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Agriophyten in Westfalen

Das Projekt "Agriophyten in Westfalen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Fachbereich 19, Institut für Geographie, Lehrstuhl für Landschaftsökologie.Ziele: Dokumentation der heutigen Verbreitung der Agriophyten durch Rasterkartierung auf Viertelquadrantenbasis; Ermittlung ihrer soziologischen Wertigkeit durch pflanzensoziologische Aufnahmen. Beitraege zur Oekologie dieser Arten durch Feld- und Laboruntersuchungen.

08_Blütenpflanzen

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Farn- und Blütenpflan- zen (Pteridophyta et Spermatophyta) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Dieter FRANK, Hagen HERDAM, Horst JAGE, Heino JOHN, Hans-Ulrich KISON, Heiko KORSCH, Jens STOLLE Mit Beiträgen von Siegfried BRÄUTIGAM, Hjalmar THIEL, Ingo UHLEMANN, Heinrich E. WEBER und Erik WELK (3. Fassung, Februar 2004) Einführung Zwölf Jahre nach Erscheinen der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen für Sachsen-Anhalt (FRANK et al. 1992) wird nun die dritte Fassung dieser Ro- ten Liste vorgelegt. Zum dritten Mal muss die Ge- fährdung der Arten dabei nach einem wiederum etwas geänderten System von Rote-Liste-Kate- gorien zugeordnet werden. Während RAUSCHERT (1978) noch die für die DDR üblichen Einstufungs- kriterien verwendete, richtete sich die zweite Fas- sung an den damals in der BRD üblichen Kriteri- en aus. Die vorliegende Liste basiert auf dem nunmehr auch in Deutschland gültigen Standard der IUCN-Kriterien. Änderungen gegenüber der ersten bzw. zweiten Fassung bedeuten somit meist keine Veränderung der Gefährdungssituation, sondern sind das Re- sultat von Erkenntniszuwachs oder der Anwen- dung neuer Kriterien. Datengrundlagen Erstmals war es jetzt möglich, das Expertenvo- tum Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen auf ei- ner statistisch verwertbaren Datengrundlage auf- zubauen. Eine Grundlage ist die Zusammenstel- lung aller für das Bezugsgebiet angegebenen Taxa (Checkliste). Zumindest für das Kriterium flächen- bezogener Rückgang konnten die Angaben aus der Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sach- sen-Anhalt herangezogen werden. Dabei fanden summarische und relative Angaben zu Artvorkom- men auf Messtischblattquadranten-Basis für die Zeiträume bis 1949, 1950 bis 1991 und ab 1992 Verwendung. Nur die drei Kriterien Rückgang der Individuenzahlen von noch aktuellen Vorkommen, Rückgangsgeschwindigkeit sowie akute Bedro- hungen von Populationen wurden empirisch ein- geschätzt. Die für die Erarbeitung der Roten Liste verwen- dete relativ gute Datenlage ist dem unermüdlichen Wirken ehrenamtlich tätiger Botaniker seit den 1970er Jahren und insbesondere den an der ak- tuellen Kartierung (ab 1992) beteiligten Mitgliedern des Botanischen Vereins Sachsen-Anhalt bzw. des Botanischen Arbeitskreises Nordharz zu ver- danken. Diese unmittelbaren Kartierungsergebnis- se wurden ergänzt durch umfangreiche Literatur- auswertungen an der Zentralstelle für die Floristi- sche Kartierung Deutschlands, Bereich Ost in Halle (bis 1998) bzw. im LAU (ab 1995). Durch die Auswertung der Herbarien in Dessau, Gaters- leben, Halle, Jena und Magdeburg konnten An- gaben zu historischen Vorkommen in die Bewer- tung einbezogen werden. Trotzdem ist der Kennt- nisstand zum Vorkommen einiger bestimmungs- kritischer Arten noch unzureichend. Für einige Artengruppen erfolgten jedoch in den letzten Jah- ren spezielle Untersuchungen. Deren Rote-Liste- Einstufung erfolgte separat durch die Spezialisten S. BRÄUTIGAM (Hieracium), H. THIEL (Alchemilla), I. UHLEMANN (Taraxacum) und H. E. WEBER (Rubus). Eingestuft wurden grundsätzlich Arten im Sinne des taxonomischen Referenzwerkes WISSKIRCHEN & HAEUPLER (1998), welche einheimisch oder ein- gebürgert sind bzw. waren (keine unbeständigen Neophyten). Hybridogene Taxa fanden dann Be- rücksichtigung, wenn sie üblicherweise in Bestim- mungsbüchern verschlüsselt wurden. Entspre- chend dieser Definition wurden für Sachsen-An- halt 2.228 Arten bewertet. Die Nomenklatur der Arten folgt ebenfalls WISSKIRCHEN & HAEUPLER (1998). Nur Allium scorodoprasum ssp. rotund- um wurde wegen grundlegender ökologischer Un- terschiede zu A. s. ssp. scorodoprasum der Art- ebene gleichgestellt. Die gefährdeten Taxa werden auf Artebene ein- gestuft, um die Verständlichkeit der Roten Liste für einen breiten Interessentenkreis zu verbes- sern. Allerdings konnte dadurch nicht auf spezifi- sche innerartliche Gefährdungen eingegangen werden. So finden z.B. gefährdete infraspezifische Taxa dann in dieser Liste keine Erwähnung, wenn andere infraspezifische Taxa der jeweiligen Art un- gefährdet sind (z.B. Fumaria vaillantii ssp. schram- mii). Da aber neben den Roten Listen noch ande- re Möglichkeiten bestehen, auf den Schutz gefähr- deter Taxa oder Populationen hinzuwirken (ge- setzlicher Arten-, Biotop- und Flächenschutz; Ver- antwortlichkeit), entschlossen sich die Autoren zur Betrachtung auf Artebene. Für manche Arten ist die Bestandsentwicklung in den naturräumlichen Großräumen Sachsen-An- halts sehr unterschiedlich. Beispielsweise sind fast alle Vorkommen von Arnica montana im Tiefland erloschen, während die Bestände im Harz kaum gefährdet sind. Hydrocharis morsus-ranae hat zwar im Elbtal noch zahlreiche Vorkommen, ist aber in vielen anderen Gebieten stark zurückge- gangen. Trotzdem wurde aus Gründen der Ver- ständlichkeit für einen breiten Leserkreis nur eine ' Gesamt-Rote-Liste für das Bundesland vorgelegt. Bei der Einstufung solcher Arten wurde regional extrem starke Gefährdung besonders berücksich- tigt. Weiterführende Aussagen zur regionalen Be- standsentwicklung können FRANK & N EUMANN (1999) entnommen werden. Eine Landesflora mit ausführlichen Informationen ist in Vorbereitung. Bei der Bewertung musste oft subjektiv beurteilt werden, ob eine Art, für die zahlreiche neue Vor- kommensmeldungen vorliegen, wirklich in Aus- breitung befindlich ist, oder ob ausschließlich eine bessere Durchforschung der betreffenden Gebiete oder eine geänderte Artauffassung den Kenntnis- zuwachs verursachen (z.B. Carex melanostachya, Epipactis muelleri, Thymelaea passerina). Bemerkungen zu ausgewählten Arten Bei vielen Arten gibt es neben gebietsheimischen Taxa bzw. Populationen auch kultivierte bzw. neo- phytische Populationen, oft verdrängen diese nichteinheimischen Populationen die gebietshei- mischen Populationen. Solche gefährdete gebiets- heimische Taxa bzw. Populationen wurden möglichst auch in die Rote Liste aufgenommen. Sie sind am Buchstaben „K“ in der Spalte Be- merkungen zu erkennen. Dann bezieht sich der Gefährdungsstatus nachfolgender Liste nur auf die gebietsheimischen Vorkommen! Beispiels- weise bezieht sich die Rote-Liste-Kategorie 2 für Picea abies (Gewöhnliche Fichte) nur auf die au- tochthonen Populationen im Hochharz – nicht auf die zahlreichen Fichtenvorkommen im restlichen Bundesland. Gegenüber der Roten Liste 1992 wurden folgen- de Taxa hier nicht mit aufgenommen, da die An- gaben aus heutiger Sicht offenbar auf Fehlbestim- mungen oder falscher Zuordnung von früher anders abgegrenzten Taxa beruhen: Atriplex sa- bulosa, Allium kochii, Callitriche hermaphroditica, Cardaminopsis petraea, Carex brunnescens, Carex buxbaumii, Diplotaxis viminea, Hieracium racemosum, Isoetes lacustris, Jasione laevis, Or- nithogalum orthophyllum, Phlomis tuberosa, Ra- nunculus baudotii, Ranunculus reptans, Salsola kali ssp. kali, Subularia aquatica. Auf die Auflistung eingegliederter, untergeordne- ter oder hybridogener Taxa (sensu WISSKIRCHEN & HAEUPLER 1998) wurde verzichtet (z.B. Armeria hornburgensis, Asplenium x alternifolium, Dacty- lorhiza fuchsii, Euphrasia rostkoviana, Fumaria schrammii, Gentianella baltica, Plantago major ssp. winteri, Scilla vindobonensis, Setaria verticil- liformis). Ebenso fehlen unbeständige Neophyten (z.B. Calendula arvensis, Ceratocephala falcata, Cre- pis setosa, Diplotaxis viminea, Elsholtzia ciliata, Eragrostis cilianensis, Galium verrucosum, Her- niaria hirsuta, Linaria repens, Silene armeria, Ur- tica pilulifera). Für Arten, welche ausschließlich neophytisch vorkommen oder vorkamen, wurde ein strengerer Bewertungsmaßstab angelegt, so ' dass z.B. Camelina sativa, Centaurea montana, Cirsium canum, Groenlandia densa, Mimulus gut- tatus, Orobanche minor, Petrorhagia saxifraga, Rosa villosa, Sagina maritima und Salvia aethio- pis nicht mehr in der aktuellen Liste zu finden sind. In die Rote Liste werden Neophyten insbesondere dann aufgenommen, wenn sie an mehreren Stel- len fest eingebürgert waren bzw. sind. Leider kann im Rahmen der Rote-Liste-Tabelle nicht auf Sonderfallentscheidungen bei der Einstufung der Arten eingegangen werden, beispielsweise, dass die eingebürgerte Population von Erysimum cheiri inzwischen ausgestorben ist, aber zusätz- lich unbeständige Populationen eines anderen Typs dieser Art vorkommen, dass die heimischen Populationen von Muscari botryodes ausgestor- ben/verschollen sind, sich aber neophytische Vor- kommen herausgebildet haben, oder dass es kaum möglich ist, alle Individuen von Picea abies entweder den heimischen Berg-Fichten oder den Kultur-Fichten zuzuordnen, da fließende Übergän- ge zu den Kultur-Fichten und ihren zahlreichen Verwilderungen die Regel sind. Einige Arten wei- sen im Gebiet sowohl autochthone als auch kulti- vierte und subspontane Vorkommen auf, nur sel- ten (z.B. Taxus baccata) können Fundorte gebiets- heimischer Populationen entsprechend zugeord- net werden. All diese Besonderheiten werden hier aus Gründen der Verständlichkeit innerhalb der taxonomischen Ebene „Art“ aufsummiert und be- wertet. Während bei wenigen Arten die gebietsheimi- schen von neophytischen Populationen noch un- terschieden und im Sinne einer Roten Liste be- wertet werden können, ist dies für andere Arten nicht mehr möglich. Zum Beispiel kann bei Aqui- legia vulgaris nicht festgestellt werden, ob und ggf. welche Individuen gebietsheimisch sind. Da es zudem nicht möglich (und nicht zielführend) ist, die Idiotypen gebietsheimischer bzw. nichtheimi- scher Taxa zu ermitteln, wurden solche Arten - auch Aquilegia vulgaris - nicht in die Rote Liste aufgenommen. Ähnliches gilt für viele indigene Arten, deren Saatgut seit Jahrhunderten im Rah- men landwirtschaftlicher Kulturen im großen Maß- stab (räumlich wie auch quantitativ) ausgebracht wird. Die Vorkommen verbreiteter Arten wie Dac- tylis glomerata, Lolium perenne, Trifolium praten- se oder Crataegus monogyna wurden somit auch nicht im Sinne einer Roten Liste überprüft. Brombeeren und Haselblattbrombeeren (H. E. WEBER) Im Gegensatz zu den meisten übrigen Blütenpflan- zen fehlen bei den Brombeeren und Haselblatt- brombeeren Daten über deren frühere Vorkom- men nahezu vollständig. Nur in zwei inselartigen Teilbereichen wurden gegen Ende des 19. Jahr- hunderts auch Brombeeren beachtet, so von G. MAASS um Altenhausen im Raum Magdeburg und von O. GELERT – teilweise zusammen mit R. HÜL- SEN – um Tangerhütte in der südöstlichen Altmark (Näheres bei PEDERSEN et al. 1999). Erst fast ein Jahrhundert später wurde ab 1986 damit begon- nen, die Brombeeren im gesamten Sachsen-An- halt systematisch zu erforschen. Dieses erfolgte durch eine planmäßige und flächendeckende Kar- tierung im Viertelquadranten-Raster, deren Resul- tate im Verbreitungsatlas von PEDERSEN et al. (1999) vorgelegt wurden. Das Inventar an Arten und de- ren Verbreitung wurden hierbei im Detail erfasst, diese Daten bildeten fast die einzige Grundlage für die Bewertung der Brombeeren und Haselblatt- brombeeren für die Rote Liste. Im Wesentlichen liefern hierbei die Seltenheit und die Situation am jeweiligen Fundort die Basis für eine Einstufung. In der früheren Roten Liste (FRANK et al. 1992) wur- den nach dem damaligen, noch unvollständigen Kenntnisstand bei den Brombeeren nur die Kate- gorien P und 0 verwendet. Wie in anderen Roten Listen, in denen Brombeeren berücksichtigt sind (z.B. WEBER 1993), kann die Gefährdung auch bei der unzureichenden Datenlage für frühere Vorkom- men heute etwas differenzierter betrachtet werden. Hierbei gelten folgende Kriterien: Gefährdungskat. 0: Da frühere Angaben über Vorkommen für den größten Teil des Gebiets feh- len, ist unbekannt, welche der möglicherweise frü- here vorhandenen Arten inzwischen verschwun- den sind. Frühere Angaben beruhten (falls sie nicht von GELERT oder MAASS stammten) oft auf Verwechslung, so dass dadurch kein ausreichen- der Nachweis für das Vorkommen der betreffen- den Art besteht. Einige Brombeeren scheinen je- doch deutlich im Rückgang zu sein, so Rubus chlorothyrsos, eine Art, für die trotz der früher nur punktuellen Untersuchung des Gebiets zwei alte Nachweise (mit Herbarexemplaren) vorliegen und von der bei der flächendeckenden Rasterkartie- rung nur noch ein einziges Vorkommen (abseits der früheren Fundorte) ermittelt werden konnte. Nachweislich ausgestorben oder verschollen ist Rubus mollis J. & C. PRESL, der 1885 bei Wethau bei Naumburg (Saale) als „Rubus caesius × to- mentosus KUNTZE“ gesammelt wurde (Beleg ge- sehen in der Bot. Staatssammlung München, bei PEDERSEN et al. 1999 nicht aufgeführt). Gefährdungskat. 1: Arten, die nur (noch) an ei- nem einzigen Fundort im Gebiet nachgewiesen sind. Diese Wuchsorte liegen stets ungeschützt in der Landschaft und sind, wie die Erfahrung zeigt, in der Regel stark bedroht, an Weg- und Straßen- rändern durch Ausbaumaßnahmen und durch Hypertrophierung, auf Waldlichtungen und an Waldwegen vor allem durch Neuaufforstungen mit Nadelholz-Monokulturen. Gefährdungskat. 2: Arten mit insgesamt nur 2-3 Vorkommen im Gebiet. Für eine Differenzierung in „stark gefährdet“ (2) und „gefährdet“ (3) gibt es keine ausreichende Datengrundlage. Kat. G: Arten, von denen nur 4-5 Fundorte im Gebiet nachgewiesen sind. Vor allem auch infol- ge der allgemeinen Hypertrophierung werden die Standorte der Brombeeren in den Agrarlandschaf- ten zunehmend von nitrophilen Hochstauden (Ur- tica dioica, Heracleum sphondylium, Artemisia vulgaris etc.) überwuchert (WEBER 1986). Und da Brombeeren in ihren oberirdischen Teilen nur zwei Jahre alt werden und somit immer erneut im licht- armen Hochstauden-Dickicht heranwachsen müs- sen, werden sie selbst an eigens für sie geschütz- ten Standorten von der nitrophytischen Ruderal- vegetation verdrängt (WEBER 1997). Typenschutz (Schutz der Originalfundorte zur ta- xonomischen Datensicherung): Mehrere Arten der Brombeeren (Subgen. Rubus Sekt. Rubus = Ru- bus fruticosus agg.) und Haselblattbrombeeren (Subgen. Rubus Sekt. Corylifolii = Rubus coryli- folius agg.) wurden erstmals aus Sachsen-Anhalt beschrieben. Von diesen Fundorten (loci classici) stammen die Typus-Exemplare, auf denen die Nomenklatur für die heute anzuwendenden Na- men der Arten beruht. Als bislang kaum erkannte Aufgabe des Naturschutzes sollten derartige Vor- kommen möglichst erhalten bleiben, um auch in Zukunft Botanikern die Möglichkeit zu geben, die betreffenden Arten lebend am Originalfundort zu studieren. Falls kein genauer Fundort (des Holo- oder des Lectotypus) bekannt ist, sollte zumindest ein Vorkommen in der angegebenen Region (re- gio classica) ermittelt und auf Dauer erhalten blei- ben. Typenschutz gilt hierbei insbesondere für die Wuchsorte, von denen das Typusmaterial für die heute verwendeten Namen entnommen wurde. Es handelt sich hierbei um vier Arten: Rubus glauco- virens MAASS 1871 (mehrere Fundorte um Alten- hausen); Rubus scissus W. C. R. WATSON 1937 („Magdeburg, an sumpfigen Waldstellen bei Al- tenhausen“); Rubus glossoides H. E. WEBER & STOHR 1998 (nördlich Gorsdorf, Wald westlich der Einmündung der Straße auf B 187, MTB 4143/ 33) und Rubus stohrii H. E. WEBER & RANFT 1998 (südlich Lubast, Einfahrt von der B2 zur Kiesgru- be, MTB 4241/41). Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Gefährdet sind insbesondere Arten, die an natur- nahe Sonderstandorte, an traditionelle Bewirt- schaftungsformen, an nasse bzw. feuchte oder an nährstoffarme Standorte angepasst sind. Nicht ausreichend belegt ist die flächenhafte Auswir- kung des Einbringens nicht gebietsheimischer Populationen. Zu erwarten ist eine erhebliche ge- netische Drift bzw. eine Verarmung der geneti- schen Vielfalt heimischer Arten. Die Auswirkungen allgemeiner Gefährdungsursa- chen, wie zunehmender Flächenverlust durch Baumaßnahmen, Eutrophierung, intensive und uniforme Landnutzungsformen, Ausbreitung inva- '!

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