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Landwirtschaft_AEP - AEP 2001 KULAP SAUM Flächen 2000

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung des Saarlandes dar.:Agrarstruktureller Entwicklungsplan für das Saarland (AEP) "Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), Saarländisches Agrarumweltprogramm (SAUM)- KULAP und SAUM Flächen"

Grünland und Feldfutterbau

Die Aufgabenfelder umfassen neben Forschung, Stellungnahmen, Gutachten und Berichten die Evaluierung und Fachbegleitung von Agrarumweltprogrammen sowie Sortenversuche für ein- und mehrjährige Futtergräser und kleinkörnige Leguminosen.

Pflanzliche Erzeugung

Die Aufgaben des Bereiches Pflanzliche Erzeugung umfassen: - die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften landwirtschaftlicher Fachgesetze und Verordnungen, - die Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis, die Boden und Pflanze betreffen, - die Wechselwirkungen zwischen Landbewirtschaftung und Umwelt (wissenschaftliche Begleitung von Agrarumweltprogrammen, Agrarumweltmonitoring), - Landnutzungssysteme, für die die Wechselwirkungen mit der Umwelt eine besondere Rolle spielen (FFH. Natur- und Hochwasserschutz), sowie - die Entwicklung moderner Strategien zum Schutz der Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse von Schadorganismen sowie die Entwicklung optimierter Produktionsverfahren. Die Umsetzung dieser Aufgaben schließt eine problemorientierte Forschung zur Entwicklung und Förderung der Landbewirtschaftung und Landschaftspflege ein, die auf eine nachhaltige Landwirtschaft nach den Prinzipien des Integrierten und Ökologischen Pflanzenbaus sowie der Landwirtschaft mit besonderen Umweltleistungen ausgerichtet ist. - Ableitung von Agrar-Umwelt-Indikatoren zur Bewertung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung - Versuche und Demonstrationen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe und Erschließung neuer Anwendungsfelder für deren Verwertung - Erprobung und Umsetzung von bodenschonenden und erosionsmindernden Bodenbearbeitungsverfahren und Bewirtschaftungsstrategien Die Umsetzung der Forschungs- und Untersuchungsergebnisse erfolgt durch die Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis, von Stellungsnahmen für die Politik sowie die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelwerken auf Länder- und Bundesebene.

EU-Agrarpolitik: „Greening“ brachte kaum Verbesserung für Umwelt

EU-Agrarpolitik: „Greening“ brachte kaum Verbesserung für Umwelt Mit der Einführung des „Greenings“ im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 sollte die Wasser- und Bodenqualität verbessert, das Klima geschützt und die Biodiversität erhöht werden. Das wurde nur zu sehr kleinen Teilen erreicht und gleichzeitig teuer erkauft. Dies zeigt eine Untersuchung des Thünen-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes. Seit 2014 sind 30 % der Direktzahlungen der EU an die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des „Greenings“ an drei Vorgaben geknüpft: Die Einhaltung eines Mindestmaßes an Fruchtartenvielfalt, den Erhalt des Dauergrünlands und die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen. Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat untersucht, wie sich die Einführung des „Greenings“ auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Gestaltungsspielraum der Agrarumweltprogramme vergrößert hat, weil nun Maßnahmen wie der Anbau von Zwischenfrüchten über die Direktzahlungen finanziert werden; in den betrachteten Bundesländern von einem um 5 % höheren Bodenabtrag durch Wassererosion auszugehen ist, da im Beobachtungszeitraum Ackerkulturen mit höherem Erosionsrisiko verstärkt auf erosionsgefährdeten Flächen angebaut wurden; für Deutschland, auf Grund des vermehrten Zwischenfruchtanbaus und des verstärkten Einsatzes von pflanzlichen Gärsubstraten, von einer geringen zusätzlichen Humusakkumulation auszugehen ist. Die mittlere Humusbilanz erhöhte sich von -9,5 kg auf +5,4 kg Humus-Äquivalent je ha Ackerfläche; in den betrachteten Bundesländern, auf Grund der Ausbreitung des Zwischenfruchtanbaus, die  mittleren Stickstoffüberschüsse um etwa 2 bis 5 kg Stickstoff je ha Ackerland gesunken sind; der jahrelange Verlust ökologisch wertvoller Flächen gestoppt werden konnte und mehrjährige Brachflächen wieder zugenommen haben; sich die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene nicht geändert hat; die Dauergrünlandfläche Deutschlands mit der Einführung des „Greenings“ um 0,6 % bzw. 27.000 ha leicht zugenommen hat und davon auszugehen ist; dass das Umweltrisiko durch Pflanzenschutzmittelanwendungen in Folge des „Greenings“ nur leicht gesunken ist. Die Fachleute des Thünen Instituts untersuchten auch, in welchem Verhältnis die EU-Zahlungen für das „Greening“ zu den Umsetzungskosten für die Landwirt*innen stehen. Sie schätzen, dass in Deutschland den Betrieben bei der Durchführung der „Greening“-Maßnahmen jährliche Kosten in der Größenordnung von 190 Millionen Euro  entstehen, während die EU die Einhaltung der Vorgaben mit 1,5 Mrd. Euro unterstützte. Die geringen Fortschritte für den Umweltschutz wurden also übermäßig gut entlohnt. Die aktuelle Studie finden Sie hier .

BfN Schriften 630 - Wirkung ökologischer Vorrangflächen zur Erreichung der Biodiversitätsziele in Ackerlandschaften

Das von der EU-Kommission bei der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) verfolgte Ziel ist neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder insbesondere eine umweltfreundlichere „grünere“ 1. Säule der GAP. Die Notwendigkeit für eine stärkere Ökologisierung der GAP wird u. a. auf Grund des dramatischen Artenrückgangs in der Agrarlandschaft, anhaltend hoher Nährstoffeinträge in Böden und Gewässer sowie aus europäischen und globalen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität ersichtlich. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass die über die 2. Säule der GAP angebotenen freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Regionen relativ wenig in Anspruch genommen werden. Die zentrale Maßnahme zur Erreichung der Biodiversitätsziele, ergänzend zur Agrarumweltförderung, wurde für die Förderperiode ab 2015 in den ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gesehen).

Biodiversitätsflächen zur Minderung der Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmitteln

Die ⁠ Biodiversität ⁠ im Agrarbereich ist in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Unerwünschte Nahrungsnetzeffekte von Pflanzenschutzmitteln (PSM) tragen dazu bei. Eine Verringerung dieser Auswirkungen ist möglich, indem der Einsatz biodiversitätsschädigender PSM mit der Zulassung unter den Vorbehalt gestellt wird, dass ein ausreichender Anteil an unbehandelten Biodiversitätsflächen (im Gutachten als Kompensationsflächen bezeichnet) vorhanden ist. Das Gutachten bewertet den Bedarf an solchen Flächen, die ökologische Wertigkeit verschiedener Flächentypen und deren Einbettung in Agrarumweltprogramme. Die Autoren schlagen ein flexibles Punktesystem für die Ermittlung und Anerkennung der vorhandenen Biodiversitätsflächen vor. Veröffentlicht in Texte | 53/2018.

Biodiversitätsflächen zur Minderung der Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmitteln

Die ⁠Biodiversität⁠ im Agrarbereich ist in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Unerwünschte Nahrungsnetzeffekte von Pflanzenschutzmitteln (PSM) tragen dazu bei. Eine Verringerung dieser Auswirkungen ist möglich, indem der Einsatz biodiversitätsschädigender PSM mit der Zulassung unter den Vorbehalt gestellt wird, dass ein ausreichender Anteil an unbehandelten Biodiversitätsflächen (im Gutachten als Kompensationsflächen bezeichnet) vorhanden ist. Das Gutachten bewertet den Bedarf an solchen Flächen, die ökologische Wertigkeit verschiedener Flächentypen und deren Einbettung in Agrarumweltprogramme. Die Autoren schlagen ein flexibles Punktesystem für die Ermittlung und Anerkennung der vorhandenen Biodiversitätsflächen vor.

Artenschwund auf dem Acker

Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das ⁠ UBA ⁠ beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.

Fördervorschläge für Biogas-Bestandsanlagen im EEG

Gegenstand des Vorhabens ist die Untersuchung des erreichten Ausbaustandes von Biogas-Bestandsanlagen und deren Betriebsweise. Ausgehend von grundlegenden Bewertungskriterien bzgl. der ⁠Nachhaltigkeit⁠, der energiewirtschaftlichen Effizienz und der rechtlichen Planungssicherheit werden bestehende Hemmnisse für die Flexibilisierung dieser Anlagen und Herausforderungen im aktuellen Fördersystem identifiziert und geprüft, inwieweit diese durch Änderungen beseitigt werden können. Vor dem Hintergrund von Reformansätzen Dritter entwickeln die Gutachter einen eigenen Vorschlag zur Förderung der Flexibilisierung von Biogas-Bestandsanlagen im EEG.

Die 2. Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat vor 14 Jahren am 22. Dezember 2000 mit dem Hauptziel in Kraft, Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu entwickeln. Die Umsetzung der WRRL wird in Deutschland von den zuständigen Stellen mit erheblichem Aufwand und großem Engagement vorangetrieben. Dabei werden neue Wege der Gewässerbewirtschaftung, der Beteiligung, der Kooperation und der Koordinierung beschritten. Auch in methodischer und konzeptioneller Hinsicht werden neue Ansätze und Verfahren entwickelt und eingesetzt. Die aktive Einbindung von Nutzern und Betroffenen in den Bewirtschaftungsprozess eröffnet neue Perspektiven, schafft eine neue Wertschätzung des Gewässerschutzes und verbessert die Akzeptanz für die Umsetzung von Maßnahmen. Seit 2010 werden die ersten Bewirtschaftungspläne und die dazu gehörigen Maßnahmenprogramme für die 10 Flussgebiete in Deutschland umgesetzt.<BR>An der Schwelle zum zweiten Bewirtschaftungszyklus kann Bilanz gezogen werden: Was ist gut gelaufen, was ist verbesserungswürdig, welche Lücken gibt es, hat sich der Stand des Wissens verändert? Bei der Weiterentwicklung der Bewirtschaftungsplanung sind vor allem auch die Ergebnisse der Evaluation der Pläne im Rahmen des Blueprint-Prozesses zu berücksichtigen. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat daher das Bund-Länder-Arbeitsprogramms zur Flussgebietsbewirtschaftung grundlegend überarbeitet. Resultate des Programms zielen auf eine weitergehende Abstimmung und Harmonisierung des Vorgehens in und zwischen den Flussgebieten bei der Gestaltung des zweiten Bewirtschaftungszyklus´ von 2016 bis 2021. Beispielhaft seien harmonisiertere Vorgehensweisen der Flussgebietsgemeinschaften bei der Bestandsaufnahme, den Monitoringstrukturen und -methoden, der Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper und der Bestimmung des guten ökologischen Potenzials, den Ausnahmen und ihren Begründungen, den überregionalen Bewirtschaftungszielen und der Gestaltung der Berichterstattung genannt. In Übereinstimmung mit Anforderungen der Europäischen Kommission werden Maßnahmen im 2. Bewirtschaftungszyklus stringenter aus den Wirkungszusammenhängen zwischen Nutzung, Belastung und Zustand hergeleitet und konkreter auf die Zielerreichung ausgerichtet. Die LAWA hat sich vorab über wesentliche Inhalte der Maßnahmeprogramme abgestimmt. Fachlich wurden für die Bewertung der Gewässer Fortschritte erzielt. Dies betrifft u.a. die Weiterentwicklung der LAWA Typologie, die Verbesserungen der Datengrundlagen der Bundesländer und die Überarbeitung von Orientierungswerten für physikalisch-chemische Parameter basierend auf Monitoringdaten der Bundesländer. Die biologischen Bewertungsverfahren wurden ebenfalls weiterentwickelt, zwischenzeitlich interkalibriert und sollen in der Oberflächengewässerverordnung verankert werden. Für die Bewertung des ökologischen Potenzials liegt eine neue bundesweit nutzbare Methode vor, die bereits in der Praxis getestet wurde.<BR>Die Umsetzung vieler im ersten Zyklus geplanter Maßnahmen dauert noch an oder verzögert sich. Hier gilt es die Randbedingungen, insbesondere die Flächenverfügbarkeit und die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu verbessern. Von Bund und Ländern entwickelte Strategien zur Beschleunigung der Umsetzung von Maßnahmen sind die integrierte Umsetzung im Bereich Renaturierung, Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz, die Etablierung von geeigneten Gremien zur Abstimmung der Maßnahmen (z. B. Arbeitskreise, Runde Tische), die Stärkung des Gewässerschutzes in den Agrar-Umweltprogrammen und die Ausweitung von Kooperationen.<BR>Die Präsentation wird einen Überblick über wesentliche Inhalte der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 2. Bewirtschaftungszyklus 2015-2021 geben.

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