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Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Viertes Arbeitsprogramm

a) Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2017/1369/EU sind zentrale Instrumente des produktbezogenen Umweltschutzes in der EU, welche wesentlich zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen und zur Verbraucherinformation beitragen. Die EU-Kommission wird Anfang 2021 ihr viertes Arbeitsprogramm vorlegen. b) Zudem ist nach den Ankündigungen im neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und dem Grünen Deal damit zu rechnen, dass die Ökodesign-RL im Rahmen der "Sustainable Products Initiative" überarbeitet, im Anwendungsbereich auf neue Produktgruppen ausgeweitet und in den zu regelnden Aspekten erweitert wird. Eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung für die Beteiligung des Umweltbundesamtes am Ausgestaltungsprozess ist erforderlich, um die Vielzahl der im Regelungsprozess befindlichen Produktgruppen bearbeiten zu können. Ziel ist es, hohe ökologische Standards in den Durchführungsmaßnahmen zu verankern, die sowohl die Energieeffizienz, als auch weitere relevante Umweltwirkungen und vor allem die Ressourceneffizienz im umfassenden Sinne adressieren. Zielsetzung/Methoden: 1) Begleitung und Kommentierung von Vorstudien für Produktgruppen;2) Kurzexpertisen und ad-hoc Beratung für Produktgruppen für Stakeholderkonsultationen, Konsultationsforen, Expertentreffen und Regelungsausschüssen, Prüfung der Anforderungen für Energieeffizienz und weitere Umweltwirkungen, vor allem Aspekte der Ressourceneffizienz;3) Begleitung von Selbstregulierungsinitiativen der Industrie;4) Informationen für Akteure: Erstellung von Produktdatenblättern für erlassene Verordnungen, Fortführung des Ökodesign-Kalenders und einer Übersicht zu den Einsparpotentialen, 5) Kurzexpertisen zu noch zu spezifizierenden Themen, welche in anschließenden Fachgesprächen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.

Lärmaktionsplan Dinslaken

Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).

Elektronisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release an Transfer Register)

DV-System zur jährlichen Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Veröffentlichung PRTR sowie Berichterstattung zum E-PRTR. Auf der Grundlage des am 21.05.2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls der UN-ECE haben sich sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Die EU-Verordnung (EG) Nr.166/2006 vom 18.01.2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters wurde am 04.02.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie regelt die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für das Europäisches Schadstoffregister. Erstes Berichtsjahr für die Betreiber ist das Jahr 2007. Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6.6.2007, kurz "SchadRegProtAG" genannt, regelt die nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung sowie die Einrichtung eines nationalen Registers unter Nutzung der für das europäische Register erhobenen Daten. Die Informationen zur Freisetzung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser müssen jährlich berichtet und aktualisiert werden. Die registrierten Informationen sollen via Internet der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dazu werden elektronische Tools von der Datenerfassung, über Kontrollmechanismen bis zur Präsentation entwickelt. Bei der Entwicklung kann teilweise auf vorhandene Software aufgebaut werden. Gleichzeitig wird in einer Gesamtarchitektur der betrieblichen Berichterstattung die 11. und 13. BImschV integriert. Das Projekt wurde von der UMK mit Beschluss vom 26./27.10.2006 als Vorhaben für den Aktionsplan Deutschland Online benannt und ist im Umsetzungsplan 2008 als eGovernment 2.0 Projekt enthalten (Handlungsfeld Prozessketten). Dies zieht eine erhöhte politische Wahrnehmung des Projektes nach sich. Die eGovernment-Dienstleistung wurde unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft realisiert. Für den PRTR Prozess, einschließlich der betrieblichen Berichterstattung gemäß 11. und 13. BImSchV und der in diesem Zusammenhang entwickelte Software wird eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 17799 und 27001 angestrebt. Für das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI vorgenommen. Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienen die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government-Anwendungen) in der aktuellen Fassung.

Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Hessen (Hessische Anpassungsstrategie)

Um die Folgen des Klimawandels möglichst gering zu halten und dem Klimawandel möglichst effektiv zu begegnen, gilt es - unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten - auch regional frühzeitig tätig zu werden. Die Hessische Anpassungsstrategie ist am 17.10.2012 vom HMUELV veröffentlicht worden. Darin werden die nach Modellberechnungen erwarteten Klimaveränderungen für Hessen dargestellt, Risiken durch den Klimawandel für die behandelten Bereiche identifiziert sowie strategische Empfehlungen zur Minimierung dieser Risiken angeboten. Ein Aktionsplan Klimawandel soll nun im nächsten Schritt erstellt werden, um für die gefährdeten Bereiche konkrete Maßnahmen zu benennen.

Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie

Mit diesem Projekt wird die in der Aufstellung sog. Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) und Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) liegende dritte Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus juristischer und planerischer Sicht beleuchtet und in das System des deutschen Planungsrechts eingeordnet. Mit der Verpflichtung zur Aufstellung entsprechender Pläne schreibt die WRRL den Mitgliedstaaten den Weg zur Verwirklichung der Umweltqualitätsziele des Art. 4 WRRL vor, die einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den Gewässern der EU fordern. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Steuerungspotenziale des neuen Planungsinstrumentariums der WRRL auszuloten und im Gesamtsystem des Raum- und Fachplanungsrechts zu verorten. Dabei soll es im Besonderen darum gehen, die Handlungsmöglichkeiten in der Fläche, d. h. im gesamten Flusseinzugsgebiet aufzuzeigen und zu den bestehenden Planungsinstrumenten in Beziehung zu setzen, um ein räumlich abgestimmtes Vorgehen im gesamten Flusseinzugsgebiet zu erreichen. Hierzu gehört die Betrachtung der Planungsinstrumente der einzelnen Fachsektoren, der räumlichen Planung und der Umweltfolgeprüfungen. Da es sich im Verhältnis der Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu den Fach- und Gesamtplanungen sowie Umweltfolgeprüfungen um Instrumente mit überlappenden Steuerungsaufgaben und -potenzialen handelt, ist die Herausarbeitung von Überschneidungsbereichen sowie von Zielkonflikten von entscheidender Bedeutung. Hierbei gilt es einerseits, Synergieeffekte bei der Formulierung und Umsetzung der Pläne zu erkennen. Andererseits sind aber auch Reibungsflächen innerhalb des Umweltplanungssystems zu identifizieren, um Konflikten frühzeitig gegensteuern zu können. Auf diese Weise sollen die Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie mit den bereits etablierten Planungs- und Prüfinstrumenten vernetzt und im Wege einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in das deutsche Planungssystem eingebunden werden. Zugleich sind aber auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden Planungsinstrumentariums - etwa im Rahmen der Erarbeitung des UGB - aufzugreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sowohl für die rechts-, planungs- und umweltwissenschaftliche Forschung als auch für den Rechtsanwender, der mit der praktischen Umsetzung der WRRL befasst ist (z. B. in Bundes- und Landesbehörden oder Kommunen), von Bedeutung.

Gesamtkonzept und Instrumente für eine lebenszyklusübergreifende Circular Economy (zirkuläre Ökonomie) am Beispiel des Produktstroms Elektro- und Elektronikgeräte

Herstellung und Gebrauch von Elektrogeräten (EEE) verursachen eine hohe Rohstoffnachfrage und Energieverbrauch mit negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Die in Verkehr gebrachte Menge nimmt stetig zu; gleichzeitig die Nutzungsdauer einiger Gerätetypen ab; Recycling geht aufgrund der komplexen Materialzusammensetzung mit Verlusten und Downcycling einher. Auf EU-Ebene soll dem durch einen lebenszyklusübergreifenden Circular-Economy(CE)-Ansatz begegnet werden. Um eine konzeptionelle Grundlage für die Ausgestaltung der zirkulären Ökonomie bereitzustellen, hat das UBA 2020 neun 'Leitsätze einer Kreislaufwirtschaft' veröffentlicht. Diese sind strategisch ausgerichtet und müssen mit konkreten Maßnahmen und Instrumenten zu ihrer Realisierung unterlegt werden. Dies soll am Bsp. der EEE, die eine der prioritären Produktgruppen des CE Action Plan der EU sind, erfolgen. Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Umsetzung einer zirkulären Ökonomie am Bsp. des Produktstroms EEE in konkreten Maßnahmen und Instrumenten über alle Lebenszyklusphasen. Das Vorhaben ist stark interdisziplinär ausgerichtet und wird insbesondere auch die Schnittstellen zwischen verschiedenen Maßnahmen, Instrumenten und Regelungen bearbeiten. Das Vorhaben ermittelt auf Basis der Verknüpfung von Produkt- und Materialstrombetrachtungen (inkl. globaler Umweltwirkungen), einer Defizitanalyse der Instrumente des Status-Quo sowie der Analyse und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Instrumenten über den gesamten Lebenszyklus einen geeigneten Lösungsraum. Mittels Wechselwirkungsanalyse und systemdynamischer Modellierungen wird die Lenkungswirkung der Maßnahmen und Instrumente in ihrer Kombination bewertet und ein konsistenter Policy Mix für eine CE für Elektrogeräte abgeleitet. Insb. bzgl. Design, Konsum, Schadstoffaspekten und Entsorgung werden Genderaspekte betrachtet und berücksichtigt.

Erarbeitung methodischer Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung von Lokalen Agenda 21-Prozessen

Im Rahmen der 'Konferenz der Vereinten Nationen fuer Umwelt und Entwicklung' (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro haben sich ueber 170 Regierungen, darunter auch die der Bundesrepublik Deutschland, dazu verpflichtet, ihre Aktivitaeten nach dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) auszurichten. Die Agenda 21, die als Schlussdokument der Konferenz von Rio verabschiedet wurde, stellt in ihrem Kapitel 28 die besondere Rolle der Kommunen bei der Verwirklichung dieses Leitbildes heraus. Die Kommunen sollen mit allen Gruppierungen ihrer Buergerschaft in einen Konsultationsprozess eintreten und eine Lokale Agenda 21, einen kommunalen Aktionsplan fuer eine nachhaltige Entwicklung, erarbeiten. In der Bundesrepublik Deutschland werden inzwischen in zunehmendem Masse solche Lokalen Agenda 21-Prozesse initiiert. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung von Lokalen Agenda 21-Prozessen und die Erarbeitung von methodischen Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung solcher Prozesse, insbesondere auch in kleineren Staedten und Gemeinden. Ein weiterer Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf den Moeglichkeiten der Zielfindung im Handlungsfeld 'Siedlungsentwicklung' bei der Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21.

NATURA 2000, Aktionsplan Auerhuhn

Seit den 1930er-Jahren sind die Bestände des Auerhuhns im Schwarzwald kontinuierlich gesunken. Um das Auerhuhn im Schwarzwald zu schützen, verabschiedete das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) in 2008 den „Aktionsplan Auerhuhn“ (APA) mit einer Laufzeit von 25 Jahren bis 2033. Das Ziel des APAs ist es, eine überlebensfähige und ausreichend vernetzte Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu erhalten. Aufgebaut aus einem wissenschaftlich fundiertem Fachkonzept und einem umsetzungsorientierten Maßnahmenplan soll der APA die Unterstützung der Umsetzenden vor Ort sicherstellen. In einem Flächenkonzept werden Waldgebiete für die flächenbezogene Umsetzung von Maßnahmen, die für die Population langfristig überlebensnotwendig sind, lokalisiert. Das Gesamtkonzept integriert verschiedene Nutzungen (Waldwirtschaft, Tourismus, Jagd, Infrastrukturplanung, Energiegewinnung u. a.), um die ökologischen und ökonomischen Ziele des Landes zu erreichen. Der APA liefert zudem eine Grundlage für die Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000 Gebiete.

Der Goldene Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) auf Trockenstandorten in Deutschland

Stabilisierung und Erhöhung von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen auf Agrarflächen durch Schaffung vielfältiger agroforstlicher Nutzungsstrukturen Kurzform: Förderung der biologischen Vielfalt durch Agroforstwirtschaft

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