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Found 385 results.

Vorkommen von chlorierten Kohlenwasserstoff-Insektiziden in menschlichen Geweben

Das Projekt "Vorkommen von chlorierten Kohlenwasserstoff-Insektiziden in menschlichen Geweben" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Ernährungslehre.Es werden Fettgewebe, Leber, Niere und Gehirn aus Sektionsgut untersucht. Die qualitative und quantitative Bestimmung erfolgt gaschromatographisch. Die Ausarbeitung erfolgt im Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang die chlorierten KW (DDT und Analoge, Aldrin, Dieldrin, Heptachlor, Heptachlorepoxid, Methoxychlor und Hexachlorcyclohexan-Isomere sowie Hexachlorbenzol) trotz Verbots bzw. starker Einschraenkung in der Bundesrepublik Deutschland in menschlichen Geweben wiederzufinden sind. Ausserdem soll untersucht werden, ob Beziehungen bestehen hinsichtlich Alter und Geschlecht und Konzentration der Stoffe und ob sich Korrelationen zwischen Krankheiten bzw. Todesursache und Hoehe der gefundenen Werte ergeben.

Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen

Das Projekt "Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen" wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, Institut für Ökologische Chemie.Versuche mit perfundierter Rattenleber und mikrosomalen Systemen von verschiedenen Wirbeltierspezies an Perchlorbutadien zum Vergleich mit Ganztierversuchen. Fortsetzung der Untersuchungen ueber den Einfluss von Umweltchemikalien (Trichloraethylen, chlorierte Aniline und Phenole, Tribunil, Toxaphenkomponenten u.a.) auf Enzymaktivitaeten des Auges, Untersuchung der Membranpermeabilitaet der Linsenkapsel. Fortsetzung von Versuchen mit P-Cl-Anilin und 3,4-Dichloranilin und Bodenmikroorganismen. Umwandlung von Tribunil durch Bodenmikroorganismen. Vergleichende Untersuchung der Umwandlung von Aldrin, Endo- und Exodieldrin durch Bodenmikroorganismen zur Aufstellung von Struktur-Abbaubarkeitsbeziehungen.

Hat das Verbot persistenter Pflanzenschutzmittel zu einer Entlastung der Umwelt geführt?

Durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hat sich die Umweltbelastung mit chlororganischen Pestiziden deutlich verringert. Dieldrin findet sich nur noch vereinzelt in niedrigen Konzentrationen. Dagegen ist DDT nach wie vor nachweisbar, wobei Umweltproben aus den neuen Bundesländern deutlich höhere Gehalte an DDT und DDE aufweisen als Proben aus Westdeutschland. Zahlreiche chlororganische Pestizide wie Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) wurden bereits in den 1970er bis frühen 1980er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer hohen Toxizität, ihrer Persistenz und ihres Biomagnifikationspotenzials verboten. Seit dem 22.11.1992 wird dieses vollständige Anwendungsverbot durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10.11.1992 geregelt. Dieldrin, zum einen Abbauprodukt von Aldrin zum anderen direkt als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt, ist in terrestrischen und limnischen-Ökosystemen nur noch vereinzelt nachzuweisen. In marinen Ökosystemen stagnieren die Dieldrinkonzentrationen auf einem sehr niedrigen Niveau. DDT ist nach wie vor in der Umwelt präsent, wobei Umweltproben aus den neuen Ländern deutlich höher mit DDT und seinen Metaboliten kontaminiert sind als Umweltproben aus den alten Ländern. Hier spiegelt sich in allen beprobten Ökosystemtypen auch Jahre nach den erfolgten Anwendungsverboten die ursprünglich unterschiedliche Emissionssituation in den alten und neuen Ländern wider. DDT wurde 1972 in der Bundesrepublik Deutschland und 1971 bis 1988 sukzessive in der DDR verboten.

Chemische zur Überblicksmessstelle gehörend Mosel, Palzem (Messstellen-Nr: 2619521210)

An der Messstelle Mosel, Palzem in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.

Schadstoffe, Abfälle, Industriebranchen

Nach der europäischen PRTR-Verordnung ( E-PRTR-Verordnung ) müssen Betriebe über zu 91 Schadstoffe und Schadstoffgruppen berichten. Dabei wird unterschieden zwischen Freisetzungen in Luft, Gewässer und Boden, wobei unterschiedliche Schwellenwerte gelten. Diese Schwellenwerte geben an, ab welcher Menge an freigesetzten Schadstoffen ein Betrieb tatsächlich seine Daten an die zuständigen Behörden berichten muss, ab wann er also berichtspflichtig wird – sie haben nichts mit einer potentiellen Gefährlichkeit des Stoffes zu tun. Dies soll dazu dienen, kleine Betriebe nicht unnötig zu belasten. Die Schwellenwerte sollen so gesetzt sein, dass ca. 90% der Freisetzungen damit erfasst werden. Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 – Anhang II Nr. CAS-Nummer Schadstoff (1) Schwellenwerte für die Freisetzung in die Luft (Spalte 1a) kg/Jahr in Gewässer (Spalte 1b) kg/Jahr in den Boden (Spalte 1c) kg/Jahr 1 74-82-8 Methan (CH 4 ) 100.000 — (2) — 2 630-08-0 Kohlenmonoxid (CO) 500.000 — — 3 124-38-9 Kohlendioxid (CO 2 ) 100 Mio. — — 4 Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs) (3) 100 — — 5 10024-97-2 Distickoxid (N 2 O) 10.000 — — 6 7664-41-7 Ammoniak (NH 3 ) 10.000 — — 7 Flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) 100.000 — — 8 Stickoxide (NO x /NO 2 ) 100.000 — — 9 Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs) (4) 100 — — 10 2551-62-4 Schwefelhexafluorid (SF 6 ) 50 — — 11 Schwefeloxide (SO x /SO 2 ) 150.000 — — 12 Gesamtstickstoff — 50.000 50.000 13 Gesamtphosphor — 5.000 5.000 14 Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) (5) 1 — — 15 Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) (6) 1 — — 16 Halone (7) 1 — — 17 Arsen und Verbindungen (als As) (8) 20 5 5 18 Cadmium und Verbindungen (als Cd) (8) 10 5 5 19 Chrom und Verbindungen (als Cr) (8) 100 50 50 20 Kupfer und Verbindungen (als Cu) (8) 100 50 50 21 Quecksilber und Verbindungen (als Hg) (8) 10 1 1 22 Nickel und Verbindungen (als Ni) (8) 50 20 20 23 Blei und Verbindungen (als Pb) (8) 200 20 20 24 Zink und Verbindungen (als Zn) (8) 200 100 100 25 15972-60-8 Alachlor — 1 1 26 309-00-2 Aldrin 1 1 1 27 1912-24-9 Atrazin — 1 1 28 57-74-9 Chlordan 1 1 1 29 143-50-0 Chlordecon 1 1 1 30 470-90-6 Chlorfenvinphos — 1 1 31 85535-84-8 Chloralkane, C 10 – C 13 — 1 1 32 2921-88-2 Chlorpyrifos — 1 1 33 50-29-3 DDT 1 1 1 34 107-06-2 1,2-Dichlorethan (EDC) 1.000 10 10 35 75-09-2 Dichlormethan (DCM) 1.000 10 10 36 60-57-1 Dieldrin 1 1 1 37 330-54-1 Diuron — 1 1 38 115-29-7 Endosulfan — 1 1 39 72-20-8 Endrin 1 1 1 40 Halogenierte organische Verbindungen (als AOX) (9) — 1.000 1.000 41 76-44-8 Heptachlor 1 1 1 42 118-74-1 Hexachlorbenzol (HCB) 10 1 1 43 87-68-3 Hexachlorbutadien (HCBD) — 1 1 44 608-73-1 1,2,3,4,5,6- Hexachlorcyclohexan (HCH) 10 1 1 45 58-89-9 Lindan 1 1 1 46 2385-85-5 Mirex 1 1 1 47 PCDD + PCDF (Dioxine + Furane) (als Teq) (10) 0,0001 0,0001 0,0001 48 608-93-5 Pentachlorbenzol 1 1 1 49 87-86-5 Pentachlorphenol (PCP) 10 1 1 50 1336-36-3 Polychlorierte Biphenyle (PCBs) 0,1 0,1 0,1 51 122-34-9 Simazin — 1 1 52 127-18-4 Tetrachlorethen (PER) 2.000 10 — 53 56- 23-5 Tetrachlormethan (TCM) 100 1 — 54 12002-48-1 Trichlorbenzole (TCB) (alle Isomere) 10 1 — 55 71-55-6 1,1,1-Trichlorethan 100 — — 56 79-34-5 1,1,2,2- Tetrachlorethan 50 — — 57 79-01-6 Trichlorethylen 2.000 10 — 58 67-66-3 Trichlormethan 500 10 — 59 8001- 35-2 Toxaphen 1 1 1 60 75-01-4 Vinylchlorid 1.000 10 10 61 120 -12-7 Anthracen 50 1 1 62 71-43-2 Benzol 1.000 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 63 Bromierte Diphenylether (PBDE) (12) — 1 1 64 Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (NP/NPEs) — 1 1 65 100-41-4 Ethylbenzol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 66 75-21-8 Ethylenoxid 1.000 10 10 67 34123-59-6 Isoproturon — 1 1 68 91-20-3 Naphthalin 100 10 10 69 Zinnorganische Verbindungen (als Gesamt-Sn) — 50 50 70 117-81-7 Di-(2-ethylhexyl)phtalat (DEHP) 10 1 1 71 108-95-2 Phenole (als Gesamt-C) (13) — 20 20 72 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (14) 50 5 5 73 108-88-3 Toluol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 74 Tributylzinn und Verbindungen (15) — 1 1 75 Triphenylzinn und Verbindungen (16) — 1 1 76 Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB/3) — 50.000 — 77 1582-09-8 Trifluralin — 1 1 78 1330-20-7 Xylole (17) — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 79 Chloride (als Gesamt-Cl) — 2 Mio. 2 Mio. 80 Chlor und anorganische Verbindungen (als HCl) 10.000 — — 81 1332-21-4 Asbest 1 1 1 82 Cyanide (als Gesamt-CN) — 50 50 83 Fluoride (als Gesamt-F) — 2.000 2.000 84 Fluor und anorganische Verbindungen (als HF) 5.000 — — 85 74-90-8 Cyanwasserstoff (HCN) 200 — — 86 Feinstaub (PM 10 ) 50.000 — — 87 1806-26-4 Octylphenole und Octylphenolethoxylate — 1 — 88 206-44-0 Fluoranthen — 1 — 89 465-73-6 Isodrin — 1 — 90 36335-1-8 Hexabrombiphenyl 0,1 0,1 0,1 91 191-24-2 Benzo (g,h,i)perylen — 1 — (1) Sofern nicht anders festgelegt, wird jeder in Anhang II aufgeführte Schadstoff als Gesamtmenge gemeldet oder, falls der Schadstoff aus einer Stoffgruppe besteht, als Gesamtmenge dieser Gruppe. (2) Ein (—) bedeutet, dass der fragliche Parameter und das betreffende Medium keine Berichtspflicht zur Folge haben. (3) Gesamtmenge der Teilfluorierten Kohlenwasserstoffe: Summe von HFKW 23, HFKW 32, HFKW 41, HFKW 4310mee, HFKW 125, HFKW 134, HFKW 134a, HFKW 152a, HFKW 143, HFKW 143a, HFKW 227ea, HFKW 236fa, HFKW 245ca und HFKW 365mfc. (4) Gesamtmenge der Perfluorierten Kohlenwassestoffe: Summe von CF 4 , C 2 F 6 , C 3 F 8 , C 4 F 10 , c- C 4 F 8 , C 5 F 12 und C 6 F 14 . (5) Gesamtmenge der Stoffe, die in der Gruppe VIII des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 1) aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1804/2003 (ABl. L 265 vom 16.10.2003, S. 1). (6) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen I und II des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (7) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen III und VI des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (8) Sämtliche Metalle werden als Gesamtmenge des Elements in allen chemischen Formen, die in der Freisetzung enthalten sind, gemeldet. (9) Halogenierte organische Verbindungen, die von Aktivkohle adsorbiert werden können, ausgedrückt als Chlorid. (10) Ausgedrückt als I-TEQ. (11) Einzelne Schadstoffe sind mitzuteilen, wenn der Schwellenwert für BTEX (d. h. der Summenparameter von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) überschritten wird. (12) Gesamtmenge der folgenden bromierten Diphenylether: Penta-BDE, Octa-BDE und Deca-BDE. (13) Gesamtmenge der Phenole und substituierten einfachen Phenole, ausgedrückt als Gesamtkohlenstoff. (14) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind für die Berichterstattung über Freisetzungen in die Luft als Benzo (a)pyren (50-32-8), Benzo(b)fluoranthen (205-99-2), Benzo(k)fluoranthen (207-08-9), Indeno(1,2,3-cd)pyren (193-39-5) zu messen (hergeleitet aus der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 5)). (15) Gesamtmenge der Tributylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Tributylzinn-Menge. (16) Gesamtmenge der Triphenylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Triphenylzinn-Menge. (17) Gesamtmenge der Xylene (Ortho-Xylene, Meta-Xylene, Para-Xylene).

Umweltprobenbank Nr. 3966: Aldrin / Leber / NP Bayerischer Wald

Anzahl der Proben: 4 Gemessener Parameter:   Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: NP Bayerischer Wald Deutschlands erster Nationalpark.

Umweltprobenbank Nr. 3965: Aldrin / Leber / Dübener Heide Mitte

Anzahl der Proben: 5 Gemessener Parameter:   Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: Dübener Heide Mitte Bedeutendstes Wald- und Erholungsgebiet für den Ballungsraum Halle/Leipzig

Umweltprobenbank Nr. 3967: Aldrin / Leber / Oberbayerisches Tertiärhügelland

Anzahl der Proben: 4 Gemessener Parameter:   Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: Oberbayerisches Tertiärhügelland Teil des süddeutschen Molassebeckens

Pilot-Monitoring in Biota: Belastung von Fischen in Österreichs Gewässern mit langlebigen, prioritären Schadstoffen

Das Projekt "Pilot-Monitoring in Biota: Belastung von Fischen in Österreichs Gewässern mit langlebigen, prioritären Schadstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich / Lebensministerium, Ministerium für ein lebenswertes Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt GmbH.Ziel des Projektes ist es, mit Hinblick auf die künftigen Vorgaben der EU-RL 'Prioritäre Stoffe', erste Erfahrungen hinsichtlich der Überwachung von Schadstoffen in Biota zu sammeln bzw. Vorschläge für künftige Strategien zu entwickeln. Während zum Monitoring von prioritären Stoffen im Wasser Monitoringprogramme durchgeführt werden, ist die Datenlage bezüglich der Konzentrationen in Biota unzureichend. Hexachlorbenzol und Hexachlorbutadien gehören zu der Gruppe der POPs, welche aufgrund ihrer Gefährlichkeit durch das internationale Abkommen der Stockholmkonvention der Kontrolle und dem Minimierungsgebot unterliegen. Für beide Substanzen, wie auch andere POPs und prioritäre Substanzen besteht die Gefahr der Sekundärvergiftung höherer Lebewesen und Räuberorganismen. Im Rahmen des Projekts soll die bisher weitgehend unbekannte Belastung heimischer Biota mit prioritären Stoffen untersucht werden und Methoden, die in der Strategie für ein stoffangepasstes Gewässermonitoring vorgeschlagen wurden, auf ihre Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit getestet werden um eine zukünftige, routinemäßige Überwachung prioritärer Stoffe in Biota zu ermöglichen. Die Ergebnisse sollen erste Hinweise liefern, ob die Konzentrationen der prioritären Stoffe in Fischen (Aiteln, Leuciscus cephalus) die Umweltqualitätsnormen beziehungsweise Bewertungskriterien, welche für Biota in Fischen vorgeschlagen wurden, erreichen. Folgende Parameter sollen untersucht werden: Gesamtquecksilber und Methylquecksilber, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Chlordan, Endosulfan (Alphaendosulfan), Heptachlor, Hexachlorocyclohexan, Lindan, Pentachlorobenzol, Pentachloronitrobenzol, p,p' DDT, Gesamt-DDT (DDT, DDE, DDD), Aldrin, Endrin, Isodrin, Dieldrin, Pentabromodiphenylether, Phthalate, darunter DEHP und Organozinnverbindungen. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in Beziehung zu den wirkungsbezogenen Bewertungskriterien gesetzt sowie mit bereits verfügbaren Daten zur Schadstoffbelastung von Biota aus Österreich und anderen europäischen Ländern verglichen und diskutiert.

Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teil I: organische Stoffe - Teil II: Metalle

Das Projekt "Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teil I: organische Stoffe - Teil II: Metalle" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie.Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bodenschutz- und Altlasten Verordnung (BodSchV) werden Prüfwerte für die Schutzgüter 'menschliche Gesundheit', Qualität von Nahrungs- und Futtermitteln' und das 'Bodensickerwasser auf dem Weg zum Grundwasser' abgeleitet, wobei die Schutzgüter gegebenenfalls differenziert werden. Zur Ableitung der Prüfwerte werden die Bodenfunktionen betrachtet in ihrer Bedeutung für die direkte Aufnahme von Boden (Direktpfad), für die Aufnahme von Kontaminanten durch die Pflanzen (Wirkungspfad Boden-Pflanze) sowie für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser. In einem Vorläufervorhaben wurde die Vorgehensweise zur Ableitung von Prüfwerten für den Pfad Boden-Pflanze nach Bundesanzeiger Nr. 161 a konkretisiert und auf einige organische Schadstoffe bei ausreichender Datenlage angewandt Dabei waren die Ergebnisse von Erhebungsuntersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze jedoch so, dass nur für wenige Stoffe mit Einschränkungen entsprechende Werte abgeleitet werden könnten. Auf der Basis eines erarbeiteten Versuchskonzeptes wurden für fünf prioritäre Stoffe /Stoffgruppen (HCB, PCP, Phthalate, Nonylphenol(-ethoxylate) und Nitroaromaten) Freiland-Großlysimeter-Untersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurden für HCB (ausreichende Stabilität und Transferpotential) Bodenwerte vorgeschlagen. Für Metalle wurde überprüft, wie sich die Belastungssituation in den einzelnen Bundesländern darstellt; es wurde weiterhin überprüft, ob eine Abschätzung der flächenhaften Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten möglich ist. Auswirkungen der EU-Kontaminantenverordnung auf die Höhe der unter Nutzung der ZEBS-Werte festgelegten Prüfwerte wurden ermittelt.

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