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Steckbrief_USA_2021.pdf

S T EC K B R I E F U S A Hauptzielgruppen für Sachsen-Anhalt Burgen-Interessenten Was sind die charakteristischen Merkmale der Hauptzielgruppen? Bei welchen Themen bestehen die größten Potenziale zur Verknüpfung im Rahmen des Marketings? eher weiblich eher höheres Haushaltsnetto- einkommen eher mittlerer und höherer Bildungsgrad Gärten-/Parks-Interessenten Die Burgen-Interessenten aus den USA sind auf den Spuren der Romanik und des Mittelalters unterwegs, nehmen gern kulturelle Angebote wahr und halten sich sehr gern in der Natur auf. In deutschen Städten zeigen sie Interesse am Kennenlernen der lokalen „Szene“ und besuchen Gärten und Parks. US-amerikanische Gärten-/Parks-Interessenten sind gern in der Natur und an Landurlauben interessiert. Kulturelle Angebote, eine Städtereise und das dortige Kennenlernen der lokalen „Szene“ sind ebenfalls von Interesse im Urlaub. eher weiblich eher höherer Bildungsgradeher höheres Haushaltsnetto- einkommen eher in Großstädten lebendeher in ≥ 4-Personen- Haushalt lebend Steckbrief USA Weiterführende Informationen Marketingmaßnahmen, Beteiligungsmöglichkeiten und weitere Einblicke in die Ergebnisse der touristischen Marktforschung der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH www.sachsen-anhalt-tourismus.de E-Learning-Plattform Sachsen-Anhalt www.tourismusnetzwerk-sachsen-anhalt.de Quellmarktbeschreibung Marktinformationen und Marktforschungsdaten der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. www.germany.travel/de/trade/marktforschung/marktforschung Ihre Ansprechpartner Sie haben Fragen zur Quellmarktbefragung, Anregungen und Ideen für die Auslandsmarktbearbeitung oder möchten sich aktiv beteiligen? Kontaktieren Sie sehr gern jederzeit: eher in Mittel- und Großstädten lebend eher 18–29 Jahre eher in 3-Personen- Haushalt lebend eher 18–29 Jahre 40–49 Jahre K U LT U R Inflationsrate (%): 1,94 (2019)Beliebteste Reiseziele der US-Amerikaner (2019) … in Deutschland Bayern, Berlin, Hessen … in Sachsen-Anhalt Anhalt-Wittenberg, Halle/Saale-Unstrut, Harz und Harzvorland Economic Recovery Potenzial: Rang 7 von 122 (2020)Reisezeiten: vornehmlich Mai bis September Urlaubsreisevolumen aus den USA (2019/2020) … nach Deutschland Anzahl der Übernachtungen: 7 Mio. / 1,5 Mio. (– 78,3 %) Anzahl der Ankünfte: 3,1 Mio. / 604.060 (– 80,2 %) Aufenthaltsdauer: 2,3 / 2,5 Tage … nach Sachsen-Anhalt Anzahl der Übernachtungen: 18.047 / 3.383 (– 81,3 %) Anzahl der Ankünfte: 9.614 / 1.745 (– 81,8 %) Aufenthaltsdauer: 1,9 / 1,9 TageBuchungsverhalten (Präferenz): vorab über das Internet Bruttoinlandsprodukt/GDP (Mrd. US$): 21.433,2 (2019) Burgen- Interessenten N AT U R Bruttonationaleinkommen pro Kopf (US$): 65.850 (2019) Arbeitslosenquote (der arbeitsfähigen Bevölkerung): 3,7 % (2019) Annika Jeschek Koordinatorin Tourismusmarketing Tel. +49 391 568 99 82 annika.jeschek@img-sachsen-anhalt.de Themen-Verknüpfungsmöglichkeiten Top 5 LEBENDIGE „SZENE“ GÄ R T E N/ PA R K S N AT U R L A N D U R L AU B K U LT U R Zielsetzung der Marktbearbeitung USA sollte es sein, über die Positionierung von Deutsch- land als Reiseziel in den USA und somit in Kooperation mit der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) Marktanteile zu gewin- nen. Eckdaten USA* Bevölkerung (Mio.): 331 Mio. Themen-Verknüpfungsmöglichkeiten Top 5 ROMANIK UND M I T T E L A LT E R Gärten-/Parks- Interessenten Der Fernmarkt USA rangierte vor 2020 unter den TOP 10 der wich- tigsten Auslandsmärkte für das Reiseland Sachsen-Anhalt. Ein aktuell noch geringer Bekanntheitsgrad von Sachsen-Anhalt als Reiseziel in den USA wurde im Rahmen dieser Erhebung ermittelt. Im Vergleich zu den anderen Quellmärkten lässt sich generell eine eher geringe- re Auslandsreiseabsicht der US-Amerikaner feststellen, ebenso ist das Interesse an Urlaubsreisen nach Deutschland vergleichend eher zurückhaltender. Im Pandemie-Jahr 2020 wurde für den Zeit- raum zwischen der 1. und 2. Lockdown-Phase (Mai bis Oktober 2020) ein Recovery-Anteil von 12 % mit Bezug auf die Gästeübernachtungen aus den USA in Beherbergungsbetrieben mit mind. zehn Schlafgelegenheiten bzw. Stell- plätzen in Deutschland verzeichnet. Die sowohl sozioökonomisch als auch touristisch sehr hohe Marktdynamik der USA sowie das wirtschaft- liche Recovery-Potenzial lassen zukünftig auf eine positive Entwicklung hoffen. S TÄ DT E- REISE LEBENDIGE „SZENE“ Judith König Projektmanagerin Auslandsmarketing (alle Märkte) Tel. +49 391 568 99 87 judith.koenig@img-sachsen-anhalt.de Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Publikation personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf alle Geschlechter beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z. B. „Besucher“ statt „BesucherInnen“ oder „Besucherinnen und Besucher“. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. Martin Fricke Projektmanager Auslandsmarketing (Niederlande) Tel. +49 391 568 99 83 martin.fricke@img-sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt #moderndenken Unterkunftsarten: 71 % Hotels, 21 % Sonstige, 8 % Privat Transportmittel: 97 % Flugzeug *Quelle: DZT-Marktinformationen USA, Kurzfassung, 2020; HORIZON Group, www.covidrecoveryindex.org, 2020; Statistisches Bundesamt, Destatis, 2020 und 2021; Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 2020 und 2021 S T EC K B R I E F U S A ALLGEMEINE AU S L A N D S - REISEABSICHTGESTÜTZTE B E K A N N T H E I T VO N S AC H S E N -A N H A LTBESUCHS- BEREITSCHAFT FÜR S AC H S E N -A N H A LT für Kurzurlaube 58 % für längere Urlaube 58 %17 %für Kurzurlaube 9 % für längere Urlaube 9 % Hauptzielgruppen: Interessenten an 1. BURGEN, S C H LÖ S S E R , DOME 2. GÄ R T E N/ PA R K S Ungestützte BekanntheitBesuchsbereitschaft für Sachsen-Anhalt Offene Fragestellung (Angabe in Rangplätzen)/ Mehrfachnennungen möglich, n = 749Anteilswerte (Angabe in % der Fälle) Rang 4% TOP-10-Nennungen 5% 4% 2 % 0,4 % 5% 1% 1Berlin 2München 3Frankfurt 4Hamburg 5Schwarzwald 6Berliner Mauer 7Köln 8Brandenburger Tor 9Bayern 10Schloss Neuschwanstein 32Wittenberg 41Harz für Kurzurlaube 2 % 0,5 % 1% für längere Urlaubsreisen 87 % 87 % kommt auf alle Fälle infragekommt eher infrage kommt eher nicht infragekommt überhaupt nicht infrage weiß nichtkeine Auslands-Urlaubsreiseabsicht Gestützte ThemeneignungThemenbezogene BesuchsbereitschaftNutzung Social-Media-QuellenBesonders relevante Informationsquellen (Top of Mind) Top-Two-Box-Wert, mehrstufige Skala, „5 = sehr gut geeignet“ bis „1 = gar nicht geeignet“ (Angabe in % der Fälle)Top-Two-Box-Wert, mehrstufige Skala, „5 = kommt auf alle Fälle infrage“ bis „1 = kommt überhaupt nicht infrage“ (Angabe in % der Fälle)Anteilswerte (Angabe in % der Fälle)/ Mehrfachnennungen möglichOffene Fragestellung (Angabe in % der Befragten)/ Mehrfachnennungen möglich, n = 898 5 4 5 Burgen, Schlösser, Dome13 %Burgen, Schlösser, Dome10 % Kulinarik12 %Gärten/Parks8% Kultur12 %Kulinarik8% Gärten/Parks11 %KulturRomanik und Mittelalter11 %StädtereiseAuslandsreisen in der VergangenheitAllgemeine Auslandsreiseabsicht für Kurzurlaube Anteilswerte (Angabe in % der Fälle)Anteilswerte (Angabe in % der Fälle) 26 % ja, einmal ja, mehrmals 18 % längere Urlaubsreisen 28 %auf alle Fälle27 % 30 %wahrscheinlich31 % Interesse% der Fälle 13 %auf keinen Fall14 %1Entspannung79 16 %weiß ich noch nicht16 %2Burgen79 3Natur74 4Gärten/Parks69 5Romanik und Mittelalter65 6Lebendige „Szene“64 7Kulinarik64 8Kultur63 9Städtereise60 10Landurlaub58 Anteilswerte (Angabe in % der Fälle) unbekannt Rangwahrscheinlich nichtAnteilswerte (Angabe in % der Fälle)bekanntTop-Two-Box-Wert, mehrstufige Skala von „5 = sehr großes Interesse“ bis „1 = gar kein Interesse“ (Angabe in % der Fälle) 13 %Besuche in der Vergangenheit in Sachsen-Anhalt 83 % Top-Two-Box-Wert, mehrstufige Skala von „5 = sehr großes Interesse“ bis „1 = gar kein Interesse“ (Angabe in % der Fälle)14 %Gestützte Bekanntheit von Sachsen-Anhalt als Reiseziel17 %Top 10-Ranking der 34 evaluierten ThemenAllgemeines Interesse an an den 12 ausgewählten Themen für Sachsen-Anhalt 3% vor mehr als 3 Jahren innerhalb der letzten 3 Jahre 5 Google31 YouTube15 3Expedia15 8%4TripAdvisor14 Romanik und Mittelalter8%5Facebook10 11 %Bauhaus und Architektur7%6Freunde, Bekannte, Verwandte10 Bauhaus und Architektur10 %Städtereise7%Häufigkeit der Nutzung7Travelocity8 Wandern10 %UNESCO-Welterbestätten6%Top-Two-Box-Wert, mehrstufige Skala, „5 = sehr häufig“ bis „1 = sehr selten“ (Angabe in % der Fälle)8Internet8 9Instagram7 10AAA Travel Guides6 UNESCO-Welterbestätten8%Wandern6% Martin Luther7%Aktiv im und am Wasser5% Rad fahren7%Martin Luther5% Aktiv im und am Wasser6%Rad fahren4% 69 % Romanik und Mittelalter 65 % Kulinarik64 % Kultur63 % Städtereise 60 % Wandern 47 % Bauhaus und Architektur44 % UNESCO-Welterbestätten42 % Aktiv im und am Wasser Martin Luther Rad fahren 40 % 31 % 5% TikTok3% 5 4 19 % YouTube 13 % Instagram Nutzung von InformationsquellenHäufigkeit der Nutzung Anteilswerte (Angabe in % der Fälle)/ Mehrfachnennungen möglichTop-Two-Box-Wert, mehrstufige Skala, „5 = sehr häufig“ bis „1 = sehr selten“ (Angabe in % der Fälle) 50 % 45 % Bekannte/Verwandte Gärten/Parks % der Befragten 2 Reiseführer/Reiseliteratur 79 % Rang TOP-10-Nennungen 1 Suchmaschine 4 Burgen, Schlösser, Dome 14 % Pinterest Facebook Destination unbekannt Allgemeines Interesse an Urlaubsaktivitäten (reisezielunabhängig) 18 % Instagram innerhalb der nächsten 3 Jahre und/oder Zentrale Daten und Ergebnisse (n = 1.001) 23 % YouTube Facebook 4 38 % 5 Suchmaschine 28 % 29 %Reiseführer/ReiseliteraturOnline-ReisebüroWebsite der Destination24 %Website der Destination19 % Reisebüro22 %TV18 % Zeitschriften/Zeitungen19 %Social Media allgemein13 % Social Media allgemein17 %Reisebüro12 % Zeitschriften/Zeitungen Messen/Ausstellungen8%Urlaubsmagazin Jmd. anderes kümmert3%Messen/Ausstellungen Sonstige 2% 43 % Bekannte/Verwandte 27 % Sonstige sich darum TikTok 4 TV 12 % 4% Quelle: inspektour international GmbH, Ad-hoc-Quellmarktbefragung für das Reiseland Sachsen-Anhalt, 2020 Online-Reisebüro Urlaubsmagazin 11 % Pinterest 28 % 21 % 10 % 8% 4% 1% 1% 25 % 2% 1% Quelle: inspektour international GmbH, Ad-hoc-Quellmarktbefragung für das Reiseland Sachsen-Anhalt, 2020 Quelle: inspektour international GmbH, Ad-hoc-Quellmarktbefragung für das Reiseland Sachsen-Anhalt, 2020 Quelle: inspektour international GmbH, Ad-hoc-Quellmarktbefragung für das Reiseland Sachsen-Anhalt, 2020 ©janni/adobestock

Urlaub auf dem Land: Programm fördert ländlichen Tourismus

Magdeburg. Übernachten in der Scheune? Die heimische Tier- und Pflanzenwelt besser kennenlernen? Auf einem gut ausgeschilderten Pfad wandern? Urlaub auf dem Land in Sachsen-Anhalt kann so vielfältig sein! Um den Tourismus im ländlichen Raum zu stärken, fördert das Landwirtschaftsministerium Investitionen, mit denen touristische Entwicklungspotentiale erschlossen werden. "Wenn wir in Tourismusprojekte in unseren Dörfern investieren, sichern wir die nachhaltige Entwicklung auf dem Land. Ich habe in den vergangenen vier Jahren in Sachsen-Anhalt sehr viele Menschen mit großartigen Ideen getroffen; Menschen, die andere begeistern und gemeinsam konkrete Projekte umsetzen wollen. Für Projekte, die Gäste auf‘s Land locken, haben wir jetzt eine finanzielle Unterstützung parat. Wenn Sie einen überzeugenden Projektvorschlag haben, reichen Sie Ihren Antrag ein! Ich wünsche den Antragstellenden viel Erfolg"; ermuntert Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert zur Beteiligung. Anträge, die am 03. Mai 2021 (Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget für die auszuwählenden Anträge beträgt 1,6 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen, wie zum Beispiel Vereine und auch Privatpersonen. Hintergrund: Die "touristische Infrastruktur" ist Teil der Maßnahme Dorferneuerung und -entwicklung. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil D - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung. Die notwendigen Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6315) Weitere Informationen zum ländlichen Raum unter: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/geile-heimat/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Ländliche Entwicklung

Aufgabenfeld: - Methodisch/fachliche Grundlagen der Ländlichen Neuordnung - wissenschaftliche Begleitung der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Transfer von Fachinformationen, - Evaluierung von Förderinstrumenten - Strategien zur Strukturverbesserung ländlicher Räume - Bewertungen regionaler Entwicklungsplanungen - Stellungnahmen zu Landes- und Fachplanungen - Strukturanalysen zum Landtourismus - Sozioökonomische und soziokulturelle Analysen - Organisation der Wettbewerbe Sächsischer Landeswettbewerb "Ländliches Bauen" und Sächsischer Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" und Mitwirkung beim "Europäischen Dorferneuerungspreis"

Kultusministerium präsentiert Kulturland Sachsen-Anhalt beim Europäischen Kulturfest im Freilichtmuseum Diesdorf

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 149/11 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 149/11 Magdeburg, den 22. September 2011 Kultusministerium präsentiert Kulturland Sachsen-Anhalt beim Europäischen Kulturfest im Freilichtmuseum Diesdorf Das Freilichtmuseum Diesdorf feiert am kommenden Wochenende einen besonderen Höhepunkt: Anlässlich seines 100-jährigen Bestehens wird am 24. und 25. September auf dem historischen Areal das ¿Europäische Kulturfest Altmarkkreis Salzwedel¿ stattfinden. Das Kultusministerium wird mit einem Stand das Kulturland Sachsen-Anhalt präsentieren. Besucher werden u.a. über Landurlaub, historische Parks sowie die Straße der Romanik und das Radwandern informiert. Auch die erst kürzlich aktualisierte  Kulturland-Broschüre steht zur Verfügung.  Für Kinder werden kleine Präsente bereitgehalten. ¿Das Europäische Kulturfest ist für die Altmark eine tolle Werbung über Ländergrenzen hinaus¿, sagte Kultusminister Stephan Dorgerloh im Vorfeld der Eröffnung. ¿Wir können den Besuchern zeigen, welche Möglichkeiten diese Region bietet und ihnen zum Beispiel das hiesige traditionelle Handwerk näherbringen.¿ Am Wochenende werden Volkskünstler aus Masowien, Lettland, Litauen, Estland sowie aus der Tschechischen  Republik und den Masuren/Ermland in Polen ein vielfältiges Programm gestalten. Beim Tanz in regionalen Trachten und Kostümen werden Brauchtum und typische Landesprodukte präsentiert. Die Altmark wird sich mit einem Erntedankfest, Schaudreschen sowie einem historischen Hochzeitszug vorstellen. Außerdem wird gezeigt, wie früher Kartoffeln ohne technische Hilfsmittel geerntet wurden. An beiden Tagen wird Bier gebraut und die Entstehung des in der Altmark verbreiteten Blaudrucks erklärt. Das Europäische Kulturfest dient dem weiteren Ausbau der internationalen kulturellen Zusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt mit seinen ausländischen Partnerregionen. Es wird vom Kultusministerium mit rund 30.000 Euro gefördert und von weiteren Sponsoren unterstützt. Veranstalter sind der Altmarkkreis Salzwedel, das Kultusministerium sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und die Staatskanzlei. Das Europäische Kulturfest soll der Auftakt für ein so genanntes Leaderprojekt zur Stärkung ländlicher Räume werden. Dafür wird am Sonnabend, 14 Uhr, eine Absichtserklärung zwischen den Partnerregionen und dem ältesten Freilichtmuseum des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet, um im kommenden Jahr ein europäisches Kooperationsprojekt beginnen zu können. Im Vorfeld des Kulturfestes nehmen die Vertreter der Partnerregionen an einem von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft organisierten Seminar teil. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Teilnehmer für die Organisation von internationalen Kulturprojekten im ländlichen Raum zu befähigen. Die Europäische Union stellt Gelder aus verschiedenen EU-Förderprogrammen zur Entwicklung gemeinsamer Kooperationsprojekte im ländlichen Raum zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.freilichtmuseum-diesdorf.de Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de

Minister übergibt Förderbescheid an Gemeinde Weißewarte / Haseloff: Informationszentrum und Anbindung an Elberadweg werden zusätzliche Gäste in den Wildpark locken

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 100/10 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 100/10 Magdeburg, den 28. Mai 2010 Minister übergibt Förderbescheid an Gemeinde Weißewarte / Haseloff: Informationszentrum und Anbindung an Elberadweg werden zusätzliche Gäste in den Wildpark locken ¿Die Besucher sollen den Wildpark Weißewarte auf neue Weise erleben können. Mit der Förderung wollen wir einen Grundstein dafür legen, den Aktivtourismus im nördlichen Sachsen-Anhalt zu stärken und seine Potentiale im Sinne der touristischen Betriebe der Region künftig noch besser auszuschöpfen.¿ Dies sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff heute in Weißewarte (Landkreis Stendal), wo er einen Zuwendungsbescheid über rund 980.000 Euro überreichte. Insgesamt will die Gemeinde etwa 1,09 Millionen Euro investieren und dafür im 16 Hektar großen Wildpark bis zum Jahresende ein neues Touristik- und Informationszentrum, einen Aussichtsturm sowie einen Baumkronenweg mit Klangorgel, Waldgrammophon und Hängebrücke errichten. Zudem soll durch den Ausbau eines acht Kilometer langen Wirtschaftsweges ins benachbarte Grieben eine Anbindung zum Elberadweg geschaffen werden. Haseloff: ¿Damit wird der inmitten der ausgedehnten Auenwaldlandschaft des UNESCO-Biosphärenreservats Mittelelbe gelegene Wildpark zu einem spannenden Ziel für Radtouristen, die auf Deutschlands beliebtestem Fernradweg unterwegs sind. Ich hoffe, dass sich mit dem verbesserten Informations- und Unterhaltungsangebot des Wildparks auch die Aufenthaltsdauer der Gäste in der Region erhöht.¿ Der Minister lobte zudem die touristische Entwicklung in der Altmark: ¿Aus den Themen Natur- und Landtourismus entwickelt die Region ein ordentliches Angebotsprofil. Dies spiegelt sich auch in den Tourismuszahlen des vergangenen Jahres wider, bei denen die Altmark überdurchschnittlich stark zugelegt hat.¿ 2009 wurde ein deutliches Plus bei Ankünften (+8,1% auf rund 204.300) und Übernachtungen (+4,4% auf ca. 535.500) verzeichnet. Im Landkreis Stendal lagen die Zuwächse sogar noch darüber. Dort stieg die Zahl der Ankünfte um 11,3% auf 121.800 sowie die der Übernachtungen um 9,8% auf 231.000. Seit 1991 wurden in beiden Altmarkkreisen 235 Tourismusprojekte mit insgesamt 59,6 Millionen Euro vom Land bezuschusst. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Internationale Grüne Woche 2010 Sachsen-Anhalt mit neuem Ausstellerrekord/Halle neu gestaltet

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 003/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 003/10 Magdeburg, den 7. Januar 2010 Internationale Grüne Woche 2010 Sachsen-Anhalt mit neuem Ausstellerrekord/Halle neu gestaltet Bei der Internationalen Grünen Woche (IGW) vom 15. bis 24. Januar 2010 in Berlin werden die Sachsen-Anhalt-Halle (Halle 23b) und die Länderhalle (Halle 20) in einer neuen Gestaltung präsentiert werden. Darauf hat heute in Magdeburg Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens bei der Vorstellung der Aussteller und des Programms aus Sachsen-Anhalt verwiesen. Aeikens: ¿Dabei wird auf eine moderne und zeitgemäße Gestaltung gesetzt.¿ So werden die Stände in der Halle 23b nicht wie in den Vorjahren einzeln im Systembau aufgestellt. Stattdessen solle alles wie aus einem Guss erscheinen, so Aeikens. Er informierte, dass nach der Auflösung der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) im vergangenen Jahr ein neues Konzept für die Halle 20 notwendig war. Für die bis dahin von der CMA organisierte gemeinsame Länderhalle stehen 2010 nur noch 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. 2009 waren es noch 2,5 Millionen Euro. Dennoch haben sich die Länder darauf verständigt, die Halle 20 als Länderhalle beizubehalten und durch ein geändertes Konzept und eine modifizierte Gestaltung Kosten zu sparen. So wird es in diesem Jahr keine Hochkojen für den VIP-Bereich geben und alle Stände werden ebenerdig angeordnet, so der Minister. Aeikens hob hervor, dass es insgesamt gelungen sei, die Kosten für Sachsen-Anhalt zu minimieren. So konnten die Aufwendungen auch für die Sachsen-Anhalt-Halle (Halle 23b) zum Vorjahr verringert werden. Die Einsparung beträgt 43.000 Euro. Das sind etwa acht Prozent weniger als 2009. Wie in den Vorjahren ist die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (AMG) mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragt. 88 Unternehmen und Verbände aus Sachsen-Anhalt werden in Berlin ihre Produkte und Angebote vorstellen werden. Aeikens: ¿Das ist ein neuer Teilnehmerrekord.¿ Damit wird Sachsen-Anhalt durch 47 Unternehmen der Ernährungswirtschaft, 16 Direktvermarkter, 18 aus dem Bereich Touristik und sieben aus anderen Bereichen in der Halle 23b (81 Aussteller) und in der Gemeinschaftshalle 20 (sieben Aussteller) vertreten sein. Er verwies darauf, dass die Unternehmen Kathi Rainer Thiele GmbH aus Halle (Saale), Bördekäse Vahldorf , Salzwedeler Baumkuchen GmbH und Halberstädter Würstchen zum 20. Mal in Folge an der Grünen Woche teilnehmen. Das Unternehmen Röstfein Kaffee Magdeburg wird wieder in Berlin dabei sein. Erstmals werden sich die Brauerei Landsberg und der Cocktailproduzent Sweet Jam aus Halle (Saale) dort präsentieren. Die Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof wird statt wie bisher in Halle 21a ihre Angebote in der Länderhalle Sachsen-Anhalts (Halle 23b) vorstellen. 16 Direktvermarkter beteiligen sich an Gemeinschaftsständen und nutzen so die Möglichkeit, sich den Besuchern der Grünen Woche zu präsentieren. Darüber hinaus sind auch Landkreise auf der Messe vertreten. So wollen die Landkreisverwaltungen und mittelständische Unternehmen aus dem Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und dem Saalekreis für ihre Wirtschaftsregion in Berlin werben und deren Bekanntheitsgrad erweitern, so Aeikens. Zum traditionellen Ländertag wird Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 18. Januar die Aussteller besuchen. An diesem Tag werden die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ebenfalls anwesend sein. Am 15. Januar erfolgt in der Länderhalle Sachsen-Anhalts der Startschuss für das neu erstellte Kombi-Audit Basisqualitätsmanagementsystem (BQM). Drei landwirtschaftliche Betriebe aus Sachsen-Anhalt erhalten dann als erste die Zertifikate. Zahlreiche Veranstaltungen und das tägliche Nonstop-Bühnenprogramm ergänzen die Angebote der Aussteller, so der Minister. Sachsen-Anhalt ist seit 1991 auf der Internationalen Grünen Woche vertreten. Auf rund 2.000 Quadratmeter erhalten die Besucher der Internationalen Grünen Woche einen Einblick in die Ernährungswirtschaft, die Landwirtschaft und die touristischen Attraktionen des Landes Sachsen-Anhalt. Die 75. Internationale Grüne Woche findet vom 15. bis 24. Januar 2010 in Berlin statt. Insgesamt stellen mehr als 1.600 internationale und nationale Aussteller ihre Produkte und Angebote aus. Die Nahrungs- und Genussmittelproduzenten nutzen die internationale Ausstellung, um Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch sowie Molkereiprodukte und ein umfangreiches Wein-, Bier- und Spirituosen-Angebot sowie touristische Angebote vorzustellen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Neuer Landurlaubskatalog für Sachsen-Anhalt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Magdeburg, den 11. Januar 2010 Neuer Landurlaubskatalog für Sachsen-Anhalt Magdeburg. Attraktive Angebote für Landurlaub in Sachsen-Anhalt offeriert der zur bevorstehenden Internationalen Grünen Woche in Berlin erscheinende Katalog ¿Erlebnis Landurlaub in Sachsen-Anhalt 2010/2011¿. Auf 56 Seiten präsentieren über 70 Anbieter eine große Auswahl von Ferien- und Freizeitmöglichkeiten für Individualisten, die ganze Familie oder Gruppen. Dr. Hermann Onko Aeikens, Minister für Landwirtschaft und Umwelt: ¿Sachsen-Anhalt bietet beste Voraussetzungen, Kultur und Natur im Urlaub zusammenzubringen. Der Landurlaubskatalog soll dabei helfen, spannende Entdeckungsreisen in unserem Bundesland zu machen.¿ Pferde- und  Bauernhöfe, Weingüter oder Wellnessoasen ¿ für  unterschiedlichste Ansprüche findet sich zwischen der Altmark im Norden und der Weinregion Saale-Unstrut im Süden Angebote. Neben kulinarischen Empfehlungen und Familientipps für jede Region enthält der Katalog auch alle Informationen für die Anreise, insbesondere auch besonders umweltfreundlich mit der Bahn nach und in Sachsen-Anhalt sowie eine Übersichtskarte über die Radwanderwege im Land. Der Katalog, den die Tourismus-Marketing Sachsen-Anhalt GmbH (TMSA) im Auftrag der vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstützten Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande Sachsen-Anhalt e.V. produzierte, erscheint in einer Auflage von 30.000 Exemplaren und kann kostenfrei bestellt werden. Information und Bestellung: Tel.: +49 (0) 391 562 ¿ 8 38 20 Email: info@tm-sachsen-anhalt.de Internet: www.landurlaub-sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Winterferien auf dem Lande Broschüre gibt Tipps zu Adressen und Angeboten

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Magdeburg, den 26. Januar 2007 Winterferien auf dem Lande Broschüre gibt Tipps zu Adressen und Angeboten Rund 200 Bauernhöfe, Landschlösser und Pensionen und Herbergen warten in Sachsen-Anhalt auf Gäste. Eine Umfrage ergab, dass in den Winterferien fast überall noch kleine und große Gäste herzlich willkommen sind. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke verweist darauf, dass Ferien auf dem Land viel Spaß für kleines Geld bieten. Familien finden bereits ab 30 Euro pro Nacht eine Ferienwohnung für vier Personen. Und das Freizeitangebot ist überall so reichlich, dass auch bei schlechtem Wetter keine Langeweile aufkommt. Besonders viele Angebote gibt es für Pferdefreunde und solche die es werden wollen. Und wer nicht reiten lernen will, der töpfert vielleicht lieber, füttert die Tiere auf dem Hof, wandert oder fährt Fahrrad. Landurlaub gibt es in allen Teilen des Landes. Im Harz ebenso wie an der Elbe. Oftmals muss man nur wenige Kilometer mit dem Auto oder der Bahn fahren, um tolle Ferien zu erleben.   Kurzentschlossene können die neu erschienene Broschüre ¿Erlebnis Landurlaub¿ des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (0391-5671952) und der Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit (03946-702188) anfordern und unter den Angeboten von rund 70 Unterkünften wählen. Urlaub auf dem Lande ist vor allem im Sommer sehr beliebt. Die durchschnittliche Auslastung der Landurlaubquartiere liegt nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Lande bei 30 bis 35 Prozent. Deutschlandweit haben 2003-2005 ca. 2,1 Millionen Gäste über 14 Jahren mindestens 5 oder mehr Tage Urlaub auf dem Land gemacht. Das Potential wird auf rund 5,5 Millionen Gäste bundesweit geschätzt.                                                                              Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt lockt in Berlin wieder mit "Erlebnis Landurlaub in Sachsen-Anhalt"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 005/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 005/06 Magdeburg, den 13. Januar 2006 Sachsen-Anhalt lockt in Berlin wieder mit "Erlebnis Landurlaub in Sachsen-Anhalt" Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat auch in diesem Jahr wieder ein besonderes Bonbon für die Gäste der Internationalen Grünen Woche in Berlin dabei. Der neue Sachsen-Anhalt-Reisekatalog "Erlebnis Landurlaub Sachsen-Anhalt" soll Lust machen auf Erholung und Entspannung im Land der Frühaufsteher. Der handliche Prospekt im A-5-Format entstand in Kooperation zwischen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande Sachsen-Anhalt und wurde in einer Auflage von 20.000 Stück gedruckt. Die Broschüre ist kostenfrei und kann postalisch über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU, Presse- und öffentlichkeitsarbeit, Olvenstedter Str. 4, 39108 Magdeburg oder PR@mlu.lsa-net.de ) bezogen werden. Sie liegt zudem im Foyer des Ministeriums zur Mitnahme aus. Auf gut 70 Seiten stellen sich die Tourismusregionen von Altmark über Magdeburger Börde, Harz und Anhalt-Wittenberg bis Saale-Unstrut vor und offerieren eine reichhaltige Palette konkreter Urlaubsangebote. Sie reichen vom Liebesurlaub zu zweit im Stroh über den Familienurlaub mit Kindern auf dem Bauernhof bis hin zum Aktivurlaub mit dem Rad. Wernicke betonte: "Sachsen-Anhalt bietet ideale Bedingungen für eine Entdeckungstour. Egal ob Harz, Saale-Unstrut, Magdeburger Börde, Altmark oder Anhalt-Wittenberg ¿ das Land ist reich an idyllischen und unverwechselbaren Landschaften." Ebenfalls auf der Grünen Woche zum ersten Mal präsentiert wird ein neuer Prospekt der Landesmarketing-Gesellschaft unter Mitwirkung des Umweltministeriums, in dem Tourismusangebote in Naturschutzgebieten und Naturparken vorgestellt werden. Die Broschüre unter dem Titel "Naturreich Sachsen-Anhalt" ist direkt bei der Landesmarketing-Gesellschaft (im Internet unter www.sachsen-anhalt-tourismus.de ) zu beziehen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Bauleitplanung: Selsingen, Samtgemeinde

Samtgemeinde Selsingen – Samtgemeinde Selsingen Serviceportal LEBEN, WO'S SCHÖN IST! 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Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden: 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche „Biogasanlage“, Rhadereistedt) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die CCM GmbH & Co. KG aus Rhadereistedt betreibt am Standort "Landesstraße 2" eine genehmigte und landwirtschaftlich privilegierte Biogasanlage. Die CCM GmbH & Co. KG hat die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Biogasanlage“ für den Bereich der bestehenden Biogasanlage beantragt, um den vorhandenen Standort auch zukünftig planungsrechtlich abzusichern. Die vorhandene Biogasanlage soll unabhängig vom landwirtschaftlichen Betrieb in eine gewerbliche Biogasanlage überführt werden. Erweiterungs- oder Änderungsabsichten am baulichen Bestand werden mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche "Biogasanlage" nicht beabsichtigt. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 dem Entwurf für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche „Biogasanlage“, Rhadereistedt) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich. Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP48_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-250224 pdf FNP48_Entwurf_Planzeichnung_4II-250122 pdf FNP48_Entwurf_Begründung_Teil I_4II-250122 pdf FNP48_Entwurf_Begründung_Teil II_Umweltbericht_4II-250122 pdf FNP48_Abwägungstabelle_4I-250122 pdf FNP48_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 1_Baugeol. Stellungnahme 2010 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 2_Immissionsgutachten 2011 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 3_Immissionsgutachten 2013 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 4_Schalltechnisches Gutachten 2016 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 5_Immissionsmessungen 2020 (Eingestellt am 28.02.2025) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Änderungsbereiche in der Mitgliedsgemeinde Sandbostel. Im Ortsteil Ober Ochtenhausen ist geplant, eine Sonderbaufläche „Bioenergie“ zu erweitern und eine zusätzliche Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan darzustellen. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 dem Entwurf für die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich. Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP47_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-241125 pdf FNP47_Entwurf_Planzeichnung_4II-241113 pdf FNP47_Entwurf_Begründung_4II-241113 pdf FNP47_Abwägungstabelle_4I-241111 pdf FNP47_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage1_Geotechnischer Bericht pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage2_Gutachten Geruch pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage3_Gutachten Schall (Eingestellt am 26.11.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Sammelverfahren) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst vier Änderungsbereiche in den Mitgliedsgemeinden Deinstedt (Wohnbaufläche in Malstedt) und Farven (Wohnbauflächen in Byhusen und Farven) sowie Selsingen (Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen „Grünschnittsammelstelle“). Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 dem Entwurf für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sammelverfahren) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP43_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240916 pdf FNP43_Entwurf_Planzeichnung_4II-240805 pdf FNP43_Entwurf_Begründung_4II_inkl_Umweltbericht-240805 pdf FNP43_Abwägungstabelle_4I-240805 pdf FNP43_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 17.09.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bekanntmachung Standortübungsplatz Seedorf – Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln, hat für das o. g. Verfahren die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17, 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Abs. 3, 3a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen. Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion zur Verbesserung des Ausbildungsbetriebes. Der Plan wird in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 05.09.2024 (einschließlich) unter dem Titel „Standortübungsplatz Seedorf“ auf der Internetseite der Samtgemeinde Selsingen https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Zu den Planunterlagen gelangen Sie hier: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Internetseite der NLStBV) Zum Zwecke der Auslegung wird der Plan zusätzlich zentral für alle Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, zu folgenden Zeiten: Montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14.00 Uhr – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr in einer Druckfassung zugänglich gemacht (§ 73 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 i.V.m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwVfG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zum Standortübungsplatz Seedorf. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bekanntmachung_Standortübungsplatz_Seedorf-240718 Größe: 124.42 kb Format: PDF Preview (Eingestellt am 26.07.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 44. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“ in westliche und südöstliche Richtung zu erweitern, um die gewerbliche Entwicklung des Standortes „Rhadereistedter Bahnhof“ langfristig zu sichern und den angesiedelten Gewerbebetrieben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Die bisher nicht überplanten Flächen zwischen der Bahnhofstraße und der Industriestraße sollen nunmehr ebenfalls im Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP44_Anschreiben_Behörden_4II-240521 pdf FNP44_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240517 pdf FNP44_Entwurf_Planzeichnung_4II-240328 pdf FNP44_Entwurf_Begründung_4II-240328 pdf FNP44_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240328 pdf FNP44_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 21.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf in östliche und südliche Richtung zu erweitern, um den vorhandenen Gewerbebetrieb am Betriebsstandort in der Heimatgemeinde Seedorf zukunftsfähig aufzustellen und den langfristigen Fortbestand zu sichern. Die vorhandene Fläche des aktuellen Firmengeländes ist hierfür nicht ausreichend. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP46_Anschreiben_Behörden_4II-240508 pdf FNP46_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240508 pdf FNP46_Entwurf_Begründung_4II-240307 pdf FNP46_Entwurf_Planzeichnung_4II-240307 pdf FNP46_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240307 pdf FNP46_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 14.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ Selsingen u. a.) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, einen neuen Standort für die Stützpunktfeuerwehr von Selsingen, Wohnbauflächen sowie gewerbliche und gemischte Bauflächen im Grundzentrum von Selsingen darzustellen. Der Änderungsbereich befindet sich westlich der „Raiffeisenstraße“ in Selsingen, in unmittelbarer Nähe des Gewerbegebietes „An der Bahn“. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP42_Anschreiben_Behörden_4II-240508 pdf FNP42_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240508 pdf FNP42_Entwurf_Planzeichnung_4II-240404 pdf FNP42_Entwurf_Begründung_4II_inkl_Umweltbericht-240412 pdf FNP42_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 14.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 45. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ Malstedt Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungs-plan dargestellte Sonderbaufläche „Bioenergie“ in Malstedt in westliche Richtung zu erweitern, damit der geplante Bau eines Speicherbeckens für Wasser bzw. Permeat für den Betrieb des geplanten Nährstoffwerkes in Malstedt realisiert werden kann. Die Kapazitäten der vorhandenen Sonderbaufläche „Bioenergie“ sind hierfür nicht ausreichend. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 dem Vorentwurf für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 19. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Title pdf FNP45_Anschreiben_Behörden_4I-231204 pdf FNP45_Vorentwurf_Planzeichnung_4I-231024 pdf FNP45_Vorentwurf_Begründung_4I-231129 pdf FNP45_Bekanntmachung_Öffentlichkeitsbeteiligung_3I-231201 (Eingestellt am 05.12.2023) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel Genehmigungsverfahren nach dem KrWG (Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf) Bekanntmachung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 17.01.2022 Az.: 4.1 LG000034351-253 -Ergänzende Auslegung- Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 04.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes. Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren beantragt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 ZustVO-Abfall vom 18.12.1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2019 (Nds. GVBl. S. 151), zuständig für die Durchführung von Planänderungs- und ergänzungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die eingereichten Unterlagen, bestehend aus der Neubemessung der Oberflächenwassererfassung und der Alternativenuntersuchung, werden in der Fassung, die beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt am 23.12.2021 und 13.01.2022 eingegangen ist, vollständig ausgelegt. Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen liegen in der Zeit vom 16.02.2022 bis 15.03.2022 (einschließlich) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Zi.0.137 montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, bei der Gemeinde Selsingen und Samtgemeinde Selsingen, im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, und bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen, aus und können dort während der vorgenannten Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Die Planunterlagen können bei der Gemeinde Anderlingen nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284/ 927168, bei Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst eingesehen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. zum Download bereitgestellten Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bekanntmachung des GAA Lüneburg zur öffentlichen Auslegung Größe: 1.09 mb Format: PDF Preview Die eingereichten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des GAA unter „Bekanntmachungen“ unter folgendem Link einsehbar: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/bekanntmachungen/luneburg_celle_cuxhaven/genehmigungsverfahren-nach-dem-krwg-208388.html (Eingestellt am 04.02.2022) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden: 41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren) 41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren) Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 05.08.2020 (Az.: 63 Rotenburg (Wümme) – 61 72 60/234) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 29.04.2020 beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.08.2020 in Kraft getreten. In der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen sind folgende Änderungsbereiche dargestellt: 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bauleitplan SG 41. Änderung Bauleitplan SG 41. Änderung pdf Planzeichnungen zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Zusammenfassende Erklärung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes (Eingestellt am 13.10.2020) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt") 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt") Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 10.01.2019 (Az.: 63 ROW – 61 72 60/220) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 19.09.2018 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Im Änderungsbereich ist ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Schießsport" in der Gemarkung Rhadereistedt gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lärmschutzwalles sowie die Modernisierung der technischen Einrichtungen der vorhandenen Tontaubenschießanlage (Anlagensteuerung) zu schaffen und somit eine Immissionsminderung zu realisieren. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.01.2019 in Kraft getreten. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: 40. Änderung Flächennutzungsplan pdf Planzeichnung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Rhadereistedt pdf Auswirkungsanalyse zur Ermittlung angemessener Abstände nach Störfall-Verordnung (TÜV NORD, Rostock, 23.01.2018) pdf Schalltechnische Messungen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen (ted GmbH, Bremerhaven, 11.08.2016) pdf Ergebnisbericht Bodenuntersuchung (Jürgen H. Voss, Suderburg, November 2016 (eingestellt am 31.01.2019) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Adresse Samtgemeinde Selsingen Hauptstr. 30 27446 Selsingen Kontakt Tel.: 04284 - 9307-0 Fax: 04284 - 9307-555 samtgemeinde@selsingen.de Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 18.00 Uhr Kontakt Impressum Datenschutzerklärung Interner Bereich

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