Besteht seitens der für die Anlagenüberwachung zuständigen Behörde der Verdacht, dass durch eine Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, so kann die Behörde anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen oder, soweit § 22 BImSchG Anwendung findet, einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Art und Ausmaß der von der Anlage ausgehenden Emissionen sowie die Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage durch eine von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stellen ermitteln lässt (§ 26 BImSchG). Deren Eignung wird durch die für die Bekanntgabe zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die Stelle ihren Geschäftssitz hat, in dem so genannten Bekanntgabeverfahren geprüft. Mit der Bekanntgabe werden der Stelle zunächst die Eignungsvoraussetzungen zuerkannt, die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen normenkonform erfassen und dokumentieren zu können. Ihr kommt im immissionsschutzrechtlichen Überwachungsverfahren dann die Aufgabe zu, die Behörden von eigenen sachverständigen Ermittlungen zu entlasten und unter Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandard bei den Ermittlungen, Messungen, Kalibrier- oder Prüfungstätigkeiten den zu untersuchenden Sachverhalt ordnungsgemäß festzustellen um die Behörde in die Lage zu versetzen, das ihr obliegende Verwaltungshandeln objektiv und sachgerecht auszuüben. Voraussetzung für eine Bekanntgabe ist das Vorliegen der im Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 der Bekanntgabeverordnung - 41. BImSchV - genannten Bekanntgabevoraussetzungen. Demnach sind neben den Anforderungen an die Organisationsform, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit auch die in der Richtlinie VDI 4220 beschriebenen Anforderungen vollständig nachzuweisen. Dabei ist der Nachweis der erforderlichen Kompetenz anhand einer antragsumfänglichen Akkreditierung unter Einbeziehung des Moduls Immissionsschutz zu erbringen. Als begünstigender Verwaltungsakt setzt die Bekanntgabe als Stelle nach § 29b BImSchG einen Antrag voraus. Antragsteller mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten diesen ergänzt durch die geforderten Nachweise und Belege an das: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 31 Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale). Nach Antragseingang im LAU wird zunächst eine Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Aktualität der enthaltenen Angaben und Erklärungen durchgeführt. Sofern erforderlich werden in diesem Verfahrensstadium Veranlassungen zur Ergänzung oder Unterlagennachreichung getroffen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor, wird das Ergebnis der Antragsprüfung dem Antragsteller durch Bescheid bekannt gegeben. Im Falle einer positiven Entscheidung weist der Bescheid neben dem Aufgabenumfang u. a. auch die Befristung der Bekanntgabe, ggf. vorgenommene Einschränkungen und vom Antragsteller zu beachtende Nebenbestimmungen und Hinweise aus. Diese beinhalten u. a. die Anzeige wesentlicher Änderungen, Mitteilung der Vorjahresermittlungen , Anwendung diverser Musterberichte oder Maßgaben zur Beachtung landesspezifischer Anforderungen . Letztere werden durch das LAU auch im Rahmen der Prüfung von Ermittlungsergebnissen überwacht. Die Veröffentlichung der Bekanntgabeentscheidung erfolgt im Falle einer positiven Antragsbescheidung der Bekanntgabe im ReSyMeSa . Die Dauer des Bekanntgabeverfahrens richtet sich sowohl nach dem Zeitpunkt, an dem die Antragsunterlagen vollständig im LAU vorliegen, als auch dem umfangsbezogenen Prüfaufwand. Es ist von einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten auszugehen. Für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens werden Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) fällig. Diese Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies gilt gleichfalls, falls dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden, der Antrag zurückgezogen oder das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. Die Höhe der Verfahrenskosten wird entsprechend der Tarifstelle 23 der laufenden Nummer 76 der AllGO LSA in Ansatz gebracht. Diese setzen sich demnach zusammen aus dem Grundbetrag nach Nr. 23.1.1 und den Kosten für etwaige erhöhte Aufwendungen (Nr. 23.1.2).
Die messtechnische Ermittlung der Emissionen erfolgt je nach Anlagenart, Anlagengröße und Schadstoff in regelmäßigen, genau festgelegten Zeitabständen (i. d. R. alle drei Jahre) mit mobiler Messtechnik in Form sogenannter Einzelmessungen oder insbesondere bei größeren Anlagen kontinuierlich mit Hilfe von in der Abgasleitung stationär eingebauten automatischen Messeinrichtungen, sofern diese für die zu überwachenden Messkomponenten zur Verfügung stehen. Die stationär eingesetzten automatischen Messeinrichtungen unterliegen einer aufwändigen Qualitätssicherung und müssen in regelmäßigen Abständen funktionsgeprüft und durch Vergleichsmessungen mit den auch bei Einzelmessungen eingesetzten standardisierten Verfahren kalibriert werden. Zur Überprüfung von Auflagen zur Emissionsbegrenzung müssen die von einer Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen messtechnisch so ermittelt werden, dass die Ergebnisse repräsentativ und untereinander vergleichbar sind, einheitlich ausgewertet werden können und eine Überwachung der Emissionsbegrenzungen ermöglichen. Um die Vergleichbarkeit von Messergebnissen zu gewährleisten, kommen bei Ermittlungen zur Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Die Durchführung der gesetzlich geforderten Emissionsmessungen oder qualitätssichernder Maßnahmen an automatischen Emissionsmessgeräten erfolgt in Deutschland durch private Messinstitute, die dafür besonders qualifiziert sind, sich mit Erfolg einem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unterzogen haben und für definierte Prüfbereiche bekannt gegeben sind.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Bildungsmonitoring in Deutschland Vorbemerkung: Aufgrund der föderalen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Ausgestaltung des Bildungssystems den Kultus- bzw. Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer. Das Bil- dungsmonitoring in Deutschland wird in erster Linie zur Sicherstellung bestimmter Organisati- ons- und Qualitätsstandards genutzt. Es erfolgt aber keine unmittelbare, inhaltliche Anpassung an den bestehenden Arbeitsmarkt. Ob und in wieweit die Studierenden innerhalb der akademi- schen Ausbildung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, liegt allein im Ermessen der einzel- nen (Fach)Hochschule bzw. am persönlichen Engagement des Studierenden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat eine „Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring“ veröf- fentlicht, in der die wesentlichen Ziele für die allgemeinbilden Schulen der 16 Bundesländer postuliert werden. Ziel ist die Überprüfung und Umsetzung von Bildungsstandards für die Pri- marstufe, die Sekundarstufe I und die Allgemeine Hochschulreife in obligatorischen Schulfä- chern durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Das IQB entwickelt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auch die Prüfungsaufgaben für das Abitur. Zum Bil- dungsmonitoring gehört auch die Teilnahme an internationalen Schulleistungsuntersuchungen wie das „Programme for International Student Assessment“ (PISA), die „Internationale Grund- schul-Lese-Untersuchung“ (IGLU) oder die „Trends in International Mathematics and Science Study“ (TIMSS). Im Abstand von zwei Jahren informiert der Bericht "Bildung in Deutschland" über Entwicklun- gen im Bildungswesen. Er wird von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe unter Leitung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) erarbeitet. Ein Bildungsmonitoring im Bereich der beruflichen Bildung ist durch den „Berufsbildungsbe- richt“ gegeben, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jährlich heraus- gegeben wird und als Unterrichtung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wird. Ein Bildungsmonitoring im Bereich der akademischen Bildung erfolgte bzw. erfolgt durch die Akkreditierung von (neuen) Studiengängen. WD 8 – 3000-045/16 (27. Mai 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Bildungsmonitoring in Deutschland Mit der Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge in Folge des Bologna-Prozesses erfolgte eine Akkreditierung der Studiengänge durch Akkreditierungsagentu- ren, die die Qualitätssicherung der neuen Studiengänge garantieren sollen. Die Einführung von Bachelorstudiengängen trägt dazu bei, die Studienzeit zu verkürzen und eine frühere Verfügbar- keit der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt sicher zu stellen. - Ende der Bearbeitung - Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Ziele: Monitoring des Vorkommens von Vibrio vulnificus in Badegebieten; Vorgehensweisen: Membranfiltration, Isolierung auf TCBS-Agar, Typisierung, regionale Zuordnung, Wassergüte, Wassertemperatur; Ergebnisse: Akkreditierung nach ISO 17025: siehe o.g. web-site
Die Überwachung der Freisetzung von Luftschadstoffen an der Emissionsquelle (z. B. am Kamin, Schornstein) ist gesetzlich im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den dazu gehörenden Rechtsverordnungen (BImSchV) sowie in Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Luft) geregelt. Betreiber von industriellen oder gewerblichen Anlagen müssen Schadstoffe, die von ihren Anlagen in die Atmosphäre freigesetzt werden können, durch regelmäßige Emissionsmessungen überprüfen lassen und die Messergebnisse den für den Immissionsschutz zuständigen Überwachungsbehörden zur Beurteilung, ob vorgegebene Emissionsbegrenzungen eingehalten werden, zur Verfügung stellen. Die Durchführung der gesetzlich geforderten Emissionsmessungen oder qualitätssichernder Maßnahmen an automatischen Emissionsmessgeräten erfolgt in Deutschland durch private Messinstitute, die dafür besonders qualifiziert sind, sich mit Erfolg einem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unterzogen haben und für definierte Prüfbereiche bekannt gegeben sind. Das LAU ist in Sachsen-Anhalt zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens zur Bekanntgabe dieser Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG. Bei häuslichen Heizungsanlagen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Die dabei notwendigen Emissionsmessungen sind vom Schornsteinfeger mit als dafür geeignet bekannt gegebenen Messgeräten durchzuführen. Die dabei eingesetzten Messgeräte müssen halbjährlich durch eine nach § 29b BImSchG i. V. m. § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV) bekannt gegebene Stelle ( Messgeräteprüfstelle ) überprüft werden. Aufgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Überwachung von Emissionen: Die Bekanntgabe von Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG Die Bekanntgabe von Stellen nach § 29b i. V. m. § 13 Abs.3 der 1. BImSchV Prüfung der Qualität von Ermittlungen, Messplänen und Messberichten von Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG Unterstützung von Betreibern, bekannt gegebenen Stellen und Behörden zu messtechnischen Fragestellungen Durchführung von Emissionsmessungen, im Auftrag von Behörden, in Streitfällen und bei grundlegender oder landesweiter Bedeutung Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Emissionsmessverfahren
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verbreitung sowohl der natürlich vorkommenden als auch der infolge menschlicher Tätigkeit vorhandenen künstlichen radioaktiven Stoffe zum Schutz der Bevölkerung landesweit überwacht. Auf der Basis des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wird mit bundesweiten und landesspezifischen Messnetzen und Messprogrammen der Gehalt an radioaktiven Stoffen in den Umweltmedien erfasst und damit bei möglichen Gefahrenlagen die Grundlage für schnelles Handeln zum Schutz der Bevölkerung gelegt. Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt. Diese Aufgaben werden vom Dezernat Umweltradioaktivität/Strahlenschutz des LAU mit den beiden Landesmessstellen "Nord" in Osterburg und "Süd" in Halle wahrgenommen. Das folgende Schema verdeutlicht die Messtechnik der Messstellen des LAU zur Überwachung der Radioaktivität: Folgende Aufgaben werden bearbeitet: Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung nach § 162 Strahlenschutzgesetz (IMIS) Messungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Akkreditierung durch die DAkkS liegt seit dem 25.11.2013 vor) Messung des Radiocäsiumgehaltes von Wild und Pilzen Überwachung der radioaktiven Ableitungen von Radionuklidanwendern im LSA (meist medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen) Messungen im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (bei Unfällen und Gesetzesverletzungen) Die Radioaktivität wird im Rahmen von IMIS in folgenden Medien ermittelt: in Lebensmitteln in Futtermitteln im Trink- und Grundwasser in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen im Boden und in Pflanzen Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt. Die Resultate dieser beiden Messprogramme werden im Internet veröffentlicht und sind damit allen Interessenten zugänglich (siehe https://www.imis.bfs.de/geoportal/ ) Letzte Aktualisierung: 28.06.2022
Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Das Berliner Entsiegelungsprogramm Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt gemeinsam mit der gruppe F Freiraum für alle GmbH ein gesamtstädtisches Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Die Beseitigung schädlicher Bodenverunreinigungen ist neben der akuten Gefahrenabwehr (Trinkwasserschutz) ein Schwerpunktthema des Umweltschutzes in Berlin. Unter nachsorgendem Bodenschutz werden Maßnahmen verstanden, die einen belasteten Boden sanieren. Da es sich oft um Belastungen aus früheren Nutzungen handelt, spricht man verallgemeinernd von „Altlastensanierung”. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2025) Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2005) überarbeitet und aktualisiert. Weitere Informationen Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Aktualisierung der Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin ( Berliner Liste 2025 ) Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 7 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Arbeitshilfe Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Aktualisierung der Eingabedatei zur Ermittlung orientierender Kostenansätze für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Die Qualitätssicherung und -kontrolle erfolgt durch Sachverständige sowie die bei den Kammern eingerichteten Stellen. Für die Qualifizierung sind Kursstätten verantwortlich, die Kurse werden von den zuständigen Stellen zugelassen. Für die Abgabe radioaktiver Stoffe steht die Landessammelstelle Berlin in der Zentralstelle für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Die Genehmigung und Aufsicht erfolgt durch die Strahlenschutzbehörden des Landes Berlin. Die Oberste Strahlenschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt die ministeriellen Aufgaben des Strahlenschutzes (ionisierende Strahlung) wahr und führt die Fachaufsicht über die Obere Strahlenschutzbehörde. Die Obere Strahlenschutzbehörde Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit führt die konkreten Verfahren zum Schutz vor ionisierender Strahlung durch: Dazu zählen Antrags- und Anzeigeverfahren sowie die Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung bei Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung. Überwachungsaufgaben werden von der Strahlenmessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt. Personendosismessstelle Berlin Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen (REI) Sie ist für diese Aufgaben nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert und verfügt über eine für eine Reihe von Verfahren über eine flexible Akkreditierung.
Radioökologielabor Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände Im Radioökologielabor des BfS wird die radioaktive Kontamination in Lebensmitteln und Umweltmedien gemessen. Die Beschäftigten führen Felduntersuchungen und Laborexperimente durch und entwickeln radiochemische Methoden zur schnellen Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Das Radioökologielabor ist Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände Mitglied des internationalen Labornetzwerks ALMERA (Analytical Laboratories for the Measurement of Environmental Radioactivity). Das Radioökologielabor des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) misst die radioaktive Kontamination hauptsächlich in Lebensmitteln und Umweltmedien, führt Felduntersuchungen und Laborexperimente durch und entwickelt radiochemische Methoden insbesondere zur schnellen Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Die wissenschaftlichen Untersuchungen und Messungen sind die Grundlage, um die für den Transport und die Anreicherung radioaktiver Stoffe in der Umwelt maßgeblichen Prozesse zu verstehen und durch radioökologische Modelle zu beschreiben. Sie tragen ferner dazu bei, Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung auszusprechen, wenn große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Ziel von Felduntersuchungen, Laborexperimenten und der Methodenentwicklung ist die radioaktive Kontamination von Umweltmedien sowie Lebensmitteln zu erfassen, die für den Transport und die Anreicherung radioaktiver Stoffe in der Umwelt verantwortlichen Prozesse zu verstehen und durch radioökologische Modelle zu beschreiben, die Entwicklung oder Optimierung radiochemischer Verfahren zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien, die Entwicklung von Schnellmethoden zum Einsatz im Notfallschutz oder in Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, die Festschreibung der Verfahren in Analysevorschriften und Messanleitungen. Messungen: Grundlage für Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung Werden, etwa nach einem Kernkraftwerksunfall, große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt, liegt die Hauptverantwortung für die Radioaktivitätsmessungen bei den entsprechenden Landesbehörden der betroffenen Länder. Ergänzend wird die radioaktive Kontamination von Umweltproben und Lebensmittelproben auch im Radioökologielabor des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) gemessen. Ziel ist es, die radiologische Situation möglichst schnell zu erfassen. In der Analysewaage wird die Kalibrierung einer Pipette überprüft. Auf Grundlage der von den Ländern gemeldeten Daten und eigenen Messergebnissen können die Expertinnen und Experten des BfS politischen Entscheidungsträgern zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung empfehlen. Das Radioökologielabor ist zudem Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände. Im Rahmen der Leitstellentätigkeit werden beispielsweise Tees, Kräuter und Gewürze stichprobenartig untersucht. Überwachung der radioaktiven Kontamination nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl Auch mehr als 40 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) überwacht das Radioökologielabor die Entwicklung der radioaktiven Kontamination durch Messungen von Umwelt- und Lebensmittelproben. Im Blickpunkt stehen vor allem Lebensmittel aus dem Wald, wie etwa Pilze und Waldbeeren, die auch heute noch erhöhte Gehalte des Radionuklids Cäsium-137 aufweisen können. Entwicklung radiochemischer Verfahren Ein weiterer Schwerpunkt des Radioökologielabors ist die Entwicklung oder Weiterentwicklung radiochemischer Verfahren zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Von besonderem Interesse sind hierbei Schnellmethoden, die im Rahmen des Notfallschutzes oder in Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Ziele der Schnellmethoden Darüber hinaus unterstützt das Radioökologielabor Studierende an Hochschulen bei der Erstellung ihrer Abschlussarbeit (Bachelor, Master, PhD ). Ausstattung Instrumentarium des Radioökologielabors: Messgeräte zur Messung von Alpha-, Beta und Gamma- Strahlung Zur Vorbereitung und radiochemischen Aufbereitung der Proben stehen unter anderem Mühlen, Trockenschränke, Veraschungsöfen, Geräte zum Mikrowellenaufschluss, Kühlzentrifugen sowie Chemieabzüge zur Verfügung. Zur apparativen Ausstattung des Radioökologielabors gehören ferner Reinstgermanium-Detektoren zur Messung von Gammastrahlern sowie mehrere Messsysteme zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Wie in allen Laboren des Bundesamtes für Strahlenschutz haben Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Das Radioökologielabor nimmt regelmäßig an Vergleichsmessungen (Ringversuchen und Leistungsprüfungen) teil. Zudem soll durch die angestrebte Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (DAkkS) die hohe fachliche und technische Kompetenz des Radioökologielabors nachgewiesen werden. Das Radioökologielabor organisiert selbst Ringversuche nach § 161 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz). Internationale Vernetzung Das Radioökologielabor ist Mitglied des internationalen Labornetzwerks ALMERA (Analytical Laboratories for the Measurement of Environmental Radioactivity) der IAEA und nimmt regelmäßig an ALMERA Leistungsprüfungen teil. Stand: 02.04.2026
Radionuklid-Labore des BfS Labore zur Analyse und Messung von Radionukliden in verschiedenen Medien Das BfS ist mit hochspezialisierten Laboren in der Lage, Radionuklide in praktisch allen Medien wie etwa Wasser, Boden, Luft und Lebensmitteln zu bestimmen. Abhängig vom Radionuklid , dessen Gehalt in dem zu untersuchenden Medium und der Art des Mediums werden unterschiedliche Analyse- und Messverfahren eingesetzt. Die Hälfte der Radionuklid -Labore sind gleichzeitig Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität. Die BfS-Labore im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.12.2025) Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist mit hochspezialisierten Laboren in der Lage, Radionuklide in praktisch allen Medien wie etwa Wasser, Boden, Luft und Lebensmitteln zu bestimmen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen mit Luft und Wasser aus Kernkraftwerken über die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt bis hin zur Spurenanalyse radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre für die Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens. Analyse- und Messverfahren Abhängig von dem jeweiligen Radionuklid , dessen Gehalt in dem zu untersuchenden Medium und der Art des Mediums werden unterschiedliche Analyse- und Messverfahren eingesetzt. Gammastrahlung Alpha- und Betastrahlung Gammastrahlung Gammastrahlung Am einfachsten sind Radionuklide zu messen, die bei ihrem Zerfall Gammastrahlung aussenden (Gammastrahler). Gammastrahlung durchdringt das Probenmaterial und das Messgefäß und wird durch das Messgerät, meist spezielle Halbleiterdetektoren (Reinstgermanium-Detektoren), erfasst. Alpha- und Betastrahlung Alpha- und Betastrahlung Radionuklide , die bei ihrem Zerfall nur Alphastrahlung oder Betastrahlung aussenden (reine Alphastrahler oder Betastrahler ), können nicht so einfach wie Gammastrahler gemessen werden. Ihre Strahlung wird zum größten Teil oder sogar vollständig durch das Probenmaterial selbst oder die Gefäßwände abgeschirmt. Hier ist vor der eigentlichen Messung eine radiochemische Aufarbeitung der Probe erforderlich. Dabei werden die zu messenden Radionuklide mit aufwändigen Verfahren vom Probenmaterial und anderen - die Messung störenden - Radionukliden abgetrennt. Geeignete Messgeräte sind Proportionalzähler und Flüssigkeitszintillationszähler für Alpha- und Betastrahler sowie spezielle Halbleiterdetektoren (Siliziumdetektoren) für Alphastrahler . Weiterentwicklung der Analyse- und Messverfahren Die radiochemischen Verfahren zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern werden im BfS laufend weiterentwickelt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Schnellmethoden. Ziel ist es, in regionalen oder überregionalen Notfällen , bei denen Radionuklide in die Umwelt freigesetzt werden, und in Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr die radioaktive Kontamination der Umwelt und von Lebensmitteln möglichst rasch zu erfassen, um gezielt wirksame Gegenmaßnahmen zum Schutz des Menschen ergreifen zu können. BfS -Radionuklid-Labore: Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität Die Hälfte der Radionuklid -Labore sind gleichzeitig Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität. Die Aufgaben der Leitstellen umfassen neben Messaufgaben auch die Entwicklung und Festlegung von Probenentnahme-, Analyse-, Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Durchführung von Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen (Ringversuche) und die Berichterstattung gegenüber dem Bundesumweltministerium ( BMUKN ). Akkreditierte Labore Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung haben im BfS einen hohen Stellenwert. Alle Labore nehmen regelmäßig an nationalen und internationalen Vergleichsanalysen und -messungen (Ringversuchen) teil oder bieten in ihrer Funktion als Leitstelle selbst Vergleichsanalysen und -messungen an. Maßstab für die Labore ist ein Qualitätsstandard, der der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 entspricht. Ein Teil der Labore ist bereits nach dieser Norm akkreditiert oder strebt die Akkreditierung an. Damit stellen die Labore unter Beweis, dass sie ein effizientes Qualitätsmanagementsystem unterhalten und über die fachliche und technische Kompetenz verfügen, belastbare Mess- und Analyseergebnisse zu liefern. Stand: 02.03.2026
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 50 |
| Europa | 3 |
| Global | 1 |
| Land | 58 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 21 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 56 |
| unbekannt | 41 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 84 |
| Offen | 34 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 106 |
| Englisch | 24 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 2 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 58 |
| Keine | 33 |
| Unbekannt | 5 |
| Webseite | 51 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 59 |
| Lebewesen und Lebensräume | 103 |
| Luft | 54 |
| Mensch und Umwelt | 119 |
| Wasser | 56 |
| Weitere | 114 |