Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), 5. Planänderung: Änderung des Betriebsprogramms (neu), durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall. Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Die Schallpegelmessungen werden gemäß Forschungsprogramm Straßenwesen FA 2.206 nacheinander abgewickelt (Autobahnen in 2001, Straßen in 2002). Es wird jeweils nur an einem Messort und dort an jeweils 7 Messpunkten gleichzeitig gemessen. Das Verkehrsaufkommen wird ebenfalls messtechnisch erfasst. Alle Messwerte werden für die Auswertung elektronisch gespeichert. Die Auswertungen werden nach jeder Messkampagne durchgeführt. Das Ziel der gesamten Messreihen ist es, nachzuweisen, inwieweit die Vernachlässigung der Boden- und Meteorologiedämpfungen bei der Schallausbreitungsberechnung über Schallschirme gerechtfertigt ist.
Die AKN Eisenbahn GmbH hat am 08.06.2026 den Antrag auf 2. Planänderung für das Vorhaben "Reaktivierung der Strecke Kiel-Schönberger Strand, für das der Planfeststellungsbeschluss am 24.01.2025 erlassen wurde, gestellt. Gegenstand der Planänderung sind der teilweise Wegfall des Einsatzes von Schienenstegdämpfern als aktiver Lärmschutzmaßnahme sowie die Neuberechnung der Lärmschutzauswirkungen durch den zukünftig vorgesehenen Einsatz von Elektro-Triebwagen (Akkuzügen) im Gegensatz zu den in der ursprünglichen Lärmuntersuchung vorgesehenen Dieseltriebwagen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass die Planänderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG erwarten lässt. UVP Kategorie: UVPG Anlage 1, Ziffer 14.7
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2026/2027. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Bild: SenMVKU T30-Konzept nachts Im „T30-Konzept nachts“ überprüft die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt systematisch die verkehrslärmbelasteten Berliner Straßen: Hierbei wird die Notwendigkeit einer Absenkung der zulässigen nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde zum Gesundheitsschutz der Anwohnenden stadtweit untersucht. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Verhaltensbedingter Verkehrslärm Mit der wissenschaftlichen Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten des Lärmblitzers „Hydre“ besteht die Möglichkeit eine neue Technologie zu erproben, die ereignisbezogen sehr laute Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erfasst. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Präventionsfilm Verkehrslärm Ziel des Films ist es, präventiv schon bei den zumeist jungen Fahrschülerinnen und Fahrschülern ein Bewusstsein für ein faires Miteinander im Straßenverkehr zu schaffen und auf die Wirkungen von Lärm von motorisiertem Verkehr hinzuweisen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU, Hintergrundkarte: Geoportal Berlin, Brandenburg-Karte: basemap.de (Datenquellen: © GeoBasis-DE |MapLibre) Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Eisenbahnaußenring Die Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Außenbahnring wurde im Rahmen des freiwilligen Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ durchgeführt, das die Untersuchung, Planung und Realisierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Lärmschwerpunkten umfasst. Weitere Informationen
Der östliche Berliner Außenring ist ein auf der Fläche des Landes Berlin liegender Abschnitt des zweigleisigen Eisenbahnrings, der in 40er und 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts als Umfahrung West-Berlins erbaut wurde. Im Süden beginnt dieser Abschnitt in Altglienicke und verläuft weiter nach Norden über die Bezirke Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Pankow und endet an der Grenze zwischen dem Ortsteil Blankenfelde und Brandenburg. Diese Strecke und zusätzlich die Eisenbahnstrecke zwischen dem Karower Kreuz und Buch (siehe Karte) wurden im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung auf aktive Lärmschutzmaßnahmen überprüft. Diese Machbarkeitsuntersuchung ist eine von vier dieser Art Untersuchungen bundesweit. Sie wurde im Rahmen des freiwilligen Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ durchgeführt. Das Programm, das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr durchgeführt wird, umfasst die Untersuchung, Planung und Realisierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Lärmschwerpunkten. Auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden die oben genannten Strecken, die hohe Lärmbelastungen insbesondere durch nächtlichen Güterverkehr aufweisen, in das Programm einbezogen. Nun liegen die Ergebnisse der Untersuchung, die durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fachlich begleitet wurde, vor. Die aus den Ergebnissen entwickelte Vorzugsvariante stellt ein umfangreiches Maßnahmenpacket bestehend aus Lärmschutzwänden und Schienenstegdämpfern auf einer Länge von über 20 km dar. Die detaillierten Ergebnisse wurden im Juni 2024 im Rahmen von zwei inhaltsgleichen Informationsveranstaltungen den Anwohnenden und Interessierten vorgestellt. Der Endbericht zur Machbarkeitsuntersuchung Östlicher Berliner Außenring wird nach Fertigstellung auf der folgenden Seite der Deutschen Bahn AG veröffentlicht werden. Hier sind auch die Machbarkeitsuntersuchungen aus den anderen Bundesländer zu finden. Machbarkeitsuntersuchungen
Planfeststellungsbeschluss: Der Plan für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der Bundesautobahn A45 zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem "Gambacher Kreuz" von Betr.-km 132,600 bis 134,775 in der Gemarkung Sechshelden der Stadt Haiger mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen ist vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 29. August 2022 - Geschäftszeichen VI 1-061-k-04#2.191 - festgestellt worden (§§ 17 ff. FStrG i.V.m. §§ 72 ff. HVwVfG). Ursprungsverfahren: Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Zuvor hatte Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - die Pläne beim RP eingereicht. Der Ersatzneubau der Brücke wird erforderlich, da das vorhandene Bauwerk in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht. Betroffen von dem Planvorhaben ist die Stadt Haiger (Gemarkung Sechshelden). Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung einen sechsstreifigen Autobahnquerschnitt mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Der sechsstreifige Ausbau der A 45 von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zum Autobahnkreuz Gambach ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Talbrücke Sechshelden ist eine von 22 Talbrücken in diesem Streckenabschnitt, die bis zum Jahr 2030 durch Ersatzneubauten ersetzt werden sollen bzw. bereits ersetzt wurden. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 110 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Im Bereich der Widerlager werden lärmmindernde Fahrbahnübergänge angeordnet und die Fahrbahn erhält einen lärmmindernden Straßenbelag. Durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen wird die Lärmbelastung für die Anwohner in Sechshelden gegenüber dem heutigen Zustand deutlich reduziert. Die Gesamtbauzeit ist mit rund 6 Jahren veranschlagt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 110 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die Planunterlagen der Stadt Haiger sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Versorgungsunternehmen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 06. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Außerdem liegen alle Unterlagen vom 07. August bis 06. September 2017 bei der Stadtverwaltung Haiger öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. Das Regierungspräsidium Gießen hat vor kurzem die Planunterlagen der Stadt Haiger sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Versorgungsunternehmen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 06. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Außerdem liegen alle Unterlagen vom 07. August bis 06. September 2017 bei der Stadtverwaltung Haiger öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. 1. Planänderung: Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren zur ersten Planänderung zum Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rund 113 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Die Gesamtbauzeit ist mit rund sechs Jahren veranschlagt. Die A 45 ist die wichtigste Straßenverbindung zwischen den Metropolregionen Rhein-Ruhr und Rhein-Main. Aufgrund der stetig steigenden Verkehrsbelastung ist der Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden unter Berücksichtigung eines sechsstreifigen Ausbaus geplant. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Parkplatz (PWC) ‚Auf dem Bon‘ bis zur Anschlussstelle Dillenburg auf einer Länge von rund 2,2 km. Mit eingebunden in die Planung sind neben dem Ersatzneubau der Brücke der Ausbau der PWC Anlage ‚Am Schlierberg‘ mit zusätzlichen Pkw- und Lkw-Stellplätzen, der Neubau von zwei Regenrückhaltebecken und zwei Stützwänden sowie der Neubau umfangreicher Lärmschutzanlagen. Zum Schutz der Anwohner des Stadtteils Sechshelden vor Verkehrslärm sind auf der Brücke und entlang der Strecke auf beiden Seiten 5,5 bis 6,5 m hohe Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 2.500 m vorgesehen. Für das Projekt wurde das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung bereits im Juli 2017 durch das RP eingeleitet. Die Unterlagen lagen vom 07. August bis 06. September 2017 zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Haiger aus. Das nun eingeleitete erste Planänderungsverfahren wurde erforderlich, da eine aktuelle Auswertung der Verkehrssituation der A 45 zeigte, dass die tatsächliche Verkehrsentwicklung deutlich über der bisher prognostizierten lag. Vor diesem Hintergrund erfolgte mit Stand Januar 2018 eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung verbunden mit einer Prognose für das Jahr 2030. Die zu erwartenden Verkehrssteigerungen wurden in die 1. Planänderung eingearbeitet. Aufgrund der gestiegenen prognostizierten Verkehrsbelastung wurde auch eine Aktualisierung der immissionstechnischen Untersuchung und der Luftschadstoffuntersuchung erforderlich. Daraus ergab sich für vier weitere Gebäude in Sechshelden im Bereich der Gemeindestraßen ‚Schlierberg‘, ‚Hartstraße‘ und ‚Brunkelstraße‘ dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz. Außerdem wurden den Unterlagen zwei ergänzende Gutachten beigefügt, die sich mit den Auswirkungen des Lärms während der Baudurchführung sowie der Verschattung des Bauwerks auf die angrenzende Bebauung auseinandersetzen. Bei der technischen Streckenplanung, dem Brückenbauwerk selbst und bei den Abmessungen der Lärmschutzwände ergeben sich keine Veränderungen. Die Grundstücksbetroffenheiten bleiben ebenfalls unverändert. Von Montag, 10. September bis einschließlich Dienstag, 09. Oktober, liegen die geänderten Unterlagen sowie die ursprünglichen Planunterlagen in der Stadtverwaltung Haiger zur Einsichtnahme öffentlich aus. Dann haben Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Personen, die von der Planänderung betroffen sind, anerkannte Landesnaturschutzverbände und sonstige Vereinigungen können bis zum 09. November Einwendungen bei der Stadt Haiger oder auch beim RP Gießen einlegen. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort. Neben der öffentlichen Auslegung vom 10. September bis 09. Oktober bei der Stadtverwaltung Haiger sind außerdem alle Planunterlagen sowie der Bekanntmachungstext über die Internetseite des RP Gießen (rp-giessen.hessen.de) in der Rubrik Presse und weiter zu Öffentliche Bekanntmachungen sowie auf dem UVP-Portal des Landes Hessen (www.uvp.verbund.de) zugänglich. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP – gegebenenfalls in einem Erörterungstermin – mit allen Einwänden und Stellungnahmen befassen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP Gießen abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, das dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss (Baurecht) entscheidet. 2. Planänderung: Die nunmehr zweite Planänderung wird notwendig, weil aufgrund aktueller Rechtsprechung die Entwässerungsplanung überarbeitet werden musste und die lärmtechnische Untersuchung aktualisiert wurde. Dies hatte zum Ergebnis, dass die aktiven Lärmschutzmaßnahmen angepasst werden mussten. Die Lärmschutzwände nördlich und südlich der Talbrücke wurden auf eine Höhe von 7,25 m erhöht. Außerdem ist eine zusätzliche Lärmschutzwand in der Mitte der Fahrbahn mit einer Höhe von 5,00 m vorgesehen. Ebenso erfolgte eine Ermittlung der Gesamtlärmbeurteilungspegel unter Berücksichtigung aller schalltechnisch relevanten Verkehrswege (Autobahn, Bundesstraßen und Bahnstrecke) im Untersuchungsgebiet. Als Folge der geänderten Schallschutzbauten war weiterhin eine Aktualisierung der Emissionsberechnungen und des Verschattungsgutachtens notwendig. 3. Planänderung: Die 3. Planänderung umfasst ergänzte Unterlagen zu Lärm- und Luftschadstoffimmissionen. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Planänderung wurde festgestellt, dass einige Gebäude bei den Lärmuntersuchungen bislang nicht betrachtet wurden. Zusätzlich wurde das Baulärmgutachten hinsichtlich der Vorbelastung korrigiert. Zudem wurde die Luftschadstoffberechnung und die Stickstoffbetrachtung auf Grundlage der neuen Version des Handbuchs Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr (HBEFA) 4.2 - statt zuvor HBEFA 4.1 – aktualisiert. Wegen der sich aus der neuen Stickstoffberechnung ergebenden Änderungen ist der Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan und die bestehenden FFH-Verträglichkeitsprüfungen für die FFH Gebiete DE-5215-305 „Krombachswiesen und Struth bei Sechshelden“ und DE-5215-306 „Dill bis Herborn-Burg mit Zuflüssen“ angepasst worden. Neu erarbeitet wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE-5215-308 „Wald und Grundland um Donsbach“, welches bisher nur im Rahmen der FFH-Vorprüfung betrachtet wurde. Aufgrund der genannten Aktualisierungen ist auch der (technische) Erläuterungsbericht angepasst worden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 74 |
| Kommune | 2 |
| Land | 33 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 15 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 46 |
| Text | 34 |
| Umweltprüfung | 18 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 60 |
| Offen | 48 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 108 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 4 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 29 |
| Keine | 53 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 43 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 47 |
| Lebewesen und Lebensräume | 80 |
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| Mensch und Umwelt | 110 |
| Wasser | 40 |
| Weitere | 108 |