Das UBA-Vorhaben "Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land" wird von der IZES gGmbH in Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt. Dabei wird ein Konzept entwickelt, mit dem sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Akteure, die an großen Photovoltaik- und an Windenergieanlagen an Land seit Inbetreibnahmejahr 2010 be-teiligt sind, erfassen lassen. Es ist ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die bestehende Akteursvielfalt auch nach der Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Vergütungshöhe zu erhalten. In welchem Maße dieses Ziel erreicht oder verfehlt wird, lässt sich durch den Vergleich der bisherigen Akteursstruktur mit derjenigen nach Einführung von Ausschreibungen bewerten. Dies setzt jedoch eine wissenschaftlich belastbare Methodik zur Ermittlung - im besten Falle Quantifizierung - dieser Akteursvielfalt voraus. Wesentlicher Bestandteil dieses Projektvorhabens ist es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Erfassung und Evaluierung von Änderungen im Bereich der Akteursstruktur zu entwickeln. Dieser Teilbericht stellt die hierfür entwickelte Methodik zur Akteursklassifizierung in folgenden Abschnitten dar: - Vorstellung der (energie-)politischen Ziele, zu denen die im Monitoring erhobenen Daten nutzbar sein sollen, - eine Ableitung hierzu passender Definitionen der relevanten Akteursgruppen und Klassifikationskriterien, insbesondere eine projektspezifische Klassifikation in Bezug auf "beteiligungsoffene Bürgerenergiegesellschaften", - eine Ausweisung geeigneter Datenquellen zur unternehmensbasierten Recherche sowie - die Diskussion und Vertiefung einzelner methodischer und praktischer Herausforderungen bei der Datenbeschaffung sowie ihrer Auswirkungen auf die Methodikentwicklung. Quelle: Forschungsbericht
Der Gesetzgeber hat sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Ziel gesteckt, die Akteursvielfalt zu erhalten. Das vorliegende Forschungsvorhaben untersucht vor diesem Hintergrund die Akteursstruktur von Bietern für die Ausschreibungen bei der Windenergie an Land und großen Photovoltaikanlagen im Vergleich zum Bestand seit 2010. Als Akteure werden dabei die Eigentümer verstanden, denen die Bieter- bzw. Betreibergesellschaften gehören und die wesentliche Entscheidungen über die Projekte treffen. Der Gesetzgeber hat im EEG 2017 Sonderregeln für die Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften bei der Windenergie an Land eingeführt (§ 3 Nr. 15 EEG), die dem Erhalt der Akteursvielfalt dienen sollen. In den ersten drei Ausschreibungsrunden bei der Windenergie an Land im Jahr 2017 war es Bürgerenergiegesellschaften möglich, Gebote für Projekte ohne Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abzugeben Dies hat dazu geführt, dass fast alle Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften gemäß Legaldefinition gingen. Die IZES gGmbH und die Professur für Finanzierung und Finanzwirtschaft der Leuphana Universität Lüneburg haben im Anschluss an die erste Ausschreibungsrunde im Mai 2017 gemeinsam Recherchen und Befragungen von bezuschlagten Gesellschaften und Branchenvertretern durchgeführt, um Hintergründe dieser Entwicklung zu beleuchten und Implikationen für das Monitoring der Akteursvielfalt abzuleiten. Die Ergebnisse sind in diesem Bericht dargestellt. Quelle: Forschungsbericht