Der Layer "Altablagerung" stellt die Lage von Altablagerungen (zur Definition vgl. §2, Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) im Land Bremen dar. In diesem Layer wird lediglich der Ablagerungstatbestand dokumentiert, es werden keine Aussagen zum Schadstoffinventar getroffen!
Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Für Altlasten sind nach §10 NBodSchG in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde zuständig. Sie führen ein Altlastenkataster gemäß §6 NBodSchG mit Informationen zur Lage, Belastung und Erkundungsstand. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Die Informationen zu ca. 9500 Altablagerungen wurden dem LBEG von den zuständigen Bodenschutzbehörden zur Verfügung gestellt und werden alle 3 Jahre aktualisiert. Folgende Informationen werden angezeigt: Standortnummer: 10-stellige Kennziffer Name: Bezeichnung der Altablagerung Zuständige Bodenschutzbehörde: Lankreis/Stadt Fläche [m²]: Größe des Standortes Volumen [m³]: Menge des eingelagerten Materials Aktuelle Nutzung: aktuelle Nutzung auf dem Standort Erstbewertung: Die Bewertungszahl 0-100 wird angegeben, wenn noch keine Erkundung erfolgt ist. Für Anlagen mit einer Bewertungszahl >= 60 Punkten besteht ein vorrangiger Erkundungsbedarf. Bearbeitungsstand: Derzeitiger Sachstand Letzte Aktualisierung: Aktualität der Daten Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Für Altlasten sind nach §10 NBodSchG in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde zuständig. Sie führen ein Altlastenkataster gemäß §6 NBodSchG mit Informationen zur Lage, Belastung und Erkundungsstand. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Die Informationen zu ca. 9500 Altablagerungen wurden dem LBEG von den zuständigen Bodenschutzbehörden zur Verfügung gestellt und werden alle 3 Jahre aktualisiert. Folgende Informationen werden angezeigt: Standortnummer: 10-stellige Kennziffer Name: Bezeichnung der Altablagerung Zuständige Bodenschutzbehörde: Lankreis/Stadt Fläche [m²]: Größe des Standortes Volumen [m³]: Menge des eingelagerten Materials Aktuelle Nutzung: aktuelle Nutzung auf dem Standort Erstbewertung: Die Bewertungszahl 0-100 wird angegeben, wenn noch keine Erkundung erfolgt ist. Für Anlagen mit einer Bewertungszahl >= 60 Punkten besteht ein vorrangiger Erkundungsbedarf. Bearbeitungsstand: Derzeitiger Sachstand Letzte Aktualisierung: Aktualität der Daten Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Informationsgebiete zu Grundwasserverunreinigungen sowie Lage von Altablagerungen im Land Bremen. Der Layer "Informationsgebiet" stellt die Bereiche dar, für welche in Folge von Grundwasserverunreinigungen Anwohnerinformationen mit Empfehlungen zur Nutzungseinschränkung erfolgten. Der Layer "Altablagerung" stellt die Lage von Altablagerungen (zur Definition vgl. §2, Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) im Land Bremen dar. Systemumgebung: ArcGIS Server
Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
Bachufer und Gleisanlagen als potentielle Bereiche für die Ablagerung von bodengefährdenden Stoffen
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die erfassten Bombentrichter (Stand 1945) können einen Hinweis auf evtl. Verfüllungen mit altlastverdächtigen Materialien geben.
Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Origin | Count |
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Bund | 298 |
Land | 123 |
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Förderprogramm | 245 |
Messwerte | 5 |
Text | 39 |
Umweltprüfung | 8 |
unbekannt | 78 |
License | Count |
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unknown | 47 |
Language | Count |
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Deutsch | 374 |
Englisch | 8 |
unbekannt | 1 |
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