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Gegen Kappung und Degression: Ostdeutsche Landwirtschaft darf nicht benachteiligt werden

Berlin. Die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister haben am Sonntagabend (18.01.) gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden auf einem Treffen am Rande der Grünen Woche in Berlin gefordert, die Belange der ostdeutschen Agrarwirtschaft bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2028 stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wandten sie sich gegen die geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ab einer bestimmten Betriebsgröße. Diese von der EU geplanten Instrumente benachteiligen insbesondere die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland gegenüber kleineren Betriebsstrukturen und gefährden diese damit in ihrem Bestand. Diese Betriebe sind in den ostdeutschen Bundesländern jedoch die größten Flächenbewirtschafter sowie Tierhalter und damit ganz wesentliche Akteure in der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und für den Erhalt der Kulturlandschaften und des ländlichen Raums. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ der Ministerinnen und Minister heißt es dazu: „Die Ansätze zur Kappung und Degression ignorieren Arbeitskräfteeinsatz, Wertschöpfung, regionale Verantwortung und Beschäftigungswirkung und führen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einer systematischen Benachteiligung leistungsfähiger Betriebe.“ Auch die von der EU geplante Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung der Unternehmen als eigenständiges Förderkriterium lehnen die Minister ab. Außerdem müsse die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP sein, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. „Instrumente der ländlichen Entwicklung, insbesondere LEADER, müssen dauerhaft abgesichert und klar priorisiert werden. Die ländliche Entwicklung braucht verlässliche Finanzierungsgrundlagen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Nur so können wirtschaftliche Perspektiven, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Akzeptanz in der Fläche dauerhaft gesichert werden“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Darüber hinaus fordern die Ministerinnen und Minister, dass die Junglandwirtestrategie die differenzierten Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen muss. Wenn Junglandwirte in die Führung von Genossenschaften oder landwirtschaftliche GmbH einsteigen wollen, werden sie gegenwärtig nicht gefördert. Erforderlich seien hingegen Förderinstrumente, die die Übernahme, Beteiligung und den schrittweisen Einstieg in bestehende Betriebe aller Rechtsformen ermöglichen und somit die tatsächlichen Strukturen in Ostdeutschland abbilden. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, die zu dem Treffen der Agrarministerinnen und -minister eingeladen hatte, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass die ostdeutschen Ressortchefs in Bezug auf die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union mit einer Sprache sprechen. Das zeigt mir, dass alle ostdeutschen Bundesländer von der GAP, wie sie derzeit geplant ist, negativ betroffen wären. Es darf nicht geschehen, dass die Landwirte Ostdeutschlands bei der Agrarförderung systematisch benachteiligt werden. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir gemeinsam die Stimme erheben.“ Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Im Bereich der Einkommensgrundstützung würde das Land nach derzeitigem Stand rund 40 Prozent der Mittel verlieren. Von der geplanten Degression wären in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte unserer Betriebe und fast 95 Prozent der verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Brüssel muss verstehen, dass wir das nicht hinnehmen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und dabei die realen Strukturen unserer Landwirtschaft anerkennen. Kappung, Degression und Bedürftigkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab. Jeder Hektar muss gleich viel wert sein. Wer leistungsfähige Betriebe schwächt, gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Stabilität im ländlichen Raum.“ Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Ich bin dankbar für ein starkes Signal nach Brüssel, das heute vom Treffen der Ost-Agrarministerinnen und -minister ausgeht. Die sächsischen Forderungen für eine gerechte GAP ab 2028 kann man mit den Worten ‚einfach‘, ‚auskömmlich‘ und ‚kontinuierlich‘ zusammenfassen. Wenn wir heimische Produkte und unsere Ernährung in stürmischen Zeiten sichern wollen, wenn wir starke ländliche Räume entwickeln möchten – dann brauchen wir ein auskömmliches Budget für die GAP. Und das planbar, vorausschauend und mit minimaler Bürokratie. Keinesfalls darf die aktuelle Politik in Brüssel dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten gegeneinander ausgespielt und die historisch gewachsenen Strukturen im Osten Deutschlands systematisch benachteiligt werden. Von Degression und Kappung wären allein in Sachsen knapp 1.400 Betriebe betroffen. Das entspricht etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. In diesen Betrieben arbeiten 80 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, werden 80 % aller Tiere gehalten, werden 80 % der Landwirtschaftsfläche Sachsens bewirtschaftet. Die Ideen der Europäischen Kommission führen zu einer Kürzung von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für Sachsen, legt man die aktuelle Einkommensgrundstützung an. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wir sagen nein und fordern Brüssel auf, die vielbeschworene Gleichbehandlung auch in den Fragen der GAP nicht zu vernachlässigen.“ „Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Lebensmittel bereitstellen, Einkommen sichern, attraktive Arbeitsplätze bieten, Umwelt und Biodiversität schützen und den ländlichen Raum stärken. All das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die europäische Agrarpolitik muss daher mit einem ausreichend finanzierten Haushalt mindestens auf der Höhe des gegenwärtigen Budgets untersetzt werden“, fasst Landwirtschaftsstaatssekretär Marcus Malsch die zentrale Forderung Thüringens zusammen. Die aktuellen Kürzungspläne seien keinesfalls zu akzeptieren. Thüringen erhält derzeit 270 Millionen Euro jährlich aus der GAP, u. a. zur Sicherung von Einkommen und Investitionen der Landwirtschaftsbetriebe, den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder die Förderung des ländlichen Raums. Aus ostdeutscher Perspektive seien darüber hinaus vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch zu bewerten. „Größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel sind, benötigen auch in Zukunft die volle Unterstützung der EU-Agrarpolitik.“ Bliebe es bei den derzeitigen Vorschlägen, wären in Thüringen Betriebe mit einem Drittel der bewirtschafteten Fläche von Kürzungen bei den Flächenzahlungen betroffen. „Damit würden die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland massiv benachteiligt und die Thüringer Landwirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.“ Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die geplanten GAP-Reformen ab 2028 hätten weitreichende Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern würden rund 220 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums wegfallen. Davon wären mehr als 2.000 Betriebe und rund 6.000 Gemeinden betroffen. Dieses Geld fehlt dann bei Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturprojekten und der grundlegenden Daseinsvorsorge.“ Kappung und Degression sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument zur Sicherung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Instrumente ab. Sie bestrafen leistungsfähige, historisch gewachsene Betriebe allein aufgrund ihrer Größe – unabhängig von ihrer Effizienz, ihrer Beschäftigungswirkung oder ihrer gesellschaftlichen Leistung.“ Unser Ansatz ist klar: Öffentliches Geld muss an öffentliche Leistungen geknüpft sein – nicht an Betriebsgrößen. Für uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Wer Klima-, Umwelt- und Gemeinwohlleistungen erbringt, muss dafür verlässlich honoriert werden. Alles andere gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Ich freue mich ausdrücklich, dass auch die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer diesen Kurs unterstützen. Das zeigt: wir stehen geschlossen für eine faire GAP, die die Realität unserer Betriebe anerkennt und die Zukunft des ländlichen Raums sichert.“ Link zur Berliner Erklärung

Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!, Teilprojekt: Projektgebiet Oberfranken

Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung

<p> <p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p> </p><p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p><p> Struktur der Agrarpolitik der EU <p>Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden.</p> <p>Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>: <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html">Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.png"> </a> <strong> Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt 2024 / eigene Darstellung mit Daten des BMEL Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (40,56 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,42 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökoregelungen in der ersten Säule <p>Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland.</p> </p><p> Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule <p>Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm_node.html">BMEL 2019</a>). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer.</p> <p>Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2115&amp;from=EN">ELER-Verordnung</a> der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder-<a href="http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html">„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gak">GAK</a>) festgelegt.</p> </p><p> Finanzmittel für die zweite Säule der GAP <p>Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“).&nbsp;</p> <p>Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im&nbsp;<a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html">GAP-Strategieplan</a> (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Themenseite</a> oder den Fragen und Antworten zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">europäischen Agrarförderung</a>. Bei den hier gezeigten Finanzmitteln handelt es sich um die geplanten Fördermittel für die Förderperiode 2023 bis 2027 gemäß GAP-Strategieplan. Diese weichen von der tatsächlichen Mittelverwendung&nbsp;und den ausgezahlten Fördergeldern ab. Die tatsächliche Mittelverwendung ist den <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/leistungsbericht-gap-strategieplan-2024.pdf?">Leistungsberichten</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmleh">BMLEH</a> zu entnehmen.&nbsp;</p> <p>Ausblick: Im Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2027. Diese beinhalten eine größere nationale Gestaltungsfreiheit bei der Verwendung der EU-Mittel, gehen jedoch zugleich mit Budgetkürzungen und einer Neustrukturierung der Förderinstrumente einher. Nach Einschätzung verschiedener Akteure könnten die vorgeschlagenen Regelungen die Bedeutung umwelt- und klimabezogener Fördermaßnahmen verringern und damit das Niveau entsprechender Förderungen in den Mitgliedstaaten senken.</p> <strong> GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027 </strong> <p>___<br> * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)</p> <p>https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf</p> Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (50,28 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,79 kB)</a></li> </ul> </p><p> Weiterführende Informationen <p><a href="http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/AgrarUmweltmassnahmen/agrar-umweltmassnahmen_node.html">BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)</a></p> <p><a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap_node.html">BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union</a></p> <p><a href="https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/uebersicht-ueber-die-gak-rahmenplaene/">GAK Rahmenpläne</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8859">Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71619">Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89163">Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88406">Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96050">Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97907">Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Ministerpräsident Sven Schulze bringt Anliegen Sachsen-Anhalts bei EU-Spitzengesprächen in Brüssel voran – Zusammenarbeit wird 2027 durch Besuche der beiden Präsidentinnen und des Kommissars in Sachsen-Anhalt fortgesetzt

Welche Auswirkungen haben europäische Entscheidungen auf Arbeitsplätze, Unternehmen und den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Darüber hat Ministerpräsident Sven Schulze bei Gesprächen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Union in Brüssel gesprochen. Im Mittelpunkt standen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, die europäischen Fördermittel sowie Fragen der Migration und Fachkräftesicherung. Ministerpräsident Sven Schulze hat bei seinem Besuch in Brüssel die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber europäischen Spitzenpolitikern vertreten. In Gesprächen mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, warb er für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen, Planungssicherheit für die Landwirtschaft und eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Regionen bei europäischen Entscheidungen. Ministerpräsident Sven Schulze sagt: „Ich habe in Brüssel deutlich gemacht, was Sachsen-Anhalt braucht: weniger Bürokratie, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und verlässliche Perspektiven für unsere Unternehmen, unsere Landwirtschaft und unsere Regionen. Viele Entscheidungen der Europäischen Union haben direkte Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land. Deshalb ist es mir wichtig, die Interessen Sachsen-Anhalts frühzeitig einzubringen und für sie zu werben.“ Bereits zu Beginn seines Brüssel-Besuchs tauschte sich Ministerpräsident Sven Schulze mit den deutschen Mitgliedern der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament aus. Im Mittelpunkt standen die Vorstellungen der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 sowie die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schulze warb für eine starke Rolle der Regionen bei der Ausgestaltung künftiger EU-Förderprogramme und thematisierte die Herausforderungen der Landwirtschaft durch den Wegfall wichtiger Pflanzenschutzwirkstoffe sowie die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade. Gespräch mit Roberta Metsola: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen Im Gespräch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, standen die Wettbewerbsfähigkeit Europas, der weitere Bürokratieabbau sowie aktuelle Gesetzgebungsvorhaben des Europäischen Parlaments im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze warb für eine konsequente Entlastung von Unternehmen, Landwirtschaft und Verwaltung von übermäßigen Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Europa müsse dort vereinfachen, wo Vorschriften Innovationen, Investitionen und Wachstum erschweren. Zudem sprach er sich für eine zügige Umsetzung angekündigter Vereinfachungen im Agrar- und Umweltbereich aus. Gespräch mit Ursula von der Leyen: Zukunft von Landwirtschaft, Industrie und EU-Fördermitteln Mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sprach Ministerpräsident Sven Schulze über die künftige Ausrichtung der Europäischen Union, den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, die Energiepolitik sowie die Zukunft der industriellen Wertschöpfung in Europa. Besonderes Augenmerk lag auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027, den Auswirkungen möglicher Änderungen bei Agrarbeihilfen sowie auf den Interessen der für Sachsen-Anhalt wichtigen Chemie- und Grundstoffindustrie. Schulze äußerte erhebliche Bedenken gegenüber Überlegungen, europäische Fördermittel künftig in einem einheitlichen Fonds zu bündeln. Landwirtschaft und Kohäsionspolitik dürften nicht in einem zentralisierten Ansatz aufgehen. Ziel müsse es sein, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, ohne die Regionen aus dem Blick zu verlieren. Auch die Diskussionen über Kappung und Degression von Direktzahlungen wurden angesprochen. Schulze machte deutlich, dass diese Ansätze den unterschiedlichen Betriebsstrukturen in Europa nicht gerecht würden. „Ein Hektar ist ein Hektar – unabhängig davon, ob er in Sachsen-Anhalt, Bayern oder einem anderen Mitgliedstaat bewirtschaftet wird. Die Größe eines Betriebes darf kein Nachteil sein“, betonte der Ministerpräsident. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der energieintensiven Industrie. Schulze sprach sich für wettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicherheit im Emissionshandel und den Erhalt industrieller Wertschöpfung in Europa aus. Zudem betonte er die Bedeutung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz der heimischen Produktion von z.B. Düngemitteln. Darüber hinaus wurde über die strategische Souveränität Europas gesprochen. Schulze begrüßte Überlegungen für einen europäischen „Chips Act 2.0“, um Schlüsseltechnologien, Innovationen und Start-ups gezielt zu stärken. Außerdem vereinbarten Ministerpräsident Sven Schulze und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen engen Austausch zwischen Brüssel und Sachsen-Anhalt zum Ausbau der europäischen Pharma- und Wirkstoffproduktion. Ziel ist es, die strategische Unabhängigkeit Europas bei Arzneimitteln zu stärken und bestehende Industriestandorte weiterzuentwickeln. Ministerpräsident Sven Schulze sagte: „Sachsen-Anhalt verfügt über starke Standorte in der Pharma- und Chemieindustrie. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission wollen wir daran arbeiten, Produktion, Forschung und Innovation in Europa zu stärken und strategische Abhängigkeiten abzubauen. Magdeburg und Brüssel werden dabei künftig noch enger zusammenarbeiten.“ Gespräch mit Magnus Brunner: Migration ordnen und Fachkräfte sichern Im Gespräch mit EU-Kommissar Magnus Brunner standen die europäische Migrationspolitik, der Schutz der EU-Außengrenzen sowie die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze begrüßte die europäische Rückführungsverordnung als wichtigen Baustein für eine geordnete und konsequente Migrationspolitik. Darüber hinaus wurde über die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte gesprochen. Schulze betonte: „Unsere Unternehmen brauchen qualifizierte Fachkräfte. Deshalb müssen wir irreguläre Migration wirksam begrenzen und zugleich legale Arbeitsmigration praxisnah und unbürokratisch gestalten.“ Zum Abschluss seines Besuchs lud Ministerpräsident Sven Schulze die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie EU-Kommissar Magnus Brunner ein, den begonnenen Austausch im Jahr 2027 in Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Alle drei Gesprächspartner zeigten starkes Interesse, Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr zu besuchen. „Europa wird nicht nur in Brüssel gestaltet, sondern auch in seinen Regionen. Deshalb freue ich mich, dass wir die Gespräche in Sachsen-Anhalt fortsetzen werden.“ Sommerfest Den Abschluss des Tages bildete das Sommerfest der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union. Unter dem Motto „Halle (Saale) trifft Europa – an der Schnittstelle der digitalen Transformation von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“ präsentierte sich die Stadt Halle (Saale) als diesjähriger Veranstaltungspartner.400 Gäste aus europäischen Institutionen, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft folgten der Einladung des Gastgebers Ministerpräsident Sven Schulze. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte die Gäste mit einem Grußwort. Mit dem diesjährigen Partner Halle (Saale) rückt Sachsen-Anhalt insbesondere seine Stärken als Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort in den Mittelpunkt. Hintergrund Ministerpräsident Sven Schulze war von 2014 bis 2021 Mitglied des Europäischen Parlaments und kennt die europäischen Entscheidungsprozesse aus eigener Erfahrung. Die Europäische Union ist für Sachsen-Anhalt ein wichtiger Partner bei Wirtschaftsförderung, Strukturwandel, Landwirtschaft, Forschung und Innovation. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung

Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!, Teilprojekt: Projektgebiet Gäulandschaften und Neckarbecken von Tübingen bis Heilbronn

Chancen für den Agrarumweltschutz bleiben ungenutzt

<p> <p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p> </p><p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p><p> <p>Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>) oder Zwischenfrüchten erfüllen.</p> <p>Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen.</p> <p>Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache.</p> <p>Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben.</p> <p>Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird.</p> <p>Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeische-agrarpolitik-ausnahmen-bei-gloez-8">Politikpapier</a> ist Teil des Forschungsprojektes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_gap_eval_iii.pdf">Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a>“. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformaus-sicht-des">GAPEval I</a> und im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformvon-2013-aus-sicht-d%20">GAPEval II</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>

3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung, Teilvorhaben TU Dresden

3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung, Teilvorhaben LfULG

Afrikanische Schweinepest Afrikanische Schweinepest kurz vorgestellt Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest Können Menschen sich mit der Afrikanischen Schweinepest anstecken? Gibt es einen Impfstoff? Wie bereitet sich Sachsen-Anhalt auf die Afrikanische Schweinepest vor? Was ist bei einem an ASP erkrankten Tier zu erkennen? Welche Vorsorgemaßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern treffen? Wie können Landwirtinnen und Landwirte ihren Bestand schützen? Welche Maßnahmen können Jägerinnen und Jäger vorbeugend ergreifen? Was passiert, wenn die Afrikanische Schweinepest festgestellt wird? Gibt es eine Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs zum Beispiel bei Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI

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