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Ausweisungsmessnetz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (12/2022) und gemäß § 4 AVV GeA

Die Excel-Tabelle listet alle Grundwassergütemessstellen des WRRL- und EUA- /Nitratmessnetzes NRW, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten "roten" Gebiete und zur immissionsbasierten Abgrenzung belasteter / unbelasteter Teilgebiete innerhalb der betroffenen Grundwasserkörper herangezogen worden sind (Stand: 12/2022). Messstellen ohne landwirtschaftlichen Einfluss, die eine Nitrat- oder Nitrateintragskonzentration oberhalb des Grundwasserschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend aufweisen, sind nicht in der Tabelle enthalten, da sie gemäß AVV GeA bei der Gebietsausweisung keine Berücksichtigung finden. Als Angaben enthält das Tabellenblatt: - 9-stellige amtliche Messstellennummer und Name der Messstelle - Gemeinde und Kreis in der bzw. dem die Messstelle liegt - Grundwasserkörper (ID und Name), dem die Messstelle beim Monitoring zugeordnet ist - Lagekoordinaten (aus Datenschutzgründen unterbleiben die beiden letzten Stellen) - dominierender Landnutzungseinfluss im Zustromgebiet der Messstelle - Information, ob ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell im Zeitraum 2009-2018 gemäß GrwV an der Messstelle vorliegt (ja/nein) und ob gleichzeitig ein Nitratwert > 37,5 mg/l vorliegt - Mittelwert der Maximalwerte MWMxJW1619 (Nitrat; mg/l) der Jahre 2016-2019 zu der Messstelle - Nitrateintragskonzentration (mg/l) im Zeitraum 2016-2019, soweit vorhanden (bei mehreren Messungen wird der Mittelwert verwendet). Grundlage sind Messungen des Parameters „Exzess-N2 (umgerechnet in Nitrat in mg/L)“ und die „Nitratkonzentration“ als Summenwert aus jeweils derselben Grundwasserprobe. Die Daten stehen in ELWAS-web. Die Nitrateintragskonzentration entspricht der Nitratkonzentration vor Denitrifikation im Grundwasser. Der Exzess-N2 (durch Nitratabbau im Überschuss gebildetes N2) wird mit der N2/Ar-Methode bestimmt. - Maßgeblicher Wert, aus welchem die Information abzuleiten ist, ob bei der Abgrenzung belasteter / unbelastete Teilgebiete MWMxJW1619 oder Nitrateintragskonzentration ausschlaggebend ist. - Information, ob die Messstelle für die Ausweisung „roter Feldblöcke“ relevant ist oder nicht. Dies ist der Fall bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen der Nitratwert (MWMxJW1619) oder die Nitrateintragskonzentration größer als 50 mg/l ist, sowie bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen ein steigender Nitrattrend vorliegt und der Nitratwert (MWMxJW1619) 37,5 mg/l oder größer ist. In der Excel-Datei sind neben der Datentabelle (Tabellenblatt „AWMN_2022_11“) ein Tabellenblatt zur Erläuterung der Attribute (Tabellenblatt „Dateninformation“) sowie ein Tabellenblatt mit Informationen zu den Grundwasserkörpern (Tabellenblatt „GWK-Tabelle“) enthalten.

Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA: Teilgebiete der GWK

Teilgebiete der GWK bei der immissionsbasierten Abgrenzung nach § 5 AVV GeA. Die Teilgebiete wurden nach § 5 AVV GeA auf Basis hydrogeologischer und/oder hydraulischer Grenzen abgeleitet.

Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA (12/2022)

Dokumentation Immissionsbasierte Abgrenzung („Binnendifferenzierung“) nach § 5 AVV GeA: Unterteilung der nach § 3 AVV GeA betroffenen GWK in hydraulisch bzw. hydrogeologisch abgrenzbare Teilgebiete, Stand 12/2022: Dokumentation als pdf-Dokument In der Dokumentation ist eine Beschreibung der bei der Abgrenzung verwendeten Datengrundlagen und Methodik vorangestellt. Nachfolgend wird für jeden einzelnen Grundwasserkörper die Abgrenzung in belastete / unbelastete Teilgebiete dokumentiert. Anhand dieser Dokumentationen kann die Abgrenzung innerhalb der GWK anhand der verwendeten hydraulischen bzw. hydrogeologischen Kriterien und anhand der ausweisungsrelevanten Grundwassermessstellen hinsichtlich ihrer räumlichen Lage innerhalb der GWK nachvollzogen werden. Die GWK sind dabei nach ihrer ID sortiert.

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