In Germany, the whereabouts of several 100,000 deregistered vehicles are unknown every year. There is some evidence, that a part of these end-of-life vehicles (ELVs) are illegally dismantled or exported. In this study, the environmental impacts and environmental costs were quantified as well as the economic impacts and market distortions caused by the illegal dismantlers. In addition, the cost situation of authorised treatment facilities (ATFs) for ELVs was analysed. The results justify effective measures to strengthen the extended producer responsibility (EPR) for ELVs as well as to prevent the illegal dismantling of ELVs, and can be used e.g. for the current revision of the European ELV Directive. Veröffentlicht in Texte | 130/2022.
Verbraucher brauchen bessere Informationen Wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Pkw ausstößt, ist den Käufern eines Neuwagens oft nicht ersichtlich. Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet daher neue Kennzeichnungen für Pkw, die den Verbrauch sowie CO2-Ausstoß auf den ersten Blick verständlich machen. „Gerade jetzt hat die Einführung einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung neuer Pkw größte Bedeutung. Die seitens der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpakete umfassen unter anderem eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen sowie eine Abwrackprämie für Altfahrzeuge und die Einführung einer CO2-bezogenen Kfz-Steuer ab Mitte 2009. Damit haben Autokäufer jetzt einen besonders großen Informationsbedarf in Hinblick auf effiziente Pkw”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Die bisherige Kennzeichnung zum Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Pkw, die seit November 2004 in Deutschland Pflicht ist, beeinflusst die Entscheidung der Autokäufer bisher nur unwesentlich. Die Angabe der Verbrauchswerte in Liter pro 100 gefahrene Kilometer und des CO2-Ausstosses in Gramm pro Kilometer reicht nicht aus. Es fehlt eine verständliche und anschauliche Darstellung direkt am Fahrzeug mit Vergleichsangaben zu anderen Pkw, die der Einordnung dienen, wie effizient das Auto wirklich ist. Um Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger und damit CO2-emissionsarmer Pkw zu verstärken, erarbeitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ( BMWi ) eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung, deren Muster bereits für Glühlampen, Waschmaschinen und Kühlschränkegilt (siehe Abbildung). Das UBA befürwortet den Vorschlag und tritt dafür ein, diese Kennzeichnung sofort verbindlich zu machen. Dessau-Roßlau, 30.01.2009
In 2020, the EU Commission is evaluating and subsequently revising the End-of-Life Vehicles (ELV) Directive 2000/53/EC. When it comes to ELV recycling, the issue of unknown whereabouts of vehicles is the most crucial aspect to be solved. In a Scientific Opinion Paper, the German Environment Agency ( UBA ) outlines the negative impacts of the unknown whereabouts and presents recommendations to prevent leakage of ELVs into the illegal sector. UBA concludes that any advances to establish ambitious ELV treatment and recycling targets will only succeed, if a legal framework for effectively steering all ELVs into authorised treatment facilities is created. Therefore, the revision of the ELV Directive should be used to evaluate how appropriate minimum requirements for national vehicle registration systems can be implemented within the European legal framework. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
To minimize the impact of end-of life vehicles on the environment they have to be managed in accordance with the legal requirements. Against this background it is important to comprehend the whereabouts of permanently decommissioned passenger cars. From the available statistical sources it was only possible to account for the whereabouts in parts for the last years. The subject-matter of the research project was the closure of this ‘statistical gap’ to the maximum extent possible. The objectives of the project were the identification of the possible reasons underlying the ‘statistical gap’, the determination, itemisation and, to the maximum extent possible, quantification of information on the actual whereabouts of permanently decommissioned vehicles and the development of measures and instruments that can be used to permanently improve the data situation. Veröffentlicht in Texte | 51/2017.
Altfahrzeuge enthalten sowohl Schadstoffe als auch Wertstoffe und sind daher nach den Vorgaben der Altfahrzeugverordnung ordnungsgemäß zu behandeln und zu verwerten. Gefahren für die Umwelt können so vermieden und Wertstoffe zurückgewonnen werden. Dementsprechend ist es wichtig, dass die ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen auch belegt werden kann. Grundlegend ist vor diesem Hintergrund, dass nachvollziehbar ist, wo Fahrzeuge verbleiben, die außer Betrieb gesetzt und in Deutschland nicht wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden. Mit den vorliegenden statistischen Angaben war dies in den letzten Jahren nur teilweise möglich. Beispielsweise war vor Projektbeginn für das Jahr 2013 der Verbleib von 1,18 Millionen Fahrzeugen nicht aufklärbar. Ziel des Vorhabens war es daher, den Verbleib von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen möglichst lückenlos aufzuklären. Darauf aufbauend erarbeiteten die Autoren Vorschläge, um die Datenlage dauerhaft zu verbessern. Veröffentlicht in Texte | 50/2017.
Beim Abfallexport deutlich mehr Strafverfahren bei Verbringungen nach Afrika und Osteuropa 2013 wurden mehr Menschen bestraft, die Abfall illegal verbracht haben. Das ergab eine Auswertung der einschlägigen Gerichtsurteile durch das Umweltbundesamt (UBA). Beim Export ging es dabei vorwiegend um Altfahrzeuge, Altautoteile und Elektroaltgeräte, die nach Afrika verbracht werden sollten. Aber auch Exporte in die östlichen EU-Staaten und Transporte zwischen Deutschland und den Niederlanden erwiesen sich in vielen Fällen als illegal. Insgesamt gab es 43 verurteilte Personen; in den Vorjahren waren es nur rund zehn. Grund für die Zunahme dürfte vor allem die im Jahr 2012 erfolgte Verschärfung des Abfallverbringungsrechts sein. Der § 326, Absatz 2, des Strafgesetzbuches betrifft jetzt alle Arten von Abfällen und nicht mehr nur solche, die als gefährlich eingestuft sind. Die verhängten Strafen hielten sich aber in Grenzen: Es handelte sich ausschließlich um Geldstrafen zwischen 160 und 4.800 Euro. Haftstrafen wurden auch in der Vergangenheit nur selten verhängt. Das Gefahrenpotential, das weitgehend durch Menge, Beschaffenheit und geplantem Verwendungszweck der Abfälle bestimmt wird, war in den erfassten Fällen relativ gering. Dadurch ist auch das durchgehend milde Strafmaß angemessen. Oft werden die strafrechtlichen Ermittlungen auch eingestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dann bleibt es bei den behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. In 150 Fällen wurde die Rückführung an den Herkunftsort angeordnet und 80 Mal die Überführung in einen Entsorgungsbetrieb in der Nähe des Kontrollortes. Ordnungswidrigkeiten gegen das Abfallverbringungsrecht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Dem UBA wurden von den Bundesländern und dem Bundesamt für Güterverkehr für das Jahr 2013 insgesamt 26 abgeschlossene Bußgeldverfahren mit einer Bußgeldhöhe ab 200 Euro mitgeteilt. Bußgelder unter 200 Euro wurden in diese Auswertung nicht einbezogen.
Im Rahmen des Projektes wurde im Jahr 2016 eine Schredderkampagne mit 425 Altfahrzeugen in drei Demontagebetrieben und zwei Schredderanlagen durchgeführt. Die dabei ermittelten Daten zu Altfahrzeuggewichten, entstehenden Demontage- und Schredderfraktionen und ihren Entsorgungswegen konnten für die Fortschreibung der Jahresberichte über die Altfahrzeugverwertungsquoten in Deutschland nach der EG-Altfahrzeug-Richtlinie verwendet werden. Einige Proben der Schredderleicht- und -schwerfraktionen aus den Schredderversuchen wurden auf ihre Gehalte an Metallen und Schadstoffen analysiert, unter anderem auf die bromierten Flammschutzmittel PBDE . Als ein weiteres Ergebnis des Vorhabens wurden zur Stärkung der Hochwertigkeit der Altfahrzeugverwertung insbesondere weiterführende Anforderungen an die Separation von Wertstoffen empfohlen. Veröffentlicht in Texte | 15/2020.
Durch den zunehmenden Einsatz von Elektronikkomponenten in Fahrzeugen wird in den kommenden Jahren das Potenzial an Edel- und Sondermetallen wie Gold, Silber und Neodym in Altfahrzeugen steigen. Deren verstärkte Rückgewinnung kann zukünftig einen bedeutsamen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten. Im Projekt ORKAM wurden daher Versuche zur Separation von ca. 30 relevanten Komponenten der Fahrzeugelektronik aus elf Altfahrzeugen neuerer Modelljahre durchgeführt. Die Demontage und Verwertung eines Teils der Steuergeräte, Elektromotoren und Sauerstoffsensoren lässt sich bei derzeitigen Preisen schon wirtschaftlich realisieren. Veröffentlicht in Texte | 02/2017.
In Deutschland gibt es jährlich mehrere 100.000 Kraftfahrzeuge mit unbekanntem Verbleib. Es gibt Hinweise, dass es sich dabei teilweise um illegal demontierte bzw. exportierte Altfahrzeuge handelt. Im Vorhaben wurden die ökologischen Gefährdungen und Umweltkosten sowie die negativen volkswirtschaftlichen Effekte sowie verursachten Wettbewerbsverzerrungen quantifiziert. Daneben wurden die Kosten der anerkannten Altfahrzeugdemontage ermittelt. Die Ergebnisse dienen zur Begründung effektiver Maßnahmen zur Stärkung der Herstellerverantwortung im Altfahrzeugbereich sowie zur Verhinderung der illegalen Altfahrzeugdemontage, u.a. für die Revision der EG-Altfahrzeug-Richtlinie. Veröffentlicht in Texte | 129/2022.
Autobesitzer können künftig ihre schrottreifen Fahrzeuge kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben. Nach dem neuen Altfahrzeuggesetz gilt dies zunächst nur für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen wurden. Für bereits zuvor im Verkehr befindliche Altfahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 möglich. Deutschland ist das erste Mitgliedsland der EU, das die zunächst heftig umstrittene Altfahrzeugrichtlinie der Gemeinschaft (2000/53/EG) in nationales Recht umsetzt.
Origin | Count |
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Bund | 126 |
Land | 56 |
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Gesetzestext | 4 |
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