Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen unter anderem den Einsatz von Quecksilber in Kosmetika. Trotzdem mangelt es in vielen Ländern noch an nationalen Regelungen oder Umsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, um den Einsatz der hochgiftigen Chemikalie zu kontrollieren. Am Beispiel hautaufhellender Cremes wird deutlich, dass Grenzwerte für die Quecksilberverbindungen oft tausendfach überschritten werden und so eine Gefährdung von Menschen und Umwelt besteht. Im Titelbeitrag der UMID-Ausgabe 02/2024 werden die internationalen Herausforderungen in der Quecksilberregulierung und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am BfR , mögliche Aussagen über Zusammenhänge zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES), die Entwicklung und Anwendung eines neuen Fragebogens für GerES VI zu den Themen Wetter und Klima und den Nutzen des Sachstandsberichts Klimawandel und Gesundheit für einen Austausch mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (DetergV) regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie den darin enthaltenen Tensiden. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend zur EU-Detergenzienverordnung das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) . Wasch- und Reinigungsmittel (WRM) werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Neben dem Eintrag der Inhaltsstoffe ins Abwasser spielen zunehmend gesundheitliche Belastungen eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. verstärken können. Informationen darüber, ob ein Wasch- und Reinigungsmittel solche Duft- und Konservierungsmittel enthält, sind auf der Verpackung zu finden. Auf der Verpackung ist eine Internetadresse anzugeben, unter welcher zum jeweiligen Produkt das Verzeichnis der Inhaltsstoffe abrufbar ist. Wasch- und Reinigungsmittel EU-Infos für Verbraucher Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Spielzeuge sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Beim Kauf ist in punkto Produktqualität oder auch Datensicherheit einiges zu beachten. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz rufen Verbraucherinnen und Verbraucher daher dazu auf, beim Spielzeugeinkauf auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung. Ministerin Gorißen: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung.“ Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert: „Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) verboten. Trotzdem werden durch die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen.“ Hinweise zur Qualität eines Produkts könnten oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben. „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das unerwünschte Stoffe enthält, fällt häufig schon durch einen unangenehmen Geruch auf.“ Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) erklärt der Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Immer beliebter sind unter dem Weihnachtsbaum auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben dabei oft Daten- und Verbraucherschutz auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen.“ Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Über diverse Plattformen angebotene Produkte aus dem nicht-europäischen Raum entsprechen nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden häufig nicht den in der EU geltenden Normen. Zudem gibt es im Onlinehandel nicht die Möglichkeit, die Produktqualität anhand von Geruch, Farbabrieb etc. vor der Bestellung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1.000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote lag zuletzt bei ungefähr 5 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an 0211 3843-0 . Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 0211 3843- 1043 , sebastian.klement-aschendorff(at)mlv.nrw.de Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zurück
UMID 02/2024 erschienen: Verbot quecksilberhaltiger Kosmetika Titelthema des Heftes: Internationale Herausforderungen bei der Regulierung des Einsatzes von Quecksilber in Kosmetika wie hautaufhellenden Cremes. Weitere Themen: Die Kommission Environmental Public Health zum Potenzial des Abwassermonitorings, Allergien als wichtiges Thema im BfR, Erkenntnisse aus GerES V, ein neuer Fragebogen für GerES VI und der Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit. Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber unter anderem den Einsatz in Kosmetika. In der EU wird dies durch die EU-Kosmetikverordnung umgesetzt. In vielen anderen Ländern mangelt es jedoch oftmals noch an der nationalen Umsetzung des Übereinkommens, ebenso fehlen Durchsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, wenn Regularien vorhanden sind. Dies stellt eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Im Titelbeitrag der aktuellen UMID-Ausgabe werden diese internationalen Herausforderungen am Beispiel hautaufhellender Cremes erläutert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am BfR , welche Aussagen über Zusammenhängen zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) möglich sind, einen neuen Fragebogen für GerES VI zum Thema Wetter und Klima und den Nutzen des Sachstandsberichts Klimawandel und Gesundheit für einen Austausch mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei hier abonniert werden.
Indikator: Heiße Tage Die wichtigsten Fakten 2003, 2015, 2018 und 2022 waren, gemittelt über die gesamte Fläche Deutschlands, die Jahre mit der höchsten Zahl Heißer Tage. Trotz starker Schwankungen zwischen den Jahren ist der Trend insgesamt deutlich steigend. Durch den Klimawandel ist in den nächsten Jahrzehnten mit mehr Heißen Tagen in den Sommermonaten zu rechnen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Steigende Temperaturen können sich nachteilig auf die Gesundheit des Menschen auswirken. Der Deutsche Wetterdienst hat als Kenngröße den „Heißen Tag“ definiert: Jeder Tag, dessen höchste Temperatur bei 30 °C oder höher liegt, zählt danach als Heißer Tag . Hohe Lufttemperaturen belasten den menschlichen Körper durch die Hitze nicht nur direkt, wie z.B. in Form von Kreislaufproblemen. Eine heiße Witterung kann auch Verunreinigungen der Atemluft auslösen, die wiederum Atemwegs- und Herz-Kreislauf- Erkrankungen verstärken. So begünstigt eine hohe Lufttemperatur zusammen mit intensiver Sonneneinstrahlung die Bildung von Ozon in Bodennähe, welches die Augen und Atemwege reizt. Diese Belastung kann bestehende Krankheiten der Atemwege verschlimmern und auch allergische Reaktionen auslösen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2024 gab es gemittelt über die Fläche Deutschlands etwa 12,5 Heiße Tage , an denen Temperaturen von 30 °C oder mehr gemessen wurden. Besonders hoch war die Belastung durch Hitze neben 2022 in den Jahren 2003, 2015 und 2018: In diesen Jahren gab es in Deutschland gemittelt zwischen 18 und 20 Heiße Tage. Nach Anzahl der Heißen Tage wurden die zehn wärmsten Jahre alle seit 1994 registriert. Zwar schwanken die Jahreswerte dieses Indikators stark, insgesamt ist der Trend seit Beginn der Aufzeichnungen aber deutlich steigend. Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl Heißer Tage zu rechnen ist. Wie wird der Indikator berechnet? Die Temperaturmessungen der Messstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind die Grundlage des Indikators. Für Flächen, die nicht durch Messstationen abgedeckt sind, müssen sowohl die Temperaturwerte wie auch Kennwerte berechnet werden. Im Ergebnis kann die Verteilung in einem Raster (1 mal 1 Kilometer) dargestellt werden. Für jeden Rasterpunkt wird eine Jahressumme der Heißen Tage berechnet. Der Durchschnitt der Jahreswerte aller Rasterpunkte bildet den Indikator (Gebietsmittel). Weitere Informationen zum Berechnungsverfahren finden Sie in einem Bericht des DWD (Müller-Westermeier 1995). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in den Daten-Artikeln "Trends der Lufttemperatur" und "Gesundheitsrisiken durch Hitze" .
Stickstoffdioxid-Belastung Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zeigen seit 1995 eine deutliche Abnahme. An einem Prozent der verkehrsnahen Stationen überschreiten die gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentrationen den seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert. Belastung durch Stickstoffdioxid Ballungsräume und Städte sind im Vergleich zum Umland stärker von Luftschadstoffbelastungen betroffen, da die Emissionen in dicht besiedelten Gebieten erwartungsgemäß höher sind. Dabei ist die Belastung nicht im gesamten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid (NO 2 ) Konzentrationen werden nahe der Hauptemissionsquelle, an viel befahrenen Straßen, gemessen. Je nach Lage der Messstation werden verkehrsnah NO 2 -Jahresmittelwerte zwischen 20 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), sehr vereinzelt sogar noch darüber, gemessen. Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Straßen verringert sich die NO 2 -Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Verkehr weitere Stickstoffoxid-Quellen (z.B. aus dem verarbeitenden Gewerbe und Haushalten) über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet, die als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet wird und als typisch für städtische Wohngebiete anzusehen ist. Hier liegen die NO 2 -Jahresmittelwerte im Bereich von 10 bis 20 µg/m³. Mit Jahresmittelwerten um 6 µg/m³ wird die deutlich niedrigere NO 2 -Belastung entfernt von Emissionsquellen in ländlichen Gebieten gemessen (siehe Abb. „Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte“). Seit 1995 ist in allen beschriebenen Belastungsregimen ein Rückgang erkennbar. An den Messstationen des Umweltbundesamtes, die weit entfernt von lokalen Schadstoffquellen liegen, um weiträumig und grenzüberschreitend transportierte Luftmassen zu untersuchen, werden NO 2 -Konzentrationen noch deutlich unter 6 µg/m³ gemessen (siehe Karten „Stickstoffdioxid (NO 2 ) - Jahresmittelwerte“). Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2000-2008 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2009-2017 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2018-2023 Quelle: Umweltbundesamt Überschreitung von Grenzwerten In der EU-Richtlinie 2008/50/EG – in deutsches Recht mit der 39. BImSchV umgesetzt – ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist (siehe Tab. „Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide“). 1 % der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierten 2023 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. An städtischen Hintergrundmessstellen traten keine Überschreitungen auf (siehe Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes“). Der ebenfalls seit 2010 einzuhaltende 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200 µg/m³ dürfen nicht öfter als 18-mal überschritten werden) wurde zuletzt im Jahr 2016 überschritten, damals sehr vereinzelt, vor allem an stark befahrenen Straßen mit Schluchtcharakter. 2023 wurde demnach erneut deutschlandweit keine Überschreitung des 1-Stunden-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO 2 ) festgestellt. Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide Stickstoffoxide (NO x ) können als Stickstoffdioxid (NO 2 ) oder Stickstoffmonoxid (NO) auftreten. Überwiegend wird Stickstoffmonoxid (NO) emittiert. NO tritt aber großräumig nicht in Erscheinung, da dieses Gas relativ schnell von Luftsauerstoff (O 2 ) und Ozon (O 3 ) zu NO 2 oxidiert wird. Herkunft Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NO x -Quelle . Gesundheitliche Wirkungen Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können bei hohen Konzentrationen Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO 2 -Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO 2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Diese Effekte sind bei langfristiger Belastung noch deutlich ausgeprägter darstellbar. Messdaten Derzeit wird in Deutschland an etwa 500 Stationen NO 2 gemessen.
Um eine erfolgreiche Ambrosia-Bekämpfung betreiben zu können, ist es von großer Bedeutung, über Kenntnisse zur Verbreitung der Ambrosia-Arten in Berlin zu verfügen. Dabei stellen die Standorte und dass Ausbreitungspotential der Pflanzen die Grundlage für eine gezielte Planung und Beseitigung dar. Die indirekten und direkten Bekämpfungsmaßnahmen fungieren wie eine Art Schlüssel-Schloss-Prinzip. Eine erfolgreiche und nachhaltige Bekämpfung ist nur möglich, wenn beide Arten der Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Ab Juni steht die Ambrosia im vollen Wachstum und bildet ihre Blütenstände, welche ab Mitte Juli ihre Pollen mit dem Wind verstäuben. Bei der Ambrosia kann mit einem Pollenflug bis in den Oktober hinein gerechnet werden, weil die Bildung der Blütenstände viel später als z.B. bei der Erle und Birke beginnt. Die Pollen der Ambrosia sind besonders für Allergiker schädigend, können aber auch bei Nichtallergikern zu Irritationen an Händen oder im Gesicht führen. Zudem gibt es verschiedene Formen der Ambrosia-Allergie. Bei Ambrosia-Heuschnupfen können Symptome wie Nasenjucken, Niesen, Augentränen und zusätzliches Gaumenjucken auftreten. Wird diese Erkrankung nicht ausreichend behandelt, kann es sogar zu Asthma durch Ambrosia-Pollen kommen. Die volumetrische Pollenfalle ist eine gute Möglichkeit des Monitorings und gibt interessante Aufschlüsse über Beginn und Ende der Pollenflugzeit, wodurch man eine frühzeitige Beseitigung der Ambrosia-Pflanzen veranlassen kann. Abschließend ist es wichtig zu differenzieren, dass ein Pollen-Monitoring keine Bekämpfungsmaßnahme ist. Es dient als Warnfunktion für Personen, welche von Allergien betroffen sind und Personen, die für die Minderung der Pollenbelastung Verantwortung tragen. Anhand der Pollenwerte kann man die Ergebnisse der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen interpretieren und bewerten. Der Einsatz dieser Fallen ist demzufolge in Belastungsgebieten wie z. B. Berlin-Adlershof von großer Bedeutung. Sie geben ebenfalls Aufschlüsse über den Ferntransport von Pollen aus benachbarten Regionen. Das lässt sich an abrupten Peaks in den Diagrammen feststellen. Das Diagramm zeigt zwei Schwellenbereiche auf. Zum einen die Schwelle der mäßigen Belastung, diese Schwelle wird bei 3 Pollen pro Kubikmeter Luft erreicht. Hierbei sind bei Allergikern keine Symptome zu beobachten. Der zweite Schwellenbereich ist die Schwelle zur starken Belastung. Dieser wird bei einer Grenze von 10 Pollen pro Kubikmeter Luft überschritten. Ab diesem Bereich ist mit den oben genannten körperlichen Reaktionen zu rechnen. Die Ermittlung der Pollenwerte erfolgt während der Datenerfassung täglich und wird wöchentlich ausgewertet und aktualisiert.
Hannover. Gerade jetzt im Sommer schwirren sie häufig um uns herum und viele Menschen fürchten sich vor ihnen: Faltenwespen und Hornissen. Sie werden zwar häufig als Bedrohung wahrgenommen, allerdings haben sie für den Erhalt des Ökosystems eine wesentliche Bedeutung. Hornissen und Faltenwespen bestäuben nicht nur Pflanzen, sondern vertilgen auch kleinere Insekten wie Mücken, um ihren Nachwuchs zu ernähren. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einige Informationen zusammengestellt, die den Umgang mit den Insekten im Sommer erleichtern. Gerade jetzt im Sommer schwirren sie häufig um uns herum und viele Menschen fürchten sich vor ihnen: Faltenwespen und Hornissen. Sie werden zwar häufig als Bedrohung wahrgenommen, allerdings haben sie für den Erhalt des Ökosystems eine wesentliche Bedeutung. Hornissen und Faltenwespen bestäuben nicht nur Pflanzen, sondern vertilgen auch kleinere Insekten wie Mücken, um ihren Nachwuchs zu ernähren. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einige Informationen zusammengestellt, die den Umgang mit den Insekten im Sommer erleichtern. Wie verhalte ich mich richtig, wenn Wespen und Hornissen um mich schwirren? Grundsätzlich gilt: Menschen sollten den Insekten ruhig und besonnen begegnen. „Es sind lediglich zwei Wespenarten, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten: die Gewöhnliche und die Deutsche Wespe. Allerdings stechen sie nur, wenn sie sich akut bedroht fühlen“, erklärt André Apel, Mitarbeiter im Landesweiten Artenschutz des NLWKN. Der Experte ist auf wirbellose Tierarten spezialisiert und setzt sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen dafür ein, die oftmals als „Plagegeister“ wahrgenommenen Insekten zu schützen. „Grundsätzlich sind Insekten alles andere als eine Plage. Viele Insektenarten meiden Menschen, statt mit ihnen zu interagieren und sind für die Bestäubung und somit Vermehrung von etlichen Pflanzenarten unabdingbar“, betont Apel. Wer auf eine kontaktfreudige Hornisse oder Wespe trifft, sollte ruhig bleiben und nicht nach ihr schlagen, damit sie sich nicht bedroht fühlt. Wie verhalte ich mich richtig, wenn Wespen und Hornissen um mich schwirren? Was kann ich aktiv tun, um die Tiere fernzuhalten und Stiche zu vermeiden? Süßliche Gerüche wie Parfüm locken die Insekten an und sollten daher vermieden werden. Ebenso sollten beim Essen im Freien Gläser mit süßlich riechenden Flüssigkeiten wie Limonaden abgedeckt werden. Auf Streuobstwiesen und in Gärten sollten im Sommer besser Schuhe getragen werden. Viele Insekten befinden sich am Boden und sind beim Laufen nicht sofort zu erkennen, sodass es barfuß häufig zu schmerzhaften Stichen kommen kann. Was kann ich aktiv tun, um die Tiere fernzuhalten und Stiche zu vermeiden? Wie reagiere ich richtig bei akuten Stichen? „Bei einer akuten allergischen Reaktion auf einen Stich schwillt die Stichstelle deutlich an und es kann zu Übelkeit und Schwindel kommen“, erklärt André Apel. Bei Reaktionen wie Atemnot, Krämpfen und Bewusstlosigkeit sollte umgehend ein Notarzt verständigt werden. Allerdings sind weder Stiche von einer Hornisse noch von einer Wespe sind bei Nicht-Allergikern tödlich. „Wirklich lebensbedrohlich wären sie für einen Menschen erst ab einer Anzahl von rund einhundert, ein Fall, der faktisch nie eintritt“, erläutert André Apel. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich bei mir zuhause ein Nest entdecke? In den meisten Fällen ist hier nichts zu unternehmen. „Ein Faltenwespennest im eigenen Garten stellt oftmals keine unmittelbare Gefahr dar, solange Menschen auf die Tiere Rücksicht nehmen“, betont André Apel. Oftmals werden die Nester erst bemerkt, wenn die Insekten bereits ihren saisonalen Aktivitätshöhepunkt erreicht haben und einige Wochen später ohnehin sterben werden. Wichtig zu wissen ist: Hornissen und Wespen verwenden ihre Bauten nur einmal. Eine Rückkehr der Insekten im nächsten Sommer ist also ausgeschlossen. Zu einem aktiven Nest sollte ein ausreichender Abstand von etwa vier Metern eingehalten werden. In der Nähe unterirdischer Bauten sollte aufs Rasenmähen verzichtet werden. Das eigenständige Entfernen von Faltenwespennestern ist beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes erlaubt. Dies kann der Fall sein, wenn die Tiere ihren Neststandort doch einmal zu nahe am Wohnhaus gewählt haben. Bei Hornissen-Nestern müssen sich Betroffene laut NLWKN jedoch an die für ihren Wohnort zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, da die Tiere im Artenschutz besonders geschützt sind. Kann ich Insekten bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen? Um den Tieren in ihren weiter schwindenden Lebensräumen zu helfen, sollte auf eine insektenfreundliche Gartengestaltung geachtet werden. Dazu zählen verschiedene heimische Pflanzenarten wie Löwenzahn, naturbelassene Rasenflächen, Insektenhotels und Staudengewächse wie zum Beispiel Rittersporn ( Delphinium ), Schleierkraut ( Gypsophila ) und Fetthenne ( Sedum ). Reine Schotter- oder Steingärten bieten Insekten hingegen keinen Lebensraum und tragen so zu ihrem weiteren Aussterben bei, wodurch es langfristig aufgrund mangelnder Bestäubung auch weniger Pflanzen gäbe. Wer allerdings nicht die ganze Rasenfläche ihrem freien Wuchs überlassen möchte, kann einzelne Blühstreifen anlegen. Ausführliche Informationen und Informationsflyer zu Wespe, Hornisse und Co. gibt es auf der Internetseite des NLWKN. Hier finden sich auch wichtige Informationen zum Thema Insektenschutz mit Empfehlungen für die Praxis: www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt
Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen Wie Sie Ihr Zuhause umweltschonend und mit wenig Chemie reinigen Entfernen Sie Schmutz möglichst sofort. Dosieren Sie die Reinigungsmittel sparsam und verwenden Sie vorwiegend Konzentrate. Bevorzugen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen. Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Achten Sie auf Sicherheit und bewahren Sie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Gewusst wie Alle Wasch- und Reinigungsmittel belasten das Abwasser mit Chemikalien. 2021 haben in Deutschland private Verbraucher*innen etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel gekauft. Die Stoffe aus diesen Produkten gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt. Ein nachhaltiger Einsatz schützt die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit. Mechanische Hilfsmittel statt Chemiekeulen: Umweltfreundlicher putzt es sich durch die Unterstützung mechanischer Hilfsmittel. Geeignete Reinigungshilfen wie Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung. Verwenden Sie mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke. Ebenfalls helfen diese Tipps Reinigungsmittel einzusparen: Frischer Schmutz lässt sich leichter entfernen als eingetrockneter Schmutz. Daher den Schmutz sofort beseitigen. Angebranntes, Saucenflecken und andere Verschmutzungen am Herd und im Backofen vor der nächsten Nutzung entfernen, damit diese nicht stärker einbrennen können. Einweichen in Wasser erleichtert ebenfalls die Reinigung. Wassertropfen am Badewannenrand, an der Duschkabine und an Armaturen nach der Benutzung entfernen. Verwenden Sie für große Flächen einen Abzieher und für kleine Flächen ein Tuch – das verhindert Kalkflecken und beugt Schimmel vor. Die Dosierung ist wichtig: Halten Sie sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung, das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Lassen Sie sich vom Preis nicht abschrecken und nutzen Sie Reinigungsmittel-Konzentrate. Sie sind zwar auf den ersten Blick teurer, aber ergiebiger als andere Reinigungsmittel. Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind. Quelle: Blauer Engel EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. Quelle: Europäische Kommission Wahl des Reinigungsmittels: Es gibt Reinigungsmittel, die der Umwelt besonders stark schaden. Allzweckreiniger, Handspülmittel, Küchenreiniger/ Scheuermilch und ein saurer Sanitärreiniger auf Basis von Zitronensäure reichen völlig aus, um Küche und Bad sauber zu halten. Wählen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder der EU-Umweltblume . Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Ätzende Reiniger mit starken Säuren oder Laugen erkennen Sie am Gefahrenpiktogramm (siehe Abbildung unten) auf dem Produkt. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist kein Garant dafür, dass es umweltfreundlich oder nicht gesundheitsgefährlich ist. Beliebte Bestandteile von DIY-Reinigern wie Orangenöl oder Essigessenz sind zum Beispiel nicht zu empfehlen. Orangen(schalen)öl enthält Limonene, welches Allergien auslösen kann. Essigessenz ist ätzend und kann Armaturen und andere verchromte Teile schädigen. Hygiene in Küche und Bad: Im Alltag kommen Sie mit Keimen in Berührung. Achten Sie deshalb auf die Hygiene. Normale Verschmutzungen in Küche, Bad und WC erfordern zur Beseitigung von Keimen keine Desinfektionsmittel. Klassische Reinigungsmittel reichen hier im Normalfall aus. Vorsicht vor Keimen an den Händen: Vor der Zubereitung von Speisen und nach jedem Toilettengang sollten Sie die Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen und abtrocknen. Hängen Sie Spülschwämme und Geschirrtücher nach dem Gebrauch umgehend zum Trocknen auf. Wechseln Sie das Spül- und Trockentuch regelmäßig und waschen Sie es bei 60 Grad Celsius. So vermeiden Sie Gesundheitsgefahren: Immer wieder kommt es zu Unfällen im Haushalt, weil Reinigungsmittel nicht als solche erkannt werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Kinder in der Nähe sind. Bewahren Sie Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Stellen Sie Reinigungsmittel nicht in die Nähe von Getränkeflaschen und füllen Sie sie auch nicht in Lebensmittelverpackungen um. Lesen Sie die Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett vor der Anwendung. Vermeiden Sie stark saure oder stark alkalische Reiniger, da sie bei unsachgemäßer Anwendung Reizungen oder Verätzungen verursachen können. Verwenden Sie nach Möglichkeit lösemittelfreie Produkte. Falls doch organische Lösemittel im Einsatz sind, sollten Sie kräftig lüften. Verzichten Sie möglichst ganz auf den Einsatz von Raumsprays und Duftspendern. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Gebrauch von Waschmitteln ( UBA -Umwelttipps). Entkalken Sie regelmäßig die Kaffeemaschine und den Wasserkocher. Sind die Heizstäbe zunehmend verkalkt, behindert das die Wärmeabgabe an das Wasser oder das Gerät geht sogar kaputt. Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schimmel (UBA-Publikation). Hintergrund Umweltsituation: Die in den Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar. Das gilt aber nicht für andere Inhaltsstoffe wie Phosphonate, Polycarboxylate, Konservierungsmittel, Silikone, Paraffine, Duftstoffe und Farbstoffe. Viele dieser Stoffe können sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und Gewässerorganismen schädigen. Außerdem tragen bestimmte Inhaltstoffe, etwa Phosphor- oder Stickstoffverbindungen, zur Überdüngung der Gewässer bei. Darum sollten Reinigungsmittel möglichst frei davon sein. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser liegt bei etwa 500.000 Tonnen. Gesetzeslage: Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Es setzt unter anderem die Vorgaben zum biologischen Abbau von Tensiden aus der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in nationales Recht um. Das WRMG erfasst klassische Wasch- und Reinigungsmittel sowie zur Körperreinigung bestimmte, tensidhaltige kosmetische Mittel und auch reine Pflegemittel, welche mit der nächsten Reinigung in das Abwasser gelangen. Der Paragraf 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln an das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ). Für den Export in andere Länder sind die gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder zu beachten. Marktbeobachtung: Die Verbraucher*innen in Deutschland kaufen nach Angabe des Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Nicht enthalten darin sind Reinigungsmittel, die gewerblich und industriell eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Wasch- und Reinigungsmittel ( UBA -Themenseite) Frühjahrsputz (Radiointerview)
In der Vergangenheit fanden sich viele Schadstoffe in der Berliner Luft. Neben Stickstoffdioxid und Feinstaub waren Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Ozon, Benzol und Blei in der Luft ein Problem. Das ist heute glücklicherweise nicht mehr so. Denn noch bevor die neuen europäischen Grenzwerte in deutsches Recht übernommen wurden, setzte Berlin mit dem Luftreinhalteplan 1994 – 2000 in den 1990er Jahren bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität um. Bis zum Jahr 2000 wurden so die Emissionen im Industrie-, Hausheizungs- und Verkehrsbereich deutlich vermindert. Seitdem hält Berlin bei vielen Luftschadstoffen die gesetzlichen Grenzwerte ein. Nicht eingehalten werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Überschreitung des Grenzwertes für das Jahresmittel von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft) und in bestimmten Jahren mit ungünstiger Wetterlage auch für Feinstaub (Überschreitung des Tageshöchstwertes). Eine Vielzahl von Studien belegen, dass Stickstoffdioxid und Feinstaub unsere Atemluft belasten und negative gesundheitliche Auswirkungen haben. Stickstoffdioxid Stickstoffdioxid (NO 2 ) ist ein für uns Menschen sehr schädliches Reizgas. Es gelangt durch Atmung tief in den Körper und greift die Schleimhäute an. In hohen Mengen kann es zu Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems führen. Probleme bereitet Stickstoffdioxid zunächst einmal Menschen mit Vorerkrankungen und Allergien, aber auch für Kinder und ältere Menschen ist eine hohe Stickstoffdioxidbelastung bedenklich. Und auch für alle anderen gibt es gesundheitliche Effekte und nachgewiesene Zusammenhänge zwischen hoher Stickstoffdioxidbelastung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zur Schwächung der Lunge. Zwar ist nicht nachweisbar, dass jemand konkret durch Stickstoffdioxid erkrankt ist. Aber sogenannte epidemiologische Studien liefern Erkenntnisse über statistische Zusammenhänge zwischen der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid und den gesundheitlichen Auswirkungen. Stickstoffdioxid ist bei intensiver Sonneneinstrahlung außerdem an der Bildung des Treibhausgases Ozon beteiligt, das ebenfalls eine stark reizende Wirkung auf unsere Atemwege hat. Zudem kann Stickstoffdioxid in der Atmosphäre zu partikelförmigen Nitraten umgewandelt werden, die wiederum zur Feinstaubbildung beitragen. Feinstaub (PM 10 ) Feinstaub-Partikel dringen je nach Größe verschieden tief in den Körper ein. Je kleiner sie sind, umso gefährlicher sind sie für den Organismus. Unterschieden werden deshalb Staubpartikel, deren Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM 10 ) – ein hundertstel Millimeter – oder sogar kleiner als 2,5 Mikrometer (PM 2,5 ) ist. Unterschreiten sie 10 Mikrometer können sie bis in Bronchien und Lunge wandern. Noch kleinere Staubpartikel gelangen darüber hinaus sogar bis in die Blutbahn und können dort zu Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems führen. Bei Kindern kann Feinstaub zudem das Wachstum der Lunge hemmen. Feinstaub ist in jeder Konzentration gesundheitsschädlich. Es gibt also eigentlich keine Schwelle, unterhalb der die Effekte auf die Gesundheit vollkommen unschädlich sind. Daher raten Experten der WHO, die Grenzwerte langfristig noch weiter abzusenken, denn jede Minderung der Feinstaubbelastung nutzt der Gesundheit. Bereits seit 1975 wird die Schadstoffbelastung der Berliner Luft gemessen. Mit dem Berliner Luftgüte-Messnetz , kurz BLUME genannt, wird an 16 Messstationen in ganz Berlin, die Luftqualität regelmäßig überprüft. Die Messstationen verteilen sich über die ganze Stadt: So wird in der Innenstadt an Hauptverkehrsstraßen ebenso wie in Wohngebieten oder am Stadtrand gemessen. An Orten, wo keine Messung durchgeführt werden kann, wird die Luftqualität anhand von Modellsimulationen ( Umweltatlas Berlin ) beurteilt. Trugen in den 1980er und 90er Jahren noch der Industrie- und der Hausheizungsbereich wesentlich zur Luftverschmutzung bei, ist der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Stadt heute der lokale Kraftfahrzeugverkehr, hier vor allem die Diesel-Motoren. Dabei oxidiert das durch Kraftfahrzeuge ausgestoßene Stickstoffmonoxid (NO) in der Luft zu Stickstoffdioxid (NO 2 ). Andere Quellen wie Industrie, Kraftwerke und Hausheizungen ebenso wie die mit dem Wind vom Land in die Stadt getragenen Schadstoffe tragen in deutlich geringerem Maße zu den Stickstoffdioxidwerten bei. Bei der Feinstaubbelastung dagegen spielt der großräumige Transport von Luftschadstoffen in der Atmosphäre eine wesentliche Rolle. Feinstaub PM 10 (particulate matter) – Staubpartikel mit einer Größe von 10 oder weniger Mikrogramm – kann in der Atmosphäre hunderte Kilometer weit transportiert werden. Weit über die Hälfte des Feinstaubs wird so von außerhalb nach Berlin hineingetragen. Zu dieser sogenannten regionalen Hintergrundbelastung kommen noch Emissionen aus städtischen Quellen wie der Industrie, Kraftwerken, Heizungen und dem städtischen Verkehr. Letzterer macht etwa ein Viertel der Feinstaubbelastung in Berlin aus. Was auf den ersten Blick nach einem eher geringen Anteil aussieht, summiert sich an vielbefahrenen Straßen zu einem gravierenden Problem: Aufgrund der schon bestehenden hohen Hintergrundbelastung kommt es durch den Verkehr zu erhöhten Feinstaubkonzentrationen. Insbesondere tragen der Reifen- und Bremsenabrieb, Rußpartikel aus Dieselfahrzeugen und Holzheizungen sowie die Aufwirbelung von Baustellen- und Straßenstaub erheblich zur Feinstaubbelastung bei. Die Menge von schädlichem Stickstoffdioxid und Feinstaub in unserer Luft hat sich verringert. Verglichen mit den 1990er Jahren atmen wir heute zwischen 20 und 30 Prozent weniger an Stickstoffdioxiden ein. Allerdings reicht das noch nicht aus, um die von der EU festgelegten Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM 10 ) einzuhalten. Diese wurden aufgestellt, um langfristige negative Wirkungen auf unsere Gesundheit zu vermeiden. Hierfür bedarf es weiterer Maßnahmen, die der aktuelle Luftreinhalteplan festschreibt.
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