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Ausgleichszulage

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (BENA) Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind sowie die Bewahrung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Ebenso soll eine Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten über die Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt gewährleistet werden. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Zuwendungszweck sind eine wirtschaftliche Stärkung des ländlichen Raumes und der Erhalt der Biodiversität über die Förderung von benachteiligten Gebieten nach Artikel 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 in Verbindung mit dem Förderbereich 9, GAK – Rahmenplan. Als benachteiligte Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Kulisse des Programms Nds. Moorlandschaften

Im Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms ist die Kulisse des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“ enthalten, die Hoch- und Niedermoore mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz beinhaltet sowie sonstige Moore mit Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz und weitere kohlenstoffreiche Böden. Die Kulisse gehört zu den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i .V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5a): Verbund der Fließgewässer außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze

Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Gewässerauen gemäß Kulisse des Aktionsprogramms Nds. Gewässerlandschaften

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gewässerauen gemäß dem Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5a): Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze

Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Kerngebiete der Kulisse für das Programm Nds. Offenlandschaften

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Kerngebiete der Kulisse für das Programm Nds. Offenlandschaften (Kernflächen Offenland aus dem landesweiten Biotopverbund) aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Kulisse des Programms Nds. Stadtlandschaften

Im Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms ist die Kulisse des Aktionsprogrammes „Niedersächsische Stadtlandschaften“ enthalten aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen, die den gesamten besiedelten Bereich umfasst. Eine Fördergrundlage für das Aktionsprogramm besteht bereits seit 2017 im Rahmen des Förderprogramm Landschaftswerte. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Schutzwürdige Bereiche mit landesw. Bedeutung für das Schutzgut Biolog. Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser, Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung (für Ausweisung als NSG bzw. LSG geeignet)

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche mit landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i.V.m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Fairpachten – Biodiversität auf landwirtschaftlichen Pachtflächen fördern

60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland ist Pachtland. Eigentümer* landwirtschaftlicher Flächen können dem massiven Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft entgegenwirken und Naturschutzmaßnahmen in ihren Pachtverträgen vereinbaren. Seit 2018 unterstützt sie hierbei die fachliche Beratung von "Fairpachten" - ein Förderprojekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (BPBV). In persönlichen, individuellen Gesprächen werden passende Naturschutzmaßnahmen identifiziert und entsprechende Vertragsvorlagen zur Verfügung gestellt. Mehr als 1.170 Beratungen hat Fairpachten im Zeitraum von April 2018 bis Februar 2024 durchgeführt und ein Netzwerk von Ehrenamtlichen aufgebaut. Die hohe Beratungsnachfrage zeigt, dass Fairpachten ein Baustein ist, um in der Agrarlandschaft flächendeckend eine Trendwende hin zu mehr Biodiversität zu bewirken. Seit 2024 führt der Bundesverband des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) das Beratungsangebot im Rahmen des Kompetenznetzwerks Agrarnaturschutz fort.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Naturschutzfachlich bedeutsame Kernbereiche mit besonderer Relevanz für die Neuaufstellung des Nds. Waldprogramms

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die naturschutzfachlich bedeutsame Kernbereiche mit besonderer Relevanz für die Neuaufstellung des Nds. Waldprogramms aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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