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Flughäfen in Ballungsräumen zur Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG: Ballungsräume 2016

Enthalten sind Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, innerhalb von Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Basisdaten der Ballungsräume zur Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG: Ballungsräume 2016 (Datensatz)

Enthalten sind Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 sowie Flugplätze innerhalb von Ballungsräumen, mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

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