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Aktionsplan Auerhuhn Maßnahmenplan

Der Maßnahmenplan 2023 – 2028 zum Aktionsplans Auerhuhn beschreibt die zentralen Handlungsfelder für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald. Das zugrundeliegende Flächenkonzept fokussiert auf die für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald wichtigsten Bereiche. Es basiert auf dem in definiertem Verfahren kartierten und aktuell gültigen Verbreitungsgebiet sowie dem Landschaftsökologischen Lebensraumpotential. Daraus ergeben sich drei zentrale Flächenkategorien (Vorrangflächen, Trittsteine und Korridore). Um eine Verwechslung mit den Bezeichnungen des Flächenkonzepts 2008 auszuschließen, wurden diese im Rahmen des Maßnahmenplans 2023 – 2028 neu definiert und benannt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Wildtierportals unter: Aktionsplan Auerhuhn - Wildtierportal (wildtierportal-bw.de) Zur Unterstützung der schwarzwaldweiten Umsetzung des Maßnahmenplans 2023-2028 wurden Referenzgebiete eingerichtet, die überwiegend Staatswaldflächen beinhalten. In diesen Gebieten sollen die Maßnahmen umfassend und beispielgebend implementiert werden. Insbesondere sollen in den Referenzgebieten zeitnah die Zielwerte des Handlungsfelds Erhalt und Wiederherstellung der Lebensräume erreicht werden.

Elektronisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release an Transfer Register)

DV-System zur jährlichen Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Veröffentlichung PRTR sowie Berichterstattung zum E-PRTR. Auf der Grundlage des am 21.05.2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls der UN-ECE haben sich sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Die EU-Verordnung (EG) Nr.166/2006 vom 18.01.2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters wurde am 04.02.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie regelt die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für das Europäisches Schadstoffregister. Erstes Berichtsjahr für die Betreiber ist das Jahr 2007. Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6.6.2007, kurz "SchadRegProtAG" genannt, regelt die nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung sowie die Einrichtung eines nationalen Registers unter Nutzung der für das europäische Register erhobenen Daten. Die Informationen zur Freisetzung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser müssen jährlich berichtet und aktualisiert werden. Die registrierten Informationen sollen via Internet der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dazu werden elektronische Tools von der Datenerfassung, über Kontrollmechanismen bis zur Präsentation entwickelt. Bei der Entwicklung kann teilweise auf vorhandene Software aufgebaut werden. Gleichzeitig wird in einer Gesamtarchitektur der betrieblichen Berichterstattung die 11. und 13. BImschV integriert. Das Projekt wurde von der UMK mit Beschluss vom 26./27.10.2006 als Vorhaben für den Aktionsplan Deutschland Online benannt und ist im Umsetzungsplan 2008 als eGovernment 2.0 Projekt enthalten (Handlungsfeld Prozessketten). Dies zieht eine erhöhte politische Wahrnehmung des Projektes nach sich. Die eGovernment-Dienstleistung wurde unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft realisiert. Für den PRTR Prozess, einschließlich der betrieblichen Berichterstattung gemäß 11. und 13. BImSchV und der in diesem Zusammenhang entwickelte Software wird eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 17799 und 27001 angestrebt. Für das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI vorgenommen. Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienen die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government-Anwendungen) in der aktuellen Fassung.

Identifizierung und Priorisierung der Quellen für Mikroplastik mit Relevanz für den Meeresschutz

Kurzbeschreibung Studien zu Einsatzgebieten und –mengen von Mikroplastik und Identifikation von weiteren Quellen für Mikroplastik mit Relevanz für den Meeresschutz auf nationaler und regionaler Ebene (OSPAR, HELCOM). Dialoge auf regionaler Ebene mit entsprechenden Industriezweigen im Sinne der Umsetzung der Regionalen Aktionspläne. Weiterhin Erarbeitung einer Evidence-Base zu den Quellen, Eintragspfaden, und biologischen sowie sozioökonomischen Auswirkungen von Meeresmüll inklusive Mikroplastik im Rahmen der EU Technical Subgroup on Marine Litter (TG ML) und OSPAR zur Begründung von Maßnahmen u.a. als Basis für weiterer Industriedialoge. Ergebnisse - Nova-Studie (UBA Texte 63/2015): siehe Website - TG ML - Bericht ,,Harm caused by marine litter": siehe Website - OSPAR - Bericht "Assessment document of land-based inputs of microplastics in the marine environment" (in Veröffentlichung)

Projekte der Kreislaufwirtschaft

Bild: GEBAV GmbH Behandlung gefährlicher Abfälle Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern. Weitere Informationen Bild: studioM / Depositphotos.com Lebensmittelwertschätzung und Ausweitung der Biotonne in Berlin Knapp sechzig Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen in privaten Haushalten. Ein großer Teil dieser Lebensmittelverschwendung könnte vermieden werden. Die Senatsumweltverwaltung möchte die Berlinerinnen und Berliner dafür mobilisieren, vermeidbare Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Weitere Informationen Bild: shmeljov/Depositphotos.com Umsetzung einer klimaverträglichen Biomasseverwertung Im Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2010 wird bestimmt, dass durch nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung biogener Abfälle aus dem Land Berlin relevante CO₂-Einsparungen erzielt werden sollen. Weitere Informationen Bild: Joerg Farys / Berlin Partner KEK – ein kostenfreies Serviceangebot für Unternehmen Die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb – kurz KEK – bietet Unternehmen Beratungen, Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie Workshops. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich Mehrwegangebote zu konsumieren. Weitere Informationen Bild: OECD (2020), The Circular Economy in Cities and Regions: Synthesis Report, OECD Urban Studies, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/10ac6ae4-en OECD-Programm zur Kreislaufwirtschaft in Städten und Regionen Die OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) fördert den Übergang zur Kreislaufwirtschaft mit Governance-Analysen, sowie Empfehlungen und Aktionsplänen. Der Bericht wurde im November 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen Bild: KompetenzZentrum Wasser Berlin gGmbH Phosphorpotenziale im Land Berlin Das Land Berlin hat im Abfallwirtschaftskonzept 2010 bis 2020 das Phosphorrecycling aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen zum abfallwirtschaftlichen Ziel erklärt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Beton (Recyclingbeton) Berlin strebt an, künftig bei allen öffentlichen Hochbauvorhaben RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Ziegel (Recycling-Ziegel) In der veröffentlichten Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz der Berliner Stoffströme wurde u.a. ermittelt, dass durch den Einsatz von RC-Material ein relevanter Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz geleistet werden kann. Weitere Informationen Bild: MUEG Recycling von Gips Ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten ermöglicht in Berlin das Recycling von Gips. Weitere Informationen Bild: phillloch / Depositphotos.com ReparaturBONUS Berlin: Gemeinsam Verantwortung übernehmen! Das Land Berlin startet den ReparaturBONUS, ein neues Förderprogramm für die Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten. Mit diesem Bonus werden die nachhaltige Nutzung von Geräten gefördert und wertvolle Ressourcen geschont. Berlinerinnen und Berliner können den Bonus ganz einfach online beantragen. Weitere Informationen Bild: BSR Aufbau eines Netzwerks von Reparaturbetrieben Das Vorhaben, ein Netzwerk von Reparaturbetrieben mit gesicherten und festliegenden Qualitätskriterien aufzubauen und dauerhaft zu etablieren, wird in einer Machbarkeitsstudie geprüft. Weitere Informationen Re-Use Berlin Wiederverwenden statt Wegwerfen. Re-Use Berlin, eine Zero-Waste-Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, will Wiederverwendung fördern und Abfall reduzieren. Weitere Informationen Bild: u.e.c. Berlin Hochwertige Verwertung von gemischten Gewerbe- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: Matej Kastelic Zero Waste an Schulen Es wird ein modular aufgebautes Angebot für Berliner Schulen zum Thema "Zero Waste" angeboten. Neben der Sensibilisierung für die Themenbereiche Abfallvermeidung, Ressourcenschutz, Recycling und Kreislaufwirtschaft geht es auch darum, konkrete Maßnahmen an den Schulen durchzuführen. Weitere Informationen Bild: Tegel Projekt GmbH / rendertaxi Zero Waste Stadtquartiere Gestaltung neuer und Umgestaltung bestehender Stadtquartiere in Hinblick auf Ressourceneffizienz. Der vorliegende Leitfaden bietet Unterstützung, alle notwendigen ressourcenschonenden Anforderungen frühzeitig in den Fokus zu rücken und in den Entwicklungs- und Planungsprozess zu integrieren. Weitere Informationen Bild: Arnold und Gladisch Objektplanung Generalplanung GmbH Zero Waste Wohnungsbau Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft startet ein von der Senatsumweltverwaltung gefördertes Pilotprojekt zum kreislaufgerechten und nachhaltigen Geschosswohnungsbau. Weitere Informationen Bild: www.marcvorwerk.de Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine unabhängige Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll die dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die Berlinerinnen und Berliner bei der Vermeidung von Abfällen zu unterstützen. Weitere Informationen

Modellprojekt „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ 2019–2021

2020–2021 2019–2020 Die Fortführung der Kampagne „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ zielte in 2020 bis 2021 darauf, die Bewohnerinnen und Bewohner ausgewählter Wohnanlagen in Berlin dabei zu unterstützen, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und Biogut in der Biotonne getrennt zu sammeln. Dabei wurden rund 6.500 Haushalte in 8 Wohnanlagen in den Berliner Bezirken Mitte und Friedrichshain in das Projekt einbezogen und auf Änderungen des Sammelverhaltens und der Qualität des Bioguts hin untersucht. Im Rahmen von Events und umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit klärte das Projekt darüber auf, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und wie diese in der Küche am einfachsten gesammelt und zur Biotonne transportiert werden können. Zusätzlich wurde die Vermeidung von Lebensmittelabfällen thematisiert, um das Abfallaufkommen insgesamt zu reduzieren und der Verschwendung von Ressourcen vorzubeugen. Attraktive Aktionsformate wie das RESTLOS Rad – eine mobile Fahrradküche – tourten durch das Modellgebiet und zeigten den Bewohnerinnen und Bewohnern, wie sie aus Lebensmittelresten noch leckere Gerichte zaubern können. Die Ansprache berücksichtigte dabei verschiedene Kulturen, Sprachen, Werte und Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Eventstände mit mobiler Fahrradküche In der mobilen Fahrradküche von RESTLOS GLÜCKLICH e. V. wurden klimaverträgliche Köstlichkeiten aus geretteten Lebensmitteln gezaubert. Auf dem Smoothie Bike konnten Besucher:innen einen Shake oder ein leckeres Pesto mixen. Verarbeitet wurden Lebensmittel, die zuvor aus dem regulären Verkauf aussortiert wurden – z.B. Obst mit kleinen braunen Stellen, krummes Gemüse, Brot vom Vortag oder falsch etikettierte Ware. Bei interaktiven Spielen konnten Berlinerinnen und Berliner herausfinden, wie fit sie bei den Themen rund um Abfalltrennung, richtige Verwendung der Biotonne und Resteverwertung sind. Bollerwagentour Auf der Bollerwagentour zogen Akteurinnen und Akteure von RESTLOS GLÜCKLICH durch Berlin – bepackt mit allerlei leckeren Überraschungen, die die Teilnehmenden bei einem Quiz zum Thema Lebensmittelwertschätzung und Abfalltrennung gewinnen konnten. Mitmachstand vor den Müllplätzen Richtige Abfalltrennung leicht gemacht: Der Hausmüll von Mieterinnen und Mietern wurde auf eine Schaufläche ausgeschüttet und gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern analysiert. Im Anschluss erhielten die Berlinerinnen und Berlinern Tipps zur richtigen Abfalltrennung und konnten Fragen stellen. Bioabfall wurde herausgefischt und in der Biotonne entsorgt. Wer eine leere Flasche mitbrachte, konnte vor Ort aus dem Bioabfall ein Biogas-Experiment anlegen oder an dem Gewinnspiel rund um das Thema Biomüll teilnehmen. Interessierte Kinder konnten aus altem Zeitungspapier Papiertüten zum Sammeln von Bioabfall basteln. Pflanzaktion mit Kompost-Workshop In zwei Wohnquartieren der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH wurden Pflanzaktionen organisiert und dabei auch das Thema Kompost anschaulich vermittelt. Es wurde erklärt, wie aus Bioabfällen wertvoller Kompost entsteht. Die Mieterinnen und Mieter konnten Kräuter oder Blumen pflanzen und auch etwas Komposterde für ihre eigenen Pflanzen mitnehmen. Schulung für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte Damit Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte als Multiplikatoren fungieren und zukünftig selbst eigene Infoveranstaltungen zur Nutzung der Biotonne durchführen können, wurden über Yeşil Çember – ökologisch interkulturell gGmbH im September und Oktober 2022 zwei Schulungstermine angeboten. Infopost an Bewohnerinnen und Bewohner des Modellgebiets Insgesamt 6.500 Haushalte im ausgewählten Modellgebiet erhielten von Juli bis August 2021 eine Infopost, die über die Kampagne „Biotonne für Berlin“ informierte und die Bewohnerinnen und Bewohner persönlich zu den Events in ihrer Nachbarschaft einlud. Weitere Informationen zur „Richtigen Mülltrennung“ und zu „Lebensmittelwertschätzung“ ergänzten das Anschreiben. Immer noch landen zu viele Lebensmittel im Müll. Laut Umweltbundesamt wirft jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger im Durchschnitt 78 kg Lebensmittel pro Jahr weg – wertvolle Ressourcen, die unnötig verschwendet werden. Auf ganz Deutschland bezogen, sind das 6,5 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle aus privaten Haushalten.* Über die Hälfte dieser Lebensmittel wäre noch einwandfrei genießbar. Wir verschwenden dabei nicht nur die Lebensmittel selbst, sondern auch zur Herstellung benötigtes Wasser und Ackerfläche sowie Treibstoff und Verpackungsmaterial, wodurch unsere Umwelt unnötig belastet wird. Es lohnt sich also, die Menge der eigenen Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die Stadt Berlin hat sich mit dem im Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030 beschlossenen „Aktionsplan Zero Waste“ unter anderem zum Ziel gesetzt, Strukturen zu stärken und auszubauen, die zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beitragen. * Umweltbundesamt „Lebensmittelabfälle“ Gemeinsam Klima und Umwelt schützen: In dem Ideenwettbewerb ging es darum, die Nachhaltigkeitsziele der Stadt Berlin mit einer eigenen Idee zu unterstützen. Egal, ob Einzelperson oder Team, mitmachen konnte jede und jeder mit kreativen Vorschlägen, die zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen beitragen. Willkommen waren sowohl Ideen, die bereits im Alltag umgesetzt werden als auch Ideen, zu denen dieser Aufruf inspirierte – egal ob Resteverwertungs-Rezept, Ideen zum länger haltbar machen von Lebensmitteln oder Tipps, um schon beim Einkaufen „Lebensmittel zu retten“ – die Teilnehmenden konnten Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Wichtig war, dass sich die Ideen mit dem Thema auseinandersetzte, wie Lebensmittelverschwendung reduziert werden kann. Die umfangreichen Aktionen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger haben dazu beigetragen, das Bewusstsein vieler Berliner:innen für die Themen Lebensmittelwertschätzung und richtige Nutzung der Biotonne zu erhöhen. Dabei wurden auch Bewohnerinnen und Bewohner anderer Wohnanlagen angesprochen, deren mögliche Verhaltensänderungen nicht im Rahmen der untersuchten Modellgebiete erfasst wurden. Der Anschlussgrad an die Biotonne im Modellgebiet konnte bis zum Ende des Projektzeitraums von 68% auf 79% gesteigert werden und auch das Sammelvolumen hat sich in 7 von 8 untersuchten Quartieren zum Teil deutlich erhöht. Die Qualität des gesammelten Bioguts fiel bei den verschiedenen Abfallsammelplätzen sehr unterschiedlich aus. Ferner wurden über den Modellzeitraum unterschiedliche Entwicklungen der Biogut-Qualität beobachtet. Einige Quartiere zeigten eine Tendenz zu einer Verbesserung der Biogut-Qualität. Andere hingegen blieben unverändert oder verschlechterten sich bei erhöhter Sammelmenge. Hier ist eine weitere Kommunikation wichtig, um vor allem dem Hauptproblem der Kunststofftüten in der Biotonne entgegenzuwirken. Wir bedanken uns bei unseren Partnern für die Kooperation und die Bereitstellung von Aktions-Flächen: Kreativhaus e.V., Berlin HELLWEG – Die Profi-Baumärkte, Berlin-Biesdorf Familienfest on Tour, Berlin Kaufland, Berlin Mitte Biesdorf Center, Berlin OBI, Berlin-Pankow In Wohnanlagen gibt es zwar ein großes Potenzial für die Sammlung von Bioabfällen , leider wird dort die Biotonne aus verschiedenen Gründen jedoch nicht richtig oder überhaupt nicht genutzt. Die Senatsumweltverwaltung möchte deshalb mit der Kampagne “Unsere Biotonne. Unsere Energie.” die Bewohnerinnen und Bewohner von Großwohnanlagen vom Nutzen der Biotonne überzeugen. Die ersten Aktionstage des Modellprojekts fanden von Juni 2019 bis Februar 2020 in zwei Wohnanlagen in den Bezirken Friedrichshain und Kreuzberg statt. Ziel des Modellprojektes in den Wohnanlagen war es, verschiedene Maßnahmen und Kommunikationswege zu pilotieren, um zu prüfen, inwiefern die Menge und die Qualität der gesammelten Bioabfälle dadurch verbessert werden können. In Berliner Privathaushalten entstehen jährlich 300.000 Tonnen Bioabfall, doch landen davon Unmengen in der Restmülltonne. Dabei lässt sich bei richtiger Entsorgung Biogas, als nachhaltigen Treibstoff, und hochwertige Komposterde gewinnen. Um noch mehr Berliner und Berlinerinnen zu motivieren, ihre Bioabfälle richtig zu entsorgen, nämlich in der Biotonne statt im Restmüll, wurden Bewohner und Bewohnerinnen im Modellprojekt zum Wert von Bioabfällen und zur richtigen Entsorgung beraten – mit Erfolg. Getrenntsammlung im Haushalt: Die Haushalte erhielten ein Vorsortiergefäß mit Papiertüten für die Sammlung ihrer Bioabfälle. Müllfreies Fastenbrechen: In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wurde die Ausgabe der Vorsortiergefäße und Papiertüten zum Projektauftakt mit einer kleinen Feier – zum gemeinsamen, müllfreien Fastenbrechen – verbunden. Aktive Abfallberatung: Bewohnerinnen und Bewohner konnten sich im persönlichen Gespräch direkt in der Wohnanlage über die richtige Entsorgung von Abfällen informieren. Mehrsprachige Ansprache: Flyer, Plakate, Trennhilfen und die Abfallberatung wurden in den vorherrschenden Sprachen der Wohnanlagen-Bewohner angeboten. Ausstattung der Müllplätze: Biofilterdeckel auf den Biotonnen und Trennhilfen am Müllplatz erleichterten das Entsorgen von Abfällen. Während des gesamten Projektzeitraums wurde dokumentiert, wie sich die Menge und Qualität der gesammelten Bioabfälle in den Modell-Wohnanlagen in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain entwickelt haben. In Friedrichshain verlief das Projekt mit sichtbarem Erfolg: während des Aktionszeitraums wurde mehr Bioabfall entsorgt und die Qualität des Bioabfalls verbesserte sich. In Berlin-Kreuzberg zeigten sich während des Modellprojekts zeitweise positive Veränderungen. In diesem Bezirk gilt es, die Menge und Qualität des Bioabfalls noch zu steigern. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier: Biogut-Mengen lassen sich noch steigern Die gesammelten Mengen an Bioabfällen schwankten über den Projektverlauf stark. Jeder Haushalt entsorgt pro Woche durchschnittlich 1,2 Kilo Bioabfälle über die Biotonne. Sicher kann mit der Fortführung der Maßnahmen in Zukunft noch mehr Biogut aus der Restmülltonne gerettet werden. Biogut-Qualität ist verbesserungswürdig In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wird die Biotonne vorrangig für Bioabfälle genutzt, häufig sind sie jedoch in Kunststofftüten verpackt. Nach der Ausgabe von Papiertüten wurden diese zwar zeitweise verwendet, nach ihrem Verbrauch wurden jedoch wieder Plastikverpackungen in den Biotonnen gesichtet. Künftig gilt es, die Qualität der gesammelten Bioabfälle vor allem durch die Reduktion von Kunststofftüten zu verbessern. Biogut-Menge auf einem sehr guten Weg Die Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain haben die Ratschläge der Abfallberatung gut umgesetzt. So stieg die Bioabfallmenge stetig an, im gesamten Projektzeitraum um etwa 30 %. Biogut-Qualität deutlich verbessert Zu Beginn des Projektes wurden die Biotonnen in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain bestimmungsgemäß für Bioabfälle genutzt. Allerdings wurde das Biogut überwiegend in Kunststofftüten gesammelt, was die Qualität minderte. Im Verlauf des Modellprojekts stellte sich ein Großteil der Bewohnerschaft auf die Nutzung von Bioabfalltüten aus Papier um. Das Resultat: Der Anteil an Kunststofftüten hat sich optisch deutlich verringert. Zu Beginn des Modellprojekts wurden die Bioabfälle in beiden Wohnanlagen überwiegend in Kunststofftüten statt Papiertüten gesammelt. Die aktive Abfallberatung legte somit einen Schwerpunkt auf alternative Sammelmöglichkeiten und informierte darüber, dass Plastik in der Biotonne unerwünscht ist. Auch vermeintlich biologisch abbaubare Kunststofftüten bleiben als sichtbarer Fremdstoff zurück und erschweren damit den Einsatz des Komposts in der Landwirtschaft. Im Bioabfall sind Kunststoffe aller Arten deshalb zu vermeiden. Die Ergebnisse zeigen teilweise sehr deutliche Verbesserungen, aber auch nach dem Projektende gibt es in beiden Wohnanlagen Verbesserungspotenzial.

Archiv zur Luftreinhalteplanung

Bild: Dirk Laubner Luftreinhalteplan, 1. Fortschreibung Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2005-2010 wurde im Jahr 2013 erarbeitet und verabschiedet. Damit wurde die immer noch zu hohe Luftbelastung in Berlin weiter gesenkt. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 – 2010 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte einen Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Land Berlin vorgelegt, der Mitte August 2005 vom Senat verabschiedet wurde. An der Aufstellung des Luftreinhalteplans wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Weitere Informationen Bild: Christian Müller - Fotolia.com EU-Umweltprojekt HEAVEN Gemeinsam mit fünf weiteren europäischen Großstädten – Rom, Paris, Rotterdam, Prag und Leicester – beteiligt sich Berlin an dem von der Europäischen Kommission etwa zur Hälfte mitfinanzierten Projekt HEAVEN (Healthier Environment through Abatement of Vehicle Emissions and Noise). Weitere Informationen

Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §  1 Zweck §  2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen §  3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz §  4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  6 Pflanzenschutzmaßnahmen §  7 (weggefallen) §  8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater §  9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Ein Aktionsplan für den Kleinabendsegler

Ziel des Projekts ist es, die Verbreitung und Populationsstruktur des Kleinabendseglers besser zu erforschen. Auf Grundlage der Ergebnisse wird ein Arten-Aktionsplan mit Schutz- und Förderungsmaßnahmen in Sommer-, Paarungs- und Wintergebieten sowie auf den Zugstrecken erstellt.

Kreislaufwirtschaft Grundsätze der Kreislaufwirtschaft Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft Reparaturatlas Sachsen-Anhalt Informationen, Veranstaltungen, Termine Initiativen Europäische Union Dokumente

Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden. In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme. Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung  zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen. Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region. Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de/mitmachen anmelden. Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel. Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz ab sofort möglich: Zuständige Behörde, Verfahren, weitere Informationen AURA-Award 2025 für nachhaltiges Unternehmertum u.a. in den Bereichen Ressourceneffizienz, Recycling oder Abfallminderung: Bewerbung bis zum 25. April 2025 möglich Aktionswochen E-Schrott "Jeder Stecker zählt" vom 6. bis 19. Oktober 2025 Dialog zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Aktion Biotonne Deutschland: Biotonnen-Challenge Kein Plastik in die Biotonne : Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören. Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle Nachhaltige abfallarme Sport(groß)veranstaltungen Weniger ist mehr - Kampagne des BMUV Initiative Recyclingpapier Recht auf Reparatur Sonderbericht 17/2023 des Europäischen Rechnungshofes : Kreislaufwirtschaft - Langsame Umsetzung in den Mitgliedsstaaten trotz EU-Maßnahmen SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe Der europäische Grüne Deal Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft European Circular Economy Stakeholder Platform

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