Rote Listen Sachsen-Anhalt
Berichte des Landesamtes für
Umweltschutz Sachsen-Anhalt
39 (2004)
Rote Liste der Farn- und Blütenpflan-
zen (Pteridophyta et Spermatophyta)
des Landes Sachsen-Anhalt
Bearbeitet von Dieter FRANK, Hagen HERDAM, Horst JAGE,
Heino JOHN, Hans-Ulrich KISON, Heiko KORSCH, Jens STOLLE
Mit Beiträgen von Siegfried BRÄUTIGAM, Hjalmar THIEL, Ingo
UHLEMANN, Heinrich E. WEBER und Erik WELK
(3. Fassung, Februar 2004)
Einführung
Zwölf Jahre nach Erscheinen der Roten Liste Farn-
und Blütenpflanzen für Sachsen-Anhalt (FRANK et
al. 1992) wird nun die dritte Fassung dieser Ro-
ten Liste vorgelegt. Zum dritten Mal muss die Ge-
fährdung der Arten dabei nach einem wiederum
etwas geänderten System von Rote-Liste-Kate-
gorien zugeordnet werden. Während RAUSCHERT
(1978) noch die für die DDR üblichen Einstufungs-
kriterien verwendete, richtete sich die zweite Fas-
sung an den damals in der BRD üblichen Kriteri-
en aus. Die vorliegende Liste basiert auf dem
nunmehr auch in Deutschland gültigen Standard
der IUCN-Kriterien.
Änderungen gegenüber der ersten bzw. zweiten
Fassung bedeuten somit meist keine Veränderung
der Gefährdungssituation, sondern sind das Re-
sultat von Erkenntniszuwachs oder der Anwen-
dung neuer Kriterien.
Datengrundlagen
Erstmals war es jetzt möglich, das Expertenvo-
tum Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen auf ei-
ner statistisch verwertbaren Datengrundlage auf-
zubauen. Eine Grundlage ist die Zusammenstel-
lung aller für das Bezugsgebiet angegebenen Taxa
(Checkliste). Zumindest für das Kriterium flächen-
bezogener Rückgang konnten die Angaben aus
der Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sach-
sen-Anhalt herangezogen werden. Dabei fanden
summarische und relative Angaben zu Artvorkom-
men auf Messtischblattquadranten-Basis für die
Zeiträume bis 1949, 1950 bis 1991 und ab 1992
Verwendung. Nur die drei Kriterien Rückgang der
Individuenzahlen von noch aktuellen Vorkommen,
Rückgangsgeschwindigkeit sowie akute Bedro-
hungen von Populationen wurden empirisch ein-
geschätzt.
Die für die Erarbeitung der Roten Liste verwen-
dete relativ gute Datenlage ist dem unermüdlichen
Wirken ehrenamtlich tätiger Botaniker seit den
1970er Jahren und insbesondere den an der ak-
tuellen Kartierung (ab 1992) beteiligten Mitgliedern
des Botanischen Vereins Sachsen-Anhalt bzw.
des Botanischen Arbeitskreises Nordharz zu ver-
danken. Diese unmittelbaren Kartierungsergebnis-
se wurden ergänzt durch umfangreiche Literatur-
auswertungen an der Zentralstelle für die Floristi-
sche Kartierung Deutschlands, Bereich Ost in
Halle (bis 1998) bzw. im LAU (ab 1995). Durch
die Auswertung der Herbarien in Dessau, Gaters-
leben, Halle, Jena und Magdeburg konnten An-
gaben zu historischen Vorkommen in die Bewer-
tung einbezogen werden. Trotzdem ist der Kennt-
nisstand zum Vorkommen einiger bestimmungs-
kritischer Arten noch unzureichend. Für einige
Artengruppen erfolgten jedoch in den letzten Jah-
ren spezielle Untersuchungen. Deren Rote-Liste-
Einstufung erfolgte separat durch die Spezialisten
S. BRÄUTIGAM (Hieracium), H. THIEL (Alchemilla), I.
UHLEMANN (Taraxacum) und H. E. WEBER (Rubus).
Eingestuft wurden grundsätzlich Arten im Sinne
des taxonomischen Referenzwerkes WISSKIRCHEN
& HAEUPLER (1998), welche einheimisch oder ein-
gebürgert sind bzw. waren (keine unbeständigen
Neophyten). Hybridogene Taxa fanden dann Be-
rücksichtigung, wenn sie üblicherweise in Bestim-
mungsbüchern verschlüsselt wurden. Entspre-
chend dieser Definition wurden für Sachsen-An-
halt 2.228 Arten bewertet. Die Nomenklatur der
Arten folgt ebenfalls WISSKIRCHEN & HAEUPLER
(1998). Nur Allium scorodoprasum ssp. rotund-
um wurde wegen grundlegender ökologischer Un-
terschiede zu A. s. ssp. scorodoprasum der Art-
ebene gleichgestellt.
Die gefährdeten Taxa werden auf Artebene ein-
gestuft, um die Verständlichkeit der Roten Liste
für einen breiten Interessentenkreis zu verbes-
sern. Allerdings konnte dadurch nicht auf spezifi-
sche innerartliche Gefährdungen eingegangen
werden. So finden z.B. gefährdete infraspezifische
Taxa dann in dieser Liste keine Erwähnung, wenn
andere infraspezifische Taxa der jeweiligen Art un-
gefährdet sind (z.B. Fumaria vaillantii ssp. schram-
mii). Da aber neben den Roten Listen noch ande-
re Möglichkeiten bestehen, auf den Schutz gefähr-
deter Taxa oder Populationen hinzuwirken (ge-
setzlicher Arten-, Biotop- und Flächenschutz; Ver-
antwortlichkeit), entschlossen sich die Autoren zur
Betrachtung auf Artebene.
Für manche Arten ist die Bestandsentwicklung in
den naturräumlichen Großräumen Sachsen-An-
halts sehr unterschiedlich. Beispielsweise sind fast
alle Vorkommen von Arnica montana im Tiefland
erloschen, während die Bestände im Harz kaum
gefährdet sind. Hydrocharis morsus-ranae hat
zwar im Elbtal noch zahlreiche Vorkommen, ist
aber in vielen anderen Gebieten stark zurückge-
gangen. Trotzdem wurde aus Gründen der Ver-
ständlichkeit für einen breiten Leserkreis nur eine
'
Gesamt-Rote-Liste für das Bundesland vorgelegt.
Bei der Einstufung solcher Arten wurde regional
extrem starke Gefährdung besonders berücksich-
tigt. Weiterführende Aussagen zur regionalen Be-
standsentwicklung können FRANK & N EUMANN
(1999) entnommen werden. Eine Landesflora mit
ausführlichen Informationen ist in Vorbereitung.
Bei der Bewertung musste oft subjektiv beurteilt
werden, ob eine Art, für die zahlreiche neue Vor-
kommensmeldungen vorliegen, wirklich in Aus-
breitung befindlich ist, oder ob ausschließlich eine
bessere Durchforschung der betreffenden Gebiete
oder eine geänderte Artauffassung den Kenntnis-
zuwachs verursachen (z.B. Carex melanostachya,
Epipactis muelleri, Thymelaea passerina).
Bemerkungen zu ausgewählten Arten
Bei vielen Arten gibt es neben gebietsheimischen
Taxa bzw. Populationen auch kultivierte bzw. neo-
phytische Populationen, oft verdrängen diese
nichteinheimischen Populationen die gebietshei-
mischen Populationen. Solche gefährdete gebiets-
heimische Taxa bzw. Populationen wurden
möglichst auch in die Rote Liste aufgenommen.
Sie sind am Buchstaben K in der Spalte Be-
merkungen zu erkennen. Dann bezieht sich der
Gefährdungsstatus nachfolgender Liste nur auf
die gebietsheimischen Vorkommen! Beispiels-
weise bezieht sich die Rote-Liste-Kategorie 2 für
Picea abies (Gewöhnliche Fichte) nur auf die au-
tochthonen Populationen im Hochharz nicht auf
die zahlreichen Fichtenvorkommen im restlichen
Bundesland.
Gegenüber der Roten Liste 1992 wurden folgen-
de Taxa hier nicht mit aufgenommen, da die An-
gaben aus heutiger Sicht offenbar auf Fehlbestim-
mungen oder falscher Zuordnung von früher
anders abgegrenzten Taxa beruhen: Atriplex sa-
bulosa, Allium kochii, Callitriche hermaphroditica,
Cardaminopsis petraea, Carex brunnescens,
Carex buxbaumii, Diplotaxis viminea, Hieracium
racemosum, Isoetes lacustris, Jasione laevis, Or-
nithogalum orthophyllum, Phlomis tuberosa, Ra-
nunculus baudotii, Ranunculus reptans, Salsola
kali ssp. kali, Subularia aquatica.
Auf die Auflistung eingegliederter, untergeordne-
ter oder hybridogener Taxa (sensu WISSKIRCHEN &
HAEUPLER 1998) wurde verzichtet (z.B. Armeria
hornburgensis, Asplenium x alternifolium, Dacty-
lorhiza fuchsii, Euphrasia rostkoviana, Fumaria
schrammii, Gentianella baltica, Plantago major
ssp. winteri, Scilla vindobonensis, Setaria verticil-
liformis).
Ebenso fehlen unbeständige Neophyten (z.B.
Calendula arvensis, Ceratocephala falcata, Cre-
pis setosa, Diplotaxis viminea, Elsholtzia ciliata,
Eragrostis cilianensis, Galium verrucosum, Her-
niaria hirsuta, Linaria repens, Silene armeria, Ur-
tica pilulifera). Für Arten, welche ausschließlich
neophytisch vorkommen oder vorkamen, wurde
ein strengerer Bewertungsmaßstab angelegt, so
'
dass z.B. Camelina sativa, Centaurea montana,
Cirsium canum, Groenlandia densa, Mimulus gut-
tatus, Orobanche minor, Petrorhagia saxifraga,
Rosa villosa, Sagina maritima und Salvia aethio-
pis nicht mehr in der aktuellen Liste zu finden sind.
In die Rote Liste werden Neophyten insbesondere
dann aufgenommen, wenn sie an mehreren Stel-
len fest eingebürgert waren bzw. sind.
Leider kann im Rahmen der Rote-Liste-Tabelle nicht
auf Sonderfallentscheidungen bei der Einstufung
der Arten eingegangen werden, beispielsweise,
dass die eingebürgerte Population von Erysimum
cheiri inzwischen ausgestorben ist, aber zusätz-
lich unbeständige Populationen eines anderen
Typs dieser Art vorkommen, dass die heimischen
Populationen von Muscari botryodes ausgestor-
ben/verschollen sind, sich aber neophytische Vor-
kommen herausgebildet haben, oder dass es
kaum möglich ist, alle Individuen von Picea abies
entweder den heimischen Berg-Fichten oder den
Kultur-Fichten zuzuordnen, da fließende Übergän-
ge zu den Kultur-Fichten und ihren zahlreichen
Verwilderungen die Regel sind. Einige Arten wei-
sen im Gebiet sowohl autochthone als auch kulti-
vierte und subspontane Vorkommen auf, nur sel-
ten (z.B. Taxus baccata) können Fundorte gebiets-
heimischer Populationen entsprechend zugeord-
net werden. All diese Besonderheiten werden hier
aus Gründen der Verständlichkeit innerhalb der
taxonomischen Ebene Art aufsummiert und be-
wertet.
Während bei wenigen Arten die gebietsheimi-
schen von neophytischen Populationen noch un-
terschieden und im Sinne einer Roten Liste be-
wertet werden können, ist dies für andere Arten
nicht mehr möglich. Zum Beispiel kann bei Aqui-
legia vulgaris nicht festgestellt werden, ob und ggf.
welche Individuen gebietsheimisch sind. Da es
zudem nicht möglich (und nicht zielführend) ist,
die Idiotypen gebietsheimischer bzw. nichtheimi-
scher Taxa zu ermitteln, wurden solche Arten -
auch Aquilegia vulgaris - nicht in die Rote Liste
aufgenommen. Ähnliches gilt für viele indigene
Arten, deren Saatgut seit Jahrhunderten im Rah-
men landwirtschaftlicher Kulturen im großen Maß-
stab (räumlich wie auch quantitativ) ausgebracht
wird. Die Vorkommen verbreiteter Arten wie Dac-
tylis glomerata, Lolium perenne, Trifolium praten-
se oder Crataegus monogyna wurden somit auch
nicht im Sinne einer Roten Liste überprüft.
Brombeeren und Haselblattbrombeeren
(H. E. WEBER)
Im Gegensatz zu den meisten übrigen Blütenpflan-
zen fehlen bei den Brombeeren und Haselblatt-
brombeeren Daten über deren frühere Vorkom-
men nahezu vollständig. Nur in zwei inselartigen
Teilbereichen wurden gegen Ende des 19. Jahr-
hunderts auch Brombeeren beachtet, so von G.
MAASS um Altenhausen im Raum Magdeburg und
von O. GELERT teilweise zusammen mit R. HÜL-
SEN um Tangerhütte in der südöstlichen Altmark
(Näheres bei PEDERSEN et al. 1999). Erst fast ein
Jahrhundert später wurde ab 1986 damit begon-
nen, die Brombeeren im gesamten Sachsen-An-
halt systematisch zu erforschen. Dieses erfolgte
durch eine planmäßige und flächendeckende Kar-
tierung im Viertelquadranten-Raster, deren Resul-
tate im Verbreitungsatlas von PEDERSEN et al. (1999)
vorgelegt wurden. Das Inventar an Arten und de-
ren Verbreitung wurden hierbei im Detail erfasst,
diese Daten bildeten fast die einzige Grundlage für
die Bewertung der Brombeeren und Haselblatt-
brombeeren für die Rote Liste. Im Wesentlichen
liefern hierbei die Seltenheit und die Situation am
jeweiligen Fundort die Basis für eine Einstufung.
In der früheren Roten Liste (FRANK et al. 1992) wur-
den nach dem damaligen, noch unvollständigen
Kenntnisstand bei den Brombeeren nur die Kate-
gorien P und 0 verwendet. Wie in anderen Roten
Listen, in denen Brombeeren berücksichtigt sind
(z.B. WEBER 1993), kann die Gefährdung auch bei
der unzureichenden Datenlage für frühere Vorkom-
men heute etwas differenzierter betrachtet werden.
Hierbei gelten folgende Kriterien:
Gefährdungskat. 0: Da frühere Angaben über
Vorkommen für den größten Teil des Gebiets feh-
len, ist unbekannt, welche der möglicherweise frü-
here vorhandenen Arten inzwischen verschwun-
den sind. Frühere Angaben beruhten (falls sie
nicht von GELERT oder MAASS stammten) oft auf
Verwechslung, so dass dadurch kein ausreichen-
der Nachweis für das Vorkommen der betreffen-
den Art besteht. Einige Brombeeren scheinen je-
doch deutlich im Rückgang zu sein, so Rubus
chlorothyrsos, eine Art, für die trotz der früher nur
punktuellen Untersuchung des Gebiets zwei alte
Nachweise (mit Herbarexemplaren) vorliegen und
von der bei der flächendeckenden Rasterkartie-
rung nur noch ein einziges Vorkommen (abseits
der früheren Fundorte) ermittelt werden konnte.
Nachweislich ausgestorben oder verschollen ist
Rubus mollis J. & C. PRESL, der 1885 bei Wethau
bei Naumburg (Saale) als Rubus caesius × to-
mentosus KUNTZE gesammelt wurde (Beleg ge-
sehen in der Bot. Staatssammlung München, bei
PEDERSEN et al. 1999 nicht aufgeführt).
Gefährdungskat. 1: Arten, die nur (noch) an ei-
nem einzigen Fundort im Gebiet nachgewiesen
sind. Diese Wuchsorte liegen stets ungeschützt
in der Landschaft und sind, wie die Erfahrung zeigt,
in der Regel stark bedroht, an Weg- und Straßen-
rändern durch Ausbaumaßnahmen und durch
Hypertrophierung, auf Waldlichtungen und an
Waldwegen vor allem durch Neuaufforstungen mit
Nadelholz-Monokulturen.
Gefährdungskat. 2: Arten mit insgesamt nur 2-3
Vorkommen im Gebiet. Für eine Differenzierung
in stark gefährdet (2) und gefährdet (3) gibt es
keine ausreichende Datengrundlage.
Kat. G: Arten, von denen nur 4-5 Fundorte im
Gebiet nachgewiesen sind. Vor allem auch infol-
ge der allgemeinen Hypertrophierung werden die
Standorte der Brombeeren in den Agrarlandschaf-
ten zunehmend von nitrophilen Hochstauden (Ur-
tica dioica, Heracleum sphondylium, Artemisia
vulgaris etc.) überwuchert (WEBER 1986). Und da
Brombeeren in ihren oberirdischen Teilen nur zwei
Jahre alt werden und somit immer erneut im licht-
armen Hochstauden-Dickicht heranwachsen müs-
sen, werden sie selbst an eigens für sie geschütz-
ten Standorten von der nitrophytischen Ruderal-
vegetation verdrängt (WEBER 1997).
Typenschutz (Schutz der Originalfundorte zur ta-
xonomischen Datensicherung): Mehrere Arten der
Brombeeren (Subgen. Rubus Sekt. Rubus = Ru-
bus fruticosus agg.) und Haselblattbrombeeren
(Subgen. Rubus Sekt. Corylifolii = Rubus coryli-
folius agg.) wurden erstmals aus Sachsen-Anhalt
beschrieben. Von diesen Fundorten (loci classici)
stammen die Typus-Exemplare, auf denen die
Nomenklatur für die heute anzuwendenden Na-
men der Arten beruht. Als bislang kaum erkannte
Aufgabe des Naturschutzes sollten derartige Vor-
kommen möglichst erhalten bleiben, um auch in
Zukunft Botanikern die Möglichkeit zu geben, die
betreffenden Arten lebend am Originalfundort zu
studieren. Falls kein genauer Fundort (des Holo-
oder des Lectotypus) bekannt ist, sollte zumindest
ein Vorkommen in der angegebenen Region (re-
gio classica) ermittelt und auf Dauer erhalten blei-
ben. Typenschutz gilt hierbei insbesondere für die
Wuchsorte, von denen das Typusmaterial für die
heute verwendeten Namen entnommen wurde. Es
handelt sich hierbei um vier Arten: Rubus glauco-
virens MAASS 1871 (mehrere Fundorte um Alten-
hausen); Rubus scissus W. C. R. WATSON 1937
(Magdeburg, an sumpfigen Waldstellen bei Al-
tenhausen); Rubus glossoides H. E. WEBER &
STOHR 1998 (nördlich Gorsdorf, Wald westlich der
Einmündung der Straße auf B 187, MTB 4143/
33) und Rubus stohrii H. E. WEBER & RANFT 1998
(südlich Lubast, Einfahrt von der B2 zur Kiesgru-
be, MTB 4241/41).
Gefährdungsursachen und erforderliche
Schutzmaßnahmen
Gefährdet sind insbesondere Arten, die an natur-
nahe Sonderstandorte, an traditionelle Bewirt-
schaftungsformen, an nasse bzw. feuchte oder an
nährstoffarme Standorte angepasst sind. Nicht
ausreichend belegt ist die flächenhafte Auswir-
kung des Einbringens nicht gebietsheimischer
Populationen. Zu erwarten ist eine erhebliche ge-
netische Drift bzw. eine Verarmung der geneti-
schen Vielfalt heimischer Arten.
Die Auswirkungen allgemeiner Gefährdungsursa-
chen, wie zunehmender Flächenverlust durch
Baumaßnahmen, Eutrophierung, intensive und
uniforme Landnutzungsformen, Ausbreitung inva-
'!