API src

Found 13 results.

Related terms

Optimierungspotenziale hinsichtlich der Aufbereitung und dem Recycling von Altöl

Das Forschungsvorhaben hat zum einen Berechnungsgrundlagen des im Umweltbundesamt verwendeten Modells zur Berechnung von Altölstoffströmen aktualisiert, zum anderen wurden Analysen von Altölen durchgeführt um sie auf eine Aufbereitbarkeit zu untersuchen. Hier wurden in der Sammelkategorie 2 der Altölverordnung zugeordneten Altölen nur in Einzelfällen geeignete Altöle aus bestimmten Anwendungsbereichen identifiziert. Weiterhin unterstützte das Vorhaben die Erfassung und Aufbereitung von Daten für die Berichterstattung nach der Abfallrahmenrichtlinie zur EU Kommission. Im letzten Arbeitspaket wurde die zukünftigen Mengenveränderungen an Altölen abgeschätzt, hier kommt es derzeit zu gegenläufigen Effekten. Veröffentlicht in Texte | 38/2025.

Optimierungspotenziale hinsichtlich der Aufbereitung und dem Recycling von Altöl

Das Forschungsvorhaben hat zum einen Berechnungsgrundlagen des im Umweltbundesamt verwendeten Modells zur Berechnung von Altölstoffströmen aktualisiert, zum anderen wurden Analysen von Altölen durchgeführt um sie auf eine Aufbereitbarkeit zu untersuchen. Hier wurden in der Sammelkategorie 2 der Altölverordnung zugeordneten Altölen nur in Einzelfällen geeignete Altöle aus bestimmten Anwendungsbereichen identifiziert. Weiterhin unterstützte das Vorhaben die Erfassung und Aufbereitung von Daten für die Berichterstattung nach der Abfallrahmenrichtlinie zur EU Kommission. Im letzten Arbeitspaket wurde die zukünftigen Mengenveränderungen an Altölen abgeschätzt, hier kommt es derzeit zu gegenläufigen Effekten.

Bewertung der Sammelkategorien hinsichtlich ihrer Eignung zur stofflichen Verwertung sowie die Auswirkungen von Mobilitäts- und Technikveränderungen auf die Verteilung und Zusammensetzung in den Sammelkategorien

a) Bis 2023 macht die KOM neue Vorgaben zu Art.21 ARRL. Eine dieser Vorgaben könnte die Festlegung einer quantitativen Zielvorgabe für die Aufbereitung von Altöl und andere Maßnahmen zur Förderung der Aufbereitung von Altöl betreffen. Für die Bewertung einer Aufbereitungsquote ist die Überprüfung der bestehenden Sammelkategorien nach ihrer Tauglichkeit zur Aufbereitung erforderlich. Das BMU und das UBA begleiten das Vorhaben fachlich und nutzen die Erkenntnisse für die Unterstützung der KOM bei der Entwicklung von Vorgaben für die Aufbereitung von Altöl sowie der ggf. folgenden Überarbeitung der Altölverordnung. Die stoffliche Verwertung von Altöl dient dem Ressourcenschutz, zugleich muss jedoch sichergestellt werden, dass keine unerwünschten negativen Effekte wie Schadstoffanreicherungen oder -freisetzungen im Kreislauf erfolgen. Aufgrund des technischen Fortschritts und der Veränderungen der Zusammensetzung des Altöls sowie den Sammelkategorien ist eine Überprüfung in regelmäßigen Zeitabständen anhand von einheitlichen Vorgaben erforderlich. Auch für die Festlegung, welche Altöle in Verbindung mit den technischen Möglichkeiten zur Aufbereitung geeignet sind, sind einheitliche Vorgaben heranzuziehen.

Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft

Landesrecht Bundesrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SoAbfEV) Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfallgebührenordnung – SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung – ProbAbfV) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Überlassungspflicht für Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, Bekanntmachung vom 12. Oktober 1998 (ABl. S. 4277). Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Bekanntmachung vom 12. Januar 2006 (ABl. S. 278) Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung vom 31.03.2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfall Fortschreibung vom 15.05.2012 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung vom 03.09.2008 GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ABl. = Amtsblatt für Berlin Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ansprechpartnerin: Sabine Dührkoop E-Mail: sabine.duehrkoop@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2151 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Gesetz über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung – AbfVerbrBußV) Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholz-Verordnung – AltholzV) Altölverordnung – AltölV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – AVV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel – HKWAbfV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV) Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) über die Verbringung von Abfällen – VVA

Definition

Gefährliche Abfälle sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ( Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV ) definiert und sind mit einem Sternchen * gekennzeichnet. siehe auch AVV Kapitelindex Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle aufgeführten Eigenschaften und hinsichtlich der dort aufgeführten Eigenschaften H3 bis H8, H10 und H11 eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Flammpunkt ≤ 55 °C, Gesamtkonzentration von ≥ 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 1 % an einem oder mehreren nach R35 als ätzend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 5 % an einem oder mehreren nach R34 als ätzend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 10 % an einem oder mehreren nach R41 als reizend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 20 % an einem oder mehreren nach R36, R37, R38 als reizend eingestuften Stoffen, Konzentration von ≥ 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3, Konzentration von ≥ 0,5 % an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 5 % an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3, 4 Konzentration von ≥ 0,1 % an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 1 % an einem nach R40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3. Die Einstufung sowie die R-Nummern beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. In den meisten Gewerbe- und Industriebetrieben wird mit Ölen zu Heiz- oder Schmierzwecken umgegangen. Inklusive den Anwendungen im Kfz-Bereich resultiert daraus ein breites Spektrum von Altölen und ölhaltigen Abfällen wie Wasser-Öl-Gemische sowie sonstige Mischungen von Öl und anderen Substanzen. Wegen der Mengen- und Umweltrelevanz wurde die Altölverordnung (AltölV) entsprechend der EU-Richtlinie zur Altölbeseitigung geändert, damit wurden die EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft in nationales Recht umgesetzt. Die neue Altölverordnung ist seit Mai 2002 in Kraft. Sie schreibt den Vorrang der Aufarbeitung von Altölen zu Basisölen vor einer sonstigen Entsorgung fest und regelt die Sammlung, den Transport und die Nachweisführung. Hierzu werden die Abfallschlüssel für Altöle verschiedener Qualitäten und Herkunftsbereiche in vier Sammelkategorien eingeteilt. Altöle im Sinne § 1a Abs.1 Altölverordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Ölhaltige Abfälle wie Wasser-Öl-Gemische sowie sonstige Mischungen von Öl und anderen Substanzen, fallen unter das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und die nicht unter die Altölverordnung und sind gefährliche Abfälle. Die Altölverordnung gilt auch nicht für PCB/PCT-haltiges Altöl, das zugleich PCB nach §1 Abs. 2 Nr. 2 der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist. Die Verordnung über die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz ( Altholzverordnung – AltholzV ) ist am 01.03.2003 in Kraft getreten. Die Verordnung unterscheidet in Abhängigkeit von der Schadstoffbelastung vier verschiedene Altholzkategorien (A I bis A IV) sowie PCB-Altholz. Für eine schadlose stoffliche Verwertung dürfen je nach Verwertungsverfahren nur bestimmte Althölzer mit bestimmten Schadstoffbelastungen eingesetzt werden. Die energetische Verwertung hat nach Maßgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der darauf basierenden Rechtsverordnungen zu erfolgen. Altholz, das diese Anforderungen nicht erfüllt, ist durch Verbrennung zu beseitigen. Gefährliches Altholz ist in der Altholzkategorie A IV im § 2 Nr.4 d der Altholzverordnung geregelt. Unter diese Altholzkategorie fallen Althölzer die mit Holzschutzmitteln behandelt sind, wie: Kabeltrommeln nach ASN 150110*, Bahnschwellen nach ASN 170204* Altholz aus der Aufbereitung nach ASN 191206*. Enthält ein (§ 6 Abs.5 Satz 3 Altholzverordnung) Altholzgemisch Altholz, welches als gefährlicher Abfall einzustufen ist, so ist das gesamte Gemisch als gefährlicher Abfall einzustufen. Die Altholzverordnung gilt nicht für PCB/PCT-haltiges Altholz (insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten), das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist.

Erhebung der Struktur des Altölsammelmarktes und Optimierungspotentiale für bessere Altölqualitäten im Kontext der Abfallhierarchie

Die derzeit zur Verfügung stehenden statistischen Daten reichen nicht aus, um mit der notwendigen Aktualität und Sicherheit belegen zu können, dass die Bestimmungen der Altölverordnung, insbesondere im Kontext der Abfallhierarchie (Aufbereitungsvorrang und Vermischungsverbot), flächendeckend optimal umgesetzt werden. Mit Blick auf die Fortentwicklung der Ressourcenproduktivität soll insbesondere die Erfassung von noch besseren Altölqualitäten im Rahmen der Sammlung, als Grundvoraussetzung für die Aufbereitung zu hochwertigen Basisölen, hinsichtlich weiterer Optimierungspotentiale im Kontext der Abfallhierarchie einer vertieften Untersuchung unterzogen werden. Dabei soll auch das Statistikmodul zur Berechnung der Altölmengen an die aktuellen Gegebenheiten des Altölentsorgungsmarktes angepasst werden.

Abfallrecht

<p>Europäisches Abfallrecht<ul><li>Richtlinie<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0904&amp;from=DE">2019/904/EU</a>des Euorpäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:312:0003:0030:DE:PDF">2008/98/EG</a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)</li><li>Verordnung Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0053:20050701:DE:PDF">2000/53/EG</a><a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0053-20130611&amp;qid=1411716657379&amp;from=DE"></a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:197:0038:0071:DE:PDF">2012/19/EU</a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF">2011/65/EU</a>des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(RoHS)</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006L0066:20060926:DE:PDF">2006/66/EG</a>des Europäischen Parlaments und des Ratesüber Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:037:0010:0012:DE:PDF">2013/2/EU</a>der Komission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31994L0062&amp;from=DE">(94/62/EG)</a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1999:182:0001:0019:DE:PDF">1999/31/EG</a>des Rates über Abfalldeponien</li></ul>BundesrechtGesetze:<ul><li>Verpackungsgesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html">VerpackG</a>)</li><li>Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/">Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG</a>)</li><li>Abfallverbringungsgesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/abfverbrg_2007/index.html">AbfVerbrG</a>)</li><li>Elektro- und Elektronikgerätegesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/">ElektroG</a>)</li><li>Batteriegesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html">BattG</a>)</li></ul>Rechtsverordnungen, Richtlinien und technische Anleitungen:<ul><li>Verordnung über Altöl&nbsp;(Altölverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/alt_lv/index.html">AltölV</a>)</li><li>Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung -<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/abfbeauftrv_2017/BJNR278900016.html">AbfBeauftrV</a>)</li><li>Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/">DepV</a>)</li><li>Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altholzv/index.html">AltholzV</a>)</li><li>Verordnung über die Bewirtschaftung&nbsp;von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen&nbsp;(Gewerbeabfallverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/index.html">GewAbfV</a>)</li><li>Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/avv/index.html">AVV</a>)</li><li>Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/index.html">NachwV</a>)</li><li>Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/">AbfAEV</a>)</li><li>Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/efbv_2017/index.html">EfbV</a>)</li><li>Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altautov/index.html">AltfahrzeugV</a>)</li><li>Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/index.html">AbfKlärV</a>)</li><li>Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/index.html">BioAbfV</a></li></ul>Landesrecht Rheinland-PfalzLandeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)<p>Vom 22. November 2013 (GVBl. 2013, 459), in Kraft getreten am 01.01.2014</p><p><a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&amp;doc.id=jlr-KrWGRPpELS&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=4&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=X&amp;paramfromHL=true#focuspointhttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&amp;doc.id=jlr-KrWGRPpELS&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=4&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=X&amp;paramfromHL=true#focuspointhttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&amp;doc.id=jlr-KrWGRPpELS&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=4&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=X&amp;paramfromHL=true#focuspointhttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&amp;doc.id=jlr-KrWGRPpELS&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=4&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=X&amp;paramfromHL=true#focuspoint">Landeskreislaufwirtschaftsgesetz</a><br>Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen (BinSchAbfÜbkAG RP)<p>Vom 19. Dezember 2018 (GVBl. 2018, 469), in Kraft getreten am 28.12.2018</p><p><a href="https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BinSchAbf%C3%9CbkAGRPrahmen">Landesausführungsgesetz zum Binnenschiffahrt-Abfallübereinkommen</a></p><p></p>Rechtsverordnungen<ul><li>Landesverordnung über<a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=jlr-KrW_AbfG%C2%A7%C2%A723fZustVRPrahmen&amp;doc.part=X&amp;doc.price=0.0">Zuständigkeiten für die Überwachung der Produktverantwortung</a>vom 12.10.1999 (GVBl. S. 390), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2018&nbsp;(GVBl. S. 469)</li><li>Landesverordnung über die<a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/10cm/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=D5BA8891540BBBAAE98AEA4A1834D315.jp24?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=jlr-PflAbfVRPrahmen&amp;doc.part=X&amp;doc.price=0.0#jlr-PflAbfVRPrahmen">Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen</a>vom 4.7.1974 (GVBl. S. 299, 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.10.2015&nbsp;(GVBl. S. 283, 294)</li><li><a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/qyf/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&amp;doc.id=jlr-SAbfZStKostVRP2002rahmen&amp;documentnumber=2&amp;numberofresults=5&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=X&amp;paramfromHL=true#focuspoint">Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle</a>vom 27.05.2002 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Verordnung&nbsp;vom 29.12.2017&nbsp;(GVBl. 2018 S. 17)</li><li><a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/r29/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&amp;doc.id=jlr-SAbfZStVRPrahmen&amp;documentnumber=5&amp;numberofresults=5&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=X&amp;paramfromHL=true#focuspoint">Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle</a>vom 03.08.2000, zuletzt geändert durch Verordnung&nbsp;vom 29.12.2017&nbsp;(GVBl. 2018 S. 16)</li></ul><p>(<a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/h05/page/bsrlpprod.psml/js_peid/Suchportlet1/media-type/html?formhaschangedvalue=yes&amp;eventSubmit_doSearch=suchen&amp;action=portlets.jw.MainAction&amp;deletemask=no&amp;wt_form=1&amp;form=bsstdFastSearch&amp;desc=all&amp;query=abfallwirtschaft&amp;standardsuche=suchen">Link zum Landesrecht</a>)</p><br>Verwaltungsvorschriften zum KreislaufwirtschaftsrechtFörderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Förderungsgrundsätze - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für&nbsp;Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 1. Dezember 2015 (MinBl. S. 362)Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 07. März 2023 (MinBl. S. 38)Zuständigkeiten in der AbfallwirtschaftOberste Abfallbehörde ist das für die Abfallwirtschaft zuständigeMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.Obere Abfallbehörde sind dieStruktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd. Die obere Abfallbehörde ist für den Vollzug des Abfallrechts zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.Untere Abfallbehörde sind dieKreisverwaltungen, in kreisfreien Städten dieStadtverwaltungen.DasLandesamt für Umweltwirkt als Fachbehörde mit und bildet das Kompetenzzentrum für Stoffstrommanagement.DieSonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz(SAM) ist zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz. Unter Fachaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität organisiert sie die Sonderabfallentsorgung, prüft die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen und kontrolliert grenzüberschreitende Abfallverbringungen.Die Landkreise und kreisfreien Städte sindöffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger(örE) für die Abfälle aus Haushaltungen und für Beseitigungsabfälle. Sie erfüllen ihre Entsorgungsaufgaben in kommunaler Selbstverwaltung. Sie sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben miteinander und mit privaten Dritten kooperieren.RundschreibenDatumBezeichnungDokumente11.04.2025Rundschreiben zur Einführung der Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung – LAGA Mitteilung M 41 (Stand Februar 2024)RundschreibenLAGA Mitteilung M 41 (Stand Februar 2024)08.04.2025Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Rundschreiben01.04.2025Vollzug der Deponieverordnung (DepV): Rundschreiben zur Einführung des Formblattes zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen nach § 8 Abs. 1 DepV inkl. Dokumentation der VerwertungsprüfungRundschreibenFormblätter zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen nach § 8 Abs. 1 DepV inkl. Dokumentation der Verwertungsprüfung03.03.2025Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht von Textilabfällen nach § 20 KrWG für die örEUmsetzung der Getrenntsammlungspflicht von Textilabfällen nach § 20 KrWG für die örE11.02.2025Hilfestellung zur Einführung einer kommunalen VerpackungssteuerHilfestellung zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer22.04.2024Vorläufige Vollzugshilfe zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)Vorläufige Vollzugshilfe Einstufung feste Gemische als nicht wassergefährdend (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSV)11.12.2023Achtung! Ersetzt durch Rundschreiben vom 08.04.2025.Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen28.11.2023Positionspapier MWVLW-MKUEM: Zukünftige Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Rheinland-PfalzAnschreiben Positionspapier des MWVLW und MKUEMPositionspapier des MWVLW und MKUEM23.10.2023LAGA Information „Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung - Version 2“Rundschreiben&nbsp;LAGA Information „Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung - Version 2“16.10.2023LAGA-Mitteilung 39 - Vollzugshilfe zur Umsetzung der KlärschlammverordnungSchreiben des Klimaschutzministeriums vom 16.10.202313.09.2023Einstufung von Lithiumbatterien und -akkumulatoren nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)Rundschreiben Li-Batterien vom 13.09.202307.09.2023Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur getrennten Sammlung von Textilabfällen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Rundschreiben Alttextilien vom 07.09.202309.08.2023Zuständigkeiten im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Rheinland-PfalzRundschreiben Zuständigkeitsregelungen EBV01.05.2023Merkblatt über die Verwertung von Grüngut über Sammelstellen nach den Vorgaben der BioabfallverordnungHintergrundpapier über die Verwertung von GrüngutMerkblatt 2023Hintergrundpapier&nbsp;202326.01.2023Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz nach demStand der Technik 2022Sortierrichtlinie-RP25.01.2023In-Kraft-Treten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) zum 01.08.2023 Übergangsregelungen vom 01.01.2023 bis zum 01.08.2023 für Rheinland-PfalzSchreiben des Klimaschutzministeriums vom 25.01.202306.08.2020Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 5 KrWGSchreiben des Umweltministeriums vom 14.02.202014.01.2020Getrennte Erfassung von Bioabfällen(Dieses Rundschreiben nimmt inhaltlich das in gleicher Sache ergangene Rundschreiben vom 11. November i.d.F. vom 4. Dezember 2014 auf und erweitert es durch weitere Hinweise. Das frühere Rundschreiben ist damit erledigt.)Merkblatt des Umweltministeriums vom 14.01.202016.07.2019Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer GefährlichkeitSchreiben des Umweltministeriums vom 16.07.201922.01.2019Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen und&nbsp;Änderungen im LandeskreislaufwirtschaftsrechtSchreiben des Umweltministeriums vom 13.12.2018CDNI-Begriffsbestimmungen07.07.2017Vollzug der neuen AbfallbeauftragtenverordnungSchreiben des Umweltministeriums vom 07.07.201717.12.2015Änderung des § 12 Abs. 5 des LandeskreislaufwirtschaftsgesetzesGesetzesentwurf der LandesregierungJuni 2015Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23„Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“LAGA-Asbestmerkblatt 201523.07.2015Asbest, Vorsicht GesundheitsgefahrInfoblatt Asbest - LKA 201504.12.2014Getrennte Kompostierung von Bioabfällen und Eigenkompostierung(Dieses Rundschreiben wurde durch das Rundschreiben vom 14.01.2020 ersetzt.)Rundschreiben Bioabfälle und Eigenkompostierung23.01.2014Für die Verwaltungspraxis der Immissionsschutz- behörden des Landes Rheinland-Pfalz bei der Auferlegung von Sicherheitsleistungen zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei AbfallentsorgungsanlagenLeitfaden Sicherheitsleistungen07.01.2014Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (2012); vom MWVLW mit Rundschreiben vom 07.01.2014 zur Vollzugsorientierung eingeführt.Vollzungshinweise zur novellierten Bioabfallverordnung22.11.2013Hinweise zum LandeskreislaufwirtschaftsgesetzHinweis für öffentlich-rechtliche EntsorgungsträgerHinweis für Vollzugsbehörden04.02.2011Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und ElektronikschrottRundschreiben ElektroG25.02.2010LUWG-Checkliste Probenahme vom 11.12.2009E-Mail vom 25.02.2010LUWG-Checkliste Probenahme vom 11.12.200912.10.2009Schreiben zum Vollzug der Abfallverzeichnisverordnung Belasteter Boden und Bauschutt (ersetzt das Schreiben vom 12.12.2006)MUFV-Schreiben vom 12.10.2009LUWG-Entscheidungshilfe vom 12.10.200901.04.2008LUWG "Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz", Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz - LUWG, Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalzveraltet04.02.2008Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Produktverantwortung und VollzugshinweiseRundschreiben PV01.05.2007"Leitfaden für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung" Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, 2. AuflageLeitfaden Boden&nbsp;und Straßenbaustoffe (2.&nbsp; Auflage)05.02.2007MUFV-Schreiben zur Entsorgung von WeinbergspfählenMUFV-Schreiben Weinbergspfähle26.01.2007Europäisches Abfallverzeichnis nach AVV vom 10.12.2001Info_EAK_2007 (Stand: 15.07.2006)08.01.2007"LUWG-Merkblatt: Gleisschotter" (Aktualisiert am 10.05.2007)eingeführt mit MUFV-Schreiben vom 22.1.2007Merkblatt Gleisschotter (vom 08.01.2007, aktualisiert am 10.05.2007)01.11.2006"Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen" Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Straßen und Verkehr (LSV), 2. Auflage, aktualisiert im August 2008Hinweis: Gemäß Schreiben vom 12.12.2006 wurde der Wert für die Unterscheidung gefährlicher / nicht gefährlicher Abfall für PAK von 20 auf 30 mg/kg angehoben.Leitfaden Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen (2. Auflage)18.07.2006MUFV-Schreiben zur Einführung der Leitlinie "Stabilisierung von Abfällen zur Verwertung auf Deponien über Tage" des LUWG vom 02.06.2006MUFV-Schreiben vom 18.07.06&nbsp;und Leitlinie des LUWG vom 02.06.06 "Stabilisierung von Abfällen zur Verwertung auf Deponien über Tage"16.02.2006Informationsschreiben zur Entsorgung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch und Hinweis auf das "Merkblatt zur Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Verkehrsflächen außerhalb des Geschäftsbereiches des Landesbetriebes Straßen und Verkehr"Schreiben vom 16.02.2006Merkblatt Straßenaufbruch14.02.2006 und 07.02.2006Entscheidungsgrundlage und Zuständigkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugVRundschreiben AltfahrzeugV 2/322.11.2005Vollzug des ElektroG hinsichtlich der Registrierungspflicht der Hersteller für die Zeit bis zum 31.12.2005ElektroG - Regiestrierungspflicht09.11.2005Vollzug der Altfahrzeugverordnung - Anforderungen an die Demontage von Altfahrzeugen und die Vewertung von ausgebauten Teilen mit Blick auf die Erreichung der Verwertungsquoten ab dem 01.01.2006Rundschreiben_AltfahrzeugV 114.04.2005Wesentliche Inhalte und das stufenweise Wirksamwerden des neuen "Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG13.12.2004Einstufung der Abfalleigenschaft von AltfahrzeugenAltfzV_Abfalleigenschaft13.11.2002Rundschreiben über die Verordnung über die Entsorgung von Altholz vom 13.11.2002Rundschreiben Altholz30.09.2002Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen vom 21. Juni 2002Rundschreiben_Altfahrzeug-Gesetz30.08.2002Entsorgung von BrandschuttInfo_Brandschutt.pdf

Altölverordnung

Die Altölverordnung legt die Bedingungen für die Aufarbeitung von Ölen fest, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus mineralischen, synthetischen oder biogenen Ölen bestehen. Sie regelt die Überwachung und die Anforderungen an die Abgabe für gebrauchte Motoren- und Getriebeöle. Zum ersten Mal wird für eine Produktgruppe festgelegt, dass Hersteller die Verantwortung für ihr Erzeugnis auch dann noch tragen, wenn dieses zu Abfall geworden ist. Die Altölverordnung wurde am 27. Oktober 1987 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. November 1987 in Kraft.

Altölverordnung

Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I Seite 1368), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 14 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Seite 212) geändert worden ist. Altöle im Sinne dieser Verordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Altöl – Gesetzgebung Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AltölV.

Stoffstrom- und Marktanalyse zur Sicherung der Altölentsorgung

A) Problemstellung: Zum 01.05.02 wurde die Altölverordnung novelliert und das Gebot zur vorrangigen Aufbereitung von Altöl aus der EG-Altölrichtlinie umgesetzt. Die damit verbundene Neuorientierung der vorrangig marktwirtschaftlich funktionierenden Altölentsorgung stellt neue Anforderungen an die Altölerzeuger, Sammler und Verwerter hinsichtlich der getrennten Sammlung und der vorgegebenen Verwertungswege. Es besteht hinsichtlich der Erkenntnisse über Altölentsorgungswege, Mengen- und Marktentwicklung, die auch von der EU-Kommission aufgrund erneut vorliegender Beschwerden über die Durchsetzung des Aufbereitungsvorrangs eingefordert werden, ein gravierendes Defizit an gesicherten Daten. Durch die Neuverteilung der Altölmengen zwischen dem stofflichen und energetischen Verwertungsmarkt stellt sich in diesem Kontext die Frage nach der längerfristigen und flächendeckenden Entsorgungssicherheit neu. B) Handlungsbedarf: Die zur Verfügung stehenden statistischen Daten reichen nicht aus, um mit der notwendigen Aktualität und Sicherheit belegen zu können, dass die Bestimmungen der novellierten Altölverordnung, insbesondere der Aufbereitungsvorrang und das Vermischungsverbot flächendeckend umgesetzt werden. ,Wie die von der EU-Kommission an die Bundesregierung häufig gerichteten Anfragen belegen, stellt die Kommission hohe Anforderungen an die Informationssicherheit, die alleine durch die mit größerer Fehlerquote behafteten Daten aus der Begleitscheinauswertung und Unternehmensbefragung nicht abgedeckt werden können. C)Ziel: Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Stoffstrombilanz von der Schmierstoffanwendung über die Ermittlung der Verlustmengen bis zur Altölverwertung und Untersuchung des Einflusses der Marktbedingungen auf die Altölentsorgung. Neben der Informationsbeschaffung zur Erfüllung der Berichtspflichten soll analysiert werden, ob die gegebenen Rahmenbedingungen für die langfristig gesicherte und ökologisch nachhaltige Altölentsorgung ausreichen.

1 2