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Buster Altöl GmbH (2017 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Düsseldorfer Str. 32 68219 Mannheim Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Buster Altöl GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Klaus Probst Altölentsorgung e. K., Inhaber Thomas Probst (2015 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hornisterstr. 10 57647 Nistertal Bundesland: Rheinland-Pfalz Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Klaus Probst Altölenstorgung e.K. Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Nagel Altöl und Sondermüllentsorgung GmbH (2014 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Dieselstraße 11 48653 Coesfeld Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Nagel Altöl und Sondermüllentsorgung GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Suren Altölentsorgung GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Alsstr. 141 41063 Mönchengladbach Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Suren Altölentsorgung GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Definition

Gefährliche Abfälle sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ( Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV ) definiert und sind mit einem Sternchen * gekennzeichnet. siehe auch AVV Kapitelindex Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle aufgeführten Eigenschaften und hinsichtlich der dort aufgeführten Eigenschaften H3 bis H8, H10 und H11 eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Flammpunkt ≤ 55 °C, Gesamtkonzentration von ≥ 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 1 % an einem oder mehreren nach R35 als ätzend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 5 % an einem oder mehreren nach R34 als ätzend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 10 % an einem oder mehreren nach R41 als reizend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 20 % an einem oder mehreren nach R36, R37, R38 als reizend eingestuften Stoffen, Konzentration von ≥ 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3, Konzentration von ≥ 0,5 % an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 5 % an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3, 4 Konzentration von ≥ 0,1 % an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 1 % an einem nach R40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3. Die Einstufung sowie die R-Nummern beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. In den meisten Gewerbe- und Industriebetrieben wird mit Ölen zu Heiz- oder Schmierzwecken umgegangen. Inklusive den Anwendungen im Kfz-Bereich resultiert daraus ein breites Spektrum von Altölen und ölhaltigen Abfällen wie Wasser-Öl-Gemische sowie sonstige Mischungen von Öl und anderen Substanzen. Wegen der Mengen- und Umweltrelevanz wurde die Altölverordnung (AltölV) entsprechend der EU-Richtlinie zur Altölbeseitigung geändert, damit wurden die EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft in nationales Recht umgesetzt. Die neue Altölverordnung ist seit Mai 2002 in Kraft. Sie schreibt den Vorrang der Aufarbeitung von Altölen zu Basisölen vor einer sonstigen Entsorgung fest und regelt die Sammlung, den Transport und die Nachweisführung. Hierzu werden die Abfallschlüssel für Altöle verschiedener Qualitäten und Herkunftsbereiche in vier Sammelkategorien eingeteilt. Altöle im Sinne § 1a Abs.1 Altölverordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Ölhaltige Abfälle wie Wasser-Öl-Gemische sowie sonstige Mischungen von Öl und anderen Substanzen, fallen unter das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und die nicht unter die Altölverordnung und sind gefährliche Abfälle. Die Altölverordnung gilt auch nicht für PCB/PCT-haltiges Altöl, das zugleich PCB nach §1 Abs. 2 Nr. 2 der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist. Die Verordnung über die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz ( Altholzverordnung – AltholzV ) ist am 01.03.2003 in Kraft getreten. Die Verordnung unterscheidet in Abhängigkeit von der Schadstoffbelastung vier verschiedene Altholzkategorien (A I bis A IV) sowie PCB-Altholz. Für eine schadlose stoffliche Verwertung dürfen je nach Verwertungsverfahren nur bestimmte Althölzer mit bestimmten Schadstoffbelastungen eingesetzt werden. Die energetische Verwertung hat nach Maßgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der darauf basierenden Rechtsverordnungen zu erfolgen. Altholz, das diese Anforderungen nicht erfüllt, ist durch Verbrennung zu beseitigen. Gefährliches Altholz ist in der Altholzkategorie A IV im § 2 Nr.4 d der Altholzverordnung geregelt. Unter diese Altholzkategorie fallen Althölzer die mit Holzschutzmitteln behandelt sind, wie: Kabeltrommeln nach ASN 150110*, Bahnschwellen nach ASN 170204* Altholz aus der Aufbereitung nach ASN 191206*. Enthält ein (§ 6 Abs.5 Satz 3 Altholzverordnung) Altholzgemisch Altholz, welches als gefährlicher Abfall einzustufen ist, so ist das gesamte Gemisch als gefährlicher Abfall einzustufen. Die Altholzverordnung gilt nicht für PCB/PCT-haltiges Altholz (insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten), das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist.

Gesenkschmiedehammer mit Linearantrieb

Das Projekt "Gesenkschmiedehammer mit Linearantrieb" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: RUD-Schöttler Umformtechnik & Systemlieferant GmbH.Ziel des innovativen Projekts ist es, ein energiesparendes und ressourcenschonendes Antriebskonzept zu implementieren. Der bislang in der Fertigung der Schmiedestücke eingesetzte marktübliche Gesenkschmiedehammer mit Hydraulikantrieb soll durch einen innovativen Gesenkschmiedehammer mit elektrischem Linearantrieb ersetzt werden. Dieses neu-artige Antriebskonzept ist energiesparend und umweltschonend. Zum einen verdoppelt sich der Wirkungsgrad des Antriebs nahezu und es wird dadurch etwa 50 Prozent weniger Energie für den Schmiedeprozess benötigt. Zum anderen fällt der Einsatz von Hydrauliköl weg und damit auch die Altölentsorgung sowie die Gefahr von Ölleckagen. Das geplante Vorhaben ermöglicht jährliche Energieeinsparungen von rund 142.000 Kilowattstunden und somit CO2-Einsparungen von 110.600 Kilogramm pro Jahr. Zudem arbeitet die neue Antriebstechnik mit einer sehr hohen Präzision, so dass eine Steigerung der Produktqualität erreicht und der Materialausschuss erheblich redu-ziert wird. Die Ausschussquote kann von 5 auf 2 Prozent verringert werden. Darüber hinaus verursacht die neue Technik deutlich weniger Lärm.

Gesenkschmiedehammer mit Linearantrieb

Ziel des innovativen Projekts ist es, ein energiesparendes und ressourcenschonendes Antriebskonzept zu implementieren. Der bislang in der Fertigung der Schmiedestücke eingesetzte marktübliche Gesenkschmiedehammer mit Hydraulikantrieb soll durch einen innovativen Gesenkschmiedehammer mit elektrischem Linearantrieb ersetzt werden. Dieses neuartige Antriebskonzept ist energiesparend und umweltschonend. Zum einen verdoppelt sich der Wirkungsgrad des Antriebs nahezu und es wird dadurch etwa 50 Prozent weniger Energie für den Schmiedeprozess benötigt. Zum anderen fällt der Einsatz von Hydrauliköl weg und damit auch die Altölentsorgung sowie die Gefahr von Ölleckagen. Das geplante Vorhaben ermöglicht jährliche Energieeinsparungen von rund 142.000 Kilowattstunden und somit CO 2 -Einsparungen von 110.600 Kilogramm pro Jahr. Zudem arbeitet die neue Antriebstechnik mit einer sehr hohen Präzision, so dass eine Steigerung der Produktqualität erreicht und der Materialausschuss erheblich reduziert wird. Die Ausschussquote kann von 5 auf 2 Prozent verringert werden. Darüber hinaus verursacht die neue Technik deutlich weniger Lärm. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: RUD-SCHÖTTLER UMFORMTECHNIK & SYSTEMLIEFERANT GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2012 - 2014 Status: Abgeschlossen

Sustainability assessment of the Uranium value added chain with specific focus on Switzerland

Das Projekt "Sustainability assessment of the Uranium value added chain with specific focus on Switzerland" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Zürich, Geographisches Institut.One of the main challenges in the coming century is how the world-wide increasing energy demand can be supplied. In face of decreasing oil reserves and climate change, the claim for renewable energy carriers, low CO2-emission / unit energy produced technologies as well as the development energy efficient technologies is prominent. Nuclear energy is seen as a promising technology supporting the transition towards a low CO2 emission era. The advocates of nuclear technology praise the relatively low CO2-emissions per unit of energy produced and the high supply security when compared with renewable energy technologies, such as solar and wind. However, through the whole value added chain, nuclear technology poses serious environmental and health risks and the questions of the final storage of nuclear wastes still remains unresolved. This project deals with the question what the role of nuclear energy could be in the transition towards a low CO2 emission era. In doing to it aims at developing an assessment tool which considers (i) the potential risks throughout the whole value added chain; (ii) systemic sustainability criteria including the environmental, economic and social dimension; (iii) a sustainability solution space showing the potential room of action for policymakers and stakeholders; and (iv) a trade-off analysis which allows to mimic priority setting of different stakeholder groups. For doing so this project will adapt and further develop the transdisciplinary sustainability assessment method Sustainability Solution Space for Decision-making (SSP). The SSP is an integrative and transdisciplinary approach integrating environmental process models and decision-making models and has been applied for analyzing the sustainability solution space of the milk value added chain in Switzerland. The project includes the following steps: - Development of an environmental process model depicting the world wide material flows of Uranium flows. A special emphasis will be set on analyzing the geopolitical aspects of the resource reserves. - Development of a system based set of assessment criteria which will include the different steps in the value added chain as well as chain specific indicators. - Analysis of ranges and sustainability thresholds, considering inter- and intragenerational equity. - Elaboration of a sustainability solution space depicting the room for action for stakeholders and providing the basis for a trade-off analysis.

Stoffstrom- und Marktanalyse zur Sicherung der Altölentsorgung

Das Projekt "Stoffstrom- und Marktanalyse zur Sicherung der Altölentsorgung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.A) Problemstellung: Zum 01.05.02 wurde die Altölverordnung novelliert und das Gebot zur vorrangigen Aufbereitung von Altöl aus der EG-Altölrichtlinie umgesetzt. Die damit verbundene Neuorientierung der vorrangig marktwirtschaftlich funktionierenden Altölentsorgung stellt neue Anforderungen an die Altölerzeuger, Sammler und Verwerter hinsichtlich der getrennten Sammlung und der vorgegebenen Verwertungswege. Es besteht hinsichtlich der Erkenntnisse über Altölentsorgungswege, Mengen- und Marktentwicklung, die auch von der EU-Kommission aufgrund erneut vorliegender Beschwerden über die Durchsetzung des Aufbereitungsvorrangs eingefordert werden, ein gravierendes Defizit an gesicherten Daten. Durch die Neuverteilung der Altölmengen zwischen dem stofflichen und energetischen Verwertungsmarkt stellt sich in diesem Kontext die Frage nach der längerfristigen und flächendeckenden Entsorgungssicherheit neu. B) Handlungsbedarf: Die zur Verfügung stehenden statistischen Daten reichen nicht aus, um mit der notwendigen Aktualität und Sicherheit belegen zu können, dass die Bestimmungen der novellierten Altölverordnung, insbesondere der Aufbereitungsvorrang und das Vermischungsverbot flächendeckend umgesetzt werden. ,Wie die von der EU-Kommission an die Bundesregierung häufig gerichteten Anfragen belegen, stellt die Kommission hohe Anforderungen an die Informationssicherheit, die alleine durch die mit größerer Fehlerquote behafteten Daten aus der Begleitscheinauswertung und Unternehmensbefragung nicht abgedeckt werden können. C)Ziel: Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Stoffstrombilanz von der Schmierstoffanwendung über die Ermittlung der Verlustmengen bis zur Altölverwertung und Untersuchung des Einflusses der Marktbedingungen auf die Altölentsorgung. Neben der Informationsbeschaffung zur Erfüllung der Berichtspflichten soll analysiert werden, ob die gegebenen Rahmenbedingungen für die langfristig gesicherte und ökologisch nachhaltige Altölentsorgung ausreichen.

Auswirkungen des Abfallgesetzes und der Altoel VO auf die Praxis der Altoelentsorgung 1991

Das Projekt "Auswirkungen des Abfallgesetzes und der Altoel VO auf die Praxis der Altoelentsorgung 1991" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: BSM Beratungsgesellschaft für Umweltfragen.Fortfuehrung des Vorhabens Altoelentsorgung III (1989/90) mit Erweiterung auf die neuen Bundeslaender und zusaetzlichen Fragestellungen. Ausgehend von Arten und Mengen der Frischoele (insgesamt ca 1,2 Mio t/a) soll deren Weg bis zum Endverbleib verfolgt werden. Dabei wird unterschieden zwischen den Schmieroelen, die beim bestimmungsgemaessen Gebrauch in die Umwelt gelangen (einige hunderttausend Tonnen) und den gesammelten Altoelen, die weiterbehandelt werden. (ca 600.000 t/a)

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