Ziele: Monitoring des Vorkommens von Vibrio vulnificus in Badegebieten; Vorgehensweisen: Membranfiltration, Isolierung auf TCBS-Agar, Typisierung, regionale Zuordnung, Wassergüte, Wassertemperatur; Ergebnisse: Akkreditierung nach ISO 17025: siehe o.g. web-site
The Global Terrestrial Network for River Discharge (GTN-R) is the river discharge component of the Global Terrestrial Network - Hydrology (GTN-H) to support the Global Climate Observing system (GCOS) and the Hydrology and Water Resources Programme of the WMO (HWRP). Core component is the GCOS Baseline River Network of gauging stations located near the mouth of the World’s major rivers. Update (July 2025): An article about the accreditation has been published in the WMO MeteoWorld issue 2/2025 . The article is also available as PDF version . Further information: GCOS Website
Historische und aktuelle Entwicklungen Rechtsvorschriften Arbeitshilfen Weitere Informationen Historie und Entwicklungen des deutschen Bodenschutzrechts Ursprünglich, vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1999, fiel der Bodenschutz, sofern keine spezielleren Regelungen in anderen Rechtsgebieten wie dem Wasserrecht existierten, als staatliche Aufgabe in die allgemeine Gefahrenabwehr. Der Bodenschutz wurde von den zuständigen Behörden durch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht i. V. m. dem Berliner Wassergesetz (BWG) vollzogen. Mit Inkrafttreten des Berliner Bodenschutzgesetzes (BlnBodSchG) vom 10. Oktober 1995 änderte sich im Land Berlin die Verwaltungspraxis. Das Berliner Bodenschutzgesetz mit seinen Anordnungsbefugnissen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurde seitdem als speziellere Regelung herangezogen. Neben der Bekämpfung von aktuellen Schadensereignissen war eine wesentliche Aufgabe die Erfassung der Altlasten(verdachts)flächen, deren Erkenntnisse in das spätere Bodenbelastungskataster (BBK) eingeflossen sind. Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ), verkündet am 17. März 1998 und materiell am 1. März 1999 in Kraft getreten) war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden im Jahr 1999 die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist es, bundesweit nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundes-Bodenschutzgesetz aus dem Jahr 1999 ab. Die BBodSchV in der Fassung vom 9. Juli 2021 fasst die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien neu (§§ 6 - 8 BBodSchV) und erweitert den Anwendungsbereich um den Bereich unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Sie enthält zudem Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wasser und Wind. Die BBodSchV n. F. ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. § 28 BBodSchV enthält zum Teil Übergangsregelungen. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und § 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Am 18. September 2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes (Bln BodSchG) vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. September 2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten sowie Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG i. V. m. § 8 Bln BodSchG ist das Land Berlin, vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung, ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Bln BodSchG und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 (Bln BodSUV) wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24. Mai 2024 geändert. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Entwicklungen des europäischen Bodenschutzrechts seit dem Jahr 2020 In der Europäischen Union (EU) hat der Bodenschutz in den vergangenen Jahren eine Stärkung in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung der europäischen Institutionen, insbesondere der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der EU, erfahren. Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Darin ist die Vision dargestellt, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Die Bodenstrategie 2030 rückt den Boden in den Fokus als Schlüssel zur Lösung der anstehenden aktuellen ökologischen und sozioökonomischen Herausforderungen: Erreichen von Klimaneutralität und Klimaresilienz, Entwicklung einer sauberen und kreislauforientierten (Bio-)Ökonomie, Umkehr des Biodiversitätsverlusts, Schutz der menschlichen Gesundheit, Aufhalten der Wüstenbildung und Umkehr der Bodendegradation. Die EU-Bodenstrategie für 2030 ist neben der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, dem Null-Schadstoff-Aktionsplan und der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel Bestandteil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission. Abgesehen von einigen geltenden EU-Rechtsvorschriften (u. a. der Klärschlammrichtlinie, der Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Umwelthaftungsrichtlinie, der LULUCF-Verordnung, der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur), die für den Bodenschutz relevant sind, kam es auf EU-Ebene nie zu einem gemeinsamen Konsens, einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, der dem Boden ein ähnliches Schutzniveau wie den Medien Wasser und Luft ermöglicht. In den letzten Jahren sind das Wissen über Böden und ihre Wertschätzung für die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise erheblich gewachsen. Die EU-Kommission hat hierzu im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 4. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in das Internationale Recht , Europarecht , Bundesrecht und Landesrecht . Sie werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen. Die folgenden Arbeitshilfen stellen eine Auswahl der für das Land Berlin besonders relevanten Arbeitshilfen in Bezug auf den Vorsorgenden Bodenschutz und die Altlastenbearbeitung dar. Weitere Arbeitshilfen für den Bereich Bodenschutz sind auf der LABO-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) sowie auf der LAWA-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu finden. InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) Das InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente.
„Ahoi, Stadtnatur“ hieß es heute bei der Auftaktveranstaltung mit Umweltsenatorin Ute Bonde auf der Spree. In Sichtweite der Fischerinsel eröffnete sie gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB), Stefan Richter , und dem Wildtierexperten Derk Ehlert den Langen Tag der StadtNatur. Damit startet ein Wochenende mit 500 Naturführungen und Workshops an der Seite von 350 Experten an 120 Orten in der ganzen Stadt. Das diesjährige Motto: „Vielfalt erleben“. Damit rückt die veranstaltende SNB nicht nur die beeindruckende Artenvielfalt Berlins in den Fokus, sondern auch die Vielfalt an Lebensräumen, Perspektiven und Zugängen zur Natur. Ob Moore, Wälder, Dächer oder Brachen – überall in der Stadt gibt es wildes Leben zu entdecken. Senatorin Bonde betonte beim Auftakt: „Vielfalt ist nicht nur ein ökologischer Schatz, sie ist auch eine soziale Stärke. Sie verbindet Generationen, Kulturen und Stadtteile – und sie lebt davon, dass möglichst viele Menschen daran teilhaben können. Der Lange Tag der StadtNatur ist eine Einladung an alle Berlinerinnen und Berliner: Kommt raus, macht mit!“ „Vielfalt erleben“ heißt: Natur sehen, hören, fühlen – und auch ganz neue Perspektiven entdecken. Wer will, kann in die Welt der Wildbiene eintauchen, mit einer Försterin durch den Stadtwald streifen oder nachts zur Fledermaus-Expedition aufbrechen. Andere fahren mit dem Rollstuhl barrierefrei auf Entdeckertour durch den Volkspark, besuchen mit der ganzen Familie ein Picknick im Kiezgarten oder entdecken auf dem Tempelhofer Feld, wie internationale Gartenkulturen zusammenwachsen. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg tauschen sich Nachbarn im interkulturellen Rosenduftgarten darüber aus, wie unterschiedlich Natur erlebt werden kann. Und in Rudow führen echte Stadtnatur-Ranger durchs Neuköllner Auenland. Die mehr als 500 Veranstaltungen machen deutlich, wie viele Menschen sich mit unterschiedlichsten Hintergründen und Ansätzen für die Natur in der Stadt engagieren – Naturschutzexpertise vom Biologen bis zu lokalen Initiativen und Familienprojekten. „Vielfalt ist nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein gesellschaftliches Thema. Der Lange Tag der StadtNatur zeigt, wie eng Artenvielfalt und Lebensqualität in der Stadt zusammenhängen – und wie wichtig es ist, beides zu bewahren“, sagt Stefan Richter, SNB-Geschäftsführer . „Unser Ziel ist es, möglichst allen Menschen den Zugang zur Natur zu ermöglichen.“ Der Lange Tag der StadtNatur beginnt am 14. Juni um 13 Uhr und endet am 15. Juni um 17 Uhr. Das Programm ist unter www.langertagderstadtnatur.de online zu finden. Tickets für Veranstaltungen können online oder über die Hotline 030 26 39 41 41 gekauft werden. Pro Person ist für jede Veranstaltung ein Ticket notwendig. Kinder unter 14 Jahren buchen bitte ebenfalls ein (kostenfreies) Ticket. Die Ticketpreise liegen bei 4 Euro für Erwachsene, 2 Euro für Ermäßigungsberechtigte und Jugendliche ab 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt. Schiffstouren sind für 6 Euro für Erwachsene und 3 Euro für Ermäßigungsberechtigte erhältlich. Weitere Ticketinfos unter: www.langertagderstadtnatur.de/ticketinformationen Bilder von der Eröffnungsveranstaltung finden Sie nach Ablauf der Sperrfrist unter: Pressemitteilungen – Stiftung Naturschutz Berlin Weitere Informationen und Pressebilder rund um den Langen Tag der StadtNatur finden Sie unter: Presseseite – Langer Tag der StadtNatur Für Presseanfragen und Akkreditierungen wenden Sie sich bitte an: presse@stiftung-naturschutz.de
Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Das Berliner Entsiegelungsprogramm Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt gemeinsam mit der gruppe F Freiraum für alle GmbH ein gesamtstädtisches Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Weitere Informationen Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 7 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Arbeitshilfe Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Aktualisierung der Eingabedatei zur Ermittlung orientierender Kostenansätze für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Die Qualitätssicherung und -kontrolle erfolgt durch Sachverständige sowie die bei den Kammern eingerichteten Stellen. Für die Qualifizierung sind Kursstätten verantwortlich, die Kurse werden von den zuständigen Stellen zugelassen. Für die Abgabe radioaktiver Stoffe steht die Landessammelstelle Berlin in der Zentralstelle für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Die Genehmigung und Aufsicht erfolgt durch die Strahlenschutzbehörden des Landes Berlin. Die Oberste Strahlenschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt die ministeriellen Aufgaben des Strahlenschutzes (ionisierende Strahlung) wahr und führt die Fachaufsicht über die Obere Strahlenschutzbehörde. Die Obere Strahlenschutzbehörde Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit führt die konkreten Verfahren zum Schutz vor ionisierender Strahlung durch: Dazu zählen Antrags- und Anzeigeverfahren sowie die Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung bei Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung. Überwachungsaufgaben werden von der Strahlenmessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt. Personendosismessstelle Berlin Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen (REI) Sie ist für diese Aufgaben nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert und verfügt über eine für eine Reihe von Verfahren über eine flexible Akkreditierung.
Die Ergebnisse analytischer Untersuchungen bilden die Basis weitreichender ökologischer, wirtschaftlicher und politischer Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, dass die zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse zuverlässig, richtig, präzise und nachvollziehbar sind. Deshalb ist eine hohe Qualität der Prüfergebnisse das oberste Gebot der Prüfstellen des Landesamtes für Umweltschutz. Um dies sicherzustellen, wird in den Prüfstellen ein erheblicher Aufwand für die Qualitätssicherung entsprechend den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 betrieben. Das Qualitätsmanagement ist in einem Managementhandbuch beschrieben. Es umfasst die Darstellung organisatorischer Strukturen und Prozesse als auch Angaben zur Qualitätssicherung im Rahmen der Probenahme, Vor-Ort-Messung und Analytik sowie der Weitergabe von Ergebnissen an Auftraggeber. Neben einer Vielzahl interner Maßnahmen nehmen die Prüfstellen regelmäßig an Eignungsprüfungen bzw. Ringversuchen zur externen Qualitätssicherung teil. Die Aktivitäten zur Sicherung der Qualität werden in jährlichen Managementberichten zusammengefasst. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 Das Qualitätsmanagement des Landesamtes für Umweltschutz wird regelmäßig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überwacht. Die Akkreditierung erfolgt gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“. Um zur Anlage zur Akkreditierungsurkunde zu gelangen, klicken Sie bitte hier .
Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Wer Messgeräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen nach §§ 127 und 128 des Strahlenschutzgesetzes bereitstellen und auswerten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Antragsformulare und eine Liste der einzusendenden Nachweise für die Anerkennung stellt das BfS bereit. Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Ob die Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist gesetzlich geregelt. Bis Ende 2020 mussten die Bundesländer ermitteln und bekanntgeben, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden. Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitsfelder, in denen Beschäftigte erhöhten Radon -Konzentrationen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Radonheilstollen oder Wasserwerke. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen. Gesetzliche Vorgaben zur Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz Ob die Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist in § 127 und § 128 des Strahlenschutzgesetzes geregelt. Wer zu diesem Zweck qualitätsgesicherte Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration anbieten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Wer die gesetzlich geforderten Radon-Messungen am Arbeitsplatz anbieten möchte, muss sich dafür beim BfS anerkennen lassen. Qualitätssicherung durch Anerkennungsverfahren Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon -Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, müssen sich Anbieter dieser Messungen als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen. Die Anerkennung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse von der zuständigen Landesbehörde, die den Arbeitsschutz überwacht, akzeptiert werden können. Sie bestätigt, dass der Anbieter geeignete Geräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen im Sinne der Strahlenschutzgesetzgebung ausgeben und auswerten kann. Anforderungen für die Anerkennung Anbieter von Radon -Messungen, die eine "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " werden möchten, können dies ausschließlich beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beantragen. Für die Anerkennung müssen Anbieter gegenüber dem BfS nachweisen, dass sie geeignete Messgeräte bereitstellen können, über geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung verfügen, ein geeignetes System der Qualitätssicherung besitzen und an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das BfS teilnehmen. Wie erhalte ich die Anerkennung? Sie sind Anbieter von Radon -Messungen? Wenn Sie sich als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen möchten, können Sie die Antragsunterlagen online im Bundesportal ausfüllen und bei Anmeldung mit einem ELSTER -Unternehmenskonto direkt einreichen ( Bundesportal (verwaltung.bund.de): Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen ) oder das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den notwendigen Dokumenten und Nachweisen an das BfS senden. Bitte übermitteln Sie die Unterlagen elektronisch an ePost@bfs.de , sofern möglich. Eine Übersicht der Prüf-Kriterien für die Anerkennung hilft den Anbietern, bereits im Vorfeld des Anerkennungsprozesses einzuschätzen, ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Unter der Mail-Adresse ePost@bfs.de berät Sie das BfS gern vorab. Dauer des Anerkennungsprozesses Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Das BfS empfiehlt hierfür etwa 3 Monate. Werden passive Detektoren für die Radon -Messungen verwendet, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung des BfS für die Anerkennung nötig. Diese Prüfung findet nur einmal pro Jahr statt. Kosten der Anerkennung Die Anerkennung ist kostenpflichtig; die Höhe der Gebühren kann beim BfS vorab erfragt werden. Verfügt ein Anbieter von Radon -Messungen über eine gültige Akkreditierung bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle, vereinfacht sich das Verfahren, so dass niedrigere Gebühren erhoben werden. Hinweis Das BfS führt keine Anerkennung von "Messstellen" gemäß § 169 des Strahlenschutzgesetzes durch. Diese Messstellen werden durch die zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern bestimmt. Gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannte Anbieter von Radon-Messungen Als Service für diejenigen, die Radon am Arbeitsplatz messen lassen möchten, veröffentlicht das BfS eine aktuelle Liste der gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannten Anbieter von Radon -Messungen. Im Zuge der Anerkennung wird die Eignung der eingesetzten Messtechnik und des Systems der Qualitätssicherung festgestellt. Die Anerkennung der Anbieter umfasst die in der Tabelle genannten Messgeräte und Messverfahren. Vom BfS gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannte Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Anbieter Messgeräte Messverfahren Anbieter: A bis C - ALTRAC Radon-Messtechnik, Prüflabor 09661 Striegistal OT Böhrigen LD PDL RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor artec umweltpraxis gmbH 08294 Lößnitz LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Lenk 08468 Heinsdorfergrund LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Mittelrhein & Sachverständigen Büro GmbH & Co. KG 56598 Rheinbrohl RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Baubiologie-Umweltmesstechnik Bio-Synergetics 42799 Leichlingen RTM 1688-2 RadonScout direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD Radtrak 2 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Bergsicherung Schneeberg GmbH & Co. KG 08289 Schneeberg EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Binker Materialschutz GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor BsS Bergsicherung Sachsen GmbH 08289 Schneeberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: D bis F - Dipl.-Ing. Alexey Palatschew 97084 Würzburg Tesla TSR direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Dr. Michael Westphal RadonTracer 01187 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Dr. Marx GmbH 66583 Spiesen-Elversberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor ERGO Umweltinstitut GmbH 01277 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Radon Testing Sweden AB SE-972 41 Luleå (Sweden) Eurofins Alpha track Radon Detektor passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Umwelt Nord GmbH 26135 Oldenburg LD Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor EXradon GmbH 95100 Selb LD RSX Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: G bis J - GEODIENST Ingenieurbüro für Baugrund und Tiefbauüberwachung 99842 Ruhl RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor GEOPRAX Bergtechnisches Ingenieurbüro Bernd Leißring und Nick Leißring GbR 09114 Chemnitz AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IAF - Radioökologie GmbH Dresden 01454 Radeberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IBUS Ingenieurbüro für Umweltschutz 98574 Schmalkalden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IGU Institut für angewandte Isotopen-, Gas- und Umweltuntersuchungen 82237 Wörthsee AlphaGuard RadonEye RD200 direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor INGEPA Inweltverbesserung und Gebäudepathologie GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: K bis M - Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sicherheit und Umwelt, Radonlabor 76344 Eggenstein-Leopoldshafen FKSD-KIT passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH 90427 Nürnberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg-Vorpommern (LPS) 12555 Berlin LD RSKS passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen 44287 Dortmund AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Ortsdosimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Mirion Medical GmbH, Abt. Dosimetrics Radon Messstelle 80687 München Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Corentium Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor AlphaGuard PQ2000 direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Anbieter: N bis P - Nuclear Control & Consulting GmbH 38114 Braunschweig AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RadonScout direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor OrangePEP GmbH 85354 Freising Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor RTM 1688-2 Radonscout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Pöggel Bau-Biologie-Analytik 87561 Oberstdort / OT Schöllang RadonScout Plus direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: Q bis S - Radonfachberatung Josef Dill 95666 Leonberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Radonova Laboratories AB SE-751 38 Uppsala (Schweden) Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SPIRIT direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor RadonTec GmbH 89426 Wittislingen RadonTec PRD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. Gerhard Binker 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. J. Kemski 53121 Bonn AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RTM 1688-2 RadonScout Corentium PRO direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Münzenberg 97346 Iphofen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle SafeRadon GmbH 69123 Heidelberg RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SARAD GmbH 01159 Dresden RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: T bis V - TÜV Rheinland Energy GmbH 51105 Köln RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor TÜV SÜD Industrie Service GmbH 80686 München Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Umweltanalytik und Baubiologie Dr. Thomas Haumann 45133 Essen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle Umweltmanufaktur Georgi 08523 Plauen LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor UNITRONIC Radon 41460 Neuss Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. 01328 Dresden Thoron Scout RadonScout Plus EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Anbieter: W bis Z - Wessling GmbH 30625 Hannover RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Stand: 15.07.2025
Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Dioxine (D) und Gentechnik (G), Stand: Mai 2025 (veröffentlicht) Alle hier aufgeführten Prüfverfahren werden am LAU, Standort Reilstraße 72 ausgeführt. Name:Aktualisiert am: Bereich org. Kontaminanten (Dioxine)Dr. M. Kampe23.05.2025 Bereich Saatgutanalytik (Gentechnik)A. Belter23.05.2025 N:\POe\Sonstiges\Abt.5-Liste-Prüfverfahren\SpezialLab_FB_flexible Verfahren_allgemein.docx Seite 1 | 26 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Dioxine (D) und Gentechnik (G), Stand: Mai 2025 1. Untersuchung von Futter- und Lebensmitteln auf organische Kontaminanten mittels GC-HRMS-Detektion Prüfverfahren (Norm oder Code); mit Version Titel des Prüfverfahrens Normverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_D_Lebensmittel Bestimmung der Massenkonzentration von polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen und (2024-12) Dibenzofuranen (PCDD/F) und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (dl-PCB) mittels GC-MS-Detektion (HRMS) in LebensmittelnHausV SOP_D_FuttermittelHausV (2024-12) Bestimmung der Massenkonzentration von polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen (PCDD/F) und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (dl-PCB) mittels GC-MS-Detektion (HRMS) in Futtermitteln DIN EN 16215:2020-05 (2020-05) Untersuchung von Lebensmitteln auf organische Kontaminanten mittels hochauflösender Massenspektrometrie DIN EN 16215:2020-05 (2020-05) Untersuchung von Futtermitteln auf organische Kontaminanten mittels hochauflösender Massenspektrometrie Seite 2 | 26 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Dioxine (D) und Gentechnik (G), Stand: Mai 2025 2.Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Verfahren 2.1.Extraktion von DNA zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Untersuchungen von Saatgut Prüfverfahren (Norm oder Code); mit VersionTitel des PrüfverfahrensNormverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_G_F05 (2024-12)Extraktion von Desoxyribonukleinsäure aus SaatgutHausVASU G 30.00-2 (2012-07) mit Berichtigungsblatt (2024-06) Nachweis von gentechnischen Veränderungen in Saatgut – Untersuchungsablauf ASU G 30.40-19 (2020-07)DNA-Extraktion aus Luzernesamen und Nachweis der gentechnisch veränderten Luzernelinien J101, J163 und KK179 mittels real-time PCR (hier nur DNA- Extraktion)NormVSOP_G_F05 (2024-12) DNA-Extraktion aus Saatgut 2.2. Molekularbiologische Untersuchungen Seite 3 | 26
Die Überwachung der Freisetzung von Luftschadstoffen an der Emissionsquelle (z. B. am Kamin, Schornstein) ist gesetzlich im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den dazu gehörenden Rechtsverordnungen (BImSchV) sowie in Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Luft) geregelt. Betreiber von industriellen oder gewerblichen Anlagen müssen Schadstoffe, die von ihren Anlagen in die Atmosphäre freigesetzt werden können, durch regelmäßige Emissionsmessungen überprüfen lassen und die Messergebnisse den für den Immissionsschutz zuständigen Überwachungsbehörden zur Beurteilung, ob vorgegebene Emissionsbegrenzungen eingehalten werden, zur Verfügung stellen. Die Durchführung der gesetzlich geforderten Emissionsmessungen oder qualitätssichernder Maßnahmen an automatischen Emissionsmessgeräten erfolgt in Deutschland durch private Messinstitute, die dafür besonders qualifiziert sind, sich mit Erfolg einem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unterzogen haben und für definierte Prüfbereiche bekannt gegeben sind. Das LAU ist in Sachsen-Anhalt zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens zur Bekanntgabe dieser Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG. Bei häuslichen Heizungsanlagen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Die dabei notwendigen Emissionsmessungen sind vom Schornsteinfeger mit als dafür geeignet bekannt gegebenen Messgeräten durchzuführen. Die dabei eingesetzten Messgeräte müssen halbjährlich durch eine nach § 29b BImSchG i. V. m. § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV) bekannt gegebene Stelle ( Messgeräteprüfstelle ) überprüft werden. Aufgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Überwachung von Emissionen: Die Bekanntgabe von Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG Die Bekanntgabe von Stellen nach § 29b i. V. m. § 13 Abs.3 der 1. BImSchV Prüfung der Qualität von Ermittlungen, Messplänen und Messberichten von Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG Unterstützung von Betreibern, bekannt gegebenen Stellen und Behörden zu messtechnischen Fragestellungen Durchführung von Emissionsmessungen, im Auftrag von Behörden, in Streitfällen und bei grundlegender oder landesweiter Bedeutung Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Emissionsmessverfahren
Origin | Count |
---|---|
Bund | 53 |
Global | 1 |
Land | 67 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 21 |
Text | 46 |
unbekannt | 52 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 85 |
offen | 33 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 107 |
Englisch | 21 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 1 |
Datei | 3 |
Dokument | 31 |
Keine | 59 |
Unbekannt | 6 |
Webseite | 45 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 53 |
Lebewesen und Lebensräume | 77 |
Luft | 53 |
Mensch und Umwelt | 119 |
Wasser | 55 |
Weitere | 111 |