An der Alster - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 943 - Koppel - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 943 der Gemarkung St. Georg-Nord.
Der Bebauungsplan St. Georg 30 für den Geltungsbereich An der Alster - Holzdamm - Ernst-Merck-Straße - über das Flurstück 1696 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan St. Georg 40 für das Gebiet zwischen der Straße An der Alster und der Barcastraße nördlich der Lohmühlenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lohmühlenstraße - An der Alster - Nordgrenze des Flurstücks 978 der Gemarkung St. Georg Nord - Barcastraße - Lange Reihe.
Der Bebauungsplan St. Georg 18 für den Geltungsbereich St. Georgs Kirchhof - Alstertwiete - An der Alster-Außenalster - An der Alster - Nordostgrenze des Flurstücks 155 der Gemarkung St. Georg-Nord - Koppel (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: St.Georg, Ortsteil: 113, Planbezirk: An der Alster
Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 18 für den Geltungsbereich zwischen Alster, Schleusenredder und beidseitig Alsterblick (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ostgrenzen der Flurstücke 450, 449, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 448, über das Flurstück 261 (Alsterblick), Südgrenze des Flurstücks 554, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 558, Südwestgrenze des Flurstücks 40, Alster, Nordgrenzen der Flurstücke 624 (Alster), 40, 549, 550, 261 (Alsterblick) und 450 der Gemarkung Wohldorf.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: St.Georg, Ortsteil: 113, Planbezirk: Barcastraße - An der Alster
Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.
Nordgrenze des Flurstücks 222 (Alster), über das Flurstück 222 (Alster), Am Hasenberge, Im Grünen Grunde, über die Flurstücke 242 (Im Grünen Grunde), 338, 669 und 222 (Alster), Westgrenze des Flurstücks 222 (Alster) der Gemarkung Ohlsdorf.
Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 17 für den Geltungsbereich zwischen Alster, Wohldorfer Wald, beidseitig der U-Bahn-Linie und Bredenbektal (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt. Das Plangebiet (3 Teilgebiete) wird wie folgt begrenzt: Gebiet 1 (Blatt 1): Ostgrenzen der Flurstücke 291, 444, 384, 385 und 324, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 451, Ostgrenzen der Flurstücke 422, 34, 318, 317 und 420, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 316, Ostgrenzen der Flurstücke 290, 474, 452, 534 und 285, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 477, Nordostgrenzen der Flurstücke 583, 39, 286 und 322, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 36, über das Flurstück 261 (Alsterblick), Nordostgrenzen der Flurstücke 280, 405, 407, 406, 341 und 527, Südost- und Südwestgrenzen der Flurstücke 527 und 407, Südwestgrenze des Flurstücks 279, Südwestgrenze des Flurstücks 405, Südostgrenze des Flurstücks 273 der Gemarkung Wohldorf - Alster - Nordgrenzen der Flurstücke 545 und 544, über das Flurstück 261 (Alsterblick), Nordgrenze des Flurstücks 291 der Gemarkung Wohldorf.
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