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Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft in Sachsen

Die Karte stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft

Der Datensatz stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

TLLLR Agrarförderzentren

Mit dem Verwaltungsreformgesetz wurden seit dem 01.01.2019 die bisherigen Landwirtschaftsämter als neue Referate der Abteilung 5 dem neuen Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zugeordnet. Das TLLLR ist eine Oberbehörde im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Die bisherigen sieben Landwirtschaftsämter sind seit Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes Zweigstellen des TLLLR und in Agrarförderzentren (AFZ) zusammengefasst Zu den wichtigsten Aufgaben der Agrarförderzentren gehören die Prüfungen und Kontrollen aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche des Fördervollzuges sowie der Einhaltung gültiger landwirtschaftlicher Standards. Schwerpunkte des Fördervollzuges bilden die Antragsverfahren zu den Direktzahlungen, zum Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege -KULAP - sowie zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten. In Thüringen gibt es vier Agrarförderzentren an acht Standorten, die jeweils für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind.

landwirtschaftliche Standortbewertung

Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen landwirtschaftlicher Bodennutzung; Monitoring, WRRL, BBodSchG, Agrarumweltindikatoren, Gebietskulissen Inhalt: DGM, ALK, ATKIS, MMK, VBK, Bodenschätzung, NATURA2000, Gewässernetz, Wasserkörper, Rasterdaten des DWD, InVeKoS Betreiber: LLG verwendete Standards: pdf, jpg, shp Formen: Standard-GIS, Programm, ausgewählte Geofachdaten im GIS-Auskunfts-system LLG/StIT

Weinbau – Weinbau in Brandenburg

Bild vergrößern Bild vergrößern Die Rebfläche Brandenburgs beträgt aktuell etwa 30 Hektar, dazu kommen zirka drei Hektar aus alten Pflanzrechten. In der neuen, bundesweiten Vergabe von Rebrechten wurden 2016 in Brandenburg 2,8 Hektar neu zugeteilt. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder (Havel). Obwohl die Rebfläche in Brandenburg nur sehr klein ist im Vergleich zu den über 102.000 Hektar in Deutschland insgesamt, so gibt es doch eine sehr vielfältige und interessante Weinbaulandschaft. 80 Prozent der Rebfläche wird von Einzelunternehmen bewirtschaftet. Darunter sind einige Betriebe, die den Weinbau sehr intensiv und professionell betreiben und die den Anspruch an einen Vollerwerbsbetrieb erfüllen können. Weinbauvereine bewirtschaften rund ein Fünftel der gesamten Rebfläche. Der Wandel von einem flächendeckenden Weinbau zu einem Anbau auf klimatisch begünstigten Wärmeinseln hat sich schon über einen langen Zeitraum vollzogen. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder (Havel). Die Bezeichnungen der deutschen Weinbaugebiete sind im Weingesetz und der Weinverordnung geregelt. Es werden Anbaugebiete für Qualitätswein sowie für Landwein unterschieden. Die in den Neunzigerjahren bestehenden Anbauflächen wurden zu den Qualitätsweinanbaugebieten Sachsen (Schlieben im Landkreis Elbe-Elster) sowie Saale-Unstrut (Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark) zugeordnet. Die Mehrzahl der Rebflächen in Brandenburg gehört heute zu dem seit 2007 zugelassenen Landweingebiet Brandenburg. Die Rebfläche Brandenburgs beträgt aktuell etwa 30 Hektar, dazu kommen zirka drei Hektar aus alten Pflanzrechten. In der neuen, bundesweiten Vergabe von Rebrechten wurden 2016 in Brandenburg 2,8 Hektar neu zugeteilt. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder (Havel). Obwohl die Rebfläche in Brandenburg nur sehr klein ist im Vergleich zu den über 102.000 Hektar in Deutschland insgesamt, so gibt es doch eine sehr vielfältige und interessante Weinbaulandschaft. 80 Prozent der Rebfläche wird von Einzelunternehmen bewirtschaftet. Darunter sind einige Betriebe, die den Weinbau sehr intensiv und professionell betreiben und die den Anspruch an einen Vollerwerbsbetrieb erfüllen können. Weinbauvereine bewirtschaften rund ein Fünftel der gesamten Rebfläche. Der Wandel von einem flächendeckenden Weinbau zu einem Anbau auf klimatisch begünstigten Wärmeinseln hat sich schon über einen langen Zeitraum vollzogen. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder (Havel). Die Bezeichnungen der deutschen Weinbaugebiete sind im Weingesetz und der Weinverordnung geregelt. Es werden Anbaugebiete für Qualitätswein sowie für Landwein unterschieden. Die in den Neunzigerjahren bestehenden Anbauflächen wurden zu den Qualitätsweinanbaugebieten Sachsen (Schlieben im Landkreis Elbe-Elster) sowie Saale-Unstrut (Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark) zugeordnet. Die Mehrzahl der Rebflächen in Brandenburg gehört heute zu dem seit 2007 zugelassenen Landweingebiet Brandenburg. Bild vergrößern Bild vergrößern Bild vergrößern Bild vergrößern Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde für die Weinbaukartei, die Erhebung der Ernte- und Erzeugungsmeldungen sowie allgemein für das Weinrecht im Land Brandenburg. Landesrechtliche Bestimmungen zum Weinbau sind in der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Brandenburg (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinRDV) geregelt. Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde für die Weinbaukartei, die Erhebung der Ernte- und Erzeugungsmeldungen sowie allgemein für das Weinrecht im Land Brandenburg. Landesrechtliche Bestimmungen zum Weinbau sind in der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Brandenburg (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinRDV) geregelt. Ab dem 1. Januar 2016 gilt das in der Europäischen Union neu eingeführte Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung des Genehmigungssystems für Neuanpflanzungen zuständig. Anträge für das laufende Jahr können jeweils vom 1. Januar bis zum letzten Tag des Februars des Jahres bei der BLE eingereicht werden. Die Entscheidung über die Höhe der Genehmigung erfolgt bis zum 31. Juli des Jahres. Erhält der Antragsteller weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche genehmigt, so kann er die Genehmigung innerhalb eines Monats nach dem Bescheid ohne Folgen zurückgeben. Andernfalls ist er zur Pflanzung verpflichtet. Ab dem 1. Januar 2016 gilt das in der Europäischen Union neu eingeführte Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung des Genehmigungssystems für Neuanpflanzungen zuständig. Anträge für das laufende Jahr können jeweils vom 1. Januar bis zum letzten Tag des Februars des Jahres bei der BLE eingereicht werden. Die Entscheidung über die Höhe der Genehmigung erfolgt bis zum 31. Juli des Jahres. Erhält der Antragsteller weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche genehmigt, so kann er die Genehmigung innerhalb eines Monats nach dem Bescheid ohne Folgen zurückgeben. Andernfalls ist er zur Pflanzung verpflichtet. Das Agrarministerium kann Erzeugern, die sich verpflichtet haben, eine Rebfläche zu roden, auf Antrag genehmigen, die Wiederbepflanzung auf einer anderen als der zu rodenden Fläche vorzunehmen, soweit die Rodung spätestens bis zum Ablauf des vierten Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anpflanzung der neuen Reben, vorgenommen wird. Die Pflanzfläche muss im Betrieb des Erzeugers liegen, dem Antrag sind entsprechende Nachweise in Form eines Grundbuchauszuges oder Pachtvertrages beizufügen. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung/Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden. Der Erzeuger muss die rechtzeitig erfolgte Rodung innerhalb von vier Wochen auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ an das Agrarministerium melden. Erfolgt die Rodung nicht fristgerecht, so sind die Flächen als illegale Pflanzung zu behandeln und nach EU-Recht zu sanktionieren. Das Agrarministerium kann Erzeugern, die sich verpflichtet haben, eine Rebfläche zu roden, auf Antrag genehmigen, die Wiederbepflanzung auf einer anderen als der zu rodenden Fläche vorzunehmen, soweit die Rodung spätestens bis zum Ablauf des vierten Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anpflanzung der neuen Reben, vorgenommen wird. Die Pflanzfläche muss im Betrieb des Erzeugers liegen, dem Antrag sind entsprechende Nachweise in Form eines Grundbuchauszuges oder Pachtvertrages beizufügen. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung/Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden. Der Erzeuger muss die rechtzeitig erfolgte Rodung innerhalb von vier Wochen auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ an das Agrarministerium melden. Erfolgt die Rodung nicht fristgerecht, so sind die Flächen als illegale Pflanzung zu behandeln und nach EU-Recht zu sanktionieren. Brandenburg hat die Option des vereinfachten Verfahrens eingeführt. Danach gilt die Wiederbepflanzung als genehmigt, wenn die Rodung beim Ministerium bis zum Ende des Weinwirtschaftsjahres (31. Juli), in dem sie erfolgt ist, auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ gemeldet wurde. Erfolgte die Meldung der Rodung nicht bis spätesten Ende des Weinwirtschaftsjahres, in dem die Rebfläche gerodet wurde, so bedarf es eines Antrages auf Genehmigung der Wiederanpflanzung. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung / Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden. Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden. Er setzt voraus, dass die Rodung vollständig abgeschlossen wurde. Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) gestellt werden, welches auf das Jahr der Rodung folgt (Beispiel: Rodung 30.01.2016 > Antragstellung bis 31.07.2018), ansonsten verfällt der Anspruch auf Wiederbepflanzung. Brandenburg hat die Option des vereinfachten Verfahrens eingeführt. Danach gilt die Wiederbepflanzung als genehmigt, wenn die Rodung beim Ministerium bis zum Ende des Weinwirtschaftsjahres (31. Juli), in dem sie erfolgt ist, auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ gemeldet wurde. Erfolgte die Meldung der Rodung nicht bis spätesten Ende des Weinwirtschaftsjahres, in dem die Rebfläche gerodet wurde, so bedarf es eines Antrages auf Genehmigung der Wiederanpflanzung. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung / Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden. Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden. Er setzt voraus, dass die Rodung vollständig abgeschlossen wurde. Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) gestellt werden, welches auf das Jahr der Rodung folgt (Beispiel: Rodung 30.01.2016 > Antragstellung bis 31.07.2018), ansonsten verfällt der Anspruch auf Wiederbepflanzung. Die Neupflanzung darf nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Abweichungen sind nur bei Vorliegen restriktiv auszulegender Härtefälle wie Erbfall, Naturkatastrophe oder Flurneuordnung genehmigungsfähig. Umgewandelte Pflanzrechte dürfen nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Das Agrarministerium kann auf Antrag die Ausübung auf einer anderen, im Betrieb gelegenen Fläche genehmigen. Die Wiederbepflanzung darf nur auf Flächen vorgenommen werden, die im Betrieb des Antragstellers gelegen sind. Die Neu- oder Wiederbepflanzungen sowie die Pflanzungen aus umgewandelten Rechten müssen jeweils innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung erfolgen. Die Nichtnutzung beziehungsweise nicht richtige Nutzung dieser Genehmigungen bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes stellt nach Paragraf 50 Absatz 2 Nummer 5 des Weingesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden kann. Die Ausübung einer Pflanzung ist dem Agrarministerium auf dem Formular 4 „Pflanzungsmeldung“ mit der Meldung zur Weinbaukartei (31. Mai des Jahres), spätestens jedoch vier Wochen nach Ablauf der Genehmigung zu melden. Die Neupflanzung darf nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Abweichungen sind nur bei Vorliegen restriktiv auszulegender Härtefälle wie Erbfall, Naturkatastrophe oder Flurneuordnung genehmigungsfähig. Umgewandelte Pflanzrechte dürfen nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Das Agrarministerium kann auf Antrag die Ausübung auf einer anderen, im Betrieb gelegenen Fläche genehmigen. Die Wiederbepflanzung darf nur auf Flächen vorgenommen werden, die im Betrieb des Antragstellers gelegen sind. Die Neu- oder Wiederbepflanzungen sowie die Pflanzungen aus umgewandelten Rechten müssen jeweils innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung erfolgen. Die Nichtnutzung beziehungsweise nicht richtige Nutzung dieser Genehmigungen bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes stellt nach Paragraf 50 Absatz 2 Nummer 5 des Weingesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden kann. Die Ausübung einer Pflanzung ist dem Agrarministerium auf dem Formular 4 „Pflanzungsmeldung“ mit der Meldung zur Weinbaukartei (31. Mai des Jahres), spätestens jedoch vier Wochen nach Ablauf der Genehmigung zu melden. Der Weinbau hat in der Mark Brandenburg eine lange Tradition. Fast jeder Ort kennt noch Straßennamen wie „Am Weinberg“, „Weinbergsweg“, „Weinmeisterstraße“. Weinbau war in der Mark Brandenburg allgegenwärtig. Bereits im 16. Jahrhundert wurden die Weinqualitäten der einzelnen Weinbauorte bewertet, mit Herkünften aus Ungarn, vom Rhein und sogar aus dem Mittelmeergebiet verglichen und für gut befunden. Erst mit der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert wurde es ökonomisch lukrativer, Tafeltrauben und vor allem Obst für die Lieferung nach Berlin anzubauen. Sehr wichtig für den Brandenburger Weinbau, aber auch für die Entwicklung ihrer jeweiligen Gemeinden sind die Weinbauvereine. Diese bewirtschaften rund 20 Prozent der gesamten Rebfläche. Diese Vereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, den historisch belegten Weinbau vor Ort wieder aufleben zu lassen. Eine im Rahmen eines LEADER-Projektes entstandene Webseite wein-land-brandenburg.de gibt einen Überblick über die Brandenburger Weinstandorte. Am 16. August 2013 haben sich zehn Brandenburger Winzer auf den IBA-Terrassen in Großräschen zur Fachgruppe Weinbau im Gartenbauverband Berlin-Brandenburg zusammengeschlossen, weitere vier Winzer sind inzwischen dazugekommen. Ziel der Fachgruppenarbeit ist es, den Interessen aller weinbautreibenden Betriebe und Vereine im Land, unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von der Bewirtschaftungsform, Gehör zu verschaffen, sowie den heimischen Weinbau einer breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Dazu zählt auch die Organisation zentraler, landesweit beworbener Veranstaltungen wie die Brandenburger Jungweinprobe oder die Teilnahme an überregionalen Aktionen wie die Brandenburger Landpartie oder der Tag des offenen Weinbergs. Ein Beispiel im Internet zeigt die route-brandenburger-weinkultur.de der Fachgruppe Weinbau des Gartenbauverbandes Berlin-Brandenburg e.V.. Da klassische Sorten aufgrund ihrer Anfälligkeit gegen pilzliche Erreger einen hohen Aufwand zum Pflanzenschutz erfordern, wurden in Brandenburg viele pilzwiderstandsfähige (PiWi-)Sorten gepflanzt. Dazu gehören Johanniter (als Riesling-Ersatz), Solaris und Helios (als Müller-Thurgau-Ersatz) sowie Muscaris und Saphira als neue Bukettsorten. Die rote PiWi-Sorte Regent ist die mit knapp über fünf Hektar am meisten angebaute Rebsorte in Brandenburg, auch Pinotin, Rondo und Cabernet Cortis sind von Bedeutung. An klassischen Weißweinsorten findet man Riesling, Müller-Thurgau, Ruländer, Weißburgunder, Kernling und andere. Weitere klassische Rotweinsorten sind Dornfelder und Cabernet Dorsa. Der Weinbau hat in der Mark Brandenburg eine lange Tradition. Fast jeder Ort kennt noch Straßennamen wie „Am Weinberg“, „Weinbergsweg“, „Weinmeisterstraße“. Weinbau war in der Mark Brandenburg allgegenwärtig. Bereits im 16. Jahrhundert wurden die Weinqualitäten der einzelnen Weinbauorte bewertet, mit Herkünften aus Ungarn, vom Rhein und sogar aus dem Mittelmeergebiet verglichen und für gut befunden. Erst mit der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert wurde es ökonomisch lukrativer, Tafeltrauben und vor allem Obst für die Lieferung nach Berlin anzubauen. Sehr wichtig für den Brandenburger Weinbau, aber auch für die Entwicklung ihrer jeweiligen Gemeinden sind die Weinbauvereine. Diese bewirtschaften rund 20 Prozent der gesamten Rebfläche. Diese Vereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, den historisch belegten Weinbau vor Ort wieder aufleben zu lassen. Eine im Rahmen eines LEADER-Projektes entstandene Webseite wein-land-brandenburg.de gibt einen Überblick über die Brandenburger Weinstandorte. Am 16. August 2013 haben sich zehn Brandenburger Winzer auf den IBA-Terrassen in Großräschen zur Fachgruppe Weinbau im Gartenbauverband Berlin-Brandenburg zusammengeschlossen, weitere vier Winzer sind inzwischen dazugekommen. Ziel der Fachgruppenarbeit ist es, den Interessen aller weinbautreibenden Betriebe und Vereine im Land, unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von der Bewirtschaftungsform, Gehör zu verschaffen, sowie den heimischen Weinbau einer breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Dazu zählt auch die Organisation zentraler, landesweit beworbener Veranstaltungen wie die Brandenburger Jungweinprobe oder die Teilnahme an überregionalen Aktionen wie die Brandenburger Landpartie oder der Tag des offenen Weinbergs. Ein Beispiel im Internet zeigt die route-brandenburger-weinkultur.de der Fachgruppe Weinbau des Gartenbauverbandes Berlin-Brandenburg e.V.. Da klassische Sorten aufgrund ihrer Anfälligkeit gegen pilzliche Erreger einen hohen Aufwand zum Pflanzenschutz erfordern, wurden in Brandenburg viele pilzwiderstandsfähige (PiWi-)Sorten gepflanzt. Dazu gehören Johanniter (als Riesling-Ersatz), Solaris und Helios (als Müller-Thurgau-Ersatz) sowie Muscaris und Saphira als neue Bukettsorten. Die rote PiWi-Sorte Regent ist die mit knapp über fünf Hektar am meisten angebaute Rebsorte in Brandenburg, auch Pinotin, Rondo und Cabernet Cortis sind von Bedeutung. An klassischen Weißweinsorten findet man Riesling, Müller-Thurgau, Ruländer, Weißburgunder, Kernling und andere. Weitere klassische Rotweinsorten sind Dornfelder und Cabernet Dorsa.

Tierische Nebenprodukte und Tierkörperbeseitigung

Bild vergrößern Bild vergrößern Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung  über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung  über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.

Waldbau – Waldentwicklung in Brandenburg

Bild vergrößern Bild vergrößern Die Klimamodelle prognostizieren für Brandenburg trockenere und wärmere Witterungsbedingungen. Die Bewirtschaftung der Wälder muss an die sich ändernden Bedingungen angepasst werden. Durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde wurden Baumartenempfehlungen („ Empfehlungen zur Mischung von Baum- und Straucharten im Wald “) erarbeitet. Diese geben Waldbesitzenden eine Orientierung, welche Baumartenmischungen sich auf welchem Standort entwickeln können. Aufgrund ihrer Vitalität, Widerstandskraft und/oder Konkurrenzkraft werden Misch- oder Begleitbaumarten unterschieden. Ziel der Waldbewirtschaftung muss es sein, dass zukünftig drei bis fünf Baumarten auf gleicher Waldfläche wachsen. Die Klimamodelle prognostizieren für Brandenburg trockenere und wärmere Witterungsbedingungen. Die Bewirtschaftung der Wälder muss an die sich ändernden Bedingungen angepasst werden. Durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde wurden Baumartenempfehlungen („ Empfehlungen zur Mischung von Baum- und Straucharten im Wald “) erarbeitet. Diese geben Waldbesitzenden eine Orientierung, welche Baumartenmischungen sich auf welchem Standort entwickeln können. Aufgrund ihrer Vitalität, Widerstandskraft und/oder Konkurrenzkraft werden Misch- oder Begleitbaumarten unterschieden. Ziel der Waldbewirtschaftung muss es sein, dass zukünftig drei bis fünf Baumarten auf gleicher Waldfläche wachsen. Klimaveränderungen führen zunehmend zu vielfältigen Naturgefahren, wie Sturm, Waldbränden und Insektenkalamitäten, die in Nadelholzreinbeständen größere Schäden verursachen als in Mischbeständen. Der Kiefernanteil in Brandenburg liegt derzeit noch bei 69 Prozent. Die Entwicklung der Wälder von reinen Nadelwäldern zu Mischwäldern trägt deshalb im hohen Maße zur Stabilisierung der Waldbestände und zur Risikominimierung bei und soll der Anfälligkeit der Kiefernreinbestände gegenüber Naturgefahren und Wetterextremen sowie schädigenden Insekten und Pilzen senken. Auf 40 Prozent der Waldfläche könnten stabilere, naturnähere und standortgerechtere Mischwälder wachsen. Das Waldumbaupotenzial liegt bei rund 500.000 Hektar. Durch ein angepasstes Jagdmanagement muss insbesondere der Naturverjüngung von Laubbaumarten zukünftig eine Chance gegeben werden.  Allein durch Saat oder Pflanzung ist eine Waldentwicklung hin zu artenreichen Mischbeständen in absehbarer Zeit nicht zu schaffen. Klimaveränderungen führen zunehmend zu vielfältigen Naturgefahren, wie Sturm, Waldbränden und Insektenkalamitäten, die in Nadelholzreinbeständen größere Schäden verursachen als in Mischbeständen. Der Kiefernanteil in Brandenburg liegt derzeit noch bei 69 Prozent. Die Entwicklung der Wälder von reinen Nadelwäldern zu Mischwäldern trägt deshalb im hohen Maße zur Stabilisierung der Waldbestände und zur Risikominimierung bei und soll der Anfälligkeit der Kiefernreinbestände gegenüber Naturgefahren und Wetterextremen sowie schädigenden Insekten und Pilzen senken. Auf 40 Prozent der Waldfläche könnten stabilere, naturnähere und standortgerechtere Mischwälder wachsen. Das Waldumbaupotenzial liegt bei rund 500.000 Hektar. Durch ein angepasstes Jagdmanagement muss insbesondere der Naturverjüngung von Laubbaumarten zukünftig eine Chance gegeben werden.  Allein durch Saat oder Pflanzung ist eine Waldentwicklung hin zu artenreichen Mischbeständen in absehbarer Zeit nicht zu schaffen. Forstliches Vermehrungsgut trägt die genetische Information künftiger Waldgenerationen. Es entscheidet in Wechselwirkung mit dem Standort über Wuchsleistung, Wuchseigenschaften und Anpassungsfähigkeit an die Umwelt. Wenn der Ausgangsbestand den Erwartungen an die nachfolgende Waldgeneration gerecht wird, ist die natürliche Verjüngung die beste Möglichkeit der Walderneuerung. Ist dies nicht oder nur bedingt der Fall, sollte der Waldbesitzer immer auf künstliche Verjüngungsverfahren zurückgreifen. Man sieht dem Vermehrungsgut nicht an, woher es stammt, ob es aus den Hochlagen oder einem niederschlagsarmen Tieflandsgebiet oder von irgendeinem Straßenbaum kommt. Die Erbanlagen sind am Vermehrungsgut mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Genetisch bedingte Mängel werden oft erst nach Jahrzehnten erkannt. Ökologische und wirtschaftliche Schäden sind dann nicht mehr zu verhindern. Von der richtigen Wahl der Baumart und der Herkunft hängt die Leistungsfähigkeit, Stabilität und Gesundheit zukünftiger Wälder entscheidend ab. Es sollte deshalb nur Saat- und Pflanzgut verwendet werden, welches aus zugelassenen Beständen stammt und eine geeignete Herkunft hat. Die " Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut " unterstützen den Waldbesitzer bei der Auswahl der richtigen Herkunft. Das Erntezulassungsregister gibt Auskunft über potenzielle Erntemöglichkeiten in Saatgutbeständen und Samenplantagen. Durch eine umfangreiche Gesetzgebung soll die Identität des forstlichen Vermehrungsgutes sichergestellt werden. Der Waldbesitzer soll das erhalten, was er bestellt hat. Die rechtlichen Grundlagen sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter Kontrolle und Zulassung | Saat- und Pflanzgut | Forstliches Vermehrungsgut zu finden. Bei Fragen zum forstlichen Vermehrungsgut oder wenn der Verdacht besteht, dass "nicht das drin ist, was draufsteht", kann man sich an die Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut wenden. Forstliches Vermehrungsgut trägt die genetische Information künftiger Waldgenerationen. Es entscheidet in Wechselwirkung mit dem Standort über Wuchsleistung, Wuchseigenschaften und Anpassungsfähigkeit an die Umwelt. Wenn der Ausgangsbestand den Erwartungen an die nachfolgende Waldgeneration gerecht wird, ist die natürliche Verjüngung die beste Möglichkeit der Walderneuerung. Ist dies nicht oder nur bedingt der Fall, sollte der Waldbesitzer immer auf künstliche Verjüngungsverfahren zurückgreifen. Man sieht dem Vermehrungsgut nicht an, woher es stammt, ob es aus den Hochlagen oder einem niederschlagsarmen Tieflandsgebiet oder von irgendeinem Straßenbaum kommt. Die Erbanlagen sind am Vermehrungsgut mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Genetisch bedingte Mängel werden oft erst nach Jahrzehnten erkannt. Ökologische und wirtschaftliche Schäden sind dann nicht mehr zu verhindern. Von der richtigen Wahl der Baumart und der Herkunft hängt die Leistungsfähigkeit, Stabilität und Gesundheit zukünftiger Wälder entscheidend ab. Es sollte deshalb nur Saat- und Pflanzgut verwendet werden, welches aus zugelassenen Beständen stammt und eine geeignete Herkunft hat. Die " Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut " unterstützen den Waldbesitzer bei der Auswahl der richtigen Herkunft. Das Erntezulassungsregister gibt Auskunft über potenzielle Erntemöglichkeiten in Saatgutbeständen und Samenplantagen. Durch eine umfangreiche Gesetzgebung soll die Identität des forstlichen Vermehrungsgutes sichergestellt werden. Der Waldbesitzer soll das erhalten, was er bestellt hat. Die rechtlichen Grundlagen sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter Kontrolle und Zulassung | Saat- und Pflanzgut | Forstliches Vermehrungsgut zu finden. Bei Fragen zum forstlichen Vermehrungsgut oder wenn der Verdacht besteht, dass "nicht das drin ist, was draufsteht", kann man sich an die Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut wenden.

Taj Ökostadt - Vor-Machbarkeitsstudie

Untersuchung und Entwicklung touristischer Potenziale in Agra Indien als 'Motor' für Stadtentwicklung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.

Erarbeitung eines miniaturisierten in vivo Resistenztestsystems und Differenzierung verschiedener Pathotypen des Echten Mehltaus (Sphaerotheca humuli) bei Hopfen zur Unterstuetzung und Beschleunigung der Mehltauresistenzzuechtung

Der Echte Mehltau (Sphaerotheca humuli) ist in den letzten Jahren im Hopfenanbau in Europa und den USA zu einem schwerwiegenden Problem geworden. So sind anscheinend die meisten Resistenzen im gegenwaertigen Sortenspektrum durch neu entstandene Pathotypen zumindest teilweise ueberwunden. Um die Pathotypenvielfalt in den verschiedenen Hopfenanbaugebieten zu erfassen, werden Mehltauisolate aus Deutschland, USA, aus Frankreich und England auf ihr Infektionsvermoegen (Virulenz) gegenueber Hopfensorten und Staemmen mit unterschiedlichsten Resistenzen (R-Genen) getestet. Um die relativ hohe Anzahl an Analysen mit einem vertretbaren Aufwand durchfuehren zu koennen, wird in einem ersten Schritt ein miniaturisiertes Testverfahren mit Blattscheiben auf Agar etabliert. Letztlich sind durch diese Virulenzanalysen mit den verschiedenen Mehltauisolaten Aussagen moeglich, welche Resistenzgene noch einen effektiven Schutz darstellen und daher noch sinnvoll in der Hopfenzuechtung einzusetzen sind.

Verbraucherschutz in Leichter Sprache

Bild vergrößern Bild vergrößern Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, damit Sie gesund bleiben. Auf dieser Internetseite bekommen Sie Informationen vom Verbraucherschutz in Leichter Sprache. Sie bekommen auch Informationen über die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, damit Sie gesund bleiben. Auf dieser Internetseite bekommen Sie Informationen vom Verbraucherschutz in Leichter Sprache. Sie bekommen auch Informationen über die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Wer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher? Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Das heißt, der Mensch verbraucht es nicht für die Arbeit. Verbrauchen bedeutet - etwas kaufen oder benutzen. Zum Beispiel Wasser, Strom für Licht oder Lebensmittel und Kleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entscheiden: Welches Produkt möchte ich kaufen? Welche Informationen brauche ich über das Produkt? Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit Sie gesund bleiben und keinen Schaden haben. Sie bekommen Informationen vom Verbraucherschutz. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Oft kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher schlechte Produkte. Zum Beispiel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen geschützt werden. Damit sie gesund bleiben. Manche Verkäuferinnen oder Verkäufer betrügen Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft schlecht informiert. Der Verbraucherschutz soll Sie vor Betrug schützen. Damit Sie keine schlechten Produkte kaufen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen verschiedene Leistungen. Zum Beispiel: Der Verbraucherschutz soll Ihre Rechte schützen. Damit Sie keine schlechten Leistungen kaufen. Der Verbraucherschutz schützt Ihre Interessen. Der Verbraucherschutz berät Sie zum Thema: Im Brandenburg gibt es das Ministerium für Verbraucherschutz. Man kann auch Verbrauchschutzministerium Brandenburg sagen. Im Ministerium gibt es die Abteilung Verbraucherschutz. Der Verbraucherschutz kümmert sich um alle Bereiche. Er schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Bereichen: Zum Beispiel: Die Landkreise in Brandenburg kümmern sich oft um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dort gibt es Abteilungen in den Ämtern. Die Abteilungen kontrollieren Lebensmittel. Und kümmern sich um den Tierschutz. Der Verbraucherschutz wird unterstützt vom: In einem Labor untersucht man Sachen und Dinge. Zum Beispiel Lebensmittel. Es gibt diese 2 Bereiche: Der gesundheitliche Verbraucherschutz Sie haben zum Beispiel festgestellt: Ein gekauftes Lebensmittel kann man nicht mehr essen. Man kann auf Kosmetik-Produkten nicht erkennen, ob sie gut sind. Oder Ihr Plastik-Geschirr riecht unangenehm. Dann haben Sie ein Recht sich zu beschweren. Es kommt darauf an, wo Sie die Produkte gekauft haben. Sie können die Verkäuferin oder den Verkäufer fragen. Vielleicht kann die Verkäuferin oder der Verkäufer helfen. Sie können die Ämter in Ihrem Landkreis fragen. Im Land Brandenburg gibt es ein Internetportal mit vielen Informationen. Die Internetseite heißt Serviceportal Brandenburg: https://service.brandenburg.de/ Das Serviceportal hat auch eine Übersicht von Adressen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/ Auf der Internetseite finden Sie wichtige Informationen. Zum Beispiel Der wirtschaftliche Verbraucherschutz Sie haben ein Problem mit einem Vertrag? Zum Beispiel mit Ihrer Telefonabrechnung. Oder mit der Abrechnung für die Betriebskosten in Ihrer Wohnung. Sie möchten sich über ein Produkt beschweren? Sie möchten das Geld für eine Fahrkarte zurückbekommen? Sie haben das Recht nachzufragen. Sie können die V erbraucher z entrale B randenburg fragen. Die Abkürzung ist VZB . Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ Wer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher? Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Das heißt, der Mensch verbraucht es nicht für die Arbeit. Verbrauchen bedeutet - etwas kaufen oder benutzen. Zum Beispiel Wasser, Strom für Licht oder Lebensmittel und Kleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entscheiden: Welches Produkt möchte ich kaufen? Welche Informationen brauche ich über das Produkt? Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit Sie gesund bleiben und keinen Schaden haben. Sie bekommen Informationen vom Verbraucherschutz. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Oft kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher schlechte Produkte. Zum Beispiel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen geschützt werden. Damit sie gesund bleiben. Manche Verkäuferinnen oder Verkäufer betrügen Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft schlecht informiert. Der Verbraucherschutz soll Sie vor Betrug schützen. Damit Sie keine schlechten Produkte kaufen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen verschiedene Leistungen. Zum Beispiel: Der Verbraucherschutz soll Ihre Rechte schützen. Damit Sie keine schlechten Leistungen kaufen. Der Verbraucherschutz schützt Ihre Interessen. Der Verbraucherschutz berät Sie zum Thema: Im Brandenburg gibt es das Ministerium für Verbraucherschutz. Man kann auch Verbrauchschutzministerium Brandenburg sagen. Im Ministerium gibt es die Abteilung Verbraucherschutz. Der Verbraucherschutz kümmert sich um alle Bereiche. Er schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Bereichen: Zum Beispiel: Die Landkreise in Brandenburg kümmern sich oft um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dort gibt es Abteilungen in den Ämtern. Die Abteilungen kontrollieren Lebensmittel. Und kümmern sich um den Tierschutz. Der Verbraucherschutz wird unterstützt vom: In einem Labor untersucht man Sachen und Dinge. Zum Beispiel Lebensmittel. Es gibt diese 2 Bereiche: Der gesundheitliche Verbraucherschutz Sie haben zum Beispiel festgestellt: Ein gekauftes Lebensmittel kann man nicht mehr essen. Man kann auf Kosmetik-Produkten nicht erkennen, ob sie gut sind. Oder Ihr Plastik-Geschirr riecht unangenehm. Dann haben Sie ein Recht sich zu beschweren. Es kommt darauf an, wo Sie die Produkte gekauft haben. Sie können die Verkäuferin oder den Verkäufer fragen. Vielleicht kann die Verkäuferin oder der Verkäufer helfen. Sie können die Ämter in Ihrem Landkreis fragen. Im Land Brandenburg gibt es ein Internetportal mit vielen Informationen. Die Internetseite heißt Serviceportal Brandenburg: https://service.brandenburg.de/ Das Serviceportal hat auch eine Übersicht von Adressen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/ Auf der Internetseite finden Sie wichtige Informationen. Zum Beispiel Der wirtschaftliche Verbraucherschutz Sie haben ein Problem mit einem Vertrag? Zum Beispiel mit Ihrer Telefonabrechnung. Oder mit der Abrechnung für die Betriebskosten in Ihrer Wohnung. Sie möchten sich über ein Produkt beschweren? Sie möchten das Geld für eine Fahrkarte zurückbekommen? Sie haben das Recht nachzufragen. Sie können die V erbraucher z entrale B randenburg fragen. Die Abkürzung ist VZB . Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine Organisation. Sie ist die größte Organisation für Verbraucherschutz in Brandenburg. Die Abkürzung ist: VZB. Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg. Das bedeutet: Sie setzt sich für Ihre Interessen ein. Und unterstützt Ihre Interessen in der Politik und Wirtschaft. Das macht die Verbraucherzentrale Brandenburg unabhängig. Unabhängig bedeutet: Die Verbraucherzentrale Brandenburg arbeitet nicht für eine Firma. Sie arbeitet selbst-bestimmt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät, informiert und bildet zu vielen Themen: Sie haben dadurch einen Nachteil? Die Verbraucherzentrale Brandenburg spricht das Unternehmen an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sagt dem Unternehmen: Sie haben sich nicht an das Recht gehalten. Das Unternehmen muss das Recht einhalten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat viele Beratungsstellen im Land Brandenburg. Auf der Internetseite https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb gibt es eine Übersicht aller Beratungsstellen. Seit 2019 gibt es das Digi-Mobil. Das ist ein Auto von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Digi-Mobil ist im Norden von Brandenburg unterwegs. In dem Auto bekommen Sie eine Beratung. Sie können sich am Computer über ein Video-Gespräch beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg auch an der polnischen Grenze ein Informations-Zentrum. Sie finden die Verbraucherzentrale Brandenburg auch in Frankfurt an der Oder. Sie bekommen zum Beispiel Informationen und Hilfe, wenn Sie schlechte Produkte in Polen gekauft haben. Sie können eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle bekommen. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Wann können Sie anrufen? montags bis freitags zwischen 9 bis 18 Uhr Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen. Oder sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung mit Ihnen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen Informationen im Internet. Einen Termin für eine Beratung können Sie auch im Internet vereinbaren. Sie können den Termin auch ändern. Oder einen Termin absagen. Das ist zu jeder Uhrzeit möglich. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Zum Beispiel zu: Dann müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Sie erreichen uns: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie am Telefon: Sie können auch einen Termin im Internet vereinbaren. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Sie kommen in die Beratungs-Stelle. Sie sagen der Person von der Beratungs-Stelle: Das ist mein Problem. Der Berater oder die Beraterin hilft Ihnen und sagt Ihnen: So können Sie Ihr Problem lösen. Bitte bringen Sie unbedingt das Geld für die Beratung in bar mit. Sie bekommen einen Beleg, dass Sie das Geld bezahlt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen benötigen manchmal einen Muster-Brief. Das ist ein Schreiben. Das Schreiben hilft Ihnen bei Ihrem Problem. Die Verbraucherzentrale hat Muster-Briefe zu 6 Themen Das sind Sie bekommen einen Muster-Brief direkt aus dem Internet. Der Berater oder die Beraterin zeigt Ihnen, wie das geht. Oder Sie füllen den Muster-Brief gemeinsam in der Beratung aus. Das ist die Internetadresse: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe Wofür ist der Muster-Brief? Sie können den Muster-Brief an die Person oder das Unternehmen schicken, mit der Sie das Problem haben. Sie möchten sich über ein Produkt informieren? Oder möchten wissen, welches Produkt gut ist? Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät Sie dazu. Sie bekommen eine Untersuchung. Die Untersuchung ist von der Stiftung Warentest. Die Stiftung untersucht, wie gut Produkte sind. Das kostet nichts extra. Das gehört zur Beratung dazu. Sie entscheiden mit dem Berater oder der Beraterin: Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt Sie außer-gerichtlich vor Unternehmen. Das bedeutet: Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen. Sie wollen noch nicht ins Gericht gehen. Dann kümmert sich die Verbraucherzentrale Brandenburg. Und redet mit dem Unternehmen, mit dem Sie das Problem haben. Dann melden Sie sich wieder bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine Organisation. Sie ist die größte Organisation für Verbraucherschutz in Brandenburg. Die Abkürzung ist: VZB. Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg. Das bedeutet: Sie setzt sich für Ihre Interessen ein. Und unterstützt Ihre Interessen in der Politik und Wirtschaft. Das macht die Verbraucherzentrale Brandenburg unabhängig. Unabhängig bedeutet: Die Verbraucherzentrale Brandenburg arbeitet nicht für eine Firma. Sie arbeitet selbst-bestimmt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät, informiert und bildet zu vielen Themen: Sie haben dadurch einen Nachteil? Die Verbraucherzentrale Brandenburg spricht das Unternehmen an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sagt dem Unternehmen: Sie haben sich nicht an das Recht gehalten. Das Unternehmen muss das Recht einhalten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat viele Beratungsstellen im Land Brandenburg. Auf der Internetseite https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb gibt es eine Übersicht aller Beratungsstellen. Seit 2019 gibt es das Digi-Mobil. Das ist ein Auto von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Digi-Mobil ist im Norden von Brandenburg unterwegs. In dem Auto bekommen Sie eine Beratung. Sie können sich am Computer über ein Video-Gespräch beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg auch an der polnischen Grenze ein Informations-Zentrum. Sie finden die Verbraucherzentrale Brandenburg auch in Frankfurt an der Oder. Sie bekommen zum Beispiel Informationen und Hilfe, wenn Sie schlechte Produkte in Polen gekauft haben. Sie können eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle bekommen. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Wann können Sie anrufen? montags bis freitags zwischen 9 bis 18 Uhr Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen. Oder sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung mit Ihnen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen Informationen im Internet. Einen Termin für eine Beratung können Sie auch im Internet vereinbaren. Sie können den Termin auch ändern. Oder einen Termin absagen. Das ist zu jeder Uhrzeit möglich. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Zum Beispiel zu: Dann müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Sie erreichen uns: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie am Telefon: Sie können auch einen Termin im Internet vereinbaren. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Sie kommen in die Beratungs-Stelle. Sie sagen der Person von der Beratungs-Stelle: Das ist mein Problem. Der Berater oder die Beraterin hilft Ihnen und sagt Ihnen: So können Sie Ihr Problem lösen. Bitte bringen Sie unbedingt das Geld für die Beratung in bar mit. Sie bekommen einen Beleg, dass Sie das Geld bezahlt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen benötigen manchmal einen Muster-Brief. Das ist ein Schreiben. Das Schreiben hilft Ihnen bei Ihrem Problem. Die Verbraucherzentrale hat Muster-Briefe zu 6 Themen Das sind Sie bekommen einen Muster-Brief direkt aus dem Internet. Der Berater oder die Beraterin zeigt Ihnen, wie das geht. Oder Sie füllen den Muster-Brief gemeinsam in der Beratung aus. Das ist die Internetadresse: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe Wofür ist der Muster-Brief? Sie können den Muster-Brief an die Person oder das Unternehmen schicken, mit der Sie das Problem haben. Sie möchten sich über ein Produkt informieren? Oder möchten wissen, welches Produkt gut ist? Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät Sie dazu. Sie bekommen eine Untersuchung. Die Untersuchung ist von der Stiftung Warentest. Die Stiftung untersucht, wie gut Produkte sind. Das kostet nichts extra. Das gehört zur Beratung dazu. Sie entscheiden mit dem Berater oder der Beraterin: Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt Sie außer-gerichtlich vor Unternehmen. Das bedeutet: Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen. Sie wollen noch nicht ins Gericht gehen. Dann kümmert sich die Verbraucherzentrale Brandenburg. Und redet mit dem Unternehmen, mit dem Sie das Problem haben. Dann melden Sie sich wieder bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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