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Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Pharmazeutische Technologie durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer Alternativmethode zum Kaninchenaugen-Irritationstest nach Draize, basierend auf biotechnologisch gewonnenen, humanen Hornhautäquivalenten. Diese Ersatz- und Ergänzungsmethode soll darüber hinaus die zahlreichen Tierversuche zur cornealen Permeation reduzieren. Die von uns entwickelte Methode soll einen konkreten Beitrag zur Schließung der vorhandenen Lücken geplanter Teststrategien zur Bewertung des augenreizenden Potenzials von Substanzen liefern. Während für die Prüfung stark korrosiver Substanzen bereits bewährte In-vitro- bzw. Ex-vivo-Verfahren vorhanden sind, stehen für die Vorhersage der Augenirritation bisher keine ausreichend aussagekräftigen In-vitro-Verfahren für die mild-moderat augenreizenden Substanzen und zur Vorhersage von Persistenz und Reversiblität zur Verfügung. Die von den Antragstellern entwickelten organotypischen Hornhautäquivalente, bestehen aus allen wesentlichen zellulären Komponenten der humanen Hornhaut. In diesem komplexeren Zellsystem, wachsen die verschiedenen Zelltypen in einer Anordnung, wie sie auch in vivo vorliegt. Sie stellen wertvolle Instrumente dar, um auf der Basis humaner Zellen Ergebnisse zu erarbeiten, deren Übertragbarkeit auf die Situation im Körper weniger limitiert ist, als die einfacher Zellkultursysteme oder reiner Epithelmodelle. Das Hornhautmodell verspricht deshalb eine höhere Aussagekraft bezüglich der Vorhersage von Persistenz und Reversibilität eines Augenschadens sowie der transcornealen Permeation von Ophthalmika. Im Rahmen des Projekts werden Standardarbeitsanweisungen (SOPs) für die Konstruktion des humanen Hornhautmodells sowie für Untersuchungen zur toxikologischen Prüfung und Permeationsmessung etabliert. Die Reproduzierbarkeit der Rekonstruktion des Hornhautmodells und die Transferierbarkeit der Protokolle zur Permeation und Sicherheitstoxikologie sollen überprüft werden. Das Projekt gliedert sich in 2 Phasen. Die Laufzeit des Projektes (Phase 1) beträgt 2 Jahre. In der ersten Förderphase steht die Methodenentwickelung im Vordergrund, während im 3. Jahr (Phase 2) eine Prävalidierung unter Beteiligung der Industrie erfolgen soll. Die geplanten Untersuchungen an Kornea-Modellen treiben schließlich auch die Entwicklung von transplantationsfähigen künstlichen Hornhautmaterialien (Keratoplastik) voran.

Chemische Analytik bei der Erkundung und Bewertung von Altlasten

Das Projekt "Chemische Analytik bei der Erkundung und Bewertung von Altlasten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Wasserlaboratorien - Rötgen durchgeführt. Erhebung und Gefaehrdungsabschaetzung einer Altablagerung mit besonderer Beruecksichtigung der chemischen Analytik dh welche analytische Verfahren - Referenz- oder Alternativ-Verfahren - koennen eingesetzt werden, bzw welche wurden bei der untersuchten Altablagerung eingesetzt. Weiterhin wird sowohl auf die Aussagekraft der erhaltetenen Messwerte eingegangen als auch damit zusammenhaengend auf die Verwendung von Leitwerten bei einer Gefaehrdungsabschaetzung.

Machbarkeitsstudie zur Unterstützung der Informationspflicht gemäß Paragraph 22 BiozidG/ChemG über alternative Maßnahmen zur Minderung des Biozideinsatzes

Das Projekt "Machbarkeitsstudie zur Unterstützung der Informationspflicht gemäß Paragraph 22 BiozidG/ChemG über alternative Maßnahmen zur Minderung des Biozideinsatzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Seit Juni 2002 ist das Biozidgesetz (BiozidG)/neue ChemG zur Umsetzung der Biozid-Richtlinie 98/8/EG in Kraft. Damit unterliegen alle Biozid-Produkte einem Zulassungsverfahren. Nach Biozid-Richtlinie muss durch die Mitgliedstaaten auch sichergestellt werden, dass Biozide ordnungsgemäß verwendet werden. Das bedeutet, dass Biozid-Produkte auch mit anderen, alternativen Mitteln und Verfahren sinnvoll kombiniert werden, um den Biozideinsatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das setzt Kenntnisse über Alternativen und deren Verfügbarkeit voraus. Gemäß Paragraph 22 Abs.1a) Zif.5 BiozidG/ChemG hat die Zulassungsstelle daher die Pflicht, 'Informationen über physikalische, biologische, chemische und sonstige Maßnahmen als Alternative oder zur Minimierung des Einsatzes von Biozidprodukten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.' UBA/Einvernehmensstelle soll die Zulassungsstelle bei dieser Aufgabe unterstützen. B) Handlungsbedarf: Die Zulassungsstelle kann dieser Informationspflicht z.Zt. nicht nachkommen. Bislang gibt es keine umfassende Übersicht über verfügbare Alternativen und deren Brauchbarkeit. Das Wissen ist aufgrund der großen Vielfalt/der diffizilen Einsatzbereiche sehr breit gestreut und unterliegt einer ständigen Änderung/Erweiterung. C) Ziel des Vorhabens: Es sollen geeignete Wege, Methoden, Instrumente (ggf. auch gesetzliche) aufgezeigt werden, wie dieses vielfältige Wissen zu alternativen/integrierten Maßnahmen effektiv zusammengetragen, auf Brauchbarkeit überprüft, kontinuierlich aktualisiert, auf geeignete Weise aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Dies beinhaltet u.a. eine Recherche/Umfrage welche Informationsquellen genutzt werden können, wo Expertenwissen vorliegt (z.B. Ländereinrichtungen, Universitäten, Industrie, Landes- und Bundesbehörden, Expertengremien) sowie die Ermittlung der Kosten und erforderlichen Kapazitäten für Erfassung, Prüfung, kontinuierliche Bereitstellung und Pflege dieser Informationen.

Struktur-Wirkungs-Beziehungen, Innovationen im Chemiesektor

Das Projekt "Struktur-Wirkungs-Beziehungen, Innovationen im Chemiesektor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Department Chemische Ökotoxikologie durchgeführt. A) Problemstellung: Die Entwicklung von Chemikalien und die Erarbeitung neuer Anwendungsfelder erfolgt, sofern ökotoxikologische und toxikologische Fragen einbezogen werden, in Europa in der Regel nach einem risikobasierten Ansatz, Hierbei spielt neben der Wirkungsstärke die Exposition von Mensch und Umwelt eine zentrale Rolle. Über die Höhe der Exposition kommen die regulatorischen Aspekte in die Verfahren. Alternativ hierzu wäre es, für die jeweiligen Anwendungen inhärent sichere. Stoffe zu entwickeln. Hierdurch sind die Risiken zu reduzieren und es entfällt die Notwendigkeit umfänglicher regulatorischer und bürokratischer Schutzvorkehrungen. B) Handlungsbedarf: Um inhärent sichere Stoffe zu entwickeln bzw. auszuwählen, müssen die Kenntnisse über die Wirkungen chemischer Strukturen verbessert werden. C) Ziel des Vorhabens: Struktur-Wirkungs-Beziehungen sind ein bedeutsames Aktionsfeld in der Wissenschaft geworden, um maßgeschneiderte Chemikalien für definierte Zwecke zu entwickeln. Diese Forschung findet beispielsweise im Bereich der Entwicklung von Pharmaka statt. Im Bereich der Human- und Ökotoxikologie sind zwischenzeitlich kommerzielle Programme entwickelt worden, um Wirkungen für definierte Endpunkte vorherzusagen (QSAR, SAR, read across).

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