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Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

Wirksamkeit von Lärmschirmen an 2- und 6-streifigen Straßenquerschnitten

Die Schallpegelmessungen werden gemäß Forschungsprogramm Straßenwesen FA 2.206 nacheinander abgewickelt (Autobahnen in 2001, Straßen in 2002). Es wird jeweils nur an einem Messort und dort an jeweils 7 Messpunkten gleichzeitig gemessen. Das Verkehrsaufkommen wird ebenfalls messtechnisch erfasst. Alle Messwerte werden für die Auswertung elektronisch gespeichert. Die Auswertungen werden nach jeder Messkampagne durchgeführt. Das Ziel der gesamten Messreihen ist es, nachzuweisen, inwieweit die Vernachlässigung der Boden- und Meteorologiedämpfungen bei der Schallausbreitungsberechnung über Schallschirme gerechtfertigt ist.

Wirkung der Schattenbildung von aktiven Laermschutzmassnahmen bei Autobahnerweiterungen

Entwicklung von Bauteilen und Analytik zur thermischen und akustischen Abschirmung

Planfeststellung: Rhein-Ruhr-Express (RRX) PFA 2.0 Düsseldorf-Hellerhof - Düsseldorf-Reisholz

ID: 3477 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Planfeststellungsabschnitt 2.0 des Großprojektes Rhein-Ruhr-Express (RRX) befindet sich im südlichen Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf und verläuft von Düsseldorf-Hellerhof bis Düsseldorf-Reisholz. In diesem Abschnitt umfasst das Vorhaben im Wesentlichen einen sechsgleisigen Ausbau der bestehenden Gleistrasse ab Düsseldorf-Benrath in Richtung Düsseldorf Hauptbahnhof, die Herstellung neuer Weichenverbindungen zur Aus- und Einfädelung der neuen Gleise für den RRX in Düsseldorf-Benrath sowie den Bau eines neuen Kreuzungsbauwerks in Düsseldorf-Reisholz. Für die Gleiserweiterung wird das östliche Fernbahngleis weiter nach Osten verlegt und am Haltepunkt Düsseldorf-Benrath ein neuer Bahnsteig für die Züge des RRX gebaut. Das neue Kreuzungsbauwerk in Düsseldorf-Reisholz ermöglicht die höhenfreie Kreuzung der RRX-Gleise mit den Gleisen der Fernbahn und der S-Bahn, um die RRX-Gleise im weiteren Verlauf auf der westlichen Seite der Bahntrasse führen zu können. Die Verlegung der S-Bahn-Strecke an der südlichen Ein- und Ausfahrt des Bahnhofs Reisholz ermöglicht den Bau eines zusätzlichen Puffergleises für den Güterverkehr. Dieser umfangreiche Umbau der Gleisanlagen bedingt wiederum den Neubau der S-Bahn-Station Düsseldorf-Reisholz. Außerdem macht der Umbau und die Erweiterung der Gleisanlagen die Erweiterung beziehungsweise den Neubau mehrerer Eisenbahnüberführungen erforderlich. Beidseitig der Trasse sollen im Planfeststellungsabschnitt 2.0 auf einer Länge von insgesamt etwa 9,2 km Schallschutzwände mit Höhen zwischen 2 und 6 m errichtet werden. Dazu gehört auch eine Schallschutzwand, die auf dem geplanten Kreuzungsbauwerk Reisholz gebaut wird. Zusätzlich ist auf einer Länge von etwa 8 km das Verfahren des besonders überwachten Gleises (BüG) vorgesehen. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht eingesetzt werden können, besteht dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Düsseldorf beansprucht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 09.02.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Vorhabenträger DB Netz AG Mülheimer Straße 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Düsseldorf Kontaktdaten des Auslegungsortes Technisches Rathaus beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf Auf’m Hennekamp 45 40225 Düsseldorf Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer +49(0)211 89-98790 möglich. Eröffnungsdatum der Auslegung 21.08.2023 Enddatum der Auslegung 20.09.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.10.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.08.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

11. Planänderungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.1a/b (Große Wendlinger Kurve)

ID: 1023 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: 11. Planänderungsverfahren im PFA 2.1a/b (Große Wendlinger Kurve, Abschnitt Tunnel GWK - Anbindung Eisenbahnstrecke 4600) des Projekts "Aus- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg im Bereich Stuttgart - Wendlingen mit Flughafenanbindung" Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.1 a/b wurde am 23.03.2015 vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, erlassen. Diese Planung beinhaltet bislang lediglich die eingleisige, sogenannte „Kleine Wendlinger Kurve“. Diese soll nun mit der antragsgegenständlichen Planung zweigleisig zur sogenannten „Großen Wendlinger Kurve“ ausgebaut werden. Die Anbindung der Großen Wendlinger Kurve an die Neubaustrecke (NBS) wurde bereits bestandskräftig planfestgestellt. Gegenstand des Antrags ist nun die Fortführung des zusätzlichen Gleises vom Anbindungsbereich an die NBS bis zur Einbindung in die Neckartalbahn in Oberboihingen. Hier ist die Errichtung eines Tunnelbauwerks in bergmännischer Bauweise vorgesehen. Aufgrund des geplanten Trassenverlaufs wird es notwendig, eine Tiefgarage in Oberboihingen abzubrechen und durch den Neubau eines Parkhauses zu ersetzen. Durch die beantragte Planung werden im Vergleich zum planfestgestellten PFA 2.1 a/b zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Planung sieht daher im Bereich Oberboihingen die Änderung bereits planfestgestellter Schallschutzwände und den Neubau von Schallschutzwänden vor. Auch die vorhandenen Entwässerungs- und Rettungskonzepte des PFA 2.1 a/b wurden angepasst. Zur Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden werden durch die Planung auf der Gemarkung Oberboihingen Flächen vorübergehend in Anspruch genommen. Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise die Umsiedlung von Zauneidechsen auf bereits hergestellte Ersatzhabitate im Bereich Weilheim an der Teck sowie im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Ellwangen im Ostalbkreis die Entwicklung einer Magerweide. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 27.11.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart Olgastraße 13 70182 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart / Referat 24) bzw. Auslegungsgemeinden Oberboihingen, Unterensingen, Weilheim an der Teck und Wendlingen am Neckar Vorhabenträger DB Netz AG, vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Räpplenstr. 17 70191 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Gemeinde Oberboihingen, Gemeinde Unterensingen, Stadt Weilheim an der Teck und Stadt Wendlingen am Neckar Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 21.06.2021 Enddatum der Auslegung 20.07.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 03.09.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.06.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt2/ref24/seiten/planfeststellung/11-plan… Erörterungstermin Im Planänderungsverfahren findet vom 26.01.2022 bis zum 25.02.2022 gemäß § 5 Abs. 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation statt. Die weiteren Informationen und Unterlagen können hier abgerufen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/ https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt2/ref24/seiten/planfeststellung/11-planaenderungsverfahren-im-planfeststellungsabschnitt-21a/b-grosse-wendlinger-kurve-abschnitt-tunnel-gwk-anbindung-eisenbahnstrecke-4600/

BMVI-Expertennetzwerk Wissen - Können - Handeln, Themenfeld 2 'Verkehr und Infrastruktur umweltgerecht gestalten' - Schwerpunktthema 'Minderungsmöglichkeiten von verkehrsbedingten Geräuschemissionen und Lärmimmissionen in Luft'

Lärmschutzmaßnahmen in der Lärmvorsorge oder Lärmsanierung werden derzeit von den verschiedenen Verkehrsträgern getrennt voneinander betrachtet. Bei diesen Verkehrsträgern handelt es sich um den Schienenverkehr, den Straßenverkehr, den Luftverkehr und die Schifffahrt. Eine getrennte Betrachtung der Lärmsituation ist in der Regel ausreichend. Jedoch gibt es sogenannte Bündelungslagen oder Knotenpunkte, an denen zwei oder mehr Verkehrsträger zur Lärmbelastung beitragen. Für solche Fälle gibt es keine Vorschriften und Verfahrensweisen um eine gemeinsame Lösung zu erzielen. Ziel des Themenschwerpukts 'Minderungsmöglichkeiten von verkehrsbedingten Geräuschemissionen und Lärmimmissionen in Luft' im Themenfeld 2 ist eine verkehrsträgerübergreifende Zusammenführung der Schallimmissionsbelastung in solchen komplexen Situationen. Hierfür müssen Bewertungsmaßstäbe erarbeitet werden, die eine Auslösung von adäquaten Maßnahmen nach sich ziehen. Ziel ist es, ein Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der Lösungen für verschiedene Szenarien aufzeigt. Zur Steigerung der Akzeptanz sollen auch Möglichkeiten zur Einbeziehung Betroffener gefunden werden.

ERA-NET MARTEC: SmartPS: Smart Propulsion System, Vorhaben: Noise and Vibration Control

Der wesentliche Inhalt des Vorhabens ist, die Schallausbreitung (speziell die Reduzierung des Körperschalleintrags) des Getriebes in die Schiffsstruktur zu reduzieren. Der Körperschall entsteht in den Verzahnungsstufen und wird über das Gehäuse in das Fundament und somit in die Schiffsstruktur übertragen. Somit können in anderen Bereichen des Schiffes Schwingungen und Geräusche, die als störend empfunden werden, auftreten. Durch passive und aktive Maßnahmen, die gemeinsam mit den Partnern entwickelt und validiert werden, sollen diese Schalleinträge deutlich reduziert werden. Die passiven Maßnahmen können z.B. konstruktive Optimierungen sein. Als aktive Maßnahme können z.B. am Getriebefuß montierte Aktoren zur Erzeugung von Gegenschwingungen eingesetzt werden.

ERA-NET MARTEC: SmartPS: Smart Propulsion System, Vorhaben: Noise Control

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