Bild: SenMVKU Überblick Die Region "Industriegebiet Spree" - das heutige ökologische Großprojekt Berlin - befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Regionales Grundwassermonitoring Das regionale Grundwassermonitoring dient der Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit in den sogenannten Transfergebieten von Schadstoffen zwischen altlastenverunreinigten Industrieflächen sowie den Brunnengalerien der Wasserwerke Johannisthal und Wuhlheide. Weitere Informationen Bild: C. Blach Berliner Batterie- und Akkumulatorenfabrik Das Grundstück der heutigen BAE Berliner Batterie GmbH wird seit ca. 1899 industriell zur Produktion von Akkumulatoren und Batterien genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine flächenhafte Verbreitung von Belastungen des Bodens durch Blei. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Dachpappenfabrik Oberschöneweide 1894 - 1945 wurde der Standort durch die teerverarbeitende Industrie zur Produktion von Dachpappe, Asphalt und anderen Mineralölprodukten genutzt. Durch Kriegseinwirkungen, Havarien, Leckagen und Handhabungsverlusten kam es zu Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch flüssige Teerphase. Weitere Informationen Bild: envi sann GmbH, Berlin Haushaltsgeräteservice Von 1940 bis 1945 erfolgte die Produktion von Farben durch eine Lackfabrik. Von 1945 bis 1995 diente der Standort der Endmontage und Reparatur von Haushaltsgeräten. In Vorbereitung einer Erweiterung des Gebäudebestandes erfolgte 1980 die Bergung des Tanklagers, wodurch es zu Schadstoffaustritten kam. Weitere Informationen Bild: C. Blach Kabelwerk Oberspree 1896 wurden die Kabelwerke Oberspree als Tochter der AEG gegründet. 1993 erfolgte die Ausgliederung von nicht betriebsnotwendiger Fläche. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige Verbreitung von As- und CN-haltigen Industrieschlämmen. Weitere Informationen Bild: Firma TAUW GmbH Medizinischer Gerätebau Von 1910 bis 1945 produzierten die Albatroswerke Flugzeugteile. Nach dem Weltkrieg II bis 1990 wurde die Fläche zur Produktion von medizinischen Geräten genutzt. Von 1992 bis 1994 durchgeführten Erkundungen belegten auf dem Standort massive Belastungen der Bodenluft und des Grundwassers mit LCKW. Weitere Informationen Bild: ARGE IUP/ISAC Tanklager "Staatsreserve" Der Standort des ehemaligen Tanklagers im Bezirk Treptow-Köpenick wurde von 1911 bis 1975 als Treibstofflager bzw. als Großtanklager der Staatsreserve genutzt. Im Zuge des Tanklagerrückbaus (1975) wurden 28 Einzeltanks und diverse Leitungssysteme entfernt sowie ein Bodenaustausch realisiert. Weitere Informationen Bild: Büro f. Umweltplanung, Berlin Transformatorenwerk Oberschöneweide Das Grundstück wurde seit 1899 bis 1996 im wesentlichen als Transformatorenwerk (Großtransformatoren, Leistungsschalter/-trenner) industriell genutzt. Kennzeichnend für das Grundstück war eine großflächige, dem Grundwasser aufschwimmende Ölphase. Weitere Informationen Bild: C. Blach Transformatorenwerk Rummelsburg Das Grundstück wurde seit den 20er-Jahren bis 1953 durch die Elektrometallurgischen Werke Rummelsburg bzw. Berliner Elektrizitätswerke genutzt. Im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen wurden Boden- und Grundwasserkontaminationen durch MKW, Cyanide und untergeordnet Schwermetalle und BTEX festgestellt. Weitere Informationen Bild: IUP VEB Lacke und Farben Das Gelände ist Teil eines seit 1871 durch die chemische Industrie- und Farbenproduktion geprägten Industriebereiches im Bezirk Treptow-Köpenick. Am Standort gelangten Schadstoffe über Havarien, Handhabungsverluste und als Aufschüttungsmaterial nach Kriegsschäden in den Boden und in das Grundwasser. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sicherung des Wasserwerks Johannisthal 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie LCKW aus Altlastengrundstücken und Pflanzenschutzmitteln eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH Sicherung des Wasserwerks Wuhlheide Kriegseinwirkungen, Handhabungsverlusten und mangelndem Umweltbewusstsein verursachten über Jahrzehnte hinweg Schaden in Boden und Grundwasser. Insbesondere LCKW, FCKW, BTEX und Aniline stellen aufgrund ihrer hohen Mobilität im Grundwasser eine Gefahr für die Trinkwassergewinnung dar. Weitere Informationen Bild: IUP (2918), Drohnenflug im Rahmen des Altlastensymposiums 2018 Werk für Fernsehelektronik Aufgrund der Mobilität der LHKW-Verbindungen sowie des immer noch hohen Schadstoffpotentials im FCKW-Quellbereich ergibt sich eine Gefährdungssituation für das Grundwasser im Abstrom des Grundstücks sowie für das Wasserwerk Wuhlheide. Weitere Informationen
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 ist seit dem 16.07.2021 vollständig in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung. Produkte, die in die Union eingeführt oder in ihr hergestellt werden unterliegen den entsprechenden Harmonisierungsvorschriften. Der Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 enthält 70 Harmonisierungsvorschriften, für die die Marktüberwachungsbestimmungen gelten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 enthält keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Daher wurden die maßgeblichen Bestimmungen dieser Verordnung im Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten ( Marktüberwachungsgesetz – MüG , soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen. Das MüG trat am 16. Juli 2021 in Kraft und schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten und den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich. Das MüG enthält darüber hinaus Bußgeldvorschriften, da sich Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung nach nationalem Recht bestimmen. Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle dieser Anforderungen ist, gem. dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG), u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien genannt: 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altfahrzeug-Richtlinie) 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II) 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (Batterierichtlinie) 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden: Fahrzeuge: Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) Batterien: Batteriegesetz (BattG) Elektro- und Elektronikgeräte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Verpackungen: Verpackungsgesetz (VerpackG). Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 erstellt jeder Mitgliedstaat der EU mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Die erste solche Strategie soll bis zum 16.07.2022 erstellt werden.
Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Mit zwei Kampagnen starteten die Berliner Senatsumweltverwaltung und die Berliner Stadtreinigung (BSR) eine Aufklärungsoffensive für konsequentere Bioabfallsammlung, um mehr klimafreundliches Biogas wie auch wertvollen Kompost zu gewinnen. Um dies zu fördern, informiert die Senatsumweltverwaltung unter dem Motto „Sparen mit der Biotonne“ u.a. über das Einsparpotenzial von Klimagasen durch Bioabfallverwertung. Über die Postwurfsendung der BSR „Was lange gärt, wird richtig gut“ erhielten viele Berliner*innen Tipps zur Abfallvermeidung und zum Sammeln von Bioabfällen. Die Kampagne der BSR wird im weiteren Verlauf verschiedene digitale und analoge Medien nutzen, um den Beitrag von Bioabfällen für Klima- und Ressourcenschutz sichtbarer zu machen. Pressemitteilung Berlin hat die „Circular Cities Declaration“ unterzeichnet und sich damit der europaweiten Städte-Initiative des Städtenetzwerks International Council for Local Environmental Initiatives (ICLEI) angeschlossen. ICLEI strebt den Aufbau und die Unterstützung einer weltweiten Bewegung von Kommunen an, um auf lokaler Ebene globale Nachhaltigkeit zu fördern. Mit der Unterzeichnung der „Circular Cities Declaration“ ist die Berliner Zero Waste Strategie auch auf europäischer Ebene verankert und unterstreicht die Bedeutung von ressourcenschonender Kreislaufwirtschaft für die Stadt. Dafür arbeitet Berlin in diesem Netzwerk zusammen mit nationalen Regierungen und EU-Institutionen bei der Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Übergang in Richtung einer Kreislaufwirtschaft. Pressemitteilung Anlässlich des Geburtstages von Alessandro Volta, dem Erfinder der Batterie, wird am 18. Februar der Internationale Tag der Batterie begangen. Von der Erfindung um 1800 bis heute ist in Sachen Batterien und Akkumulatoren viel geschehen – im Alltag sind sie allgegenwärtig und im Zuge der Energie- und Mobilitätswende gewinnen sie weiter an Bedeutung. Doch Energiespeicher enthalten zahlreiche Rohstoffe, wie Lithium, Stahl, Zink, Aluminium und Silber, deren Gewinnung mit gravierenden Umweltauswirkungen verbunden ist. Dementsprechend wichtig ist es, dass die in Batterien enthaltenen Rohstoffe im Wertstoffkreislauf gehalten werden. Für Konsument*innen ist das denkbar einfach: Viele Jahre schon können Verbraucher*innen nicht mehr genutzte Batterien im Handel überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden. Auf der Website „Batterie-Zurück“ informieren die Batterierücknahmesysteme über Batterien und Akkus, deren Nutzung und mögliche Gefahren sowie korrekte Entsorgungswege: Website Batterie Zurück Die Initiative Re-Use Berlin veranstaltet regelmäßig Fachdialoge zu relevanten Themen. Die Online-Veranstaltung am 27. Februar 2023 zum Thema „Mehrweg-Transportverpackungen“ wurde gemeinsam von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz und der Stiftung Initiative Mehrweg ausgerichtet. Im Rahmen des Fachdialogs wurden Herausforderungen, Potenziale und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen diskutiert und Praxisbeispiele vorgestellt. Die Referent*innen aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik zeigten auf, wie Mehrwegsysteme für den Transport entstehen und wie sie aus Blick der verschiedenen Akteure ausgeweitet werden können. Zudem beteiligten sich rund 60 zugeschaltete Teilnehmer*innen mit Fragen und Beiträgen an der Diskussion. Auf der Website der Senatsumweltverwaltung finden Sie die Dokumentation (Videos u. Präsentationen) der Veranstaltung: Dokumentation Fachdialog Mehrwegtransportverpackungen Der diesjährige Re-Use Ideenwettbewerb widmet sich dem Thema Transportverpackungen im Bereich Lebensmittelhandel. Er startete am 24.04.23 mit einer Laufzeit von 6 Wochen. Die Initiative Re-Use Berlin der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sucht kreative Ideen, die Einsparpotenziale und alternative Lösungen zu kurzlebigen Einwegverpackungen aufzeigen. Der Wettbewerb dient auch dazu, auf diese in der Menge oft unterschätze Kategorie der Verpackungsabfälle mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu richten. Die eingereichten Beiträge werden von einer Experten-Jury gesichtet und die besten Ideen mit Geldprämien ausgezeichnet. Re-Use Ideenwettbewerb Die Kampagne des Runden Tisches Reparatur verdeutlicht, welche wichtige Rolle die Reparatur in der Gesellschaft einnimmt. Über verschiedene Beiträge aus dem Netzwerk des Runden Tisches wird dargestellt, wieso die Umsetzung eines universellen Rechtes auf Reparatur notwendig ist, um das Potential der Reparatur für lokale Wirtschaftsförderung, die Schaffung sozialer Räume und die Förderung technischer Mündigkeit in der Gesellschaft zu heben. Kampagnen Website Runder Tisch Reparatur Die Kampagne #wenigeristmehr des Bundesministeriums für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die Maßnahmen vor, welche die Bundesregierung plant, um Einweg-Plastik zu vermeiden, Mehrweg-Angebote zu stärken, das Recycling auszuweiten und nachhaltigen Konsum voranzubringen. Neben den Maßnahmen präsentiert die entsprechende Kampagnen – Website eindrückliche Infografiken und aktuelle Beiträge zum Thema. Nach dem erfolgreichen Verbot von vielen Einweg- und Wegwerf-Produkten seit 2021 (EWKVerbotsV) informiert die Kampagne nun verstärkt über die Mehrwegangebotspflicht (VerpackG, §33 u. § 34) für To-Go-Speisen und -Getränke und präsentiert beispielsweise mit dem Blauen Engel zertifizierte Mehrwegsysteme. Kampagnen Website Das im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in Partnerschaft mit der Berliner Stadtreinigung entwickelte Bildungsangebot für Sekundarstufen gibt seit September 2022 Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. Das Angebot besteht aus verschiedenen Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern und steht kostenfrei auf der Website der BSR zur Verfügung. Nach sechs Monaten ermittelten ein Evaluationsworkshop sowie eine Online-Umfrage überwiegend positives Feedback unter der Lehrerschaft. Künftig sollen mehr Visualisierungen im Unterrichtsmaterial eingebunden werden und weitere Anstrengungen unternommen werden, das Bildungsangebot bekannter zu machen. Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte Unter dem Motto mehrweg.einfach.machen haben ProjektTogether, WWF Deutschland und der Mehrwegverband bereits Ende letzten Jahres ein Bündnis aus Letztvertreibenden, Mehrweganbieter*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kommunen und Unternehmen initiiert. Ziel des Bündnisses ist es, die Umsetzung der seit 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Mehrwegangebotspflicht (VerpackG, §33 u. § 34) zu fördern. Für noch mehr Vernetzung, Austausch und das Teilen von Lernerfahrungen gibt es nun eine Koordinierungsplattform der Umsetzungsallianz. Dort sind Neuigkeiten und Termine sowie aktuelle Herausforderungen und aktive Projekte offen einsehbar. Zudem wird die Koordinierungsplattform der tatsächlichen Zusammenarbeit der Bündnispartner*innen dienen, um die Mehrwegangebotspflicht kollektiv umzusetzen. mehrweg.einfach.machen Koordinierungsplattform der Mehrweg-Umsetzungsallianz Am 6. Juni 2023 wird von 10:00 -13:00 im Auftrag der Berliner Senatsumweltverwaltung der digitale Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni – Re-Use Berlin“ stattfinden. Weitere Informationen werden zeitnah über diesen Newsletter bzw. die untenstehende Webseite versendet. Weitere Informationen Die neunte europäische REUSE Konferenz „Driving the packaging revolution: Best practices & mandatory REUSE in the Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)“ findet am 8. Juni in Brüssel statt. Die Veranstaltung wird über Zoom live gestreamt. Weitere Informationen und Registrierung Am 24. Mai 2023, von 17:00-18.30 Uhr, geht es in diesem Webinar der Bauakademie im Rahmen der Online -Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog!“ um die Hemmnisse und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Wiederverwendung von Bauprodukten durch öffentliche Immobilienakteure. Weitere Informationen und Registrierung
Die IBU-tec AG plant die erstmalige Errichtung einer Anlage zur Herstellung von Vorprodukten für die Herstellung von Materialien für Akkumulatoren auf Lithium-Basis (Kapazität 3.000 t/a).
Altbatterien Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden Im Jahr 2023 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht Die Masse von 213.595 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent (%). Somit konnten 166.709 t Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden. In den einzelnen Verfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden. Untergliedert man die der stofflichen Verwertung zugeführte Gesamtmenge an Altbatterien in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien Blei-Säure-Altbatterien (185.285 t), Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.138 t) und sonstige Altbatterien (27.172 t) wird der beständig hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die recycelte Masse der Blei-Säure-Altbatterien sogar um 7.473 t. In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 37.100 t im Jahr 2021 und 33.594 t im Jahr 2022 waren es 2023 noch 27.172 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Ein ansteigender Rücklauf ausgedienter Li-Ion-Akkus, bspw. aus dem Fahrzeug- oder stationären Energiespeicherbereich konnte noch nicht verzeichnet werden. Für das Jahr 2023 wurden – entsprechend der Methodik der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012 – folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen für Verfahren der Recyclingbetriebe erzielt: Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 78,9 %, Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 72,3 %. Das Ziel der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012 , die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert. Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird. Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023“). Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt jedoch, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht. Ferner übermitteln die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrollberichte – eine aktuelle Liste der genehmigten Rücknahmesysteme für Gerät-Altbatterien stellt die stiftung elektro-altgeräte (stiftung ear) zur Verfügung. Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug den Angaben der Rücknahmesysteme zufolge im Jahr 2023 30.483 t (2022: 35.123 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, betrug exakt 100,0 % nach 108,4 % im Jahr 2022. Die erreichte Quote spiegelt wider, dass im Jahr 2023 alle gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2023 nicht. Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren? Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen. Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung – zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings – etabliert sind und Recyclingbetriebe, die zugeführten Altbatterien über die Mindestziele hinaus recyceln. Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien sank im Jahr 2023 auf 50,4 Prozent Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 55.197 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 7.937 t. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.938 t auf 30.483 t. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 5,9 %. Im Ergebnis betrug die Sammelquote 50,4 % (2022: 50,7 %). Das Mindestsammelziel gemäß der derzeit noch gültigen EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) in Höhe von 45 % wurde damit erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde die auf Grundlage des Batteriegesetzes geltende Sammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2023“). Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2023 sind unter folgenden Links im Internet abrufbar: GRS Batterien GRS Consumer GRS Healthcare GRS Powertools GRS eMobility REBAT/REBAT+ Landbell GmbH - LANDBELL GROUP/DS Entsorgungs- und Dienstleistungs- GmbH Öcorecell Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel erreichen und dauerhaft sicherstellen. Da nicht alle Rücknahmesysteme ihre Sammelquoten im Einklang mit den vom Umweltbundesamt zur einheitlichen Berechnung der Sammelquoten und Überprüfung der Mindestsammelziele bekanntgegebenen Hinweisen ermittelt haben, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der jeweils veröffentlichten Sammelergebnisse nicht gegeben. Rücknahmesysteme, die bei der Ermittlung der Sammelquote nicht den UBA -Hinweisen gefolgt sind, weisen dies in ihren Berichten aus. Hintergrund: Für eine dauerhafte Sicherstellung der Sammelquote ist unter Umständen ein rechnerischer Faktor (sogenannter dS-Faktor) bei der Ermittlung der Sammelquote zu berücksichtigen. Ohne Anwendung dieses mathematischen Ausgleichsfaktors kann durch eine unterjährige Wechselkonstellation die Situation entstehen, dass Hersteller beim Wechsel in ein neues Rücknahmesystem bei mehrjähriger Betrachtung eine geringere Masse Geräte-Altbatterien zur Erreichung des Sammelziels zurücknehmen müssten als Hersteller, die im alten Rücknahmesystem verblieben sind und die gleiche Masse an Batterien im gleichen Zeitraum in Verkehr gebracht haben. Insofern sorgt der Ausgleichsfaktor für verbesserte Wettbewerbsbedingungen unter den Rücknahmesystemen. Gerätebatteriemarkt: Menge der in Verkehr gebrachten nicht wiederaufladbaren Batterien und Akkus sinkt im Jahr 2023 deutlich Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden. Primärbatterien : Der Anteil der im Berichtsjahr 2023 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien betrug 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent“). Im Vergleich zu den vorangegangenen Berichtsjahren (2014 bis 2022) ist deren Anteil, wie auch im Berichtsjahr 2022, erneut leicht gesunken. Das entspricht dem aktuellen Trend der letzten Jahre, bei dem zu beobachten ist, dass der Anteil der Primärbatterien zugunsten der Akkus schrumpft: Im Jahr 2010 waren noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme). Im Jahr 2023 wurden 29.240 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht. Gegenüber 2022 ist das ein Rückgang um 6.504 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien beträgt 53,0 %. Im Jahr 2009 betrug er noch 71 %. Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2023 rund 3.500 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa 6,3 % aller Gerätebatterien. Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Primärbatterien (Li) stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr stark an. Im Jahr 2023 sind es 2.185 t, im Jahr zuvor waren es noch 1.757 t. Sekundärbatterien : Im Jahr 2023 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der Gesamtmarktentwicklung verringerte sich allerdings auch im Bereich der Sekundärbatterien die Inverkehrbringungsmenge. Im Jahr 2023 verzeichnete die Menge einen Rückgang um 1.981 t auf insgesamt 19.359 t. Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2023 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich in diesem Zeitraum um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen (climatop 2009) . Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird. Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) sank 2023 – nach kontinuierlichen Zuwächsen seit 2010 – um rund 6,8 %. Im Jahr 2023 waren es 15.623 t, die in Verkehr gebracht wurden, gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 1.140 t. Im langfristigen Vergleich der Batteriesysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten. Im Jahr 2023 wurden 1.551 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2023 164 t. Gegenüber dem Jahr 2022 ist das ein Zuwachs um ca. 20,6 % bzw. 28 t. Generell ist über den Zeitraum 2010 -2023 ein Rückgang der NiCd-Akkus zu betrachten. Die überwiegenden Gründe für diese erfreuliche Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot) sowie ein verändertes Verbraucherverhalten. Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien... Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Abfälle privater Haushalte Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden. Nur geringer Rückgang beim Hausmüll Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. 2022 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2022 36,96 Mio. t oder 438 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2022, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2022 bereits 98,2 %. Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2022 bei rund 15,3 Mio. t oder 181 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,7 Mio. t oder etwa 10 % zurück. Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2022 insgesamt ca. 21,5 Mio. t oder 254 kg pro Kopf aus, rund 1,5 Mio. t mehr als im Jahr 2004. ___ Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2024) Zu viel biologische Abfälle im Restmüll Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative Analyse von Siedlungsrestabfällen in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %. Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor. In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten. Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden. Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer Studie dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden. Im Jahr 2020 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt etwa elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Bundesregierung in 2022 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen essbaren Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 59 %). Weitere 17 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 15 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft. Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle im Handel und bei den Verbrauchern zu halbieren und in den übrigen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt. Mit dem vorgelegten Bericht kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Dieser Erstbericht wurde im Auftrag des BMUV und des Umweltbundesamtes ( UBA ) vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit mehreren Forschungsinstituten erstellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) hat diesen Prozess eng begleitet. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wurde mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der nun erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich. Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt? Zum einen belasten Lebensmittel das Klima durch Treibhausgas -Emissionen. So verursachen die Lebensmittelabfälle von einhundert Menschen mehr Treibhausgas-Emissionen, als ein PKW auf seiner Fahrt um den Äquator ausstoßen würde. Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.
4. Maschinenanlage 4.1 Börteboote müssen über einen Antriebsmotor verfügen, der über Getriebe, Drucklager und Welle auf den Propeller wirkt. Bei Börtebooten mit Elektroantrieb kann das Getriebe entfallen. 4.2 Ist der Antriebsmotor ein Dieselmotor, so ist für eine ausreichende Tankkapazität für den geplanten Einsatz auch bei widrigen Umweltbedingungen auszulegen. Es muss mindestens eine Betriebsdauer von fünf Stunden gewährleistet sein. Dabei ist von einem Verbrauch von mindestens 10 l/h für einen Motor mit 50 kW auszugehen. Bei stärkerer Motorleistung ist der Mehrverbrauch entsprechend zu berücksichtigen. Die Tanks sind gegen Auslaufen zu schützen und müssen in Bereichen gehaltert werden, die gegen Kraftstoffaustritt nach außenbords abgedichtet sind. Kraftstoffzufuhr, Abgasleitung sowie Kühlwasserversorgung sind so zu installieren und auszulegen, dass ein sicherer Betrieb auch unter widrigen Bedingungen aufrechterhalten werden kann und die anerkannten Regeln der Technik im Bootsbau eingehalten werden. Sie sind vor Kontakt zu schützen. 4.3 Die Abgasanlage soll grundsätzlich als Nass-Ausgasanlage ausgeführt sein. 4.4 Ist der Antriebsmotor ein elektrischer Motor, so ist dessen Energieversorgung so auszulegen, dass eine ausreichende Kapazität für den geplanten Einsatz auch bei widrigen Umweltbedingungen vorhanden ist. Es muss eine Mindestreichweite von sechs Seemeilen unter Regelgeschwindigkeit auch bei widrigen Umweltbedingungen gewährleistet werden. Die Akkumulatoren sind in vor eindringendem Wasser geschützten Bereichen fest zu installieren. Anschlüsse und Schalter sind wassergeschützt auszuführen und gegen versehentliche Beschädigungen und Berühren zu schützen. 4.5 Die Leistung des Antriebsmotors soll auch bei widrigen Umweltbedingungen Rumpfgeschwindigkeit ermöglichen. 4.6 Auf neuen Schiffen sind Füllstandsanzeiger für die Kraftstofftanks oder Kapazitätsanzeigen für die Akkumulatoren vorzusehen. 4.7 Die Antriebswelle ist aus hochfestem Stahl auszuführen. Als Schmierung ist eine Wasser- oder Fettschmierung vorzusehen. Stand: 30. November 2024
7. Maschinenbauliche Einrichtungen 7.1 Hinsichtlich der einzelnen Komponenten der maschinenbaulichen Einrichtungen ist die Regel 2.1 zu beachten. Dies gilt insbesondere für Hauptantriebs- und Hilfsmotoren einschließlich ihrer Starteinrichtungen, Verschlussvorrichtungen sowie für Öffnung, Anordnung und Querschnitt der Zuluftleitung und Fortluftöffnung, Lenzsysteme und kombinierte Lenz-/Seewassersysteme einschließlich Alarmeinrichtungen in geschlossenen Maschinenräumen, Brennstoffsysteme und Brennstofftanks, Brennstoffleitungen aus Stahlrohren und in begrenztem Umfang eingesetzte Schläuche, Steuerung und Antriebsanlagen, Propellerwellen und Getriebe, 7.2 Hauptantriebsmotoren müssen Dieselmotoren oder Elektromotoren sein. Benzinmotoren sind nur als Außenbordmotoren zulässig. 7.3 Hauptantriebsmotoren müssen mit einem Typenschild ausgerüstet sein. Auf dem Typenschild der Hauptantriebsmotoren sind nachstehende Angaben vorzusehen: Nennleistung als Dauerleistung und zugehörige Nenndrehzahl, Motornummer, Baujahr, Typenbezeichnung des Motors, Hersteller. 7.4 Die in Kleinfahrzeugen verbauten Akkumulatoren müssen wartungsfrei sein. 7.5 Anzahl und Kapazität von Lenzpumpen müssen der nachfolgenden Tabelle entsprechen, unbeschadet der Regel 9.7: 3,60 m ≤ L < 8 m 8 m ≤ L < 12 m 12 m ≤ L < 24 m Kraftgetriebene Lenzpumpe --- 1 1 Handlenzpumpe 1 1 1 Kapazität 5 m³/h 8 m³/h 12 m³/h Zum Abpumpen von ölhaltigen Rückständen in der Bilge ist eine Handlenzpumpe vorzusehen. Sofern der Hauptantrieb über einen Elektromotor und Akkumulatoren erfolgt, sind gesonderte Bauvorschriften zu beachten, welche mit der Berufsgenossenschaft abzustimmen sind. 7.6 Für alle Kleinfahrzeuge ist eine Notsteuermöglichkeit vorzusehen, die im Bedarfsfall schnell in Betrieb genommen werden kann. Kleinfahrzeuge, die mit einer kraftbetriebenen Hauptruderanlage ausgerüstet sind, müssen über eine Hilfsruderanlage verfügen. Die Hilfsruderanlage muss stark genug und in der Lage sein, das Kleinfahrzeug bei einer für die Steuerfähigkeit ausreichenden Geschwindigkeit steuern zu können. Bei Rudern mit Kraftantrieb muss die Ruderlage am Hauptruderstand angezeigt werden. Bei Kleinfahrzeugen mit einer mechanischen Hauptruderanlage ist eine Notpinne ausreichend. Bei Kleinfahrzeugen mit einer Länge unter 5 m ist ein Satz Paddel ausreichend. Stand: 30. November 2024
Origin | Count |
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Bund | 420 |
Land | 18 |
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