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FFH-Lebensraumtypen

GIS-Datensatz mit den zwischen 2001 und 2009 erstinventarisierten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Das FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (Melde-Nr. DE 2528-331) umfasst 22.654 Hektar. Es liegt, abgesehen vom Elbelauf zwischen Lauenburg und Geesthacht und der rechten Stromhälfte im Abschnitt zwischen Boizenburg und Lauenburg, im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ und nimmt etwa die Hälfte der Biosphärenreservatsfläche ein (MU 2006b) (vgl. Textkarte 5). Das in der Anlage 4 zum Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) noch als FFH-Vorschlagsgebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" dargestellte Gebiet ist gemäß Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 (ABl. L 382/1 vom 28. Dezember 2004) in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgenommen worden. Es hat damit nicht mehr den Status eines Vorschlagsgebietes, sondern eines bestehenden FFH-Gebietes ("Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg", Melde-Nr. DE 2629-302) erhalten. Im Oktober 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zur Nachmeldung an die Europäische Kommission beschlossen, die auch vier Bereiche enthielt, die das bestehende FFH-Gebiet ergänzen: - Elbe zwischen Boizenburg und Geesthacht - Rögnitz und Grabensystem - Gewässer und Sümpfe am Gartower Forst - Buchhorst südlich Gartow. Das bestehende FFH-Gebiet und die vier Nachmeldebereiche wurden unter der neuen Bezeichnung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" zusammengefasst und der EU-Kommission mit dieser Bezeichnung insgesamt als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 hat nun der Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009 41 auch das Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ den Status eines bestehenden FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet dient dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten, von denen einige besonderen („prioritären“) Schutz genießen (NElbtBRG, Anlage 5). Prioritäre Lebensraumtypen befinden sich z. B. auf Trockenstandorten (trockene, kalkreiche Sandrasen und artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden), auf Moorstandorten (Lebende Hochmoore, Moorwälder) und in der Bach- und Weichholzaue (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior - Alno-Padion, Salicion albae). Als prioritäre Art nach FFH-Richtlinie kommt der Eremit (Osmoderma eremita) im Biosphärenreservat vor, dazu zahlreiche weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 5.1.1) Das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ reicht mit der nördlichen Spitze in das Biosphärenreservat hinein.

Baum des Jahres 2003 ist die Schwarz-Erle

Baum des Jahres 2003 ist die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa).

Paludikultur: Wiedervernässte Moore für mehr Klimaschutz

Staat sollte Landwirtinnen und Landwirte beim freiwilligen Moorschutz mit Geld unterstützen Die Wiedervernässung von Moorböden kann einen großen Beitrag zum Klimaschutz bringen. Trockengelegt emittieren deutsche Moorböden jährlich nämlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, das entspricht rund 7,5 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. „Nur wenn wir unsere Moorböden anders nutzen, können wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Wichtig ist, dass wir die Paludikultur, bei der wir Moore wieder verstärkt vernässen, und so Klimagase vermeiden, viel stärker in der Fläche nutzen.“, sagte Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Der Wasserstand im Moor muss dazu so hoch sein, dass der im Torf gebundene Kohlenstoff nicht freigesetzt und als CO₂ in die Atmosphäre abgegeben wird. Bei hohen Wasserständen ist aber eine herkömmliche landwirtschaftliche Nutzung der Böden nicht möglich. Andere Pflanzen wie Schilf, Torfmoos und Erlen, lassen sich aber anpflanzen. Derzeit sind in Deutschland mehr als 92 Prozent der Moorflächen trockengelegt. Fast drei Viertel davon werden landwirtschaftlich genutzt, etwa als Acker oder Weide. Sie machen lediglich sieben Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen aus, sind aber für ca. 37 Prozent aller Emissionen aus der Landwirtschaft verantwortlich. Werden die Flächen wiedervernässt, können diese Emissionen deutlich reduziert werden. Einer Wiedervernässung stehen aber viele Herausforderungen und Hindernisse entgegen: So muss genügend Wasser verfügbar sein, um die Flächen ausreichend nass zu halten. Auch können Gebäude oder Straßen, die über Moorböden führen, eine Wiedervernässung erschweren oder verhindern. Zudem befinden sich die meisten Moorböden im privaten Eigentum und werden wirtschaftlich genutzt. Auf einer wiedervernässten Flächen können zudem keine Kartorffeln, kein Getreide oder Mais mehr angebaut werden. Auch eine Weidehaltung mit Kühen ist bei einem für das ⁠ Klima ⁠ optimalen Wasserstand nicht mehr möglich. Gefährlich für unsere Ernährungssicherheit ist das allerdings nicht. Moorböden machen mit sieben Prozent lediglich einen kleinen Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus, während fast dreimal so viel Ackerfläche derzeit nicht für den Anbau von Nahrungsmitteln, sondern für Bioenergiepflanzen wie Mais und Raps verwendet wird. Eine Wiedervernässung ist ein tiefer Einschnitt für die Eigentümer und Landbewirtschaftenden, der nach der Nationalen Moorschutzstrategie der Bundesregierung freiwillig umgesetzt werden soll. Deshalb bedarf es Anreize für eine Wiedervernässung insbesondere landwirtschaftlich genutzter Mooböden. Ein Anreiz kann dabei die Möglichkeit sein, wiedervernässte Flächen in einer an den erhöhten Wasserstand angepassten Weise weiter nutzen zu können: Eine solche klimafreundliche Folgenutzung ist die Bewirtschaftung der Fläche in Paludikultur, die das Aktionsprogramm natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ und die Nationalen Moorschutzstrategie ausdrücklich vorsehen. Bei einer Bewirtschaftung in Paludikultur werden Moorökosysteme wiederhergestellt. Anders als bei einer Renaturierung lassen sich wiedervernässte Flächen in Paludikultur aber wirtschaftlich nutzen. Deshalb kann die finanzielle Förderung von Paludikultur ein Anreiz für Betroffene sein, landwirtschaftliche genutzte Flächen wiederzuvernässen. In Paludikultur können beispielsweise Schilf, Rohrkolben und Seggen angebaut werden, aus deren ⁠ Biomasse ⁠ sich unter anderem Dämmstoffe und andere Baustoffe herstellen lassen. Schwarzerlen können kultiviert und forstwirtschaftlich genutzt werden. Auch für eine Beweidung mit Wasserbüffeln eignen sich wiedervernässte Flächen. Eine vom ⁠ UBA ⁠ begleitete Studie von DUENE e.V. analysiert die Potenziale und Hemmnisse von Paludikultur, untersucht die Kosten einer Wiedervernässung und Umstellung auf Paludikultur und schlägt Lösungsansätze, Aus- und Weiterbildungsangebote, den Aufbau von Lieferketten für Produkte aus Paludikultur sowie finanzielle Anreizinstrumente vor, mit denen die Umstellung auf Paludikultur gefördert werden können. Dabei zeigt sich, dass es unter den derzeitigen Rechts- und Förderrahmenbedingungen hoher finanzieller Anreize bedarf, damit Betroffene freiwillig landwirtschaftlich genutzte Moorböden wiedervernässen.

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Fließgewässer Zenn (Wegbr. oh Mdg.) Biologie, Chemie

Die Messstelle Wegbr. oh Mdg. (Messstellen-Nr: 17753) befindet sich im Gewässer Zenn. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Fließgewässer Roth (Pegel Roth oh Mdg.) Biologie, Chemie

Die Messstelle Pegel Roth oh Mdg. (Messstellen-Nr: 16631) befindet sich im Gewässer Roth. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Fließgewässer Allbach (Wegebr. oh Mdg. in Reiche Ebrach) Biologie, Chemie

Die Messstelle Wegebr. oh Mdg. in Reiche Ebrach (Messstellen-Nr: 96689) befindet sich im Gewässer Allbach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Fließgewässer Gründlach (Wegbr. oh Mdg.) Biologie, Chemie

Die Messstelle Wegbr. oh Mdg. (Messstellen-Nr: 17781) befindet sich im Gewässer Gründlach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

See Igelsbachsee (Transekt 6, am Nordufer zwischen Transekt 4 und 3) Biologie

Die Messstelle Transekt 6, am Nordufer zwischen Transekt 4 und 3 (Messstellen-Nr: 131073) befindet sich im Gewässer Igelsbachsee. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands.

Fließgewässer Kirchberger Bach (u.h. Steghub, Bruecke) Biologie, Chemie

Die Messstelle u.h. Steghub, Bruecke (Messstellen-Nr: 12876) befindet sich im Gewässer Kirchberger Bach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

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