Although software products are immaterial goods, their use can bring about significant materials and energy flows. Software characteristics determine which hardware capacities are made available and how much electric energy is used by end-user devices, networks, and data centers. The connection between software characteristics and the demand for natural resources caused by the manufacture and use of ICT systems has been the object of little scientific study to date. The present study breaks new ground by exploring the effects of software on the indirect use of natural resources by hardware. The study identifies starting points in the realm of software that can contribute to conserving natural resources or at least to slowing further growth of their use by ICT systems. Veröffentlicht in Texte | 23/2015.
Auf vielen neuen Kühlgeräten klebt immer noch der Sticker „FCKW-frei“. Dabei sind alle seit 1995 hergestellten Kühlgeräte frei von Fluorchlorkohlenwasserstoffen ( FCKW ). Seit damals sind diese Gase in neuen Produkten verboten. „FCKWfrei“ ist also ein Slogan, der ein positives, weil umweltgerechtes Image transportiert. Für den Umweltschutz sind allerdings weniger die neuen, FCKW-freien Geräte interessant, als vielmehr die vielen alten „Schätze“, die noch FCKW enthalten. Dieser Ratgeber gibt Tipps rund um FCKW-haltige Kühlgeräte und deren Entsorgung. Er erklärt, warum es FCKW noch als Kühlmittel gibt und welche Probleme damit verbunden sind. Wie viele Altgeräte mit FCKW fallen pro Jahr an und wie sind diese richtig zu entsorgen? (Ratgeber; eine geduckte Fassung ist in Planung) Veröffentlicht in Broschüren.
Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das UBA bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“ Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.
Sammelquote kann noch deutlich steigen– auch Lebensmittelhandel nimmt zurück In Deutschland werden immer noch zu viele alte Elektrogeräte falsch entsorgt. Laut Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) landen rund 86.000 Tonnen pro Jahr in der grauen Tonne und nicht wie vorgeschrieben im separaten Recycling. UBA-Präsident Dirk Messner ruft die Verbraucher anlässlich des diesjährigen „E-Waste Day“ dazu auf, sich von alten Geräten ordnungsgemäß zu trennen: „Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die knapp und teuer sind und bei deren Gewinnung mitunter große Mengen an Wasser oder Energie verbraucht werden. Daher lohnt sich ein Recycling sehr. Ältere Geräte können zudem gefährliche Schadstoffe enthalten. Sie müssen auf jeden Fall korrekt entsorgt werden.“ Obwohl die Deutschen im Jahr 2020 knapp über 1 Million Tonnen Altgeräte gesammelt haben, verfehlt Deutschland die EU-Mindestvorgabe von mindestens 65 Prozent mit nur 44,1 Prozent leider noch sehr deutlich. Die richtige Entsorgung und Rückgabe von Altgeräten ist für Verbraucher seit 1. Juli 2022 noch einfacher: Ausgediente und kaputte Elektrogeräte können nicht nur bei kommunalen Wertstoffhöfen oder in großen Elektrofachmärkten abgegeben werden, auch der Lebensmittelhandel muss Geräte kostenlos zurücknehmen, wenn die Gesamtverkaufsfläche 800 m² beträgt und die Läden mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme gilt für kleine Altgeräte (Kantenlänge kleiner gleich 25 cm) auch ohne Neukauf; bei größeren Altgeräten (größer 25 cm) nur bei Neukauf eines Gerätes der gleichen Geräteart. Zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz trägt neben dem Recycling auch eine möglichst lange Nutzung von Elektrogeräten bei. Dirk Messner: „Brauche ich wirklich ein neues Gerät? Lässt sich das alte vielleicht reparieren? Wir alle können unsere Kaufentscheidungen bei Elektrogeräten bewusster treffen. Und wenn es wirklich ein Neugerät sein muss, sollte dies möglichst energieeffizient und reparaturfreundlich sein. Oft lassen sich gebrauchte Geräte auch im Bekanntenkreis weitergeben oder können an einen Dienstleister, der das Gerät prüft und weitervertreibt, verkauft werden.“ Seit 2021 übersteigt die Menge der in Verkehr gebrachten neuen Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland die 3-Millionen-Tonnen-Marke. Im Jahr 2017 waren es noch ca. 2 Millionen Tonnen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen jedoch zunehmend die Möglichkeiten der Rückgabe ihrer Geräte. So stiegen die gesammelten Altgerätemengen aus privaten Haushalten von 10 Kilogramm pro Kopf und Jahr in 2019 auf 11,7 Kilogramm pro Kopf und Jahr in 2020. Die Sammelmenge von Altgeräten aus anderen Quellen („gewerbliche Geräte“) ging hingegen deutlich zurück. Erfreulich ist, dass die erzielten Recycling- und Verwertungsergebnisse auch im Jahr 2020 weiterhin sehr hoch sind; so wurden 98,2 % der erfassten Elektroaltgeräte verwertet und 86,7 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt. Um weltweit auf das Thema und die Probleme bei der Entsorgung von Elektroschrott aufmerksam zu machen, wurde der „International E-Waste Day“ ( #ewasteday ) von einer internationalen Initiative, dem WEEE Forum, ins Leben gerufen. Der diesjährige Fokus des Aktionstags liegt insbesondere auf Kleingeräten (wie Handys, elektrischen Zahnbürsten, Fernbedienungen, Kameras), die ausgedient haben bzw. nicht mehr genutzt werden, und dann entweder bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Schubladen und Schränken liegen oder auf falsche Art und Weise im Restmüll entsorgt werden.
Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das UBA untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.
Planspiel zur Einführung einer „Wertstofftonne“ abgeschlossen Zukünftig sollen in Deutschland mehr Haushaltsabfälle recycelt werden. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die getrennte Wertstofferfassung stärken und die „Gelbe Tonne“ zu einer “Wertstofftonne“ weiterentwickeln. Metalle und Kunststoffe könnten dadurch in größerem Maße als bisher für eine hochwertige Verwertung gewonnen werden. „Es geht um die Erfassung von rund 7 Kilogramm teilweise hochwertigen Wertstoffen pro Einwohner und Jahr, die derzeit noch im Restmüll landen. Diese Rohstoffverschwendung können wir uns nicht länger leisten.“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Knappe Ressourcen würden künftig mehr und mehr zum Engpass für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der heute vorgelegte Abschlussbericht zum „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ erläutert die Rahmenbedingungen einer einheitlichen Wertstofferfassung in einem rein privatwirtschaftlichen Modell und in einem Modell mit öffentlich-rechtlicher Erfassung. Das UBA spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Darin soll aber kein Elektroschrott gesammelt werden. Mit der Einführung einer neuen einheitlichen Wertstofferfassung sollen zukünftig neben Verpackungen auch Alltagsgegenstände aus Kunststoff und Metall in einer gemeinsamen Tonne entsorgt werden können - am besten direkt in jedem Haushalt. Im Vorfeld der Einführung wird derzeit geklärt, wer für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich sein soll. In diesem Zusammenhang wurden zwei Organisations- und Finanzierungsmodelle entwickelt. Im Modell A liegt die Gesamtverantwortung in privater Hand: Die Finanzierung übernehmen die Hersteller und die Vertreiber von Leichtverpackungen und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“. Dazu zählen insbesondere Alltagsgegenstände aus Kunststoffen und Metallen, die in einen Sammelbehälter passen, wie zum Beispiel Spielzeug, Besteck, Kochtöpfe oder Kunststoffeimer. Die Erfassung der Abfälle erfolgt über die dualen Systeme. Im Modell B liegt die Organisationsverantwortung für die Sammlung bei den Kommunen. Es gibt eine geteilte Finanzierung durch die kommunale Hand, die Hersteller und die Vertreiber. Das bedeutet, die Entsorgung der Leichtverpackungen würde weiterhin durch die Hersteller und Vertreiber finanziert, die der Nichtverpackungen über Gebühren. Jochen Flasbarth: „An beide Modelle müssen letztlich ambitionierte ökologische Maßstäbe angelegt werden, das ist entscheidend.“ Beide Modelle wurden in dem „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ einem Praxistest unterzogen. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden, der Entsorgungswirtschaft, von Herstellern, des Handels sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden teil. Sie diskutierten unter anderem, wie die beiden Organisations- und Finanzierungskonzepte jeweils praktikabel umgesetzt werden können. Die Ergebnisse des Planspiels werden der Fachöffentlichkeit am 23.09.2011 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau vorgestellt und dort diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Planspiel und den weiteren Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung bilden die Grundlage für den anstehenden Rechtsetzungsprozess. Die konkreten Regelungen sollen in einer Rechtsverordnung oder in einem Gesetz verabschiedet werden. Das Umweltbundesamt spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Laut einer UBA -Studie können damit im Jahr pro Einwohner circa 7 kg mehr Wertstoffe erfasst werden. Elektroschrott - wie alte Handys oder kaputte Haushaltsgeräte - gehören nach Meinung des UBA nicht in eine zukünftige Wertstofftonne, sondern soll weiterhin getrennt erfasst werden. Einerseits können die Elektronikgeräte die anderen Wertstoffe mit Schwermetallen und Flammschutzmitteln belasten. Andererseits würden sich die Altgeräte selbst nicht mehr hochwertig recyceln lassen.
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. Veröffentlicht in Texte | 43/2018.
Über 800.000 Tonnen eingesammelt 2017 wurden in Deutschland erstmals über zwei Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht. Die Sammelmenge an Elektroaltgeräten betrug 836.907 Tonnen, wodurch die seit 2016 geltende Sammelquote von 45 Prozent knapp eingehalten wurde. Ab 2019 gilt eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent. Um diese zu erreichen müssen insbesondere noch viel mehr Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke eingesammelt werden. EU-weit ist geregelt, dass mindestens 45 Prozent an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, wieder eingesammelt werden. 2017 wurden 2.081.223 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 54.693 Tonnen mehr Elektroaltgeräte gesammelt und zurückgenommen (+7 Prozent). 2017 betrug die Quote daher 45,08 Prozent. Die höchste Sammelquote mit über 70 Prozent weisen Haushaltskleingeräte auf, wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Fernseher oder Radio. Bei den Haushaltsgroßgeräten betrug 2017 die Sammelquote nur 42 Prozent. Die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten ist hier mit fast einer halben Million Tonnen besonders groß. Ab 2019 müssen 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden, so dass die Sammelmenge insgesamt deutlich gesteigert werden muss. Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium ( BMU ), unterstützt durch das UBA , an einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Dort sollen auch Maßnahmen mit aufgenommen werden, die dazu führen, dass durch ein verdichtetes Sammelnetz mehr Elektroaltgeräte eingesammelt werden. Dabei geht es auch um eine bessere Verbraucherinformation und darum, alle Akteure besser mit einzubeziehen. Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Elektrokleingeräte, Schadstoffmobile) abgegeben werden. Einige Kommunen bieten auch eine kostenlose sperrmüllbegleitende Altgeräteabholung an. Die Sammlung von Elektroaltgeräten kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein und kann meist über die Homepage oder einen Anruf bei der Kommune erfragt werden. Auch im stationären Handel und Versandhandel können Altgeräte unter bestimmten Bedingungen bei großen Händlern mir einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kostenlos zurückgegeben werden. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Das Gerät muss dabei nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Das UBA warnt davor, Geräte an gewerbliche Sammler abzugeben (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben). Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Ein weiteres Problem in der Elektrogeräteentsorgung sind derzeit Batterien, die nicht aus den Geräten entfernt wurden. Vor allem Lithium-Batterien, die noch im Gerät sind oder beispielsweise falsch im Restmüll oder Verpackungsmüll entsorgt wurden, können sich entzünden und einen Brand auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher einfach zu entnehmende Batterien aus dem Gerät entfernen und in die Altbatteriesammlung geben.
Plan E-Kampagne informiert über korrekte Entsorgung – Sammelmenge und Recycling müssen steigen Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte und am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen, damit sie umweltgerecht und hochwertig recycelt werden können. Und weil das nicht immer klar ist, weist das Motto des diesjährigen „E-Waste Day“ darauf hin. Separat entsorgt werden müssen also nicht nur klassische Geräte wie Fernseher, Mikrowelle oder Toaster, sondern auch auf den ersten Blick „unsichtbare“ Elektrogeräte wie Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder. Über die korrekte und einfache Entsorgung aller Elektrogeräte informieren in diesem Jahr auch Plan E gemeinsam mit dem Magier-Duo Siegfried & Joy. Bürgerinnen und Bürger von jung bis alt bekommen mit mehrsprachigen Info-Materialien leicht verständliche Tipps, damit Altgeräte korrekt entsorgt, die Sammelmengen gesteigert und das Recycling gestärkt wird. Die aktuelle Altgeräte-Sammelquote von nur 38,6 Prozent verdeutlicht einmal mehr, dass die Sammlung noch nicht optimal läuft. Nötig wäre nach EU-Vorgabe mindestens 65 Prozent. Der schon zum sechsten Mal stattfindende „International E-Waste Day“ ( #ewasteday ) sensibilisiert zum Thema Elektroschrott und macht weltweit auf Probleme aufmerksam. Der Aktionstag am 14. Oktober wurde von einer internationalen Initiative, dem WEEE Forum, ins Leben gerufen. In diesem Jahr werden unter dem Motto „You can recycle anything with a plug, battery or cable!” insbesondere „unsichtbare“ und „untypische“ Elektrogeräte ins Visier genommen. Es ist seit einigen Jahren zunehmender Trend, Möbel, (smarte) Kleidung, Spielzeug, Lifestyle-Produkte oder (smarte) Gebäudeausrüstung für den Innen- und Außenbereich mit elektr(on)ischen Zusatzfunktionen, wie Beleuchtung, Sound, Sensor- oder Ladefunktion sowie via App oder Bluetooth ansteuerbaren Funktionen auszustatten. Diese Produkte werden durch ihre fest integrierte elektrische Funktion zu Elektrogeräten, die getrennt auf dem Wertstoffhof oder im Handel zu entsorgen sind. Als „untypisch“ oder „unsichtbar“ bezeichnet man sie deshalb, weil sie ein für Elektro- oder Elektronikgeräte untypisches oder ungewöhnliches Aussehen, Design oder Materialzusammensetzung haben. Zum Teil sind die elektronischen Funktionen versteckt und für die Verbraucher anders als „klassische“ Elektrogeräte nur schwer als solche erkennbar. Dennoch enthalten auch sie wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer sowie gefährliche Bauteile und Stoffe wie Blei, Flammschutzmittel oder Lithium-Batterien. Weitere Beispiele sind elektromechanische Sportgeräte und Möbel, „smarte“ Sportbekleidung, elektrisch betriebene Rollläden, Türöffner, smarte Thermostate, beleuchtete oder smarte Spiegel, stromerzeugende Jalousien, LED- oder Sensoren bestückte Bodenbeläge, kabellose Kopfhörer und deren Ladehüllen, Fernbedienungen, Uhren – eben alles was einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel hat. Aufgrund dieser Abgrenzungsmerkmale ergeben sich mitunter Entsorgungsprobleme, sodass solche „unsichtbaren“ oder „untypischen“ Geräte falsch entsorgt werden – etwa im Rest- oder Sperrmüll, in Alttextilcontainern, im Bauabfall oder Metallschrott. Dadurch gehen Rohstoffe verloren, da wertvolle Stoffe und Materialien nur energetisch verwertet werden statt stofflich recycelt werden. Mit der jüngst gestarteten Plan E-Kampagne „Entsorge deinen E‑Schrott richtig – it’s magic!“ informieren nun auch das Magier-Duo Siegfried & Joy zum Thema – via Instagram, Youtube, Twitter, Facebook sowie in Fernsehwerbespots. Die bundesweite Informations-Kampagne, die auch vom Umweltbundesamt ( UBA ) unterstützt wird, stellt bereits seit 2019 eine Website bereit, mit vielen Tipps rund um die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie Download- und Kommunikationsmaterialien für jeden und neuerdings auch für Kinder und Lehrkräfte. Durch regelmäßige Sensibilisierung und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über viele verschiedene Kanäle soll auch die Plan E Kampagne dazu beitragen, dass mehr und mehr Elektroaltgeräte den korrekten Weg zum Recycling finden, um Rohstoffe zurückzugewinnen und so Umwelt und Klima zu schützen. Denn während die Menge an in Verkehr gebrachten neuen Elektrogeräten auch im Jahr 2022 auf nunmehr 3,26 Millionen Tonnen angestiegen ist – gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs 130.000 Tonnen und gegenüber 2018 sogar 850.000 Tonnen – ist die gesammelte Altgerätemenge gegenüber dem Vorjahr um 30.000 Tonnen auf knapp über eine Million Tonnen gesunken. Die niedrigen Sammelmengen sowie die Sammelquote von 38,6 Prozent sind ein Indiz dafür, dass noch zu viele ausgediente Altgeräte falsch entsorgt werden oder auch in Haushalten gehortet werden. Positiv zu bewerten sind die weiterhin hohen Verwertungs- und Recyclingquoten. So wurden 97,7 Prozent der erfassten Elektroaltgeräte verwertet und 87,6 Prozent zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt.
Registrierung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ab 1. Mai möglich Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz umfasst (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten; kurz: ElektroG). Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen. Nun müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Hersteller von bislang noch nicht betroffenen Geräten registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen, beispielsweise Hersteller von Bekleidung und Möbeln mit elektrischen Funktionen. Ein weiteres Beispiel von Produkten, die bislang noch nicht erfasst waren, sind etwa Schuhe mit dauerhaft und fest eingebauter elektronischer Dämpfung oder mit Leuchtmitteln. Nicht betroffen sind nur explizit im Gesetz genannte Ausnahmen, z. B. Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum. Ab 1. Mai 2018 können Hersteller, die zukünftig neu unter die Vorschriften des ElektroG fallen, Registrierungsanträge bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) stellen. Auch für bereits registrierte Hersteller werden Umstellungen notwendig. Jede bereits erteilte Registrierung mit einer Geräteart wird durch die stiftung ear automatisch in eine festgelegte Nachfolgegeräteart überführt. Registrierte Hersteller müssen aber überprüfen, ob trotz automatischer Überführung die Registrierung weiterer Gerätearten notwendig wird. Dafür ist eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetpräsenz der zuständigen stiftung ear unter https://www.stiftung-ear.de/elektrog-2018/ . Das Umweltbundesamt ( UBA ) wird auch die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen konsequent überwachen. Bereits in der Vergangenheit wurden durch einen effektiven Ordnungswidrigkeitenvollzug gegen sogenannte Trittbrettfahrer viele Hersteller dazu angehalten, ihren Herstellerpflichten nach dem ElektroG nachzukommen. Dies zeigt auch die stetig gestiegene Anzahl registrierter Hersteller bei der stiftung ear. Auch in Zukunft wird das UBA bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen nicht ordnungsgemäß registrierte Unternehmen in Deutschland einleiten. Neben der Möglichkeit, Anzeige wegen einer nicht ordnungsgemäßen Registrierung beim UBA zu erstatten, können Hersteller nicht registrierte Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Origin | Count |
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Bund | 144 |
Land | 24 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 63 |
Gesetzestext | 4 |
Text | 68 |
unbekannt | 28 |
License | Count |
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closed | 82 |
open | 75 |
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Language | Count |
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Deutsch | 160 |
Englisch | 32 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
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Boden | 124 |
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