sich bei Rindern zum einem der Klauengesundheit und zum anderen der Haltung von Rindern auf der Weide in Naturschutzgebieten. In einem dritten, noch laufenden Modellvorhaben erfolgen Untersuchungen des Faktors Licht auf das Verhalten und Verhaltensstörungen bei Puten. Als ein Ergebnis der Beratungen im Rahmen des Tierschutzplanes wurde der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) neu eingerichtet. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beratung von Tierhalterinnen und -haltern landwirtschaftlicher Nutztiere zu Fragen und Themen des Tierschutzes und des Tierwohls. Die Beratung erfolgt kostenfrei für alle Nutztierarten, vorerst für die Tierarten Schwein und Geflügel, aber auch Rind (bisher fehlende personelle Besetzung) und unabhängig vom Vollzug. Der TSBD ist beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angesiedelt. Im Rahmen des Tierschutzplanes werden landwirtschaftliche Demonstrations- und Konsultationsbetriebe benannt. Die Demonstrationsbetriebe haben die im Tierschutzplan empfohlenen, tiergerechten Produktionsverfahren bereits erfolgreich in ihrer Praxis etabliert und stehen der Öffentlichkeit für Besuche zur Verfügung. Interessierte Verbraucher:innen können sich bei Exkursionen über eine moderne, tierschutzgerechte Nutztierhaltung informieren. Die Konsultationsbetriebe können insbesondere von interessierten Landwirt:innen für den Informationsaustausch genutzt werden. Folgende Betriebe gehören zum Verbund der Demonstrationsbetriebe in Brandenburg: Ebenso wie Brandenburg verfügt auch das Land Niedersachsen über einen Tierschutzplan, aus dem 2018 die Niedersächsische Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 hervorging. Im Rahmen der dortigen „Arbeitsgruppe Rinder“ wurde der „ Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern “ erarbeitet. Dieser informiert über die Anforderungen eines tierschutzfachlichen und -rechtlichen Umgangs mit kranken und verletzten Rindern. Gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 3) ist jede/r Tierhalter:in verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder Tötung kranker oder verletzter Tiere zu ergreifen. Der Leitfaden gibt unter anderem Auskunft darüber, wie kranke Rinder schnellstens erkannt werden, wie die Entscheidung für das Verbleiben in der Gruppe oder für die Unterbringung in einer separaten Krankenbucht getroffen werden sollte sowie über die Ausstattung und das Management derselben. Zudem informiert der Leitfaden darüber, wann ein Tierarzt hinzugezogen werden muss und wann ein Tier erlöst werden sollte. Besondere Schwerpunkte des Leitfadens sind die erforderliche Sachkunde für Rinderhalterinnen und -halter, die Tierbeobachtung und Tierbestandskontrolle (Gruppen, Einzeltier), verschiedene Erkrankungen, deren Symptome und Behandlungen sowie Eingriffe am Tier. Ein wichtiges Anliegen des Leitfadens widmet sich dem Entscheidungsbaum für Maßnahmen, die nach Erkennen und Auffinden eines kranken oder verletzten Rindes durchzuführen sind. Eine zentrale Frage dabei ist, wann ein Tierarzt gerufen werden muss. Vordergründig muss entschieden werden, ob eine sinnvolle Behandlung erfolgen beziehungsweise ob ein verletztes Tier zum Schlachthof gebracht werden kann. Falls das Tier nicht mehr transportfähig ist, kann eventuell eine Schlachtung auf dem Betrieb erfolgen. Rinder, bei denen eine Behandlung nicht mehr erfolgversprechend ist und die weder transport- noch schlachtfähig sind, müssen unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden. Zwei Kapitel im Leitfaden informieren über Voraussetzungen für die Betäubung und Nottötung von Rindern sowie den Transport. Das Land Brandenburg verfügt über einen Tierschutzplan zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Nutztierhaltung im Land. Experten aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) erarbeiteten bis Ende 2017 einen Tierschutzplan für das Land Brandenburg. Vorausgegangen war ein Beschluss des Brandenburger Landtags zur Erarbeitung eines Tierschutzplans im Jahr 2016. Der Landtag beschloss in seiner 26. Sitzung am 19. April 2016 die Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung eines Tierschutzplans für das Land Brandenburg aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Mit Beschluss der 56. Sitzung vom 1. Februar 2018 des Landtags des Landes Brandenburg wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für den Tierschutzplan auf den Weg gebracht (Drucksache 6/7958 (ND)-B). Brandenburg war damit eines der ersten Bundesländer, das einen eigenen Tierschutzplan aufgestellt hat. Somit wurde eine Grundlage für ein Maßnahmenprogramm zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung im Land Brandenburg geschaffen. Mit der konsequenten Bearbeitung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Tierhaltung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in der Tierhaltung besteht. Zugleich schafft der Tierschutzplan eine Voraussetzung, die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bei der Umsetzung einer tierwohlgerechten und gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung zu unterstützen. Detaillierte Informationen zum Tierschutzplan und entsprechende Aktivitäten finden Sie auf den Internetseiten aus unserem Fachbereich Land- und Ernährungswirtschaft. Für die Arbeit am Tierschutzplan wurden sieben Facharbeitsgruppen zu verschiedenen Nutztierarten und themenübergreifend zu Fragen des Antibiotikaeinsatzes und der Umweltwirkung eingerichtet. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Wirtschaft sowie des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg und der Wissenschaft. Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg nimmt als ständiger Gast an den Arbeitsgruppensitzungen teil. Darüber hinaus agiert ein Beirat, der 2018 als ein übergeordnetes Lenkungsgremium zur Umsetzung des Tierschutzplans berufen wurde. An diesem ist die Landestierschutzbeauftragte ebenfalls mit einem Gaststatus beteiligt. Folgende Arbeitsgruppen gehören dem Tierschutzplan an: Der Tierschutzplan beinhaltet insgesamt 144 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen , die in den Arbeitsgruppensitzungen zum Tierschutzplan beraten und konzeptionell bearbeitet werden. Das Umsetzungskonzept des Tierschutzplanes ordnete die 144 Einzelmaßnahmen nach Prioritäten, Praktikabilität und Finanzierung. Das Konzept spiegelt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Interessengruppen wieder. Die Entscheidungen über die einzelnen Maßnahmen wurden von den Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen im Konsens getroffen, wenn auch in einigen Sachfragen unterschiedliche Standpunkte der Interessensgruppen vertreten wurden. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Tierschutzplans ist es, die Bildung im Agrarbereich zu fördern und dabei tierschutzrelevante Themen der Nutztierhaltung in den Seminaren und Veranstaltungen stärker zu gewichten. Mit der etablierten Bildungsstruktur in Brandenburg verfügt das Land über professionelle Bildungsanbieter im Agrarbereich, die u.a. eng mit den Gremien des Tierschutzplans zusammenarbeiten. Nähere Informationen zu den Bildungseinrichtungen in Brandenburg finden Sie unter: Im Rahmen der Modellvorhaben werden in ausgewählten Betrieben innovative, bisher in der Praxis nicht übliche Produktionsverfahren umgesetzt. Damit soll die Einführung von Forderungen aus dem Tierschutzplan in die landwirtschaftliche Tierhaltung unterstützt werden. Die Verfahren können unterschiedlich ausgerichtet sein: von der Bearbeitung einzelner Fragen bis hin zu komplexeren Erprobungen neuer Haltungsformen. Bisher konnte das Modellvorhaben zum Kupierverzicht beim Schwein beendet werden. Um alternative Haltungsverfahren zu testen, wurde von 2019 – 2021 ein Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen sind im Abschlussbericht dargestellt. Weitere Modellvorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Diese widmen sich bei Rindern zum einem der Klauengesundheit und zum anderen der Haltung von Rindern auf der Weide in Naturschutzgebieten. In einem dritten, noch laufenden Modellvorhaben erfolgen Untersuchungen des Faktors Licht auf das Verhalten und Verhaltensstörungen bei Puten. Als ein Ergebnis der Beratungen im Rahmen des Tierschutzplanes wurde der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) neu eingerichtet. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beratung von Tierhalterinnen und -haltern landwirtschaftlicher Nutztiere zu Fragen und Themen des Tierschutzes und des Tierwohls. Die Beratung erfolgt kostenfrei für alle Nutztierarten, vorerst für die Tierarten Schwein und Geflügel, aber auch Rind (bisher fehlende personelle Besetzung) und unabhängig vom Vollzug. Der TSBD ist beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angesiedelt. Im Rahmen des Tierschutzplanes werden landwirtschaftliche Demonstrations- und Konsultationsbetriebe benannt. Die Demonstrationsbetriebe haben die im Tierschutzplan empfohlenen, tiergerechten Produktionsverfahren bereits erfolgreich in ihrer Praxis etabliert und stehen der Öffentlichkeit für Besuche zur Verfügung. Interessierte Verbraucher:innen können sich bei Exkursionen über eine moderne, tierschutzgerechte Nutztierhaltung informieren. Die Konsultationsbetriebe können insbesondere von interessierten Landwirt:innen für den Informationsaustausch genutzt werden. Folgende Betriebe gehören zum Verbund der Demonstrationsbetriebe in Brandenburg: Ebenso wie Brandenburg verfügt auch das Land Niedersachsen über einen Tierschutzplan, aus dem 2018 die Niedersächsische Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 hervorging. Im Rahmen der dortigen „Arbeitsgruppe Rinder“ wurde der „ Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Rindern “ erarbeitet. Dieser informiert über die Anforderungen eines tierschutzfachlichen und -rechtlichen Umgangs mit kranken und verletzten Rindern. Gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 3) ist jede/r Tierhalter:in verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder Tötung kranker oder verletzter Tiere zu ergreifen. Der Leitfaden gibt unter anderem Auskunft darüber, wie kranke Rinder schnellstens erkannt werden, wie die Entscheidung für das Verbleiben in der Gruppe oder für die Unterbringung in einer separaten Krankenbucht getroffen werden sollte sowie über die Ausstattung und das Management derselben. Zudem informiert der Leitfaden darüber, wann ein Tierarzt hinzugezogen werden muss und wann ein Tier erlöst werden sollte. Besondere Schwerpunkte des Leitfadens sind die erforderliche Sachkunde für Rinderhalterinnen und -halter, die Tierbeobachtung und Tierbestandskontrolle (Gruppen, Einzeltier), verschiedene Erkrankungen, deren Symptome und Behandlungen sowie Eingriffe am Tier. Ein wichtiges Anliegen des Leitfadens widmet sich dem Entscheidungsbaum für Maßnahmen, die nach Erkennen und Auffinden eines kranken oder verletzten Rindes durchzuführen sind. Eine zentrale Frage dabei ist, wann ein Tierarzt gerufen werden muss. Vordergründig muss entschieden werden, ob eine sinnvolle Behandlung erfolgen beziehungsweise ob ein verletztes Tier zum Schlachthof gebracht werden kann. Falls das Tier nicht mehr transportfähig ist, kann eventuell eine Schlachtung auf dem Betrieb erfolgen. Rinder, bei denen eine Behandlung nicht mehr erfolgversprechend ist und die weder transport- noch schlachtfähig sind, müssen unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden. Zwei Kapitel im Leitfaden informieren über Voraussetzungen für die Betäubung und Nottötung von Rindern sowie den Transport.

Ambient noise tomography model of the Ethiopian rift region

The Ethiopian rift is a unique natural environment to study the different stages of evolution from initial continental rifting to embryonic sea-floor spreading. We study the crust and uppermost mantle of the Afar, Main Ethiopian Rift and the adjoining plateaus using hierarchical Bayesian ambient seismic noise tomography. A shear wave velocity model of the crust is produced based on the point-wise linearized inversion of the dispersion curves extracted from the group velocity maps. This dataset provides 3-D shear velocity results from Eshetu et al. (2021). The file “3dmod.dat” contains the shear wave velocity model for the Ethiopian rift, sampled onto a regular grid. Poorly imaged cells are set to “nan”, see the main text for details. Note that the model primarly resolves S wave structure (Vs). P wave velocity (Vp) is not independently constrained but, during the inversion, calculated from Vs using empirical relations (Brocher, 2005).

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