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Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

Standorte von Altglascontainern auf öffentlichem Straßenland in Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Altglasrecycling liefert einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf können Sie sich hier über die öffentlichen Standorte in Ihrer Nähe informieren. Wenn Sie auf 'Suchen' klicken, werden Ihnen sofort alle Standorte angezeigt, Sie können die Suche aber auch nach PLZ, Straßenname oder Glassorte verfeinern. "Zur alternativen Kartendarstellung der Standorte":http://k-nut.github.io/altglas/ Bitte Lärmschutz beachten: Einwurfzeiten 7-13 und 15-20 Uhr; Sonn- und Feiertags kein Einwurf! Ergänzend finden Sie hier "Informationen zum Thema Recycling":http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/umweltschutz/abfall/artikel.112782.php und bei Bedarf auch "Berlinweite Altglascontainerstandorte":http://www.berlin-sammelt.de/glas/standorte-fur-glasiglus/

Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

Glascontainer

Dieser Datensatz umfasst die Standorte der Glascontainer in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Bezeichnung und Bewirtschafter. Die Ressourcen werden nur bei Bedarf aktualisiert.

Glascontainer Stadt Aachen

Standorte der Altglascontainer, weitere Informationen hier: https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/aachener_stadtbetrieb/leistungen/abfallwirtschaft/abfalltrennung/altglascontainer/index.html

Grevenbroich: Glascontainer Standorte

Standorte der Glascontainer im Stadtgebiet Grevenbroich.Quelle: Fachbereich 22 - Steuern, Gebühren, Beiträge

Bye bye Glühbirne! Abschied vom Auslaufmodell

Energiesparlampen: Der schnelle Dreh für den Klimaschutz Ab Herbst 2009 verabschiedet sich die Glühbirne schrittweise vom Markt - so hat es die EU beschlossen. Ab 1. September 2009 werden alle matten Glühbirnen sowie sämtliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen, danach verschwinden auch Glühbirnen mit geringer Leistung nach und nach. Mit gutem Grund, denn herkömmliche Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Der Rest verpufft als Wärme im Raum. Besser sind moderne Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich oft Energiesparlampen genannt: Diese setzen etwa 25 Prozent der Energie in Licht um. Zwischen 49 und 177 Euro sinken die Stromkosten, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle, qualitativ hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird - gerechnet auf 10.000 Betriebsstunden, also je nach Nutzungsintensität innerhalb von drei bis zehn Jahren. „Niemand sollte länger auf das Auslaufmodell Glühbirne setzen. Moderne Energiesparlampen sind der schnelle Dreh für mehr Klimaschutz. Und ein kleiner Handgriff, der die Haushaltskasse spürbar entlastet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die wichtigsten Tipps rund um Energiesparlampen gibt das UBA im kostenlosen Faltblatt „Bye bye Glühbirne! Warum Energiesparlampen besser sind”. Ein weiterer Vorteil von Energiesparlampen ist ihre deutlich höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen im Allgemeinen nur 1.000 Stunden halten, leuchten Energiesparlampen je nach Qualität zwischen 1.500 und 10.000 Stunden, oft sogar bis zu 15.000 Stunden. „Wie bei allen Produkten gilt es auch bei Energiesparlampen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder ‚No Name’-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger”, sagte ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Holzmann. Je häufiger eine Lampe ein- und ausgeschaltet wird, zum Beispiel im Flur oder Treppenhaus, desto geringer kann die Lebensdauer sein. Es gibt aber viele Energiesparlampen, die ein häufiges „An und Aus” verkraften. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen am besten im Handel gezielt danach. Die wichtigsten Verbraucher-Tipps rund um den Lampenkauf lauten: 1. An Lumen-, nicht an Wattangaben orientieren: Die Lumenangabe steht für die Helligkeit einer Lampe. Eine normale Standard-60-Watt-Glühbirne hat zum Beispiel 710 Lumen. Die Werte sind in der Regel auf der Verpackung angegeben. 2. Den richtigen Ton treffen: Energiesparlampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben. Die Lichtfarbe wird in ⁠ Kelvin ⁠ angegeben. Egal ob warmweißes Licht (rund 2.700 Kelvin) für eine gemütliche Wohnatmosphäre oder ein Tageslichtweiß (rund 6.000 Kelvin) für den Arbeitsplatz - Energiesparlampen gibt es für jede Stimmung. Die Werte sollten in der Regel auf der Verpackung zu finden sein. 3. Die passende Lampe für die richtige Leuchte: Bei geschlossenen Leuchten eignen sich - wegen der größeren Lichtausbeute - Energiesparlampen mit sichtbaren Röhren ohne Ummantelung. Diese sehen in etwa aus wie gefaltete Mini-„Neonröhren”. Bei offenen Leuchten reicht die Palette von der klassischen Birnen- oder Tropfenform bis zur Kerze für den Kronleuchter. Auch hier hilft der Handel bei der richtigen Auswahl. 4. Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll: Wegen der geringen Menge an Schadstoffen, etwa Quecksilber, dürfen Energiesparlampen nicht in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer. Sie müssen - wie alte Batterien - gesondert entsorgt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung gibt es bei der Abfallberatung vor Ort oder unter Links auf der Seite. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erfragen, wo der nächstgelegene Wertstoffhof oder eine andere Sammelstelle zu finden ist. Auch vorbildliche Händler nehmen alte Energiesparlampen zurück. Etwa beim Kauf einer neuen Lampe.

Klimaschutz: EU beschließt das schrittweise Aus für die Glühlampe ab Ende 2009

EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung.  Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.

Standorte von Altglascontainern auf öffentlichem Straßenland in Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Altglasrecycling liefert einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf können Sie sich hier über die öffentlichen Standorte in Ihrer Nähe informieren. Wenn Sie auf 'Suchen' klicken, werden Ihnen sofort alle Standorte angezeigt, Sie können die Suche aber auch nach PLZ, Straßenname oder Glassorte verfeinern. "Zur alternativen Kartendarstellung der Standorte":http://k-nut.github.io/altglas/ Bitte Lärmschutz beachten: Einwurfzeiten 7-13 und 15-20 Uhr; Sonn- und Feiertags kein Einwurf! Ergänzend finden Sie hier "Informationen zum Thema Recycling":http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/umweltschutz/abfall/artikel.112782.php und bei Bedarf auch "Berlinweite Altglascontainerstandorte":http://www.berlin-sammelt.de/glas/standorte-fur-glasiglus/

Aktuelle Recyclingbilanz: Erfolge, Verfehlungen und Herausforderungen

Gemeinsame Pressemitteilung vom Umweltbundesamt und der Zentralen Stelle Verpackungsregister Wie wir es erreichen, dass Verpackungen hochgradig recyclingfähig sind Immer mehr Verpackungen sind hochgradig recyclingfähig, die gesetzlichen Recyclingziele werden von den dualen Systemen überwiegend erreicht. Im Jahr 2022 kam es aber auch zu gravierenden Verfehlungen der gesetzlichen Quotenvorgaben. Was es noch braucht, welche Herausforderungen bestehen und wie diese zu meistern sind, haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Umweltbundesamt (UBA) nach fünf Jahren Verpackungsgesetz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin erläutert. Im Jahr 2022 haben die dualen Systeme im Durchschnitt die sehr anspruchsvollen gesetzlichen Ziele für das Recycling von Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen, Weißblech, Aluminium und Kunststoff erreicht und teilweise sogar deutlich überschritten. Damit werden weiterhin erhebliche Mengen dieser Materialien einem Recycling zugeführt. So lag bei Kunststoffverpackungen die tatsächlich erreichte Zuführungsquote zur werkstofflichen Verwertung bei 67,5 Prozent und damit 4,5 Prozentpunkte über dem gesetzlich vorgegebenen Mindestanteil – vier Jahre zuvor waren es noch weit unter 50 Prozent. Im Durchschnitt aller dualer Systeme wurden die gesetzlichen Recyclingvorgaben für Glasverpackungen, Getränkekartons und sonstige Verbundverpackungen teilweise deutlich verfehlt. Dennoch werden weiterhin über 50 Prozent der in der gelben Tonne gesammelten Abfälle einem Recycling zugeführt. Dazu sagt Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin beim ⁠ UBA ⁠: „Es stimmt weiterhin: Mülltrennung lohnt sich! Wir sind erfreut über die guten Recyclingerfolge der dualen Systeme insbesondere bei Metall- und Kunststoffverpackungen. Große Sorgen bereiten uns aktuell vor allem die sonstigen Verbundverpackungen und die unzureichenden Sammelmengen bei Glasverpackungen. Verbraucherinnen und Verbraucher bringen leider noch zu wenig Altglas in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer.“ Laut einer Studie des UBA sind Glasverpackungen in aller Regel hochgradig recyclingfähig, sofern es sich nicht um seltene Sondergestaltungen z. B. mit lichtundurchlässigen Lackierungen handelt. Sie können in der Regel eingeschmolzen und für neue Glasverpackungen verwendet werden – und das immer wieder. Allerdings hilft die beste Verpackungsgestaltung nichts, wenn die leeren Glasverpackungen nach dem Gebrauch im Restmüll entsorgt werden. Nur im Glascontainer können sie – nach Farben sortiert – wieder recycelt werden. Allerdings sinken die Sammelmengen, unter anderem, weil zu wenig auf die Wichtigkeit der Mülltrennung hingewiesen wird und es immer weniger Stellplätze für Glascontainer gibt. In der Folge werden in den Recyclinganlagen geringere Mengen verwertet, das wertvolle Altglas geht verloren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die erreichte Recyclingzuführungsquote bei Glas um 3,4 Prozentpunkte gesunken, obwohl das Verpackungsgesetz eine deutliche Steigerung erfordert. Sonstige Verbundverpackungen sind oft nicht gut zu recyceln, wie eine Studie des UBA zeigt. Fast jede zweite Verpackung, deren Recyclingfähigkeit unter 90 Prozent liegt, ist eine Verbundverpackung. Es gibt zugleich Defizite bei der Recyclinginfrastruktur: Bei Getränkekartonverpackungen und sonstigen Verbundverpackungen ist ein größerer Teil der Verwertungskapazitäten im Jahr 2022 wegen der hohen Energiepreise weggefallen. Dies entbindet die Hersteller jedoch nicht von der Produktverantwortung und die dualen Systeme nicht davon, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Gegebenenfalls müssen den vorhandenen Anlagen auskömmliche Preise gezahlt werden oder es müssen Recyclingkapazitäten neu geschaffen werden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Es gibt aber auch eine positive Entwicklung bei der Recyclingtechnik für die Getränkekartonverpackungen: Neuerdings können nicht nur die Papierfasern, sondern auch die Kunststoff- und Aluminiumschichten aus Getränkekartons einem Recycling zugeführt werden. Getränkekartons können durch diese neuen Technologien eine Recyclingfähigkeit von über 90 Prozent erreichen. Jetzt müssen noch die Kapazitäten erhöht und auch tatsächlich genutzt werden. Eine gute Recyclingfähigkeit einer Verpackung ist Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Die ZSVR veröffentlicht im Einvernehmen mit dem UBA jährlich einen aktualisierten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Dieser trägt Verpackungstrends und neuen Anlagentechnologien Rechnung. ZSVR-Vorstand Gunda Rachut zeigt sich zufrieden: „Wir haben bereits erhebliche Meilensteine auf dem Weg zum hochwertigen Recycling erreicht. Kreislauffähige Lösungen existieren für den Großteil der Verpackungen auf dem Markt. In einigen Bereichen setzen sich die Beteiligten auch entschieden für die Entwicklung von Anlagentechnologien und -kapazitäten ein. Um Ressourcen zu schonen, sind effiziente Kreisläufe unerlässlich.“ Immer noch am Markt zu sehen sind Verpackungen, deren Material oder Gestaltung ein Recycling nicht ermöglichen. ZSVR-Vorstand Gunda Rachut erklärt: „Auffällig ist die große Lücke zwischen den hochgradig recyclingfähigen Verpackungen und weiteren Verpackungen – diese sind entweder geringgradig oder gar nicht recyclingfähig. Seit 2018 ist transparent erkennbar, welche Verpackungslösungen nicht hochwertig recycelt werden können. Für diese Verpackungen gibt es ausreichend Alternativen. Warum diese nicht genutzt werden, ist unklar.“ Die Gruppe der von den Systemen gesammelten Verpackungen, für die es keine Quotenvorgabe gibt, zum Beispiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork, werden in der Praxis nicht recycelt. Sie sind somit besonders problematisch.

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