API src

Found 75 results.

Antrag auf Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zum Ein- bau einer technischen Sicherungsanlage am BÜ 115 „Feldweg, Scheerhorn 1“, Bahn- km 55,177 der Strecke 9203 von Ochtrup-Brechte nach Coevorden im Streckenab- schnitt Neuenhaus – Coevorden

Die Bentheimer Eisenbahn Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Nieder- sächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Planfeststellungsbehörde), beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Einbau einer technischen Sicherungsanlage am Bahn- übergang 115 „Feldweg, Scheerhorn 1“, Bahn-km 55,177 der Strecke 9203 von Ochtrup- Brechte nach Coeverden in der Gemeinde Hoogstede im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung des UVP-Verzichts

Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für die Errichtung des Haltepunktes Pattbergstraße im Rahmen der Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Haltepunkt Kattenstraße (1. Bauabschnitt)

Planänderungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach § 18d Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss für das oben genannte Vorhaben wurde am 30.06.2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Im Zuge der Bauausführung hat sich jedoch Änderungsbedarf ergeben. Gegenstand der beantragten Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen auf den Gemarkungen Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen. Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den Planunterlagen zur Planänderung. Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind bereits in den planfestgestellten Unterlagen landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der nun beantragten Planänderung sind u.a. zusätzliche Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Aufwertung einer bestehenden Streuobstwiese geplant.

Planänderungsverfahren gemäß § 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) in Verbindung mit § 18 AEG

Änderung des planfestgestellten Duisburg Gateway Terminals durch die Errichtung eines Parkplatzes für Schwerlastfahrzeuge auf einer bisher nicht überplanten Fläche sowie den Einsatz elektrisch angetriebener Reach Stacker zur Optimierung der Be- und Entladevorgänge

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zur Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Kamp-Lintfort

Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Kamp-Lintfort durch den Neubau der Gleistrasse im Zechenpark, sowie den Neubau von vier nicht-technisch gesicherten Bahnübergängen als Überquerungsmöglichkeit von Fußgängern und Fahrradfahrern und den Neubau des Bahnhofs Kamp-Lintfort Mitte inklusive neuem Bahnsteig und barrierefreiem Zugang

Planfeststellungs­verfahren

Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Der Inhalt und Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens wird auf den nachfolgenden Seiten erläutert. Erforderlichkeit der Planfeststellung Anhörungsverfahren Planfeststellungsbeschluss, Ablauf und Zuständigkeiten Bekanntmachungen für aktuelle Bauvorhaben Aktuelle und abgeschlossene Planfeststellungsverfahren Sie erhalten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den zuständigen Behörden im Land Berlin. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (BlnVwVfG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Landesseilbahngesetz (LSeilbG) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Eisenbahn-Bundesamt VwVfG: Planfeststellungsverfahren

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik - Privilegierte Flächen nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Der vorliegende Datensatz enthält die Infrastrukturbereiche, die für die Freiflächenphotovoltaik nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB privilegiert sind. Dazu wurden die 200 m Randstreifen an Autobahnen sowie an zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit den "Suchflächen für Freiflächen-PV" (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191 ) verschnitten. Die Autobahn-Randstreifen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS-Daten abgeleitet. Für die 200 m Randstreifen an Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen wurde als Datengrundlage das Schienennetz der Deutschen Bahn genutzt und hieraus alle Strecken selektiert, die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als übergeordnet und zweigleisig angibt (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html <https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html> ). Einige Streckenteile des Schienennetzdatensatzes der Deutschen Bahn sind nur als „teilweise“ übergeordnet <https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html> eingestuft, da diese Flächen anhand der vorliegenden Daten nicht exakt verortet werden können.Grundsätzlich sind die Flächen immer noch einmal durch die Städte und Gemeinden zu überprüfen und abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung zu beurteilen. Beispielsweise wird in der vorliegenden Karte nicht nach Außenbereich und Innenbereich unterschieden. Anzumerken ist auch, dass die Liste des übergeordneten Netzes aktuell den Stand 31.10.2019 hat und derzeit durch das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert wird.

5. Planänderung (neu) Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, PFA 3 und 4, Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg „Ammertalbahn“: Änderung des Betriebsprogramms

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), 5. Planänderung: Änderung des Betriebsprogramms (neu), durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall. Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.

Plangenehmigungsverfahren nach § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den "Einbau einer festen Fahrbahn in einem Teilbereich des Gleises 101 im Bahnhof Duisburg Hafen" der Duisburger Hafen AG (duisport)

Zwischen der Weiche 380 und der Eisenbahnüberführung Max-Peters-Straße soll im Gleis 101 der Schotteraufbau mit Bahnschwellen durch eine feste Fahrbahn ersetzt werden. Dadurch soll dauerhaft eine bessere Gleislagestabilität erreicht werden und der Fahrweg dauerhaft in Lage und Höhe fixiert werden.

Technische Sicherung des Bahnüberganges Bremer Straße (Bahn-km 0,475) in Delmenhorst

Antrag der Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahn GmbH (DHE) gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zum Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für die Fahrbahn und durch Schranken sowie einer akustischer Warneinrichtung für die Geh- und Radwege in Bahn-km 0,475 der Strecke Delmenhorst nach Harpstedt im Zuge des Bahnüberganges „Bremer Straße“ in der Gemeinde Delmenhorst

1 2 3 4 5 6 7 8