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Altlasten und ihre Sanierung

<p> <p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p> </p><p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p><p> Begriffsbestimmung <p>Mit dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/">Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)</a> wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt.</p> <p><em>Altlasten:</em></p> <ul> <li>stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder</li> <li>Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),</li> </ul> <p>durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.</p> <p><em>Altlastverdächtige Flächen: </em></p> <ul> <li>Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.</li> </ul> <p><em>Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),</li> <li>die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),</li> <li>zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.</li> </ul> <p><em>Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/359/bilder/img006.jpg"> </a> <strong> Industrielle Altablagerungen in einem Tagebaurestloch </strong> Quelle: Frauenstein / Umweltbundesamt </p><p> Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten <p>Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht:</p> <ul> <li>Gefahrenverdacht abzuklären</li> <li>Gefahrenverdacht ausgeräumt</li> <li>Altlasten</li> <li>Sanierung abgeschlossen</li> <li>Altlastverdächtige Flächen</li> </ul> <p>In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.png"> </a> <strong> Tab: Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (98,69 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.xlsx">Tabelle als Excel (233,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

WMS Bodenschutzinformationen Land Bremen

Informationsgebiete zu Grundwasserverunreinigungen sowie Lage von Altablagerungen im Land Bremen. Der Layer "Informationsgebiet" stellt die Bereiche dar, für welche in Folge von Grundwasserverunreinigungen Anwohnerinformationen mit Empfehlungen zur Nutzungseinschränkung erfolgten. Der Layer "Altablagerung" stellt die Lage von Altablagerungen (zur Definition vgl. §2, Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) im Land Bremen dar. Systemumgebung: ArcGIS Server

Entwicklung strahlenschutzbezogener Untersuchungs- und Bewertungsmethoden für den Sickerwasserpfad bei Rückständen des Uranerz- und Altbergbaus in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Altablagerungen im Land Bremen

Der Layer "Altablagerung" stellt die Lage von Altablagerungen (zur Definition vgl. §2, Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) im Land Bremen dar. In diesem Layer wird lediglich der Ablagerungstatbestand dokumentiert, es werden keine Aussagen zum Schadstoffinventar getroffen!

Grundwassermessstelle Altablagerung Sontheim GWM 1/09,

Die Messstelle Altablagerung Sontheim GWM 1/09 (Messstellen-Nr: 13680, Bayern) dient der Überwachung des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA)

Sammlung von Informationen über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), Verdachtsflächen und altlastverdächtige Flächen des Landes Sachsen-Anhalts innerhalb des Umweltinformationssystems im Fachinformationssystem Bodenschutz. (ehemals MDALIS)

Altlastenprogramm

Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.

Emissionskataster

Übersicht zu Emissionen von Luftschadstoffen (inkl. krebserzeugenden Stoffen) und Treibhausgasen im Freistaat Sachsen für die Emittentengruppen Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie (Großfeuerungsanlagen extra), Deponien, Altablagerungen, natürliche Quellen Sondermessungen werden auch von der BfUL durchgeführt.

Großflächige Bodenbelastungen

Titel: "Historische Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen des Altbergbaus im Raum Ehrenfriedersdorf und Geyer" Ausgehend von der Problematik hoher großflächiger Bodenbelastungen durch Arsen wurden nach einer formalen Erstbewertung von 109 Objekten 59 historische Erkundungen von Altstandorten und Altablagerungen des früheren Bergbaus im Revier Ehrenfriedersdorf und Geyer durchgeführt, auf deren Grundlage eine Entscheidung über weitere Erkundungen nach Sächsischer Altlastenmethodik zu treffen waren. Aus detaillierten Informationen über die Historie von Bergbau und Hüttenindustrie wird ein umfassender Überblick über die montan-anthropogenen Einflüsse auf die Bodenbeschaffenheit im Raum Ehrenfriedersdorf-Geyer gegeben.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

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