Der Datensatz umfasst die (Stand 06/2020) 7 Standorte im Wuppertaler Stadtgebiet, an denen Elektro-Fahrräder (Pedelecs) verliehen werden. Die Daten wurden im Rahmen des Verbundprojektes EmoTal (http://www.emotal.de) erstmalig im Dezember 2014 erhoben. Die Standorte der Stationen wurden dabei als frei digitalisierte Punktgeometrien mit einer Lagegenauigkeit von einigen Metern erfasst. Seit dem Ende des Projektes EmoTal (31.08.2017) werden die Daten von der zuständigen Leistungseinheit (Koordinierungsstelle Klimaschutz im Geschäftsbereichsbüro des GB3) geführt und bei Bedarf (Entstehung einer neuen Verleihstation bzw. relevante Veränderung einer bestehenden Station) zeitnah aktualisiert. Seit 05/2020 wird hierfür ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa eingesetzt. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Verleihstation einige beschreibende Attribute. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Der Datensatz umfasst die (Stand 12/2020) 38 öffentlichen oder halböffentlichen Ladestationen für Elektro-Autos unterschiedlicher Betreiber im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Daten wurden im Rahmen des Verbundprojektes EmoTal (http://www.emotal.de) erstmalig im Dezember 2014 erhoben. Die Standorte der Stationen wurden dabei als frei digitalisierte Punktgeometrien mit einer Lagegenauigkeit von einigen Metern erfasst. Seit dem Ende des Projektes EmoTal (31.08.2017) werden die Daten von der zuständigen Leistungseinheit (Koordinierungsstelle Klimaschutz im Geschäftsbereichsbüro des GB3) geführt und bei Bedarf (Erstellung einer neuen Ladestation bzw. relevante Veränderung einer bestehenden Station) zeitnah aktualisiert. Seit 01/2020 wird hierfür ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa eingesetzt. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Station einige beschreibende Attribute einschließlich eines Hyperlinks zu einem Foto der Anlage. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Der Datensatz umfasst die (Stand 06/2020) 9 kostenfreien, öffentlichen Akku-Ladestationen für Elektro-Fahrräder im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Daten wurden im Rahmen des Verbundprojektes EmoTal (http://www.emotal.de) erstmalig im Dezember 2014 erhoben. Die Standorte der Stationen wurden dabei als frei digitalisierte Punktgeometrien mit einer Lagegenauigkeit von einigen Metern erfasst. Seit dem Ende des Projektes EmoTal (31.08.2017) werden die Daten von der zuständigen Leistungseinheit (Koordinierungsstelle Klimaschutz im Geschäftsbereichsbüro des GB3) geführt und bei Bedarf (Erstellung einer neuen Ladestation bzw. relevante Veränderung einer bestehenden Station) zeitnah aktualisiert. Seit 05/2020 wird hierfür ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa eingesetzt. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Station einige beschreibende Attribute einschließlich eines Hyperlinks zu einem Foto der Anlage. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes ( UBA ) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen, stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.
Batterien, auch Primärbatterien genannt, können nach ihrer Entladung nicht wieder aufgeladen werden. Akkus, auch Sekundärbatterien genannt, sind wiederaufladbare Batterien. Demzufolge sind Akkus auch Batterien. Um die unterschiedlichen Eigenschaften jedoch deutlich aufzuzeigen,wird in dieser Broschüre die Primärbatterie als Batterie und die Sekundärbatterie als Akku bezeichnet. Veröffentlicht in Ratgeber.
Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB. Das Gutachten untersucht, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB, ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Zudem werden weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB ausgeführt. Veröffentlicht in Texte | 60/2023.
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren: Ziel der Verordnung ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern, indem bestimmte schadstoffhaltige Batterien nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, gebrauchte Batterien zurückgenommen und (...) ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, Batterien mehrfach verwendet und technisch langlebig hergestellt werden sollen.
Die E-Fahrrad-Karte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung, die dem Nutzer einen Überblick über die öffentlich zugänglichen Lade- und Verleihstationen für Elektro-Fahrräder im Wuppertaler Stadtgebiet verschafft. Für die standardmäßig angezeigte Hintergrundkarte nutzt die E-Fahrrad-Karte einen Internet-Kartendienst (WMS) des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Stadtkarte 2.0, in der amtliche Geobasisdaten aus den Fachverfahren ALKIS (Gebäude, Flächennutzungen) und ATKIS (Gewässer) mit dem Straßennetz aus der OpenStreetMap kombiniert werden. Die Stadtkarte 2.0 wird wöchentlich in einem automatischen Prozess aktualisiert. Zusätzlich nutzt die Anwendung die Datensätze "Ladestationen E-Fahrräder Wuppertal" und "Verleih E-Fahrräder Wuppertal" aus dem Open-Data-Angebot der Stadt Wuppertal (Tagesaktualität durch Synchronisation mit den Fachverfahren, in denen diese Daten geführt werden). Die E-Fahrrad-Karte umfasst für jede Lade- bzw. Verleihstation eine Datenblattansicht mit detaillierten Informationen zur jeweiligen Station, z. B. der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte mit den zugehörigen Steckerverbindungen bei den Ladestationen und der Anzahl der in den verschiedenen Kategorien zum Verleih angebotenen E-Fahrräder bei den Verleihstationen. Technisch basiert die E-Fahrrad-Karte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere der JavaScript-Bibliothek "Leaflet" und dem städtischen Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem" (WuNDa). Die E-Fahrrad-Karte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Origin | Count |
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Bund | 415 |
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