Fachtagung Bodenindikatoren Am 17./18. April 2024 veranstaltete das Umweltbundesamt in Dessau die Fachtagung Bodenindikatoren im Kontext zur Klimaanpassung und zum Bodenschutz. Hier finden Sie die Ergebnisse und Vorträge zum Nachlesen. Fachtagung Bodenindikatoren im Kontext zur Klimaanpassung und zum Bodenschutz am 17./18. April 2024 im Umweltbundesamt Dessau Mit der Veranstaltung bot das UBA ein Podium für die Information und die Diskussion zum Stand und zur Weiterentwicklung bodenbezogener Indikatoren. Die aus Bundes- und Landesbehörden, Forschungseinrichtungen, Universitäten, Gremien und Verbänden sowie aus Ingenieurbüros stammenden über 100 Teilnehmenden nutzten die zwei Veranstaltungstage für den intensiven fachlichen Austausch in Form von Fachvorträgen, Workshops und Diskussionsrunden. Im Mittelpunkt standen folgende Schwerpunkte und die Beantwortung folgender Fragestellungen: Erfahrungen aus der Entwicklung bodenbezogener Indikatoren und deren Überführung in die Praxis (Beispiele) Wie lassen sich bestehende Lücken bei der Indikatorentwicklung schließen und vorhandene Indikatoren mit weiteren Daten untersetzen? Welche Möglichkeiten eröffnen uns dafür neue Technologien? Fokus: Potenziale der Fernerkundung und der KI Vertiefter Austausch und Diskussion zu Möglichkeiten der nationalen Berichterstattung für die Themen Bodenkohlenstoff, Bodenbiodiversität, Bodenversiegelung und Schadstoffgehalte in Böden Hier finden Sie das Ergebnisbericht zur Tagung. Vorträge der Fachtagung: I. Bodenbezogene Indikatoren und Indikatorenideen – Ergebnisse aus einem FuE-Projekt des UBA Definitionen, Begrifflichkeiten und Arbeitsinstrumente Carolin Kaufmann-Boll (ahu GmbH) Übersicht über bodenbezogene Indikatoren – Erreichtes, Lücken und Diskussionsbedarf Konstanze Schönthaler (Bosch & Partner GmbH) II. Erfahrungen aus der Entwicklung von Indikatoren und deren Überführung in die Praxis (Beispiele) Der LAWA-Abstimmungsprozess zur Entwicklung eines gemeinsamen Indikatorensets in Bund und Ländern Eckhard Kohlhas (Ministerium für Klimaschutz , Landwirtschaft. Ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern) Vorgehen in der Schweiz zum Monitoring der Ressource Boden Dr. Thomas Drobnik (Bundesamt für Umwelt, Schweiz) III. Wie lassen sich bestehende Lücken bei der Indikatorentwicklung schließen und vorhandene Indikatoren mit weiteren Daten untersetzen? Welche zusätzlichen Möglichkeiten eröffnen uns dafür neue Technologien? Mögliche Indikatoren zur Beurteilung von Wasserverfügbarkeit und Trockenstress in Wäldern Dr. Paul Schmidt-Walter (Deutscher Wetterdienst) Potenziale der Fernerkundung zur Lösung bodenkundlicher Aufgaben – Nutzung und Vernetzung Dr. Elke Fries (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) Wie kann KI dabei helfen, Datenlücken bei der Entwicklung bodenbezogener Indikatoren zu schließen? Viola Rädle (Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data, UBA) PARALELLE SESSIONS AM 2. TAG (9.00-10.30 Uhr) IV. Session 1: Ansätze für Indikatoren zur Biodiversität auf nationaler Ebene Indikatorvorschlag „Regenwurmfauna“ - Ergebnisse aus einem FuE-Projekt des UBA Dr. Andreas Toschki, Johanna Oellers (gaiac) & Dr. Christian Ristok, Kristin Paschke (iDiv) Erfahrungsberichte: Monitoring des Bodenmikrobioms - Erfahrungen aus dem MonViA Projekt Prof. Dr. Christoph Tebbe (Thünen Institut für Biodiversität) Bodenbiodiversitätsmonitoring im Boden an BZE und Level II Standorten Dr. Erik Grüneberg (Thünen Institut für Waldökosysteme) V. Session 2: Ansätze für Indikatoren zum Bodenkohlenstoff auf nationaler Ebene Indikatorvorschlag „Standorttypischer Humusgehalt“ - Ergebnisse aus einem FuE-Projekt des UBA Dr. Michael Kastler (ahu GmbH), Dr. Markus Steffens (FiBL) & Dr. Martin Wiesmeier (LfL Bayern) Indikatoren zur Bewertung von Humusgehalten für die Bodengesundheit Prof. Dr. Axel Don (Thünen Institut für Agrarklimaschutz) PARALLELE WORKSHOPS AM 2. TAG (11.00-12.30 Uhr) VI. Workshop 1: Überlegungen für einen Versiegelungsindikator Indikator „Bodenversiegelungsgrad“ auf Basis von Copernicus-Daten Impulsvortrag Kirstin Marx & Laurin Faust (UBA FG II 2.7) Integration der Fernerkundungsdaten in die Arbeit des Statistischen Bundesamtes am Beispiel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Impulsvortrag Jonathan Reith (Statistisches Bundesamt) VII. Workshop 2: Überlegungen zur Berichterstattung über Schadstoffgehalte in Böden anhand von Indikatoren Vorstellung vorliegender Ideen und Konzepte des UBA Impulsvortrag Pia Kotschik (UBA FG IV 1.3) & Jörg Frauenstein (UBA, FG II 2.6) Link zum Programm
Berlin verfügt über breit gefächerte Datengrundlagen für die Bereiche Umwelt, Gesundheit, Soziales und Stadt(-entwicklung). In der Regel erfolgt für die einzelnen Bereiche, oft vorgegeben durch gesetzliche Verpflichtungen, eine themenspezifische Beobachtung und Veröffentlichung. Die Berichterstattung zu den Themenfeldern erfolgt damit weitgehend unabhängig voneinander, ohne Verschneidungen. Die Zusammenführung unterschiedlicher Datensätze aufgrund der differierenden methodischen Vorgehensweisen, abweichenden Erhebungszyklen sowie sich unterscheidender Detaillierungsgrade stellt methodisch eine große Herausforderung dar. Der Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz soll gegenüber den fachlichen Einzelbetrachtungen einen übergreifenden Blick auf die Gesamtsituation geben, indem er vorhandene sektorale Daten auswertet und diese Daten auf kleinräumiger Ebene aggregiert. Diese kleinräumige Ebene wird durch die sogenannten Planungsräume (PLR) gebildet, sie stellen mit 542 Gebieten die differenzierteste Stufe im dreistufigen System der Lebensweltlich orientierten Räume (LOR) in Berlin dar (Stand 01.01.2021, vgl. Abb. 1 und SenStadtWohn 2020). Die Planungsräume dienen vor allem gesamtstädtischen Monitorings, etwa zur Entwicklung des Wohnungsmarkts, zur Umweltgerechtigkeit und zur sozialen Stadtentwicklung. Berlinweit ergibt sich ein Einwohnerdurchschnitt von rund 6.970 Einwohnerinnen und Einwohner pro PLR (Einwohnerstand vom 31.12.2018). Neben dieser raumbezogenen Grundlage: Lebensweltlich orientierte Räume, Raumhierarchie Planungsräume (PLR), Stand 01.01.2021 wurden für die 5 betrachteten Kernindikatoren folgende Datengrundlagen herangezogen: Kernindikator Lärmbelastung : Strategische Lärmkarten 2017, einschließlich Neuberechnung der durch die Schließung des Flughafens Tegel zum 04.05.2021 zu berücksichtigenden Lärmminderungen, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Kernindikator Luftbelastung : Stationsdaten NO 2 2019 und Modellierungsdaten PM 2,5 2018, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Kernindikator Thermische Belastung : Klimamodell Berlin 2015 (Umweltatlas), Karte Bewertungsindex Physiologisch Äquivalente Temperatur (PET) und Karte Lufttemperatur, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Kernindikator Grünversorgung : „Versorgungsanalyse für die städtische Versorgung mit Grünflächen (VAG)“ 2020, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Kernindikator Soziale Benachteiligung : Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2021 (MSS), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berliner Umweltgerechtigkeitskarte: ergänzende Informationen zur einfachen Wohnlage : Mietspiegel 2021, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Bevölkerungsdichte zum 31.12.2021, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Für die abschließende Darstellung überlagert eine Ebene „weitgehend unbewohnte Fläche“ den PLR-Raumbezug, so dass die Karten sich auf die bewohnten Siedlungsgebiete konzentrieren. „Als „weitgehend unbewohnte Flächen” sind zusammengefasst: Außenbereichsnutzungen (Wald, Wasser, Landwirtschaft), großflächige Grünanlagen sowie bauliche Nutzungen, die nicht dem Wohnen dienen (Gewerbe und Industrie, Verkehrsanlagen, Technische Infrastruktur)“ (SenSW 2019, S. 78). Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Abgrenzung der “weitgehend unbewohnten Flächen” um eine generalisierte Darstellung handelt, die keinen exakt bestimmten Grenzen folgt.
Arbeitsgruppe Produktionsintegrierte Kompensation (PiK) © Christian Sponagel Am 20.01.2021 hat die Arbeitsgruppe Produktionsintegrierte Kompensation (PiK) des Forschungsvorhabens RAMONA zu einem digitalen Workshop eingeladen. Vor mehr als 25 Expertinnen und Experten aus der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung, maßgeblichen Ministerien, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung in Baden-Württemberg sowie Kulturlandstiftungen aus verschiedenen anderen Bundesländern wurden die in RAMONA entwickelten Produkte und Forschungsansätze zu PiK vorgestellt und diskutiert. Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Enno Bahrs von der Universität Hohenheim und Prof. Dr. Frank Lohrberg als Leiter des Projekts RAMONA von der RWTH Aachen begann der Workshop mit einer Arbeitssession zur allgemeinen Bedeutung der Landwirtschaft im Ballungsraum und der Frage, ob landwirtschaftliche Flächen generell noch für die Kompensation von Eingriffen herangezogen werden sollten. Diese Fragen wurden kontrovers diskutiert und es wurde deutlich, dass natürlich auch die Landwirtschaft im Ballungsraum zur Nahrungsmittelversorgung beiträgt und insbesondere auch in diesen Räumen die Produktion qualitativ hochwertiger Produkte eine große Bedeutung hat. Gerade in diesen peri-urbanen Räumen wird aber auch die Multifunktionalität der Landwirtschaft besonders deutlich, da sie zur Pflege der Natur und Landschaft als Erholungsraum für die urbane Bevölkerung beiträgt. Eine Pflege der Kulturlandschaft muss vor allem durch eine naturverträgliche Bewirtschaftung erfolgen, wodurch PiK vor allem auch im Ballungsraum eine klare Berechtigung bekommt. Nach der Vorstellung einer Definition und grundsätzlichen Fragestellungen zu PiK, lag ein besonderer Schwerpunkt auf der rechtlichen Sicherung von Maßnahmen und dem Unterhaltungszeitraum. In Baden-Württemberg müssen auch rotierende PiK-Maßnahmen in Form von Ankergrundstücken in der Regel grundbuchrechtlich gesichert werden. Eine institutionelle Sicherung wie in Bayern ist bisweilen nicht möglich. Es wird aber deutlich, dass eine derartige Form der rechtlichen Sicherung einerseits die Akzeptanz auf Seiten der Landwirtschaft verbessern kann und anderseits auch die Umsetzung und Effektivität von PiK-Maßnahmen unterstützen kann. Hierbei könnten z.B. befristete Verträge zwischen Landwirt und Institution eine wichtige Rolle spielen. Denn die Unterhaltung von Maßnahmen über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren kann für einen einzelnen Betrieb oft eine hohe Verantwortung bedeuten, gerade wenn es um für die allgemeine Vorhabenzulassung sensible Artenschutzmaßnahmen geht. Abseits der institutionellen Sicherung wird auch in der Nutzung von Flächen in der öffentlichen Hand ein Potenzial zur rechtlichen Sicherung von PiK-Maßnahmen gesehen. Neben der Erörterung konkreter Umsetzungskriterien für ausgewählte PiK-Maßnahmen wie Blühstreifen und Lichtäcker wurde auch die in RAMONA entwickelte PiK-Suchraumkulisse vorgestellt. Der Ansatz wurde hinsichtlich einer besseren Etablierung von PiK-Maßnahmen in der Region als sehr vielversprechend angesehen. Die wichtige Kommunikation mit der Landwirtschaft vor Ort sowie eine genaue naturschutzfachliche Raumanalyse vor Ort kann diese allerdings nicht ersetzen, aber zumindest eine relevante Diskussionsgrundlage bei der Suche nach naturschutzfachlich und landwirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen darstellen. Eine Kommunikation muss in diesem Zusammenhang auch mit den Naturschutzbehörden mit Bezug auf das planerische Gesamtkonzept stattfinden, d.h. welche Lebensräume und Arten sollen gefördert werden, Biotopverbund, welche Maßnahmen werden im Gebiet bereits durchgeführt und welche PiK-Maßnahme würde dazu passen. Im letzten Abschnitt des Workshops wurde der Fokus noch einmal auf die Einbindung und Rolle der Landwirtschaft im Kompensationsgeschehen gelegt. Dies wurde von den Erfahrungen aus dem BMBF Projekt „stadt PARTHE land“ im Großraum Leipzig hinterlegt. Insofern hat sich gezeigt, dass PiK- Maßnahmen sowohl aus ökologischer als auch aus landwirtschaftlicher Sicht erfolgreich sein können. Dazu bedarf es gegenseitiges Vertrauen, bei dem die Landwirtschaft einen gewissen Mehrwert erkennen möchte, auch in Form einer angemessenen Wirtschaftlichkeit. Wesentlich entscheidend ist auch die fachliche Begleitung der Landwirtschaft und das Monitoring. Bisweilen sind viele Hürden bei der Umsetzung von PiK rechtlicher Natur. Zusammenfassend halten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer PiK-Maßnahmen hinsichtlich des ökologischen Aufwertungspotenzials für sinnvoll und sehen den Bedarf für PiK-Maßnahmen aus gesellschaftlicher Sicht. Alles in allem konnte der Workshop einen guten Überblick über den Status Quo der Produktionsintegrierten Kompensation liefern und potenzielle Chancen und Herausforderungen aufzeigen. Damit wurde auch der besondere Stellenwert von PiK im Rahmen der Weiterarbeit im Projekt RAMONA deutlich. Weitere Informationen und eine ausführliche Dokumentation, sowie die gezeigten Präsentationen finden Sie unter "Veranstaltungen" auf fona-ramona.de .
- Kontrolle und Vollzug: pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet Pflanzengesundheit pflanzenaschutzrechtlicher Regelungen bei Im- und Exporten pflanzlicher Warensendungen Kontrolle und Vollzug der Anbaumaterialverordnung, Monitoring zur Überwachung von Quarantäneschadorganismen - Vollzug des Saatgutverkehrsgesetzes einschließlich seiner Verordnungen - Anerkennung von Saat- und Pflanzengut - Saatgutmonitoring auf gentechnisch veränderte Organismen - Prüfung der regionalen Anbaueignung von landwirtschaftlichen Sorten - Vollzug der Trilateralen Vereinbarung zum Sortenprüfwesen zwischen dem Bund, den Bundesländern und den Züchtern - Erstellung der Sortenempfehlungen
Nutzen für Mensch und Ökosystem, Höhe der Nebenkosten des Projekts insbesondere von Begleitprogramm und Monitoring, Vergleich zu Projekten der Nachbarländer; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Norden – Mit der „Richtlinie SEE“ fördert die Europäische Union seit 2016 die ökologische Verbesserung von Seen im ländlichen Raum, die mindestens 50 Hektar groß oder für die Wasserwirtschaft und den Naturschutz von erheblicher Bedeutung sind. „Wir freuen uns, dass Niedersachsen bis 2020 aus diesem Programm zehn Millionen Euro erhält, die wir nicht nur in die eigentlichen Seen, sondern auch in ihr Einzugsgebiet investieren“, erklärte Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am Freitag im ostfriesischen Norden. Im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichtes des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) ergänzte NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer, dass mittlerweile elf Projekte an neun Seen angelaufen sind: „Allen Seen gemeinsam ist, dass sie in landwirtschaftlich genutzten Regionen liegen und hohen Nährstoffeinträgen ausgesetzt sind“. Trotz dieser Gemeinsamkeiten wird versucht, für die jeweiligen Seen eine den örtlichen Gegebenheiten und Nutzungsansprüchen entsprechende, maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln. Als Bewilligungsbehörde für die europäischen Fördermittel ist das Seenkompetenzzentrum des NLWKN in der Betriebsstelle Sulingen eine Schnittstelle, deren Leiter Hans-Heinrich Schuster während der Veranstaltung einen Überblick über die wichtigsten Projekte gab. Das Beispiel des Bederkesaer Sees verdeutlicht den Aufwand, aber auch die Chancen einer Seensanierung. Seit 2011 trifft sich zweimal im Jahr ein Arbeitskreis aller Beteiligten um über die im Seenentwicklungsplan des NLWKN benannten Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation zu diskutieren. Bederkesaer Sees Für die Beurteilung der im Arbeitskreis erörterten Vorschläge ist die Zusammenarbeit zwischen dem NLWKN und der Hochschule Magdeburg-Stendal hilfreich: Studenten profitieren von praxisnahen Aufgaben, der Arbeitskreis von den mit Enthusiasmus erarbeiteten ingenieurökologischen Ansätzen zur Planung grüner Infrastruktur und der NLWKN erhält Machbarkeitsstudien und Vorplanungen. Neben einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung und einer optimierten Gewässerunterhaltung ist die geplante Umlegung eines nährstoffreichen Zulaufs in den See eine konkrete Maßnahme aus diesem Abstimmungsprozess. Einem ähnlichen Ansatz folgte die Umleitung des Bornbachs am Dümmer , dessen Sanierung mit der Errichtung eines Schilfpolders fortgesetzt wird. Weitere unverzichtbare Maßnahmen an Niedersachsens zweitgrößtem Binnensee sind unter anderem die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, die Umsetzung von Gewässerentwicklungsplänen an der Oberen Hunte, Begleitet werden die Vorhaben von einem umfangreichen Monitoring im Dümmer und seinem Einzugsgebiet. Dümmer „Es werden noch einige Jahre vergehen, bis diese Maßnahmen Wirkung zeigen und der See positiv reagiert. Bis dahin sollen Sofortmaßnahmen wie weitere Entschlammungen die touristische Nutzung sicherstellen und cyanobakteriellen Massenentwicklungen entgegenwirken“, betonte Schuster. Cyanobakterien in Folge einer Nährstoffüberversorgung sorgten auch am Zwischenahner Meer häufiger für Badeverbote. Eine genaue Analyse der Belastungsquellen und Eintragspfade dient nunmehr als Grundlage für mögliche Gegenmaßnahmen, die in der „Machbarkeitsstudie Sanierung des Zwischenahner Meeres“ der Ammerländer Wasseracht aufgelistet sind und deren Umsetzung zu einer stetigen Verringerung der Nährstofffracht in den See führen wird. Zwischenahner Meer Am Steinhuder Meer stammt rund ein Drittel der Phosphoreinträge aus Regenwassereinleitungen aus Steinhude und Großenheidorn. Um diese Einträge zu reduzieren, wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Regenwasserbehandlung über die Richtlinie SEE gefördert. Steinhuder Meer Ähnliche Herausforderungen wie im Flachland zeigen sich laut Schuster auch im Mittelgebirge: „Das Einzugsgebiet des Seeburger Sees ist landwirtschaftlich geprägt, was vor allem über Erosionsprozesse zu hohen Einträgen von Sand und Nährstoffen in den See führt. In seinem Zufluss entsteht aktuell ein Sedimentrückhalt, der die Einträge künftig reduzieren wird“. Der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2019 vorgesehen. Seeburger Sees
1 Fortschreibung des Konzeptes zum Umgang mit Schadstoffen im Grund- wasser und Oberflächenwasser in Sachsen-Anhalt aus diffusen und Punktquellen (2015 – 2021) und Mandat der Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ 1. Veranlassung und Zielstellung Das „Schadstoffkonzept des Landes Sachsen-Anhalt 2010 – 2012 (verlängert bis 2014)“ hat in Verbindung mit einem entsprechenden Mandat eine Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ beauftragt, die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maß- nahmenvorschlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper vorzunehmen. Das Mandat endet am 31.12.2014. Dieses Konzept dient der Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und der Erteilung des Mandates für die Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ für den Zeitraum 2015 - 2021. 2. Ausgangssituation Schadstoffkonzept 2010 - 2014 Mit Sachstandsbericht vom 30.6.2014 zieht der federführend in der Ad- hoc- AG „Schadstof- fe“ tätige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) das Fazit, dass die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maßnahmenvor- schlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper für den zweiten Bewirtschaftungsplan gemäß Mandat abgeschlossen ist. Damit hat die Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ in Vorbereitung des zweiten Bewirtschaftungsplans die Schadstoffquellen weitgehend identifiziert, bewertet und wo möglich konkrete Maßnah- men vorgeschlagen (Schlüsselstollen, Spittelwasser, Ökologische Großprojekte Bitterfeld Wolfen, Buna/Leuna, Handlungsempfehlungen des Sedimentmanagementkonzeptes der FGG Elbe). Die Zustandsbewertung zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan hat ergeben, dass auch nach dem ersten Bewirtschaftungszeitraum in den Gewässern Sachsen-Anhalts Umweltqua- litätsnormen der Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässer- Verordnung1 und der Anlage 2 der Grundwasser- Verordnung2 überschritten werden. Aus diesem Grund waren Maßnahmen vorzusehen. Die in Tabelle eins aufgeführten Maßnahmen der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ sind dazu in den aktualisierten Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe eingeflossen. 1 Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV) vom 20. Juli 2011 setzt, "Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG,84/491/EWG, 86/280/EWG und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG“ um, die am 16.12.2008 verabschiedet wurde um (EU-RL 2008/105/EG). 2 Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 9.11.2010 setzt bundeseinheitlich die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Tochterrichtli- nie nach Artikel 17 der EG-WRRL) um. 2 Wasser- körper Grund- wasser- körper Anzahl der Wasserkörper mit Über- schreitung der UQN 2Belastungs- schwerpunktMaßnahmenvorschlag für den zwei- ten Bewirtschaftungsplan Punktquellen (Altlasten Bitterfeld und Buna/ Leuna)4Diffuse Quellen: Pflanzen- schutzmittel Diffuse Quellen: Arsen Geogene Hintergrund- belastungMaßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Monitoring und Ursachenermittlung 1 Oberflä- chenwas- serkörper 7 4Diffuse Quellen: Pflanzenschutzmittel 11Altlasten/ Altbergbau 12Schadstoffeinträge von oberhalb durch andere Bundeslän- der (Metalle und Organozinn) Ubiquitäre Belastun- gen: PAK Ubiquitäre Belastun- gen: Organozinn Ubiquitäre Belastun- gen: Quecksilber Belastungsquelle unklar 30 16 335 29 4 Sedimentbelastung Monitoring und Fortschreibung der me- thodischen Herangehensweise für die Ableitung der Hintergrundwerte im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Maßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die LAF; Vorschlag für die Begründung weniger strenger Umweltziele liegt für zwei Wasserkörper vor (Spittelwasser, Schlüsselstollen) Für weitere OWK soll im zweiten Be- wirtschaftungszeitraum die Ableitung von Maßnahmen/ die Begründung von Umweltzielen erfolgen Abstimmung möglicher Maßnahmen bzw. weniger strenger Umweltziele mit TH und SN während des zweiten Be- wirtschaftungszeitraums Keine Maßnahmen geplant Keine Maßnahmen geplant Konzept zum Umgang mit Quecksilber der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser Monitoring und ggf. Ursachenforschung bzw. Ursacheneingrenzung im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Feinsedimentmanagement Muldestausee (Konzept) Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Staustufen Saale (Konzept) ein- schließlich Vorhäfen - Seitenstrukturen Saale - Unterlauf Bode - Seitenstrukturen Elbe uh. km 300 - Buhnenfelder Elbe uh. Km 350 - Urbane Flächen 3 Tabelle 1: Maßnahmen der Ad- hoc- AG Schadstoffe 3. Ableitung weiterer Arbeitsschritte 2015 - 2021 Zur Verminderung der Belastung der Sedimente von Oberflächengewässern hat die Fluss- gebietsgemeinschaft Elbe ein nationales Sedimentmanagementkonzept aufgestellt, dass in das Sedimentmanagementkonzept der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe eingeflossen ist. Es enthält Handlungsempfehlungen, die im zweiten Bewirtschaftungszeit- raum umgesetzt werden sollen oder deren Umsetzung vorzubereiten ist. Daraus leitet sich auch für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf ab, der eine Fortschreibung des Schadstoffkon- zeptes begründet. Folgearbeiten für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum betreffen die in Tabelle eins aufgeführten Positionen (insbesondere weitere Arbeitsschritte nach erfolgtem Monitoring, Ursachenermittlung oder Konzepterstellung). Die Planungen dazu sollen weiter unter dem Dach der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ gebündelt werden. Neben dem in der Tabelle aufgeführten weiteren Handlungsbedarf, gibt es weitere wichtige Gründe für die Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes: 3 -Mit der geänderten UQN- Richtlinie3, die bis 2015 in deutsches Recht umzusetzen ist und deren Umweltqualitätsnormen ab 2018 Geltung entfalten, werden geänderte Umweltqualitätsnormen und neue Umweltqualitätsnormen für verschiedene Stoffe festgelegt. Zur weiteren Nutzung der Ergebnisse des Schadstoffkonzeptes sind für Stoffe mit geänderten Umweltqualitätsnormen die bisher vorliegenden Ergebnisse entsprechend aufzuarbeiten. Für „neue“ Stoffe sind die Bearbeitungsschritte 1 – 4 des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und in Abhängigkeit von den Ergebnissen ggf. weitere Bearbeitungsschritte durchzuführen. -Handlungsbedarf geht auf die insgesamt besondere Belastungssituation in Sachsen- Anhalt zurück, die zu einem großen Teil aus Altlasten und Altbergbau resultiert. Es ist einzuschätzen, dass auch nach dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum Defizite bei den altlasten- und bergbaurelevanten Parametern bestehen. Diese Einschätzung be- ruht auch auf dem Umstand, dass Maßnahmen gegen Altlasten und bergbaurelevan- te Belastungen zum Teil sogenannte Ewigkeitsaufgaben sind, deren Wirkung sehr langfristig einsetzt. Gleichwohl müssen machbare Maßnahmen umgesetzt werden. -Für verschiedene ubiquitäre Schadstoffe sind zu den in der Tabelle aufgeführten De- fiziten Maßnahmen zu definieren oder die Bewirtschaftungsziele abzusenken. Dazu soll zunächst deutschlandweit das Vorgehen auf Ebene der Länderarbeitsgemein- schaft Wasser abgestimmt (Inanspruchnahme weniger strenger Bewirtschaftungszie- le) und für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungszeitraums umgesetzt werden. -Begleitende Aufgaben sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Gewässer- entwicklungskonzepten und der Umsetzung wasserbaulicher Projekte in Gebieten mit Sedimentbelastungen erforderlich. Die UQN-Richtlinie ist geändert durch die RICHTLINIE 2013/39/EU DES EUROPÄISCHEN PARLA- MENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik.
Geehrte Leserinnen und Leser, diese Ausgabe des KomPass-Newsletters beschäftigt sich im Themenschwerpunkt mit der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel. Inhaltlich liefern wir Ihnen wie gewohnt umfangreiche und aktuelle Mitteilungen aus den Bereichen Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung an Klimaänderungen. In der Regel werden Originaltexte im – ggf. übersetzten und gekürzten – Wortlaut abgedruckt. Das Umweltbundesamt möchte mit diesem Dienst das Wissen zu Klimafolgen und Anpassung in Deutschland verbreiten. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt. 1_ KomPass - In eigener Sache 1.01_ „Grundwasser zwischen Nutzung und Klimawandel“ – Dokumentation zum Stakeholderdialog zur Klimaanpassung veröffentlicht 2_ Thema: Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel 3_ Anpassungspolitik - Neues aus Bund und Ländern 3.01_ Der Bund hält Wort: Mehr als 300 Millionen Euro für das Nationale Hochwasserschutzprogramm 3.02_ Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg – Verbändeanhörung abgeschlossen 3.03_ Klimaanpassungsstrategie Wald NRW vorgestellt 3.04_ Projekt „Regionales Klimahandeln” präsentiert Policy Paper 4_ Aus Forschung und Praxis REGIONAL 4.01_ Pilotbetriebe zeigen Anpassungsstrategien der Landwirtschaft an den Klimawandel am Bodensee 4.02_ ThüringenForst: Waldwegenetz dem Klimawandel anpassen NATIONAL 4.03_ BMBF fördert Bürgerdialoge zur zukunftsfähigen Stadtentwicklung 4.04_ Klimawandel und Gesundheit 4.05_ Schifffahrt und Wasserstraßen bleiben auch unter Klimaveränderungen zuverlässige Verkehrsträger GLOBAL 4.06_ G7-Konferenz: Deutschland will Klimaversicherungen für Entwicklungsländer fördern 4.07_ ETH Zürich: Klimawandel führt nicht zu Winterextremen 4.08_ Winter 2014/2015 – global wärmster Winter 5_ Veröffentlichungen DEUTSCHSPRACHIGE 5.01_ Sammelband: Regionale Klimaanpassung im Küstenraum 5.02_ BBSR-Broschüre: Klimaangepasstes Bauen bei Gebäuden 5.03_ Thünen Report: „Klimaresilienz durch Agrobiodiversität?“ 5.04_ UBA-Reihe „Umwelt und Gesundheit“: Evaluation von Informationssystemen zu Klimawandel und Gesundheit ENGLISCHSPRACHIGE 5.05_ National Climate Change Adaptation – Emerging Practices in Monitoring and Evaluation 5.06_ Abstract-Book der European Climate Change Adaption Conference (ECCA) 5.07_ EEA: Overview of Climate Change Adaptation Platforms in Europe 5.08_ Helmholz-Zentrum Geesthacht: Internationaler Wissensbericht zum Klimawandel an der Ostsee 5.09_ Nature Climate Change: Anthropogenen Beitrag zu Starkregen und Hitzeextremen 6_ Veranstaltungen/Termine Hier geht es zum KomPass-Newsletter.
Die Europäische Umwelt-Agentur (EUA) legte im Jahr 2012 mehrere umfassende Berichte zu den Ergebnissen des europäischen Monitorings gemäß EG-WRRL vor. Diese Berichte basieren auf Auswertungen der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der offiziellen Berichterstattung zur EG-WRRL an die EU übermittelten Daten (WISE-WFD Datenbank) sowie zusätzlichen Daten aus den Mitgliedstaaten, welche die MS der EUA freiwillig in jährlichem Turnus zur Verfügung stellen. Derzeit erreichen nach Auswertungen der EUA mehr als die Hälfte der europäischen Oberflächenwasserkörper den "guten ökologischen Zustand" bzw. das "gute ökologische Potenzial" nicht. Die europäischen Fließgewässer und Übergangsgewässer weisen einen in Mittel deutlich schlechteren ökologischen Zustand auf und sind deutlich stärkeren Belastungen ausgesetzt als Seen und Küstengewässer. Als Hauptbelastungsgruppen der europäischen Fließgewässer haben die Mitgliedstaaten diffuse Nährstoffeinträge und hydromorphologische Belastungen identifiziert. Beim Grundwasser erreichen derzeit etwa 25 % der Wasserkörper (bezogen auf die Fläche) nicht den guten chemischen Zustand, wobei in den meisten Fällen zu hohe Nitrat-Konzentrationen verantwortlich sind. Die bisherigen Ergebnisse des Monitorings zeigen, dass trotz der deutlichen Verbesserung der Gewässerqualität in den vergangenen 20 Jahren weitere Anstrengungen und Maßnahmen, z. B. zur Verringerung der Nährstoffausträge aus der Landwirtschaft und zur Förderung natürlicher Gewässerstrukturen, in den kommenden Jahren erforderlich sind, um die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL zu erreichen. Quelle: http://www.dwa.de
Vegetationskundliche Erfassung der Landschaftspflege- und Vertragsnaturschutzflächen des Biosphärenreservates "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" Gegenstand der Untersuchung: 100 Grünlandflächen, davon - 58 Flächen mit Pflegeförderung nach der Landschaftspflegerichtlinie - 27 Flächen im Vertragsnaturschutzprogramm Umweltgerechte Landwirtschaft (UL) - 15 Flächen im Vertragsnaturschutzprogramm Naturschutz und Kulturlandschaft NaK) Ziel der Untersuchung: Langjähriges Monitoring von Wiesenflächen mit naturschutzgerechter Bewirtschaftung innerhalb des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft mit dem Ziel der Effizienzkontrolle und Optimierung der Pflege. Feldarbeiten: Jeweils vegetationskundliche Erfassung der Gesamtfläche (Artenlisten) im Zuge zwei- bis dreimaligen Begehens; zudem Erfassung von repräsentativen Detailflächen (je Untersuchungsfläche 1 bis 4 Stück mit Vegetationsaufnahme) in den Abmessungen von 5 m x 5 m; Unterflurvermarkung der Detailflächen. Inhalt der Untersuchung/Gliederung (Auswertung der vegetationskundlichen Erfassung): - Erstellung eines Deckblattes mit den Stammdaten jeder Fläche: - Nummerierung und Benennung der Fläche - Bewirtschafter - Gemarkung und Flurstücksnummer - Flächengröße - Förderprogramm - Pflegevorgaben - Zeitpunkt der vegetationskundlichen Erfassung - Arten der Roten Listen - Koordinaten der Detailflächen - Darstellung der erfassten Daten und der Untersuchungsergebnisse in Tabellen und Diagrammen: - Tabellarische der Artenlisten/Vegetationsaufnahmen in Form der: - wissenschaftlichen Artnamen - deutschen Artnamen - der Deckungsgrade in den Detailflächen - des Rote-Liste-Status in Sachsen und BRD - der geobotanischen Zeigerwerte und der - pflanzensoziologischen Zuordnung der Arten - Darstellung der Zeigerwertspektren (geobotanische Zeigerwerte nach Ellenberg) und der durchschnittlichen Zeigerwerte in Tabelle und im Diagramm - Gegenüberstellung der geobotanischen Durchschnittswerte aller Untersuchungsflächen der einzelnen Untersuchungsfläche in Tabelle und Diagramm. - Tabellarische Aufschlüsselung der pflanzensoziologischen Daten. - Interpretation der Untersuchungsergebnisse und Schlussfolgerungen - Interpretation der durchschnittlichen ökologischen Zeigerwerte und der Zeigerwertspektren für Feuchte, Bodenreaktion und Stickstoffgehalt - Interpretation der pflanzensoziologischen Aufschlüsselung - Charakterisierung und Beschreibung der Untersuchungsfläche - Klassifizierung und Bewertung der Vegetationsausbildung - ggf. Vergleich mit früheren vegetationskundlichen Erfassungen - Benennung von Zielarten und Zielgesellschaften - Bewertung der bisherigen Pflegemaßnahmen in Hinblick auf ihre Eignung zum Erreichen des Pflegezieles/Vorschläge für optimale Pflege und ggf. für Pflegekompromisse - Kartenanlagen: Übersichtslageplan M 1:10.000, Detaillageplan ca. 1: 2.500, Flurkartenabgrenzung - Fotodokumentation (Diapositive und Fotoabzüge bzw. Kopien).
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Förderprogramm | 71 |
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Boden | 64 |
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