Der INSPIRE Dienst Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Kommission Landwirtschaft am UBA will finanzielle Unterstützung stärker an Umweltauflagen binden 57 Milliarden Euro pro Jahr fließen aus öffentlichen Kassen in Europas Landwirtschaft. Sind diese Förderungen sinnvoll und wo sind Verbesserungen der EU-Förderpolitik angebracht? Und ist der Umweltschutz hinreichend abgesichert in der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)? Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sollte die anstehende GAP-Reformrunde umfassend genutzt werden, um die GAP für die Jahre 2014 bis 2020 deutlich zu optimieren: „Eine reformierte EU-Agrarpolitik sollte mit öffentlichen Geldern nur solche Landwirte fördern, die öffentliche Güter und Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Dies heißt: Die Landwirtschaft muss sich in Zukunft stärker um den Schutz von Wasser, Klima, Luft und Artenvielfalt kümmern, wenn sie weiterhin gefördert werden soll.“, sagte KLU-Vorsitzender Lutz Ribbe. Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden. Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von Eutrophierung und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: „Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.“, so Flasbarth.
Die Arbeitskreise Heimische Orchideen (AHO) haben das Schwarze Kohlröschen (Nigritella rhellicani) zur Orchidee des Jahres 2007 gewählt. Damit soll auf die Bedeutung des Schutzes alpiner Lebensräume aufmerksam gemacht werden. Die Vorkommen des Kohlröschens sind vor allem durch Skipisten, die Überweidung der Almen und überzogenen alpinen Wegebau gefährdet. In Deutschland kommt das Schwarze Kohlröschen lediglich in den schwäbisch-oberbayerischen Voralpen und den Nördlichen Kalkalpen Südbayerns vor.
Am 8. Oktober 2017 wurde der Schwarzwald offiziell als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. In Anwesenheit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, wurde in der Schwarzwaldgemeinde Bernau die offizielle UNESCO-Anerkennungsurkunde übergeben. Das Schutzgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 630 Quadratkilometern und umfasst 28 Gemeinden des Südschwarzwalds. Die Region ist das 16. UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland. Charakteristisch für das neue UNESCO-Biosphärenreservat sind die gemeinschaftlich genutzten Bergweiden, die "Allmendweiden". Auf diese Hochweiden trieben die Bauern früher ihre großen Herden mit traditionellen Rinderrassen. Daraus entstand eine einzigartige Landschaft mit den typischen von Verbiss gekennzeichneten "Weidbuchen". Typisch für den südlichen Schwarzwald sind außerdem der Wechsel von Wald- und Offenlandschaften und der Weitblick von den hohen Gipfeln. Nahezu jedes Dorf hat seine eigene Tracht, die alemannische Sprache und Fastnacht sind ebenso Beispiele des immateriellen Kulturerbes wie die Holzschnitzkunst.
Datensatz zum Thema Schutzgebiete für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck. Der Datensatz beinhaltet Grabungsschutzgebiete (GSG). Die Schutzzonen sind nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend, da jederzeit mit der Aufdeckung bislang verborgener und somit noch nicht bekannt gewordener archäologischer Kulturdenkmale zu rechnen ist. Für diese besteht eine gesetzliche Meldepflicht (§ 15 Abs. 1 DSchG SH 2015). Grundsätzlich ist der gesetzliche Schutz nicht von der Eintragung in die Denkmalliste und der daraus resultierenden Kartierung abhängig (§ 8 Abs. 1 DSchG SH 2015), sondern gilt für alle Objekte, die den Kriterien eines archäologischen Kulturdenkmals (§ 2 Abs. 2 DSchG SH 2015) entsprechen. Bei allen beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015
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