Die Studie arbeitet heraus, welche Umweltziele sich unsere Gesellschaft gestellt hat und inwieweit sie durch die Landwirtschaft und ihre Intensivierungstrends gefährdet sind. Darauf aufbauend analysiert sie existierende rechtliche Instrumente und zeigt Verbesserungsoptionen auf. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausgestaltung und dem Vollzug des nationalen Ordnungs- und Planungsrechts und hier v.a. auf dem agrarrelevanten Umweltrecht und dem umweltrelevanten Agrarrecht. Europarechtliche Vorgaben und Prämissen sind mit einbezogen. Da sich nur mit einer guten Kombination der verschiedenen Politikinstrumente eine nachhaltige Landwirtschaft erreichen lässt, stellt die Studie mit der Beratung und der Honorierung ökologischer Leistungen zwei weitere Instrumente vor, die ordnungs- und planungsrechtliche Mindestanforderungen unterstützen und ergänzen, ohne sie aber in der gleichen Tiefe zu untersuchen. Um den Untersuchungsaufwand zu begrenzen, klammerte der Auftrag steuer- und abgabenrechtliche Instrumente ganz aus. Auch die mit Hilfe einer Expertenbefragung durchgeführte instrumentelle Bewertung beschränkt sich daher auf die ausgearbeiteten ordnungs- und planungsrechtlichen Verbesserungsoptionen. Veröffentlicht in Texte | 42/2014.
Das Projekt "Handbuch des Agrarumweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Rechtswissenschaft, Forschungsstelle für Agrar- und Umweltrecht durchgeführt. Das gemeinsam mit Peter-Christian Storm (UBA Berlin) geplante Handbuch wird die umweltrechtlichen Vorschriften erfassen, systematisieren und erlaeutern, die in besonderer Weise auf den Agrarbereich bezogen sind. Unter dem Begriff Agrarumweltrecht lassen sich diejenigen Rechtsnormen, Rechtsinstitute und Rechtsprobleme einordnen, die einer landwirtschaftlichen Bestaetigung aus Gruenden der Umweltpflege den umweltrechtlichen Rahmen setzen. Dazu zaehlen im weiteren Sinne auch die der Landwirtschaft wegen ihrer 'Sonderlage' als Zweig der Urproduktion gewaehrten Ausnahmen von allgemein geltenden umweltrechtlichen Vorschriften und die umweltrechtlichen Normen, die sich an nicht landbewirtschaftende Dritte zugunsten der Landwirtschaft richten. Das Handbuch wendet sich vornehmlich an die Rechtspraxis. Fuer seine Bearbeitung werden Autoren aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis gewonnen.
Die Studie arbeitet heraus, welche Umweltziele sich unsere Gesellschaft gestellt hat und inwieweit sie durch die Landwirtschaft und ihre Intensivierungstrends gefährdet sind. Darauf aufbauend analysiert sie existierende rechtliche Instrumente und zeigt Verbesserungsoptionen auf. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausgestaltung und dem Vollzug des nationalen Ordnungs- und Planungsrechts und hier v.a. auf dem agrarrelevanten Umweltrecht und dem umweltrelevanten Agrarrecht. Europarechtliche Vorgaben und Prämissen sind mit einbezogen. Da sich nur mit einer guten Kombination der verschiedenen Politikinstrumente eine nachhaltige Landwirtschaft erreichen lässt, stellt die Studie mit der Beratung und der Honorierung ökologischer Leistungen zwei weitere Instrumente vor, die ordnungs- und planungsrechtliche Mindestanforderungen unterstützen und ergänzen, ohne sie aber in der gleichen Tiefe zu untersuchen. Um den Untersuchungsaufwand zu begrenzen, klammerte der Auftrag steuer- und abgabenrechtliche Instrumente ganz aus. Auch die mit Hilfe einer Expertenbefragung durchgeführte instrumentelle Bewertung beschränkt sich daher auf die ausgearbeiteten ordnungs- und planungsrechtlichen Verbesserungsoptionen.<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Prof. Dr. Wolfgang Köck, UFZ Seit dem 1. Juli 2020 ist Prof. Wolfgang Köck, der für das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) am ReGerecht -Projekt beteiligt ist, Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen. Die ReGerecht-Projektpartner und Mitglieder in Stadt-Land-Plus gratulieren herzlich und wünschen gutes Gelingen. Quelle Pressemitteilung vom 11. Juni 2020 UFZ: Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze erstmals Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in den siebenköpfigen Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berufen: den Agrarökologen Prof. Josef Settele und den Umweltjuristen Prof. Wolfgang Köck. Die Amtsperiode für die beiden Sachverständigen beginnt am 1. Juli 2020 und endet am 30. Juni 2024. Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 und ist damit eine der ältesten Institutionen wissenschaftlicher Beratung für die Umweltpolitik in Deutschland. Wolfgang Köck wird im SRU den Bereich des Umwelt- und Planungsrechts übernehmen. Dazu gehören nicht nur die herkömmlichen Bereiche des Umweltrechts, sondern auch rechtliche Grundfragen der Nachhaltigkeitstransformation in einer globalisierten Welt. In besonderer Weise fühlt sich Köck dem Anliegen der Transformation des Agrar- und Ernährungssektors verbunden sowie den Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Entwicklung ländlicher Räume - jeweils unter Einbeziehung der Umweltgerechtigkeit. "Diese Themen sind in den letzten Jahren meiner Forschungstätigkeit am UFZ immer stärker in den Vordergrund gerückt und haben neben den Themen der klassischen Umweltpolitik (Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Chemikaliensicherheit) ihren festen Platz bekommen. Ich hoffe, insbesondere auch mit diesen komplexen Thematiken Impulse beim SRU setzen zu können", sagt Wolfgang Köck. Wolfgang Köck , Jahrgang 1958, studierte Jura an der Universität Bremen. Nach seiner Promotion und Habilitation an der Universität Bremen wurde er 2001 gemeinsam vom UFZ und der Universität Leipzig als Professor für Umweltrecht berufen. Er leitet seit 2004 das Department Umwelt- und Planungsrecht am UFZ. Wolfgang Köck beschäftigt sich in seiner Forschung mit der gesamten Breite des Umwelt- und raumbezogenen Planungsrechts sowie mit den für die Nachhaltigkeitstransformation wichtigen Bereichen des Agrarumweltrechts, des Umweltenergierechts und des Klimarechts. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) , der aus sieben Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachdisziplinen besteht, begutachtet die Umweltbedingungen in Deutschland. Dabei weist er auf Fehlentwicklungen hin und zeigt Möglichkeiten auf, diese zu korrigieren. Hiermit unterstützt er die Urteilsbildung aller umweltpolitischen Akteure sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, arbeitet interdisziplinär und bestimmt seine Themen selbst. Weitere Informationen: BMU-Pressemitteilung: https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesumweltministerin-svenja-schulze-beruft-neuen-sachverstaendigenrat-fuer-umweltfragen/