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Auf einen Blick: Landwirtschaft und ihre Umweltfolgen

Umweltbundesamt stellt kompakte Datensammlung vor Wie wirkt sich die moderne Landwirtschaft auf Boden, Wasser, Luft, das Klima und die biologische Vielfalt aus? Mit der kostenlosen Broschüre „Umwelt und Landwirtschaft“ aus der Reihe „Daten zur Umwelt“ stellt das Umweltbundesamt (UBA) die wichtigsten Zahlen und Fakten für eine fundierte Diskussion über den Umweltschutz in der Landwirtschaft bereit: Was schon erreicht wurde und wo noch Probleme bestehen. Grafiken, Karten und Tabellen bilden die Zusammenhänge verständlich ab. Für UBA-Präsident Jochen Flasbarth ist klar: „Landwirtschaft war und ist eine der wichtigsten Nutzungen unserer Umwelt. Bei der für 2013 anstehenden Agrarreform der Europäischen Union wird es darauf ankommen, die Umweltanforderungen dort zu stärken, wo sie noch nicht ausreichend sind. Das wird auch eine Neuausrichtung der Agrarförderung erfordern, die die Honorierung konkreter zusätzlicher Dienstleistungen der Landwirtschaft für Umwelt und Ökosysteme stärker in den Vordergrund stellen sollte.“ 2009 wurden 52 Prozent der Bodenfläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt, 60 Prozent davon allein für die Futtermittelproduktion. Der Anteil von Grünland nimmt dabei stark ab, was auch auf den zunehmenden Anbau von Energiepflanzen, wie Raps für Agrodiesel und Mais für Biogas, zurückgeht. Grünland aber ist eine wichtige CO 2 -Senke zum Schutz des Klimas und außerdem wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Eine moderne Landwirtschaft ohne Dünger wäre undenkbar. Gelangen aber Nährstoffe im Überschuss auf die Felder, überdüngen und versauern sie Böden und Gewässer. Die Folge sind Algenplagen oder Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, aber auch der Verlust von Lebensräumen für diejenigen Tiere und Pflanzen, die zuviel Dünger nicht vertragen. Trotz eines zwanzigprozentigen Rückgangs zwischen 1991 und 2007 liegt der Stickstoffüberschuss mit 105 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche immer noch weit über dem von der Bundesregierung angestrebten Ziel von 80 Kilogramm pro Hektar. Hier müssen wirksame Maßnahmen zu einer effizienteren Nutzung von Stickstoff vor allem aus der Viehhaltung ergriffen werden. Eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Form der Landwirtschaft ist der Ökolandbau. 5,6 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche wurden 2009 ökologisch bewirtschaftet. Damit liegt die Zielvorgabe der Bundesregierung, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch zu bewirtschaften, noch in weiter Ferne. Dabei ist ein Markt für Bioprodukte vorhanden: Die Binnennachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln übersteigt die einheimische Produktion. Eine attraktive Umstellungsförderung sollte dazu beitragen, dass die Nachfrage möglichst weitgehend aus eigener Produktion befriedigt werden kann.

Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr

Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom ⁠ UBA ⁠ identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠, weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.

Umweltschädliche Subventionen liegen bei über 52 Milliarden Euro

Kein systematischer Abbau in Deutschland erkennbar Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) beliefen sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf über 52 Milliarden Euro im Jahr 2010. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Es ist keine nachhaltige Politik, wenn umweltschädliche Produktions- und Konsumweisen erst mit Milliarden subventioniert werden und dann weitere Milliarden aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen, um Schäden an Umwelt und Gesundheit wieder halbwegs zu kompensieren. Unser Rat kann nur sein, umwelt-schädliche Subventionen systematisch abzubauen.“ Dies würde nicht nur Umwelt und Gesundheit entlasten, sondern auch neue Finanzierungsspielräume schaffen – etwa für den Klimaschutz, die Bildung, die Sanierung von Straßen oder den Ausbau des öffentlichen Bus- und Schienenverkehrs. Mit 24,2 Milliarden Euro entfällt ein Großteil der umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf den Verkehrssektor, dicht gefolgt von der Energiebereitstellung und -nutzung mit weiteren 21,6 Milliarden Euro. Das Bau- und Wohnungswesen schlägt mit 5,9 Milliarden Euro zu Buche, in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei konnte über eine halbe Milliarde Euro an umweltschädlichen Subventionen quantifiziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei besonders schwierig ist – der wahre Umfang der umweltschädlichen Subventionen ist dort tatsächlich deutlich höher. Die neue ⁠ UBA ⁠-Studie analysiert, welche Subventionen den ⁠ Klimawandel ⁠ fördern, die Wasser-, Boden- und Luftqualität beinträchtigen, zu Gesundheitsschäden führen oder die Flächeninanspruchnahme und den Rohstoffverbrauch erhöhen. Außerdem enthält die Studie konkrete Reformvorschläge, etwa für die Entfernungspauschale. Maria Krautzberger: „Die Entfernungspauschale fördert die Zersiedelung der Landschaft und das Verkehrswachstum. Dies belastet unsere Gesundheit durch Luftschadstoffe und Lärm. Eine Abschaffung der Entfernungspauschale muss allerdings sozial verträglich erfolgen.“ Das UBA schlägt daher vor, Fahrten zur Arbeit nur noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen. Dadurch könnten Personen, die ansonsten unzumutbar belastet würden, ihre Fahrtkosten zur Arbeit weiter steuerlich absetzen. Das Geld, das der Staat durch eine solche Reform spart, könnte er für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verwenden. Auch eine Senkung der Einkommensteuer wäre denkbar. Große Potentiale für einen Subventionsabbau gibt es auch bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Da die Ermäßigungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen, sollten die Begünstigungen reduziert und auf energieintensive Unternehmen beschränkt werden, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Die Subventionspolitik der vergangenen Jahre zeigt insgesamt eine uneinheitliche Entwicklung: Einige umweltschädliche Subventionen laufen in den nächsten Jahren aus oder wurden abgebaut, etwa die Eigenheimzulage oder die Steinkohleförderung. Zugleich wurden jedoch bestehende umweltschädliche Subventionen ausgeweitet oder neue umweltschädliche Subventionen eingeführt. Ein Beispiel ist die Steuervergütung für Agrardiesel, die dazu führt, dass Landwirte kaum Anreize haben, sparsam zu fahren oder sparsame Landmaschinen zu beschaffen. Ein weiteres Beispiel ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen, die ebenfalls die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum ⁠ Klimaschutz ⁠ verringert. Um den Abbau umweltschädlicher Subventionen systematisch in die Wege zu leiten, empfiehlt das UBA ein umweltbezogenes Subventionscontrolling: „Wir brauchen einen ‚Umweltcheck‘ für Subventionen, der alle Subventionen auf negative Umweltwirkungen untersucht und sie regelmäßig einer Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterzieht. Er wäre auch ein wichtiger Baustein für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen“, so Maria Krautzberger. Die Studie berücksichtigt im Wesentlichen die Subventionen auf Bundesebene, während Subventionen auf Landesebene nur in Einzelfällen erfasst werden. Außerdem sind viele umweltschädliche Subventionen nicht genau quantifizierbar. „Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland liegen in Wirklichkeit noch deutlich höher als die 52 Milliarden Euro in unserer Studie. Dies unterstreicht zusätzlich den Handlungsbedarf“, sagte Krautzberger.

Ökologische Finanzreform in der Landwirtschaft

Das Projekt "Ökologische Finanzreform in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. In dieser Studie werden einerseits die direkten und indirekten Subventionen unter Umweltaspekten auf den Prüfstand gestellt und andererseits die Möglichkeiten von Umweltabgaben auf kritische Betriebsmittel in Betracht gezogen. - Gefragt wird nach den Möglichkeiten für eine stärkere Integration von ökologischen Aspekten in die Steuer- und Finanzpolitik zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Ausgangspunkt für die Autoren ist, dass an vielen Fehlentwicklungen nicht die einzelnen Bauern schuld sind, sondern ein falsches Subventionssystem, das umweltgefährdendes Wirtschaften finanziell attraktiv macht. Angesichts der fortdauernden Umweltprobleme in der Landwirtschaft wird ein konsequenter Abbau umweltschädlicher Subventionen sowie die Einführung ökonomischer Anreizinstrumente empfohlen. - Die Umsetzung der EU-Agrarreform wird als ein Schritt in die richtige Richtung bewertet, dennoch müsse noch viel getan werden, um umweltschädigende Produktionsweisen unrentabel zu machen. So dürfe den landwirtschaftlichen Betrieben keine Steuervergünstigung für fossile Energieträger wie Agrardiesel mehr gewährt werden. Stattdessen sollten energiesparende und ressourcenschonende Betriebe sowie die Einführung von Biokraftstoffen gezielt gefördert werden. - Für die Beurteilung von Umweltabgaben in der Landwirtschaft wurden die in anderen EU Mitgliedstaaten vorliegenden Erfahrungen ausgewertet. Unter der Berücksichtigung der EU-rechtlichen Zulässigkeit, sowie der ökonomischen und ökologischen Folgen wird abschliessend ein umsetzungsorientiertes Abgabekonzept skizziert. Die Studie belegt die Eignung ökonomischer Instrumente zur Reduzierung des Pestizid- und Düngemittelverbrauch. Vor diesem Hintergrund wird eine zeitlich gestaffelte Einführung von Abgaben auf Pestizide und Düngemittelüberschüsse vorgeschlagen. Die Einnahmen sollten durch eine gezielte Rückführung in den Agrarsektor möglichst aufkommensneutral sein, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und die ökologische Wirkung zu verstärken. Die Kombination aus Abgaben und Anreizmechanismen stellt nach Einschätzung der Autoren ein ideales Instrument dar, um die Umweltbelastungen der Landwirtschaft flächendeckend zu reduzieren.

Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr

Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom ⁠ UBA ⁠ identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠, weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, ⁠ Klima ⁠ und die ⁠ Biodiversität ⁠ zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B.  fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und ⁠ Erosion⁠ vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠ teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.

Wernicke begrüßt Erleichterungen beim Agrardiesel

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/09 Magdeburg, den 25. Mai 2009 Wernicke begrüßt Erleichterungen beim Agrardiesel Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat heute in Magdeburg die Absicht der großen Koalition in Berlin begrüßt, die Landwirte beim Agrardiesel zu entlasten. Wernicke sagte: ¿Die deutschen Landwirte müssen sich derzeit auf einem hart umkämpften Markt behaupten. Wenn dann noch Wettbewerbsnachteile durch eine hohe Dieselbesteuerung hinzu kommen, verlieren sie vollends den Boden unter den Füßen. Deshalb war es gut und höchste Zeit, hier den Vorwärtsgang einzulegen und den Selbstbehalt und die Deckelung wenigstens für zwei Jahre zu kippen. Ich freue mich, dass die Koalitionäre die erst in der vergangenen Woche erneuerte Forderung der Agrarministerkonferenz aufgegriffen hat.¿ Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. Die Entlastung gilt seit diesem Zeitpunkt für nur noch maximal 10.000 l je Betrieb. Wernicke warnte angesichts der heutigen Bauern-Proteste in Berlin vor überzogenen Erwartungen an die Politik. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel werde jede mögliche Art der Förderung ausgeschöpft, etwa bei den EU-Programmen. Wernicke weiter: ¿Die Politik macht, was sie kann. Was sie nicht kann, ist Einfluss auf den Markt zu nehmen.¿ Die EU setze auf einen liberalisierten Markt. Dazu gehöre auch die Abschaffung der Milchquote ab 2015. Es könne hier keinen deutschen Alleingang geben, so Wernicke: ¿Dabei würden die Milchbauern in Deutschland unter dem Strich nur verlieren. Der Handel ist nicht an Grenzen gebunden, um sich Milch in die Regale zu holen.¿ Die Milchwirtschaft befinde sich jetzt in der Situation, in der sich andere agrarische Bereiche schon längst befänden. ¿Die Schweinehalter haben gelernt, mit dem fast sprichwörtlich gewordenen Schweinezyklus zu leben. Auf Dauer kommen auch die Milchbauern nicht um das Auf und Ab an den Märkten herum. Sie haben es mit selbst mit in der Hand, hier Instrumente zu schaffen, die ein schnelles Reagieren auf Marktschwankungen erlaubt.¿ Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „In Sachsen-Anhalt fließen die EU-Direktzahlungen noch in diesem Jahr“

Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur: Trotz des schwierigen Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können EU-Direktzahlungen an die Betriebe im Land noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden. „Anders als in einigen anderen Bundesländern können die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Dezember 2023 mit Zahlungen von insgesamt rund 258 Millionen Euro auf ihren Konten rechnen“, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze. In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage in vielen Betrieben infolge des Ukraine-Krieges und der aktuellen Herausforderungen durch die Energiekrise sei es besonders wichtig, die Agrarbetriebe bestmöglich zu unterstützen, so Minister Sven Schulze. „Die Direktzahlungen werden noch in diesem Jahr auf den Konten der Landwirtinnen und Landwirte verbucht sein. Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung Steuervergünstigungen für Agrardiesel und der Kfz-Steuerbefreiung durch die Bundesregierung freue ich mich ganz besonders, unseren Landwirten weiterhin Planungssicherheit bieten zu können. Wir halten unser Wort“, so Minister Schulze weiter. „Mein besonderer Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die durch ihren hohen persönlichen Einsatz die pünktlichen Auszahlungen unter den neuen Rahmenbedingungen für die Direktzahlungen ermöglicht haben." Diese Zahlungen werden über die Bundeskasse an etwa 4.000 landwirtschaftliche Betriebe überwiesen, wobei etwa 43 Millionen Euro den sogenannten Ökoregelungen zugeordnet sind. Erstmalig erfolgt auch die Auszahlung einer gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro. Für Landwirte in benachteiligten Gebieten ist eine Ausgleichszulage vorgesehen, die in diesem Jahr circa 5,5 Millionen Euro beträgt. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der aktuellen Energiekrise von großer Bedeutung. Hintergrund: Direktzahlungen als Kernelement der EU-Agrarförderung Direktzahlungen sind ein entscheidendes Element der EU-Agrarförderung und dienen der Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Diese Zahlungen sollen die Auswirkungen der Agrarpreisschwankungen abfedern. Ab 2023 gibt es in Deutschland ein neues Umsetzungsmodell für Direktzahlungen, das eine Kombination aus garantierten Stützungszahlungen und freiwilligen Maßnahmen (Ökoregelungen) sowie eine gekoppelte Einkommensstützung für Tiere vorsieht. Die Direktzahlungen umfassen: Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (7 freiwillige Ökoregelungen)

Agrar-Staatssekretär: Kürzungen im Landwirtschaftsbereich sind wettbewerbsverzerrend

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 147/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 147/04 Magdeburg, den 9. September 2004 Agrar-Staatssekretär: Kürzungen im Landwirtschaftsbereich sind wettbewerbsverzerrend Die Kürzungspläne der Bundesregierung für 2005 im Agrarbereich sind von Sachsen-Anhalts Landwirtschafts-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens scharf kritisiert worden. "Damit riskiert der Bund, dass die deutsche Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb weiter abgehängt wird", sagte Aeikens am Donnerstag auf der Klausurtagung des Landesbauernverbandes in Alterode im Mansfelder Land. Der Staatssekretär kündigte an, Sachsen-Anhalt werde "alle Hebel in Bewegung setzen, um soziale Schieflagen und letztlich ein Kaputtsparen der Landwirtschaft zu verhindern". Laut Haushaltsaufstellung will der Bund im Agrarbereich im kommenden Jahr mehr als 550 Millionen Euro einsparen. Hauptposten sind die landwirtschaftliche Kranken- und Unfallversicherung mit rund 132 Millionen Euro sowie änderungen bei der Agrardieselbesteuerung, wodurch der Bund mehr als 280 Millionen Euro einsparen will. Des weiteren soll die Förderung für nachwachsende Rohstoffe mehr als halbiert werden. Damit blieben für 2005 nur noch 20 Millionen Euro. Aeikens nannte die Pläne ungerecht und kontraproduktiv. Er sagte: "Kaum zeichnet sich nach zwei mit Hochwasser und Dürre schweren Jahren für die Landwirtschaft in 2004 eine erfolgreiche Ernte ab, kommt die Bundesregierung und schwingt den Rotstift. Sie nimmt den Landwirten die Luft. Im Europavergleich geraten die deutschen Landwirte ungeachtet ihrer vorzüglichen Leistungsfähigkeit unverschuldet ins Hintertreffen." Allein die änderung bei der Agrardieselbesteuerung ¿ der Bund will die Erstattungssätze reduzieren und generell nur noch bis zu einem Verbrauch von 10.000 Liter bezuschussen ¿ würde nach den Worten von Aeikens für die Landwirte in Sachsen-Anhalt Einkommensverluste von 18 Millionen bringen. "Das können wir nicht hinnehmen", so der Staatssekretär. Er forderte die Bundesregierung zur Rücknahme der Pläne auf. Statt dessen sollte Berlin auf eine Harmonisierung der Steuersätze auf EU-Ebene setzen. Schon jetzt sei Deutschland mit einer Steuer von 25,56 Cent je Liter Agrardiesel europäischer Spitzenreiter. In Frankreich seien es hingegen gerade einmal 5,66 Cent. Selbst die Niederlanden besteuern mit 19,7 Cent zwar hoch, aber immer noch geringer als Deutschland. In einer solchen Situation dürfe Deutschland nicht auf 39,9 Cent je Liter erhöhen. Die von Berlin angepeilte Kürzung der Bundeszuschüsse für die landwirtschaftliche Sozialversicherung hat nach Hochrechnungen des Deutschen Bauernverbandes Beitragserhöhungen für aktiv wirtschaftende Landwirte von bis zu 30 Prozent zur Folge. Aeikens betonte: "Allen ist klar, dass gerade im ländlichen Raum schon jetzt mehr Empfänger als Einzahler in das Sozialsystem leben. Aufgrund dieser kritischen Situation wären Beitragskürzungen des Bundes unsozial und unsolidarisch." Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Agrarministerkonferenz (AMK) in Magdeburg Landwirtschaftsminister fordern Steuersenkung für Agrardiesel

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 039/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 039/09 Magdeburg, den 27. März 2009 Agrarministerkonferenz (AMK) in Magdeburg Landwirtschaftsminister fordern Steuersenkung für Agrardiesel Magdeburg. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und insbesondere die schwierige Situation der Milchbauern waren beherrschende Themen der diesjährigen Frühjahrstagung der Agrarministerinnen und -minister von Bund und Länder in Magdeburg. Die Vorsitzende der Konferenz, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke, und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner stellten am Freitag zum Abschluss der dreitägigen Konferenz die wichtigsten Ergebnisse der Öffentlichkeit vor. Wernicke sagte: ¿Die niedrigen Milchpreise drücken viele Bauern mit den Rücken an die Wand. Den Betrieben fehlt es in der Konsequenz an liquiden Mitteln. Hier müssen Hilfen ansetzen.¿ Die Länderagrarminister forderten den Bund nachdrücklich auf, durch eine Steuerminderung auf Agrardiesel den Wettbewerbsnachteil für deutsche Landwirte aufzuheben. ¿Die 2005 eingeführte Obergrenze für niedriger besteuerten Diesel von 10.000 Litern und der Selbstbehalt von 350 Euro benachteiligt im  harten europäischen  Wettbewerb die deutsche Landwirtschaft. Das können wir so nicht stehen lassen¿, sagte Wernicke. Auch der Vorschlag des Bundes, den Selbstbehalt durch die Länder erstatten zu lassen, werde abgelehnt. Da stünden der Verwaltungsaufwand, Wettbewerbsverzerrungen und beihilferechtliche Bedenken gegen. Hinsichtlich des im März von der EU beschlossenen EU-Konjunkturprogramms drängen die Agrarminister auf zügige Umsetzung. Sie begrüßten, dass die Mittel - für Deutschland knapp 90 Millionen Euro für zwei Jahre ¿ auch für Milchbegleitmaßnahmen genutzt werden können. Bundesministerin Aigner sagte: ¿Mir ist wichtig, dass wir angesichts der momentanen Situation das Programm schnell in Anspruch nehmen können. Der Bund wird sich beim EU-Parlament mit Nachdruck für eine rasche Entscheidung einsetzen, damit die Mittel möglichst ohne Zeitverzögerung schon in diesem Jahr abfließen können.¿  Angesichts der Probleme in der Milchviehhaltung zeige sich, so Ministerin Aigner weiter, dass die Förderung des Absatzes von Agrarprodukten in  Deutschland und über die Grenze der Bundesrepublik hinaus ein wichtiges Thema bleibt. Die Länder stärkten Bundesagrarministerin Aigner den Rücken in den Verhandlungen über den künftigen EU-Haushalt. Die höheren Standards im Umwelt- und Tierschutzbereich machten auch nach 2013 direkte Einkommenszahlungen erforderlich. Aigner sagte, dies sei eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. Die Neuabgrenzung der Gebietskulisse für benachteiligte Gebiete solle nicht vor den Beschlüssen der GAP nach 2013 aufgegriffen werden. Es bestand Einigkeit in der Ministerrunde, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Absatzfonds als Chance zu nutzen, mit der Neuordnung des Agrarmarketings die Zusammenarbeit von Bund und Ländern neu aufeinander abzustimmen. Es sei nun aber an der Wirtschaft, Vorschläge für eine CMA-Nachfolge auf den Tisch zu legen. Die Länderminister begrüßten die Absicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums, seine Exportaktivitäten weiterführen zu wollen. Es sei sinnvoll, die Aktivitäten auszuweiten und die Anzahl der Agrarattachèes in den Deutschen Botschaften deutlich zu erhöhen. Die schwer unter Druck geratene Biodieselproduktion in Deutschland soll nach dem Willen der Agrarminister steuerlich entlastet werden. Sie fordern von der Bundesregierung die Aussetzung der Energiesteuersätze für Biodiesel und Pflanzenöl in Reinform. AMK-Vorsitzende Wernicke: ¿Mit der Umstellung auf Besteuerung und Quotierung ist den Biodiesel-Herstellern die Beine weggeschlagen worden. Die Branche braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen, um überleben zu können.¿ Die Ministerinnen und Minister waren sich einig, dass die Forschung für die Zukunftssicherung der Agrar- und Ernährungsbranche eine große Rolle spielt. Die Ministerinnen Aigner und Wernicke starteten im Anschluss an die Konferenz  die Internetplattform FISA (Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung). Wernicke sagte, FISA ermögliche eine schnelle und flexible Koordinierung der Forschungstätigkeit der Länder und des Bundes. Für Sachsen-Anhalt als agrarisch geprägtes Bundesland mit einer langen Forschungstradition ist FISA eine hervorragende Möglichkeit,  sich in die bundesweite Forschungslandschaft einzubringen. Derzeit sind rund 4000 Forschungsprojekte erfasst. Ein weiteres Thema war das EU-Schulobstprogramm, von dem Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren profitieren sollen. Die EU stellt Deutschland ab dem Schuljahr 2009/2010 je Schuljahr rund 12,5 Millionen Euro Geld zur Verfügung; die Kofinanzierung soll nach Vorstellung der Länder durch den Bund erfolgen. Die AMK hat nun die Einberufung einer nationalen Steuerungsgruppe beschlossen, die eine Strategie zur Umsetzung des Programms erarbeiten soll. Ziel müsse eine einfache, unbürokratische Umsetzung sein. Die Beschlüsse können im Internet auf den Seiten der AMK nachgelesen werden: www.agrarministerkonferenz.de. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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