Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen (Antragsparzellen) aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen (Antragsparzellen) aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.