Biodiversitätsmainstreaming bezeichnet die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in Politiken und Praktiken, die von ihr abhängen und sich auf sie auswirken. Der Beitrag zeigt das breite Spektrum von Anknüpfungspunkten der EU-Biodiversitätsstrategie (EBS) für 2030 für das systematische Biodiversitätsmainstreaming in die Politik der Europäischen Union (EU) auf. Die EBS adressiert über ihre ambitionierten, quantitativen Zielstellungen und vielseitigen Schlüsselmaßnahmen wichtige Wirtschaftssektoren, die die biologische Vielfalt in der EU bislang beeinträchtigen. Für die Umsetzung der EBS setzt die EU-Kommission verschiedenste Politikinstrumente ein, von rein kooperativen bis zu rechtlich verbindlichen Instrumenten, von denen über die Hälfte einen programmatischen Sektorbezug aufweisen. Zudem wird das organisatorische Mainstreaming in der EU-Kommission gestärkt, u. a. durch neue Governanceansätze und Finanzierungsziele der EBS. Das Beispiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zeigt jedoch auch die Herausforderungen des Mainstreamings auf EU-Ebene auf. Über den Mainstreaming- und Umsetzungserfolg der EBS wird ihre normative Signalwirkung als Kommunikationsinstrument gegenüber den EU-Mitgliedstaaten entscheiden.
Die Anlage von Blühstreifen in Agrarlandschaften verfolgt das Ziel, einem voranschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt entgegenzuwirken. Allerdings gibt es noch großen Verbesserungsspielraum. Ausgehend von den Befunden eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens wird dargestellt, wie Blühstreifen optimiert werden können und dadurch die Vielfalt an blütenbesuchenden Insektenarten erhöht werden kann. Die zur Ansaat übliche Verwendung nicht standortangepasster Standardmischungen birgt das Risiko, dass sich viele Pflanzenarten - insbesondere bei ungünstiger Witterung im Frühjahr - nicht etablieren. Zudem werden durch die in Standardmischungen oftmals verwendeten Neophyten und Kulturarten überwiegend ubiquitäre Insektenarten gefördert, während heimische und standortangepasste Segetalarten sowohl ubiquitäre als auch spezialisierte Blütenbesucher aufweisen und damit ein besonders breites Spektrum an Insektenarten fördern. Artenreiche Saatmischungen aus standortangepassten Pflanzenarten (möglichst regiozertifiziert) könnten wesentlich besser als Standardmischungen zum Segetal- und Insektenartenschutz in Agrarlandschaften beitragen.
Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodenbedeckung" transformiert wurden. Bei Landschaftselementen handelt es sich um besondere Landschaftsbestandteile, die aus Sicht der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung haben, ökologisch wertvolle Lebensräume bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht.
Der Datensatz enthält die förderfähigen Feldblöcke und Landschaftselemente (Referenzparzellen) aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodenbedeckung" transformiert wurden. Bei Feldblöcken handelt es sich um zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen mit relativ dauerhaften in der Natur erkennbaren Außengrenzen und einer Mindestgröße von 1.000 m², die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet werden, mit Fruchtarten bestellt sind oder stillgelegt sind. Bei Landschaftselementen handelt es sich um besondere Landschaftsbestandteile, die aus Sicht der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung haben, ökologisch wertvolle Lebensräume bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Die Referenzparzellen werden dreimal jährlich aktualisiert.
Der Datensatz enthält die förderfähigen Feldblöcke und Landschaftselemente (Referenzparzellen) aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodenbedeckung" transformiert wurden. Bei Feldblöcken handelt es sich um zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen mit relativ dauerhaften in der Natur erkennbaren Außengrenzen und einer Mindestgröße von 1.000 m², die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet werden, mit Fruchtarten bestellt sind oder stillgelegt sind. Bei Landschaftselementen handelt es sich um besondere Landschaftsbestandteile, die aus Sicht der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung haben, ökologisch wertvolle Lebensräume bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Die Referenzparzellen werden dreimal jährlich aktualisiert.
Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodenbedeckung" transformiert wurden. Bei Landschaftselementen handelt es sich um besondere Landschaftsbestandteile, die aus Sicht der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung haben, ökologisch wertvolle Lebensräume bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht.
Der Datenbestand enthält Informationen zu Fläche und Anzahl von Naturwaldreservaten in den jeweiligen Bundesländern in Deutschland: Gesamtfläche in ha, anteilige Fläche an der Fläche des Bundeslandes in m² je km², Gesamtanzahl und Anzahl unterschiedlich großer Ausdehnung. Sie stehen für die Jahre 2013, 2016, 2019 und 2022 zur Verfügung. Die Datengrundlage wird kontinuierlich durch die forstlichen Forschungsanstalten der Bundesländer erhoben und vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereitgestellt. Naturwaldreservate dienen dem Schutz und der Erforschung sich selbst überlassener Wälder, der Lehre und der Umweltforschung. Hierzu sind forstliche Eingriffe ausgeschlossen. Die zugrunde liegende Datenbank enthält darüber hinaus Steckbriefe, welche die einzelnen Naturwaldreservate in Deutschland detaillreich mit Informationen wie z.B. Jahr der Ausweisung, Flächengröße, Baumartengemeinschaft, potentielle natürliche Vegetation etc. beschreiben.
Wie wirkt sich die Landwirtschaft auf Boden, Wasser, Luft, das Klima und die biologische Vielfalt aus?“ In der Broschüre „Umwelt und Landwirtschaft“ aus der Reihe „Daten zur Umwelt“ finden Sie in den wichtigsten Zahlen und Fakten Antworten. Grafiken, Karten und Tabellen bilden die Zusammenhänge verständlich ab und sind Diskussionsgrundlage über mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft. Veröffentlicht in Broschüren.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“ UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang.“ Glyphosat hat wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe gravierende Folgen für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Als Totalherbizid vernichtet es ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt. Die Bundesregierung hat sich aus diesen und anderen Gründen im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess, den das Bundesumweltministerium mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam gehen will. Ein Verbot des Mittels u.a. in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es zudem möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen: Durch ein solches Maßnahmenbündel ließe sich der Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das BMU in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet. Parallel dazu wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Demnach müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Als Biodiversitätsflächen werden vom UBA unter anderem Blühflächen und Brachen anerkannt, sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Im Schnitt soll der Anteil dieser Flächen bei 10 Prozent liegen, je nach ökologischer Wertigkeit. Dieser Wert wird von Fachleuten als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere empfohlen. Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. Das EU-Recht schreibt ausdrücklich vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, haben.
Umweltbundesamt stellt kompakte Datensammlung vor Wie wirkt sich die moderne Landwirtschaft auf Boden, Wasser, Luft, das Klima und die biologische Vielfalt aus? Mit der kostenlosen Broschüre „Umwelt und Landwirtschaft“ aus der Reihe „Daten zur Umwelt“ stellt das Umweltbundesamt (UBA) die wichtigsten Zahlen und Fakten für eine fundierte Diskussion über den Umweltschutz in der Landwirtschaft bereit: Was schon erreicht wurde und wo noch Probleme bestehen. Grafiken, Karten und Tabellen bilden die Zusammenhänge verständlich ab. Für UBA-Präsident Jochen Flasbarth ist klar: „Landwirtschaft war und ist eine der wichtigsten Nutzungen unserer Umwelt. Bei der für 2013 anstehenden Agrarreform der Europäischen Union wird es darauf ankommen, die Umweltanforderungen dort zu stärken, wo sie noch nicht ausreichend sind. Das wird auch eine Neuausrichtung der Agrarförderung erfordern, die die Honorierung konkreter zusätzlicher Dienstleistungen der Landwirtschaft für Umwelt und Ökosysteme stärker in den Vordergrund stellen sollte.“ 2009 wurden 52 Prozent der Bodenfläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt, 60 Prozent davon allein für die Futtermittelproduktion. Der Anteil von Grünland nimmt dabei stark ab, was auch auf den zunehmenden Anbau von Energiepflanzen, wie Raps für Agrodiesel und Mais für Biogas, zurückgeht. Grünland aber ist eine wichtige CO 2 -Senke zum Schutz des Klimas und außerdem wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Eine moderne Landwirtschaft ohne Dünger wäre undenkbar. Gelangen aber Nährstoffe im Überschuss auf die Felder, überdüngen und versauern sie Böden und Gewässer. Die Folge sind Algenplagen oder Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, aber auch der Verlust von Lebensräumen für diejenigen Tiere und Pflanzen, die zuviel Dünger nicht vertragen. Trotz eines zwanzigprozentigen Rückgangs zwischen 1991 und 2007 liegt der Stickstoffüberschuss mit 105 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche immer noch weit über dem von der Bundesregierung angestrebten Ziel von 80 Kilogramm pro Hektar. Hier müssen wirksame Maßnahmen zu einer effizienteren Nutzung von Stickstoff vor allem aus der Viehhaltung ergriffen werden. Eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Form der Landwirtschaft ist der Ökolandbau. 5,6 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche wurden 2009 ökologisch bewirtschaftet. Damit liegt die Zielvorgabe der Bundesregierung, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch zu bewirtschaften, noch in weiter Ferne. Dabei ist ein Markt für Bioprodukte vorhanden: Die Binnennachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln übersteigt die einheimische Produktion. Eine attraktive Umstellungsförderung sollte dazu beitragen, dass die Nachfrage möglichst weitgehend aus eigener Produktion befriedigt werden kann.
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