API src

Found 75 results.

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik - Privilegierte Flächen nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Der vorliegende Datensatz enthält die Infrastrukturbereiche, die für die Freiflächenphotovoltaik nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB privilegiert sind. Dazu wurden die 200 m Randstreifen an Autobahnen sowie an zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit den "Suchflächen für Freiflächen-PV" (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191 ) verschnitten. Die Autobahn-Randstreifen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS-Daten abgeleitet. Für die 200 m Randstreifen an Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen wurde als Datengrundlage das Schienennetz der Deutschen Bahn genutzt und hieraus alle Strecken selektiert, die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als übergeordnet und zweigleisig angibt (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html <https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html> ). Einige Streckenteile des Schienennetzdatensatzes der Deutschen Bahn sind nur als „teilweise“ übergeordnet <https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html> eingestuft, da diese Flächen anhand der vorliegenden Daten nicht exakt verortet werden können.Grundsätzlich sind die Flächen immer noch einmal durch die Städte und Gemeinden zu überprüfen und abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung zu beurteilen. Beispielsweise wird in der vorliegenden Karte nicht nach Außenbereich und Innenbereich unterschieden. Anzumerken ist auch, dass die Liste des übergeordneten Netzes aktuell den Stand 31.10.2019 hat und derzeit durch das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert wird.

Erneuerung EÜ "Am Gemeindeberg" bei Vorra

ID: 5333 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) „Am Gemeindeberg“. Diese soll dem gültigen Regelwerk angepasst werden. Das Bauwerk führt die zweigleisige, nicht elektrifizierte Strecke 5903 Nürnberg – Schirnding bei Bahn-km 41,467 in Artelshofen (Gemeinde Vorra) über die Pegnitz und einen Wirtschaftsweg. Etwa 1,5 km südlich liegt der Bahnhof Vorra (Pegnitz). Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) vom 02.07.2025 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Vorra beansprucht. Auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Nürnberg) Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.03.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.01.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen im Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offs…

Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2 Maintal

ID: 762 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Maintal, an den Strecken 3660 und 3685 sowie geplante Kompensationsmaßnahmen in der Stadt Gelnhausen und den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn werden die westlichen Bereiche der Stadt Hanau, die Stadt Maintal und die östlichen Teile der Stadt Frankfurt an das S-Bahn-Netz des Rhein-Main-Gebietes angeschlossen. Die Maßnahme führt zu einer Trennung der Nahverkehrszüge der S-Bahn von den Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs, des schnellen Schienenpersonennahverkehrs (Regionalexpress) und des Schienengüterverkehrs. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Knotens Frankfurt zu erhöhen und bestehende Engpässe im Schienennetz zu beseitigen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die Nahverkehrszüge der S-Bahn zwischen Frankfurt (Main) Ost und Hanau Hbf. Für den Planfeststellungsabschnitt 2 erfolgte die Maßnahme von Bahn-km 8,660 bis Bahn-km 15,082 der Eisenbahnstrecke 3660, Frankfurt (Main) Süd – Ffm Ost – Aschaffenburg Hbf, und von Bahn-km 60,069 bis Bahn-km 66,493 der Eisenbahnstrecke 3685, (Ffm) Abzw. Zeil – Hanau Hbf. Durch den Neubau der beiden Gleise wird die Strecke 3660 viergleisig ausgebaut. Zudem erfolgt eine Verlängerung der Tunnelstrecke 3681/3682 als neue Strecke 3685 von der S-Bahnstation Konstablerwache zum Ostbahnhof in Frankfurt. Diese wird parallel zur vorhandenen Strecke 3660 über Maintal nach Hanau Hbf weitergeführt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.11.2019 Datum der Entscheidung: 27.08.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Anhörungsbehörde: Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Deutschland http://www.rp-darmstadt.hessen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat III 33.1 Vorhabenträger DB Netz AG Hahnstraße 49 60528 Frankfurt am Main Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.05.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.03.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/verkehr… Öffentliche Auslegung Vorliegend handelt es sich um das 3. Planänderungsverfahren. Die in diesem Verfahren ausgelegten Antragsunterlagen beinhalten dabei neben den aktuell geänderten Unterlagen der 3. Planänderung ebenso die Unterlagen der 1. und 2. Planänderung und der ursprünglichen Antragsunterlagen aus dem Jahr 2013. Stadt Frankfurt am Main_Amtsblatt_Nr_8.pdf Stadt Gelnhausen_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Stadt Hanau_Hanauer Anzeiger.pdf Stadt Maintal_Maintaler Stadtanzeiger.pdf Stadt Mühlheim am Main_Offenbach Post.pdf Stadt Offenbach am Main_Offenbach Post.pdf Gemeinde Freigericht_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Hasselroth_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Linsengericht_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Münster_Mitteilungsblatt.pdf Gemeinde Münster_Münsterer Anzeigeblatt.pdf https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/verkehr… Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz

Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 1 Frankfurt am Main

ID: 758 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 1, Frankfurt am Main, an den Strecken 3660 und 3685 sowie geplante Kompensationsmaßnahmen in der Stadt Gelnhausen und den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn werden die westlichen Bereiche der Stadt Hanau, die Stadt Maintal und die östlichen Teile der Stadt Frankfurt an das S-Bahn-Netz des Rhein-Main-Gebietes angeschlossen. Die Maßnahme führt zu einer Trennung der Nahverkehrszüge der S-Bahn von den Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs, des schnellen Schienenpersonennahverkehrs (Regionalexpress) und des Schienengüterverkehrs. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Knotens Frankfurt zu erhöhen und bestehende Engpässe im Schienennetz zu beseitigen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die Nahverkehrszüge der S-Bahn zwischen Frankfurt (Main) Ost und Hanau Hbf. Für den Planfeststellungsabschnitt 1 erfolgte die Maßnahme von Bahn-km 2,400 bis Bahn-km 8,660 der Eisenbahnstrecke 3660, Frankfurt (Main) Ost – Gemarkungsgrenze Maintal, und von Bahn-km 52,550 bis Bahn- km 60,069 der Eisenbahnstrecke 3685, Ffm-Konstablerwache – Gemarkungsgrenze Maintal. Durch den Neubau der beiden Gleise wird die Strecke 3660 viergleisig ausgebaut. Zudem erfolgt eine Verlängerung der Tunnelstrecke 3681/3682 als neue Strecke 3685 von der S-Bahnstation Konstablerwache zum Ostbahnhof in Frankfurt. Diese wird parallel zur vorhandenen Strecke 3660 über Maintal nach Hanau Hbf weitergeführt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 19.12.2019 Datum der Entscheidung: 28.03.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Anhörungsbehörde: Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Deutschland http://www.rp-darmstadt.hessen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat III 33.1 Vorhabenträger DB Netz AG Hahnstr. 49 60528 Frankfurt am Main Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.05.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.03.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=1D261711-C254-475D-BBC9-3EB6B… Öffentliche Auslegung Vorliegend handelt es sich um das 2. Planänderungsverfahren. Die in diesem Verfahren ausgelegten Antragsunterlagen beinhalten dabei neben den aktuell geänderten Unterlagen der 2. Planänderung ebenso die Unterlagen der 1. Planänderung und der ursprünglichen Antragsunterlagen aus dem Jahr 2014. Frankfurt am Main_oü Bekanntmachung_Amtsblatt.pdf Freigericht_oü Bekanntmachung_GNZ.pdf Gelnhausen_oü Bekanntmachung_GNZ.pdf Hanau_oü Bekanntmachung_Hanauer Anzeiger.pdf Hanau_Korrektur oü Bekanntmachung_Hanauer Anzeiger.pdf Hasselroth_oü Bekanntmachung_GNZ.pdf Linsengericht_oü Bekanntmachung_GNZ.pdf Mühlheim am Main_oü Bekanntmachung_Aushang.pdf Münster_oü Bekanntmachung_Mitteilungsblatt.pdf Münster_oü Bekanntmachung_Münsterer Anzeigeblatt.pdf Offenbach_oü Bekanntmachung_Offenbach Post.pdf https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=1D261711-C254-475D-BBC9-3EB6B… Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz

Lückenschluss Erding - Flughafen München und Walpertskirchener Spange, PFA 4.2 (Stadtgebiet Erding), Bahn-km 12,535 bis Bahn-km 18,300 der Strecke 5601 Markt Schwaben - Flughafen München Term und Bahn-km 7,030 bis Bahn-km 8,955 der Strecke 5606 Abzw. Obergeislbach - Erding in der Stadt Erding mit trassenfernen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in den Gemeinden Oberding, Kranzberg, Langenpreising und Fahrenzhausen; 1. Planänderung

ID: 3944 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: Lückenschluss Erding - Flughafen München und Walpertskirchener Spange, PFA 4.2; 1. Planänderung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem gegenständlichen Vorhaben PFA 4.2 handelt es sich gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 14.7 UVPG um ein UVP-pflichtiges Vorhaben, für das eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) im Rahmen der Planfeststellung erstellt wurde. Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist in den entsprechenden Planwerken detailliert und komplex dargelegt. In der Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 17) sind die Schutzgüter Menschen, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen aller Schutzgüter ergänzend dargestellt und bewertet. Die übrigen Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaft werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 15) abgehandelt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 19.01.2024 Art des Zulassungsverfahrens: § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Anhörungsbehörde: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München Deutschland bahn-anhoerungsverfahren@reg-ob.bayern.de Zuständige Abteilung der Behörde: Sachgebiet 31.2 Vorhabenträger Deutsche Bahn InfraGO AG Richelstraße 3 80634 München Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 04.03.-03.04.2024; nähere Angaben siehe Bekanntmachungstext Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes sh. Bekanntmachungstext Weitere Ortshinweise sh. Bekanntmachungstext Eröffnungsdatum der Auslegung 04.03.2024 Enddatum der Auslegung 03.04.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.03.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlich… Dokumente Bekanntmachung mit nähere Angaben bzgl. Auslegung der Planunterlagen

Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum

ID: 977 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung für das Vorhaben "Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum“ km 46,40 bis km 50,85 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) stellt ein Infrastruktur- und Mobilitätsprojekt in der Metropolregion Rhein-Ruhr dar, mit welchem bestehende Kapazitätsengpässe im Bereich des Schienenpersonenverkehrs beseitigt werden sollen. Das Vorhaben wurde dabei aufgrund der räumlichen Ausdehnung, der Streckenlänge sowie besonderer örtlicher Verhältnisse in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergeteilt. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a reicht von Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a liegt innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Er beginnt hinter dem Bahnhof Düsseldorf-Unterrath in Bahn-km 46,400 und endet in Bahn-km 50,850. Im Wesentlichen sind in diesem Abschnitt folgende Maßnahmen geplant: - Sechsgleisiger Ausbau der vorhandenen Strecke durch Erweiterung um zwei Gleise - Errichtung/Ausbau von Schallschutzwänden - Neubau des Kreuzungsbauwerks Kalkum Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.03.2021 Datum der Entscheidung: 26.06.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Deutschland 0251/411-0 poststelle@brms.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Mülheimer Straße 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksregierung Münster Deutschland Weitere Ortshinweise Bezirksregierung Münster – Verfahren (bezreg-muenster.de) Eröffnungsdatum der Auslegung 19.04.2021 Enddatum der Auslegung 18.05.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021 unter dem Reiter Planfeststellung Schiene, Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren" Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Öffentliche Auslegung Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021. unter dem Reiter Planfeststellung Schiene unter dem Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren". Inhaltsübersicht_3.0a_DBV.pdf Titelblatt_PFA3.0a_DBV.pdf Unterlagenverzeichnis_3.0a_DBV.pdf U12.1_E-Bericht_Entwässerung_DBV.pdf U12_Deckblatt_3.0a_DBV.pdf U12_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_WRRL-FB_DBV.pdf https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) - Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Erneuerung Rauenthaler Tunnel - 2. Offenlage

ID: 1079 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Wuppertal (Baul. Änderung): Erneuerung Rauenthaler Tunnel, Bahn-km 0,531 bis 1,644 der Strecke 2700 Wuppertal- Oberbarmen – Opladen in Wuppertal Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG hat für das o. a. Bauvorhaben die Planfeststellung gemäß §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, (EBA) als Planfeststellungsbehörde beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Erneuerung des Rauenthaler Tunnels auf der DB-Strecke 2700 vom Bahnhof Wuppertal-Oberbarmen nach Remscheid-Lennep, beginnend im Bereich der Unterquerung des heutigen Stadtteils Wuppertal-Langerfeld zwischen km 0,5+31.534 bis km 1,6+44.460. Dabei sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geplant: Zweigleisige Erneuerung des Rauenthaler Tunnels durch Abbruch des Gebirgspfeilers zwischen Röhren I & II der Bestandsbauwerke und Ersatzneubau eines Tunnels in bergmännischer und offener Bauweise und Neubau der Tunnelportale. Wahl eines Gleisabstands von 4,50 m im Bereich des Tunnels und Planung des Lichtraumprofils GC inkl. Sicherheitsraum und Gefahrenbereich für Geschwindigkeit Ve ≤160 km/h. Neubau und Änderung von Erdbauwerken in den Voreinschnittsbereichen des Tunnels im Bau und Endzustand. Diverse bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Tunnels mittels Verfüllinjektionen und auch Kompensationsinjektionen im Bereichen mit geringer Überdeckung und Bebauung von der Geländeoberfläche aus. Errichtung eines Fledermausquartiers im Bereich des Westportals des Rauenthaler Tunnels. Ertüchtigung des südlichen Portalbereichs vom Langerfelder Tunnel und des Gebirgspfeilers zwischen dem Rauenthaler und dem Langerfelder Tunnel, sowie eine lokale Sicherung von beschädigten Stellen am Mauerwerk. Einbau von Ausbruchsmassen teilweise im Langerfelder Tunnel und im Voreinschnitt seines Nordportals. Baufeldfreimachung durch Rückbau der Gleise und Weichen. Nach Fertigstellung des Tunnels Wiederherstellung der Weichen und Gleise. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen der Leit- und Sicherungstechnik für Bau- und Endzustand sowie der Verkehrsanlagen (Signale, Gleise, Weichen, etc.). Der Streckenabschnitt ist nicht elektrifiziert, so dass keine Oberleitungsanlage im Tunnel geplant ist. Der Tunnel wird jedoch mit einer Erdung ausgerüstet, die eine Oberleitungsnachrüstung ermöglicht. In der Zeit vom 31.05.2021 bis 30.06.2021 fand bereits eine Offenlage der Planunterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG und als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG in den Räumen der Stadt Wuppertal statt. Bei der maßgeblichen Veröffentlichung im Internet wurde versehentlich folgende Unterlage nicht offengelegt: Unterlage 18.2 (Schalltechnische Untersuchungen, baubedingte Schall- und         Erschütterungsimmissionen), der Plan in Anlage 2, Blatt 12. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.07.2021 Datum der Entscheidung: 04.10.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Erneuerung Rauenthaler Tunnel - 2. Offenlage UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Deutschland Bezirksregierung Düsseldorf 0211 4753124 olaf.jack@brd.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 - Verkehr Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Erneuerung Rauenthaler Tunnel Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Wuppertal Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02025635715 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: volker.knippschild@stadt.wuppertal.de Eröffnungsdatum der Auslegung 09.08.2021 Enddatum der Auslegung 08.09.2021 Auslegung in Wuppertal-Barmen Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Wuppertal Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02025635715 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: volker.knippschild@stadt.wuppertal.de Eröffnungsdatum der Auslegung 09.08.2021 Enddatum der Auslegung 08.09.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.10.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.08.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.wuppertal.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planverfahren/planfeststel… Öffentliche Auslegung Unterlage 18.2, der Plan in Anlage 2, Blatt 12 (Rasterlärmkarte Arbeitsgang Signalgründungen) 20210708_Rauenthaler Tunnel_Rasterlärmkarte 12.pdf Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben Wuppertal (Baul. Änderung): Erneuerung Rauenthaler Tunnel

Neubau der südlichen Anbindung Köln-Nippes

ID: 1806 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises zu der Abstellanlage Köln-Nippes, 3. Deckblatt Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin plant den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises – mit Warte- und Begegnungsabschnitt – zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes. Das Zuführungsgleis ist geplant in einem Gebiet zwischen den S-Bahn-Haltepunkten Köln-Nippes und Köln-Parkgürtel. Die ursprüngliche Planung wurde im Jahr 2008, die Planunterlagen für das erste Planänderungsverfahren (1. Deckblatt) im Jahr 2014 und die Planunterlagen für das zweite Planänderungsverfahren (2. Deckblatt) im Jahr 2016 zur Einsichtnahme offengelegt. Nach dem Erörterungstermin im November 2017 hat die DB Netz AG die Planung nochmals überarbeitet und nun das 3. Deckblatt vorgelegt. Dieses 3. Deckblatt beinhaltet insbesondere folgende Änderungen der Planung: der Prognosezeitraum für Schall, Erschütterung und Luftschadstoffe wurde von 2025 auf 2030 fortgeschrieben und die entsprechenden Gutachten darauf basierend angepasst, das Schallgutachten wurde komplett überarbeitet und um weitere und alternative Schallschutzmaßnahmen ergänzt, im Ergebnis der schalltechnischen Neuberechnung wurden die Höhen der Schallschutzwände geändert, im Ergebnis der erschütterungstechnischen Neuberechnung sind erforderliche immissionsmindernde Maßnahmen am Oberbau vorgesehen, neu hinzugekommen sind insbesondere ein Baulärmgutachten und ein Versickerungsnachweis. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.03.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Köln Dezernat 25 - Verkehr Martin Jochheim Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Deutschland Übersicht und Planunterlagen 0221/147-3400 martin.jochheim@bezreg-koeln.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 - Verkehr Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Planoffenlage 3. Deckblatt Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2 Stadthaus, Westgebäude, Zimmer 14C46 50679 Köln Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0221/221-22733 Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags und donnerstags:                8:00 Uhr bis 16:00 Uhr dienstags:                                           8:00 Uhr bis 18:00 Uhr mittwochs und freitags:                      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 15.06.2022 Enddatum der Auslegung 14.07.2022 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die Auslegung des Planes in den betroffenen Kommunen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden vom 15.06.2022 bis 14.07.2022 einschließlich gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG und gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ( http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_eisenbahn_planfeststellungsverfahren/index.html ) veröffentlicht. Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist dieses Planfeststellungsverfahren auszuwählen und unter den weiteren Informationen sind die Planunterlagen des 3. Deckblattes zu finden. Gemäß § 27a VwVfG wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zudem wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Köln ( http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/planfeststellungsverfahren-dritter ) veröffentlicht. Weiter enthält die Internetseite der Stadt Köln eine Verlinkung auf die o. g. Internetseite der Bezirksregierung Köln zu den Planunterlagen. Außerdem können nach § 20 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Planunterlagen über das UVP-Portal des Bundes ( https://www.uvp-portal.de/ ) eingesehen werden. Während des Zeitraumes der Internetveröffentlichung besteht als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG die Möglichkeit, Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in Papierform bei der Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt während der Dienststunden einzusehen. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.08.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.06.2022

Neubau Haltepunkt Neermoor, Strecke 2931 Hamm (Westf) - Emden Rbf, Bahn-km 331,3+81 - km 331,9+09

ID: 1027 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Station & Service AG hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover beantragt. Anhörungsbehörde ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planunterlagen können vom 21.06.2021 bis 20.07.2021 auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Anhörungsbehörde) eingesehen werden . Details zur Auslegung können aus der unten hinterlegten Bekanntmachung entnommen werden Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Gemeinde Moormerland Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 07.06.2021 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Station & Service AG Rundestraße 11 30161 Hannover Deutschland Organisationseinheit: Regionalbereich Nord Dokument Dokument Bekanntmachung Gemeinde Moormerland.pdf

Umbau des Knoten Frankfurt (Main)-Sportfeld, 2. Ausbaustufe, in der Stadt Frankfurt am Main

ID: 685 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Umbau des Knoten Frankfurt (Main)-Sportfeld, 2. Ausbaustufe, in der Stadt Frankfurt am Main in den Stadtteilen Sachsenhausen-Süd, Schwanheim, Niederrad und Gutleutviertel, sowie dafür geplante Kompensationsmaßnahmen in Frankfurt/M. und Hattersheim Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Umbaumaßnahmen der 2. Ausbaustufe des Eisenbahnknoten Frankfurt (Main) – Sportfeld sind wesentlicher Bestandteil des Projekts Frankfurt RheinMainplus um die zu erwartenden Verkehrszuwächse und Kapazitätsengpässe zu bewältigen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für den Fernverkehr vom Bahnhof Frankfurt(M)-Stadion bis zum Abzweig Gutleuthof. Durch den Neubau der beiden Gleise in östlicher Parallellage zu den bestehenden Strecken 3683 und 3520 wird die durchgehende 6-Gleisigkeit dieses Streckenabschnitts erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 15.11.2019 Datum der Entscheidung: 04.10.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Anhörungsbehörde: Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Deutschland http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ +49 (6151) 12 5574 heinz.seeger@rpda.hessen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat III 33.1 Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Hahnstr. 49 60528 Frankfurt a. Main Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Erneute Offenlage aufgrund geänderter Planunterlagen Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 31.01.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.11.2019 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=6FCF832A-1ADC-428E-9FD6-77501… Öffentliche Auslegung 0.01 Bekanntmachungtext_Amtsblatt der Stadt Ffm.pdf 0.02 Bekanntmachungtext_Amtsblatt Neu-isenburg.pdf 0.03 Bekanntmachungstext Amtsblatt Hattersheim.pdf Lesehilfe_Sportfeld_31-10-2019.pdf https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=6FCF832A-1ADC-428E-9FD6-77501… Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

1 2 3 4 5 6 7 8