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Vibrio vulnificus im niedersächsischen Küstengewässer

Ziele: Monitoring des Vorkommens von Vibrio vulnificus in Badegebieten; Vorgehensweisen: Membranfiltration, Isolierung auf TCBS-Agar, Typisierung, regionale Zuordnung, Wassergüte, Wassertemperatur; Ergebnisse: Akkreditierung nach ISO 17025: siehe o.g. web-site

Lessons Learned from the Kyoto Mechanisms for the Article 6.4 Mechanism

Dieser Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zusammen, dem Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), und leitet daraus Empfehlungen für den neuen Mechanismus nach Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens ab. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Ausgabe und Verwendung von Emissionsgutschriften im Rahmen dieser Mechanismen. Anschließend analysieren wir, welche Elemente der bestehenden Mechanismen auf den Artikel 6.4 Mechanismus übertragen werden könnten. Einige Regelungen aus dem CDM können mit nur geringfügigen Anpassungen übernommen werden, da sie das Ergebnis eines langen Optimierungsprozesses sind. Dazu gehören die Regeln und Vorschriften für den Projektzyklus, die Akkreditierung von Prüfern, die Validierung und Verifizierung, die Bestimmungen zur Transparenz und Governance. In anderen Bereichen sollten die Regelungen von Artikel 6.4 im Vergleich zum CDM und zur JI erweitert werden, vor allem im Bereich der Zusätzlichkeit, der Quantifizierung der Emissionsreduktionen, der Nicht-Dauerhaftigkeit sowie den Regelungen zu sozialen und ökologischen Schutzmaßnahmen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit CDM und JI empfehlen wir, dass primär die Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus durchgeführt werden sollen, die hohe Hürden bei der Implementierung haben. Weiterhin sollten sie die Ambitionen des Gastlandes steigern, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zusätzlichkeit aufweisen, Zusatznutzen für andere Ziele der nachhaltigen Entwicklung erzeugen, und es sollte sichergestellt werden, dass die Emissionsreduktionen auf die Maßnahme zurückgeführt werden können.

Etablierung, Validierung, Verifizierung und Akkreditierung moderner, effizienter, hochsensitiver und hochspezifischer Verfahren zum sicheren Nachweis von Pflanzenviren und -viroiden

Die gezielte Schaderregerbekämpfung ist wesentlicher Bestandteil des integrierten, ressourcenschonenden Pflanzenbaus. Eine gezielte Bekämpfung ist aber nur möglich, wenn die Schadursache zweifelsfrei geklärt ist. Als Beratungsgrundlage hinsichtlich zu ergreifender Bekämpfungsmaßnahmen ist deshalb in der Regel eine Labordiagnose unumgänglich; dies trifft vor allem zu, wenn es sich um Virus- und Viroid-bedingte Krankheiten handelt, die visuell nicht diagnostizierbar. Labordiagnosen sind zudem unverzichtbar bei Untersuchungen im Rahmen des Hoheitsvollzuges wie auch beim Monitoring von Schaderregern. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl an Viren und Viroiden, der Vielzahl neu auftretender unterschiedlicher Erregerstämme sowie der Forderung nach einem sicheren und schnellen Erregernachweis gilt es, das an der LfL zur Verfügung stehende Methodenspektrum weiter systematisch auszubauen, die Verfahren zu optimieren, sicherer zu machen und für die Routineanwendung anzupassen, um den an die Diagnose gestellten Anforderungen auch künftig gerecht zu werden und die bisherige Spitzenposition Bayerns in der Diagnostik zu erhalten. Wesentlich bei jeglicher Diagnose ist die Akzeptanz der Untersuchungsergebnisse durch Dritte; besonders wichtig ist dies beim Nachweis von Quarantäneschaderregern; hier müssen die Ergebnisse ggf. auch vor Gericht Bestand haben, also justiziabel sein. Voraussetzung für Akzeptanz und Justiziabilität der Ergebnisse ist die Anwendung validierter und verifizierter Nachweisverfahren, die nach der international geltenden Norm DIN EN ISO 17025 akkreditiert sind. Die Akkreditierung wird verpflichtend für die Diagnoselabore durch die Neufassung des EU-Regelungssystems im Bereich Pflanzengesundheit und die damit verbundene Novellierung der bisherigen 'VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz', in die auch die Pflanzengesundheit integriert wird. Die Umsetzung der novellierten Verordnung hat binnen eines Zeitraums von 5 Jahren zu erfolgen (voraussichtlich bis zum Jahr 2018), sodass ein Zeitdruck besteht, der zügiges Handeln erfordert. Die EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) hat mit dem EPPO-Standard PM 7/98 Specific requirements for laboratories preparing accreditation for a plant pest diagnostic activity' einen umfassenden, für alle Diagnoselabore verbindlichen Standard auf den Weg gebracht, der detailliert die äußerst umfangreichen, zeit- und arbeitsintensiven Maßnahmen zur Validierung und Verifizierung von Nachweismethoden festlegt. Der Standard ist mittlerweile auch von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) als verbindliches Dokument 71 SD 4 029 'Besondere Anforderungen für Laboratorien, die die Akkreditierung für die Diagnose von Schadorganismen von Pflanzen anstreben' übernommen worden. (Text gekürzt)

IWRM Vietnam - TAKIZ: Transfervorhaben zu Abwasserkonzepten für Industriezonen in tropischen Schwellenländern am Beispiel von Vietnam, Teilprojekt 2

In Vietnam und anderen Schwellenländern haben Abwasser-Technologien und Konzepte nur dann eine Chance auf effiziente Umsetzung, wenn bereits bei der Planung, Finanzierung und beim Bau von Anlagen absehbar ist, dass die Anlagenfunktion im späteren Betrieb technisch überprüft und bei Fehlfunktion pönalisiert wird, so dass der effiziente Betrieb mit Einhaltung der Standards ökonomisch vorteilhaft für den Investor und Anlagenbetreiber wird. Das technische und ökonomische Monitoring ist ein maßgebender Engpassfaktor für den Transfer nachhaltiger, integrierter Abwasserkonzepte in Industriezonen Vietnams. Die Übertragung der mit dem Vorhaben AKIZ entwickelten und verifizierten sowie teilweise demonstrierten Technologien und Methoden sollen in Vietnam (Nordprovinzen, Südprovinzen und Zentralprovinzen) exemplarisch mit den Fachabteilungen oder -behörden der zuständigen Ministerien (Umwelt MONRE, Industrietechnik MOIT, Bau MOC) auf eine replizierbare Grundlage gestellt werden. Durch den Transfer des Monitoringkonzeptes soll der Industrie-Abwassersektor in Vietnam und damit die Nachfrage nach nachhaltigen, effizienten Technologien und Lösungskonzepten stimuliert werden. - Demonstrationskampagnen mit dem vorhandenen und angepassten MobiLab3 als Hilfe für den laufenden Betrieb von Industriekläranlagen, zur Qualität von Rohwasser-Ressourcen und als Maßstab zur Abwasserkostenumlage - Weiterführung der Standardisierung, Zertifizierung und Akkreditierung für das MobiLab und den damit verbundenen Messgeräten und Messverfahren (z.B. durch Ringtests) - Wissenstransfer und zur Kapazitätsentwicklung an Nutzer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren: Trainingsmaßnahmen, Fortbildungsveranstaltungen, inhaltliche Einbringung der Forschungsergebnisse in einschlägige Regelwerke, Nutzbarmachung für bestehende Bildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit mit Fachjournalisten Details siehe Vorhabenbeschreibung.

The Caribbean Readiness Programme

The project supports national climate finance institutions tasked with accessing the Green Climate Fund (GCF) under the Fund's direct access modality and provides strategic and conceptual support for developing national climate change strategies. In partnership with the Caribbean Development Bank (CDB) and German International Cooperation Agency (GIZ), Climate Analytics provides both assessment and analysis of climate finance readiness needs and gaps in the Caribbean region. Additionally, activities are implemented to address these issues in the short-medium term, including assisting national and regional entities to gain accreditation to the GCF and Adaptation Fund (AF). For the launch of the programme, Climate Analytics provided conceptual and organisational support to an initial regional readiness workshop held in Barbados on 15-16 July 2013, bringing together high-level policy-makers, representatives of donor countries and stakeholders from civil society in the region.

Harmonisierungsbedarf im Rahmen der Administration des EU-Emissionshandels als System der Mehrebenenverwaltung

Das europäische Emissionshandelssystem ist in der dritten Handelsperiode in hohem Maße von einer Vernetzung der beteiligten Behörden in den Mitgliedstaaten und der europäischen Kommission gekennzeichnet. Hinzu kommen die in der Kommunikation und Abstimmung auch bei Vollzugsfragen häufig zwischengeschalteten Ministerien in den Mitgliedstaaten. Diese vernetzten Verwaltungsstrukturen sind vor allem in den Bereichen Zuteilung und Auktionierung, Akkreditierung und Verifizierung, Registerführung sowie teilweise auch in den Bereichen Monitoring und Sanktionierung gegeben. Gleichzeitig ist das Verwaltungsverfahren als solches mangels eines einheitlichen europäischen Verwaltungsverfahrensrechtes in diesem Mehrebenensystem kaum geregelt. Kompetenzen, Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten sind teilweise unklar und die Kommunikationswege häufig umständlich und die Abstimmungen und Entscheidungen deshalb langwierig. Das Vorhaben soll die Defizite der vorhandenen Regelungen unter Berücksichtigung der ersten praktischen Erfahrungen und anhand konkreter Fragestellungen im laufenden Vollzug analysieren. Die Analyse soll sich an folgenden Leitfragen orientieren: 1) Kann bzw. muss das Verwaltungsverfahren und die Zusammenarbeit besser und ggf. einheitlich geregelt und ausgestaltet werden (Harmonisierung der Verwaltungsverfahren und Zusammenarbeit). 2) Gibt es Bedarf für eine Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU-Kommission und den beteiligten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten. 3) soll das Für und Wider einer stärkeren Zentralisierung der Administration des EU-Emissionshandels unter Berücksichtigung der differenziert zu betrachtenden Verwaltungsbereiche in Form der Schaffung einer zentralen europäischen Emissionshandelsbehörde erörtert werden.

Teilprojekt 1: Etablierung und Charakterisierung enzymatisch generierter Silbernanopartikel als SERS-Substrat für den Nachweis niedermolekularer Substanzen^InnoProfile-Transfer: Miniaturisierte Raman-Technologie^Teilprojekt 4: Realisierung des Musteraufbaus für den SERS-basierten Nachweis niedermolekularer Substanzen, Teilprojekt 3: Anwendung der SERS-Technologie zur Lebensmittelanalytik

Ziel des Vorhabens ist die Etablierung von SERS als neuartiges Messprinzip in der Lebensmittelanalytik. Hierfür werden durch die Food GmbH die notwendigen Probenvorbereitungsverfahren (Extraktion, Vorreinigung) erforscht, die für eine effiziente Analyse notwendig sind. In Zusammenarbeit mit den Projektpartnern werden die Bedingungen etabliert, unter denen SERS zur Lebensmittelanalytik eingesetzt werden kann. Nach diesem 'proof-of-prinicple' werden die entwickelten Analysenverfahren zur Routinetauglichkeit geführt und alle erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt, die für eine Akkreditierung der Messmethoden notwendig sind. In Vorversuchen werden die optimalen Bedingungen zur Aufbringung der Analyten auf die SERS-Substrate etabliert (Lösemittel, Konzentration im Extrakt...). Ausgehend hiervon und von den in der Food GmbH etablierten Probenvorbereitungen werden dann neue Wege der Extraktion und Matrixabtrennung erforscht. Hierbei werden verschiedenste Lösemittel (unpolar, polar, wässrig) und Extraktionsmethoden (kalt, heiß, Soxlhett...) getestet. Zur Vorreinigung und ggf. Aufkonzentration der Analyten kommen SPE oder säulenchromatographische Verfahren, evtl. auch magnetische Beads in Betracht. Am Ende dieses Arbeitspaket soll für die drei interessierenden Analytengruppen je ein Protokoll zur SERS-Analytik zur Verfügung stehen. Nachfolgend werden diese Methodenvorschriften auf die Bedürfnisse der Routine angepasst.

KOMFOR: Kompetenzzentrum für Forschungsdaten aus Erde und Umwelt (KomFor)

Das Kompetenzzentrum ist als Bindeglied zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, Verlagen, Bibliotheken und einem bestehenden Archivnetzwerk für Daten aus Erd- und Umweltforschung geplant. Allgemeines Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Datenverfügbarkeit und -qualität. Konkret sollen nachhaltige und verlässliche Wege zur Publikation wissenschaftlicher Daten geschaffen werden, die den Qualitätsstandards wissenschaftlichen Publizierens entsprechen. Dazu ist beabsichtigt, eine aus der Sicht der Nutzer einheitliche Instanz zu schaffen, welche wissenschaftliche Projekte, Institute, Forschergruppen oder auch einzelne Wissenschaftler in allen Fragen des Datenmanagements begleitet - von der Projektplanungsphase über Datenerhebung, Qualitätssicherung, Registrierung und Langzeitarchivierung bis zur Publikation von Daten. Als technisches Kernstück soll eine entsprechende webbasierte personalisierbare Serviceplattform aufgebaut werden. Die TIB wird primär die Weiterentwicklung der bei DataCite entstandenen Infrastruktur (DOI-Registrierung, Metadata Store) und der darauf aufbauenden Diensten vorantreiben. Ausgewiesenes Ziel ist es DataCite als ersten Ansprechpartner für die Registrierung wissenschaftlicher Daten zu positionieren und somit ein passendes Gegenstück zu Crossref zu etablieren, der DOI-Registrierungsagentur für wissenschaftliche Publikationen. Zu den Aufgaben gehören: - Datenkatalogdienste (cross-linking) - Bibliometrische Dienste - Entwicklung von datenspezifischen Zitierungen und Zitierhilfen - Erstellung von Nutzerstatistiken - Evaluierung und Akkreditierung neuer Publikationsagenten (Datenanbietern).

WD 8 - 045/16 Bildungsmonitoring in Deutschland

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Bildungsmonitoring in Deutschland Vorbemerkung: Aufgrund der föderalen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Ausgestaltung des Bildungssystems den Kultus- bzw. Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer. Das Bil- dungsmonitoring in Deutschland wird in erster Linie zur Sicherstellung bestimmter Organisati- ons- und Qualitätsstandards genutzt. Es erfolgt aber keine unmittelbare, inhaltliche Anpassung an den bestehenden Arbeitsmarkt. Ob und in wieweit die Studierenden innerhalb der akademi- schen Ausbildung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, liegt allein im Ermessen der einzel- nen (Fach)Hochschule bzw. am persönlichen Engagement des Studierenden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat eine „Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring“ veröf- fentlicht, in der die wesentlichen Ziele für die allgemeinbilden Schulen der 16 Bundesländer postuliert werden. Ziel ist die Überprüfung und Umsetzung von Bildungsstandards für die Pri- marstufe, die Sekundarstufe I und die Allgemeine Hochschulreife in obligatorischen Schulfä- chern durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Das IQB entwickelt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auch die Prüfungsaufgaben für das Abitur. Zum Bil- dungsmonitoring gehört auch die Teilnahme an internationalen Schulleistungsuntersuchungen wie das „Programme for International Student Assessment“ (PISA), die „Internationale Grund- schul-Lese-Untersuchung“ (IGLU) oder die „Trends in International Mathematics and Science Study“ (TIMSS). Im Abstand von zwei Jahren informiert der Bericht "Bildung in Deutschland" über Entwicklun- gen im Bildungswesen. Er wird von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe unter Leitung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) erarbeitet. Ein Bildungsmonitoring im Bereich der beruflichen Bildung ist durch den „Berufsbildungsbe- richt“ gegeben, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jährlich heraus- gegeben wird und als Unterrichtung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wird. Ein Bildungsmonitoring im Bereich der akademischen Bildung erfolgte bzw. erfolgt durch die Akkreditierung von (neuen) Studiengängen. WD 8 – 3000-045/16 (27. Mai 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Bildungsmonitoring in Deutschland Mit der Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge in Folge des Bologna-Prozesses erfolgte eine Akkreditierung der Studiengänge durch Akkreditierungsagentu- ren, die die Qualitätssicherung der neuen Studiengänge garantieren sollen. Die Einführung von Bachelorstudiengängen trägt dazu bei, die Studienzeit zu verkürzen und eine frühere Verfügbar- keit der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt sicher zu stellen. - Ende der Bearbeitung - Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

WD 8 - 113/18 Einzelfrage zu CO2-Emissionszertifikaten der Stromerzeuger

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfrage zu CO2-Emissionszertifikaten der Stromerzeuger Die EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL) begründet den Zusammenschluss der europäischen Mitgliedstaaten zum Emissionshandel, dem EU-ETS, und gibt nähere Vorgaben zum System. 1 Ein CO2-Emissionszertifikat entspricht der Produktion von einer Tonne CO2. 2 Die Auktionierung ist europaweit die Grundzuteilungsregel. Stromerzeuger müssen die benötig- ten Emissionsberechtigungen in der dritten Handelsperiode (2013-2020) vollständig ersteigern. 3 „Die Akkreditierung oder Zertifizierung erfolgt spezifisch mit Blick auf die unterschiedlichen emissionshandelspflichtigen Tätigkeiten (vgl. Art. 43 i. V. m. Anhang I EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung).“ 4 Die Tätigkeitsgruppen Nr. 1a und 1b stehen für die Akkreditierungsbereiche „1 a Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, wenn lediglich kommerzielle Standardbrenn- stoffe gemäß der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 verwendet werden oder wenn in Anlagen der Kategorie A oder B Erdgas verwendet wird.“ 1 Umweltbundesamt (UBA) (2018). „Der Europäische Emissionshandel“, https://www.umweltbundesamt.de/da- ten/klima/der-europaeische-emissionshandel#textpart-1 2 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) (2017). „Grundlagen des Emissionshandles“, https://www.dehst.de/DE/Emissionshandel-verstehen/Grundlagen/grundlagen-des-emissionshandels-node.html 3 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) (2018). „Zuteilungsmethoden 2013 bis 2020“, https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Factsheet_EH-2013-2020.pdf?__blob=publica- tionFile&v=7 4 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) (2018). „Rechtliche Grundlagen“ „ https://www.dehst.de/DE/Als- Pruefstelle-informieren/als-pruefstelle-informieren-node.html und https://www.dehst.de/SharedDocs/down- loads/DE/gesetze-verordnungen/MVO-AVR.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Seite 30 WD 8 - 3000 - 113/18 (19.10.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfrage zu CO2-Emissionszertifikaten der Stromerzeuger und „1 b Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, ohne Einschränkungen“. Der notwendige Erwerb der CO2-Emissionszertifikate muss damit vom Betreiber der emissions- handelspflichtigen Anlagen, dem Stromerzeuger, beschafft bzw. ersteigert werden. Polen hat beispielsweise zudem die Möglichkeit, im Rahmen der "10c Ausnahme" des ETS un- entgeltliche Emissionszertifikate für die Stromproduzenten einzufordern. „Die ‘10c Ausnahme‘ des ETS ermöglicht es den neuen Mitgliedstaaten, Ausnahmeregelungen einzufordern. Dabei geht es um Kraftwerke, die vor dem Inkrafttreten des ETS geplant waren und deren Investitionen nachgewiesenermaßen davor vorgenommen wurden.“ 5 „Acht Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind – Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Polen und Rumänien – haben von einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 10 c der EU-EHS-Richtlinie Gebrauch gemacht, nach der bestehende Anlagen wäh- rend eines Übergangszeitraums bis 2019 eine abnehmende Zahl von Zertifikaten kostenlos erhal- ten können.“ 6 *** 5 Euractiv (2014). „Polen investiert Milliarden aus Emissionshandel in Kohle “, https://www.euractiv.de/sec- tion/energie-und-umwelt/news/polen-investiert-milliarden-aus-emissionshandel-in-kohle/ 6 Europäische Kommission „Befristete Ausnahme von der Versteigerung für 8 Länder“, https://ec.eu- ropa.eu/clima/policies/ets/allowances/electricity_de Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

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