Nach § 7 Abs. 2a AltfahrzeugV ist es Aufgabe der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge - kurz GESA -, Daten zu zertifizierten und damit anerkannten Annahmestellen, Demontagebetrieben, Shredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen. Sachverständige haben der gemeinsamen Stelle die von ihnen anerkannten Betriebe zu melden.