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Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft in Sachsen

Die Karte stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft

Der Datensatz stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

TLLLR Agrarförderzentren

Mit dem Verwaltungsreformgesetz wurden seit dem 01.01.2019 die bisherigen Landwirtschaftsämter als neue Referate der Abteilung 5 dem neuen Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zugeordnet. Das TLLLR ist eine Oberbehörde im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Die bisherigen sieben Landwirtschaftsämter sind seit Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes Zweigstellen des TLLLR und in Agrarförderzentren (AFZ) zusammengefasst Zu den wichtigsten Aufgaben der Agrarförderzentren gehören die Prüfungen und Kontrollen aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche des Fördervollzuges sowie der Einhaltung gültiger landwirtschaftlicher Standards. Schwerpunkte des Fördervollzuges bilden die Antragsverfahren zu den Direktzahlungen, zum Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege -KULAP - sowie zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten. In Thüringen gibt es vier Agrarförderzentren an acht Standorten, die jeweils für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind.

landwirtschaftliche Standortbewertung

Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen landwirtschaftlicher Bodennutzung; Monitoring, WRRL, BBodSchG, Agrarumweltindikatoren, Gebietskulissen Inhalt: DGM, ALK, ATKIS, MMK, VBK, Bodenschätzung, NATURA2000, Gewässernetz, Wasserkörper, Rasterdaten des DWD, InVeKoS Betreiber: LLG verwendete Standards: pdf, jpg, shp Formen: Standard-GIS, Programm, ausgewählte Geofachdaten im GIS-Auskunfts-system LLG/StIT

Maul- und Klauenseuche

Bild vergrößern Bild vergrößern Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Bild vergrößern Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen ( siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025 ). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert ( siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025 ). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen. In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt ( siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025 ). Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17.  Januar 2025 – verlängert ( siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025 ). Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen ( siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025 ). Seit dem 11. Februar 2025  beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen ( siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025 ). Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen Bild vergrößern Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen ( siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025 ). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert ( siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025 ). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen. In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt ( siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025 ). Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17.  Januar 2025 – verlängert ( siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025 ). Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen ( siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025 ). Seit dem 11. Februar 2025  beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen ( siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025 ). Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden. Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen. Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden. Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen. direkt : von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete indirekt : über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen. direkt : von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete indirekt : über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen. MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden. An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher. In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt. An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher. In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt. Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet. Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet. Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden. Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden. Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren. Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren. Informationen aus dem Landreis Märkisch-Oderland Informationen aus dem Landreis Märkisch-Oderland Fragen und Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Fragen und Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts

Tierische Nebenprodukte und Tierkörperbeseitigung

Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung  über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung  über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.

Taj Ökostadt - Vor-Machbarkeitsstudie

Untersuchung und Entwicklung touristischer Potenziale in Agra Indien als 'Motor' für Stadtentwicklung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.

Erarbeitung eines miniaturisierten in vivo Resistenztestsystems und Differenzierung verschiedener Pathotypen des Echten Mehltaus (Sphaerotheca humuli) bei Hopfen zur Unterstuetzung und Beschleunigung der Mehltauresistenzzuechtung

Der Echte Mehltau (Sphaerotheca humuli) ist in den letzten Jahren im Hopfenanbau in Europa und den USA zu einem schwerwiegenden Problem geworden. So sind anscheinend die meisten Resistenzen im gegenwaertigen Sortenspektrum durch neu entstandene Pathotypen zumindest teilweise ueberwunden. Um die Pathotypenvielfalt in den verschiedenen Hopfenanbaugebieten zu erfassen, werden Mehltauisolate aus Deutschland, USA, aus Frankreich und England auf ihr Infektionsvermoegen (Virulenz) gegenueber Hopfensorten und Staemmen mit unterschiedlichsten Resistenzen (R-Genen) getestet. Um die relativ hohe Anzahl an Analysen mit einem vertretbaren Aufwand durchfuehren zu koennen, wird in einem ersten Schritt ein miniaturisiertes Testverfahren mit Blattscheiben auf Agar etabliert. Letztlich sind durch diese Virulenzanalysen mit den verschiedenen Mehltauisolaten Aussagen moeglich, welche Resistenzgene noch einen effektiven Schutz darstellen und daher noch sinnvoll in der Hopfenzuechtung einzusetzen sind.

Verbraucherschutz in Leichter Sprache

Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, damit Sie gesund bleiben. Auf dieser Internetseite bekommen Sie Informationen vom Verbraucherschutz in Leichter Sprache. Sie bekommen auch Informationen über die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, damit Sie gesund bleiben. Auf dieser Internetseite bekommen Sie Informationen vom Verbraucherschutz in Leichter Sprache. Sie bekommen auch Informationen über die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Wer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher? Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Das heißt, der Mensch verbraucht es nicht für die Arbeit. Verbrauchen bedeutet - etwas kaufen oder benutzen. Zum Beispiel Wasser, Strom für Licht oder Lebensmittel und Kleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entscheiden: Welches Produkt möchte ich kaufen? Welche Informationen brauche ich über das Produkt? Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit Sie gesund bleiben und keinen Schaden haben. Sie bekommen Informationen vom Verbraucherschutz. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Oft kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher schlechte Produkte. Zum Beispiel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen geschützt werden. Damit sie gesund bleiben. Manche Verkäuferinnen oder Verkäufer betrügen Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft schlecht informiert. Der Verbraucherschutz soll Sie vor Betrug schützen. Damit Sie keine schlechten Produkte kaufen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen verschiedene Leistungen. Zum Beispiel: Der Verbraucherschutz soll Ihre Rechte schützen. Damit Sie keine schlechten Leistungen kaufen. Der Verbraucherschutz schützt Ihre Interessen. Der Verbraucherschutz berät Sie zum Thema: Im Brandenburg gibt es das Ministerium für Verbraucherschutz. Man kann auch Verbrauchschutzministerium Brandenburg sagen. Im Ministerium gibt es die Abteilung Verbraucherschutz. Der Verbraucherschutz kümmert sich um alle Bereiche. Er schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Bereichen: Zum Beispiel: Die Landkreise in Brandenburg kümmern sich oft um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dort gibt es Abteilungen in den Ämtern. Die Abteilungen kontrollieren Lebensmittel. Und kümmern sich um den Tierschutz. Der Verbraucherschutz wird unterstützt vom: In einem Labor untersucht man Sachen und Dinge. Zum Beispiel Lebensmittel. Es gibt diese 2 Bereiche: Der gesundheitliche Verbraucherschutz Sie haben zum Beispiel festgestellt: Ein gekauftes Lebensmittel kann man nicht mehr essen. Man kann auf Kosmetik-Produkten nicht erkennen, ob sie gut sind. Oder Ihr Plastik-Geschirr riecht unangenehm. Dann haben Sie ein Recht sich zu beschweren. Es kommt darauf an, wo Sie die Produkte gekauft haben. Sie können die Verkäuferin oder den Verkäufer fragen. Vielleicht kann die Verkäuferin oder der Verkäufer helfen. Sie können die Ämter in Ihrem Landkreis fragen. Im Land Brandenburg gibt es ein Internetportal mit vielen Informationen. Die Internetseite heißt Serviceportal Brandenburg: https://service.brandenburg.de/ Das Serviceportal hat auch eine Übersicht von Adressen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/ Auf der Internetseite finden Sie wichtige Informationen. Zum Beispiel Der wirtschaftliche Verbraucherschutz Sie haben ein Problem mit einem Vertrag? Zum Beispiel mit Ihrer Telefonabrechnung. Oder mit der Abrechnung für die Betriebskosten in Ihrer Wohnung. Sie möchten sich über ein Produkt beschweren? Sie möchten das Geld für eine Fahrkarte zurückbekommen? Sie haben das Recht nachzufragen. Sie können die V erbraucher z entrale B randenburg fragen. Die Abkürzung ist VZB . Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ Wer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher? Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Das heißt, der Mensch verbraucht es nicht für die Arbeit. Verbrauchen bedeutet - etwas kaufen oder benutzen. Zum Beispiel Wasser, Strom für Licht oder Lebensmittel und Kleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entscheiden: Welches Produkt möchte ich kaufen? Welche Informationen brauche ich über das Produkt? Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit Sie gesund bleiben und keinen Schaden haben. Sie bekommen Informationen vom Verbraucherschutz. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Oft kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher schlechte Produkte. Zum Beispiel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen geschützt werden. Damit sie gesund bleiben. Manche Verkäuferinnen oder Verkäufer betrügen Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft schlecht informiert. Der Verbraucherschutz soll Sie vor Betrug schützen. Damit Sie keine schlechten Produkte kaufen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen verschiedene Leistungen. Zum Beispiel: Der Verbraucherschutz soll Ihre Rechte schützen. Damit Sie keine schlechten Leistungen kaufen. Der Verbraucherschutz schützt Ihre Interessen. Der Verbraucherschutz berät Sie zum Thema: Im Brandenburg gibt es das Ministerium für Verbraucherschutz. Man kann auch Verbrauchschutzministerium Brandenburg sagen. Im Ministerium gibt es die Abteilung Verbraucherschutz. Der Verbraucherschutz kümmert sich um alle Bereiche. Er schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Bereichen: Zum Beispiel: Die Landkreise in Brandenburg kümmern sich oft um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dort gibt es Abteilungen in den Ämtern. Die Abteilungen kontrollieren Lebensmittel. Und kümmern sich um den Tierschutz. Der Verbraucherschutz wird unterstützt vom: In einem Labor untersucht man Sachen und Dinge. Zum Beispiel Lebensmittel. Es gibt diese 2 Bereiche: Der gesundheitliche Verbraucherschutz Sie haben zum Beispiel festgestellt: Ein gekauftes Lebensmittel kann man nicht mehr essen. Man kann auf Kosmetik-Produkten nicht erkennen, ob sie gut sind. Oder Ihr Plastik-Geschirr riecht unangenehm. Dann haben Sie ein Recht sich zu beschweren. Es kommt darauf an, wo Sie die Produkte gekauft haben. Sie können die Verkäuferin oder den Verkäufer fragen. Vielleicht kann die Verkäuferin oder der Verkäufer helfen. Sie können die Ämter in Ihrem Landkreis fragen. Im Land Brandenburg gibt es ein Internetportal mit vielen Informationen. Die Internetseite heißt Serviceportal Brandenburg: https://service.brandenburg.de/ Das Serviceportal hat auch eine Übersicht von Adressen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/ Auf der Internetseite finden Sie wichtige Informationen. Zum Beispiel Der wirtschaftliche Verbraucherschutz Sie haben ein Problem mit einem Vertrag? Zum Beispiel mit Ihrer Telefonabrechnung. Oder mit der Abrechnung für die Betriebskosten in Ihrer Wohnung. Sie möchten sich über ein Produkt beschweren? Sie möchten das Geld für eine Fahrkarte zurückbekommen? Sie haben das Recht nachzufragen. Sie können die V erbraucher z entrale B randenburg fragen. Die Abkürzung ist VZB . Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine Organisation. Sie ist die größte Organisation für Verbraucherschutz in Brandenburg. Die Abkürzung ist: VZB. Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg. Das bedeutet: Sie setzt sich für Ihre Interessen ein. Und unterstützt Ihre Interessen in der Politik und Wirtschaft. Das macht die Verbraucherzentrale Brandenburg unabhängig. Unabhängig bedeutet: Die Verbraucherzentrale Brandenburg arbeitet nicht für eine Firma. Sie arbeitet selbst-bestimmt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät, informiert und bildet zu vielen Themen: Sie haben dadurch einen Nachteil? Die Verbraucherzentrale Brandenburg spricht das Unternehmen an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sagt dem Unternehmen: Sie haben sich nicht an das Recht gehalten. Das Unternehmen muss das Recht einhalten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat viele Beratungsstellen im Land Brandenburg. Auf der Internetseite https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb gibt es eine Übersicht aller Beratungsstellen. Seit 2019 gibt es das Digi-Mobil. Das ist ein Auto von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Digi-Mobil ist im Norden von Brandenburg unterwegs. In dem Auto bekommen Sie eine Beratung. Sie können sich am Computer über ein Video-Gespräch beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg auch an der polnischen Grenze ein Informations-Zentrum. Sie finden die Verbraucherzentrale Brandenburg auch in Frankfurt an der Oder. Sie bekommen zum Beispiel Informationen und Hilfe, wenn Sie schlechte Produkte in Polen gekauft haben. Sie können eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle bekommen. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Wann können Sie anrufen? montags bis freitags zwischen 9 bis 18 Uhr Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen. Oder sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung mit Ihnen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen Informationen im Internet. Einen Termin für eine Beratung können Sie auch im Internet vereinbaren. Sie können den Termin auch ändern. Oder einen Termin absagen. Das ist zu jeder Uhrzeit möglich. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Zum Beispiel zu: Dann müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Sie erreichen uns: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie am Telefon: Sie können auch einen Termin im Internet vereinbaren. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Sie kommen in die Beratungs-Stelle. Sie sagen der Person von der Beratungs-Stelle: Das ist mein Problem. Der Berater oder die Beraterin hilft Ihnen und sagt Ihnen: So können Sie Ihr Problem lösen. Bitte bringen Sie unbedingt das Geld für die Beratung in bar mit. Sie bekommen einen Beleg, dass Sie das Geld bezahlt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen benötigen manchmal einen Muster-Brief. Das ist ein Schreiben. Das Schreiben hilft Ihnen bei Ihrem Problem. Die Verbraucherzentrale hat Muster-Briefe zu 6 Themen Das sind Sie bekommen einen Muster-Brief direkt aus dem Internet. Der Berater oder die Beraterin zeigt Ihnen, wie das geht. Oder Sie füllen den Muster-Brief gemeinsam in der Beratung aus. Das ist die Internetadresse: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe Wofür ist der Muster-Brief? Sie können den Muster-Brief an die Person oder das Unternehmen schicken, mit der Sie das Problem haben. Sie möchten sich über ein Produkt informieren? Oder möchten wissen, welches Produkt gut ist? Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät Sie dazu. Sie bekommen eine Untersuchung. Die Untersuchung ist von der Stiftung Warentest. Die Stiftung untersucht, wie gut Produkte sind. Das kostet nichts extra. Das gehört zur Beratung dazu. Sie entscheiden mit dem Berater oder der Beraterin: Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt Sie außer-gerichtlich vor Unternehmen. Das bedeutet: Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen. Sie wollen noch nicht ins Gericht gehen. Dann kümmert sich die Verbraucherzentrale Brandenburg. Und redet mit dem Unternehmen, mit dem Sie das Problem haben. Dann melden Sie sich wieder bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine Organisation. Sie ist die größte Organisation für Verbraucherschutz in Brandenburg. Die Abkürzung ist: VZB. Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg. Das bedeutet: Sie setzt sich für Ihre Interessen ein. Und unterstützt Ihre Interessen in der Politik und Wirtschaft. Das macht die Verbraucherzentrale Brandenburg unabhängig. Unabhängig bedeutet: Die Verbraucherzentrale Brandenburg arbeitet nicht für eine Firma. Sie arbeitet selbst-bestimmt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät, informiert und bildet zu vielen Themen: Sie haben dadurch einen Nachteil? Die Verbraucherzentrale Brandenburg spricht das Unternehmen an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sagt dem Unternehmen: Sie haben sich nicht an das Recht gehalten. Das Unternehmen muss das Recht einhalten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat viele Beratungsstellen im Land Brandenburg. Auf der Internetseite https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb gibt es eine Übersicht aller Beratungsstellen. Seit 2019 gibt es das Digi-Mobil. Das ist ein Auto von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Digi-Mobil ist im Norden von Brandenburg unterwegs. In dem Auto bekommen Sie eine Beratung. Sie können sich am Computer über ein Video-Gespräch beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg auch an der polnischen Grenze ein Informations-Zentrum. Sie finden die Verbraucherzentrale Brandenburg auch in Frankfurt an der Oder. Sie bekommen zum Beispiel Informationen und Hilfe, wenn Sie schlechte Produkte in Polen gekauft haben. Sie können eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle bekommen. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Wann können Sie anrufen? montags bis freitags zwischen 9 bis 18 Uhr Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen. Oder sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung mit Ihnen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen Informationen im Internet. Einen Termin für eine Beratung können Sie auch im Internet vereinbaren. Sie können den Termin auch ändern. Oder einen Termin absagen. Das ist zu jeder Uhrzeit möglich. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Zum Beispiel zu: Dann müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Sie erreichen uns: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie am Telefon: Sie können auch einen Termin im Internet vereinbaren. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Sie kommen in die Beratungs-Stelle. Sie sagen der Person von der Beratungs-Stelle: Das ist mein Problem. Der Berater oder die Beraterin hilft Ihnen und sagt Ihnen: So können Sie Ihr Problem lösen. Bitte bringen Sie unbedingt das Geld für die Beratung in bar mit. Sie bekommen einen Beleg, dass Sie das Geld bezahlt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen benötigen manchmal einen Muster-Brief. Das ist ein Schreiben. Das Schreiben hilft Ihnen bei Ihrem Problem. Die Verbraucherzentrale hat Muster-Briefe zu 6 Themen Das sind Sie bekommen einen Muster-Brief direkt aus dem Internet. Der Berater oder die Beraterin zeigt Ihnen, wie das geht. Oder Sie füllen den Muster-Brief gemeinsam in der Beratung aus. Das ist die Internetadresse: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe Wofür ist der Muster-Brief? Sie können den Muster-Brief an die Person oder das Unternehmen schicken, mit der Sie das Problem haben. Sie möchten sich über ein Produkt informieren? Oder möchten wissen, welches Produkt gut ist? Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät Sie dazu. Sie bekommen eine Untersuchung. Die Untersuchung ist von der Stiftung Warentest. Die Stiftung untersucht, wie gut Produkte sind. Das kostet nichts extra. Das gehört zur Beratung dazu. Sie entscheiden mit dem Berater oder der Beraterin: Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt Sie außer-gerichtlich vor Unternehmen. Das bedeutet: Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen. Sie wollen noch nicht ins Gericht gehen. Dann kümmert sich die Verbraucherzentrale Brandenburg. Und redet mit dem Unternehmen, mit dem Sie das Problem haben. Dann melden Sie sich wieder bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Angeln für Kinder und Jugendliche

Bild vergrößern Bild vergrößern Angeln ist nicht nur für Erwachsene ein tolles Hobby. Auch Kinder und Jugendliche interessieren sich für Tiere und Pflanzen, die im und am Wasser leben. Gehört auch ihr zu denen, die an den vielen Flüssen und Seen in Brandenburg angeln wollen? Dann findet ihr hier wichtige Informationen zu den Regeln. Angeln ist nicht nur für Erwachsene ein tolles Hobby. Auch Kinder und Jugendliche interessieren sich für Tiere und Pflanzen, die im und am Wasser leben. Gehört auch ihr zu denen, die an den vielen Flüssen und Seen in Brandenburg angeln wollen? Dann findet ihr hier wichtige Informationen zu den Regeln. In Brandenburg dürft ihr ab einem Alter von 8 Jahren ohne Fischereischein mit der Friedfischangel angeln. Bis zu eurem 14. Geburtstag benötigt ihr dafür nur eine Angelkarte für das jeweilige Angelgewässer (mehr dazu findet ihr im Text weiter unten). Ab einem Alter von 14 Jahren benötigt ihr zusätzlich einen gültigen Fischereiabgabe-Nachweis (Fischerabgabemarke und ausgefüllte Nachweiskarte). Die Fischereiabgabe kostet 12,00 Euro pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) oder 40,00 Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Die Nachweiskarte und die Fischereiabgabemarke erhaltet ihr bei den unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung), den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes und in weiteren Ausgabestellen, dazu gehören zum Beispiel Angelläden, Fischereibetriebe oder Zeltplatzverwaltungen. Die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe ist ein wichtiges Dokument mit Namen, Adresse und Geburtsdatum des Anglers oder der Anglerin. Der Fischereiabgabe-Nachweis muss immer mitgenommen werden, wenn man angeln geht. Außerdem braucht ihr noch eine Angelkarte als Erlaubnis für den ausgewählten See oder Fluss. Diese Angelkarte kann man beim Fischereibetrieb oder im Angelladen kaufen. Wer einen Mitgliedsausweis eines Angelvereins hat, kann in der Regel auf allen Seen und Flüssen, die dieser Angelverein pflegt, angeln. Auch die Angelkarte oder den Mitgliedsausweis müsst ihr beim Angeln immer mit dabeihaben. In Brandenburg dürft ihr ab einem Alter von 8 Jahren ohne Fischereischein mit der Friedfischangel angeln. Bis zu eurem 14. Geburtstag benötigt ihr dafür nur eine Angelkarte für das jeweilige Angelgewässer (mehr dazu findet ihr im Text weiter unten). Ab einem Alter von 14 Jahren benötigt ihr zusätzlich einen gültigen Fischereiabgabe-Nachweis (Fischerabgabemarke und ausgefüllte Nachweiskarte). Die Fischereiabgabe kostet 12,00 Euro pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) oder 40,00 Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Die Nachweiskarte und die Fischereiabgabemarke erhaltet ihr bei den unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung), den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes und in weiteren Ausgabestellen, dazu gehören zum Beispiel Angelläden, Fischereibetriebe oder Zeltplatzverwaltungen. Die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe ist ein wichtiges Dokument mit Namen, Adresse und Geburtsdatum des Anglers oder der Anglerin. Der Fischereiabgabe-Nachweis muss immer mitgenommen werden, wenn man angeln geht. Außerdem braucht ihr noch eine Angelkarte als Erlaubnis für den ausgewählten See oder Fluss. Diese Angelkarte kann man beim Fischereibetrieb oder im Angelladen kaufen. Wer einen Mitgliedsausweis eines Angelvereins hat, kann in der Regel auf allen Seen und Flüssen, die dieser Angelverein pflegt, angeln. Auch die Angelkarte oder den Mitgliedsausweis müsst ihr beim Angeln immer mit dabeihaben. Nachdem ihr Fischereiabgabenmarke und Angelkarte erworben habt, könnt ihr den Fischfang mit zwei Friedfischangeln ausüben. Beim Angeln müsst ihr darauf achten, dass jede Angelrute nur mit einem einschenkligen Haken bestückt werden darf. Als Köder könnt ihr Teig, Getreide und Würmer benutzen. Nicht verwenden dürft ihr Krebse, Köderfische und andere Wirbeltiere, Fetzenköder sowie künstliche Köder (zum Beispiel Spinner, Blinker, Twister, Wobbler) und die Köderfischsenke. Wer eine Angel mit Köder zum Fang auslegt, muss sie ständig beobachten. Nachdem ihr Fischereiabgabenmarke und Angelkarte erworben habt, könnt ihr den Fischfang mit zwei Friedfischangeln ausüben. Beim Angeln müsst ihr darauf achten, dass jede Angelrute nur mit einem einschenkligen Haken bestückt werden darf. Als Köder könnt ihr Teig, Getreide und Würmer benutzen. Nicht verwenden dürft ihr Krebse, Köderfische und andere Wirbeltiere, Fetzenköder sowie künstliche Köder (zum Beispiel Spinner, Blinker, Twister, Wobbler) und die Köderfischsenke. Wer eine Angel mit Köder zum Fang auslegt, muss sie ständig beobachten. Beim Anfüttern lockt ihr die Fische an die Angelstelle. Dabei solltet ihr daran denken, dass nicht gefressenes Futter am Gewässerboden fault. Werft deshalb nicht zuviel Futter in das Wasser, da sonst die Fische erkranken oder ersticken können. Nicht verbrauchtes Futter nehmt bitte wieder zurück nach Hause. Beim Anfüttern lockt ihr die Fische an die Angelstelle. Dabei solltet ihr daran denken, dass nicht gefressenes Futter am Gewässerboden fault. Werft deshalb nicht zuviel Futter in das Wasser, da sonst die Fische erkranken oder ersticken können. Nicht verbrauchtes Futter nehmt bitte wieder zurück nach Hause. Die Freude ist groß. Aber ist der Fisch nicht vielleicht zu klein zum Mitnehmen? Bitte prüft in jedem Fall, ob der gefangene Fisch mindestens so groß wie in der Fischereiordnung oder eventuell auch auf der Angelkarte festgelegt ist. Eine Auswahl dieser "Mindestmaße" findet ihr meist in der Tabelle auf der Kartenrückseite. Wenn der Fisch kleiner ist, muss er so ins Wasser zurückgesetzt werden, dass er weiter leben und wachsen kann. Löst also bitte den Haken vorsichtig oder durchschneidet die Schnur an der Kopfspitze, wenn der Fisch den Haken zu tief geschluckt hat, und lasst ihn schnell wieder schwimmen. Manche Fischarten dürfen zu bestimmten Zeiten nicht gefangen werden, weil sie dann gerade laichen. Andere Arten, von denen es nur noch sehr wenige Tiere gibt, dürfen gar nicht gefangen werden. Diese Fische werden "geschont", damit sie nicht aussterben. Informiert euch über die in der Fischereiordnung oder eventuell zusätzlich auf der Angelkarte festgelegten Schonzeiten und entlasst die "geschonten" Fische in die Freiheit. Fische, die ihr nicht kennt, setzt ebenfalls zurück, es könnte ja sein, dass sie unter Schutz stehen. Wenn ihr euch davon überzeugt habt, dass ihr "euren" Fisch mitnehmen dürft, betäubt ihn zuerst mit kräftigen Schlägen auf den Kopf und tötet ihn danach mit einem Messerstich in das Herz, damit er nicht unnötig leidet. Die Freude ist groß. Aber ist der Fisch nicht vielleicht zu klein zum Mitnehmen? Bitte prüft in jedem Fall, ob der gefangene Fisch mindestens so groß wie in der Fischereiordnung oder eventuell auch auf der Angelkarte festgelegt ist. Eine Auswahl dieser "Mindestmaße" findet ihr meist in der Tabelle auf der Kartenrückseite. Wenn der Fisch kleiner ist, muss er so ins Wasser zurückgesetzt werden, dass er weiter leben und wachsen kann. Löst also bitte den Haken vorsichtig oder durchschneidet die Schnur an der Kopfspitze, wenn der Fisch den Haken zu tief geschluckt hat, und lasst ihn schnell wieder schwimmen. Manche Fischarten dürfen zu bestimmten Zeiten nicht gefangen werden, weil sie dann gerade laichen. Andere Arten, von denen es nur noch sehr wenige Tiere gibt, dürfen gar nicht gefangen werden. Diese Fische werden "geschont", damit sie nicht aussterben. Informiert euch über die in der Fischereiordnung oder eventuell zusätzlich auf der Angelkarte festgelegten Schonzeiten und entlasst die "geschonten" Fische in die Freiheit. Fische, die ihr nicht kennt, setzt ebenfalls zurück, es könnte ja sein, dass sie unter Schutz stehen. Wenn ihr euch davon überzeugt habt, dass ihr "euren" Fisch mitnehmen dürft, betäubt ihn zuerst mit kräftigen Schlägen auf den Kopf und tötet ihn danach mit einem Messerstich in das Herz, damit er nicht unnötig leidet. Bild vergrößern Der Herzstich wird auf der Bauchseite in der Kehlgegend vor den Brustflossen durchgeführt (Abbildung). Es ist auch möglich, nach dem Betäuben den Kopf abzuschneiden. Auf keinen Fall lasst die Fische ersticken. Das ist Tierquälerei! Auch beim Hältern (Aufbewahrung lebender Fische) in zu kleinen Setzkeschern leiden die Fische. Deshalb ist es besser, sie gleich zu betäuben und zu töten. Bild vergrößern Der Herzstich wird auf der Bauchseite in der Kehlgegend vor den Brustflossen durchgeführt (Abbildung). Es ist auch möglich, nach dem Betäuben den Kopf abzuschneiden. Auf keinen Fall lasst die Fische ersticken. Das ist Tierquälerei! Auch beim Hältern (Aufbewahrung lebender Fische) in zu kleinen Setzkeschern leiden die Fische. Deshalb ist es besser, sie gleich zu betäuben und zu töten. Wählt euren Angelplatz am Ufer so, dass Pflanzen und Tiere am und im Wasser nicht darunter leiden. Besonders das Röhricht ist für Fische, aber auch für Vögel, wichtig. Dort finden sie Nahrung und Schutz und legen auch ihre Eier ab. Diese Plätze dürfen nicht betreten oder gar zerstört werden. Damit es weiterhin viele Fische und andere Tiere in und an unseren Gewässern geben kann, müssen ihre Eier und Jungtiere geschützt werden. Wählt euren Angelplatz am Ufer so, dass Pflanzen und Tiere am und im Wasser nicht darunter leiden. Besonders das Röhricht ist für Fische, aber auch für Vögel, wichtig. Dort finden sie Nahrung und Schutz und legen auch ihre Eier ab. Diese Plätze dürfen nicht betreten oder gar zerstört werden. Damit es weiterhin viele Fische und andere Tiere in und an unseren Gewässern geben kann, müssen ihre Eier und Jungtiere geschützt werden. Vermeidet es, andere Angler oder Fischer durch laute Geräusche, Herumtoben oder ähnliches zu stören oder zu behindern. Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz vorfinden. Dazu könnt auch ihr beitragen, indem ihr euren Müll wieder mitnehmt. Werft keine toten Fische ins Wasser oder in Abfallkörbe. Vermeidet es, andere Angler oder Fischer durch laute Geräusche, Herumtoben oder ähnliches zu stören oder zu behindern. Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz vorfinden. Dazu könnt auch ihr beitragen, indem ihr euren Müll wieder mitnehmt. Werft keine toten Fische ins Wasser oder in Abfallkörbe. Mindestmaße für einige Fische, die ihr mit der Friedfischangel angeln könnt: Die dick gedruckten Fischarten haben keine Schonzeiten. Die Schonzeiten für andere Arten lest ihr in der Fischereiordnung nach. Fischarten, für die es keine Mindestmaße und keine Schonzeiten gibt: Mindestmaße für einige Fische, die ihr mit der Friedfischangel angeln könnt: Die dick gedruckten Fischarten haben keine Schonzeiten. Die Schonzeiten für andere Arten lest ihr in der Fischereiordnung nach. Fischarten, für die es keine Mindestmaße und keine Schonzeiten gibt: Bild vergrößern

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