Das Projekt "Integrating GIS and Remote Sensing for Multi-Scale Analysis of Degradation in the African Sahel" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften, Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung, Bereich Fernerkundung-Geoinformatik.Multi-level monitoring of destabilized Sahelian regions connects field work in situ with detailed to semi-detailed analysis of vegetation structure (aerial photography), vegetation functional types and units of rational landcover (satellite images). Human impact on Sahelian vegetation in its regional variations is a main reason for continous destruction of former grazing lands. Regional dynamics of impact patterns are analysed by means of multi-stage remote sensing techniques and multi-spectral image classification. Integration of remotely sensed as well as of socio-economic data with geo-information systems is an important tool for modelling regional dynamics of degradation and desertification due to multi-thematic and multi-temporal input parameters. Intersection of geo-informations creates change detection databasas of Sahelian regions. Planning sustainable development will urgently need the appropriate use of the presented facilities of IGIS technology.
Offenlandschaften sind nicht überbaute und nicht durch Gehölze dominierte Gebiete. Berlin hat eine hohen Anteil an diesem offenen und halboffenen Grünland: Dazu gehören traditionell Wiesen und Weiden aber auch Brachflächen, halboffene Waldweidelandschaften und Äcker. Sie alle weisen einen besonderen biologischen Reichtum auf. Berlin möchte diese Offenflächen natürlich langfristig sichern. Leichter gesagt als getan, denn Pflege kostet Geld. Doch ohne regelmäßige Pflege würden sich Offenlandschaften aufgrund der natürlichen Sukzession langfristig zu Gehölz bestandenen Biotopen entwickeln. Auch aus finanziellen Gründen ist Berlin also bestrebt, alternative Nutzungsformen für die Pflege der urbanen Offenlandschaften zu entwickeln. Mit Beweidung lässt sich einerseits Kosten sparen, andererseits aber auch soziale Ziele verfolgen. Das Bedürfnis nach Naturerleben der Berliner Stadtbevölkerung kann auf diese Weise mit dem Ziel der Förderung der biologischen Vielfalt verbunden werden. Beweidung kann für den Naturschutz sehr erfolgreich eingesetzt werden, da die Tiere auf den Flächen naturnahe Prozesse in Gang setzen. Schauen wir uns an, was die Tiere tun, wenn sie sich selbst überlassen sind: Mit ihrem vollständigen Verhaltensrepertoire aus Fressen, Ruhen, Lagern, Fellpflege und sozialen Verhaltensweisen schaffen sie ein überaus abwechslungsreiches Biotop. Weiden, Hochstaudenfluren, offenen Böden, Gebüsche und Wälder wechseln sich ab und werden so zu vielfältigen Lebensräumen für Flora und Fauna. Beweidung führt darüber hinaus zur Umlagerung von Nährstoffen auf der Weide. Einige Teilflächen werden dadurch ausgehagert, andere wiederum gedüngt. Die Nährstoffverteilung auf der Gesamtfläche wird heterogener. Es entstehen Standorte mit unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die wiederum unterschiedlichen Pflanzenarten einen optimalen Standort bieten. So können sich homogene Grasflächen im Verlauf nur weniger Jahre zu heterogenen Lebensräumen entwickeln. Auf den intensiv befressenen oder stark durch Vertritt geschädigten Flächen finden einjährige oder kleinwüchsige, lichtliebende Arten einen optimalen Lebensraum. Auf weniger von den Weidetieren genutzten Flächen können sich störungsempfindliche Arten besser entwickeln. Insektenkundler verweisen auf die besondere Artenvielfalt von seit vielen Jahren extensiv genutzten Weideflächen, die auf Wiesenflächen kaum erreicht werden können. Durch Tritt und Suhlen von Weidetieren entstehen kleine Schlammpfützen . Bei Regen sammelt sich hier das Wasser und schon können andere Nutzer, wie etwa Vögel, diese als Tränke, für ein Bad oder sogar für den Nestbau nutzen. In trockenen Bereichen entstehen hingegen Sandkuhlen mit kleinen Abbruchkanten: Hier fühlen sich wärmeliebende Insekten wohl. Einige Bienenarten nutzen diese Standorte zur Eiablage. Besonders blütenreiche Standorte können sich in den Bereichen, die die Tiere zum Absetzen des Kots nutzen, entwickeln, da diese Stellen von den Weidetieren beim Fressen gemieden werden. So wird ein kontinuierliches Nahrungsangebot für Blütenbesucher und Samenfresser geschaffen. Aber auch Wirbellose finden hier ein Zuhause. Bis zu 1.000 Insekten können sich darüber hinaus allein in nur einem Rinderfladen entwickeln. Letztlich ist es der Dung, der Weidetiere, der eine ganze Palette von Arten, die auf tierisches Eiweiß angewiesenen sind, ernährt – darunter Vögel, Säugetiere, Amphibien und Reptilien. Beweidung kann auch einen Einfluss auf die Gehölze auf den Beweidungsflächen haben. Die Tiere nutzen ihren Schatten zum Lagern, Pflegen daran ihr Fell oder verbeißen Zweige und Rinde. Beweidete Gebüsche bleiben so oft über Jahre bis hin zu Jahrzehnten kleinwüchsig und dicht wie eine Hecke. Dies bietet Vögeln optimale Nistmöglichkeiten. Im Wundholz geschälter Bäume können sich Hohlräume für Höhlenbrüter und Eiablageplätze für seltene Schmetterlinge entwickeln. Auch die Artenzusammensetzung der Gehölze verändert sich unter dem Einfluss der Beweidung zugunsten der faunistischen Artenvielfalt. Kurzfristig werden dornige, verbisstolerante und Licht liebende Gehölze wie Wildrosen, Schlehen oder Weißdorn gefördert. Diese ziehen wiederum zahllose Blütenbesucher und pflanzenfressende Insekten an. Die Früchte werden in den Herbst- und Wintermonaten für Vögel attraktiv. Auch im Bereich der Röhrichtbestände und feuchten Hochstaudensäume fördert die Beweidung die biologische Vielfalt. Bei einer Nutzung der Gewässer als Tränken kommt es zu Auflichtungen in den Beständen, was den lichtbedürftigen, kleinwüchsigen, einjährigen Pflanzenarten dieser Standorte Konkurrenzvorteile bringt. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Viele Wildpflanzen und Wildtiere sind vom Aussterben bedroht. Ähnliches gilt leider auch für Kulturpflanzen und Nutztiere. Nach Aussage der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) stirbt auf der Erde pro Woche mindestens eine Nutztierrasse aus. Die GEH, eine private Vereinigung von Züchtern, Tierhaltern und interessierten Privatpersonen, arbeitet seit 1981 daran, dem kontinuierlichen Verlust der alten Nutztierrassen entgegen zu wirken. Sie pflegt eine Rote Liste mit in Deutschland bisher 130 vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen. Grund für den stetigen Verlust ist die veränderte Nutztierhaltung seit Beginn der Industrialisierung und die Mechanisierung der Landwirtschaft. Früher wurden Rinder sowohl für die Milch- und Fleischproduktion, als auch für Zugarbeiten in der Landwirtschaft eingesetzt. Heute vertraut ein Großteil der Landwirte auf sogenannte Hochleistungs-Tierrassen, die beispielsweise ausschließlich der Fleischproduktion dienen. Mit jeder verlorenen Rasse geht genetisches Potenzial verloren, das über viele Generationen in jahrhundertelanger Züchtung entstanden ist. Der Verlust einer Rasse bedeutet damit gleichzeitig den Verlust eines wertvollen Kulturgutes. Alte Nutztierrassen haben folgende Eigenschaften: Sie haben eine gute Konstitution. Sie sind genügsam, insbesondere in Bezug auf das Futter. Sie sind langlebig. Sie haben eine hohe Fruchtbarkeit und gute Muttereigenschaften. Sie sind widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten und Umwelteinflüssen. Daher sind alte Nutztierrassen in besonderem Maße für die extensive Pflege von Freiflächen geeignet. Auch Berlin strebt an, eine möglichst große Vielfalt an Nutztieren aktiv für die Pflege der Landschaft einzusetzen, um so den Erhalt von traditionellen Nutztierrassen zu sichern. Im Zuge der IGA Berlin 2017 wurde auf einer Fläche im Wuhletal (der sogenannten “Sandlinse”) sowie auf mehreren Flächen in den Gärten der Welt ein Beweidungsprojekt begonnen. Dies Beweidungsprojekt zählt zu den von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zertifizierten “Arche-Parks”. Die im Rahmen des Arche-Projektes durch die GEH ins Leben gerufenen “Arche-Parks” dienen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Sie sollen eine möglichst breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut machen und deren Vielfalt demonstrieren. Im Rahmen des Arche-Projektes fanden die folgenden Tiere ein neues Zuhause: Orka, Bonita und Orlana – drei Rinder der Rasse Rotes Höhenvieh, Nell, Natascha und Missa – drei Pferde der Rasse Dülmener Wildpferde und insgesamt sechs Schafe, davon jeweils drei der Rassen Skudden und Coburger Füchse. Alle Rassen stehen auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH). Auch nach 2017 soll die Beweidung durch die Grün Berlin GmbH dauerhaft weiter geführt und auch auf andere Flächen im Wuhletal ausgedehnt werden. Geplant ist eine extensive Beweidung im System der Umtriebweiden. Die Tierhaltung führt auf den ausgewählten Freiflächen zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch die Auswahl der Tiere wird neben dem Einsatz zur Pflege vor allem ein Beitrag zum Erhalt der genetischen Ressourcen der Nutztierrassen geleistet. Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Die Amtliche Basiskarte 1:5 000 (ABK5) ist eine Übersichtskarte, die eine Verbindung zwischen der großmaßstäbigen Liegenschaftskarte und der Topographischen Karte 1:25000 (TK25) herstellt. Wesentliche Inhalte: Gebäude, Gebäudenutzung, Straßen, Wege, Bodennutzung, Böschungen und Beschriftungen. Sie wird aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) abgeleitet. ALKIS® beinhaltet ein bundeseinheitliches, objektbasiertes Datenmodell indem die raumbezogenen (Karten-) und nicht raumbezogenen (Buch-) Daten systematisch verbunden und redundanzfrei gepflegt werden. Die Datenhaltung erfolgt mit Metadaten und Historienführung. Ausgabe: farbig, grau
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten GeoObjekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende GeoObjekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Maßstab: 1:1000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Lagebezeichnungen, öffentlich-rechtliche Festlegungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet. Ausgabe: farbig, grau Hinweis: Aufgrund der unterschiedlichen Aktualität können WMS-Dienst und Datendownload von einander abweichen. Aktualisierungsturnus WMS-Dienst: monatlich Aktualisierungsturnus Datendownload: quartalsweise Datendownload: NAS Datensätze: inklusive Bodenschätzung AdV-Shapefiles: ohne Bodenschätzung
Als ALKIS - Gebäudeadressen (georeferenzierte Gebäudeadressen) bezeichnet man die Verbindung zwischen der Adresse eines Gebäudes und seiner exakten Lage. Eine Hauskoordinate besteht aus dem Gebäudekennzeichen (Schlüssel Verwaltungseinheit, Adresse) und der zugehörigen Gebäudekoordinate. Das Gebäudekennzeichen ist nach dem bundesweit gültigen Statistikschlüssel aufgebaut. Die Gebäudekoordinaten sind mit den dazugehörigen Adressen (Land, Regierungsbezirk, Kreis/Stadt, Gemeinde, Straße, Hausnummer) ohne den postalischen Adressdaten (Postleitzahl, postalischer Ortsname) verbunden. Datenquelle für die Gebäudeadressen ist das Liegenschaftskataster.
Als Hausumringe (georeferenzierte Gebäudegrundrisse) bezeichnet man die Gebäudegrundrisse (Haupt- und Nebengebäude) aus der Liegenschaftskarte als georeferenzierte Umringpolygone.
letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig
Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) des Saarlandes:Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Saarland
Origin | Count |
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Bund | 1082 |
Europa | 1 |
Kommune | 30 |
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Type | Count |
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Ereignis | 12 |
Förderprogramm | 707 |
Gesetzestext | 1 |
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Strukturierter Datensatz | 11 |
Taxon | 11 |
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License | Count |
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