Die Landwirtschaft ist eine Schlüsselbranche im Wirtschaftskreislauf. Sie sichert die Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Menschen und liefert wertvolle Agrarrohstoffe für eine energetische und stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft soll die Lebensgrundlage durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Boden, Luft, Wasser und Natur nachhaltig erhalten und der ethischen Verantwortung beim Umgang mit Tieren gerecht werden. Kaum ein anderes Bundesland wird so stark durch seine Landwirtschaft geprägt wie Sachsen-Anhalt. Ein Großteil der Landesfläche wird durch den Ländlichen Raum und seiner weitläufigen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bestimmt. Für die Landwirtschaft ist der Boden ein unersetzlicher Produktionsfaktor und er spielt für die wirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe eine zentrale Rolle. Doch um diese Flächen konkurrieren mit der Landwirtschaft auch die Forstwirtschaft, der Naturschutz, Siedlung/Verkehr/Industrie und sonstige Infrastruktur. Im Gegensatz zu anderen Produktionsfaktoren ist Boden nicht vermehrbar. Er ist unter Beachtung ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Belange so zu nutzen, dass eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung erreicht wird. Im Durchschnitt bewirtschaftet ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen-Anhalt rund 270 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei Haupterwerbsbetriebe rund 380 ha und Nebenerwerbsbetriebe rund 41 ha bewirtschaften. Die Nutzung des landwirtschaftlichen Bodens ist durch eine Vielzahl von Eigentums- und Nutzungsrechten gekennzeichnet. Wichtige Akteure auf dem Bodenmarkt sind für das Land Sachsen-Anhalt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und für den Bund die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH . Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Altmark, Anhalt, Mitte und Süd) sind Agrarstrukturbehörde und die Landkreise/kreisfreien Städte sind hier Ansprechpartner für die Pachtpreisstatistik und das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Für die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur gelten aktuell die nachfolgenden Gesetze zur Bodenverteilung: Grundstücksverkehrsgesetz Allgemeine Ziele dieses Gesetzes sind die Regelung des Genehmigungsverfahrens zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie die Sicherung der Volksernährung und Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“. In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes und der Genehmigung des Verkaufs land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zuständig. Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Sachsen-Anhalt werden durch dieses Gesetz geregelt. Reichssiedlungsgesetz Das Gesetz bestimmt u.a. die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts und ist mit dem Genehmigungsverfahren nach Grundstückverkehrsgesetz gekoppelt. Landpachtverkehrsgesetz Das Landpachtverkehrsgesetz wird auf Landpachtverträge, die die Nutzung von Grundstücken zum Gegenstand haben, angewendet. Der Verpächter hat den Abschluss eines Landpachtvertrages und auch vereinbarte Änderungen der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt sind das die Landkreise und kreisfreien Städte) anzuzeigen. Auch der Pächter ist dazu berechtigt.
Wassernutzung privater Haushalte Im Schnitt nutzt jede Person in Deutschland täglich 126 Liter Trinkwasser im Haushalt. Für die Herstellung von Lebensmitteln, Bekleidung und anderen Bedarfsgütern wird dagegen so viel Wasser verwendet, dass es 7.200 Litern pro Person und Tag entspricht. Ein Großteil dieses indirekt genutzten Wassers wird für die Bewässerung von Obst, Gemüse, Nüssen, Getreide und Baumwolle benötigt. Direkte und indirekte Wassernutzung Jede Person in Deutschland verwendete im Jahr 2022 im Schnitt täglich 126 Liter Trinkwasser , etwa für Körperpflege, Kochen, Trinken, Wäschewaschen oder auch das Putzen (siehe Abb. „Trinkwasserverwendung im Haushalt 2023“). Darin ist auch die Verwendung von Trinkwasser im Kleingewerbe zum Beispiel in Metzgereien, Bäckereien und Arztpraxen enthalten. Der überwiegende Anteil des im Haushalt genutzten Trinkwassers wird für Reinigung, Körperpflege und Toilettenspülung verwendet. Nur geringe Anteile nutzen wir tatsächlich zum Trinken und für die Zubereitung von Lebensmitteln. Die tägliche Trinkwassernutzung im Haushalt und Kleingewerbe ging von 144 Liter pro Kopf und Tag im Jahr 1991 lange Jahre zurück bis auf täglich 123 Liter pro Kopf im Jahr 2016. 2019 wurden von im Schnitt täglich 128 Liter pro Person verbraucht, 2022 waren es 126 Liter. Der Anstieg im Vergleich zu 2016 begründet sich durch den höheren Wasserbedarf in den jeweils heißen und trockenen Sommermonaten (siehe Abb. „Tägliche Wasserverwendung pro Kopf“). Doch wir nutzen Wasser nicht nur direkt als Trinkwasser. In Lebensmitteln, Kleidungstücken und anderen Produkten ist indirekt Wasser enthalten, das für ihre industrielle Herstellung eingesetzt wurde oder für die Bewässerung während der landwirtschaftlichen Erzeugung. Dieses Wasser wird als virtuelles Wasser bezeichnet. Virtuelles Wasser zeigt an, wie viel Wasser für die Herstellung von Produkten benötigt wurde. Deutschlands Wasserfußabdruck Das virtuelle Wasser ist Teil des „Wasserfußabdrucks“ , der die direkt und indirekt verbrauchte Wassermenge einer Person, eines Unternehmens oder Landes angibt. Das Besondere des Konzepts ist, dass die Wassermenge, die in den Herstellungsregionen für die Produktion eingesetzt, verdunstet oder verschmutzt wird, mit dem Konsum dieser Waren im In- und Ausland in Verbindung gebracht wird. Der Wasserfußabdruck macht deutlich, dass sich unser Konsum auf die Wasserressourcen weltweit auswirkt. Der durch Konsum verursachte, kurz konsuminduzierte Wasserfußabdruck eines Landes, wird auf folgende Weise berechnet; in den Klammern werden die Werte des Jahres 2021 für Deutschland in Milliarden Kubikmetern (Mrd. m³) ausgewiesen: Nutzung heimischer Wasservorkommen – Export virtuellen Wassers (= 30,66 Mrd. m³) + Import virtuellen Wassers (188,34 Mrd. m³) = konsuminduzierter Wasserfußabdruck (219 Mrd. m³) Bei einem Wasserfußabdruck von 219 Milliarden Kubikmetern hinterlässt jede Person in Deutschland durch ihren Konsum einen Wasserfußabdruck von rund 2.628 Kubikmetern jährlich – das sind 7,2 Kubikmeter oder 7.200 Liter täglich. 86 % des Wassers, das man für die Herstellung der in Deutschland konsumierten Waren benötigt, wird im Ausland verbraucht. Für Kleidung sind es sogar nahezu 100 %. Grünes, blaues und graues Wasser Beim Wasserfußabdruck wird zwischen „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser unterschieden. Als „grün“ gilt natürlich vorkommendes Boden- und Regenwasser, welches Pflanzen aufnehmen und verdunsten. Als „blau“ wird Wasser bezeichnet, das aus Grund- und Oberflächengewässern entnommen wird, um Produkte wie Textilien herzustellen oder Felder und Plantagen zu bewässern. Vor allem Agrarprodukte haben einen großen Anteil am blauen Wasserfußabdruck von Deutschland (siehe Abb. „Sektoren mit den höchsten Beiträgen blauen Wassers zum Wasserfußabdruck von Deutschland“). Der graue Wasserfußabdruck veranschaulicht die Verunreinigung von Süßwasser durch die Herstellung eines Produkts. Er ist definiert als die Menge an Süßwasser, die erforderlich ist, um Gewässerverunreinigungen so weit zu verdünnen, dass die Wasserqualität die gesetzlichen oder vereinbarten Anforderungen einhält. Bei den nach Deutschland eingeführten Agrarrohstoffen und Baumwollerzeugnissen sind die Anteile an grünem, blauem und grauem Wasser auch bei gleichen Produkten je nach Herkunft unterschiedlich hoch: Für ein Kilogramm Kartoffeln aus Deutschland werden 119 Liter Wasser benötigt. Davon ist mit 84 Litern der größte Teil grünes Wasser. Für die gleiche Menge an Kartoffeln aus Israel werden 203 Liter eingesetzt. Davon sind 103 Liter blaues und 56 Liter graues Wasser. Für Kartoffeln aus Ägypten werden 418 Liter benötigt. Mit 278 Litern blauem und 118 Litern grauem Wasser steckt damit im Vergleich zu israelischen Kartoffeln sogar noch das Zweieinhalbfache blauen und grauen Wassers in ihnen. Daher ist der Kauf dieser Kartoffeln am problematischsten. Obwohl in Usbekistan für den Anbau der Baumwolle mit 13.160 Litern pro Kilogramm weniger Wasser benötigt wird als in Afrika, wo man für dieselbe Menge Baumwolle 22.583 Liter pro Kilogramm einsetzt, ist der Anbau in einem regenreichen afrikanischen Land wie Mosambik weniger problematisch: Mit 22.411 Litern an grünem Wasser und 172 Litern an grauem Wasser sind die Auswirkungen für den Anbau von einem Kilogramm Baumwolle weniger gravierend als in Usbekistan mit nur 203 Litern grünem Wasser. Dort werden 12.943 Liter des verwendeten Wassers als problematisch eingeschätzt, weil mit 11.126 Litern der Großteil des Bewässerungswassers dazu beiträgt, dass die geringen Wasserressourcen des Landes durch den Baumwollanbau bedroht sind. Außerdem verursacht ein Anteil von 1.817 Litern grauem Wasser am Wasserfußabdruck von einem Kilogramm Baumwolle aus Usbekistan eine beträchtliche Verschmutzung. Bei der Entnahme von blauem Wasser zur Bewässerung von Plantagen kann es zu ökologischen Schäden und lokalen Nutzungskonflikten kommen. Ein bekanntes Beispiel ist der Aralsee: Der einst viertgrößte Binnensee der Erde war im Jahr 1960 mit einer Fläche von 67.500 Quadratkilometern nur etwas kleiner als Bayern. Heute bedeckt er aufgrund gigantischer Wasserentnahmen für den Anbau von Baumwolle und Weizen nur noch etwa 10 % seiner ehemaligen Fläche. Bis 2014 verlor er 95 % seines Wasservolumens bei einem gleichzeitigen Anstieg des Salzgehalts um das Tausendfache. Auch in weiteren Gebieten auf der ganzen Welt trägt der Konsum in Deutschland dazu bei, dass deren Belastbarkeit überschritten wird (siehe Karte „Hotspots des Blauwasserverbrauchs mit Überschreitung der Belastbarkeitsgrenzen durch Konsum in Deutschland“).
UBA-Position: Nahrungsmittel haben Vorrang vor Energieproduktion Die Nutzungskonkurrenzen um Landflächen verschärfen sich. Ein entscheidender Auslöser dafür ist die steigende Nachfrage nach Biomasse für Nahrungsmittel, Energie oder Baustoffe. Gleichzeitig ist die globale Landnutzung von gravierenden ökologischen und sozialen Problemen gekennzeichnet. Hunger und Ernährungsunsicherheit sind ein ungelöstes Problem, die Bodendegradation schreitet voran, Wasserressourcen werden knapper. Das Umweltbundesamt ist darum der Ansicht, dass die energetische Nutzung von Anbaubiomasse, inklusive Rohholz, nicht weiter ausgebaut werden sollte. „Die Landnutzung ist global noch weit davon entfernt, nachhaltig zu sein. Böden werden übernutzt, Natur wird zerstört und gleichzeitig hungern 1 Milliarde Menschen. Diese Missstände müssen dringend beseitigt werden“, erklärt Jochen Flasbarth bei der Vorstellung des Positionspapieres „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes sollte die Energieversorgung in Deutschland auf längere Sicht weitgehend auf Anbaubiomasse verzichten. Dies gilt sowohl für die Strom- und Wärmeversorgung als auch für den Verkehrsbereich. Insbesondere für den Verkehr sollten andere Wege verfolgt werden. So kann die Effizienz herkömmlicher Antriebe verbessert und die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe aus Strom von Wind- und Photovoltaikanlagen stärker voran getrieben werden. Jochen Flasbarth: „Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, die bereits eingeführte Quote für Biosprit aus Anbaubiomasse einzufrieren. Mittelfristig sollte die Quote auf ein Niveau gebracht werden, das ausschließlich durch unkritische Rohstoffe erreicht werden kann.“ Generell empfiehlt das Umweltbundesamt schrittweise auf Anbaubiomasse der üblichen Energiepflanzen wie Mais, Raps oder Palmöl zu verzichten. Förderungswürdig sind stattdessen Technologien und Konzepte, die Alt- und Reststoffe wie Lebensmittel- oder Holzabfälle zuerst stofflich und erst im Anschluss daran energetisch nutzen. Entscheidend für die Einschätzung des Umweltbundesamtes ist die weltweit nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für die landwirtschaftliche Produktion. Diese müsse in erster Linie für die Ernährung genutzt werden. „Selbst wenn die Produktivität in der Landwirtschaft steigt und nur ökologisch vertretbar gewirtschaftet wird, brauchen wir die global verfügbare Fläche mittelfristig zur Ernährung von mehr als 9 Milliarden Menschen. Für den Anbau von Biomasse zur energetischen Nutzung steht daher nur in geringem Umfang Land zur Verfügung.“ Sollten Ackerflächen nicht für Nahrungsmittel benötig werden, kann es sinnvoll sein für bestimmte Zwecke Energiepflanzen anzubauen, zum Beispiel weil derzeit noch keine alternativen Lösungen absehbar sind. Ob Flächen für andere Zwecke als den Nahrungsmittelanbau genutzt werden können, hängt auch davon ab, wie fleischreich die Ernährung ist. Nimmt der Fleischkonsums weiter zu, vergrößert sich auch der Flächenbedarf für Futtermittel. Eine pflanzlichere Ernährungsweise in den Industrie- und Schwellenländern lieferte darum einen entscheidenden Beitrag, um die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern. Um dieses Ziel wirklich erreichen zu können, ist es notwendig, die Bodendegradation zu stoppen, die Nahrungsmittelverschwendung zu reduzieren sowie Landgrabbing und Spekulation mit Agrarrohstoffen zu regulieren. Generell und insbesondere dort, wo Biomasse für Energie oder Kraftstoff hergestellt wird, ist es notwendig ökologische und soziale Mindeststandards einzuhalten. Dafür ist eine funktionierende Zertifizierung erforderlich, die auf Basis anspruchsvoller Kriterien, die umweltverträgliche Produktion nachweist.
Umweltbundesamt legt langfristige Strategie für den nachhaltigen Einsatz von Biomasse vor Das UBA-Forschungsprojekt Bio-global zeigt eine langfristige Strategie auf, mit der die Produktion und energetische Nutzung von Biomassen im Sinne der Nachhaltigkeit erfolgen kann. "Bioenergie kann nur dann sinnvoll sein, wenn deutlich weniger Treibhausgase entstehen als bei fossilen Energieträgern und keine Nachteile für die Umwelt auftreten.“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Das Umweltbundesamt fordert ein Umdenken beim Einsatz von Biomassen. Langfristig sollen weltweit alle Biomassen nachhaltig angebaut, verarbeitet und eingesetzt werden. Für dieses Ziel setzt sich das UBA mit weiteren Forschungsarbeiten ein. Ein wesentlicher Baustein in der Langfriststrategie ist die Mehrfachnutzung von Biomassen vor der energetischen Nutzung. Ab dem 1.1.2011 müssen Hersteller von Biokraftstoffen und Biostrom einen verbindlichen Nachweis über die nachhaltige Herstellung des Bioenergieträgers liefern. In der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009 hat die EU für Biokraftstoffe und flüssige Bioenergieträger Nachhaltigkeitskriterien für den Klima - und Biodiversitätsschutz festgelegt. Biomasse wird heute vorwiegend direkt zu Strom, Wärme und Kraftstoff umgewandelt. Biomasse ist aber eine knappe Ressource, daher sollten Nachwachsende Rohstoffe wie zum Beispiel Holz oder Pflanzenöle zunächst stofflich - also zur Herstellung von Produkten - genutzt werden. Anstelle des heute vorherrschenden Anbaus von Biomasse zur direkten Umwandlung in Bioenergie sollte daher künftig die Nutzungskaskade etabliert werden. Das bedeutet: Erst nach einer Mehrfachnutzung werden die Abfall- und Reststoffe für die Energiegewinnung eingesetzt. So sollte zum Beispiel Holz zuerst stofflich in Form von Möbeln oder Bauholz verarbeitet werden, mithin im Sinne der Nutzungskaskade als Ausgangsmaterial für die Holzwerkstoffindustrie Verwendung finden, und erst danach energetisch genutzt werden. Langfristig sollen Nachwachsende Rohstoffe vorrangig auf Flächen angebaut werden, die sich für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion nicht oder nur eingeschränkt eignen. Auf degradierten Flächen kann mit dem Biomasseanbau viel Kohlenstoff gebunden werden. Der Anbau von Energiepflanzen darf nicht negativ auf die Biodiversität wirken und keine indirekten Landnutzungsänderungen auslösen. „Aus Umweltschutzgründen ist es wichtig, dass der Anbau von Energiepflanzen in extensiver Form geschieht und ohne negative Wirkungen auf Böden und den Wasserhaushalt.“ sagt Jochen Flasbarth. Ein weiterer strategischer Ansatz ist es, verbindliche projektbezogene Nachhaltigkeitsstandards für internationale und bilaterale Finanzierungsinstitute zu entwickeln. Speziell geht es um Nachhaltigkeitsanforderungen für Boden, Wasser und Biodiversität und die Einhaltung von Sozialstandards. Solche projektbezogenen Standards sind unberührt von WTO-Regelungen und können auch lokale Umwelt- sowie soziale Fragen umfassen. Langfristig müssen Nachhaltigkeitsanforderungen für alle Biomassen etabliert werden. Das UBA setzt sich dafür mit weiteren Forschungsprojekten ein. Die ersten Ergebnisse und Erfahrungen mit der Bioenergiezertifizierung bieten eine Chance, Nachhaltigkeitsanforderungen für alle Biomassen auf globaler Ebene zu entwickeln und für alle gehandelten Agrarrohstoffe zu verankern. Bislang ist die Global Bioenergy Partnership (GBEP), eine G8-Initiative, die einzige Institution die Nachhaltigkeitsstandards für Bioenergie international abstimmt. Darum ist es nötig, auch in andere bestehende globale Konventionen wie zum Beispiel den clean development mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls zur UN -Klimarahmenkonvention sowie in die Diskussion um REDD (reduced emissions from deforestation and forest degradation) Nachhaltigkeitskriterien für die Biomasse zu verankern. Der Forschungsbericht „Entwicklung von Strategien und Nachhaltigkeitsstandards zur Zertifizierung von Biomasse für den internationalen Handel“ erschien in der Reihe UBA-Texte als Nr. 48/2010 (deutsch) und Nr. 49/2010 (englisch).
Es gilt das gesprochene WortAnrede,die heimische Landwirtschaft ist für unser Bundesland ein wichtiger Wirtschaftszweig. Einen höheren Anteil an der Wertschöpfung als in Sachsen-Anhalt trägt der Agrarsektor nur in Mecklenburg-Vorpommern zur Gesamtwirtschaft bei. Wir haben Regionen, in denen außer Land- und Forstwirtschaft keine nennenswerten wirtschaftlichen Aktivitäten existieren. Deshalb ist es wichtig, wer Landwirtschaft betreibt und wie Landwirtschaft betrieben wird, um Zukunftssicherheit und Akzeptanz unseres Agrarsektors zu gewährleisten.Die europäische Landwirtschaft ist eingebettet in die gemeinsame Agrarpolitik. Für 2014 bis 2020 wurden die Bedingungen der Agrarpolitik seitens der EU neu definiert. Mit dem Münchner Kompromiss vom November 2013 wurde ein allseits akzeptierter Rahmen für die Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland vereinbart. Inzwischen wurden die Entwicklungspläne als Grundlage der Förderung für den ländlichen Raum aufgestellt und bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.Ich freue mich sehr, dass die Entwicklungspläne von Sachsen und Sachsen-Anhalt als erste deutsche Pläne von der EU-Kommission genehmigt wurden. Hier haben unsere Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter gute Arbeit geleistet. Wir können auch ein wenig stolz darauf sein, dass zwei neue Bundesländer als erste ihre Programme genehmigt bekommen haben. Damit sind die Eckpunkte für die Förderung im ländlichen Raum definiert. Wir können frühzeitig die Förderprogramme zum Wohle der Landwirtschaft und der Lebensqualität im ländlichen Raum anbieten.Unsere agrarischen Rohstoffe sind Grundlage für die erfolgreiche Nahrungs- und Futtermittelindustrie in Sachsen-Anhalt. Diese Branche ist, sowohl was die Zahl der Beschäftigten als auch was die Umsatzzahlen angeht, die stärkste Branche im verarbeitenden Gewerbe in Sachsen-Anhalt. Wir haben uns anlässlich der Grünen Woche im Januar wieder davon überzeugen können, wie leistungsfähig, stark und innovativ unsere Nahrungsmittelwirtschaft ist. Solides Wachstum und hohe Innovationskraft zeichnen diese Branche aus. In der Regionalen Innovationsstrategie des Landes liegt zwei von fünf Leitmärkten die Erzeugung von land- und forstwirtschaftlichen Rohstoffen zu Grunde. Ein weiterer Indikator für das Potenzial dieser Branche.Wir haben in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich gute Böden. Nirgendwo ist der Anteil der benachteiligten Gebiete in der Landwirtschaft niedriger als in Sachsen-Anhalt. Wir haben gut ausgebildete Betriebsleiter und wir haben günstige Agrarstrukturen. Bei uns ist der Durchschnittsbetrieb fünfmal größer als im Durchschnitt der alten Bundesländer. Alles in allem haben wir gute Voraussetzungen, um bei uns in Sachsen-Anhalt erfolgreich Landwirtschaft zu betreiben. Das tun unsere Betriebe unabhängig von der Rechtsform. Schauen wir uns die Einkommensstatistiken anhand der Gewinnzahlen an, so liegen unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit vorne. Es gibt aber auch Entwicklungen, die uns Sorge bereiten. Ich habe bereits in meiner Regierungserklärung zum Agrarsektor vor zwei Jahren auf besorgniserregende Entwicklungen auf den Bodenmärkten hingewiesen. Diese Sorgen sind seitdem nicht geringer geworden.Der Boden ist neben dem Menschen der wichtigste Produktionsfaktor der Landwirte. Er ist nicht vermehrbar und die Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung. Er ist ein wertvolles, für unsere Volkswirtschaft essenzielles Gut. Er ist ein Produktionsfaktor, der von der Natur bereitgestellt wird und für die der Nutzer eine besondere Verantwortung übernimmt.Zunehmend werden Diskussionen über die in den letzten Jahren zu verzeichnenden enormen Preisanstiege für Acker- und Grünlandflächen geführt. Seit 2007 sind die Kaufpreise für diesen Boden nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes in Sachsen-Anhalt um mehr als 120 % des Wertes von 2007 gestiegen. Die Preise haben sich also mehr als verdoppelt.Die Ursachen für diesen Preisanstieg sind vielfältig. Eine Ursache ist die tatsächliche und zu erwartende günstige Entwicklung auf den Agrarmärkten. Das macht den Boden auch für außerlandwirtschaftliche Investoren attraktiv, die gerade in Zeiten unsicherer Finanzmärkte eine stabile Geldanlage suchen.Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg der Fälle, in denen Land von Nicht-Landwirten gekauft werden soll. Käufer von landwirtschaftlichen Flächen zur Vermögensanlage sind in der Lage und gewillt, Preise weit oberhalb des Ertragswertes zu zahlen. Damit können sie deutliche Preissteigerungen auslösen.Boden wandert aber nicht nur über den normalen Bodenmarkt zwischen den Eigentümern. Durch den Kauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen oder den Kauf ganzer Unternehmen wird auch der Zugriff auf den Produktionsfaktor Boden bestimmt. Für Unternehmensbeteiligungen und -käufe bieten die Agrarstrukturen in Ostdeutschland attraktive Bedingungen. Die Unternehmen sind größer und werden häufiger als in den alten Bundesländern als juristische Person geführt. Investoren streben in der Regel Mehrheitsbeteiligungen an.Doch was bedeutet dies alles für unsere Landwirtschaft und den Ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Welche Gefahren lassen sich erkennen? Warum müssen wir handeln?Lassen Sie mich zunächst darstellen, worüber wir eigentlich sprechen.Eine börsennotierte Aktiengesellschaft, KTG Agrar, bewirtschaftet nach eigenen Angaben in den neuen Bundesländern ca. 30.000 Hektar. Die börsennotierte Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Bekannt ist, dass KTG Agrar mit Technik und Personal, das von Ort zu Ort wandert, Flächen bewirtschaftet. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, was bleibt dann von der Wertschöpfung unserer Felder in diesen Dörfern? Die Lindhorst-Gruppe bewirtschaftet nach eigenen Angaben 22.000 Hektar. Die MLP-Gruppe laut Managermagazin 20.000 Hektar. Die Steinhoff-Gruppe bewirtschaftet 20.000 Hektar mit 35 Biogasanlagen. Ich könnte die Zahl der Beispiele erweitern. Vielfach wissen wir nicht mehr, wer sich hinter einer GmbH, hinter einer Agrargenossenschaft verbirgt. Ist das die Landwirtschaft, die wir wollen, meine Damen und Herren? Ist das ein Leitbild? Ist das ein Zukunftskonzept? Mit 500 Unternehmen von der Größenordnung der KTG Agrar könnten wir die gesamten Flächen in Deutschland bewirtschaften, mit 200 Unternehmen die Agrarfläche der neuen Bundesländer. Ist das eine Landwirtschaft, die auf Akzeptanz stößt beim Verbraucher, beim Steuerzahler - und ist er bereit, für diese Landwirtschaft Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von 300 Euro je Hektar aufzuwenden?Das Thema hat auch Brüssel erreicht. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat vor einigen Wochen mit nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen eine Stellungnahme zum Thema Jagd nach Agrarland abgegeben. Auch die neuen Bundesländer finden dort Erwähnung und ein historischer Rückblick, der mich besonders beeindruckt hat.Ich zitiere:?Ein mahnendes Beispiel für die Folgen von Landaufkäufen ist Schottland, wo vor 200 Jahren eine Fläche von der Größe Hollands in Landeinheiten von einer Größe zwischen 8 000 und 20 000 Hektar aufgeteilt und an Investoren verkauft wurde. In diesem Gebiet lebten 1,5 bis 2 Millionen Menschen. Bis heute ist dieses Gebiet aufgrund der industriell betriebenen Landwirtschaft entvölkert. Das schottische Parlament beschäftigt sich derzeit mit der Neubesiedlung dieses Gebietes?. Was sagt uns dieses Beispiel? Fehlentscheidungen wirken lange nach.Auch im Lichte der Dominanz des ländlichen Raums in der Siedlungsstruktur unseres Landes und der sozialen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Einkommensquelle, als Arbeitgeber und als Gestalter der Naturräume, besitzt die ökonomisch und ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der Böden eine essenzielle Bedeutung. Der für die Forstwirtschaft entwickelte Begriff der Nachhaltigkeit hält uns auch in diesem Bereich an, über den gegenwärtigen Tag hinaus zu denken. Wir müssen die Folgen unseres Handelns aber auch eines Untätigseins in den Blick nehmen.Nichtlandwirtschaftliche Investoren, die ihr Geld aus Gründen der Renditemaximierung in den Sektor oder Boden fließen lassen, bergen die Gefahr von negativen Entwicklungstendenzen. Dies reicht über den Abbau von Arbeitskräften bis hin zum Abzug der Wertschöpfung aus unseren ländlichen Räumen. Auch die Frage nach der Verantwortung für das natürliche Umfeld stellt sich. Wer seinen Blick nur noch auf den aktuellen Stand seines Bankkontos richtet, der hat weniger Interesse am langfristigen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, an der Biodiversität oder der Wasserqualität.Wenn der Betriebsinhaber nur noch einen Briefkasten vor Ort unterhält und die Menschen in der Region keinen Kontakt mehr zu den Personen haben, die die Flächen des Ortes bewirtschaften, wird Landwirtschaft anonymisiert. Es existiert kein Bezug zur Region, zu den Menschen vor Ort. Regionales Verantwortungsgefühl wird so nicht geprägt und gelebt.Durch die Nichtortsansässigkeit der Unternehmensinhaber fließen auch Steuern in andere Länder, dann gehen Gelder verloren, die hier dringend gebraucht werden. Ich sage Ihnen auch deshalb: Der Ertrag, der auf den Feldern eines Dorfes erwirtschaftet wird, muss bei den Menschen im Dorf bleiben. Das Geld des Dorfes dem Dorfe, sagte mir neulich ein alter Bauer aus der Börde.Wie beurteilen wir Konzentrationsprozesse wie vorhin beschrieben? Sie gefährden die Marktmechanismen. Der Wettbewerb als Triebkraft für Entwicklungsprozesse wird eingeschränkt. Den Nachteil von Monopolbildungen kennen wir nicht nur aus Büchern zur Volkswirtschaftslehre.Eine multifunktionale, flexible Land- und Forstwirtschaft kann nicht bei erstarrten, kartellartigen Eigentums- und Besitzstrukturen gedeihen. Eine multifunktionale Landwirtschaft als Basis einer nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung erfordert auch flexible, mobile Bodenmärkte, erfordert Platz für Neues, für Innovation und Fortschritt.Alleinige Effizienzorientierung marktbeherrschender Flächennutzer sind der Entwicklung unseres Landes nicht zuträglich und widersprechen der Forderung nach Nachhaltigkeit. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Position zu beziehen und klare Grenzen aufzuzeigen.Grenzen für die Regulierung des Bodenmarktes sind die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Eigentums und die damit verbundene Verfügungsfreiheit über den Boden. Auch die Unternehmensfreiheit ist ein hohes Gut. Marktwirtschaftliche Mechanismen sollen nicht ausgeschaltet werden. Wir wollen Marktmechanismen schützen.Aber das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1967 bereits entschieden, dass die Besonderheit des Bodens durchaus einen Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit rechtfertige. Ich zitiere: ?Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwinge dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.? Daraus lässt sich eine deutlich stärkere Gemeinwohlorientierung beim Wirtschaftsgut Boden ableiten, als dies bei anderen Wirtschaftsgütern der Fall ist.Unsere Ziele in der Bodenmarktpolitik sind: 1. der Landwirtschaft einen Vorrang beim Flächenerwerb einzuräumen, 2. den Bodenpreisanstieg zu dämpfen und die Markttransparenz zu erhöhen,3. eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen Vorrang zu geben, 4. eine breite Streuung des Bodeneigentums sicher zu stellen, um damit 5. marktbeherrschende Positionen auf regionalen Bodenmärkten zu verhindern.Bei diesen Zielen sehe ich eine breite Übereinstimmung mit den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe definierten Zielen und einem Zielpapier des Deutschen Bauernverbandes. Dieses wird sich in Zusammenhang mit unserem Gesetzesvorhaben auch in einem Leitbild wiederfinden.Der Deutsche Bauernbund mit seinem Präsidenten Klamroth hat schon seit langem warnend auf die Entwicklungen am Bodenmarkt hingewiesen. Ich freue mich sehr, dass auch der Deutsche Bauernverband sich engagiert um Fragen des Bodenmarktes kümmert und Präsident Rukwied kürzlich äußerte, dass so eine Art Satellitenlandwirtschaft nicht dem Leitbild des Bauernverbandes entspreche.Unsere Ziele, die Ziele des Berufsstandes, wollen wir im Rahmen eines Agrarstruktursicherungsgesetzes erreichen. Aber haben Sie bitte nicht die Befürchtung, dass ein zusätzliches Gesetz geschaffen wird, das neben die bestehenden rechtlichen Bestimmungen tritt und das Bodenrecht unnötig verkompliziert. Das Agrarstruktursicherungsgesetz soll Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und die bisherigen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften vereinen. Ein Griff, und Sie haben die Vorschriften zum Bodenmarkt in der Hand. Gleichzeitig sollen landesspezifische Besonderheiten, die im bisherigen Recht nicht berücksichtigt waren, integriert werden. Die Vorschriften können dadurch um zirka ein Drittel reduziert werden.Wir wollen zum Beispiel folgendes besser regeln:1. Unbebautes und bebautes land- oder forstwirtschaftlich genutztes oder nutzbares Grundstück wird im aktuellen Recht unterschiedlich behandelt. Ist es bebaut, muss eine Genehmigung schon bei 0,25 Hektar Grundstücksgröße erfolgen, ist es unbebaut, bei zwei Hektar. Warum, ist für mich nicht ersichtlich. Neben einer Vereinfachung sehe ich hier die Möglichkeit, den Kauf aufgegebener oder leerstehender Hofstellen wieder attraktiver werden zu lassen. Ein für viele Dörfer wichtiges Thema.2. Den Kreis der zum Kauf privilegierten Bauern im Bodenrecht sollte man auch um hauptberufliche in juristischen Personen tätige Landwirte erweitern. Und warum sollen ausscheidende Gesellschafter nicht auch in Land abgefunden werden? Dafür wollen wir Kriterien definieren.3. Neu am Agrarstruktursicherungsgesetz wird auch sein, dass nun auch reine Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen und Betriebsverkäufe dem Grundstücksverkehrsrecht unterfallen. Dies war bisher, auch wenn die Gesellschaft teils erhebliche land- und forstwirtschaftliche Flächen im Eigentum hatte, nicht der Fall. Diese Ungleichbehandlung, die auch bezüglich der Grunderwerbssteuer existiert, gegenüber den Geschäften unter Privaten ist zu beseitigen. Auch bei diesen Geschäften soll es ein Genehmigungsverfahren geben. Denn hier ist das Einfallstor für außerlandwirtschaftliche Anleger.Und wir sollten auch offen darüber diskutieren, welche Rolle unsere Landgesellschaft, die anerkannte Arbeit leistet, zukünftig am Bodenmarkt spielen soll. Wir halten übrigens auch daran fest, dass die Landgesellschaft die BVVG-Flächen übernehmen soll. Wir sind dazu in guten Gesprächen mit der Bundesregierung. Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er hier den Karren wieder flott gemacht hat.Sie sehen also: Wir haben im Bereich der Bodenmarktes ganz wesentliche Verbesserungen vor. Aussagen von Wissenschaftlern, von Politikern verschiedener Parteien und von vielen Bäuerinnen und Bauern bescheinigen uns, dass der vorgesehene Weg der Richtige ist. Es gibt allerdings auch Kritik an diesem Weg. Wenn aber Kritiker die vorgesehenen Maßnahmen mit der Enteignung von Landwirten im Zuge der Bodenreform nach dem Zweiten Weltkrieg gleichsetzen, wird einer sachlichen Diskussion jede Grundlage entzogen. Und ? was ich sehr bedaure, wer so argumentiert, verhöhnt die Opfer der Bodenreform. 80 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage einer führenden Agrarzeitschrift sind für ein konsequenteres Bodenrecht. Alle Parteien im Brandenburger Landtag sehen Handlungsbedarf. Meine Kollegen Vogelsänger in Brandenburg und Dr. Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern haben sich positiv zur Notwendigkeit weiterer bodengesetzlicher Regelungen geäußert.?Bauernland statt Bankenland? hat mein niedersächsischer Kollege Meyer von den Grünen als Devise ausgegeben. Auch möchte ich an dieser Stelle Frau Dr. Tackmann, Agrar-Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE nennen. Als Reaktion auf das Rechtsgutachten der Professoren Schmidt-de Caluwe und Lehmann, das uns sehr hilfreich ist, hat auch sie sich positiv zu einem Agrarstruktursicherungsgesetz geäußert.Ich freue mich besonders über Rückhalt aus unserem Parlament. Frau Budde hat völlig zutreffend betont, ?Ackerflächen sind keine Spekulationsobjekte. Die Bewirtschaftung der Böden durch heimische Betriebe ist nicht nur wichtig für die Produktion von Nahrungsmitteln, sie ist ein wichtiger Beitrag für die Wertschöpfung in der Region?. Der CDU-Fraktion des Hohen Hauses bin ich sehr dankbar, dass sie mir anlässlich ihrer Klausurtagung vor wenigen Wochen den Rücken für dieses für unser Land so wichtige Vorhaben gestärkt hat.Ich bin froh, dass breite Einigkeit über die Notwendigkeit eines Agrarstruktursicherungsgesetzes besteht. Nunmehr bitte ich Sie aber auch um Ihre Unterstützung bei der Ausgestaltung. Bitte bringen Sie sich konstruktiv in die weitere Diskussion ein. Wir bereiten zur Zeit die erste Kabinettsbefassung vor, um in eine Anhörung einzutreten.Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Bereich eingehen, der uns, wenn wir über Strukturen der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt diskutieren, sehr stark beschäftigt und auch zukünftig noch stark beschäftigen wird: die Tierhaltung. Auch hier gilt es, die Diskussion mit wissenschaftlich belegten Erkenntnissen zu führen. Vorschnelle Initiativen, die nur vermeintlich dem Tierwohl dienen, lehne ich ab. Sie nützen vielleicht denen, die sie einfordern, nicht aber den Tieren. In der öffentlichen Diskussion gehen Begriffe wie Tierwohl, Tierschutz, Tiergesundheit, tiergerechte und artgerechte Haltung teils wild durcheinander. Doch hier muss genau hingesehen werden. Mit großem Interesse verfolge ich die Aktivitäten der Deutschen Agrarforschungsallianz zur Entwicklung von Strategien der zukünftigen Nutztierhaltung. Fachleute der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt und unserer Landesanstalt waren bei den Abstimmungen im Fachforum Nutztiere aktiv beteiligt. Ich danke den Wissenschaftlern in unserem Bundesland für ihre engagierte Arbeit.Im Rahmen des von mir durchgeführten ?Forums Nutztierhaltung? wurden schwerpunktmäßig auch notwendige Verbesserungen der Tiergesundheit und des Tierwohls, als ein wesentlicher Lösungsansatz in den Fokus gestellt. Wir brauchen geeignete, allgemeinverbindliche Tierschutzindikatoren, die frühzeitig auf dauerhafte Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere hinweisen. Ein wesentliches Ergebnis des ?Forums Nutztierhaltung? war die Herausarbeitung solcher Indikatoren.Mit dem Ziel der wissenschaftlichen Begleitung und pilothaften Umsetzung dieser Erkenntnisse haben wir Kooperationspartnerschaften mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt, dem Berufsstand und dem Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden initiiert. So leisten wir in Sachsen-Anhalt unseren Beitrag zur wissenschaftlichen Unterstützung in Fragen des Tierwohls.Ich will hier nur einige ausgewählte Beispiele nennen:Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg befasst sich mit der Validierung von tierbezogenen Indikatoren in Schweinemastbetrieben.Am Professor-Hellriegel-Institut an der Hochschule Anhalt wird ein wissenschaftliches Projekt zur ?Analyse von Haltungssystemen in der Ferkelerzeugung? durchgeführt.Ebenfalls an der Hochschule Anhalt wurde ein Forschungsvorhaben zur ?Entwicklung von praxisorientierten Verfahren zur Bewertung des Tierwohls in Milchviehbeständen in Sachsen-Anhalt? initiiert. Ich begrüße diese Forschungen ausdrücklich. Sie helfen den Züchtern, den Tieren, dem Verbraucher und auch der Politik, beim Ringen um die beste Lösung, und sie helfen damit vor allem Tieren. Es gilt dann, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis umzusetzen.Ich begrüße sehr das Engagement der Bundesregierung bei der Frage der Verbesserung der Haltungsbedingungen unserer Nutztiere. Vorgesehen ist die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen. Diese Zulassungsverpflichtung soll sich auf alle Einrichtungen eines Stalles beziehen, die Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere haben können. Auch dadurch werden wir zu mehr Tierwohl kommen.Wie ist es um den Vollzug des Tierschutzrechtes in Sachsen-Anhalt bestellt?Der Umgang mit den Tieren wird im Rahmen von tierschutzrechtlichen Kontrollen der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in den Beständen überprüft. Die Grundlagen für diese Kontrollen bilden die geltenden Rechtsgrundlagen, die Vorgaben des Handbuches ?Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen? sowie das Qualitätsmanagementsystem der Veterinärverwaltung. Leider gibt es immer wieder Tierhalter, die gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen. Einige auch in gravierender Weise. Das ist nicht akzeptabel und nicht hinnehmbar. Unsere Behörden haben in den letzten Jahren 27 Tierhaltungsverbote ausgesprochen. Dies betrifft auch einen der Größten der Schweinebranche, der sich gegen diese Maßnahme wehrt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 24. Februar 2015 entschieden, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, da noch zwei weitere Verfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes anhängig sind, deren Ausgang abgewartet werden soll. Insofern ist der Rechtsstreit weiter offen.Es gibt noch einen zweiten und vergleichbaren Fall dieser Größenordnung in Sachsen-Anhalt. Derzeit erwägt ein weiterer Landkreis die Einleitung eines Tierhalte- und -betreuungsverbotes für Schweine. Die Anhörungsfrist für den Tierhalter läuft in Kürze ab. Zudem ist ein Bescheid in Vorbereitung, der weitere Anordnungen enthält. Die Herstellung rechtskonformer Haltungsbedingungen für die Tiere muss oberste Priorität haben. Zuallererst natürlich für die Schweine selbst, aber auch auf Grund der berechtigten Interessen der Verbraucher und der Tierhalter, die sich an das geltende Recht halten.Dabei will ich aber auch hervorheben, dass die übergroße Mehrheit unserer Tierhalter ihrer Verantwortung gewissenhaft nachkommt. Einseitige und pauschalisierende Darstellungen schaden dem Ruf der verantwortungsvoll arbeitenden Landwirte. Dies ist unredlich und gehört sich nicht. Das haben unsere Landwirte nicht verdient.Aber wir haben, was die Kontrolle von Betrieben anbelangt, Verbesserungsbedarf. Die Ergebnisse der amtlichen Überwachungen und die Erfahrungen der zuständigen Behörden lassen den Schluss zu, dass die derzeitigen Kontrollmechanismen in bestimmten Betrieben offensichtlich nicht so effektiv und wirksam wie erforderlich sind. In Betrieben mit wiederholten und gravierenden Rechtsverstößen ist es notwendig, die Kontrollintensität zu erhöhen, damit festgestellte Verstöße beseitigt und künftige Verstöße verhindert werden. Erfahrungen der Vollzugsbehörden belegen, dass selbst stringente behördliche Maßnahmen nicht immer erfolgreich sind. Um Abhilfe zu schaffen, bedarf es im Einzelfall einer starken behördlichen Präsenz, auch fachrechtsübergreifend. Weiterhin müssen die gegenwärtig geltenden Zuchtziele mit Blick auf eine Verbesserung der Gesundheit und Robustheit überprüft werden. Zum Beispiel kann es nicht richtig sein, wenn Sauen pro Wurf immer mehr Ferkel auf die Welt bringen, die sie gar nicht ernähren können. Bei der Beurteilung der Tiergerechtheit eines Haltungsverfahrens werden in der Regel das Verhalten der Tiere und die Tiergesundheit berücksichtigt. Die bei der Schweinezucht in Kritik stehende Kastenstandhaltung von Sauen schränkt das Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere ein. Praxistaugliche Alternativen zu diesem Haltungsverfahren müssen entwickelt werden, wobei neben der Tiergerechtheit auch arbeitswirtschaftliche und ökonomische Erwägungen zu berücksichtigen sind. Unsere Spezialisten im Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden testen bereits alternative Haltungseinrichtungen. Es ist gut, dass wir diese Einrichtung haben und ich danke den tüchtigen Mitarbeitern in Iden ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit.Sachsen-Anhalt hat auf der Agrarministerkonferenz am 6. September 2014 in Potsdam ein zielführendes Konzept mit Vorschlägen zur Verbesserung der Tierschutzsituation vorgelegt. Mit diesem Konzept befasst sich jetzt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder. In diesem Konzept geht es um konkrete Maßnahmenvorschläge zur Überprüfung und Weiterentwicklung des Managements der Tierhaltung, der weiteren Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie der Bewertung bereits geltender Schutz- und Kontrollstandards und deren Wirksamkeit.Dabei werden die Anforderungen an die betrieblichen Eigenkontrollen und Sachkunde der Tierhalter in den Blick genommen. Zudem geht es um die Einführung einer weisungsbefugten sachverständigen Person (Tierschutzbeauftragter) in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen ab einer bestimmten Bestandsgröße. Dies halte ich für einen ganz wesentlichen Schritt zur Verbesserung des Tierwohls. Wir brauchen Menschen in den Betrieben, die sich in besonderer Weise für Belange des Tierschutzes verantwortlich fühlen.Weiterhin wird geprüft, ob besonders auffällige Betriebe auf eigene Kosten einen amtlichen Tierarzt beschäftigen müssen. Und was bisher fehlt, ist die Etablierung eines bundesweiten Registers über Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbote. Dieses sind sehr ambitionierte Vorhaben. Ich hoffe, dass ich für diese zielführenden Vorschläge Mehrheiten in der Agrarministerkonferenz erhalte.Um weitere Fortschritte zu erzielen, ist die Beratung der Tierhalter auszubauen und ständig zu verbessern. Dieses kann in Sachsen-Anhalt nachhaltig nur dann umgesetzt werden, wenn das Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden zu einem Kompetenzzentrum für art- und umweltgerechte Nutztierhaltung weiterentwickelt wird und dafür personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.Ich bin dankbar, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. April 2012 die Landesregierung gebeten hat, das Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden und seines landwirtschaftlichen Modell- und Demonstrationsbetriebes, zu einem soliden Kompetenzzentrum weiter zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist auch das Vorhalten modernster Tierhaltungsanlagen. Dazu sind eine Reihe von Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen in der Nutztierhaltung und den überbetrieblichen Ausbildungsstätten des Standortes erforderlich. Mit den Investitionen sollen beispielhafte Baulösungen der modernen tierschutzgerechten Nutztierhaltung geschaffen werden. Wir sind mit dem Bund in guten Verhandlungen bezüglich der förderseitigen Umsetzung unserer Vorhaben.Der Erfolg der Tierhaltung in Deutschland, wie in Sachsen-Anhalt, wird sich in Zukunft noch mehr als bisher im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen und ökonomischen Fragen entscheiden. Dazu zählt auch die Frage, wie viele Tiere verträgt eine Region/ein Standort. Wir wollen den Erfolg der Tierhaltung in Sachsen-Anhalt. Wir sind schon das viehärmste Flächenland in Deutschland. Wir brauchen auch die Wertschöpfung aus der Tierhaltung in unseren ländlichen Räumen.Zur Zukunft der Landwirtschaft gehört die Frage der Gewinnung von Berufsnachwuchs. Auch hier hat Sachsen-Anhalt hervorragende Rahmenbedingungen. Ich kenne kein Land vergleichbarer Größe, geschweige denn vergleichbarer Finanzausstattung, das landwirtschaftliche Bildungseinrichtungen in diesem Umfang vorhält. Neben den Berufsschulen möchte ich hier unsere landwirtschaftliche Fachschule in Haldensleben nennen. Darüber hinaus halten wir als überbetriebliche Ausbildungsstätte Iden und Quedlinburg/ Dittfurth vor. Weiterhin möchte ich nennen die Hochschule Bernburg, die es Studenten ermöglicht, sowohl den Bachelor- als auch den Masterabschluss zu erwerben sowie die universitäre Ausbildung an der Martin-Luther-Universität Halle. Darüber hinaus gibt es Agrarforschung in Gatersleben, am Julius-Kühn-Institut in Quedlinburg und es ist uns gelungen, das internationale Pflanzenbauzentrum der DLG in Bernburg zu verankern. Forschung und Ausbildung im Agrarbereich spielen in Sachsen-Anhalt eine hervorragende Rolle. Dennoch klagen einige Betriebe über Mangel an Auszubildenden und Mangel an Fachkräften. Hier scheint die Situation in den Betrieben sehr unterschiedlich zu sein. Es gibt auch Ausbildungsbetriebe, die über Jahre hinaus im Vorhinein ausgebucht sind. Wichtig ist, dass Ausbildungsbetriebe sich ihrer Verantwortung bewusst sind und für eine sehr gute Ausbildung sorgen. Dazu gehört auch ein angenehmes Betriebsklima und eine adäquate Bezahlung der jungen Auszubildenden. Offenbar ist im Bereich der Bezahlung der ausgebildeten Fachkräfte bei einigen Betrieben manches im Argen. Erfolgreiche Nachwuchsgewinnung kann nur gelingen, wenn Fachkräfte auch adäquat bezahlt werden. Der Agrarsektor darf hier nicht hinter anderen Branchen zurückstehen.Zur sozialen Marktwirtschaft gehört auch eine adäquate Teilhabe der Arbeitnehmer an den Erträgen eines Betriebes. Wir wollen kein Billiglohnland sein, weder in der Landwirtschaft noch in anderen Branchen.Zur Attraktivität eines Berufes gehört auch die Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Dazu gehören für mich im Falle der Landwirtschaft erleichterte Möglichkeiten, einen Betrieb zu gründen oder als Gesellschafter in einen Betrieb einzutreten. Startups auch in der Landwirtschaft sind mir lieber und wertvoller für den ländlichen Raum als börsenorientierte Aktiengesellschaften. Auch in der Landwirtschaft muss der Schritt in die Selbständigkeit und in Führungsverantwortung erleichtert werden.Sachsen-Anhalt ist mit seinen günstigen natürlichen und strukturellen Voraussetzungen ein attraktives Agrarland. Wir wollen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen im Bereich der Tierhaltung und im Bereich des Bodenmarktes dafür Sorge tragen, dass unsere Landwirtschaft sich zukunftsgerichtet weiter entwickelt. Wir wollen eine Landwirtschaft, die in und mit dem Dorfe lebt. Eine Landwirtschaft, die schonend mit unseren Böden umgeht und das Wohl der Tiere achtet. Wir wollen Akzeptanz für unsere Landwirtschaft und wir wollen eine Landwirtschaft, die regional verankert ist, eine Landwirtschaft, die die Wertschöpfungspotenziale für unser Land und seine Menschen nutzt. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/05 Magdeburg, den 13. September 2005 Sachsen-Anhalt bei alternativen Energien vorn/ Biomasse hat beste Voraussetzungen sich auf Energiemarkt zu behaupten In der Diskussion um Formen der alternativen Energiegewinnung setzt Sachsen-Anhalt auf Biomassenutzung. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke sagte am Dienstag: ¿Die Vorteile der Biomasse liegen auf der Hand. Biomasse zeichnet sich aus durch ein riesiges Potential, eine sehr gute Speicherfähigkeit und vielfältige Einsetzbarkeit.¿ Nicht zuletzt sei Biomasse auch zuverlässig. Wernicke: ¿Wann der Wind bläst, haben wir nicht in der Hand. Die Erntemengen von Mais und Raps können wir hingegen beeinflussen, indem wir einfach Mais und Raps anbauen. Damit hat Biomasse beste Voraussetzungen, sich dauerhaft auf dem Energie-Markt zu etablieren.¿ Sachsen-Anhalt ist nach den Worten der Ministerin führend beim Anbau nachwachsender Rohstoffe und bei der Nutzung von Biomasse als Energieträger. Wernicke: ¿Andere reden unaufhörlich davon, Deutschland unabhängiger vom Öl zu machen, wir sind schon dabei.¿ Auf rund 29.500 Hektar Stilllegungsfläche wurden 2004 nachwachsende Rohstoffe ¿ vor allem Raps - angebaut. Das sind 2,5 Prozent von der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche ¿ gegenüber 1,25 Prozent im Bundesdurchschnitt. Hinzu kommen auf 13.300 Hektar nicht stillgelegter Fläche Agrarrohstoffe für die industrielle Verwertung. Neben Kartoffeln und Zuckerrüben waren dies vor allem Öllein sowie Arznei- und Gewürzpflanzen. Zudem wurden beträchtliche Kapazitäten zur Produktion von Biokraftstoffen geschaffen, und es haben sich verschiedene Verarbeiter von nachwachsenden Rohstoffen angesiedelt. Bereits heute trägt Biomasse mit 36,6 Prozent den größten Anteil an der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bei der Stromerzeugung stammten im Jahr 2003 rund elf Prozent aus erneuerbaren Energien. Der Wert lag über dem Bundesdurchschnitt. Im Bund wurden erst in diesem Jahr elf Prozent erreicht. Den stärksten Anteil mit rund 90 Prozent hatte die Windenergie. Mit einem Anteil von fünf Prozent folgte Biomasse als zweitwichtigste Quelle noch vor der Wasserkraft. Legt man den Primärenergieverbrauch (Strom und Wärme) zu Grunde, so wurden 2,2 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen (bundesweit 2,0 Prozent). Eine Ursache für diesen Erfolg sieht die Ministerin im pragmatischen Herangehen der Landesregierung. ¿Wir stehen zu der neuen Branche und unterstützen die Entwicklung mit kompetenter Beratung durch die 2003 gegründete Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe KoNaRo. Wernicke kündigte an, dass Ende des Monats zu den Europäischen Biomassetagen eine neue Internet-Informationsplattform starten wird. Ein Ziel ist die Bündelung von Informationsangeboten im Bereich Biomasse und die Vernetzung aller Beteiligten. Wernicke: ¿Mit der neuen Plattform wollen wir helfen, dass potenzielle Akteure schnell an Detailinformationen etwa zur Wirtschaftlichkeit, Finanzierung oder zu Genehmigungsverfahren sowie zu Kontakten gelangen, um ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.¿ Zudem will Wernicke gemeinsam mit dem Kultusministerium sowie mit den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen Möglichkeiten einer noch besseren Kooperation mit der Biomasse-Branche ausloten. Die Ministerin sprach sich dafür aus, das Thema ¿Nachwachsende Rohstoffe¿ zum Schwerpunkt der Bundesforschung zu machen. Des weiteren appellierte die Ministerin an Stromnetzbetreiber, die energetische Nutzung von Biomasse nicht zu behindern. Wernicke: ¿Biomassekraftwerke sind im Gegensatz zu anderen Erzeugungsarten wie etwa Windenergie grundlastfähig. Netzbetreiber sollten daher Biomasse-Energie sogar bevorzugt einspeisen. Es handelt sich um eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieform, die dauerhafte Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten sichert.¿ Wernicke kündigte an, gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister das Gespräch mit den Netzbetreibern zu suchen. Sie sagte: ¿Investoren brauchen Planungssicherheit. Das heißt, sie benötigen bereits für die Planung eine Anschlusszusage ¿ um etwa von einer Bank einen Kredit zu bekommen. Das EEG sieht dies so nicht vor. Darin heißt es lediglich, dass der Netzbetreiber zum Anschluss betriebsbereiter ¿ also bereits fertig gestellter - Anlagen verpflichtet ist. Wernicke: ¿Hier gibt es ein Kommunikationsproblem, das wir hoffentlich schnell lösen werden.¿ Wernicke hält mittelfristig eine Novelle des EEG für sinnvoll. Ziel sollte sein, Fehlentwicklungen - wie etwa im Bereich der Windenergie - zu vermeiden und andere, mehr wettbewerblich orientierte Modelle zu fördern. Wernicke:¿ Erneuerbare Energien sollten künftig differenzierter gefördert werden, um schneller zu gesamtwirtschaftlich vorteilhaften Lösungen zu gelangen.¿ Hintergrund Mit Biomasse bezeichnet man Energiepflanzen wie Mais oder Raps und Energierückstände wie Stroh, aber auch organische landwirtschaftliche Nebenprodukte wie Gülle oder organische Abfälle wie Klärschlamm. Zu den Hauptanwendungsbereichen der energetischen Biomassenutzung gehören Wärme- und Stromerzeugung sowie das Herstellen von Treibstoffen wie etwa Biodiesel. Derzeit befinden sich landesweit 40 Biogasanlagen in Betrieb und weitere zehn im Bau. Zudem werden sechs Biomasseheizkraftwerke, 16 Deponiegasanlagen, 13 Klärgasanlagen betrieben. Biodiesel wird derzeit in zwei Großanlagen in Bitterfeld und Magdeburg und in einer kleineren Anlage in Burg (jährliche Gesamtproduktionskapazität etwa 225.000 Tonnen) gefertigt. Eine weitere Anlage mit einer Kapazität von 57.000 t/Jahr entsteht in Halle. Bioethanol wird seit 2004 in Zörbig produziert, die Anlage hat eine Kapazität von 100.000 t/Jahr. In Zeitz entsteht eine weitere Anlage zur Bioethanolproduktion mit einer Kapazität von rund 200.000 t/Jahr. Darüber hinaus produziert seit 2002 die Ölmühle in Kroppenstedt Pflanzenöl mit dem Ziel der Verwendung als Kraftstoff. Biomasse wird zudem stofflich genutzt. Anwendungsgebiete sind beispielsweise Dämmstoffe für die Baubranche, naturfaserverstärkte Werkstoffe für die Automobilindustrie, Verpackungsmaterialien, Klebstoffe, Lacke, Hydrauliköle und Schmierstoffe sowie natürliche Duft- und Aromastoffe. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 158/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 158/05 Magdeburg, den 26. September 2005 Europäische Biomassetage / Ministerin Wernicke schaltet Internetplattform frei Sachsen-Anhalt hat eine neue Internet-Informationsplattform zum Thema Biomassenutzung. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke schaltete die Website am Montag in Bernburg auf der zentralen Auftaktveranstaltung des Landes zu den Europäischen Biomassetagen frei. Mit dem Internetauftritt will das Land Hilfestellung leisten für alle Akteure im Bereich Biomasse wie Verbände, Vereine, Anlagenhersteller, Planer und Finanzierungsinstitute sowie für Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Wernicke betonte: "Die Nutzung von Biomasse ist ein Geschäftsfeld mit Zukunft. Mit der neuen Plattform wollen wir helfen, dass potenzielle Akteure schnell an Detailinformationen und zu Kontakten gelangen, um ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen." Dazu werden Informationsangebote im Bereich Biomasse gebündelt. Der elektronische Biomasse-Leitfaden wurde vom Ministerium gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe (KoNaRo) bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie mit dem Landesamt für Umweltschutz entwickelt. Grundlage sind auch Informationen aus der Praxis. Aufgerufen werden kann die neue Plattform über das Landesportal unter www.sachsen-anhalt.de oder den Internetauftritt des Landwirtschaftsministeriums unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen A-Z: Biomasse). Wernicke betonte: "Biomassenutzung ist ökologisch sinnvoll und ökonomisch interessant. Gerade auch in Sachsen-Anhalt besteht die reale Chance, dass von einer offensiven Nutzung von Biomasse zusätzliche wirtschaftliche Impulse ausgehen." Sachsen-Anhalt beteiligt sich in diesem Jahr zum vierten Mal nach 2002 mit einem umfangreichen Programm an den Europäischen Biomassetagen. Neben der Auftaktveranstaltung in Bernburg, auf der sich Anbieter und Verarbeiter von Biomasse sowie Anlagenbauer, Forschungseinrichtungen, ämter, Verbände, Vereine und Berater präsentieren, sind Tage der offenen Tür zentraler Bestandteil der Europäischen Biomassetage. Bis zum 2. Oktober öffnen Anlagenbetreiber und Wissenschaftseinrichtungen ihre Forschungslabors und Produktionsstätten. Besucher haben die Möglichkeit, Technik und Verfahren auf dem Gebiet der Biomasse zu erleben. Firmen, ämter und Institute in Sachsen-Anhalt haben zu Führungen und Gesprächen eingeladen. Hintergrund: Sachsen-Anhalt ist führend beim Anbau nachwachsender Rohstoffe und bei der Nutzung von Biomasse als Energieträger. Auf rund 29.500 Hektar Stilllegungsfläche wurden 2004 nachwachsende Rohstoffe ¿ vor allem Raps - angebaut. Das sind 2,5 Prozent von der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche ¿ gegenüber 1,25 Prozent im Bundesdurchschnitt. Hinzu kommen auf 13.300 Hektar nicht stillgelegter Fläche Agrarrohstoffe für die industrielle Verwertung. Neben Kartoffeln und Zuckerrüben waren dies vor allem öllein sowie Arznei- und Gewürzpflanzen. Zudem wurden beträchtliche Kapazitäten zur Produktion von Biokraftstoffen geschaffen, und es haben sich verschiedene Verarbeiter von nachwachsenden Rohstoffen angesiedelt. Derzeit befinden sich landesweit 40 Biogasanlagen in Betrieb und weitere zehn im Bau. Zudem werden sechs Biomasseheizkraftwerke, 16 Deponiegasanlagen, 13 Klärgasanlagen betrieben. Biodiesel wird in drei Großanlagen in Bitterfeld, Magdeburg und Halle sowie in einer kleineren Anlage in Burg (jährliche Gesamtproduktionskapazität etwa 282.000 Tonnen) gefertigt. Bioethanol wird seit 2004 in Zörbig produziert, die Anlage hat eine Kapazität von 100.000 t/Jahr. In Zeitz entsteht eine weitere Anlage zur Bioethanolproduktion mit einer Kapazität von rund 200.000 t/Jahr. Darüber hinaus produziert seit 2002 die ölmühle in Kroppenstedt Pflanzenöl mit dem Ziel der Verwendung als Kraftstoff. Biomasse wird zudem stofflich genutzt. Anwendungsgebiete sind beispielsweise Dämmstoffe für die Baubranche, naturfaserverstärkte Werkstoffe für die Automobilindustrie, Verpackungsmaterialien, Klebstoffe, Lacke, Hydrauliköle und Schmierstoffe sowie natürliche Duft- und Aromastoffe. Mit Biomasse bezeichnet man Energiepflanzen wie Mais oder Raps und Energierückstände wie Stroh, aber auch organische landwirtschaftliche Nebenprodukte wie Gülle oder organische Abfälle wie Klärschlamm. Zu den Hauptanwendungsbereichen der energetischen Biomassenutzung gehören Wärme- und Stromerzeugung sowie das Herstellen von Treibstoffen wie etwa Biodiesel. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Anpassung an und Etablierung in Lieferkettengesetze/n sowie Wirkung des FSS erfassen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Welthungerhilfe e.V. durchgeführt. Die Einführung von Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf deutscher und europäischer Ebene zieht die Notwendigkeit nach sich, praktikable und valide Instrumente zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte bereitzustellen. Für die Agrarproduktion steht der Food Security Standard (FSS) zur Verfügung: Durch seinen systemischen Ansatz deckt er gleichermaßen das Recht auf Nahrung und die in den Lieferkettengesetzen geplanten menschenrechtlichen Anforderungen ab und kann in bestehende Zertifizierungssysteme integriert werden. Gesamtziel des Projekts ist es, den FSS als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten zu etablieren. Durch eine kontinuierliche Anpassung an politisch-rechtliche Anforderungen wird eine breite Anwendung ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel trägt die Anwendung des FSS zur Ernährungssicherheit und zur sozialverträglichen Gestaltung der biobasierten Wirtschaft bei. Darüber hinaus hat der FSS das Potential einen Beitrag über die Zertifizierung von Agrarrohstoffen hinaus zu leisten, u.a. bei pflanzlichen Reststoffen, im Kontext von Landscape Approaches und zur besseren Integration von Kleinbäuer*innen in internationale Agrarmärkte. Um diese Ziele zu erreichen werden Welthungerhilfe und Meo Carbon Solutions im Rahmen der Kooperation den FSS weiterentwickeln, die korrekte Anwendung sicherstellen und beratend unterstützen.
Das Projekt "Etablierung des Food Security Standard als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten und als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit bei der Biomassebereitstellung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Welthungerhilfe e.V. durchgeführt. Die Einführung von Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf deutscher und europäischer Ebene zieht die Notwendigkeit nach sich, praktikable und valide Instrumente zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte bereitzustellen. Für die Agrarproduktion steht der Food Security Standard (FSS) zur Verfügung: Durch seinen systemischen Ansatz deckt er gleichermaßen das Recht auf Nahrung und die in den Lieferkettengesetzen geplanten menschenrechtlichen Anforderungen ab und kann in bestehende Zertifizierungssysteme integriert werden. Gesamtziel des Projekts ist es, den FSS als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten zu etablieren. Durch eine kontinuierliche Anpassung an politisch-rechtliche Anforderungen wird eine breite Anwendung ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel trägt die Anwendung des FSS zur Ernährungssicherheit und zur sozialverträglichen Gestaltung der biobasierten Wirtschaft bei. Darüber hinaus hat der FSS das Potential einen Beitrag über die Zertifizierung von Agrarrohstoffen hinaus zu leisten, u.a. bei pflanzlichen Reststoffen, im Kontext von Landscape Approaches und zur besseren Integration von Kleinbäuer*innen in internationale Agrarmärkte. Um diese Ziele zu erreichen werden Welthungerhilfe und Meo Carbon Solutions im Rahmen der Kooperation den FSS weiterentwickeln, die korrekte Anwendung sicherstellen und beratend unterstützen.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Unternehmen zur FSS-Zertifizierungsreife befähigen und die Anwendung des FSS unterstützen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Meo Carbon Solutions GmbH durchgeführt. Die Einführung von Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf deutscher und europäischer Ebene zieht die Notwendigkeit nach sich, praktikable und valide Instrumente zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte bereitzustellen. Für die Agrarproduktion steht der Food Security Standard (FSS) zur Verfügung: Durch seinen systemischen Ansatz deckt er gleichermaßen das Recht auf Nahrung und die in den Lieferkettengesetzen geplanten menschenrechtlichen Anforderungen ab und kann in bestehende Zertifizierungssysteme integriert werden. Gesamtziel des Projekts ist es, den FSS als Instrument zur Überprüfung der Menschenrechte in Agrarlieferketten zu etablieren. Durch eine kontinuierliche Anpassung an politisch-rechtliche Anforderungen wird eine breite Anwendung ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel trägt die Anwendung des FSS zur Ernährungssicherheit und zur sozialverträglichen Gestaltung der biobasierten Wirtschaft bei. Darüber hinaus hat der FSS das Potential einen Beitrag über die Zertifizierung von Agrarrohstoffen hinaus zu leisten, u.a. bei pflanzlichen Reststoffen, im Kontext von Landscape Approaches und zur besseren Integration von Kleinbäuer*innen in internationale Agrarmärkte. Um diese Ziele zu erreichen werden Welthungerhilfe und Meo Carbon Solutions im Rahmen der Kooperation den FSS weiterentwickeln, die korrekte Anwendung sicherstellen und beratend unterstützen.
Origin | Count |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 37 |
Text | 6 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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Language | Count |
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Englisch | 8 |
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