Der motorisierte Individualverkehr sowie der Straßengüterverkehr verursachen hohe Belastungen von Mensch und Umwelt durch Lärm, Schadstoffe, Treibhausgase, Flächenverbrauch und Unfälle. Besonders in Städten trifft ein hohes Kraftfahrzeugaufkommen auf eine Vielzahl an Betroffenen. Für die Lebensqualität in der Stadt spielt das Erreichen einer nachhaltigen Mobilität daher eine entscheidende Rolle. Aufgrund der hohen Emissionen aus dem Straßenverkehr stehen besonders die Städte vor der Herausforderung, die Stickstoffoxid- und Feinstaubgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten. Viele Städte bemühen sich um Lösungen, die zu einer Minderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen führen. Die integrierte Verkehrsentwicklungsplanung nach der SUMP-Richtlinie steht den Kommunen als planerisches Instrument für die Konzeption nachhaltiger Stadtverkehrskonzepte zur Verfügung. Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Intermodalität zu fördern, den Umweltverbund im Nahverkehr (Fuß-, Radverkehr, ÖPNV und Carsharing) zu stärken sowie den Güterverkehr in Ballungsgebieten zu bündeln und verstärkt auf Lastenräder zu verlagern. Dazu gehört auch eine Straßenraumaufteilung zugunsten des Fuß- und Fahrradverkehrs. Das Forschungsvorhaben soll im Rahmen einer nachhaltigen integrierten Verkehrsentwicklungsplanung untersuchen, - welche Möglichkeiten einer ebenso nutzergerechten wie sicheren Aufteilung des Straßenraums zwischen motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr sowie weiteren Nutzungsansprüchen bestehen, - welchen Beitrag eine Neuverteilung des Straßenraumes zur nachhaltigen Mobilität und Lebensqualität in der Stadt leisten kann und - welche Verteilungen für bestimmte Nutzungssituationen auch unter Berücksichtigung des 'ruhenden Güterverkehrs' am geeignetsten sind. Neue Erkenntnisse zu geeigneten Straßenraumaufteilungen sollen dem klima- und umweltfreundlichen Fuß- und Radverkehr mehr Vorschub leisten und auch in die entsprechenden bundesweit gültigen Regelwerke einfließen. Das Forschungsprojekt zielt dabei nicht auf 'autofreie Innenstädte' ab, sondern auf Möglichkeiten, nicht-motorisierten und motorisierten Verkehr sowie weitere Nutzungen im Straßenraum unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten im Sinne einer verträglichen Koexistenz bei guter Durchlässigkeit für Querbeziehungen zu kombinieren. Angebote einer nachhaltigen Stadtmobilität sind auf Quartiers- oder Stadtteilebene (z.B. attraktive Fußwegeverbindungen, Carsharing, Fahrradverleihsystem, Fahrrad- und Mobilstationen) und Gesamtstadtebene (Radrouten, ÖPNV) notwendig. Schwerpunkt dieses Forschungsprojekts ist die begleitende wissenschaftliche Evaluation von Modellprojekten, die im Rahmen des ExWoSt- Forschungsfeldes 'Aktive Mobilität in städtischen Quartieren' durchgeführt werden.
Die ökologischen Bewertungen der Wirkung vieler Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr liegen bereits detailliert vor. Neue Bewertungen von ökologischen Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität oder für mehr Klimaschutz im Verkehr führen daher nur noch zu einem vergleichsweise geringen Mehrwert. Demgegenüber liegen nur wenige Analysen zu den Kosten sowie ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität vor. Mit dem integrierten Verkehrs-Ökonomie Modell ASTRA (Fraunhofer-ISI), mit dem in Renewbility III entwickelten ökonomischen Modell (Öko-Institut) oder Panta Rhei als umweltökonomische Modell (GWS) liegen Werkzeuge vor, um die wirtschaftlichen Folgewirkungen von Politikmaßnahmen zu bewerten. Ziel des Projekts ist es, die Methodik zur Abschätzung der wirtschaftlichen Kosten/Nutzen weiter zu entwickeln, um zu konsolidierten Ergebnissen kommen zu können und für ausgewählte Verkehrsszenarien die Kosten sowie ökonomischen Effekte zu quantifizieren. Die ökonomische Bewertung soll auf bestehenden Maßnahmenkatalogen/Szenarien aus dem Umweltressort aufbauen (Renewbility, KSBV, Politikszenarien VII, Treibhausgasneutrales Deutschland, Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, Klimaschutzplan 2050) aufbauen.
Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Vorbildfunktion und Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelungen des Bundes orientieren. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Fachliche Unterstützung der Umsetzung des ‚Aktionsprogramm Klimaschutz 2020‘ – Maßnahmen ‚Kraftstoffsparendes Fahren‘ und ‚Mobilität der Bundesverwaltung‘ “ wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 105/2020.
Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele ("minus 55 Prozent bis 2030") verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten (siehe Klimaschutzprogramm 20501 und Beschluss des "Staatssekretärsausschusses Nachhaltige Entwicklung"2). Demnach muss der Verkehrssektor seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern. Seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen ist er bislang jedoch schuldig geblieben. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Um der Vorbildrolle der Bundesverwaltung gerecht zu werden, soll das Handlungsfeld Mobilität ein stärkeres Gewicht in den Bemühungen bekommen, das Verwaltungshandeln des Bundes klimaneutral auszurichten. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelun-gen des Bundes orientieren. Im Rahmen des nachfolgend dokumentierten Forschungsprojektes "Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung" wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht
Für das Projekt "Verbesserung der methodischen Grundlagen und Erstellung eines Treibhausgasemissionsszenarios als Grundlage für den Projektionsbericht 2017 im Rahmen des EU Treibhausgasmoni-torings" ("Politikszenarien VIII") wurden drei Szenarien für die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland für den Zeitraum 2020 bis 2035 erarbeitet. Zwei dieser Szenarien haben Eingang in den Projektionsbericht 2017 gefunden: a) Im Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die bis 31. Juli 2016 ergriffen worden sind. Es beinhaltet auch Maßnahmen des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" (BMUB 2014), welche zu diesem Zeitpunkt bereits umgesetzt waren. b) Im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) werden in erster Linie die im ressortübergreifenden "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" (BMUB 2014) und im "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz" (BMWi 2014) bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzten politischen Maßnahmen berücksichtigt. Das dritte Szenario, welches als Diskussionsbeitrag für die Erarbeitung des Maßnahmenprogramms für den Klimaschutzplan 2050 dienen soll, stellt einen möglichen Lösungsweg dar, wie die Sektorziele bis 2030 erreicht werden können: c) Im Mit-Erweiterten-Maßnahmen-Szenario (MEMS) wird ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, die in Summe die sektoralen Ziele für das Jahr 2030 des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung erfüllen. Dabei wurden vor allem solche Maßnahmen ausgewählt, die auf das ebenfalls für das im Klimaschutzplan 2050 formulierte "Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts" hinwirken. Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne LULUCF) ergibt sich im Mit-Maßnahmen-Szenario für den Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 41,2 %, bis 2035 werden 46,4 % gemindert. Im Mit-weiteren-Maßnahmen-Szenario werden im Zeitraum 1990 bis 2030 etwa 45,5 % gemindert, bis 2035 52,6 %. Im MEMS werden bis 2030 57 % gemindert und bis 2035 liegt die Minderung bei 68 %. Den Emissionsentwicklungen liegen unterschiedliche klima- und energiepolitische Maßnahmen bzw. Zielsetzungen zu Grunde. Die größten Beiträge zur Emissionsminderung im Mit-Maßnahmen-Szenario bis 2030 erbringen der Emissionshandel sowie das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Die Energieeinsparverordnung trägt ebenfalls zu erheblichen Minderungen bei. Die Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft erbringt einen großen Beitrag bis 2020. Weitere Emissionsmiderungen gegenüber dem MMS werden im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario und Mit-Erweiterten-Maßnahmen-Szenario erbracht. Die Dekarbonisierung der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien und KWK sowie die Weiterentwicklung des Erneurbaren-Energien-Gesetzes leisten die größten Beiträge. Auch die Fortschreibung bzw. Verschärfung der CO2-Grenzwerte im Verkehrsbereich führen zu erheblichen zusätzlichen Emissionsminderungen. Quelle: Forschungsbericht
Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 das 'Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (APKS2020)' beschlossen. Ziel dieses Programms ist es die vereinbarte 40-prozentige Minderung der Treibhausgase (bis 2020 gegenüber 1990) durch weitere Maßnahmen zu erreichen. Ohne diese weiteren Maßnahmen würden voraussichtlich nur 33 Prozent Emissionsminderung erzielt. Im APKS2020 wurde auch festgelegt im Jahr 2016 erstmalig einen nationalen 'Klimaschutzplan 2050 (KSP2050)' aufzulegen. Gegründet ist dies schon im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode. Die Bundesregierung möchte demnach '... die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan).' Im Ergebnis sollen durch den Klimaschutzplan im Wesentlichen ein Leitbild für 2050 entwickelt, für alle Sektoren transformative Pfade mit ihren Pfadabhängigkeiten beschrieben und das Zwischenziel für 2030 mit konkreten Reduktionsschritten und Maßnahmen unterlegt werden. Neben der ressortübergreifenden Abstimmung und dem umfangreichen Beteiligungsprozessen wichtiger Interessenvertreter bedarf es auch der wissenschaftlich fundierten Analyse verkehrlicher Fragestellungen im Rahmen des APKS2020 und des KSP2050. Im Verkehrssektor sind durch die Nutzung effizienter Technologien, durch Verkehrsverlagerung, durch Verkehrsvermeidung und die Verwendung nicht-fossiler Energiequellen erhebliche Potenziale zur Treibhausgasminderung vorhanden. Ziel des Projekts ist es sowohl das APKS2020 als auch den KSP2050 in ihrer Entwicklung und Umsetzung von fachlicher Seite zu unterstützen. Es sollen die beschlossenen Maßnahmen (APKS2020) konkretisiert bzw. neue Maßnahmen für die mittel- und langfristige Perspektive (KSP2050) entwickelt werden.
Vor dem Hintergrund des Klimaschutzplan 2020 ist es Zielsetzung dieses Auftrags, die Umsetzung der durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 in einem kontinuierlichen Prozess fachlich-wissenschaftlich zu begleiten. Außerdem soll das BMUB bei der Erstellung des jährlichen Klimaschutzberichtes unterstützt werden. Dazu soll wiederkehrend eine Quantifizierung der Treibhausgas-Minderungswirkung der durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen entsprechend deren jeweiligen aktuellen Umsetzungsstand vorgenommen werden. Über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus soll im Rahmen dieses Forschungsauftrags auch eine Quantifizierung der THG-Minderungswirkung weiterer ausgewählter Maßnahmenvorschläge vorgenommen werden, die u.a. aus dem Kreis des Aktionsbündnisses Klimaschutz kommen.
Untersucht wurden die Treibhausgasemissionen für Deutschland auf der Basis von Modellanalysen für im Detail spezifizierte energie- und klimapolitische Instrumente. Im Mit-Maßnahmen- Szenario (MMS) werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die bis zum 31.08.2014 ergriffen worden sind. Im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) kommen die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz im Dezember 2014 zusätzlich von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen hinzu. Im Vergleich zum Basisjahr 1990 wird bis 2020 eine Emissionsminderung für die vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase von 32,7 % (MMS) bzw. 37,4 % (MWMS) erreicht, bis 2030 sind es 43 bzw. 49 %. Der vorliegende Bericht entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem Projektionsbericht der Bundesregierung 2015. Veröffentlicht in Climate Change | 01/2018.
Die Michael Succow Stiftung entwickelt und moderiert mit den weiteren Partnern im Greifswald Moor Centrum den 'Deutschen Moorschutzdialog' ab Beginn Dezember 2015 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB. Durch Vernetzen von Akteuren, zielgerichtete Kommunikation und Wissenstransfer wird dieser Dialog vermitteln, welche Bedeutung Moore bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen spielen - und damit einen Beitrag zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung leisten können. Um dieses Potential für die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2020 zu aktivieren, wird der 'Deutsche Moorschutzdialog' auf Bundes- und Landes-, und Kommunalebenen bestehende Aktivitäten und Akteure zu Klimaschutz durch Moorschutz vernetzen. Bereits erzielte und zukünftig realistische Reduktionen von Treibhausgasemissionen durch Moor-Wiedervernässung und klimaschonende, produktive Moornutzung (Paludikultur) werden evaluiert und der Öffentlichkeit, insbesondere Multiplikatoren aus Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft, vermittelt. Der 'Deutsche Moorschutzdialog' soll gemeinsam mit Politikern und Praktikern Umsetzungsprojekte und Anreizinstrumente zur nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung nasser Moore anstoßen. Beispiele dafür sind die energetische Verwertung von Niedermoor-Biomasse, die Nutzung von Röhrichten für neue Baustoffe oder die Kultivierung von Torfmoosen als Torfersatz in Substraten für den Gartenbau. Ausführlichere Information finden Sie auf der Projekt-Website des Nationalen Moorschutzdialogs.
Untersucht wurden die Treibhausgasemissionen für Deutschland auf der Basis von Modellanalysen für im Detail spezifizierte energie- und klimapolitische Instrumente. Im Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die bis zum 31.08.2014 ergriffen worden sind. Im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) kommen die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz im Dezember 2014 zusätzlich von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen hinzu.Im Vergleich zum Basisjahr 1990 wird bis 2020 eine Emissionsminderung für die vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase von 32,7 % (MMS) bzw. 37,4 % (MWMS) erreicht, bis 2030 sind es 43 bzw. 49 %. Der vorliegende Bericht entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem Projektionsbericht der Bundesregierung 2015.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 21 |
Land | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 8 |
Text | 7 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 12 |
offen | 10 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 22 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 2 |
Dokument | 4 |
Keine | 8 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 17 |
Lebewesen und Lebensräume | 17 |
Luft | 16 |
Mensch und Umwelt | 22 |
Wasser | 16 |
Weitere | 20 |