Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: pH-Wert zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von pH-Werten aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. pH-Werte, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die pH-Werte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Die auf der Übersichtskarte dargestellten pH-Werte liegen im Bereich zwischen 3,3 und 8,8 (Medianwert = 6,7). Sehr niedrige pH-Werte von 3,5 – 5,5 sind vor allem im Grundwasser in Gebieten mit Mooren (z.B. Vehnemoor südwestlich von Oldenburg, Lichtemoor nordöstlich von Nienburg oder Wietingsmoor westlich von Sulingen) anzutreffen. In kalkfreien Gesteinen bei denen primär Silikate und Alumosilikate die Grundwasserbeschaffenheit bestimmen, werden pH-Werte zwischen 5 und 6 erreicht (z.B. Lüneburger Heide und Solling). Die Lösung von Karbonaten führt zu einer Erhöhung der pH-Werte auf 7,5 – 8,5.
Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Sulfatgehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Sulfatkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) bzw. des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 240 mg/l sowie des TVO-Wertes von 500 mg/l bei geogen bedingter Überschreitung. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Sulfatgehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Sehr hohe Sulfatkonzentrationen sind z. T. auf geogene Einflüsse zurückzuführen: Die höchsten Konzentrationen für Sulfat finden sich in Niedersachsen im Bereich der Küstenversalzung (Ostfriesische Küste und nördlich des Jadebusens). Ebenfalls sehr hohe geogene Sulfatkonzentrationen gibt es im Verbreitungsgebiet gipshaltiger Gesteine (Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk, Mittlerer Keuper, Zechstein), wo im Grundwasser Sulfatkonzentrationen von mehr als 1000 mg/l erreicht werden. Die Oxidation von Sulfiden (z.B. Pyrit) führt ebenfalls zu hohen Sulfatgehalten. Im nördlichen Bereich von Hannover werden Konzentrationen von 100 – 400 mg/l erreicht. Eine Ursache dafür ist die Oxidation von Pyritmineralen aus Gesteinen der Kreidezeit. Erhöhte Eisengehalte und niedrige pH-Werte sind weitere Folgen dieser Reaktion. Sehr niedrige Sulfatgehalte mit wesentlich weniger als 10 mg/l sind meist auf Sulfatreduktion zurückzuführen, wobei bei dieser Reaktion häufig organisches Material im Gestein Oxidationsprozessen unterliegt. Das Grundwasser in den holozänen Ablagerungen östlich und südöstlich des Jadebusens ist zu einem großen Teil durch Sulfatreduktion verändert.
Der Gegenstand des Vorhabens umfasst insbesondere: - Stilllegung der bestehenden Altdeponie durch Sanierung der Entwässerung im Dammbereich und Aufbringung einer Oberflächenabdichtung bzw. im Bereich der Überbauung mit neuen Deponieabschnitten durch eine „multifunktionale Zwischenabdichtung“, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie im Bereich der Kuppe als Überbauung der Altdeponie durch Herstellung einer „multifunktionalen Zwischenabdichtung“ sowie der erforderlichen Entsorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DK0-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK 0, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für das anfallende Sickerwasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Sickerwassers in das öffentliche Kanalnetz zur kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für anfallendes Niederschlagswasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Brühlgraben.
Wesentliche Änderung der Altdeponie Geseke 1. Die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der bereits rekultivierten Altdeponie mit einer Fläche von ca. 28.000 m² mit einer Ausbauleistung von ca. 2,6 MW, bestehend aus Unterkonstruktion, Solarmodulen, Wechselrichter, Trafostation sowie der zugehörigen Leitungen. 2. Der landschaftspflegerische Begleitplan für die Altdeponie Geseke wird mit diesem Antrag, an die aktuellen Planungen angepasst.
Die Stadt Gunzenhausen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen beantragte mit Antrag vom 02.07.2024, eingegangen am 03.07.2024, die Errichtung und den Betrieb einer RTO-Schwachgasbehandlungsanlage zur Aktiventgasung der Altdeponie auf dem Grund-stück Flur-Nr. 1102 der Gemarkung Gunzenhausen („Insel auf der Au“).
Anschluss des Außeneinzugsgebiets oberhalb der der Altdeponie am Rand der Deponie an einen unterirdischen Regenwasserkanal durch Weiterführung der vorhandenen Verdolung in einem neuen über die De-ponie verlaufenden Kanal. Entlang der Bahnlinie soll der Kanal weitergeführt werden bis zum bestehenden Durchlass durch den Bahndamm. Der auf der Deponie und entlang der Bahnlinie vorhandene Graben soll verfüllt und als Insektenwiese ökologisch aufgewertet werden, wobei im Bereich entlang der Bahnlinie ein kleine Mulde das dort anfallende Niederschlagswasser aufnimmt und ableitet.
Errichtung und Betrieb einer neuen zentralen Gassammelstelle und einer Gas-fördereinrichtung einschließlich Schwachgasbehandlungsanlage (RTO) 1. Anpassung des Entgasungskonzepts 2. Erweiterung und Modernisierung des Gasfassungssystems 3. Bau und Betrieb einer neuen zentralen Gassammelstelle GSD und einer neuen Gasförderstation einschließlich Schwachgasbehandlungsanlage (RTO)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Uelzen, Wendlandstraße 8, 29525 Uelzen hat am 04.12.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Altdeponie Vinstedt in 29576 Barum beantragt. Gegenstand des Antrages ist: • Erstellung von fünf neuen (ggf. tiefenverfilterten) Gasbrunnen im Rekultivierungsabschnitt II. • Einbindung der Gasbrunnen in die bestehende Gaserfassung der bereits am Standort be-findlichen Gasbrunnen (ausgebaute Aufschlussbohrungen) BS1 – BS3 aus dem Jahr 2019. • Vollständiger Rückbau der Gassammelstation I und II und Errichtung zwei neuer Gassammelstationen an etwa gleicher Position. • Einrichten und Anschließen zweier Unterstationen sowie Installation des Gassammelbalkens (inkl. Mess- und Steuereinrichtungen) und Anschluss sämtlicher Gasbrunnen an die jeweilige Station. • Optimierung des Absaugregimes durch Einstellung einzelner Gasbrunnen (gezieltes Übersaugen einzelner Teilbereiche für den Eintrag von Umgebungsluft und somit schrittweise aerobe Umsetzung der biogenen Organik). • Vollständiger Rückbau der bestehenden Hochtemperaturfackel und der in unmittelbarer Nähe stehenden Fertigbaugarage mitsamt der dort eingebauten Anlagen- und MSRTechnik. • Installation und Betrieb einer frostsicheren Schwachgasbehandlungsanlage.
Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und –absenkung, Flächenversickerung, Reinfiltration und Einleitung in ein Oberflächengewässer (Johannisgraben) sowie als Notüberlauf in ein weiteres OFG (Bennemühlener Mühlenbach) des geförderten Grund-wassers Feststellung der Erlaubnisfreiheit für das Einbringen und den Verbleib von Spundwänden in das/dem Grundwasser im Bereich des Wasserschutzgebietes Fuhrberger Feld, Zone III B. In der Wedemark - südlich der Ortschaft Bissendorf - ist der Neubau eines Belebungs- und Vorklärbeckens im Rahmen der Erweiterung und Erneuerung der Kläranlage Bissendorf geplant. Zur Durchführung der notwendigen Tiefbauarbeiten muss das Grundwasser i.H.v. 900.000 m³ temporär abgesenkt werden. Das Gelände der Kläranlage Bissendorf befindet sich grundsätzlich inmitten des Land-schaftsschutzgebietes „Wietzetal“, ist jedoch selbst davon ausgespart. Der westlich an-grenzende Erlen-Bruchwald gilt gesetzlich geschütztes Biotop. Der Absenktrichter der geplanten Grundwasserabsenkung befindet sich außerhalb dieses Waldes. Das geförderte Grundwasser soll dem Aquifer bzw. dem Wasserkreislauf durch Verrieselung / Flächenversickerung im Biotop wieder zugeführt werden. Die flächenhafte Versickerung im Biotop soll den Einfluss der sich im Grundwasser-Anstrom befindlichen Altdeponie minieren bis möglichst ausschließen. Zusätzlich dient diese, die betroffene schützenswerte Fauna zu bewässern. Mittels einer Reinfiltration über fünf in Reihe nahe dem Johannisgraben installierte Schluckbrunnen soll das geförderte Grundwasser dem Grundwasserkörper wieder zugeführt werden. Hierdurch soll sich der Einfluss des Oberflächengewässers minimieren. Die Einleitung des geförderten Grundwassers in den Johannisgraben soll die Einwirkung auf dieses Oberflächengewässer verringern. Es ist eine Einleitung des geförderten Grundwassers in den Bennemühlener Mühlenbach als Notüberlauf vorgesehen.
Die Marktgemeinde Markt Nordheim betreibt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1567 (Teilfläche), 1568 (Teilfläche), Gemarkung Ulsenheim, Markt Nordheim eine Inertabfalldeponie DK-0. Die Errichtung und der Betrieb der DK0-Deponie wurde mit Bescheiden des Landratsamtes Neu-stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 5. August 2009 i.d.F. 27. Januar 2010 (Abfallarten) i.d.F. 24. August 2010 (Monitoring) i.d.F. vom 17. Mai 2013 (Änderung Bauabschnitte) und i.d.F. vom 21. Januar 2015 genehmigt. Angrenzend befindet sich die bereits rekultivierte Altdeponie. Im Laufe des Betriebs wurden die Grubenwände abweichend der genehmigten Planung steiler ausgeführt, wodurch die Standsicherheit nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Die Marktgemeinde Markt Nordheim beantragt daher die Änderung der Deponie zur Wiederherstellung der Standsicherheit der Böschungen innerhalb der Deponie. Gleichzeitig wird der bisher genehmigte Umgriff der Deponie verkleinert; ein weiterer Keuperabbausoll nicht stattfinden. Das restliche Verfüllvolumen beläuft sich auf ca. 22.800 m³.
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