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Ökologische Durchgängigkeit, Bedeutung zusätzlicher Fischaufstiegsanlagen an breiten Bundeswasserstraßen

Das Projekt "Ökologische Durchgängigkeit, Bedeutung zusätzlicher Fischaufstiegsanlagen an breiten Bundeswasserstraßen" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.An breiten Fließgewässern besteht die Frage, ob eine Fischaufstiegsanlage an einer Uferseite nicht ausreicht, um den Fischaufstieg zu gewährleisten. In dem vorliegenden Projekt soll daher geklärt werden, inwieweit eine zweite Fischaufstiegsanlagen (FAA) den Fischaufstieg verbessern kann. Dabei ist vorgesehen, an Standorten mit einer neuen FAA und einer bestehenden alte FAA den Fischaufstieg durch beide Anlagen zu untersuchen. Zudem liefern Untersuchungen der räumlichen Verteilung und Bewegungsmuster von Fischen an den Staustufen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von mehreren FAA.

Beseitigung von Umweltschaeden an der Begiesserei der ehemaligen Filmfabrik Wolfen (Abschluss des Sofortprogramms neuer Laender)

Das Projekt "Beseitigung von Umweltschaeden an der Begiesserei der ehemaligen Filmfabrik Wolfen (Abschluss des Sofortprogramms neuer Laender)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Industrie- und Filmmuseum.

Vorbescheidsantrag zu einer Windenergieanlage (WEA 01, GID Nr. 7168) Repowering Ormont, Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstück 84/1

Die Firma Windkraft Gebr. Johanns GmbH & Co. KG plant in 54597 Ormont, Landkreis Vulkaneifel, vier bestehende Windenergieanlagen im Zuge eines Repowerings gemäß § 16b BImSchG durch nur eine moderne wesentlich leistungsfähigere Windenergieanlage des Typs ENERCON E-138 EP3 E3 mit 138,25 m Rotordurchmesser, 229,13 m Gesamthöhe und 4,26 MW Nennleistung zu ersetzen. Bei den bestehenden Altanlagen handelt es sich um drei des Typs ENERCON E-33 mit 33 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 51 m, sowie einer des Typs ENERCON E-33 mit einem Rotordurchmesser von 33 m und einer Gesamthöhe von 61 m. Auf Grund der Gesamthöhe von über 50 m der Altanlagen ist der Anwendungsbereich gemäß § 16b BImSchG eröffnet. So gelten bis zum 01. Juli 2005 erteilte Baugenehmigungen für Windenergieanlagen mit einer Gesamtanlagenhöhe von mehr als 50 m gemäß § 67 Abs. 9 BImSchG als BImSchG-Genehmigungen fort und § 16b BImSchG findet Anwendung. Der neue Anlagenstandort liegt i. S. d. § 16b Abs. 2 BImSchG nicht weiter als das Zweifache der neuen Gesamtanlagenhöhe von einem der Altanlagenstandorte entfernt.

The frequency stability challenge, Nachrüstung von Solarstromanlagen zur Lösung der 50,2Hz-Problematik

Das Projekt "The frequency stability challenge, Nachrüstung von Solarstromanlagen zur Lösung der 50,2Hz-Problematik" wird/wurde gefördert durch: FNN im VDE-Verbandgeschäftsstelle. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Eine im Auftrag des FNN im VDE erstellte Studie von Ecofys und dem IFK empfiehlt die teilweise Nachrüstung von Solarstromanlagen, um die sogenannte 50,2-Hertz-Problematik zu lösen. Bis zur Einführung einer Übergangsregelung im April 2011 mussten sich Stromerzeuger am Niederspannungsnetz beim Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom öffentlichen Netz trennen. Würde der seltene Fall einer Überfrequenz mit der heute installierten PV-Leistung eintreten, ginge deren zu diesem Zeitpunkt eingespeiste Leistung schlagartig verloren. Das Nachrüsten älterer Solaranlagen soll für diesen Fall Vorsorge treffen und rund 9 GW installierte Leistung ertüchtigen. Die Studie mit dem vollständigen Titel Auswirkungen eines hohen Anteils dezentraler Erzeugungsanlagen auf die System-/Netzstabilität bei Überfrequenz und Entwicklung von Lösungsvorschlägen zu deren Überwindung wurde von Ecofys und dem Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart verfasst. Auftraggeber sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vertreten durch EnBW Transportnetze AG, der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) und das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE/FNN). Die Empfehlungen wurden am 1. September 2011 den Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft vorgestellt.

Umstellung einer Apfelanlage auf biologische Wirtschaftsweise

Das Projekt "Umstellung einer Apfelanlage auf biologische Wirtschaftsweise" wird/wurde gefördert durch: Beratungsdienst Ökologischer Obstbau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Institut für Gartenbau.Umstellung einer 1987/88 gepflanzten 0,7 ha Apfelanlage mit 'ldared', 'Jonagold-Mutanten', 'Golden Delicious', 'Glosten', 'Fiesta' auf M9 von integrierter Produktion auf biologische Wirtschaftsweise mit Untersuchung der Auswirkungen auf Schädlings- und Krankheitsbefall, Möglichkeiten der Bodenpflege. Da der Anbau schorfempfindlicher Apfelsorten nur durch einen unvertretbar hohen Einsatz von Schwefel zur Bekämpfung dieser Pilzkrankheit möglich ist, wurde ab Frühjahr 2001 begonnen die bisherigen Sorten durch schorfresistente Sorten zu ersetzen. Im April 2001 wurden ca. 0,7 ha mit der Sorte 'Topaz' bepflanzt. Die Anlage steht in 2004 für das Projekt Bodenpflege im ökologischen Anbau zur Verfügung. Im Frühjahr 2003 wurde eine Fläche von ca. 0,45 ha mit den Sorten 'Santana', 'Rubinola', 'Ariwa'und 'Topaz' auf der Unterlage M 9 bepflanzt. Für Exaktversuche zur Pilzregulierung im ökologischen Apfelanbau wurden zusätzlich 420 Bäume der Sorte 'Golden Delicious' Klon B gesetzt. Nach der Ernte 2003 wurden auch die letzten Altanlagen in der biologischen Produktion gerodet. Die Fläche von ca. 0,27 ha wird in 2004 brach liegen und in der Pflanzsaison 2004/2005 zur Hälfte mit neuen, schorfrobusten Apfelsorten bepflanzt werden. Da im Betrieb keine organischen Düngemittel anfallen, muss entsprechender Dünger zugekauft werden. Die Wirkung der zu testenden Blattdünger wird mit Hilfe von Blatt- und Fruchtanalysen kontrolliert. Die Proben müssen hierzu zur Untersuchung an ein Labor gesendet werden.

Repowering von 4 Windenergieanlagen, Windpark Ormont Goldberg R, Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstücke 17/2, 30, 48 und 59

Die Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, im folgenden Antragssteller genannt, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstücke 17/2, 30, 48, und 59 (GID Nr. 7240-7242, 7487). Der Antragssteller sieht die Errichtung von vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit 175m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 172m und einer Nennleistung von 7,2 MW vor. Die Gesamthöhe beträgt jeweils 261m. Insgesamt werden neun Altanlagen zurückgebaut.

Reaktivierung einer Wasserkraftanlage zu Demonstrationszwecken

Das Projekt "Reaktivierung einer Wasserkraftanlage zu Demonstrationszwecken" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Museum für Wasserkraftnutzung.

Untersuchung der Emissions- und Immissionssituation an Hausmuelldeponien (Messungen und Modellrechnungen)

Das Projekt "Untersuchung der Emissions- und Immissionssituation an Hausmuelldeponien (Messungen und Modellrechnungen)" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt, Zentrum für Umweltforschung.Mit der steigenden Sensibilisierung im Umweltbereich haeufen sich auch die Beschwerden von Nachbarn/Anwohnern von Hausmuelldeponien bzw. auch die Einwaende von Betroffenen bei Neuplanungen. Zur Beurteilung der Genehmigungsfaehigkeit von Neuanlagen und der Bewertung von Altanlagen sind Immissionsmessungen (Gerueche etc.) in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Ausbreitungsparametern und der Emissionssituation noetig. Die Ergebnisse der Messungen sollen mit Ausbreitungsmodellen verglichen werden, bzw. die Modelle verifiziert werden. Solche Ausbreitungsmodelle koennen dann im Zusammenhang mit der Planung und Ueberwachung von Deponien kostenguenstig eingesetzt werden.

Informationsveranstaltung zur Reaktivierung stilliegender Wasserkraftanlagen in den neuen Bundeslaendern

Das Projekt "Informationsveranstaltung zur Reaktivierung stilliegender Wasserkraftanlagen in den neuen Bundeslaendern" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Mühlenvereinigung Berlin-Brandenburg.

Emissionsminderung bei Großfeuerungsanlagen

Großfeuerungsanlagen haben aufgrund der großen Brennstoffmengen eine erhebliche Umweltrelevanz. Seit den 1980er Jahren ist es in Deutschland gelungen, die durch sie hervorgerufene Umweltbelastung - insbesondere ihre Emissionen an Staub, Schwefel- und Stickstoffoxiden und Schwermetallen - erheblich zu senken. Technische Maßnahmen erfolgreich In den letzten Jahrzehnten wurden große Anstrengungen unternommen, um die in großen industriellen Anlagen zur Energieumwandlung wie Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken entstehenden Mengen an luftverunreinigenden Stoffen zu senken oder zu vermeiden. Der Vollzug der Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) aus dem Jahre 1983 hat in den 1980er Jahren in den alten und in den 1990er Jahren in den neuen Bundesländern zu einer erheblichen Verbesserung der Umweltsituation beigetragen. Die Betreiber von Altanlagen konnten durch umfangreiche Nachrüstungsmaßnahmen die Emissionen von Schwefeloxiden (SO x ) und Stickstoffoxiden (NO x ) sowie von Staub einschließlich der an ihm anhaftenden Schwermetalle mindern. Neue Anlagen werden von Anfang an mit hochwirksamen Einrichtungen zur Begrenzung dieser Emissionen ausgestattet. Entwicklung der Emissionen von Luftschadstoffen Schwermetalldepositionen werden auch im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) bestimmt. Betreiber von Großfeuerungsanlagen - das sind Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr - müssen seit 2004 zusätzlich zu den jährlichen Emissionsfrachten von SO x , NO x und Staub auch die Brennstoffeinsätze berichten. Darauf aufbauend übermittelt Deutschland im Rahmen EU-rechtlicher Vorgaben alle drei Jahre eine Zusammenfassung dieser Daten an die EU-Kommission. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde 2004 auf Gasturbinenanlagen und 2013 auf Verbrennungsmotoranlagen mit jeweils 50 Megawatt Feuerungswärmeleistung oder mehr ausgedehnt. Erstmals zum Berichtsjahr 2016 verpflichtet die 17. BImSchV auch die abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen zur Berichterstattung an den Bund. So hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Anlagen stufenweise vergrößert. Die Abbildungen „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen“ und „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen“ zeigen die Wirksamkeit der in den 1980er und 1990er Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Den Abbildungen liegen Datenerhebungen zugrunde, die ab dem Jahr 1992 regelmäßig jährlich erhoben werden. Zu diesem Zeitpunkt war in Westdeutschland die Nachrüstung von bestehenden Großfeuerungsanlagen mit Einrichtungen zur Minderung der SO 2 - und NO x -Emissionen bereits weitgehend abgeschlossen. Deutschlandweit sanken die Emissionen von Schwefeldioxid zwischen 1992 und 2022 nochmals um 96,3 %, von rund 2,5 Millionen Tonnen (Mio. t) auf rund 0,1 Mio. t, die Stickstoffoxid-Emissionen nahmen im gleichen Zeitraum um 63,7 %, von rund 0,45 Mio. t auf rund 0,16 Mio. t ab. Der Anstieg der NO x -⁠ Frachten ⁠ zum Jahr 2004 ist auf die ab diesem Zeitpunkt wirksame Einbeziehung von Gasturbinenanlagen in die Berichterstattungspflicht zurückzuführen. Die Einbeziehung der Emissionen von Verbrennungsmotoranlagen ab dem Jahr 2013 wirkt sich wegen der bundesweit sehr geringen Anzahl solcher Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung kaum auf die Emissionsentwicklung der Großfeuerungsanlagen aus. Der Anstieg der SO 2 und der NO x -Frachten zum Jahr 2016 ist darauf zurückzuführen, dass abfallmitverbrennende Großfeuerungsanlagen erstmals für das Jahr 2016 zur Berichterstattung ihrer Emissionen verpflichtet sind; zum Teil haben diese Anlagen in den Jahren davor auf freiwilliger Basis ihre Emissionen berichtet. Der in den Jahren 2017 - 2019 erkennbare, beachtliche Rückgang der Emissionen gegenüber 2016 wurde durch zwei Faktoren begünstigt: Zum einen ging in den Kraftwerken der Einsatz von Stein- und Braunkohle bis zum Jahr 2019 merklich zurück, dagegen stieg der Einsatz von Erdgas an. Zum anderen mussten zahlreiche Großfeuerungsanlagen ab 1.1.2016 strengeren emissionsbegrenzenden Anforderungen der 13. und 17. BImSchV entsprechen. Während der Corona-Pandemie, im Jahr 2020, ging die Stromproduktion und damit auch der Einsatz an Stein- und Braunkohlen zurück. Infolgedessen sanken die NO X und SO 2 Emissionen noch einmal deutlich. Der Emissionsanstieg im Jahr 2021 hat verschiedene Gründe. Witterungsbedingt ging die Windstromeinspeisung deutlich zurück. Zugleich stieg der Stromverbrauch im Zuge der wirtschaftlichen Erholung wieder an. Infolgedessen erhöhte sich der Einsatz von Stein- und Braunkohlen in Kraftwerken. Aufgrund der Gaskrise wurde auch im Jahr 2022 mehr Stein- und Braunkohle aber auch mehr Heizöl genutzt, während der Erdgaseinsatz deutlich zurückging. Der dennoch erfolgte Emissionsrückgang ist durch die strengeren Grenzwerte der 13.BImSchV aus dem Jahre 2021 zu erklären. Aktuelle Angaben zu den jährlichen Emissionsfrachten - auch von anderen Schadstoffen - von Standorten mit einer oder mehreren Großfeuerungsanlagen finden sich auf der Webseite Thru.de , die Informationen zu Schadstofffreisetzungen und der Entsorgung von Abfällen sowie zu Emissionen aus diffusen Quellen zusammenführt. Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

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