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Landschaftsprogramm / Freiraumverbund Hamburg

Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

Landschaftsprogramm / Freiraumverbund Hamburg

Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

Landwirtschaft_AEP - AEP 2001 Agrarräume

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung des Saarlandes dar.:Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP) "Agrarräume"

Ecosystems more sensitive to nitrogen pollution than previously assumed - Study

Press release from the Coordination Centre for Effects at the German Environment Agency Ecosystems such as forests, heaths and surface waters are more sensitive to atmospheric nitrogen pollution than previously thought, according to a report under the Geneva Air Convention of the United Nations Economic Commission for Europe (CCE). The report ( Review and revision of empirical critical loads of nitrogen for Europe ) provides revised and updated empirical threshold values (critical loads) for harmful nitrogen inputs to natural ecosystems. It is based on an analysis of new scientific data from the past 10 years by a team of 45 leading European nitrogen and ecosystem experts. In 40% of the ecosystem types reviewed, critical loads of nutrient nitrogen had to be adjusted downwards (more sensitive), in considerably less ecosystem types the value was adjusted upwards. Excess reactive nitrogen inputs disturb the nitrogen balance of ecosystems and endanger plant communities, soils, and biodiversity. Due to anthropogenic emissions, the current global biogeochemical flows of reactive nitrogen have been shifted far beyond the proposed planetary boundary, which is set to avoid the risk of generating irreversible changes to ecosystems and their biodiversity due to nitrogen pollution. The revised nitrogen threshold values emphasize even more the need to reduce the amount of reactive nitrogen entering the environment. Nitrogen is primarily emitted from agriculture, i.e. from livestock manure and fertilized fields (primarily as ammonia), but also from combustion processes in vehicles and industry (as nitrogen oxides). ⁠ Mitigation ⁠ is most urgently needed where sensitive ecosystems are located within or around agricultural regions with intensive farming of livestock or close to high-traffic motorways or heavy industry. In the Netherlands, the country with the highest livestock density in Europe, the government recently announced plans to compensate farmers for reducing their number of livestock in order to lower nitrogen pollution, in response to a court decision. This may serve as an example for other countries with high livestock densities, such as parts of Belgium and Germany, which also need to increase their efforts to reduce nitrogen pollution to protect sensitive ecosystems. Further information: The report was published on 24 October 2022 by the Coordination Centre for Effects, which operates under the Geneva Air Convention and is hosted by the German Environment Agency. About the CCE: The CCE is an organizational entity under the CLRTAP, the Convention on Long-range Transboundary Air Pollutionof the United Nations Economic Commission for Europe (⁠ UNECE ⁠). The CLRTAP was signed in 1979 and came into force in 1983. It was the first international legally binding instrument to deal with problems of air pollution at a broader scale. The goal of the convention is to control air pollution and its effects and to develop an extensive programme for the monitoring and evaluation of the long-range transport of air pollutants.

Aufbau flächenrepräsentativer Probenahmen von Umweltproben zur Schadstoffanalytik am Beispiel der Regenwürmer in landwirtschaftlich genutzten Räumen

Paulus, Martin; Altmeyer, Monika; Klein, Roland; Hildebrandt, Armin; Ostapczuk, Peter; Oxynos, Konstantin Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 6 (1994), 6, 375-383 Ein sinnvoller Einsatz von Akkumulationsindikatoren erfordert zur Qualitätssicherung neben den vorhandenen Laborstandards ein anspruchsvolles Probenahmeverfahren, um repräsentative und reproduzierbate Aussagen über einen Untersuchungsraum treffen zu können. Am Beispiel der Regenwürmer wird exemplarisch ein Probenahmeverfahren für landwirtschaftliche Räume entwickelt und vorgeführt. Erste Ergebnisse der in den Wurm- und Kotproben gemessenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe , der chlorierten Kohlenwasserstoffe und der Elemente werden dargestellt. Die Schadstoffgehalte der vergleichbaren Wurmproben belegen, daß es die repräsentative Probenahmestelle in einem Untersuchungsgebiet nicht gibt. Die Heterogenität des Untersuchungsraumes kann nur durch eine geschichtete Zufallsstichprobe mit einer ausreichenden Anzahl von Einzelproben erfaßt werden. doi: 10.1007/BF02937725

AEP 2001, Agrarräume Saarland

Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP) "Agrarräume" Die Grundeinheit der räumlichen Auswertung stellt die Gemarkung dar. Um zum einen dem Datenschutz Rechnung zu tragen und um andererseits sinnvolle Bewertungseinheiten zu bilden, wurden die Gemarkungen nach ihren naturräumlichen und agrarstrukturellen Merkmalen zu “Agrarräumen” zusammengefasst, die im wesentlichen Räume mit homogenen Nutzungsbedingungen und agrarstrukturellen Entwicklungen darstellen.

Essen: Aussteller präsentieren über 100 regionale Produkte für die Grüne Woche in Berlin

Roggen-Whisky aus Olpe, neue Apfelsorten vom Niederrhein oder Knochenschinken aus Rhede – über 100 regionale Produkte aus Landwirtschaft und Gartenbau präsentierten sich heute Mittag im Landesumweltamt in Essen. „Man konnte Gutes und Nachhaltiges aus NRW heute Mittag schmecken und riechen – es hat Spaß gemacht!“ freute sich Agraringenieur Jürgen Sons, Koordinator des NRW-Länderbeitrages auf der Grünen Woche vom 15.-24. Januar in Berlin. Weitere Bilder der Veranstaltung NRW ist das drittgrößte Agrarland unter den Bundesländern und zugleich das Land mit der größten Ernährungswirtschaft. Klassische Agrarräume wie z. B. der Niederrhein, das Münsterland oder die Soester- und die Kölner Börde stehen dafür Pate. Zunehmend unterstreicht NRW diese Rolle auf der jährlichen Grünen Woche in Berlin. Dazu haben jetzt 18 Aussteller, die zum Teil  wiederum etliche Hersteller und Produzenten vertreten, ihre Koffer für Berlin gepackt: • Agrobusiness Niederrhein e.V. • Biologische Station im Rhein-Sieg Kreis e.V. / Apfelsorten + Obstwiesenpädagogik • BiOlokal e.V. + Lippe-Marketing • Ernährung-NRW e.V. • Genussregion Niederrhein e.V. • GEPA - The Fair Trade Company/Kaffee • Heinz Manten/Azaleen • Henkel-Betriebsgastronomie (in der NRW Gästelounge) • Komm aufs Land, Arbeitsgemeinschaft f. Bauernhof- u. Landurlaub NRW e.V. • LANUV mit Lebensmittelkennzeichnung und Schülerprogramm zur Nachhaltigkeit • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/Gewässerschutz • LEADER NRW • mein-ei.nrw • Privatbrauerei E. Barre GmbH • Regionale 2016 • Staatlicher Mineralbrunnen Bad Meinberger • Verbraucherzentrale NRW • Wald und Holz NRW Mehr zur Grünen Woche: Die Grüne Woche (kurz IGW) ist eine internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus. Sie wurde vor 90 Jahren, 1926 gegründet und findet in Berlin vom 15.-24. Januar 2016 zum 81. Mal statt. Unter dem Motto „Gutes und Nachhaltiges aus NRW“ präsentieren sich 18 Aussteller aus NRW auf über 1.000 m²  in Halle 5.2a. Im Mittelpunkt steht der Genuss hochwertiger regionaler Produkte. Zusammen mit dem 10-tägigen Bühnenprogramm werden Infos, Buntes und Unterhaltsames rund um Regionalentwicklung, Wertschätzung von Lebensmitteln, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und Naturschutz vermittelt. Das Land NRW beteiligt sich wie seit vielen Jahren an der Messe, seit 2014 koordiniert das LANUV die NRW-Präsentation. Dem Konsumtrend folgend, nehmen in den letzten Jahren Themen wie „ländliche Räume“, „Regionalität“, „nachwachsende Rohstoffe“, „Bio“ und „Gesunde Ernährung“ sowie der Gartenbereich immer weiter an Bedeutung zu. So ist die Grüne Woche der Ausgangspunkt für das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) mit über 70 Ressortministern. 400.000 Messebesucher, darunter 80.000 Fachbesucher und 70 Agrarminister aus dem In- und Ausland wurden im letzten Jahr gezählt. http://www.gruenewoche.de/ http://www.lanuv.nrw.de/gruenewoche Downloads Foto: NRW-Aussteller auf der Grünen Woche in Berlin © LANUV/C.Brinkmann © LANUV/C.Brinkmann Foto: Regionale Produkte aus NRW, Bild 1 © LANUV/C.Brinkmann © LANUV/C.Brinkmann Foto: Regionale Produkte aus NRW, Bild 2 © LANUV/C.Brinkmann © LANUV/C.Brinkmann Pressemitteilung

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Märkische Schweiz im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Photovoltaik auf Agrarflächen

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

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