Altfahrzeuge enthalten sowohl Schadstoffe als auch Wertstoffe und sind daher nach den Vorgaben der Altfahrzeugverordnung ordnungsgemäß zu behandeln und zu verwerten. Gefahren für die Umwelt können so vermieden und Wertstoffe zurückgewonnen werden. Dementsprechend ist es wichtig, dass die ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen auch belegt werden kann. Grundlegend ist vor diesem Hintergrund, dass nachvollziehbar ist, wo Fahrzeuge verbleiben, die außer Betrieb gesetzt und in Deutschland nicht wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden. Mit den vorliegenden statistischen Angaben war dies in den letzten Jahren nur teilweise möglich. Beispielsweise war vor Projektbeginn für das Jahr 2013 der Verbleib von 1,18 Millionen Fahrzeugen nicht aufklärbar. Ziel des Vorhabens war es daher, den Verbleib von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen möglichst lückenlos aufzuklären. Darauf aufbauend erarbeiteten die Autoren Vorschläge, um die Datenlage dauerhaft zu verbessern. Veröffentlicht in Texte | 50/2017.
Annahme- und Rücknahmestellen sind ein Spezialfall zu den Entsorgungsanlagen. Die Pflege der Daten erfolgt bei der SBB. Für die Öffentlickeit zugänglich sind sie über den LUIS-Dienst.
Die Altautoverwerter werden im DV-System ASYS über die IT-Anwendung AFIS erfasst. Angezeigt werden sie über einen Link auf die Web-Applikation der GESA. Die Pflege der Daten erfolgt durch die Zertifizierer. Über die ASYS-Kommunikation werden sie ans ASYS übermittelt.
Die Altautoverordnung tritt - verknüpft mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur umweltgerechten Altautoverwertung - in Kraft.
Genehmigungsdaten von Altautoverwertungsanlagen
Das Projekt "Beschreibung des Standes der Technik bei der Trockenlegung von Altautos gemaess AltautoV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von tec4U Ingenieurgesellschaft mbh durchgeführt. Die Trockenlegung von Altautos umfasst die Entnahme von Betriebsfluessigkeiten bzw. die Entnahme fluessigkeitstragender Bauteile. Die Ergebnisse von Untersuchungen der Trockenlegung in der Praxis und Erfahrungen mit der Anerkennung der Betriebe durch Sachverstaendige nach mehr als einem Jahr seit Inkrafttreten der AltautoV verdeutlichen, dass sowohl die Durchfuehrung der Trockenlegung als auch die Anforderungen an die Trockenlegung durch die Sachverstaendigen stark differieren. Um einheitliche Verfahrensweisen herbeizufuehren, sind die Anforderungen des Standes der Technik zu ermitteln und Vorschlaege ueber einfache Kontrollmoeglichkeiten zur ordnungsgemaessen Durchfuehrung der Trockenlegung notwendig. Das Vorhaben soll deshalb - die verfuegbare Anlagentechnik ermitteln und dokumentieren sowie ggf. Verbesserungsvorschlaege erarbeiten, - Vorschlaege fuer die Konstruktion von Neufahrzeugen mit dem Ziel einer Verbesserung der Trockenlegungshandhabung erarbeiten, - umweltrelevante Pruefkriterien zur Bewertung der Anlagentechnik vorschlagen und - den UBA-Leitfaden zur Trockenlegung von Altfahrzeugen fortentwickeln. Darueber hinaus sind Empfehlungen fuer die Kontrolle der Trockenlegung beim Einzelfahrzeug, beim Verwerter, bei der Shredderanlage und fuer die Anerkennung der Verwertungsbetriebe zu entwickeln.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Auswirkungen von REACH auf das Kunststoffrecycling" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Von der Wirtschaft sind im Zusammenhang mit der Einführung von REACH zukünftig umfangreiche neue Pflichten bezüglich Herstellung, Import und Verarbeitung von Stoffen zu erfüllen. Gerade in der Anfangsphase von REACH kann es auf Grund bestehender Unsicherheiten bezüglich der Ausgestaltung und Umsetzung von REACH zu nicht unbeträchtlichen Schwierigkeiten und Problemen kommen. Kunststoffrecyclingbetriebe sind wegen der in großer Anzahl eingesetzten Hilfs- und Zusatzstoffe sowie der inhomogenen und häufig unbekannten Zusammensetzung der aufzubereitenden Abfälle in besonderer Weise betroffen. Unsicherheiten bestehen sowohl bezüglich der Registrierung und der Zulassung von Stoffen, als auch in der Frage der möglichen Auswirkungen von REACH auf bereits bestehende Recyclingaktivitäten. B) Handlungsbedarf BMU: Es besteht ein Bedürfnis zu ermitteln und darzustellen, wie REACH angewandt werden kann, ohne dass die in den vergangenen Jahren von der Politik geforderte und zwischenzeitlich auch erreichte anspruchsvolle Verwertung von Kunststoffabfällen beeinträchtigt wird. Für die durch die RücknahmeV geregelten Bereiche (Verpackungen, Altautos, Elektro-/Elektronikschrott) ist es wichtig, dass Kunststoffe auch zukünftig die notwendigen Beiträge zur Erfüllung der geforderten (werk-)stofflichen Verwertungsquoten liefern können. C) Ziel des Vorhabens ist es, an Hand von fünf ausgewählten Beispielen und mehreren Szenarien die Auswirkungen von REACH auf Kunststoffrecyclingprozesse darzustellen. Das Vorhaben soll Klarheit darüber schaffen, ob schon heute bestehende Qualitätsmanagementsysteme den REACH-Anforderungen gerecht werden und ob es weitere REACH-konforme Wege gibt, wie das neue Chemikalienrecht beim Kunststoffrecycling in pragmatischer und wirtschaftlich vertretbarer Weise auszugestalten ist. Es soll darüber hinaus Handlungsanweisungen liefern, die es den betroffenen Akteuren ermöglichen, ein REACH-Management aufzubauen und die Anforderungen von REACH zu usw.
Das Projekt "SEES - Nachhaltige Elektrische und Elektronische Systeme im Fahrzeug" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Technischen Umweltschutz, Fachgebiet Sustainable Engineering durchgeführt. Hintergrund: Elektrische und elektronische Systeme (EES) werden aufgrund der wachsenden Funktionalität moderner Kraftfahrzeuge immer wichtiger - ihr Anteil am Fahrzeugwert und -gewicht ist stetig zunehmend. Andererseits werden durch die europäische Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG zukünftig höhere Anforderungen an die Verwertungsquoten der Altfahrzeuge gestellt, die es notwendig machen, zusätzliche Materialfraktionen in die Verwertung einzubeziehen. EES enthalten wertvolle Materialien, deren Verwertungspotenzial bislang nicht voll ausgeschöpft wird und könnten dazu beitragen, die Verwertungsrate der Altfahrzeuge zu erhöhen. Ziel: Entwicklung nachhaltiger EES Prototypen sowie Demontage- und Recyclingprozesse zur Erhöhung der Verwertungsrate von Fahrzeugen. Vorgehen: Ganzheitliche Betrachtung des Lebensweges der EES inkl. praktische Studien zur Montage, Demontage, Shredding und Recycling der EES Materialien. Szenarienvergleich und ökologische/ökonomische Bewertung (LCA/LCC) zur Definition optimaler Design- und Entsorgungsstrategien. Entwicklung von Software Tools zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von EES-Komponenten sowie zur Simulation von Entsorgungsszenarien. Entwicklung von Eco-Design-Guidelines. Entwicklung und Test von EES Prototypen.
Das Projekt "Teilvorhaben 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Merzolit Fibron GmbH, Formteilwerk, Abt. Formteilentwicklung durchgeführt. Das Ziel ist es, einen geschlossenen Materialkreislauf von carbonfaserverstärktem SMC (Sheet Molding Compound, flächiges Halbzeug) und LFT (langfaserverstärkte Thermoplaste) aufzubauen. Dabei sollen die mechanischen Eigenschaften des SMC sowie des LFT durch die Substitution von Werkstoffkomponenten aus Recyclingmaterial untersucht werden. Dabei soll eine Verwertung des Recyclats - durch Partikel- (Priorität) und Faserrecyclat - analysiert werden. Im Rahmen der Halbzeugentwicklung bei SMC und LFT soll der Prozess des Eintrags von Recyclingmaterial erarbeitet bzw. optimiert werden. Dabei werden Prozessdaten hinsichtlich der Verarbeitbarkeit des Halbzeugs beim Pressen von Versuchsplatten sowie die mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Versuchsplatten, ermittelt und optimiert. Die ermittelten Kennwerte sollen jeweils auf ein Beispielbauteil übertragen werden. Das Einarbeiten von Kohlenstofffaserrecyclat in das Halbzeug soll bei der Herstellung von insbesondere SMC-Bauteilen eine Wiederverwertung im Hinblick auf die im Jahr 2005 in kraft tretende Alt-Auto-Verordnung ermöglichen.
Das Projekt "Reverse Logistics - Die ökonomischen Auswirkungen der EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Siegen, Studiengang Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre III: Umweltökonomie durchgeführt. Das Prinzip der Produktverantwortung wurde in Deutschland durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit dem Ziel eingeführt, Abfälle zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle in erster Linie zu verwerten und erst in zweiter Linie zu entsorgen. Rechtsverordnungen zum KrW-/AbfG konkretisieren, wer die Produktverantwortung zu tragen hat. Durch die Altfahrzeug-Verordnung und die noch in nationales Recht zu übertragende EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden zwei große Industriezweige in Deutschland verpflichtet, ihre Produktverantwortung wahrzunehmen. Im Projekt werden begriffliche Grundlagen des noch jungen Forschungsgebietes der Reverse Logistics weiter entwickelt und es wird dargestellt, wie mithilfe von Reverse Logistics eine Durchflusswirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft überführt werden kann. Im weiteren Verlauf des Vorhabens soll untersucht werden, welche ökonomischen Auswirkungen die EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf betroffene Hersteller und Importeure in Deutschland haben können. Am Beispiel der Automobilindustrie soll gezeigt werden, welche Implikationen Reverse Logistics vor allem für die betrieblichen Funktionen Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Marketing hat.
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Gesetzestext | 2 |
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License | Count |
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Dokument | 8 |
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Topic | Count |
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