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Erhebung über die Viehbestände

Ermittelt werden die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel allgemein oder repräsentativ. 1. allgemein alle vier Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai : Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel 2. repräsentativ in jedem Jahr (mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet), beginnend 2002, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai: Rinder, Schweine und Schafe 3. repräsentativ in jedem Jahr zum Berichtszeitpunkt 3. November: Rinder und Schweine.

Feldfrüchte und Grünland

Ermittelt werden der Wachstumsstand und wachstumsbeeinflussende Bedingungen sowie die voraussichtlichen und endgültigen Naturalerträge. Ergänzend werden die Merkmale Gesamterntemengen und Vorratsbestände bei einzelnen Getreidearten und Kartoffeln sowie bei Feldfrüchten die Flächen der vorangegangenen Ernte und die Aussaatflächen für das Folgejahr geschätzt.

Land- und Forstwirtschaft

Die amtlichen Statistiken gliedern sich in überwiegend zweijährliche oder längerfristige Betriebsstatistiken und die im allgemeinen jährlichen oder mit kürzerer Periodizität stattfindenden Erzeugnisstatistiken.

Obst

Ermittelt werden der Wachstumsstand und wachstumsbeeinflussende Bedingungen sowie die voraussichtlichen und endgültigen Naturalerträge und deren Verwendung.

Baumschulerhebung

Abfrage von Umfang der in den Baumschulen genutzten Flächen und von vorhandenen Pflanzenbeständen: - die gesamte Baumschulfläche des Betriebes - die Flächen der Bestände an Obstgehölzen, Obstunterlagen, Ziergehölzen und Forstpflanzen - die Anzahl, die Arten, das Alter, die Anzuchtmerkmale und der Entwicklungsstand der Pflanzen. Die Pflanzgärten der Forstbetriebe werden in diese Erhebung nicht einbezogen.

Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik

1. Ermittelt werden mit der Schlachtungsstatistik die Schlachtungen (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen) von Rindern, Kälbern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, an denen nach den Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgenommen wurde. 2. Ermittelt werden mit der Schlachtgewichtsstatistik die Schlachtgewichte von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen auf Grund der nach der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung zu erstattenden Meldungen.

Ernte- und Betriebsberichterstattung

Ermittelt werden für Feldfrüchte, Grünland, Gemüse und Obst der Wachstumsstand und wachstumsbeeinflussende Bedingungen sowie die voraussichtlichen und endgültigen Naturalerträge. Ergänzend werden die Merkmale Gesamterntemengen und Vorratsbestände bei einzelnen Getreidearten und Kartoffeln sowie bei Feldfrüchten die Flächen der vorangegangenen Ernte und die Aussaatflächen für das Folgejahr geschätzt. Bei Obst wird außerdem die Ernteverwendung festgestellt.

Binnenfischereierhebung

Ermittelt werden: 1. Merkmale über die befischten Gewässer und den Fischfang 2. Merkmale über die fischwirtschaftlich genutzten Anlagen, die Erzeugung und die Futtermittel 3. Merkmale über die Betriebszweige, die Vermarktung, den Erwerbscharakter, die Rechtsstellung des Betriebsinhabers und die Arbeitskräfte nach Personengruppen

Ernteerhebung

Ermittelt werden der Wachstumsstand und wachstumsbeeinflussende Bedingungen sowie die voraussichtlichen und endgültigen Naturalerträge. Ergänzend werden die Merkmale Gesamterntemengen und Vorratsbestände bei einzelnen Getreidearten und Kartoffeln sowie bei Feldfrüchten die Flächen der vorangegangenen Ernte und die Aussaatflächen für das Folgejahr geschätzt. Ermittelt werden außerdem bei der Besonderen Ernteermittlung weitere Erhebungsmerkmale, wie die Größe der einbezogenen Fläche, die Sorte und die Gesamterntemenge. Bei Getreide werden zusätzlich Beschaffenheitsmerkmale ermittelt.

Bodennutzungserhebung

Die Bodennutzungserhebung umfasst folgende Einzelerhebungen: 1. Flächenerhebung 2. Bodennutzungshaupterhebung 3. Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung 4. Baumschulerhebung 5. Baumobstanbauerhebung Diese Erhebungen werden als allgemeine oder repräsentative Erhebung durchgeführt. Auskunftpflichtig sind die land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebe, wenn sie über den festgelegten Erfassungsgrenzen liegen, bzw. die Gemeinden (Flächenerhebung).

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