Das Aufgabengebiet der " Wasseranalytik" umfasst die Untersuchung der Anionen, Nährstoffe und summarischen Kenngrößen, organischen Spurenstoff- und Metallanalytik und beinhaltet folgende Leistungsschwerpunkte: - Probenahme Oberflächenwasserproben - Fließgewässeruntersuchungen - Grundwasseruntersuchungen - Untersuchungen der Wochenmischproben aus den fünf Gewässergütemessstationen - Standgewässeruntersuchungen - Untersuchungen von Bodensickerwasser (LfULG) u.a. im Rahmen der Überwachung von Altstandorten des Uranbergbaus (WISMUT) sowie - Untersuchung von Sonderproben während außergewöhnlicher Gewässersituationen in der Elbe inkl. täglicher Rufbereitschaft im Rahmen des internationalen Warn- und Alarmplanes der Elbe. Die organischen Spurenstoff- und Metallanalytik basiert auf hochwertiger Analysentechnik (GC-MS/HPLC-MS: Organik, ICP/MS: Metallanalytik)
Der Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie will im besten Sinne dabei helfen, die ökologische Qualität der Donau zu bewahren. Das aktuelle Faltblatt stellt die wesentlichen Grundzüge des Planes vor. Ziel des Alarmplan Donau Ökologie (ADÖ) ist es, ökologisch kritische Zustände in der Donau frühzeitig und repräsentativ zu erkennen, Gewässernutzer und Öffentlichkeit zu sensibilisieren sowie bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Der ADÖ definiert kritische gewässerökologische Situationen an der Donau in drei Warnstufen. Auf Basis festgelegter Schwellenwerte für Wassertemperatur und Sauerstoff sowie einer Experteneinschätzung erfolgt eine Bewertung der ökologischen Situation für vier abgegrenzte, homogene Abschnitte der Donau, den Meldebereichen. Federführend zuständig für den ADÖ ist die Regierung der Oberpfalz. Weitere Informationen zum Alarmplan der Ökologie finden Sie unter Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie (ADÖ) (PDF - 740KB)
Ziel des Alarmplan Main Ökologie (AMÖ) ist es, ökologisch kritische Zustände im Main frühzeitig und repräsentativ zu erkennen, Gewässernutzer und Öffentlichkeit zu sensibilisieren sowie bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Der AMÖ definiert kritische gewässerökologische Situationen am Main in drei Warnstufen. Auf Basis festgelegter Schwellenwerte für Wassertemperatur, Sauerstoff und Abfluss sowie einer Experteneinschätzung erfolgt eine Bewertung der ökologischen Situation für zwei abgegrenzte, homogene Abschnitte des Mains, den Meldebereichen. Federführend zuständig für den AMÖ ist die Regierung von Unterfranken. Weitere Informationen zum Alarmplan der Ökologie finden Sie auf der Webseite der Regierung von Unterfranken .
Flüsse unter Stress – die Oder Im Sommer 2022 kam es zu einer Umweltkatastrophe in der Oder: Ein Massensterben von schätzungsweise 1.000 Tonnen Fisch sowie Muscheln und Schnecken begann im polnischen Teil der Oder und setzte sich dann flussabwärts auch im deutschen Teil fort. Ursache war eine giftbildende, im Wasser schwebende Brackwasseralge mit dem wissenschaftlichen Namen Prymnesium parvum. Die Oder – ein mitteleuropäischer Fluss Die Oder entspringt in Tschechien und mündet im Stettiner Haff in die Ostsee. Sie bildet einen großen Teil der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Die Oder ist 840,9 km lang. Durch Regulierungen und Verbau wurde der Flusslauf in der Vergangenheit um über 20 % verkürzt. Das Einzugsgebiet ist 124.049 km² groß, davon liegen 86,4 % in Polen, 5,9 % in Tschechien und 7,7 % in Deutschland. Mehrfachbelastungen führen zu Umweltkatastrophen Das Fischsterben in der Oder im August 2022 zeigt, dass Politik, Wissenschaft und Wasserwirtschaft trotz deutlicher Fortschritte im Gewässerschutz vor neuen Herausforderungen stehen. Durch den Klimawandel mit heißen und trockenen Sommern können solche Ereignisse in der Oder und anderen Gewässern auftreten. Einflussfaktoren sind variable Umweltbedingungen und menschliche Belastungen (z.B. industrielle Einleitungen oder der starke Verbau der Gewässer). Im Fall der Oder hat die multiple Belastungssituation – hohe Salzbelastung, starke Sonneneinstrahlung, hohe Wassertemperaturen und eine geringe Wasserführung – dazu geführt, dass die natürliche Resilienz des Ökosystems überfordert war und die Brackwasseralge Prymnesium parvum sich schnell vermehren konnte. Algenblüten und die Brackwasseralge Prymnesium parvum Algenblüten in Gewässern entstehen durch viele Faktoren, darunter Einträge von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus Landwirtschaft und Kläranlagen, sowie Licht und warme Temperaturen. Das Fischsterben im Sommer 2022 wurde durch die Brackwasseralge Prymnesium parvum und ihre Gifte verursacht, die sich unter extremen Umweltbedingungen stark vermehren konnte. Prymnesium parvum ist ein salzliebender Einzeller, der meist in Brack- und Meeresgewässern vorkommt, aber auch in Binnengewässern auftreten kann. Sie ist weltweit verbreitet, u.a. in Europa, China, Australien, den USA und Nordafrika. Die Alge produziert Prymnesine (Giftstoffe), die das Kiemengewebe von Fischen und Schalentieren zerstören können. In Gewässern können je nach Einleitung, natürlichem Hintergrund oder Zuflüssen verschiedene Salze vorkommen. Salze gelangen über Kläranlagen, Straßenoberflächen und vor allem den Bergbau in die Gewässer. Beim Abbau von Braunkohle kann Salzlauge als Nebenprodukt entstehen. In der Oder ist das Steinsalz (chemisch: Natriumchlorid ) aus dem Bergbau maßgeblich. Deshalb werden die Salzkonzentrationen dort insbesondere durch Chlorid-Ionen repräsentiert. Algenblüten von P. parvum können bei Chlorid-Konzentrationen von >300 bis >30.000 mg/l auftreten, bereits bei 350 mg/l kann eine Blüte entstehen. Die Prymnesium -Alge ist weltweit verbreitet und bildet Überdauerungsstadien. Derzeit gibt es keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung oder Entfernung aus Fließgewässern. Eine deutliche Reduktion der Salzkonzentration würde das Algenwachstum minimieren. Auch wachstumsfördernde Faktoren wie hohe Nährstoff- und Salzkonzentrationen müssen vermieden werden. 2024: Die Oder im Krisenmodus Auch im Sommer 2024 ist eine Umweltkatastrophe in der Oder möglich, Entwarnung kann nicht gegeben werden. Erste regionale Fischsterben in der Oder wurden in Polen und Deutschland im Juni gemeldet. Steigende Algenkonzentrationen haben im Juni 2024 in Polen und Brandenburg die ersten Warnstufen ausgelöst. Die Salzgehalte in der Oder sind auch in 2024 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Vergleich zum Fischsterben im August 2022, sind die Wassertemperaturen bisher geringer und die Wassermenge und die Pegel noch deutlich höher. Das ist positiv, da die Alge stehende und langsam fließende Gewässer bevorzugt. Aus diesem Grund wurde die Alge auch schon in einigen Seitengewässern und Stillwasserbereichen nachgewiesen. Für den Austausch zwischen Polen und Deutschland wurde im Mai 2024 die bilaterale Fachgruppe zur Oder reaktiviert, die nach dem Fischsterben 2022 gegründet wurde. Den deutschen Ko-Vorsitz hat das Umweltbundesamt ( UBA ). In dieser Gruppe informieren sich polnische und deutsche ExpertInnen über den aktuellen Stand an der Oder, über Maßnahmen zum Umgang in Krisensituationen und tauschen Daten zum Monitoring , Fakten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Es herrscht eine offene, transparente und vorausschauende Kommunikation zwischen den polnischen und deutschen Behörden. Das Fischsterben 2022 – Lessons learned Krisenfälle wie das Fischsterben an der Oder 2022 sind schwer vorherzusagen, da viele Umweltfaktoren das Gewässer beeinflussen und nicht eindeutig ist, wann die Belastbarkeit des Systems überschritten ist. Aber aus dem Fischsterben 2022 haben alle Beteiligten viel gelernt und die Katastrophe gemeinsam aufgearbeitet. Erste Ergebnisse aus einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanzierten Forschungsprojekt liegen vor. Warnsysteme wurden in Brandenburg und in Polen erarbeitet. Der Warn- und Alarmplan der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) wurde angepasst, um auch Fischsterben eindeutig zu erfassen. Ökologische Katastrophen wie in der Oder 2022 erfordern ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten: Das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Ereignissen, das Bündeln von Aktivitäten und Wissen im Krisenfall sowie schnelle politische Entscheidungen. Bei derartigen Krisen müssen ökologische Schäden erfasst und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gewässer und zum nachhaltigen Schutz abgeleitet werden. Unsere Gewässer werden überwacht Wasserproben, Analysen und Messdaten beschreiben die Wasserqualität unserer Gewässer und helfen, kurzfristige Veränderungen zu erkennen. Seit Jahrzehnten gibt es auch an den großen, grenzüberschreitenden Flüssen wie der Oder, Elbe oder Rhein automatische Messstationen für wichtige Daten wie Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit und Chlorophyllgehalt. Diese werden teilweise durch biologische Tests ergänzt. Internationale und nationale Programme erfassen zusätzliche Messdaten, unter anderem zu Schadstoffen. Derzeit werden die Daten zur Gewässerüberwachung auf verschiedenen Internet-Plattformen der Länder und des Bundes bereitgestellt. Die Zusammenführung dieser Online-Messdaten und deren Verknüpfung mit Prognosetools könnten die Überwachung und die Erkennung von Krisenfällen verbessern. Neue Methoden wie Fernerkundung, um über Satellitendaten die Ausbreitung von Algenblüten zu erkennen oder genetische Untersuchungen (eDNA) zur detaillierten Erfassung der Lebensgemeinschaften im Gewässer können ebenso unterstützen. Für eine frühzeitige Erkennung ist eine kontinuierliche, zeitnahe Bewertung der Online-Daten erforderlich und eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und Bundesbehörden wichtig. Im Krisenfall Bei Unfällen oder Fischsterben existieren grenzüberschreitende Warn- und Alarmpläne für die großen Flüsse, auch an der Oder. Für Fälle wie ein Massenfischsterben ist eine abgestimmte Prozesskette von der Warnung bis zur Kommunikation wichtig; Krisenszenarien sollten vorbereitet werden, um im Notfall beispielsweise bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen mit fatalen ökologischen Folgen sofort Maßnahmen ergreifen zu können. Helfen kann dabei auch, welche Behörde oder welche Institution das richtige Know-how für die Untersuchung spezifischer Fragestellungen hat – und das bundesweit. Ein reaktionsfähiges Netzwerk ist dafür die Voraussetzung. Nach dem Krisenfall Die Dokumentation eines Krisenfalls ist wichtig für die Aufklärung und spätere Aufarbeitung. Nach dem Oderfischsterben wurde hierzu ein Statusbericht der deutschen Expertengruppe erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat die Umweltkatastrophe und die Unterstützung, die sie im Auftrag des BMUV geleistet hat, in einem Bericht aufgearbeitet. Probenahmen werden auch nach dem Fischsterben fortgeführt. Dafür sind abgestimmte Pläne für die Probenahme und -logistik notwendig. Die langfristige Lagerung von Proben ist beispielsweise durch die Umweltprobenbank des Bundes möglich. Ein Nachsorge- Monitoring sollte koordiniert und die Daten sollten langfristig gesichert und ausgewertet werden. Für die Oder wurde durch das Bundesumweltministerium ein Sonderuntersuchungsprogramm für drei Jahre an der Oder finanziert, um die ökologischen Schäden zu erfassen und die Erholung des Ökosystems zu beobachten. Die Rolle des UBA Das Umweltbundesamt ( UBA ) koordinierte die Untersuchung des Fischsterbens an der Oder 2022 und leitete zusammen mit einem polnischen Kollegen eine deutsch-polnische Expertengruppe. Es steht weiterhin im Austausch mit polnischen Behörden, deutschen Bundesländern sowie einem Netzwerk aus Wissenschaft und Forschung. Auch 2024 führt das UBA diese Aufgaben fort. Die breite Themenpalette des UBA, darunter Gewässerbewertung, Monitoring , Schadstoffe aus Industrie und Kommunen, Bergbau, Algen und ihre Toxine sowie die etablierte Kooperation mit Landes- und weiteren Bundesbehörden, bietet eine fundierte Basis für die Bewertung, Aufklärung und Ableitung von Handlungsempfehlungen in Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese wissenschaftliche Expertise unterstützt das Bundesumweltministerium und fördert die Kommunikation und Kooperation mit den Bundesländern durch verschiedene Gremien. Das UBA analysiert deutschlandweit vorhandene Daten zur Gewässerqualität und führt Risikoabschätzungen für stark salzhaltige Gewässer durch. Es forscht an neuen Techniken zur Bestimmung der aquatischen Lebensgemeinschaften, um effizientere Methoden für die Gewässerüberwachung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage erarbeitet das UBA Handlungsempfehlungen, identifiziert Wissenslücken und konzipiert Forschungsansätze für zukünftige Gewässerüberwachung. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit und beantwortet Fragen von Medien und Bürgern. Maßnahmen an der Oder – Handlungsempfehlungen des UBA Das Fischsterben an der Oder 2022 wurde durch mehrere Faktoren verursacht: hohe Salzkonzentration, hohe Nährstoffgehalte, hohe Wassertemperatur und niedriger Wasserstand. Empfehlungen sind weiterhin: Langfristige Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushaltes. Stärkung der Resilienz von Ökosystemen. Kurzfristig können Einleitungen von Industrieabwässern gestoppt oder stark eingeschränkt werden, um die Salzkonzentration zu senken. Mittelfristig müssten die Salzgehalte in der Oder dauerhaft deutlich reduziert werden. Grenz- und Orientierungswerte zum Salzgehalt im Wasser sind einzuhalten, um die Gewässerqualität zu verbessern und die Gefahr von giftigen Algenblüten zu verringern. Dabei müssen auch Bedingungen wie niedrige Wasserstände und geringe Fließgeschwindigkeit berücksichtigt werden. Deutschland und Polen sollten weiter gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um weitere Fischsterben zu verhindern; durch Datenaustausch und Diskussionen zur Reduzierung von Salzeinleitungen. Die derzeitigen Einleitbestimmungen für Nährstoffe und andere Schadstoffe sollten überprüft und an das Wasserdargebot angepasst werden. Dafür müssen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. Maßnahmen in Krisenfällen wie die Absperrung gefährdeter Seitengewässer oder das Einleiten von unbelastetem Wasser aus Talsperren können größere Schäden verhindern. Solche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ein umfassendes Monitoring über verschiedene Zeiträume hinweg ermöglicht die detaillierte Erfassung der ökologischen Folgen und Entwicklung des Gewässerzustands. Weitere Forschung zur Ökologie der Prymnesium-Alge ist nötig, besonders zu den Bedingungen, die eine Massenvermehrung und Giftproduktion fördern, sowie den Zusammenhängen zwischen Niedrigwasser, Temperatur und Klimawandel . Zur besseren Gewässerüberwachung sollten innovative Methoden und die Fernerkundung weiterentwickelt werden. Die effiziente Nutzung von bundesweiten Daten und die Erweiterung der Modellierungs- und Prognosefähigkeiten für Schadstoffe und andere Parameter in Gewässern. Insgesamt müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Gewässer widerstandsfähiger gegen Katastrophen und Klimawandel zu machen, etwa durch natürliche und technische Anpassungen. Dies erfordert regionale Planung und Maßnahmen wie die Reaktivierung von Auen, Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit , Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen.
Anhang 2 - Lernziele Eine atemschutzgerättragende Person ist, wer zum Schutz seiner Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät einsetzt. Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten sind umfangreiches Wissen und spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig. Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden: 3.1 Grundlehrgang 3.1.1 Theoretische Inhalte 3.1.1.1 Zweck des Atemschutzes, 3.1.1.2 Regelwerke für den Atemschutz, Informationsbroschüre, 3.1.1.3 (Gebrauchsanleitung) des Herstellers, 3.1.1.4 Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens, 3.1.1.5 betrieblicher Alarmplan, 3.1.1.6 Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe, 3.1.1.7 Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, 3.1.1.8 Atmung des Menschen, 3.1.1.9 physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte, insbesondere bei Kombination mit Schutzanzügen, 3.1.1.10 Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte, 3.1.1.11 Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung), 3.1.1.12 Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge, 3.1.1.13 Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht, 3.1.1.14 Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern, 3.1.1.15 Instandhaltung ( z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung), 3.1.1.16 Entsorgung. 3.1.2 Praktische Übungen Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung haben praktische Übungen zu erfolgen. Sie müssen folgendes enthalten: 3.1.2.1 Anlegen des Gerätes und die Kontrolle 3.1.2.2 Prüfung des Dichtsitzes des Atemanschlusses 3.1.2.3 Prüfung der Einsatzbereitschaft des Gerätes 3.1.2.4 Arbeiten mit angelegtem Atemschutzgerät zur Gewöhnung (falls keine Atemschutzübungsanlage zur Verfügung steht, sind Trageübungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen durchzuführen.) 3.2 Wiederholungslehrgang: Der Wiederholungslehrgang besteht aus den praktischen Übungen des Grundlehrgangs, während derer die theoretischen Inhalte parallel vermittelt werden. Stand: 07. Dezember 2021
Biogasanlagen: Neue Technische Regel soll Sicherheit erhöhen Biogasanlagen sind wegen des enthaltenen, entzündbaren Biogases sowie der wassergefährdenden Substrate und Gärreste mögliche Quellen von Gefahren. Um die Sicherheit zu erhöhen, hat das Bundesumweltministerium am 21.01.2019 die neue Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) veröffentlicht, an der das UBA mitgearbeitet hat. Die Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) wurde am 21.01.2019 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die TRAS 120 regelt Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige sowie der Störfall-Verordnung unterliegende Biogasanlagen. Sie konkretisiert für diese Anlagen den Stand der Technik bzw. Stand der Sicherheitstechnik. Grund für die Bekanntgabe der TRAS 120 ist einerseits der in den letzten 15 Jahren stark angestiegene Bestand an Biogasanlagen, der 2018 ca. 9.000 erreicht hat. Andererseits werden bei Prüfungen bei etwa 70 Prozent dieser Anlagen seit Jahren erhebliche sicherheitstechnische Mängel festgestellt. Der Anteil von Prüfungen mit bedeutsamen Mängeln war bei Biogasanlagen 2007 bis 2016 durchweg fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller übrigen geprüften Anlagenarten. Vor allem in den Bereichen Anlagenauslegung, Brandschutz, Explosionsschutz, Durchführung und Nachweis von erforderlichen Prüfungen, Prozessleittechnik sowie sonstige Betriebsorganisation wurden Mängel festgestellt. Die TRAS 120 enthält Hinweise zu bei Biogasanlagen besonders relevanten Gefahrquellen für die Sicherheitsauslegung der Anlagen (d.h. für die Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilungen) sowie grundsätzliche Anforderungen an Biogasanlagen und besondere Anforderungen an bestimmte Anlagenteile. Als innovative Elemente für eine technische Regel enthält die TRAS 120 insbesondere Hinweise auf die erforderliche Sicherheitskultur der Betriebsorganisation, Anforderungen an die Fernsteuerung der Anlagen, an die Fachkunde der für den Betrieb verantwortlichen Personen und weiterer Beschäftigte, an die Eigenüberwachung der Anlage und ihres Betriebs durch diese verantwortlichen Personen, an eine Trennung der Anforderungen an Alarmpläne und Notfallpläne sowie nicht nur die Forderung nach einer Notstromversorgung sondern auch eines Notstromkonzepts zu deren Auslegung. Fortschritte in diesen Punkten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Bekanntgabe der TRAS 120 die Probleme noch nicht gelöst sind. Größtes Manko der TRAS 120 ist ihre als gering erachtete Verbindlichkeit. Sie begründet keine unmittelbar gültigen Pflichten der Betreiber von Biogasanlagen (kann also auch keine Bußgelder bei Nicht-Einhaltung begründen), sondern wird lediglich als „Erkenntnisquelle“ für Betreiber und Vollzugsbehörden betrachtet. Wegen fehlender Rechtgrundlage enthält sie auch keine Zulassungspflicht von Anlagenteilen, die für die Sicherheit oder Emissionsminderung besonders relevant sind. Sie enthält ferner keine Anzeigepflicht von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (womit Betreiber und Standort dieser Anlagen den unteren Immissionsschutzbehörden unbekannt bleiben können) und auch keine generelle Anzeigepflicht von Betriebsstörungen bei den Immissionsschutzbehörden. Das UBA tritt daher dafür ein, nicht nur die TRAS 120 nun zügig umzusetzen, sondern auch – wie vor sechs Jahren von BMU, Ländern und UBA geplant – durch eine rechtsverbindliche Biogasanlagen-Verordnung zu ergänzen. Der Entwurf für die TRAS 120 wurde von einem Arbeitskreis „Biogasanlagen“ der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) seit 2013 auf der Basis eines Entwurfes für eine Biogasanlagen-Verordnung erarbeitet. Dem Arbeitskreis gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Verbände, der Berufsgenossenschaften, der Sachverständigen, der Wissenschaft und des UBA an. Der Vorentwurf der TRAS wurde von der KAS veröffentlicht und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus hat die KAS ein Fachgespräch zum Vorentwurf durchgeführt. Das BMU hat zum Entwurf der TRAS die rechtlich vorgeschriebene Anhörung der zuständigen Länderbehörden durchgeführt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen hat das BMU entsprechend § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz die TRAS 120 im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Hessen und Rheinland-Pfalz informieren mit vielerlei Initiativen zum Weltwassertag am Mainzer Rheinufer Eine der Initiativen zur Realisierung eines nachhaltigen Wasserressourcen- und Gewässermanagements ist der alljährlich am 22. März weltweit stattfindende „Wassertag“. Am kommenden Freitag werden das hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie sowie das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt gemeinsam den Aktionstag gestalten. Die Rheinwasseruntersuchungsstation (RUSt) auf der Mainzer Seite der Theodor-Heuss-Brücke ist in der Zeit von 9 bis 15 Uhr für interessierte Besucher und Schulklassen geöffnet. Es werden Führungen durch die Station angeboten und Experten informieren über Themen rund ums Wasser. Geplant sind Informationsvorträge, die unter anderem den Fragen nachgehen: Wie gelangen Stoffe des täglichen Lebens in unsere Fließgewässer? Was steckt hinter dem Warn- und Alarmplan Rhein? Dazu gewähren die Gewässerbiologen Einblicke in das „bewegte Leben“ des Rheins. Durch das Okular sind Kleinkrebse, Fische und Muscheln zu entdecken. Bei gutem Wetter ist eine Ausstellung zu diversen Wasserthemen im Außenbereich vor der RUSt geplant. Dort wird informiert zu Pflanzenschutzmitteln, Arzneimitteln und Nähstoffen im Wasser und natürlich zum aktuellen Thema Mikroplastik in Gewässern. In der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde die sogenannte Wasserdekade 2018 bis 2028 beschlossen. Diese verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: nämlich die Verbesserung der Wissensverbreitung zum Thema Wasser und Gewässerschutz sowie die Stärkung der Kommunikationsmaßnahmen zur Umsetzung der wasserbezogenen Ziele. Es lohnt sich also am Aktionstag bei der Rheinwasseruntersuchungsstation vorbeizuschauen.
null Sandoz-Großbrand 1986: Ausgangspunkt für konsequenten Gewässerschutz am Rhein Gemeinsame Pressemitteilung der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie Eine der größten Umweltkatastrophen in Mitteleuropa jährt sich am 1. November 2016 zum dreißigsten Mal: der Großbrand auf dem Gelände des Pharmaunternehmens Sandoz in Schweizerhalle bei Basel mit verheerenden Folgen für den Rhein. Eine Lagerhalle, in der rund 1350 Tonnen hochgiftige Chemikalien lagern, brennt nahe dem Rheinufer ab. Mehr als 20 Tonnen Gift fließen mit dem Löschwasser ungehindert in den Rhein. Die Trinkwasserversorgung aus dem Rhein muss fast für 2 Wochen eingestellt werden. Auf einer Länge von über 400 km stirbt nahezu alles Leben. Der gesamte Aalbestand ist ausgelöscht. Die Bilder verendeter Fische gehen um die Welt. Nach Tschernobyl erschüttert eine weitere enorme Umweltkatastrophe im Jahr 1986 die Bevölkerung. „Allen Verantwortlichen war bewusst, dass die Herkulesaufgabe der Regeneration des Rheins nur gelingen kann, wenn das Rheinwasser konsequent und langfristig über nationale Grenzen hinweg vor weiteren giftigen Einträgen geschützt wird“, so Margareta Barth, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Langfristig betrachtet war das Unglück die Initialzündung für eine internationale und verbindliche Zusammenarbeit für einen sauberen Rhein. Hierin sind sich die Präsidenten des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz, Dr. Stefan Hill, und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Professor Dr. Thomas Schmid sowie die Präsidentin der LUBW einig. Internationale Kommission zum Schutz des Rheines (IKSR) wird gestärkt „Der öffentliche Druck hat damals der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheines und damit dem Gewässerschutz zu mehr Einfluss verholfen“, erläutert Dr. Hill. Bereits eineinhalb Monate nach dem Unfall verabschiedet die Rheinministerkonferenz am 19. Dezember 1986 in Rotterdam das Aktionsprogramm Rhein und überträgt die Koordinierung und Erfolgskontrolle an die IKSR. Ziel ist es, die gute Wasserqualität und ein intaktes Ökosystem bis zum Jahr 2000 wiederherzustellen. Um in Zukunft schneller auf Verunreinigungen reagieren zu können, etablieren die Rheinanliegerstaaten ein vernetztes Mess- und Frühwarnsystem für den Rhein. Die Qualität des Rheinwassers wird heute mithilfe von 13 Messstationen entlang des Rheins überwacht. 7 internationale Hauptwarnzentralen (IHWZ) koordinieren im Schadensfall das Vorgehen entlang des Rheins. Auch die Nebenflüsse werden intensiver kontrolliert. Baden-Württemberg „Heute melden Unternehmen Verunreinigungen und deren Ursachen meist sofort“, so Barth. Sie erinnert daran, dass damals die Mannschaft des LUBW-Messschiffes Max Honsell noch rund 36 Stunden nach dem Unfall nicht wusste, welchen gefährlichen Cocktail an Chemikalien sie beproben. „Wir waren zum Zeitpunkt des Vorfalls mit der Max Honsell auf dem Neckar bei Stuttgart unterwegs“, erinnert sich Schiffführer Karlheinz Sommer. „Nach rund eineinhalb Tagen, in denen wir ohne Halt nach Basel fuhren und an den zahlreichen Neckarschleusen ‚vorschleusen‘ durften, konnten wir die ersten Wasserproben aus dem Rhein entnehmen. Dass es nicht ganz ungefährlich war, wurde uns erst bewusst, als uns der Wachschutz von Sandoz vom Ufer aus zurief, wir sollten aus der Fahne fahren und uns vom Betriebsarzt untersuchen lassen. Zum Glück hatte unser Vorgehen keine gesundheitlichen Konsequenzen.“ Erst am 18. November berichtet Sandoz erstmals, dass das Lager auch 1,9 Tonnen des hochgiftigen Insektizids Endosulfan enthalten habe. Unmittelbar nach dem Sandoz-Unfall begann die LUBW in Baden-Württemberg (zu diesem Zeitpunkt noch als LfU, Landesanstalt für Umwelt) mit einer intensiven Überwachung wirbelloser Tiere (Makrozoobenthos) im Rhein. Als direkt nachfolgende Unteranlieger waren Baden-Württemberg und Frankreich von den Vergiftungen des Rheinwassers am stärksten betroffen. 15 Jahre nach dem Sandoz-Unglück waren Flora und Fauna des Rheins in einem besseren Zustand als davor. „Das wäre ohne die konsequenten gemeinsamen internationalen Anstrengungen als Folge auf den Sandoz-Schock in diesem Zeitraum sonst wahrscheinlich nicht geschehen“, so Barth. Alle Rheinanliegerstaaten erweitern in den Folgejahren ihre Abwasserreinigung. Grenzwerte für Schadstoffe werden eingeführt und immer wieder neuen Erkenntnissen angepasst. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz war Sandoz Anlass eine „Wasserwirtschaftliche Sonderkommission Chemische Industrie“ einzusetzen. In eineinhalb Jahren überprüfte Rheinland-Pfalz in rund 270 Einzelbetrieben den Abwasseranfall, die -behandlung und -ableitung sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zum ersten Mal wurden die Abwasserverhältnisse der betreffenden Einleiter in diesem Umfang und in dieser Tiefe betrachtet. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Er bildete die Grundlage für das weitere wasserwirtschaftliche Handeln etwa bei der Emissionsminderung und der Verbesserung der Anlagensicherheit. Hessen Die hessische Wasserwirtschaftsverwaltung hat zeitnah Sonderarbeitsgruppen eingerichtet, die bei der chemischen Großindustrie in Südhessen mit der Anpassung und Fortentwicklung des anlagenbezogenen Gewässerschutzes und der Verminderung der Abwasserbelastung in Main und Rhein beauftragt wurden. In Kooperation mit der Industrie wurden zunächst Sofortmaßnahmen wie die Absicherung der direkt in die Flüsse einleitenden Kühl- und Regenwasserkanäle sowie der Bau zentraler Rückhalteeinrichtungen umgesetzt, die bei weiteren Betriebsstörung in den 90er Jahren erheblich zum Gewässerschutz beigetragen haben. In weiteren Schritten wurden alle Gewerbebetriebe, die schädliche Stoffe in Gewässer freisetzen können, anhand des landesweiten Gesamtkonzeptes „Betriebliche Gewässerschutzinspektion (BGI)“ in Hinblick auf den Gewässerschutz systematisch bewertet und überprüft. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sind Grundlage der heutigen Anforderungen des vorsorgenden Gewässerschutzes, die zum Beispiel in Abwasserverordnung (AbwV), Anlagenverordnung (VAwS, AwSV) und den Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) verbindlich festgelegt sind. Zusammenarbeit der Rheinanliegerstaaten zeigen Erfolge „Heute ist der Rhein sauberer als vor 50 Jahren“, so Professor Schmid. Der ökologische Zustand sowie die Wasserqualität des Rheins und seiner Nebenflüsse haben sich seit dem Chemieunfall Mitte der 1980er Jahre deutlich verbessert. Die Rheinanliegerstaaten Deutschland, Schweiz, Frankreich und Niederlande haben ihren Katastrophenschutz und die Kommunikation enger vernetzt. Die Flusssysteme werden nun in Europa gesamtheitlich über nationale Grenzen hinweg betrachtet und ihr Zustand bewertet. Basis hierfür ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die im Dezember 2000 verabschiedet wurde. Die IKSR wurde zu einem Vorbild für den Umwelt- und Gewässerschutz. So hat sich auch für andere internationale Flussgebiete wie Elbe, Donau und Bodensee die Schutzlage aufgrund der verbesserter Zusammenarbeit positiv entwickelt. Aufgaben der Zukunft: Hochwasserschutz und Mikroverunreinigungen „Wenngleich die Länder schon viele Etappenziele erreicht haben, gibt es jedoch noch weiteren Handlungsbedarf“, resümiert Professor Schmid. „Die Aufgaben der Zukunft lauten nun: Mikroverunreinigungen in den Gewässern zurückzudrängen und für vermehrte Hochwasser gerüstet zu sein. Auch hier arbeiten die Rheinanliegerstaaten bereits eng zusammen.“ Hintergrundinformationen Der Internationale Warn- und Alarmplan Rhein (WAP) Findet trotz aller Vorsorgemaßnahmen ein Störfall statt oder fließen Schadstoffe in erheblichen Mengen in den Rhein, greift der internationale Warn und Alarmplan Rhein (WAP) , der alle Rheinanliegerstaaten und vor allem die Unterlieger warnt. Der WAP unterscheidet Warnungen, Informationen, Suchmeldungen und Entwarnungen. Für die Erstmeldung ist die Internationale Hauptwarnzentrale (IHWZ) zuständig, auf deren Gebiet sich der Unfall ereignet hat oder die Verunreinigung festgestellt wurde. Sie informiert schnellstmöglich die unterliegenden internationalen Hauptwarnzentralen. Die Funktion der IHWZ erfüllen folgende unterschiedliche Länderinstitutionen entlang des Rheins: • Amt für Umwelt und Energie, Basel-Stadt, Schweiz • Préfecture du Bas-Rhin, Strasbourg, Frankreich • Polizeipräsidium Einsatz Göppingen, Baden-Württemberg • Wasserschutzpolizei Wiesbaden, Hessen • Innenministerium Mainz, Rheinland-Pfalz • Bezirksregierung Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen • Rijkswaterstaat, Arnhem, Niederlande In Baden-Württemberg nimmt beispielsweise die Landespolizeidirektion Göppingen die Aufgabe der IHWZ wahr. Sie koordiniert das Vorgehen und wird dabei von der LUBW beraten. Die LUBW bewertet bei Schadstoffeinträgen Stoffeigenschaften sowie deren mögliche Auswirkungen auf das aquatische System und berechnet eine eventuelle Schadstoffwelle. Dabei empfiehlt die LUBW, ob eine Information, Warnung oder Suchmeldung herausgegeben werden soll. Das von der IKSR gemeinsam mit der Kommission für die Hydrologie des Rheingebietes entwickelte Rhein-Alarmmodell berechnet, wie Schadstoffwellen voraussichtlich verlaufen. Mit dem WAP, dem Rhein-Alarmmodell und den Messstationen können Gewässerverunreinigungen zeitnah erkannt und deren Verlauf prognostiziert werden. Das ermöglicht den Behörden, schneller die Ursache der Einleitung festzustellen, den Eintrag zu unterbinden und die Unterlieger frühzeitig zu informieren oder zu warnen. Rheinmessstationen 13 Messstellen am Hauptstrom, davon sind 9 internationale Hauptmessstellen, und 44 Messstellen an den Nebenflüssen, Küsten- und Übergangsgewässern überwachen heute die Qualität rund um das Rheinwasser. In Baden-Württemberg wird das Rheinwasser regelmäßig auf eine große Zahl bekannter Verbindungen untersucht, je nach Station alle 2 oder 4 Wochen. Zusätzlich wird an einigen Messstationen eine tägliche Überwachung des Rheinwassers durchgeführt. Dabei werden zusätzlich auch neue, bisher unbekannte Verunreinigungen gesucht. An der Hauptmessstation in Karlsruhe untersucht die LUBW das Rheinwasser jeden Tag auf organische Mikroverunreinigungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rheinüberwachung bei Basel mit den dortigen Chemieunternehmen. Zusammen mit der Schweiz betreibt die LUBW die Messstation Weil, gemeinsam mit Hessen und Rheinland-Pfalz die Rheingütemessstation in Worms. In Rheinland-Pfalz wurde die Wormser Rheingütestation (RGS) im Jahr 1995 in Betrieb genommen. Die Rheinwasseruntersuchungsstation (RUSt) an der Mainzer Theodor-Heuss-Brücke ist bereits seit 1976 im Dienst. Messschiffe „MS Burgund“ und „Max Honsell“ Das LUBW-Messschiff „Max Honsell“ entnimmt im baden-württembergischen Rhein und im Neckar Wasser-, Sediment- sowie biologische Proben. Für die Überwachung des Bodensees ist das Forschungsschiff „Kormoran“ des Instituts für Seenforschung der LUBW verantwortlich. Der Bodensee ist der größte Trinkwasserspeicher in Europa und versorgt rund 5 Millionen Menschen mit Trinkwasser. Rheinland-Pfalz überwacht seine größeren Fließgewässer seit 1966 mit Hilfe eines Messschiffes. Das Mess- und Untersuchungsschiff „MS Burgund“ wurde 1988 in Betrieb genommen und löste damit das Vorgängerschiff „Oskar“ ab. Mit einer nautischen Besatzung und einer Fachkraft im Labor führt die "Burgund" auf dem Rhein - inklusive der schiffbaren Altrheine - an Mosel und Saar chemische, physikalische und biologische Untersuchungsprogramme durch, wird aber auch als „schwimmendes Klassenzimmer“ im Bereich der Umweltbildung und der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Foto: LUBW-Messschiff Max Honsell heute. Quelle: LUBW
Gemeinsame Presseinformation mit BBK, DWD und THW Der Klimawandel schreitet weiter voran. Deutschland muss deshalb schon ab dem Jahr 2040 ganzjährig mit einer starken Zunahme extremer Niederschläge rechnen. Damit drohen bereits in drei Jahrzehnten deutlich mehr Schäden durch Überschwemmungen. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich frühzeitig auf die wachsenden Gefahren durch Wetterextreme vorbereiten. Dieses Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsprojekts des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), des Technischen Hilfswerks (THW), des Umweltbundesamtes (UBA) sowie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu den Auswirkungen des Klimawandels auf extreme Wetterereignisse wurde heute in Berlin von den vier Behörden vorgestellt. „Im Winter, also den Monaten Dezember, Januar und Februar, erwarten wir bis zum Jahr 2100 in weiten Teilen Deutschlands mehr Starkniederschläge“, erläutert Dr. Paul Becker, Vizepräsident des DWD . Als Starkniederschläge bezeichnen Meteorologen Regenmengen, die im Mittel vor Ort nur etwa an jedem 100. Tag überschritten werden und je nach Region 10 bis 100 Liter pro Quadratmeter in 24 Stunden erreichen. Die DWD-Experten erwarten, dass deren Häufigkeit etwa ab 2040 teilweise deutlich steigen wird. In küstennahen Gebieten könnte sich die Anzahl extremer Niederschläge - verglichen mit dem Zeitraum 1960 bis 2000 - verdoppeln, in den Alpenregionen nahezu konstant bleiben und zwischen Küste und Alpen um bis zu 50 Prozent zunehmen. In den Sommermonaten Juni, Juli und August dürfte sich die Häufigkeit von Starkniederschlagsereignissen nicht in allen Teilen Deutschlands einheitlich entwickeln. In den meisten Regionen rechnet der DWD mit einem Anstieg um etwa 50 Prozent, in Teilen des Nordostens auch mit einer leichten Abnahme der Starkniederschlagstage. Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels verstärken „Diese Ergebnisse erhöhen den Handlungsdruck, die Vorsorge gegenüber den Folgen des unvermeidbaren Klimawandels zu verstärken“, erklärt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA . Insbesondere Extremereignisse haben ein großes Schadenspotenzial zum Beispiel für Infrastrukturen wie die Wasser- und Energieversorgung und die Verkehrswege. Deshalb habe der Bund einen besonders hohen Beratungsbedarf zu der Frage, wie sich extreme Wetterereignisse künftig verändern werden und wie Deutschland sich auf häufigere und heftigere Extremereignisse vorbeugend vorbereiten könne. Das Umweltbundesamt untersucht vor allem die Folgen von Wetterextremen auf Umwelt und Gesellschaft. Da diese in Deutschland regional unterschiedlich sein werden, braucht es auch regional unterschiedliche Anpassungsreaktionen. So richten zum Beispiel Starkniederschläge gerade in Städten große Schäden an. Deshalb seien dort Anpassungsmaßnahmen, die auf eine ‚wassersensible’ Stadtgestaltung hinaus liefen, von großer Bedeutung. Das UBA empfehle Städten deshalb eine dezentrale Regenwasserversickerung und ihre Oberflächen so zu gestalten, dass sie unter normalen Wetterbedingungen für Freizeitaktivitäten genutzt werden können, im Ereignisfall aber dem Wasserrückhalt dienen. Anpassung an den Klimawandel ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe Christoph Unger, Präsident des BBK, betont, dass die Anpassung an den Klimawandel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, denn es liege in der Verantwortung des Einzelnen, seinen Beitrag zu leisten. Zugleich gehöre der Umgang mit Extremwetterereignissen und anderen Naturgefahren für den Bevölkerungsschutz schon immer zu dessen originären Aufgaben. „Wenn wir aber das aktuell sehr hohe Niveau des Bevölkerungsschutzes in Deutschland halten und weiter erhöhen wollen, kommt es darauf an, Veränderungen von Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.“ Eine mögliche Veränderung von Starkregenereignissen sei deshalb für die Rettungsdienste, Feuerwehren, das THW und andere Aktive im Bevölkerungsschutz von zentraler Bedeutung. Der Bevölkerungsschutz müsse sich angesichts der erwarteten Veränderungen die Frage stellen, ob die einsatztaktischen, personellen oder materiellen Mittel und Ressourcen auch in Zukunft geeignet und ausreichend verfügbar sein werden. So könne es sinnvoll sein, Alarmpläne und Ausstattungskonzepte zu überarbeiten und zu bewerten, ob die vorgehaltenen Kapazitäten ausreichen - unabhängig davon, ob es sich um Spezialgerät oder Einsatzkleidung handelt. Extremwetterereignisse sind die häufigsten Großschadensereignisse Extremwetterereignisse wie Schneekatastrophen, Hochwasserereignisse und extreme Trocken- und Hitzeperioden waren und sind in Deutschland die am häufigsten auftretenden Großschadensereignisse, erläutert Volker Strotmann, Leiter der Abteilung Einsatz im THW. Da das THW als Organisation des Bundes bei Wetterkatastrophen auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr verantwortlichen lokalen Stellen technische Unterstützung vor Ort leiste, sei es von einer möglichen Veränderung extremer Wettereignisse stark betroffen. Als Beispiel nannte Strotmann das Jahr 2010. So fielen insgesamt 845.781 Einsatzstunden an - fast doppelt so viele wie 2009. Der größte Teil davon entfiel auf wetterbedingte Einsätze. „Das Jahr 2010 mag, klimatisch gesehen, ein Ausreißer gewesen sein. Ab er es zeigt, wie wichtig für das THW ist, ob solche Ereignisse zukünftig häufiger auftreten werden und ob wir uns einsatztaktisch auf eine veränderte Umwelt einstellen müssen.“ Um eine Entscheidungsgrundlage für die Zukunft zu bekommen, habe sich das THW als operativ tätige Organisation an dem Forschungsprojekt beteiligt. Nur durch die Identifizierung der Risiken, der Eintrittswahrscheinlichkeit und die Abschätzung des zu erwartenden Schadens sei es möglich, sich gezielt auf kommende Schadensereignisse auszurichten. Erst dann könne das THW entscheiden, ob die jetzige Struktur beibehalten werden kann oder ob es in bestimmten Bereichen andere Einsatzschwerpunkte geben muss, also ob zum Beispiel mehr Einheiten bereitgestellt werden müssen, die große Mengen Wasser fördern können, oder ob es mehr Kapazitäten geben müsse, die in größerem Umfang Elektrizität liefern. Die Reden sowie weitere Unterlagen zur Pressekonferenz finden Sie im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes. Dessau-Roßlau, 15.02.2011
Seit 1987 werden im Rahmen der zeitnahen Gewässerüberwachung im Rhein leichtflüchtige organische Verbindungen gemessen und ausgewertet. Die Probenahme erfolgt an fest eingerichteten Messstellen in Bad Honnef, Bad Godesberg, Düsseldorf-Flehe, Bimmen und in Lobith und seit 2008 in Dormagen (Stürzelberg). Je nach Station werden jährlich bis über 2000 Einzelproben untersucht und zeitnah bewertet. Der vorliegende Fachbericht stellt die Ergebnisse der zeitnahen Gewässerüberwachung der Jahre 2005-2007 im Rhein dar. Die Auswertung der Daten zeigt, dass nach wie vor regelmäßig organische Schadstoffe unkontrolliert in den Rhein gelangen. Für die leichtflüchtigen organischen Verbindungen ist dabei ein temporäres, wellenartiges Auftreten im Rhein charakteristisch. Trotz erheblicher Anstrengungen konnten die Verursacher der meisten Belastungen (z.B. Tankschiffe) nicht ermittelt werden. Ab einer Konzentration von 3 µg/l erfolgt über die Meldewege des internationalen Warn- und Alarmplanes Rhein (WAP) eine Information der Rheinanlieger. Fachbericht 13 | LANUV 2009
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